Übersicht :
Ausländerbehörde Wilhelmshaven

 

   

Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie über internationale Kindesentführung nach Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.

Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen gegen internationale Kindesentführung nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach Deutschland verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung und Benachteiligung der ausländischen, zurückgebliebenen Elternteile und Großeltern.

the sun of cultural discrimination rises in the center of Europe

Die Ausländerbehörde als kommunale administrative Behörde der Stadt unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters ist zuständig und verantwortlich für die Sachen : Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und sozialer Status von Ausländern.

Die Ausländerbehörde hat damit als deutsche administrative Behörde einen direkten Einfluß auf die laufenden familiengerichtlichen Verfahren bei den deutschen juristischen Behörden (Gerichte) und sozialen Behörden (Jugendamt). Die Ausländerbehörde kann die laufenden familiengerichtlichen Verfahren eines ausländischen zurückgebliebenen Elternteils, der sich in Deutschland aufhält, um Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern wieder herzustellen, in der Art beeinflußen, dass die Ausländerbehörde Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt, Ausreise und Wiedereinreise trifft.

Die Ausländerbehörde kann sich neutral verhalten, den benachteiligten ausländischen zurückgebliebenen Elternteil unterstützen oder aber unter Missbrauch der Kompetenzen und des Amtes die Zuständigkeitsbefugnisse dazu benutzen, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zu diskriminieren, zu bedrohen und zu nötigen.

Im Fall des Amts- und Machtmissbrauchs wird die Behördenschikane nur gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil ausgeübt, nicht aber gegenüber dem deutschen Elternteil, der die Kinder nach Deutschland verbringt, sie in Deutschland zurückhält und den Umgang boykottiert. Diese Verfahrensweisen stellen eine Benachteiligung und Diskriminierung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils und eine Bevorteilung des deutschen Elternteils während der laufenden familiengerichtlichen Verfahren dar.

Datum Aktenzeichen Titel/Beschreibung
       
18.09.2002   Entscheidung / Decision
32-10/04

Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven fordert den ausländischen Kindesvaters zur Mitwirkung auf. Der ausländische Kindesvater soll das Urteil des Amtsgericht Wilhelmshaven vorlegen, dass der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser zu diesem Zeitpunkt seit der Gerichtsverhandlung vom 04.09.2002 immer noch nicht veröffentlicht hat.
Im selben Zeitraum versucht die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil aus Deutschland abzuschieben, bevor der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven seine Entschiedung veröffentlicht, während der deutsche Familienrichter Staubwasser wiederum vorsätzlich die Veröffentlichung seiner Entscheidung verzögert.


31.10.2002   Entscheidung / Decision
32-10/04
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven verweigert dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil die Aufenthaltserlaubnis, mit der Begründung dass dem Antragsteller und ausländischen zurückgebliebenen Elternteil kein Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern zugesprochen sei, während das Amtsgericht Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr den per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und anschließend den Umgang für ein weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt, der zuvor über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden hat. Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt nicht, warum das Amtsgericht Wilhelmshaven nicht den gerichtlich angeordneten Umgang vollstreckt und somit nicht die Bedingung erfüllt, die Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven als Bedingung für den Aufenthalt anführt.

02.01.2003   information
32-10/04

Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven informiert, dass er Eingaben zur Aufenthaltssache des ausländischen Kindesvaters in die entsprechende Akte einpflegt. Eingaben sollen somit bei allen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.


11.04.2003   Entscheidung / Decision Da die angewandte Bedrohungsstrategie der Abschiebung mit Gewalt aus Deutschland keine Wirkung gezeigt hat, wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven nun eine andere Demoralisierungsstrategie an. Die administrativen Behörden von Wilhelmshaven ändern willkürlich den sozialen Status des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil von Sozialhilfe zu Asylbewerber, während der ausländische zurückgebliebene Elternteil niemals einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt hat, sondern nach Deutschland gekommen ist, um seine nach Deutschland verbrachten und seit 1995 zurückgehaltenen Kinder zu besuchen.

04.06.2003  


32-10/04
vgl.
OB
WHV

Beschwerde an den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel gegen die Bedrohung der Abschiebung aus Deutschland des ausländischen zurückgebliebenen Opferelternteils von internationaler Kindesentführung nach Deutschland durch die deutschen, administrativen Behörden der Stadt Wilhemshaven und die damit verbundende vorsätzliche Beeinflußung familienrechtlicher Verfahren.

12.06.2003   Entscheidung / Decision
32-10/04
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien durch Britta Kappe von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.
Während der laufenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott sind die folgenden Beschränkungen auferlegt und hinzugefügt von Britta Kappe, leitende Angestellte der Ausländerbehörde: Erlischt mit dem Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende Abschiebung stattfindet.
Erneut interagieren die deutschen, administrativen Behörden mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um das sowohl das rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu beeinträchtigen.

20.06.2003  


vgl.
AG
WHV

Beschwerde gegen administrative Behörden der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


18.08.2003  


32-10/04
vgl.
OB
WHV

Beschwerde an den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel gegen die Bedrohung der Abschiebung aus Deutschland des ausländischen zurückgebliebenen Opferelternteils von internationaler Kindesentführung nach Deutschland durch die deutschen, administrativen Behörden der Stadt Wilhemshaven und die damit verbundende vorsätzliche Beeinflußung familienrechtlicher Verfahren.

28.08.2003   Entscheidung / Decision
32-10/04
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien durch Herrn Hofman von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.
Die von Britta Kappe zum Ausdruck gebrachte Haltung der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven ist am 28.08.03 von Herrn Hofmann nicht verändert und nicht aufgehoben worden. Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven hat lediglich zu verstehen gegeben, dass eine Lösung für die vorliegende Situation gefunden werden müsste und innerhalb eines Monats eine Entscheidung fallen würde.
Dabei bleibt einerseits offen, ob Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven damit meinen könnte, erneut als deutsche administrative Behörde, wie schon mehrfach dokumentiert, laufende zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinträchtigen, indem der Aufenthaltsstatus des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils beeinträchtigt wird. Dabei bleibt andererseits offen, ob Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven eine Entscheidung des Amtsgericht Wilhelmshaven vorherbestimmen kann während das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser die laufenden Verfahren vorsätzlich verzögert.

08.09.2003   information
32-10/04
Herr Janßen von der Ausländerbehörde beschwert sich, dass nicht nur Herr Janßen sondern auch seine Kollegen gleichzeitig angeschrieben wurden, während Herr Janßen zuvor nicht reagiert und eingereichte Dokumente ignoriert.
Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen informiert gleichzeitig auch, dass obwohl Herr Janssen sich offziell für die ordnungsgemäße Pflege der Akte bereit erklärt hat, er keine Kopien der laufenden Verfahren haben möchte, in die die Ausländerbehörde Wilhelmshaven wiederholt mit der Beeinträchtigung des Aufenthaltsstatus interveniert.

14.09.2003  


32-10/04

Erklärung zur Informationsanfrage des Herrn Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


19.09.2003   information
32-10/04

Die Ausländerbehörde informiert, dass sie in ihren Entscheidungen auch das deutsche Grundgesetz berücksichtigen würde: Die Ausländerbehörde würde in der Aufenthaltsangelegenheit nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. Berücksichtigung würde neben dem Ausländergesetz und den dazu erlassenen Verordnungen natürlich auch Art. 6 des Grundgesetzes finden, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes reflektiert die Achtung des Familielebens aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen informiert gleichzeitig auch, dass obwohl Herr Janssen sich offziell für die ordnungsgemäße Pflege der Akte bereit erklärt hat, er keine Kopien der laufenden Verfahren haben möchte, in die die Ausländerbehörde Wilhelmshaven wiederholt mit der Beeinträchtigung des Aufenthaltsstatus interveniert.


24.09.2003  


32-10/04

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


25.09.2003  

Entscheidung / Decision
32-10/04

Herr Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt die Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zu verweigern, während... das Amtsgericht Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr den per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und anschließend den Umgang für ein weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt, der zuvor über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen Umgangsaussetzung begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass eine Aussetzung des Umgangs für mehr als ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd sei, um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und um erneut die Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern.
Obwohl Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß über diese Vorgänge mittels der entsprechenden Akte informiert ist und zu offiziellen Stellungnahmen aufgefordert wurde, reagiert Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nicht auf diese Anträge und erachtet die Verhaltensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven somit anscheinend als korrekt (vgl. Hickman-Fallstudie und Verfahrensgeschichte).


28.09.2003  


32-10/04

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


29.09.2003   Entscheidung / Decision
32-10/04
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien durch Herrn Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.
Während der laufenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott sind die folgenden Beschränkungen auferlegt und hinzugefügt von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven: Erlischt mit dem Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende Abschiebung stattfindet.
Erneut interagieren die deutschen, administrativen Behörden mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um das sowohl das rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu beeinträchtigen.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu arrangieren.

03.10.2003  
32-10/04

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


06.10.2003  
32-10/04

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


14.10.2003  
32-10/04

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


16.10.2003   Entscheidung / Decision
32-10/04
Anwortschreiben der Ausländerbehörde Wilhelmshaven. Die bisher gestellten offiziellen Anträge und Anfragen werden entweder überhaupt nicht oder nur teilweise beantwortet. Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sagt aus, dass er die dokumentierten Verfahrensweisen des Amtsgericht Wilhelmshaven toleriert und unterstützt. Zusätzlich erklärt Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven, dass er die Einladung des Europa-Parlamentes an den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu behindern bzw. zu verhindern versucht, indem er mit der beabsichtigten Verweigerung der Wiedereinreise von Brüssel, Belgien, nach Deutschland die laufenden familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerecht und Umgang direkt beeinflußt.

20.10.2003 information
32-10/04
Erkärung zur Informationsanfrage der Ausländerbehörde Wilhelmshaven. Auf offizielle Anfrage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wird die offizielle Einladung des Europa-Parlamentes an den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden der Ausländerbehörde Wilhelmshaven übersandt.

23.10.2003  
32-10/04

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


28.10.2003     german_scale.gif
32-10/04

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :