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Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie
über internationale Kindesentführung nach Deutschland
in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische
Initiativen gegen internationale Kindesentführung
nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach
Deutschland verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung
und Benachteiligung der ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteile und Großeltern.
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Die Ausländerbehörde als kommunale administrative
Behörde der Stadt unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters ist zuständig
und verantwortlich für die Sachen : Aufenthaltserlaubnis,
Arbeitserlaubnis und sozialer Status von Ausländern.
Die Ausländerbehörde hat damit als deutsche administrative
Behörde einen direkten Einfluß auf die laufenden
familiengerichtlichen Verfahren bei den deutschen juristischen Behörden
(Gerichte) und sozialen
Behörden (Jugendamt). Die Ausländerbehörde
kann die laufenden familiengerichtlichen Verfahren eines
ausländischen zurückgebliebenen Elternteils,
der sich in Deutschland aufhält, um Kontakt und Umgang
mit den nach Deutschland verbrachten Kindern wieder herzustellen,
in der Art beeinflußen, dass die Ausländerbehörde
Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt, Ausreise und
Wiedereinreise trifft.
Die Ausländerbehörde kann sich neutral verhalten,
den benachteiligten ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil unterstützen oder aber unter Missbrauch
der Kompetenzen und des Amtes die Zuständigkeitsbefugnisse
dazu benutzen, den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zu diskriminieren, zu bedrohen und zu nötigen.
Im Fall des Amts- und Machtmissbrauchs wird die Behördenschikane
nur gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil ausgeübt, nicht aber gegenüber dem
deutschen Elternteil, der die Kinder nach Deutschland verbringt,
sie in Deutschland zurückhält und den Umgang boykottiert.
Diese Verfahrensweisen stellen eine Benachteiligung und
Diskriminierung des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils und eine Bevorteilung des deutschen Elternteils
während der laufenden familiengerichtlichen Verfahren
dar.
| Datum |
— |
Aktenzeichen |
Titel/Beschreibung |
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| 18.09.2002 |
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32-10/04 |
Die
Ausländerbehörde Wilhelmshaven fordert
den ausländischen Kindesvaters zur Mitwirkung
auf. Der ausländische Kindesvater soll
das Urteil des Amtsgericht Wilhelmshaven vorlegen, dass
der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser zu
diesem Zeitpunkt seit der Gerichtsverhandlung vom 04.09.2002
immer noch nicht veröffentlicht hat.
Im selben Zeitraum versucht die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven, den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil aus Deutschland abzuschieben, bevor der
deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven seine Entschiedung veröffentlicht,
während der deutsche Familienrichter Staubwasser
wiederum vorsätzlich die Veröffentlichung
seiner Entscheidung verzögert.
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| 31.10.2002 |
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32-10/04 |
Herr
Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
verweigert dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
die Aufenthaltserlaubnis, mit der Begründung
dass dem Antragsteller und ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil kein Umgang mit den nach Deutschland verbrachten
Kindern zugesprochen sei, während das Amtsgericht
Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren zu
Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder über
den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt,
über den Zeitraum von einem Jahr den per Gerichtsbeschluss
angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und anschließend
den Umgang für ein weiteres halbes Jahr willkürlich
aussetzt, der zuvor über den Zeitraum von einem
Jahr nicht stattgefunden hat. Herr Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt
nicht, warum das Amtsgericht Wilhelmshaven nicht den
gerichtlich angeordneten Umgang vollstreckt und somit
nicht die Bedingung erfüllt, die Herr Janssen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven als Bedingung für den Aufenthalt anführt. |
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| 02.01.2003 |
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32-10/04 |
Herr
Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
informiert, dass er Eingaben zur Aufenthaltssache des ausländischen
Kindesvaters in die entsprechende Akte einpflegt.
Eingaben sollen somit bei allen verwaltungsrechtlichen
Entscheidungen berücksichtigt werden.
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| 11.04.2003 |
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Da die angewandte Bedrohungsstrategie
der Abschiebung mit Gewalt aus Deutschland keine Wirkung
gezeigt hat, wendet die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven nun eine andere Demoralisierungsstrategie
an. Die administrativen Behörden von Wilhelmshaven
ändern willkürlich den sozialen Status des
ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
von Sozialhilfe zu Asylbewerber, während der ausländische
zurückgebliebene Elternteil niemals einen Antrag
auf Asyl in Deutschland gestellt hat, sondern nach Deutschland
gekommen ist, um seine nach Deutschland verbrachten und seit
1995 zurückgehaltenen Kinder zu besuchen.
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| 04.06.2003 |
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32-10/04
vgl.
OB
WHV
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Beschwerde
an den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel
gegen die Bedrohung der Abschiebung aus Deutschland
des ausländischen zurückgebliebenen Opferelternteils
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
durch die deutschen, administrativen Behörden
der Stadt Wilhemshaven und die damit verbundende vorsätzliche
Beeinflußung familienrechtlicher Verfahren. |
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| 12.06.2003 |
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32-10/04 |
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien
durch Britta Kappe von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben.
Während der laufenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen
Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott sind die folgenden Beschränkungen
auferlegt und hinzugefügt von Britta Kappe, leitende
Angestellte der Ausländerbehörde: Erlischt
mit dem Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende
Abschiebung stattfindet.
Erneut interagieren die deutschen, administrativen
Behörden mit den deutschen juristischen und sozialen
Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen
Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen,
um das sowohl das rechtliche und politische als auch
das öffentliche Engagement für Umgang mit nach
Deutschland entführten Kindern zu stören und
zu beeinträchtigen. |
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| 20.06.2003 |
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vgl.
AG
WHV
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Beschwerde gegen administrative Behörden der
Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :
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| 18.08.2003 |
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32-10/04
vgl.
OB
WHV
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Beschwerde
an den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel
gegen die Bedrohung der Abschiebung aus Deutschland
des ausländischen zurückgebliebenen Opferelternteils
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
durch die deutschen, administrativen Behörden
der Stadt Wilhemshaven und die damit verbundende vorsätzliche
Beeinflußung familienrechtlicher Verfahren. |
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| 28.08.2003 |
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32-10/04 |
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien
durch Herrn Hofman von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben.
Die von Britta Kappe zum Ausdruck gebrachte Haltung
der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
ist am 28.08.03 von Herrn Hofmann nicht verändert
und nicht aufgehoben worden. Herr Hofmann von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven hat lediglich zu verstehen
gegeben, dass eine Lösung für die vorliegende
Situation gefunden werden müsste und innerhalb eines Monats
eine Entscheidung fallen würde.
Dabei bleibt einerseits offen, ob Herr Hofmann von
der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
damit meinen könnte, erneut als deutsche administrative
Behörde, wie schon mehrfach dokumentiert, laufende
zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische
Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu
beeinträchtigen, indem der Aufenthaltsstatus des ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteils beeinträchtigt
wird. Dabei bleibt andererseits offen, ob Herr Hofmann
von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
eine Entscheidung des Amtsgericht Wilhelmshaven vorherbestimmen
kann während das Amtsgericht Wilhelmshaven wie
dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen
Familienrichter Staubwasser die laufenden Verfahren vorsätzlich
verzögert. |
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| 08.09.2003 |
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32-10/04 |
Herr
Janßen von der Ausländerbehörde beschwert sich,
dass nicht nur Herr Janßen sondern auch seine Kollegen
gleichzeitig angeschrieben wurden, während
Herr Janßen zuvor nicht reagiert und eingereichte
Dokumente ignoriert.
Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
mit Herrn Janßen informiert gleichzeitig auch,
dass obwohl Herr Janssen sich offziell für die ordnungsgemäße
Pflege der Akte bereit erklärt hat, er keine Kopien
der laufenden Verfahren haben möchte, in die die
Ausländerbehörde Wilhelmshaven wiederholt
mit der Beeinträchtigung des Aufenthaltsstatus
interveniert. |
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| 14.09.2003 |
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32-10/04
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Erklärung zur Informationsanfrage des Herrn
Janßen von der Ausländerbehörde der
Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :
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| 19.09.2003 |
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32-10/04 |
Die
Ausländerbehörde informiert, dass sie in ihren
Entscheidungen auch das deutsche Grundgesetz berücksichtigen
würde: Die Ausländerbehörde würde
in der Aufenthaltsangelegenheit nach den jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. Berücksichtigung
würde neben dem Ausländergesetz und den dazu
erlassenen Verordnungen natürlich auch Art. 6 des
Grundgesetzes finden, der Ehe und Familie unter den
besonderen Schutz des Staates stellt. Artikel 6 des deutschen
Grundgesetzes reflektiert die Achtung des Familielebens aus
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
mit Herrn Janßen informiert gleichzeitig auch,
dass obwohl Herr Janssen sich offziell für die
ordnungsgemäße Pflege der Akte bereit erklärt
hat, er keine Kopien der laufenden Verfahren haben
möchte, in die die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wiederholt mit der Beeinträchtigung des Aufenthaltsstatus
interveniert.
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| 24.09.2003 |
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32-10/04
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Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation
:
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| 25.09.2003 |
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32-10/04
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Herr
Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt
Wilhelmshaven beabsichtigt die Aufenthaltserlaubnis für
den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
zu verweigern, während... das Amtsgericht
Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren
zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder
über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich
verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr den per
Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang vorsätzlich nicht
vollstreckt und anschließend den Umgang für
ein weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt,
der zuvor über den Zeitraum von einem Jahr nicht
stattgefunden hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen
Umgangsaussetzung begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven,
dass eine Aussetzung des Umgangs für mehr als
ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd sei,
um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge
des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf
einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und um erneut
die Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern.
Obwohl Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ordnungsgemäß über
diese Vorgänge mittels der entsprechenden Akte
informiert ist und zu offiziellen Stellungnahmen
aufgefordert wurde, reagiert Herr Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nicht auf
diese Anträge und erachtet die Verhaltensweisen des Amtsgerichts
Wilhelmshaven somit anscheinend als korrekt (vgl.
Hickman-Fallstudie
und Verfahrensgeschichte).
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| 28.09.2003 |
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32-10/04
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Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation
:
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| 29.09.2003 |
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32-10/04 |
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien
durch Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben.
Während der laufenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen
Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott sind die folgenden Beschränkungen
auferlegt und hinzugefügt von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven:
Erlischt mit dem Tag an dem die
noch nicht gesondert bekanntzugebende Abschiebung stattfindet.
Erneut interagieren die deutschen, administrativen
Behörden mit den deutschen juristischen und sozialen
Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen
Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen,
um das sowohl das rechtliche und politische als auch
das öffentliche Engagement für Umgang mit nach
Deutschland entführten Kindern zu stören und
zu beeinträchtigen.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben,
während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes
kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung
zu arrangieren. |
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| 03.10.2003 |
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32-10/04 |
Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation
:
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| 06.10.2003 |
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32-10/04 |
Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation
:
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| 14.10.2003 |
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32-10/04 |
Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation
:
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| 16.10.2003 |
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32-10/04 |
Anwortschreiben
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven. Die
bisher gestellten offiziellen Anträge und Anfragen
werden entweder überhaupt nicht oder nur teilweise
beantwortet. Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven sagt aus, dass er die dokumentierten Verfahrensweisen
des Amtsgericht Wilhelmshaven toleriert und unterstützt.
Zusätzlich erklärt Herr Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven, dass
er die Einladung des Europa-Parlamentes an den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil zur Berichterstattung über
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu behindern
bzw. zu verhindern versucht, indem er mit der beabsichtigten
Verweigerung der Wiedereinreise von Brüssel, Belgien,
nach Deutschland die laufenden familiengerichtlichen
Verfahren zu Sorgerecht und Umgang direkt beeinflußt. |
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| 20.10.2003 |
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32-10/04 |
Erkärung zur Informationsanfrage
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven. Auf
offizielle Anfrage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven wird die offizielle Einladung des Europa-Parlamentes
an den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen
der deutschen Behörden zur Berichterstattung über
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden der
Ausländerbehörde Wilhelmshaven übersandt. |
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| 23.10.2003 |
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32-10/04 |
Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation
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| 28.10.2003 |
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32-10/04
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Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation
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