|
Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische
Initiativen gegen internationale und innerstaatliche Kindesentführung
und Umgangsboykott sowie gegen Ausbeutung, Diskriminierung und Benachteiligung
der betroffenen Kinder sowie der zurückgebliebenen Elternteile
und Großeltern.
Der Bundestag
verfügt über verschiedene Ausschüsse und Kommissionen,
deren Tätigkeitsbereiche Schnittmengen mit dem Arbeitsbereich
von Kinderrechten und Menschenrechten in den Kontext der Verbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtspolitik
und Familienrechtsprechung aufweisen. Dazu zählen der Petitionsauschuss,
die Kinderrechtskommission, der Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe, etc.
Der Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages kann das Bundesministerium
der Justiz oder das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um Stellungnahmen
bitten, wenn Petitionsangelegenheiten in die jeweiligen Arbeitsbereiche
fallen.
|