Übersicht :
Stadt Wilhelmshaven und Oberbürgermeister/Oberstadtdirektor von Wilhelmshaven

 

 

Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie über internationale Kindesentführung nach Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.

Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen gegen internationale Kindesentführung nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach Deutschland verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung und Benachteiligung der ausländischen, zurückgebliebenen Elternteile und Großeltern.

Der Oberbürgermeister/Oberstadtdirektor ist sowohl zuständig und verantwortlich für die deutschen kommunalen sozialen Behörden, hier das Jugendamt, als auch für die deutschen kommunalen administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde.

 

Datum
Aktenzeichen Titel/Beschreibung
       
27.12.1995  

vgl.
Jugendamt Wilhelmshaven

 

Informationsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach zur Annulierung des Antrags auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts in einer einstweiligen Anordnung auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt Wilhelmshaven informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass der zuvor gestellte Antrag, den die deutsche Kindesmutter nach der Verbringung der binationalen Kinder nach Deutschland am Amtsgericht Wilhelmshaven gestellt hatte, nicht mehr zu bearbeiten sei, da die deutsche Kindesmutter mit den Kindern in deren Geburtsland Südafrika zurückkehren werde. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland durch den deutschen Elternteil mit dem Kindeswohl zu tun hat. Im späteren Verfahrensverlauf wird das Jugendamt den Kindesvater, zu dem die Kindesmutter zurückkehrt, als gefährlich für die Kinder illustrieren, um Kindesentführung und Umgangsboykott zu rechtfertigen.


12.06.1996  

vgl.
Jugendamt Wilhelmshaven

Empfehlungsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Regelung des Umgangsrechts.
Das Jugendamt verliert kein Wort darüber, was die erneute und nunmerh zweite Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland durch den deutschen Elternteil und die deutsche Großmutter mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) den Umgang zwischen den binationalen nach Deutschland verbrachten Kindern und dem zurückgebliebenen ausländischen Elternteil zu behindern bzw. auszuschließen. Das Jugendamt Wilhelmshaven rechtfertigt und lobt das Verhalten der deutschen Kindesmutter. Während der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass die deutsche Kindesmutter die gemeinsamen ehelichen Kinder nach Deutschland verbracht hat, beschuldigt das Jugendamt Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater der Kindesentführung. Gleichzeitig beschwert sich das Jugendamt Wilhelmshaven, dass den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater die Absicht der Kindesentführung unterstellt, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil permanent und in gesteigertem Maße versucht, über die deutschen Behörden, hier das Jugendamt Wilhelmshaven, den Kontakt zu den nach Deutschland verbrachten Kindern wieder herzustellen. Diese dokumentierten Strategien und Verhaltensweisen der deutschen Behörden werden laut Jugendamt Wilhelmshaven "Zum Wohl des Kindes" angewendet.
Zumindest ist in den Empfehlungen des Jugendamtes Wilhelmshaven dokumentiert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven ihr Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastern und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustrieren, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."


29.08.1996   vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven

 

Empfehlungsschreiben des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven porträtiert die treu sorgende deutsche Kindesmutter, die die Kinder nach der zweiten Verbringung nach Deutschland nunmehr eingeschult hat. Gemäß den Aussagen des Jugendamtes haben nur Kindesmutter und Kinder eine enge emotionale Beziehung zueinander, aber nicht Kindesvater und Kinder.
Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) den Antrag des ausländischen Kindesvaters auf gemeinsame Sorge abzulehnen, und das alleinige Sorgerecht zur Belohnung für die Verbringung der gemeinsamen ehelichen und binationalen Kinder nach Deutschland der deutschen Kindesmutter zu übertragen.
Entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) berichtet das Jugendamt Wilhelmshaven nicht von der Boykotthaltung der deutschen Kindesmutter als Kriterium der Elternverantwortung und Erziehungsfähigkeit, sondern führt die Boykotthaltung und Verweigerung der deutschen Kindesmutter als Begründung für die Übertragung der alleinigen Sorge auf die deutsche Kindesmutter an.


20.08.2002

 

 

vgl.
Jugendamt Wilhelmshaven


Erpressung, Nötigung und Bedrohung durch Hans-Dieter Siehl von der Fachaufsicht des Jugendamtes bei der Stadt Wilhelmshaven gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater als Reaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven, während gleichzeitig das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven zusammen mit dem Amtsgericht Wilhelmshaven seit einem Jahr den gerichtlich angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt. Wie bereits zuvor wurden die Dienstaufsichtsbeschwerden über die Bezirksregierung Hannover weitergeleitet. Hans-Dieter Siehl von der Personalabteilung der Stadt Wilhelmshaven droht mit Strafanzeige auf Grund der Anschuldigung der Beteiligung an Kindesmisshandlung durch Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven und verweigert die Bearbeitung weiterer Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Wilhelmshaven.


03.09.2002   vgl.
Übersicht
Medienpräsenz
Ausstrahlung des Arte-TV Themenabendes "Krieg um Kinder / Parents séparés, enfants enlevés - Une affaire d'Etats." Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens gesteht Fehler des Jugendamtes ein. Der deutsche Familienrichter Bessel räumt im Interview Schwierigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren ein.

18.09.2002   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven fordert den ausländischen Kindesvaters zur Mitwirkung auf. Der ausländische Kindesvater soll das Urteil des Amtsgericht Wilhelmshaven vorlegen, dass der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser zu diesem Zeitpunkt seit der Gerichtsverhandlung vom 04.09.2002 immer noch nicht veröffentlicht hat.
Im selben Zeitraum versucht die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil aus Deutschland abzuschieben, bevor der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven seine Entschiedung veröffentlicht, während der deutsche Familienrichter Staubwasser wiederum vorsätzlich die Veröffentlichung seiner Entscheidung verzögert.


31.10.2002   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven verweigert dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil die Aufenthaltserlaubnis, mit der Begründung dass dem Antragsteller und ausländischen zurückgebliebenen Elternteil kein Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern zugesprochen sei, während das Amtsgericht Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr den per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und anschließend den Umgang für ein weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt, der zuvor über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden hat. Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven erklärt nicht, warum das Amtsgericht Wilhelmshaven nicht den gerichtlich angeordneten Umgang vollstreckt und somit nicht die Bedingung erfüllt, die Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven als Bedingung für den Aufenthalt anführt.

02.01.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven informiert, dass er Eingaben zur Aufenthaltssache des ausländischen Kindesvaters in die entsprechende Akte einpflegt. Eingaben sollen somit bei allen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.


11.04.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
Da die angewandte Bedrohungsstrategie der Abschiebung mit Gewalt aus Deutschland keine Wirkung gezeigt hat, wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven nun eine andere Demoralisierungsstrategie an. Die administrativen Behörden von Wilhelmshaven ändern willkürlich den sozialen Status des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil von Sozialhilfe zu Asylbewerber, während der ausländische zurückgebliebene Elternteil niemals einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt hat, sondern nach Deutschland gekommen ist, um seine nach Deutschland verbrachten und seit 1995 zurückgehaltenen Kinder zu besuchen.

04.06.2003  

vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Beschwerde an den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel gegen die Bedrohung der Abschiebung aus Deutschland des ausländischen zurückgebliebenen Opferelternteils von internationaler Kindesentführung nach Deutschland durch die deutschen, administrativen Behörden der Stadt Wilhemshaven und die damit verbundende vorsätzliche Beeinflußung familienrechtlicher Verfahren.

12.06.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien durch Britta Kappe von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.
Während der laufenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott sind die folgenden Beschränkungen auferlegt und hinzugefügt von Britta Kappe, leitende Angestellte der Ausländerbehörde: Erlischt mit dem Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende Abschiebung stattfindet.
Erneut interagieren die deutschen, administrativen Behörden mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um das sowohl das rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu beeinträchtigen.

20.06.2003  

vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Beschwerde gegen administrative Behörden der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


24.06.2003   407c-511020/2-32

Die Bezirksregierung erklärt den Oberbürgermeister als zuständig und verantwortlich für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes und leitet die Dienstaufsichtsbeschwerden vom 18. und 19.06.2003 an die zuständige Fachaufsicht, hier die Stadt Wilhelmshaven weiter-


07.07.2003

Doku
06.07.2003

 

 

vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Antrag zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang und Beschwerde gegen soziale Behörden der Stadt Wilhelmshaven sowie Antrag auf Einbeziehung des stellvertretenden Direktors des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering als zu begutachtende Person in das psychologische Sachverständigengutachten mit der Dokumentation :


18.08.2003  

vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Beschwerde an den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel gegen die Bedrohung der Abschiebung aus Deutschland des ausländischen zurückgebliebenen Opferelternteils von internationaler Kindesentführung nach Deutschland durch die deutschen, administrativen Behörden der Stadt Wilhemshaven und die damit verbundende vorsätzliche Beeinflußung familienrechtlicher Verfahren.

28.08.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien durch Herrn Hofman von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.
Die von Britta Kappe zum Ausdruck gebrachte Haltung der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven ist am 28.08.03 von Herrn Hofmann nicht verändert und nicht aufgehoben worden. Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven hat lediglich zu verstehen gegeben, dass eine Lösung für die vorliegende Situation gefunden werden müsste und innerhalb eines Monats eine Entscheidung fallen würde.
Dabei bleibt einerseits offen, ob Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven damit meinen könnte, erneut als deutsche administrative Behörde, wie schon mehrfach dokumentiert, laufende zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinträchtigen, indem der Aufenthaltsstatus des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils beeinträchtigt wird. Dabei bleibt andererseits offen, ob Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven eine Entscheidung des Amtsgericht Wilhelmshaven vorherbestimmen kann während das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser die laufenden Verfahren vorsätzlich verzögert.

02.09.2003
Poststempel
**.09.2003

 

vgl.
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel erklärt seine Bereitschaft, mögliche Ausstellungen zu Nazi-Unrecht und Nazi-Justiz am Amtsgericht Wilhelmshaven gegebenenfalls finanziell zu unterstützen.


08.09.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
Herr Janßen von der Ausländerbehörde beschwert sich, dass nicht nur Herr Janßen sondern auch seine Kollegen gleichzeitig angeschrieben wurden, während Herr Janßen zuvor nicht reagiert und eingereichte Dokumente ignoriert.
Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen informiert gleichzeitig auch, dass obwohl Herr Janssen sich offziell für die ordnungsgemäße Pflege der Akte bereit erklärt hat, er keine Kopien der laufenden Verfahren haben möchte, in die die Ausländerbehörde Wilhelmshaven wiederholt mit der Beeinträchtigung des Aufenthaltsstatus interveniert.

14.09.2003  

vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Erklärung zur Informationsanfrage des Herrn Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


19.09.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Die Ausländerbehörde informiert, dass sie in ihren Entscheidungen auch das deutsche Grundgesetz berücksichtigen würde: Die Ausländerbehörde würde in der Aufenthaltsangelegenheit nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. Berücksichtigung würde neben dem Ausländergesetz und den dazu erlassenen Verordnungen natürlich auch Art. 6 des Grundgesetzes finden, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes reflektiert die Achtung des Familielebens aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen informiert gleichzeitig auch, dass obwohl Herr Janssen sich offziell für die ordnungsgemäße Pflege der Akte bereit erklärt hat, er keine Kopien der laufenden Verfahren haben möchte, in die die Ausländerbehörde Wilhelmshaven wiederholt mit der Beeinträchtigung des Aufenthaltsstatus interveniert.


24.09.2003  

vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


25.09.2003  

vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Herr Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt die Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zu verweigern, während... das Amtsgericht Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr den per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und anschließend den Umgang für ein weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt, der zuvor über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen Umgangsaussetzung begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass eine Aussetzung des Umgangs für mehr als ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd sei, um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und um erneut die Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern.
Obwohl Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß über diese Vorgänge mittels der entsprechenden Akte informiert ist und zu offiziellen Stellungnahmen aufgefordert wurde, reagiert Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nicht auf diese Anträge und erachtet die Verhaltensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven somit anscheinend als korrekt (vgl. Hickman-Fallstudie und Verfahrensgeschichte).


28.09.2003  

vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


29.09.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
Nötigungs- und Bedrohungsstrategien durch Herrn Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Intention, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.
Während der laufenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott sind die folgenden Beschränkungen auferlegt und hinzugefügt von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven: Erlischt mit dem Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende Abschiebung stattfindet.
Erneut interagieren die deutschen, administrativen Behörden mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um das sowohl das rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu beeinträchtigen.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu arrangieren.

03.10.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :

06.10.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :


14.10.2003   vgl.
Ausländerbehörde
Wilhelmshaven

Offizielle Anträge an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Dokumentation :

  • Missbrauch des sozialen Status zum Schikanieren ausländischer zurückgebliebener Elternteile durch Deutsche administrativen Behörden während familiengerichtlicher Verfahren im Zuge von internationaler Kindesentführung nach Deutschland