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Die Fachausschüsse des Parlaments bereiten die Beratungen
des Plenums inhaltlich vor und sprechen Empfehlungen aus. Der Niedersächsische
Landtag verfügt derzeit über 11 ständige Ausschüsse,
drei ständige Unterausschüsse und sechs Ausschüsse
eigener Art. Sie bestehen je nach Bedeutung aus fünf bis 17
Mitgliedern, die als Spezialisten für ihr jeweiliges Sachgebiet
gelten. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse
des Landtages wider.
Die Themen, die der Landtag zu behandeln hat, sind sehr vielfältig
und viele politische Sachfragen ausgesprochen verzwickt. Weil das
Plenum überfordert wäre, wenn es sich mit jeder Einzelheit
eines Antrages befassen wollte, bildet das Parlament Fachausschüsse
zu bestimmten Sachgebieten.
Die Ausschüsse beraten Vorlagen - etwa Gesetzentwürfe,
den Haushaltsplan oder sonstige Anträge - im Detail und legen
dem Plenum danach eine Beschlussempfehlung vor. Die Ausschüsse
handeln ausschließlich auf Weisung des Plenums. Sie können
sich ihre Aufgabenstellung nicht selbst wählen und besitzen
folglich kein Selbstbefassungsrecht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin,
die vom Plenum überwiesenen Vorlagen, Entwürfe oder Anträge
sehr genau zu beraten und offene Detailfragen zu klären. Sie
können externe Berater und Gutachter hinzuziehen. Um die notwendigen
Informationen einzuholen oder um komplizierte Sachverhalte aus verschiedenen
Perspektiven zu beleuchten, veranstalten die Ausschüsse auch
öffentliche Anhörungen. In diesen "Hearings"
befragen die Ausschussmitglieder Sachverständige, Interessenvertreter
oder andere Auskunftspersonen nach ihrem Wissen oder ihrer Meinung.
Hinzu kommt, dass die Ausschüsse die Entscheidungen des Landtages
nur vorbereiten - und der Landtag trifft seine Entscheidungen eben
in öffentlicher Sitzung.
Zu den ständigen Ausschüssen gehören u. a. der
Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.
(Quelle: Niedersächsischer Landtag 2003)
Der Niedersächsische Landtag ist beauftragt die Verhaltens-
und Verfahrensweise des Jugendamtes in Kindesentführung und
Umgangsboykott zu überprüfen, unkorrekte Verfahrensweisen
zu korrigieren und die verantwortlichen Jugendamtsmitarbeiter zur
Rechenschaft zu ziehen. Zur genaueren Klärung leitet der Niedersächsische
Landtag die Sache an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie
und Gesundheit weiter.
Auffällig ist, dass in den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Menschenrechtsverletzungen
durch deutsche familiengerichtliche Verfahren sowie in den Verletzungen
des Haager Übereinkommens die Jugendämter involviert sind,
obwohl die Institution Jugendamt auf der Tagung von Bad Boll aussagt,
sie sei doch keine Kinderklaubehörde.
Vergleiche dazu :
Vergleiche dazu auch :
Vergleiche dazu auch Verfahrensweisen des Jugendamtes :
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