Übersicht :
Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
beim Niedersächsischen Landtag

 

 

Dokumentation und Berichterstattung zur Hickman-Fallstudie über internationale Kindesentführung nach Deutschland in 1995 und anschließendem Umgangsboykott.

Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen gegen internationale Kindesentführung nach Deutschland und gegen Umgangsboykott mit nach Deutschland verbrachten Kindern sowie gegen Diskriminierung und Benachteiligung der ausländischen, zurückgebliebenen Elternteile und Großeltern.

Der Niedersächsische Landtag verfügt über mehrere Ausschüsse. Der Niedersächsische Landtag kann Anträge zu spezifischen Detailfragen an einen Fachausschuss zur Evaluierung und Vorbereitung weiterleiten.

Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Niedersächsischer Landtag

Die Fachausschüsse des Parlaments bereiten die Beratungen des Plenums inhaltlich vor und sprechen Empfehlungen aus. Der Niedersächsische Landtag verfügt derzeit über 11 ständige Ausschüsse, drei ständige Unterausschüsse und sechs Ausschüsse eigener Art. Sie bestehen je nach Bedeutung aus fünf bis 17 Mitgliedern, die als Spezialisten für ihr jeweiliges Sachgebiet gelten. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wider.

Die Themen, die der Landtag zu behandeln hat, sind sehr vielfältig und viele politische Sachfragen ausgesprochen verzwickt. Weil das Plenum überfordert wäre, wenn es sich mit jeder Einzelheit eines Antrages befassen wollte, bildet das Parlament Fachausschüsse zu bestimmten Sachgebieten.

Die Ausschüsse beraten Vorlagen - etwa Gesetzentwürfe, den Haushaltsplan oder sonstige Anträge - im Detail und legen dem Plenum danach eine Beschlussempfehlung vor. Die Ausschüsse handeln ausschließlich auf Weisung des Plenums. Sie können sich ihre Aufgabenstellung nicht selbst wählen und besitzen folglich kein Selbstbefassungsrecht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die vom Plenum überwiesenen Vorlagen, Entwürfe oder Anträge sehr genau zu beraten und offene Detailfragen zu klären. Sie können externe Berater und Gutachter hinzuziehen. Um die notwendigen Informationen einzuholen oder um komplizierte Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, veranstalten die Ausschüsse auch öffentliche Anhörungen. In diesen "Hearings" befragen die Ausschussmitglieder Sachverständige, Interessenvertreter oder andere Auskunftspersonen nach ihrem Wissen oder ihrer Meinung. Hinzu kommt, dass die Ausschüsse die Entscheidungen des Landtages nur vorbereiten - und der Landtag trifft seine Entscheidungen eben in öffentlicher Sitzung.

Zu den ständigen Ausschüssen gehören u. a. der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.

(Quelle: Niedersächsischer Landtag 2003)

Der Niedersächsische Landtag ist beauftragt die Verhaltens- und Verfahrensweise des Jugendamtes in Kindesentführung und Umgangsboykott zu überprüfen, unkorrekte Verfahrensweisen zu korrigieren und die verantwortlichen Jugendamtsmitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. Zur genaueren Klärung leitet der Niedersächsische Landtag die Sache an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit weiter.

Auffällig ist, dass in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Menschenrechtsverletzungen durch deutsche familiengerichtliche Verfahren sowie in den Verletzungen des Haager Übereinkommens die Jugendämter involviert sind, obwohl die Institution Jugendamt auf der Tagung von Bad Boll aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde.

Vergleiche dazu :

Vergleiche dazu auch :

Vergleiche dazu auch Verfahrensweisen des Jugendamtes :

 

Datum & Link Aktenzeichen Titel/Beschreibung & Links
       

12.08.2002

 

 

information
00447/08/15

vgl.
Jugendamt
Wilhelmshaven

vgl.
Hickman vs.
Stadt Wilhelmshaven

Der Präsident des Niedersächsisches Landtages leitet die Eingaben an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit weiter und benennt das Aktenzeichen. Die Empfehlungen der Ausschüsse zu Eingaben werden als Landtagsdrucksachen veröffentlicht. Der Landtag berät und beschließt auch in öffentlicher Sitzung über die Eingaben. Dieses Verfahren muss der Landtag einhalten, um dem Öffentlichkeitsgebot der Niedersächsischen Verfassung (Artikel 22 Abs. 1) zu entsprechen.


08.09.2003   information
00447/08/15

Der Präsident des Niedersächsisches Landtages leitet die Eingaben an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zu vorliegendem Aktenzeichen weiter.


23.09.2003   information
00447/08/15
Der Präsident des Niedersächsisches Landtages leitet die Eingaben an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zu vorliegendem Aktenzeichen weiter.

25.09.2003   information
00447/08/15
Der Präsident des Niedersächsisches Landtages leitet die Eingaben an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zu vorliegendem Aktenzeichen weiter.

       
       
       
       
       
       
       
       
       
       

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