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20.02.2001
16 F 605/00 UG
"nehmen wir Bezug auf die Hinweise des Gerichts vom
30.01. und 05.02.2001 an den Antragsteller und teilen vorsorglich
mit, daß die Antragstellerin und die Kinder während
der ersten zwei Wochen im April nicht ortsanwesend sind, und
wir bitten daher, von einer Terminierung in dieser Zeit abzusehen.
Hintergrund ist ein bereits seit Wochen geplanter Aufenhalt
außerhalb Wilhelmshavens (England) der auch keine Möglichkeit
läßt, kurzfristig an einem Termin teilzunehmen.
Lange."
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1) Während einerseits die deutsche Kindesmutter mit
den Kindern nun gerade in den Osterferien 2001 zu dem Zeitpunkt
Urlaub im Ausland machen will, nachdem der südafrikanische
Vater nunmehr zum dritten Mal hintereinander seit Weihnachten
2000 versucht, eine Gerichtsverhandlung zum Umgang zu erwirken
und die Kinder in Deutschland zu besuchen, sagt die deutsche
Kindesmutter andererseits aus, sie würde den Umgang zwischen
Kindern und Kindesvater nicht beeinflußen :
- Mutter
kritisiert Aktionen des Vaters; Nicola Hickman: "Kinder
lehnen den Umgang ab"
"Trotzdem sei sie bereit gewesen, ein begleitetes
Umgangsrecht (unter Aufsicht) zu gewähren. [...]
Sie habe als Mutter, so Nicola Hickman, darauf keinen Einfluss
genommen. Vielmehr seien ihre Versuche und die des Jugendamtes,
die Kinder zur Aufgabe dieser ablehnenden Haltung zu bewegen,
erfolglos geblieben."
Wilhelmshavener Zeitung
31.08.2001
2) Während einerseits die deutsche Kindesmutter behauptet,
dass der ausländische zurückgebliebene Kindesvater
mit seinen Kindern schlecht über die Kindesmutter und
deren Eltern rede und dies mit dem Kindeswohl nicht vereinbar
sei, vgl.
- Beschluss des Amtsgerichts
Wilhelmshaven vom 04.10.2002
"Die Antragstellerin hingegen beantragte den vereinbarten
Umgang bezüglich der Telefonate mit den Kindern auszusetzen.
Durch Beschluss des hiesigen Gerichts vom 11.12.1996 wurde
dem Antrag der Mutter entsprochen und der Antrag des Vaters
zurückgewiesen, da die Antragsgegner glaubhaft vorgetragen
habe, dass der Antragsgegner mit seinen Kindern schlecht
über die Kindesmutter und deren Eltern rede und dies
mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sei."
nutzt wie dokumentiert die deutsche Kindesmutter ihren Medienauftritt,
um den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater
in der Öffentlichkeit schlecht zu machen, vgl.
- Mutter
kritisiert Aktionen des Vaters; Nicola Hickman: "Kinder
lehnen den Umgang ab"
"Zwar stehe ihrem Ex-Ehemann ein Umgangsrecht
zu, es habe jedoch, so Nicola Hickman, wegen mehrfacher
Kurzschlussreaktionen zunächst nur in Form eines sogenannten
"begleiteten Umgangsrechts" gewährt werden
können. Als Vater sei er durch Gerichtsurteil zur Unterhaltszahlung
verpflichtet, zahle jedoch nicht. Leistungen würden
durch die öffentliche Hand erbracht."
Wilhelmshavener Zeitung
31.08.2001
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