Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange an Amtsgericht Wilhelmshaven
20.02.2001

 

20.02.2001

16 F 605/00 UG

"nehmen wir Bezug auf die Hinweise des Gerichts vom 30.01. und 05.02.2001 an den Antragsteller und teilen vorsorglich mit, daß die Antragstellerin und die Kinder während der ersten zwei Wochen im April nicht ortsanwesend sind, und wir bitten daher, von einer Terminierung in dieser Zeit abzusehen. Hintergrund ist ein bereits seit Wochen geplanter Aufenhalt außerhalb Wilhelmshavens (England) der auch keine Möglichkeit läßt, kurzfristig an einem Termin teilzunehmen.

Lange."

KOMMENTAR :

1) Während einerseits die deutsche Kindesmutter mit den Kindern nun gerade in den Osterferien 2001 zu dem Zeitpunkt Urlaub im Ausland machen will, nachdem der südafrikanische Vater nunmehr zum dritten Mal hintereinander seit Weihnachten 2000 versucht, eine Gerichtsverhandlung zum Umgang zu erwirken und die Kinder in Deutschland zu besuchen, sagt die deutsche Kindesmutter andererseits aus, sie würde den Umgang zwischen Kindern und Kindesvater nicht beeinflußen :

  • Mutter kritisiert Aktionen des Vaters; Nicola Hickman: "Kinder lehnen den Umgang ab"
    "Trotzdem sei sie bereit gewesen, ein begleitetes Umgangsrecht (unter Aufsicht) zu gewähren. [...]
    Sie habe als Mutter, so Nicola Hickman, darauf keinen Einfluss genommen. Vielmehr seien ihre Versuche und die des Jugendamtes, die Kinder zur Aufgabe dieser ablehnenden Haltung zu bewegen, erfolglos geblieben."

    Wilhelmshavener Zeitung
    31.08.2001

2) Während einerseits die deutsche Kindesmutter behauptet, dass der ausländische zurückgebliebene Kindesvater mit seinen Kindern schlecht über die Kindesmutter und deren Eltern rede und dies mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sei, vgl.

  • Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 04.10.2002
    "Die Antragstellerin hingegen beantragte den vereinbarten Umgang bezüglich der Telefonate mit den Kindern auszusetzen. Durch Beschluss des hiesigen Gerichts vom 11.12.1996 wurde dem Antrag der Mutter entsprochen und der Antrag des Vaters zurückgewiesen, da die Antragsgegner glaubhaft vorgetragen habe, dass der Antragsgegner mit seinen Kindern schlecht über die Kindesmutter und deren Eltern rede und dies mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sei."

nutzt wie dokumentiert die deutsche Kindesmutter ihren Medienauftritt, um den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater in der Öffentlichkeit schlecht zu machen, vgl.

  • Mutter kritisiert Aktionen des Vaters; Nicola Hickman: "Kinder lehnen den Umgang ab"
    "Zwar stehe ihrem Ex-Ehemann ein Umgangsrecht zu, es habe jedoch, so Nicola Hickman, wegen mehrfacher Kurzschlussreaktionen zunächst nur in Form eines sogenannten "begleiteten Umgangsrechts" gewährt werden können. Als Vater sei er durch Gerichtsurteil zur Unterhaltszahlung verpflichtet, zahle jedoch nicht. Leistungen würden durch die öffentliche Hand erbracht."
    Wilhelmshavener Zeitung
    31.08.2001

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