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20.04.2001
Oberlandesgericht Oldenburg
26135 Oldenburg
Geschäftsnummer 14 AR 2/01
Herrn Michael Hickman
XXX
XXX
Südafrika
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
In der Familiensache
Hickmann gegen XXX
Hat der nunmehr für das verfahrenzuständige Richter
am Amtsgericht Dr. Bessel dem Oberlandesgericht die Akten
gemäß § 48 ZPO (Amtsüberprüfung
der Ausschließung)
Vorgelegt und dann ausgeführt:
Ich zeige einen Umstand an, der meine Ablehnung rechtfertigen
könnte. Im Zuge meiner Tätigkeit als Strafrichter
habe ich gegen den Antragsteller im Verfahren 4 Cs H 27/00
einen Strafbefehl erlassen, da er im Zuge des familiengerichtlichen
Verfahrens Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven
beleidigt hat, in dem er gegenüber einem privaten Fernsehsender
äußerte, die Art und Weise, wie er behandelt werde,
erinnere ihn an die der Juden im Nationalsozialismus und er
ihre Arbeitsweise mit dem Stil der Gestapo verglich.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8. Mai 2001
gegeben.
Hochachtungsvoll
Der Berichterstatter
Kuhlmann
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