Vom Oberlandesgericht Oldenburg
20.04.2001

 

20.04.2001

Oberlandesgericht Oldenburg
26135 Oldenburg

Geschäftsnummer 14 AR 2/01

Herrn Michael Hickman
XXX
XXX
Südafrika

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

In der Familiensache

Hickmann gegen XXX

Hat der nunmehr für das verfahrenzuständige Richter am Amtsgericht Dr. Bessel dem Oberlandesgericht die Akten gemäß § 48 ZPO (Amtsüberprüfung der Ausschließung)
Vorgelegt und dann ausgeführt:
Ich zeige einen Umstand an, der meine Ablehnung rechtfertigen könnte. Im Zuge meiner Tätigkeit als Strafrichter habe ich gegen den Antragsteller im Verfahren 4 Cs H 27/00 einen Strafbefehl erlassen, da er im Zuge des familiengerichtlichen Verfahrens Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven beleidigt hat, in dem er gegenüber einem privaten Fernsehsender äußerte, die Art und Weise, wie er behandelt werde, erinnere ihn an die der Juden im Nationalsozialismus und er ihre Arbeitsweise mit dem Stil der Gestapo verglich.


Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8. Mai 2001 gegeben.

Hochachtungsvoll
Der Berichterstatter
Kuhlmann


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