Nichtöffentliche Sitzung des Amtsgerichts Wilhelmshaven
31.10.2001

 

Nichtöffentliche Sitzung des Amtsgerichts

Wilhelmshaven, 31.10.2001

16 F 867/01 RI


Gegenwärtig:
Richter am Amtsgericht Dr. Bessel
Ohne Protokollführer

In Der Familiensache

Betreffend

1. SXXX Hickman, geboren am 18.10.1993,
2. JXXX-MXXX, geboren am 03.12.1989,

Beteiligte:
1.
Michael Hickman,
wohnhaft: XXX, XXX Durban/Südafrika

- Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Matthias Bloch, Kurfürstendamm 42, 10719 Berlin

2.
XXX XXX
Wohnhaft: XXX, XXX Wilhelmshaven

- Antragsgegner -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Dr. Biester & Partner, Wilhelmshaven

erschienen bei Aufruf:

mit dem Antragsteller RA. Bloch
die Antragsgegnerin mit RA Lange

sowie Herr Viering vom Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven

Die Folgen des Ausbleibens des Umgangs der Kinder JXXX-MXXX und SXXX mit dem Antragsteller für ihr Wohl wurden erörtert.
Die Rechtsfolgen, die sich aus einer Vereitlung oder Erschwerung des Umgangs ergeben können, insbesondere die §§ 33 FGG und 1671 und 1696 BGB wurden erörtert.

Die Parteien wurden auf die Möglichkeit der Beratung durch Beratungsstellen und Diensten der Träger der Jugendhilfe hingewiesen.

Herr Viering wurde angehört.
Er erklärte, dass ihm Frau Terlinden mitgeteilt habe, dass die beiden Kinder in der gestrigen Therapiesitzung ihr gegenüber erklärt hätten, den Vater nicht sehen zu wollen.

Das Gericht versuchte darauf hinzuwirken, dass die Eltern Einvernehmen über die Ausübung des Umgangs erzielen.
Es wurde kein Einvernehmen erzielt.

Die Antragsgegnerin erklärte, dass sie nicht bereit sei, einer vergleichsweisen Regelung des Umgangs vor Gericht zustimmen könne. Sie werde allerdings den Kindern nicht verbieten, ihren Vater zu sehen. Sie werde auch den entsprechenden Willen der Kinder respektieren.

Rechtsanwalt Bloch regte an, dass das Gericht eine Anhörung der Kinder lediglich im Beisein der Eltern ohne Anwälte oder sonstige Beteiligte durchführen solle.

Das Gericht erklärte sich zu dieser Vorgehensweise bereit.

Die Mutter erklärte, dass sie zu solch einem Gespräch nicht kommen wolle. Sie wolle es vermeiden, ihre Kindern dadurch eine Ausdrucksmöglichkeit genommen werde.

Rechtsanwalt Lange stellte nochmals klar, dass die Entscheidung seiner Mandantin ausschließlich an dem Wohl der Kinder orientiert sei.

Beschlossen und verkündet:

Es wird festgestellt, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist.

Für die Richtigkeit der
Übertragung vom Tonträger

Dr. Bessel Riebensahm, Justizangestellte
Richter am Amtsgericht als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle


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