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Nichtöffentliche Sitzung des Amtsgerichts
Wilhelmshaven, 31.10.2001
16 F 867/01 RI
Gegenwärtig:
Richter am Amtsgericht Dr. Bessel
Ohne Protokollführer
In Der Familiensache
Betreffend
1. SXXX Hickman, geboren am 18.10.1993,
2. JXXX-MXXX, geboren am 03.12.1989,
Beteiligte:
1.
Michael Hickman,
wohnhaft: XXX, XXX Durban/Südafrika
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Matthias Bloch, Kurfürstendamm 42, 10719
Berlin
2.
XXX XXX
Wohnhaft: XXX, XXX Wilhelmshaven
- Antragsgegner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Dr. Biester & Partner, Wilhelmshaven
erschienen bei Aufruf:
mit dem Antragsteller RA. Bloch
die Antragsgegnerin mit RA Lange
sowie Herr Viering vom Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven
Die Folgen des Ausbleibens des Umgangs der Kinder JXXX-MXXX
und SXXX mit dem Antragsteller für ihr Wohl wurden erörtert.
Die Rechtsfolgen, die sich aus einer Vereitlung oder Erschwerung
des Umgangs ergeben können, insbesondere die §§
33 FGG und 1671 und 1696 BGB wurden erörtert.
Die Parteien wurden auf die Möglichkeit der Beratung
durch Beratungsstellen und Diensten der Träger der Jugendhilfe
hingewiesen.
Herr Viering wurde angehört.
Er erklärte, dass ihm Frau Terlinden mitgeteilt habe,
dass die beiden Kinder in der gestrigen Therapiesitzung ihr
gegenüber erklärt hätten, den Vater nicht sehen
zu wollen.
Das Gericht versuchte darauf hinzuwirken, dass die Eltern
Einvernehmen über die Ausübung des Umgangs erzielen.
Es wurde kein Einvernehmen erzielt.
Die Antragsgegnerin erklärte, dass sie nicht bereit
sei, einer vergleichsweisen Regelung des Umgangs vor Gericht
zustimmen könne. Sie werde allerdings den Kindern nicht
verbieten, ihren Vater zu sehen. Sie werde auch den entsprechenden
Willen der Kinder respektieren.
Rechtsanwalt Bloch regte an, dass das Gericht eine Anhörung
der Kinder lediglich im Beisein der Eltern ohne Anwälte
oder sonstige Beteiligte durchführen solle.
Das Gericht erklärte sich zu dieser Vorgehensweise bereit.
Die Mutter erklärte, dass sie zu solch einem Gespräch
nicht kommen wolle. Sie wolle es vermeiden, ihre Kindern dadurch
eine Ausdrucksmöglichkeit genommen werde.
Rechtsanwalt Lange stellte nochmals klar, dass die Entscheidung
seiner Mandantin ausschließlich an dem Wohl der Kinder
orientiert sei.
Beschlossen und verkündet:
Es wird festgestellt, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos
geblieben ist.
Für die Richtigkeit der
Übertragung vom Tonträger
Dr. Bessel Riebensahm, Justizangestellte
Richter am Amtsgericht als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
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