Von Hans-Dieter Siehl von der Personalabteilung der Stadt Wilhelmshaven
als Fachaufsicht des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven
20.08.2002

 

Stadt Wilhelmshaven, 26380 Wilhelmshaven, 10-10

 

Herrn
Michael Hickman
XXX
XXX

Stadt Wilhelmshaven
Der Oberstadtdirektor

Fachbereich Zentrale Dienste
Abtelung Personalwirtschaft Beamte/
Fortbildung

Es Schreibt Ihnen: Hans-Dieter Siehl
Büro: Rathaus, Zimmer 351
Telefon: (04421) 16-12 47
Telefax: (04421) 16-16 27

e-mail hans_dieter.siehl@stadt.wilhelmshaven.de




Zeichen und Datum Ihres Schreibens

Mein Zeichen
10-10
Datum
20.08.02


Dienstaufsichtsbeschwerde

Bezug: mein Schreiben vom 07.08.2002

Sehr geehrte Herr Hickman,

Ihre an Bezirksregierung Hannover gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde vom 25.07.2002 gegen Mitarbeiter meines Jugendamtes habe ich in Vertretung des Büro-leitenden Beamten geprüft.

Zur Wertung habe ich mir eine ausführliche Stellungnahme der Amtsleitung des Jugendamtes geben lassen.

Wie nun Ihre Vorsprache am 19.07.2002 tatsächlich abgelaufen ist und was an gegenseitigen Äußerungen ausgetauscht wurde, ist mir nicht bekannt; ich kann dies auch objektiv nicht mehr nachvollziehen. Beide Schilderungen über den Ablauf des Zusammentreffens weichen vom Wortlaut jedenfalls erheblich voneinander ab. So sollen Sie für Sachargumente überhaupt nicht ansprechbar gewesen sein, haben mit Gegenständen geworfen und letzlich gefordert, Ihre Frau und die Kinder zwangsweise nach Südafrika zurückzubringen.

In der Sache selbst ist festzustellen, dass das Sorgerecht für die Kinder die Mutter hat. Für die Besuchsregelung ist z.Zt ein Gerichtsverfahren anhängig, in dem das Jugendamt Stellungnahmen abzugeben hat; der Entscheidungstermin findet voraussichtlich in September statt. Insoweit begleitet das Jugendamt lediglich das Verfahren.

Bei allem Verständnis für Ihre Situation muss ich Ihren Vorwurf, das Jugendamt leistet der Misshandlung der Kinder Vorschub'', strikt zurückweisen. Ich behalte mir vor, wegen dieser Äußerung gegen Sie Strafrechtlich vorzugehen.

Bereits Ende 2001 erhob ein Bernd-Michael Uhl eine Dienstaufsichtsbeschwerde in gleicher Sache, die auch von Ihnen mit Schreiben vom 25.07.2002 an die Bez.Reg. Hanover ge nannt wurde. Dienstaufsichtsbeschwerde sind nicht geeignet, Rechtsprobleme zu lösen; im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich das Verhallten der Mitarbeiter und organisatorische Abläufe geprüft.

Die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen kann vom Beschwerdeführer nur mit rechtsstaatlichen Mitteln (Widerspruch, Klage) überprüft werden.

Wegen dieser zweiten ungerechtfertigten Dienstaufsichtsbeschwerde weise ich abschliessend daraufhin, dass weitere Dienstaufsichtbeschwerden in dieser Sache nicht mehr bearbeitet werden.

Ein zu ahndendes pflichtwidriges Verhalten meiner Mitarbeiter kann ich nicht erkennen.

Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält die Bezirksregierung Hannover, Niedersächsisches Landesjugendamt, zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage


Gödeken


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