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Zeichen und Datum Ihres Schreibens
Mein Zeichen
10-10
Datum
20.08.02
Dienstaufsichtsbeschwerde
Bezug: mein Schreiben vom 07.08.2002
Sehr geehrte Herr Hickman,
Ihre an Bezirksregierung Hannover gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde
vom 25.07.2002 gegen Mitarbeiter meines Jugendamtes habe ich
in Vertretung des Büro-leitenden Beamten geprüft.
Zur Wertung habe ich mir eine ausführliche Stellungnahme
der Amtsleitung des Jugendamtes geben lassen.
Wie nun Ihre Vorsprache am 19.07.2002 tatsächlich abgelaufen
ist und was an gegenseitigen Äußerungen ausgetauscht
wurde, ist mir nicht bekannt; ich kann dies auch objektiv
nicht mehr nachvollziehen. Beide Schilderungen über den
Ablauf des Zusammentreffens weichen vom Wortlaut jedenfalls
erheblich voneinander ab. So sollen Sie für Sachargumente
überhaupt nicht ansprechbar gewesen sein, haben mit Gegenständen
geworfen und letzlich gefordert, Ihre Frau und die Kinder
zwangsweise nach Südafrika zurückzubringen.
In der Sache selbst ist festzustellen, dass das Sorgerecht
für die Kinder die Mutter hat. Für die Besuchsregelung
ist z.Zt ein Gerichtsverfahren anhängig, in dem das Jugendamt
Stellungnahmen abzugeben hat; der Entscheidungstermin findet
voraussichtlich in September statt. Insoweit begleitet das
Jugendamt lediglich das Verfahren.
Bei allem Verständnis für Ihre Situation muss ich
Ihren Vorwurf, das Jugendamt leistet der Misshandlung der
Kinder Vorschub'', strikt zurückweisen. Ich behalte mir
vor, wegen dieser Äußerung gegen Sie Strafrechtlich
vorzugehen.
Bereits Ende 2001 erhob ein Bernd-Michael Uhl eine Dienstaufsichtsbeschwerde
in gleicher Sache, die auch von Ihnen mit Schreiben vom 25.07.2002
an die Bez.Reg. Hanover ge nannt wurde. Dienstaufsichtsbeschwerde
sind nicht geeignet, Rechtsprobleme zu lösen; im Rahmen
einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird lediglich das Verhallten
der Mitarbeiter und organisatorische Abläufe geprüft.
Die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen kann vom
Beschwerdeführer nur mit rechtsstaatlichen Mitteln (Widerspruch,
Klage) überprüft werden.
Wegen dieser zweiten ungerechtfertigten Dienstaufsichtsbeschwerde
weise ich abschliessend daraufhin, dass weitere Dienstaufsichtbeschwerden
in dieser Sache nicht mehr bearbeitet werden.
Ein zu ahndendes pflichtwidriges Verhalten meiner Mitarbeiter
kann ich nicht erkennen.
Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält die Bezirksregierung
Hannover, Niedersächsisches Landesjugendamt, zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Gödeken
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