Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom
18. und 19.06.2003
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Mein Zeichen
407 c-51020/2-32
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Durchwahl ( 0511)
106-3667
Oder 106-0
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Hannover den
24.06.2003
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Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter der Stadt
Wilhelmshaven
Sehr geehrter Herr Hickman,
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerden vom 18. Und 19.06.2003, hier
eingegangen am 20.06.2003, habe ich zur Kenntnis genommen.
Die örtlichen Jugendämter nehmen ihre Aufgaben
jedoch weitgehend selbstständig wahr, da der Bereich
der Kinder- und Jugendhilfe zum eigenen Wirkungskreis der
Kommunen gehört und daher der vom Grundgesetz garantiert
gemeindlichen Selbstverwaltung unterliegt. Der Bezirksregierung
Hannover, Niedersächsisches Landesjugendamt, kommt deshalb
insoweit keine Aufsichts- oder Kontrollbefugnis zu. Die Fachaufsicht
liegt daher allein bei der Stadt.
Auch die Dienstaufsicht für ihre Mitarbeiter obliegt
allein der Stadt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich
gegen ein dienstliches (persönliches) Fehlverhalten der
Bediensteten richtet, ist daher an den jeweiligen Dienstvorgesetzten,
hier letztlich den Oberbürgermeister, zu richten.
Ich verweise insoweit auf meine Schreiben von August und September
2002.
Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Beschwerde
an die Stadt Wilhelmshaven weiterleite.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Völkering
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