Vom Niedersächsisches Landesjugendamt
24.06.2003

 

Bezierksregierung Hannover, Niedersächsisches Landesjugendamt
Postfach 203, 30002 Hannover

 

Herrn
Michael Hickman
XXX
XXX


Bezierksregierung
Hannover
Niedersächsisches Landesjugendamt

 

Bearbeitung von
Frau Völkening


 

Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom
18. und 19.06.2003
Mein Zeichen
407 c-51020/2-32
Durchwahl ( 0511)
106-3667
Oder 106-0
Hannover den
24.06.2003

 

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven

 


Sehr geehrter Herr Hickman,

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerden vom 18. Und 19.06.2003, hier eingegangen am 20.06.2003, habe ich zur Kenntnis genommen.

Die örtlichen Jugendämter nehmen ihre Aufgaben jedoch weitgehend selbstständig wahr, da der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zum eigenen Wirkungskreis der Kommunen gehört und daher der vom Grundgesetz garantiert gemeindlichen Selbstverwaltung unterliegt. Der Bezirksregierung Hannover, Niedersächsisches Landesjugendamt, kommt deshalb insoweit keine Aufsichts- oder Kontrollbefugnis zu. Die Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt.
Auch die Dienstaufsicht für ihre Mitarbeiter obliegt allein der Stadt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen ein dienstliches (persönliches) Fehlverhalten der Bediensteten richtet, ist daher an den jeweiligen Dienstvorgesetzten, hier letztlich den Oberbürgermeister, zu richten.


Ich verweise insoweit auf meine Schreiben von August und September 2002.

Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Beschwerde an die Stadt Wilhelmshaven weiterleite.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Völkering



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