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Offiziell ist Kindesentführung ein Straftatbestand,
der nach dem Strafgesetzbuch strafrechtlich zu verfolgen ist.
In Übereinstimmung mit den Aussagen des deutschen Richterbundes
müssen die Staatsanwälte den politischen Ansichten
und Zielen der jeweiligen, deutschen Regierung gehorchen (siehe
die entsprechenden Pressemitteilungen des DRB seit 1998).
In Bezug auf internationale Kindesentführung ist zu
hinterfragen, ob in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland durch juristisch-politische Beamte, d.h., Staatsanwälte,
eine Art "Rassengesetze" und ob bei Fällen
von binationalen Kindern in der kulturell/rassistischen Variante
"Zum Schutz des deutschen Blutes" praktiziert werden.
Daraus ergibt sich die Fragestellung nach den politisch Verantwortlichen,
die den politischen Beamten wie dokumentiert bei der Staatsanwaltschaft
Oldenburg den Staatsanwälten aufgeben, Kindesentführung
nach verfassungswidrigen in Rechtsbruchsystematik und aus
politischen Motiven wie Nationalität, Status und Geschlecht
nicht straftrechtlich zu verfolgen.
Die vorliegende Fragestellungen begründen sich auf die
dokumentierte unterschiedliche staatssanwaltliche Vorgehensweise
in Fällen von internationaler Kindesentführung,
wobei die Motivation Kindesentführung strafrechtlich
zu verfolgen von biologisch/ rassistischen und kulturell/rassistischen
Kriterien abhängig ist.
Während wie dokumentiert nicht-deutschblütige Großeltern
auf Grund von Beihilfe zu Kindesentführung aus Deutschland
mit Gefängnis bestraft werden, verweigert und verschleppt
die Staatsanwaltschaft Oldenburg wie dokumentiert vorsätzlich
strafrechtliche Verfahren im Fall zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, in dem deutschblütige Großeltern
an der Durchführung beteiligt sind. Vergleiche dazu den
folgenden Artikel :
Großeltern entführten Enkelin - Gefängnis
Prozess: Wegen Verschleppung ihrer Enkeltochter ist ein
Großelternpaar zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
worden.
Von Arne Kolarczyk
Schenefeld/Itzehoe - Als kurz vor der für 16 Uhr
anberaumten Urteilsverkündung mehrere Polizeibeamte den
Saal betraten, war eines klar: Der gestrige Tag würde
für Ana S. im Gefängnis enden. Die 49-Jährige,
die im Oktober 2002 gemeinsam mit ihrem Sohn dessen zweijährige
Tochter Celina in ihr Heimatland Jugoslawien schmuggelte,
bedurfte nach der Urteilsverkündung einer tröstenden
Umarmung ihres Mannes Istvan (54).
Die II. Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe schickte
die Großmutter gestern Nachmittag für drei Jahre
hinter Gitter und ließ sie direkt im Gerichtssaal verhaften.
Und auch Istvan S. muss ins Gefängnis: Er bekam zweieinhalb
Jahre - ebenso wie seine Frau wegen Kindesentziehung.
Mit den harten Urteilen beschloss die Kammer einen spektakulären
Fall, der am 12. Oktober 2002 seinen Ausgang nahm: Um kurz
vor 9 Uhr an diesem Sonnabend holten Istvan S. und sein Sohn
Atila (26) das knapp zwei Jahre alte Kind von der in Schenefeld
lebenden Mutter ab. Atila, der von der Kindesmutter Marina
S. (22) getrennt lebt, hatte per Gerichtsbeschluss ein Besuchsrecht
für seine Tochter durchgesetzt. Kaum zehn Stunden später
saßen er, das kleine Mädchen und seine Mutter im
Flugzeug nach Belgrad. Bis heute sind der 25-Jährige
und das Kind verschwunden.
Ende Dezember war Ana S. für ihre Tatbeteiligung
erstinstanzlich zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt,
ihr Mann aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Dieses
Urteil war für sie eine Chance, Celina nach Deutschland
zurückzubringen, so Richter Eberhard Hülsing. Doch
diese Gelegenheit hätten die Eheleute vertan.
Im von der Staatsanwaltschaft angestrengten Berufungsverfahren
legte diese neue, erdrückende Beweise vor. Bereits für
den 5. Oktober waren von der Familie S. drei Flugtickets geordert
worden. An diesem Tag, so hatte es das Familiengericht festgelegt,
hätte Atila S. erstmals sein Töchterchen besuchen
dürfen. Doch Celina war krank. Obwohl die Kindesmutter
ein ärztliches Attest vorlegte, schickte Ana S. ihr einen
eigenen Arzt ins Haus.
Hülsing: Sie haben einen Riesenaufstand gemacht,
weil die Krankheit all ihre Pläne durchkreuzte. Die Flugscheine
wurden daraufhin auf den 12. Oktober umgebucht - den nächsten
Besuchstag. An diesem Morgen fuhren das Ehepaar, ihr Sohn
und die kleine Celina zum Flughafen, um die Tickets abzuholen.
Reisebüro-Mitarbeiterin Indra B. (23), vom Staatsanwalt
als neue Zeugin präsentiert, erkannte die Großeltern
im Gerichtssaal wieder.
Die zuvor von Ana S. gemachte Aussage, ihren Sohn und
das Kind zufällig auf dem Airport getroffen zu haben
und von ihm genötigt worden zu sein, zwei weitere Tickets
zu kaufen, war damit wiederlegt. Sie blieb jedoch bei ihrer
Aussage - genau wie ihr Mann bis zum Schluss bestritt, an
diesem Tag auf dem Flughafen gewesen zu sein.
Für Marina S., die verzweifelte Mutter des seit fast
einem Jahr verschwundenen Kindes, ist das Urteil eine Genugtuung.
Auch wenn es die Tochter nicht zurückbringt - selbst
ein von ihr engagierter Detektiv fand die Kleine nicht.
Von dem Richterspruch könnte eine Signalwirkung ausgehen,
hofft Staatsanwältin Jonna Ziemer.
Sollte Atila S. das Mädchen jetzt seiner Mutter zurückgeben,
wäre es möglich, die Eltern nach Verbüßung
der Hälfte ihrer Strafen freizulassen.
erschienen am 5. Sep 2003 in Pinneberg
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