An Amtsgericht Wilhlemshaven
27.06.2003

 

CRY-Aktionskreis Internationale Kinderrechte
Bernd Michael Uhl
XXX
XXX
Germany


Astrid Vockert
Vizepräsidentin Landtag Niedersachsen
Vice president of parliament of Lower Saxony
Petition vs. Petition 05816/11/14
Hinirch-Wilhem-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Dr. Busch
Justizministerium Niedersachsen
Justice ministry of Lower Saxony
Beschwerdezyklus 4121 E -S4. 54/03
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover

Amtsgericht Wilhelmshaven
Direktor Kahlen
Rechtsantragsstelle
Marktstraße 15-17
26382 Wilhelmshaven

 

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 22 73 00 15
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de



 

27 Juni 2003

staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses

vielen Dank für die Eröffnung des Petitionsverfahrens Pet 4-14-07-301-050630 vom 18. August 2002 zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung auf Initiative von Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages.
Im Schreiben vom 13. Mai 2003, Poststempel 14. Mai 2003, deklariert der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, die Petition Pet 4-14-07-301-050630 zu bearbeiten und die Vorlegung der Petition den als Berichterstattern eingesetzten Abgeordneten.
Offizielle Anträge:
Hiermit wird der offizielle Antrag auf eindeutige Benennung der Ursachen für die folgenden objektiven Sachverhalte in einer Beschlussempfehlung, einer Veröffentlichung der Beschlussempfehlung in einer Bundestagsdrucksache sowie im Tätigkeitsbericht 2003 des Petitionsausschusses eingereicht :
1) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, wenn diese Gesetze von zuständigen deutschen Behörden selbst nicht beachtet werden ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?
Wie dokumentiert in der deutschen Geschichte vermeiden totalitäre, anti-demokratische System eine unabhängige, effektive und transparente Kontrolle und Überwachung der Justiz, um in der Konsequenz zu gewährleisten, dass die deutsche Justiz für politische Zwecke instrumentalisiert werden kann.
Die vorliegenden, dokumentierten Verfahrensweisen des deutschen Juristen/Politikers Dr. Uwe Biester und des Justizministeriums Niedersachsen sind im vorliegenden Petitionsverfahren Pet 4-14-07-301-050630 zu integrieren.
Unter dem Motto "Niedersachsen kann mehr - Fortschritt und Geborgenheit" arbeitet Dr. Uwe Biester, als Rechtsanwalt in Wilhelmshaven für Kindesentführung und Umgangsboykott und ist auch gleichzeitig als Politiker Mitglied des Justizprüfungsamtes am Justizministerium Niedersachsen.


Sehr geehrter Herr Kahlen,
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Die objektive Tatsache ist, dass die Verhaltens- und Verfahrensweisen von Herr Kahlen, Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven, von den deutschen Familienrichtern am Amtsgericht Wilhelmshaven und von Dr. Uwe Biester eindeutig den offiziellen Versprechungen und Aussagen der ehrenwerten und aufrichtigen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin zur Verbesserung der Situation von nach Deutschland entführten und zurückgehaltenen bi-nationalen Kindern, wie dokumentiert in der nationalen und internationalen Medienübersicht 1998-2002, widersprechen.
Der verantwortliche, deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven erklärte während der vorläufigen Gerichtsverhandlung zum Umgang am 21. Mai 2003, dass er neue Verfahren unter einem neuen Aktenzeichen zur Rechtssache der Dokumentenfälschung durch die deutsche Kindesmutter eröffnen würde, wie beantragt am 19. Mai 2003 Rücknahme der Rechtskraft des Urteils 16 F 298/96 AG Wilhelmshaven vom 12. August 1997.
Bis zum heutigen Tag ist keine Benachrichtigung über das Aktzenzeichen für die zuvor benannte Rechtssache beim Amtsgericht Wilhemshaven ergangen.
Hiermit wird der offzielle Antrag auf Überprüfung dieser Sache durch Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven, auf Benennung des entsrepchenden Verfahrens und Aktenzeichens sowie die Weiterleitung einer Kopie des vorliegenden Dokuments mit Beschwerde an die zuständige Dienstaufsicht gegen Verfahrensverschleppung und Verfahrensmanipulation eingereicht.
Entgegen den offiziellen Richtlinien des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003), sind die offiziell beim Amtsgericht eingereichten Strafanzeigen (per Fax am 5. Juni 2003; per Einschreiben vom 13. Juni 2003) nicht mit einer Eingangsbestätigung und Benachrichtigung über Bearbeitung bzw. Weiterleitung beantwortet wurden.
Hiermit wird der offzielle Antrag auf Überprüfung dieser Sache durch Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven, auf Benennung der entsprechenden Aktenzeichen und der ordnungsgemäßen Statusbeschreibung der entsprechenden Verfahren sowie die Weiterleitung einer Kopie des vorliegenden Dokuments mit Beschwerde an die zuständige Dienstaufsicht gegen Verfahrensverschleppung und Verfahrensmanipulation eingereicht.
Herr Hickman involviert den International Social Services South Africa und ISS Germany (Schreiben an Mrs Frances Viviers 13.01.00) und beschwert sich über die mangelnde Kooperation des Jugendamtes Wilhelmshaven und der unakzeptablen Behandlung durch den Polizeibeamten Has im Auftrag des Jugendamtes. Herr Hickman wird verhört und eingeschüchtert unter Beisitz der Psychologin Frau Renate Terlinden von der Klinik für Kinderpsychologie Reinhard-Nieter-Krankenhaus in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Wilhemshaven. Die Einschüchterung wird vorgenommen, um Herrn Hickman dazu zu bringen, dass er akzeptiert, Deutschland zu verlassen und nie wieder zu kommen. Er solle seine Ex-Frau und die Kinder in Ruhe lassen.
Als Reaktion auf Herrn Hickmans Beschwerdebrief, reicht Herr Dieter Viering, der stellvertretende Direktor des Jugendamtes Wilhemshaven, Strafanzeige gegen Herrn Hickman ein.
Herr Hickman muss 1000 DEM zahlen (PI Wilhelmshaven 1. Polizeikommissariat KED. Vorgangsnummer 40451061 - 2000004396 unterzeichnet Bulla, 11. April 2000). Die Sache wird ohne Wissen von Herrn Hickman vor Gericht gebracht. Herr Hickman wird nicht rechtlich vertreten. Herr Hickman wird von dem deutschen Richter Dr. Bessel für schuldig befunden. Der deutsche Richter Dr. Bessel wird später Familienrichter am Amtsgericht Wilhemshaven und bearbeitet Kindesentführung und Umgangsboykott in der Familiensache von Herrn Hickman. Der deutsche Richter Dr. Bessel stellt selbst einen Antrag auf seine eigene Ablehnung auf Grund von Befangenheit durch das Verfahren 4 Cs H 27/00. Das Oberlandesgericht Oldenburg jedoch entscheidet, dass der deutsche Familienrichter Dr. Bessel, der die Bestrafung von Herrn Hickman in seiner Abwesenheit beschlossen hat, nicht befangen ist (AKTENZEICHEN 14 AR 2/01). Bis zum heutigen Tag wurde es Herrn Hickman nicht ermöglicht, eine Kopie des in seiner Abwesenheit getroffenen Gerichtsbeschlusses zu erhalten.
Hiermit wird erneut Akteneinsicht in die Verfahren 4 Cs H 27/00 in die vollständige und ordnungsgemäß gepflegte Akte offiziell beantragt.
Hiermit wird erneut die Übersendung einer Kopie des vom deutschen Richter Bessel getroffenen Beschlusses gegen Herrn Hickman im Verfahren 4 Cs H 27/00 offiziell beantragt.
Hiermit wird der offzielle Antrag auf Überprüfung dieser Sache durch Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven, sowie die Weiterleitung einer Kopie des vorliegenden Dokuments mit Beschwerde an die zuständige Dienstaufsicht gegen Verfahrensverschleppung und Verfahrensmanipulation eingereicht.


Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin Landtag Niedersachsen,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Landtag Niedersachsen,
Insbesondere hinsichtlich der historischen Rolle und Verantwortung von Niedersächsischen Behörden in der deutschen Geschichte von internationaler Kindesentführung ist die Involvierung mit fremdenfeindlichen und rassistischen Arbeitsmethoden durch niedersächsiche Juristen/Politiker definitiv inakzeptabel.
Während Gerhard Schröder Ministerpräsident von Niedersachsen ist, provozieren die Verfahrensweisen des Oberlandesgericht Celle, im Herzen von Gerhard Schroeder's deutschem Heimat-Land Niedersachsen, später im Ergebnis die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac, des US-Präsidenten Bill Clinton und die Resolution des US-Repräsentantenhauses, die Deutschland anklagt das Haager Übereinkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung zu verletzen, zu dem Zeitraum als Gerhard Schröder Bundeskanzler ist.
In Niedersachsen ist es möglich, dass unter dem Motto "Niedersachsen kann mehr - Fortschritt und Geborgenheit" arbeitet Dr. Uwe Biester, als Rechtsanwalt in Wilhelmshaven für Kindesentführung und Umgangsboykott und ist auch gleichzeitig Poltiiker auf Landesebene und Mitglied des Justizprüfungsamtes am Justizministerium Niedersachsen ist.
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, Dr. Uwe Biester, Mitglied des Justizprüfungsamtes Niedersachsen am Justizministerium Niedersachsen, aus seinem juristischen/politischen Amt zu entlassen.
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingreicht, der zuständigen und verantwortlichen Rechtsanwaltkammer zu empfehlen, Herrn Dr. Uwe Biester die Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen.
Begründung
Die soziologische Analyse der Förderung von Kindesentführung und Umgangsboykott durch staatliche Behörden porträtiert, dass in einer Bürgergesellschaft, der Staat nicht die Rolle des Mediators zwischen verschiedenen Interessengruppen der Gesellschaft spielt, sondern dass der Staat die Gesellschaft penetriert, um in die Familie (Keimzelle der Gesellschaft) über die verfügbaren staatlichen Behörden mit der Zielsetzung der Anwendung einer bestimmten Ideologie für verschiedene politische und ökonomische Interessen einzugreifen.
Im Vergleich von staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogrammen wie dem General Child Welfare Law (Long Walk Home), dem Nazi-Lebensborn-Programm oder der dokumentierten Missachtung und Verletzung des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung und der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung stellt sich heraus, dass alle diese Programme auch vor einem bestimmten rassistischen, Diskriminierungshintergrund durchgeführt werden.
Alle dieser staatlich geführten Kindesentführungsprogramme sind mit Entfremdungsprogrammen kombiniert, die psychologische Phänomene wie das Stockholm-Syndrome, kulturelle Entfremdung und Eltern-Kind-Entfremdung gezielt nutzen.
Alle dieser Entfremdungsprogramme sind dazu bestimmt, die unterworfenen Kinder zu formen und zu programmieren.
Letzten Endes sollen die Programm-unterworfenen entfremdeten Kinder verunsichert werden durch das Paradox des Hasses und der Verachtung gegen ihre eigene Herkunft, während sie unter Zwang ihre Identität aufgeben und vergessen sollen.
Letzten Endes sollen die Programm-unterworfenen entfremdeten Kinder sich gegen ihre eigene Herkunft und gegen ihre Identität aussprechen, um die Ideologie des angewendeten Kindesentführungsprogramms zu bestätigen. Im nächsten Schritt werden diese Kinder erneut missbraucht. Dieses Mal für Propagandazwecke, um zu propagieren, dass das Programm gut und richtig sei und ehrenhafte Absichten habe.
Alle dieser staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme deklarieren in ihrer offiziellen Propaganda, Kinder und das Kindeswohl zu beschützen, während die soziale Realität enthüllt, das es um alles andere als um das Kindeswohl geht.
Durch Integration der soziologischen Studie in der Literatur "Farm der Tiere" von George Orwell" in die soziologische Analyse der Förderung von Kindesentführung und Umgangsboykott durch staatliche Behörden, stellt sich auch heraus, dass Gesellschaften und deren Organisation eines politischen Staates, die Kindesentführung und Umgangsboykott anwenden, sowohl totalitäre Ideologien als auch starke soziale Unterschiede zwischen Herren-Wesen und Unter-Wesen nutzen.
Dies bedeutet auch, dasss bestimmte Herrschaftsinteressen Bestandteil der Leitkultur von staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogrammen ist.
Unter Anwendung dieser Beobachtung als Filter auf die historischen Beispiele von Kindesentführungs- und Entfremdungsprogrammen können die jeweiligen Layouts beschrieben werden als folgende Ausbeutung des Menschenmaterials für politische, ökonomische Interessen :
1) General Child Welfare Law (Long Walk Home): Vollstreckung von kultureller Entfremdung als Folgestufe nach elterlicher Entfremdung bei Unterwerfung unter die Herren-Kultur;
Nutzung der Mischlingskinder zur Schaffung einer Sklavenklasse
2) Nazi-Lebensborn-Programm: Vollstreckung von kultureller Entfremdung als Folgestufe nach elterlicher Entfremdung bei Unterwerfung unter die Herren-Kultur;
Nutzung der entführten Kinder zur Vergrößerung der Bevölkerung durch Germanisierung, wobei kontrollierte programmatisches Bevölkerungswachstum notwendig für die Expansion durch Krieg und für die Schaffung des Imperiums, d.h. des Deutschen Reichs, ist
3) Praxis der deutschen Familienrechtsprechung:
Vollstreckung von kultureller Entfremdung als Folgestufe nach elterlicher Entfremdung bei Unterwerfung unter die Herren-Kultur;
Nutzung der Kinder in der deutschen Scheidungsindustrie zur Generierung von Umsatz durch Weiterreichen der Kinder von einem Familienrechtsprofessionellen zum nächsten, von einer deutschen Behörde zur nächsten, während der vollstreckten Entfremdungszyklen
Die Analyse dieser Filteranwendung legt weitere interessante Aspekte wie Bevölkerung und Herrschaft offen.
All diese Gesellschaften haben demographische Probleme mit dem Bevölkerungswachstum. Eine stabile und wachsende Bevölkerung ist aber notwendig um Expansion und Ausweitung der Herrschaftsinteressen zu sichern.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung erklärt sich dieser Ansatz wie folgt:
Anstatt die innerstaatliche Rechtsprechung entsprechend der internationalen Verpflichtungen anzupassen, legt die deutsche Regierung unter Gerhard Schröder mit den Wahlkampfslogans 1998 "Es geht auch menschlich..." und 2002 "Wir schützen unsere Kinder" Veto gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, während die ehrenwerte und aufrichtige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin aussagt, dass das Kindeswohl auf deutschem Boden von deutschem Blut bestimmt werden muss.
Die Analyse der möglichen Herrschaftsinteressen hinter dieser dokumentierten Leitkultur deutscher Interessen könnte aussagen: Deutschland über alles in der Welt und Deutsche Behördenmentalität über alles in der Welt.
Im Vergleich der dokumentierten Missachtung und Verletzung des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung und der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung stellt sich heraus, dass von allen involvierten, deutschen Behörden, die sozialen Behörden auf der administrativen Verantwortlichkeitsachse der Familienpolitik, d.h. das Jugendamt die am wenigsten überwachte und kontrollierte deutsche Behörde ist, die sich Qualitätsprüfung und Qualitätskontrolle entzieht.
Die Medienabdeckung seit 1998 dokumentiert eindeutig den systematischen Amtsmissbrauch am unteren Ende der deutschen Familienpolitikachse, wo das Jugendamt mit den Familiengerichten zusammenarbeitet, um die Familienpolitikrichtlinien in die ausführende Komponente der deutschen Familienrechtspolitikachse zu transportieren (Siehe unter anderem einen der neueren Medienberichte DIE ZEIT Nr. 26; 18.Juni 2003; Dossier; Der Verdacht; Allmächtiges Jugendamt).
Zunächst einmal hat die deutsche Behörde immer Recht und das Menschenmaterial hat den deutschen Behörden zu dienen. Logischerweise machen deutsche Behörden keine Fehler.
Hinzu kommt, dass vom Jugendamtsmitarbeiter bis hin zu Mitarbeitern in Ministerien Männerhass-Ideologie, Familienzerstörungswahn und Kindesmissbrauch ohne jegliche Überwachung und Kontrolle ausgeführt werden kann.
Die Fall-Konstellation der Struktur und Interaktion der Protagonisten ist dieselbe: Jugendamt, Gutachter, Familienrichter, (Rechtsanwalt der gegnerischen Antragspartei).
Die politisch/juristische Zielsetzung der Verfahren ist dieselbe: Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott sowie Deckung der dokumentierten und bewiesenen Fehler der involvierten, deutschen Behörden.
Dieses Fall-Gerüst dient als das grundlegende Skelett zum Modellieren von unzähligen Fällen mit dem Fleisch der individuellen Fallprofile.
Mit dem zunehmenden Zeitfaktor nimmt auch der Komplexitätsfaktor zu.
Da deutsche Familienrichter gewöhnlicherweise ihre Entscheidungen auf die Berichte des Jugendamtes basieren, stellen diese oft die initiale Fall-Orientierung zur Verfügung.
Das parteiische Jugendamt bereitet den Fall mit seinen jeweiligen Diskriminierungsinteressen (Geschlechterdiskriminierung, Kulturelle Diskriminierung, etc.) vor. Die jeweiligen Berichte und Empfehlungen sind konstruiert und werden verwendet, um eine theoretische Realtität in der Akte zu schaffen, die sich von der sozialen Realtität und den sozialen Tatsachen unterscheidet und sogar letzterem entgegensteht.
Da es keinen zivilisierten Standard für die moralische, politische und juristische Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott gibt, weder auf der nationalen noch auf der internationalen Ebene, erfordert die Aufgabe der Rechtfertigung von Kindesentführung und Umgangsboykott als auch die Erläuterung des Kindeswohls in diesem Kontext eine konstante Verzerrung des Wertemusters von moralischen und ethnischen Standards, was zu einer zunehmenden Entfernung der konstruierten Rechtfertigungsscheinrealität von der sozialen Realität führt. Die herkömmlichen Taktiken sind den zurückgebliebenen Elternteil und die zurückgebliebene Umgebung für das Paradox der Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott zu beschuldigen.
Der Familienrichter kommt früher oder später in die schwierige Lage, die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen, sozialen Behörden, d.h. des Jugendamtes, und der deutschen, juristischen Behörden, d.h. des Familiengerichts, zu erklären.
Der deutsche Familienrichter ist daran interessiert, von der eigenen Verantwortung abzulenken und weicht mit der Einbeziehung weiterer Familienrechtsprofessioneller, wie z.B. psychologischer Gutachter, in die familiengerichtlichen Verfahren aus. Damit beabsichtigt der deutsche Familienrichter den Gutachter-Bericht als Grundlage für seine Gerichtsentscheidung zu nehmen, um wissenschaftlichen Hintergrund der vorbestimmten Gerichtsentscheidung für die Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott vorzutäuschen.
Ein Gutachter-Bericht im vorliegenden Kontext kann über mehrere Aspekte gesteuert und beeinflußt werden: Der Gutachter hat keine wissenschaftliche Kompetenz in der Thematik von Kindesentführung, Stockholm-Syndrom, Elterliche Entfremdung, kulturelle Entfremdung oder der Gutachter hat nur Kompetenzen in vollkommen anderen psychologischen Arbeitsfeldern. Durch die Vorbestimmung des Ergebnisses des Gutachter-Berichts: Der Familienrichter gibt Anweisungen was wie zu untersuchen ist. Die Berichte und Dokumente des Jugendamtes geben dem Gutachter Anweisung für die Orientierung.
Ein Gutachter-Bericht im vorliegenden Kontext kann über mehrere Arbeitsmethoden gesteuert und beeinflußt werden: Der Gutachter führt die Untersuchung des Falls durch, ohne die vorhandenen Gerichtsdokumente in der Akte in Frage zu stellen. Der Gutachter untersucht nicht ordnungsgemäß die Interaktion zwischen den Parteien. Der Gutachter untersucht nicht die objektiven Sachverhalte und logischen Implikationen, um Falschanschuldigungen zu überprüfen.
Der deutsche Familienrichter basiert dann seine Entscheidung auf die Berichterstattung des Jugendamtes und auf die Berichterstattung des Gutachters, der zuvor seine eigene Berichterstattung auf die Berichterstattung des Jugendamtes und des Familiengerichts basiert hat.
Damit gewinnt die Vermehrung des Second-Hand-Wissens mehr und mehr Distanz von der sozialen Realität, was zu einem Meisterstück an Absurdität führt.
Dieses Phänomen wird offensichtlich, wenn es darum geht, Verantwortung durch die deutschen Behörden und deutschen Familienrechtsprofessionellen zu übernehmen, während ihr Fehlverhalten beweisbar und öffentlich wird.
In der offiziellen Propaganda von deutschen Behörden werden diese Fälle oft als hochstrittige Fälle bezeichnet, während die deutschen Behörden vorsätzlich nicht in der Öffentlichkeit erwähnen, dass die deutschen Behörden explizit versagt haben, die Rolle als Mediator und Ordnungsfaktor zu spielen, indem sie schwerwiegende Fehler begehen, die anschließend versteckt und gedeckt werden sollen.
Die Benennung "hochstrittige Fälle" umfasst also auch den Begriffsinhalt, dass die deutschen Behörden den Konflikt mit ihren unkorrekten Verfahrensweisen verschärfen, anstatt den Konflikt zu lösen.
Dieses ganze Geschäft illustriert, dass es nicht um die armen Kinder geht, sondern um die armen, deutschen Behörden und die armen, deutschen Familienrechtsprofessionellen.
Nichtdestotrotz, ist die Terminologie für solches Verhalten "Schutz des Kindeswohls".
Zur weiteren Illustration, wird die Fallstudie des Hickman-Falls verwendet.
Im Vergleich mit dem vorliegenden Hickman-Fall von internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott Fallprofil-Modellierung kann wie folgt analysiert werden:

1) Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen und administrativen Behörden
2) Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker

1) Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Wie dokumentiert und bewiesen empfiehlt das Jugendamt Wilhelmshaven Alleiniges Sorgerecht für internationale Kindesentführung nach Deutschland und unterstützt Umgangsboykott bei in Deutschland zurückgehaltenen, bi-nationalen Kindern entgegen den Richtlinien von Bad Boll.
Auf der Tagung von Bad Boll in 1996 rechtfertigt sich die Institution "Jugendamt", sie sei doch keine "Kinderklaubehörde". Auffällig ist, dass in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Menschenrechtsverletzungen durch deutsche familiengerichtliche Verfahren sowie in den Verletzungen des Haager Übereinkommens die Jugendämter involviert sind.
Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen und administrativen Behörden - Phase I
Herr Hickman ist der erste hungerstreikende Elternteil gewesen, der eine Gerichtsverhandlung zum Umgang mit den Kindern nach dem internationalen Berliner Hungerstreik 2001 hatte.
Im Herbst 2001 ordnet das Amtsgericht Wilhelmshaven mit einem Gerichtsbeschluss Umgang an, der mit der Unterstützung des Jugendamtes boykottiert wird und dessen Vollstreckung das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert.
Am 27. November 2001, lehnt Ralf Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ab, eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre zu erteilen.
Am 12. Dezember und am 21 Dezember 2001, werden weitere Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven stellt eine Duldung für die Dauer der familiengerichtlichen Verfahren aus. Das Familiengericht/Amtsgericht Wilhelmshaven zusammen mit dem Jugendamt Wilhelmshaven verschleppt vorsätzlich die Verfahren über den Zeitraum von einem Jahr.
Rolle und Funktion der Ausländerbehörde Wilhelmshaven in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott:
1) Während der zurückgebliebene ausländische Elternteil sich in der Wiederherstellung des Umgangs mit den Kindern über die deutschen, juristischen und sozialen Behörden engagiert, destabilisieren die deutschen, administrativen Behörden das Fundament für das rechtliche Engagement für den Umgang mit den Kindern mit der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen,
2) Die deutschen, administrativen Behörden zwingen den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil in das rechtliche Engagement zur Sicherung seines grundlegenden Aufenthaltsstatus zu investieren. Während dies für den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil eine weitere moralische und psychologische Belastung bedeutet, wird als Nebeneffekt in zusätzlichen, juristischen Verfahren weiterer Umsatz für das deutsche, juristische Geschäft generiert.
Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen und administrativen Behörden - Phase II
Wie dokumentiert und bewiesen engagieren sich die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel zusammen mit dem Jugendamt Wilhelmshaven in politischer Verfolgung von Herrn Hickman, da Mr. Hickman und sein Fall zusammen mit den unkorrekten Verfahrensweisen der Behörden von Wilhelmshaven wiederholt in den nationalen und internationalen Medien berichtet wurde.
Entgegen den in internationalen Medien dokumentierten Versprechungen des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder und der zuständigen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin im Sommer/Herbst 2000 an die internationale Völkergemeinschaft, deutsche Gerichtsverfahren in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott zu beschleunigen, verschleppt das Amtsgericht/Familiengericht Wilhelmshaven dann vorsätzlich die Verfahren zum Umgang mit den Kindern über den Zeitraum von einem Jahr.
Am 20. August 2002, droht die Dienstaufsicht des Jugendamtes Wilhelmshaven bei der Stadt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel mit Herrn Gödeken und Herrn Hans-Dieter Siehl Strafanzeigen gegen Herrn Hickman einzulegen, wenn Herr Hickman weitere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt Wilhelmshaven einlegt.
Herr Hickman nimmt ebenfalls am internationalen Berliner Hungerstreik 2002 teil. Wie im Jahr zuvor wird Herrn Hickmans Fall zusammen mit vielen anderen Fällen in den nationalen und internationalen Medien zusammen mit den Verhalten und den Verfahrensweisen deutscher Behörden berichtet.
Im Herbst 2002, nachdem auch über die Verfahrensweisen der Wilhelmshavener Behörden durch die Medien berichtet wurde, findet dann nach einem Jahr Verfahrensverschleppung die nächste Gerichtsverhandlung statt.
ARTE TV sendet am 3.September 2002
einen ganzen Themenabend zur Thematik der internationalen Kindesentführung. In einem Film wird der Fall von Herrn Hickman und den deutschen Behörden, repräsentiert durch Wilhelmshaven, berichtet. Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens gibt vor der Kamera zu, dass das Jugendamt Wilhelmshaven Fehler begangen hat.
Direkt am darauf folgenden Tag, am 4. September 2002, findet die Gerichtsverhandlung zum Umgang beim Amtsgericht Wilhelmshaven statt, die über ein Jahr verschleppt wurde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG hört dazu den stellvertretenden Direktor Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven an, gegen den Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige vorliegen.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG verweigert, dem stellvertretenden Jugendamtsleiter Viering anzuweisen, die Gerichtsverhandlung zu verlassen und arbeitet vorsätzlich erneut mit einem Jugendamtsmitarbeiter zusammen, der wegen Befangenheit abzulehnen ist.
Der stellvertretende Direktor Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven empfiehlt den Kontakt zwischen dem ausländischen, zurückgebliebenen Vater und den entführten, umgangsboykottierten Kindern für zwei Jahre auszusetzen.
Diese Verfahrensweisen widersprechen eindeutig den Richtlinien der Konferenz von Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution des Jugendamtes aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven setzt 4 Wochen Frist zur Entscheidungsfindung an. Die selbst genannte Frist überschreitet vorsätzlich der zuständige deutsche Familienrichter des Amtsgerichtes Wilhelmshaven.
Nur nach einer Reihe von offiziellen Beschwerden gegen die wiederholte, vorsätzliche Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen durch das Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven entscheidet dann :
-- nach vorsätzlicher Verfahrensverweigerung und Verfahrensverschleppung von einem Jahr entgegen den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichtes zu beschleunigten Verfahren in Kindschaftssachen, hier Kindesentführung und Umgangsboykott
-- nachdem die Medien über das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Jugendamt Wilhelmshaven berichtet haben
, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil, hier der südafrikanische Vater, die Kinder für ein halbes Jahr nicht sehen soll.
Herrn Hickman wird verboten, sich öffentlich über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu äußern.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung, versuchen die deutschen Behörden den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil zu zwingen, Deutschland zu verlassen, um es schwierig zu machen, Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern aufrecht zu erhalten und um bevorzugterweise Gerichtsverhandlungen ohne Anwesenheit des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils abzuhalten.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung, üben die deutschen Behörden unmittelbar Rache und Vergeltung gegen die zurückgebliebene Umgebung aus, wenn sie die Öffentlichkeit informieren und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden berichten.
In Übereinstimmung mit der weit verbreitenden deutschen Logik, entscheidet der deutsche Richter wie in Wilhelmshaven natürlich, dass niemand das Recht hat, es zu wagen, die Verfahrensweisen deutscher Behörden in der Öffentlichkeit zu kritisieren und schon überhaupt nicht in den Medien.
Das Verhalten und die Strategie des deutschen Jugendamtes und des deutschen Familiengerichts im Hickman-Fall sind parallel zum Cooke-Fall.
Im Cooke-Fall, ist das deutsche Jugendamt involviert in internationaler Kindesentführung von den USA nach Deutschland.
Sofort im Anschluss an die Entscheidung des Amtsgerichts Wilhelmshaven datiert auf den 4. Oktober 2002, eingegangen bei der Antragspartei des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils am 22. Oktober 2002 mit dem Begleitschreiben des Gerichts vom 18 Oktober 2002, informiert die Stadt Wilhelmshaven, unter dessen Verantwortungsbereich das Jugendamt Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren gezielt beeinflusst hat, dass der südafrikanische Vater Herr Hickman, Deutschland innerhalb von einem Monat zu verlassen habe.
In der Zwischenzeit, während das Amtsgericht Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren über ein Jahr verschleppt nach der Nicht-Vollstreckung des eigenen Gerichtsbeschlusses für Umgang seit Herbst 2001, klassifiziert das Sozialamt von Wilhelmshaven Herrn Hickman als Sozialhilfeempfänger mit dem Bescheid vom 7. März 2002 und zahlt die Lebenskosten und die Miete.
Sieben Tage nach der ARTE TV-Sendung und sechs Tage nach der Gerichtsverhandlung, informiert das Sozialamt Wilhelmshaven, dass Herr Hickman keine Sozialhilfe mehr gewährt wird und stellt die Zahlungen von Lebenskosten und Miete ein am 10 September 2002 ein. Für die Einstellung werden keine Gründe angegeben.
Das Sozialamt Wilhelmshaven ändert den Status des ausländischen. zurückgebliebenen Elternteils und stoppt die Zahlungen sogar noch bevor der Gerichtsbeschluss des Amtsgericht Wilhelmshaven durch den verantwortlichen, deutschen Familienrichter Staubwasser veröffentlicht wird.
Das Sozialamt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel hat bis heute nicht erklärt, wie das Sozialamt die Gerichtsentscheidungen des Amtsgericht Wilhelmshaven vorhersieht oder vorbestimmt.
Das Sozialamt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel hat bis heute nicht erklärt, warum das Sozialamt Wilhelmshaven alle demokratischen, rechtsstaatlichen Regeln missachtet, indem es vorsätzlich ignoriert, dass unabhängig von welcher Gerichtsentscheidung auch immer, die Verfahren in weiteren Beschwerde- und Berufungsverfahren fortgeführt werden können.
Andererseits hat der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis heute nicht erklärt, warum das Sozialamt Wilhelmshaven, das wie das Jugendamt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel ist, die Gerichtsentscheidungen des Amtsgericht Wilhelmshaven vorhersieht oder vorbestimmt.
Am 18. September 2002 wird eine Beschwerde gegen die Verfahrensweisen des Sozialamtes eingelegt. In den Beschwerdeverfahren, argumentiert das Sozialamt Wilhelmshaven, dass es informiert wurden sei, dass Herr Hickman Deutschland verlassen und nach Südafrika zurückgekehrt sei.
Am selben Tag nach der Beschwerde am 18. September 2002, informiert das Sozialamt Wilhelmshaven Herrn Hickman, dass er Mitwirkungspflicht habe und Informationen innerhalb von einem Monat zu liefern habe.
Am selben Tag nach der Beschwerde am 18. September 2002, informiert das Sozialamt Wilhelmshaven, dass Herr Hickman erneut als Sozialhilfeemfänger registriert ist.
Am 29. September und am 4. November 2002, wird offiziell Akteneinsicht beim Sozialamt Wilhelmshaven beantragt.
Das Sozialamt Wilhelmshaven verweigert bis heute Akteneinsicht zu gewähren und beantwortet nicht die Frage woher die Information kommt, dass Herr Hickman Deutschland verlassen habe, während Herr Hickman in Wilhelmshaven auf die Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses des Amtsgerichts Wilhelmshaven wartet.
Neben dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven erklärt auch der stellvertretende Direktor des Jugendamtes Wilhelmshaven erklärt nicht bis heute, wie das Sozialamt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel die Gerichtsentscheidung vorbestimmt, die der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht nur nach Beschwerden gegen Verfahrensverschleppung veröffentlicht.
Einerseits informieren das Sozialamt und die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven Herrn Hickman, dass er eine Mitwrikungspflicht hat, und dass er Informationen lieferen muss, wenn er einen Aufenthaltsstatus und Zahlungen erhalten will.
Andererseits verweigern das Sozialamt und die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven vorsätzlich die Mitwirkung und die Informationen zu liefern, wer vorsätzlich falsche Informationen geliefert hat, um Akten und Verfahren zu manipulieren.
Rolle und Funktion der Ausländerbehörde Wilhelmshaven in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott:
1) Während der zurückgebliebene ausländische Elternteil sich in der Wiederherstellung des Umgangs mit den Kindern über die deutschen, juristischen und sozialen Behörden engagiert, destabilisieren die deutschen, administrativen Behörden das Fundament für das rechtliche Engagement für den Umgang mit den Kindern mit der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen,
2) Die deutschen, administrativen Behörden greifen in die juristischen Verfahren ein mit der Drohung der ausländische, zurückgebliebene Elternteil solle Deutschland verlassen, ohne überhaupt abzuklären, ob die juristischen Verfahren in weitere Berufungs- und Beschwerdeverfahren gehen. Wie dokumentiert interveniert die Stadt Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Menzel mit den Einschüchterungsmethoden der Abschiebung aus Deutschland und der politischen Verfolgung von Herrn Hickman über die Ausländerbehörde.
3) Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven beabsichtigt mit der Veröffentlichung seiner Gerichtsentscheidung zu warten bis die administrativen Behörden, d.h. die Ausländerbehörde den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil aus Deutschland abgeschoben hat. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven versucht damit seine Gerichtsentscheidung ohne die Anwesenheit des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils zu veröffentlichen, was mögliche Beschwerde und Berufung unmöglich macht. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven fälscht dann das Datum der Entscheidungsfindung seiner Gerichtsentscheidung auf den 4 Oktober 2002, so dass er immer noch in der Frist zur Entscheidungsfindung von einem Monat, die er selbst gesetzt hat, sein wird. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven versucht damit, den objektiven Sachverhalt seiner vorsätzlichen Verfahrensverschleppung und seiner Taktiken auf Grund der offiziellen Beschwerden gegen seine Verschleppungstaktiken zu vertuschen. Nichtsdestotrotz, beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven seine Verschleppungstaktiken, da das Begleitschreiben des Amtsgerichts Wilhelmshaven auf den 18. Oktober 2002 datiert ist.
Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen und administrativen Behörden - Phase III
Während Phase III, engagiert sich der ausländische, zurückgebliebene sowohl in zwei zivilrechtlichen Sachen beim Amtsgericht Wilhelmshaven als auch in mehreren strafrechtlichen Verfahren gegen Kindesentführung und Kindesmissbrauch.
Rechtssache Nummer 1 ist eine erneute Beantragung auf Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern.
Am 3. April 2003 stellt Herr Hickman einen neuen Antrag auf Umgang. Obwohl der Antrag auf einstweilige Anordnung ergeht, was offiziell dazu bestimmt ist, deutsche Gerichtsverfahren zu beschleunigen, verschleppt das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem verantwortlichen, deutschen Familienrichter Staubwasser erneut die Verfahren.
Nur nach einer Beschwerde am 6. Mai 2003 reagiert das Amtsgericht Wilhelmshaven und die gegnerische Antragspartei legt dann am 6. Mai 2003 ihre angeforderte Stellungnahme beim Amtsgericht Wilhelmshaven vor.
Die vorläufige Gerichtsverhandlung findet dann schließlich am 21 Mai 2003 statt.
Und wieder arbeitet der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven mit dem stellvertretenden Direktor Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven zusammen, gegen den Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige vorliegen.
Und wieder verschleppt das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser die Verfahren und veröffentlicht nicht die vorläufige Gerichtsentscheidung.
Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, der poltisch und moralisch verantwortlich für das Amtsgericht Wilhelmshaven ist, wird am 2. Juni 2003 aufgegeben, eine Kopie der Dokumentation über die Nicht-Erfüllung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen durch den Vertragsstaat Deutschland der Akte 16 F 229/03 UG im laufenden und international beobachteten Hickman-Verfahren hinzuzufügen und sicherzustellen, dass diese Dokumentation ordnungsgemäß und unbeschadet in der Akte verbleibt.
Während das Amtsgericht wiederholt und vorsätzlich die Verfahren zum Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern verschleppt, arbeitet Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven plötzlich mit Lichtgeschwindigkeit und reagiert noch am selben Tag.
Herr Kahlen, Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert unmittelbar die Bearbeitung der Rechtsanträge und eliminiert vorsätzlich das Beweis- und Referenzmaterial, da er es nicht an den Antragssteller zurückschickt, damit der Antragssteller das verfahrensrelevante Beweis- und Referenzmaterial der entsprechende Akte nicht selbst hinzufügen kann.
Merkwürdigerweise nur einen Tag später am 3 Juni 2003 veröffentlicht dann der verantwortliche, deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven seine Gerichtsentscheidung, in der er sich erneut über die Medienpräsenz des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils beschwert und in der er erneut verweigert, Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern sicherzustellen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven beweist selbst, dass der verantwortliche, deutsche Familienrichter Staubwasser bereits seine Gerichtsentscheidung vorbereitet hatte, aber dass Richter Staubwasser vorsätzlich abgewartet und verzörgert hat, da er beabsichtigte, seine Gerichtsentscheidung zu veröffentlichen nachdem Herr Hickman aus Deutschland in Übereinstimmung mit dem Ultimatum abgeschoben sei, dass von der Ausländerbehörde auf den 15. Juni 2003 gesetzt wurde.
Rechtssache Nummer 2 ist der Antrag auf Überprüfung des Status des alleinigen Sorgerechts auf die entführende und umgangsboykottierende, deutsche Kindesmutter.
Am 19. Mai 2003 wurde die Rücknahme der Rechtskraft des Urteils 16 F 298/96 AG Wilhelmshaven vom 12. August 1997 beim Amtsgericht Wilhelmshaven beantragt, da in Übereinstimmung mit dem Rechtsantrag überprüft werden muss, ob die deutsche Kindesmutter Dokumente gefälscht hat, um das alleinige Sorgerecht nach der Verbringung der Kinder ohne Wissen des Kindesvaters von Südafrika nach Deutschland zu erhalten.
Dieser Rechtsantrag wurde mit dem verantwortlichen, deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven während der vorläufigen Gerichtsverhandlung am 21. Mai 2003 besprochen.
Der verantwortliche, deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven erklärte während der vorläufigen Gerichtsverhandlung zum Umgang am 21 Mai 2003, dass er neue Verfahren unter einem neuen Aktenzeichen zur Rechtssache der Dokumentenfälschung durch die deutsche Kindesmutter eröffnen würde.
Und wieder verschleppt der verantwortliche, deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verschleppt und manipuliert Verfahren, da er bis heute weder über das entsprechende Aktenzeichen und Verfahren informiert noch über seine gerichtliche Aufforderung zur Stellungnahme an die gegnerische Antragspartei veröffentlicht hat.
Die Rechtssachen zu strafrechtlichen Verfahren gegen Kindesentführung und Kindesmissbrauch sind unter anderem registriert :
§ 235 StGB, Kindesentführung gegen den stellvertretenden Jugendamtsleiter Dieter Viering des Jugendamts Wilhelmshaven vom 10. September 2001
§ 235 StGB, Kindesentführung und Kindesmissbrauch gegen den Jugendamtsleiter Klaus Jürjens des Jugendamts Wilhelmshaven vom 19. April 2003
§ 235 StGB, Kindesentführung gegen den deutschen Familienrichter Faße vom Amtsgericht Wilhelmshaven vom 27. Mai 2003
§ 339 StGB, Rechtsbeugung gegen den deutschen Familienrichter Faße vom Amtsgericht Wilhelmshaven vom 6. Mai 2003

Seit Beginn des Jahres 2003, wurde der ausländische, zurückgebliebene Elternteil mehrmals als Antragsteller und Zeuge auf der Polizei Wilhelmshaven (u.a. am 22 April 2003) zu Strafanzeigen gegen die deutsche Kindesmutter und die deutsche Entführungsumgebung auf Grund von § 235 vernommen
Nachdem sich der ausländische, zurückgebliebene Elternteil in Rechtssachen sowohl zu zivilrechtlichen Verfahren (Umgang und Dokumentenfälschung zur Legalisierung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland) als auch zu strafrechtlichen Verfahren gegen Kindesentführung und Kindesmissbrauch engagiert, macht die Ausländerbehörde Wilhelmshaven plötzlich am 11. April 2003 einen Asylbewerber aus Herrn Hickman.
Merkwürdigerweise hat Herr Hickman nie einen offiziellen Antrag auf Gewährung von Asyl in Deutschland gestellt. Herr Hickman hat nur mehrere offizielle Anträge auf Umgang mit seinen umgangsboykottierten Kindern gestellt.
Der objektive Sachverhalt ist, dass Herr Hickman in Deutschland auf Grund seines Engagements für Kinderrechte und für Menschenrechte politisch verfolgt ist, was etwas ziemlich anderes ist, als Asyl in Deutschland zu suchen.
Das Sozialamt Wilhelmshaven informiert, dass von nun an die Mitarbeiter Herr Henze und Herr Oppermann verantwortlich für die Sache und den Fall Hickman seien.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven informiert am 11 April 2003, dass mit einer Duldung Herr Hickman nicht berechtigt sei Sozialhilfe zu empfangen, sondern dass er den Status eines Asylbewerbers habe.
Merkwürdigerweise hat die Ausländerbehörde Herrn Hickman den Sozialhilfeempfängerstatus seit dem Status seiner Duldung im Februar 2002 attributiert.
Nichtsdestotrotz informiert die Ausländerbehörde Wilhelmshaven am 11. April 2003, dass die Zahlungen an Herrn Hickman auf den neuen Status als Asylbewerber reduziert seien, wobei die Ausländerbehörde Wilhelmshaven dann die entsprechenden Zahlungen nicht durchführt und nur nach weiteren Beschwerden reagiert.
Die gegenwärtige Duldung ausgestellt am 16. Januar 2003 begrenzt bis zum 15. April 2003, erweitert auf den 15. Juni am 10. April 2003 und erneut erweitertet am 12. Juni 2003 bis zum 30. August 2003 hat die folgenden Beschränkungen auferlegt und hinzugefügt von Britta Kappe, leitende Angestellte der Ausländerbehörde: Erlischt mit dem Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende Abschiebung stattfindet.
Rolle und Funktion der Ausländerbehörde Wilhelmshaven in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott:
1) Erneut interagieren die deutschen, administrativen Behörden mit den deutschen, juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um das rechtliche Engagement für Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern zu stören.
2) Als der ausländische, zurückgebliebene Elternteil sich in neuen Rechtsverfahren für Umgang mit den Kindern engagiert, wechselt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven den Aufenthaltsstatus des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil einfach in Asylbewerber. Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven verfolgt mehrere Strategien: weitere Demoralisierung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils; Reduzierung der verfügbaren Lebenskosten, die auch dazu bestimmt ist, den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil in seinem rechtlichen und politischen Engagement behindern soll; Verhinderung, dass der ausländische, zurückgebliebene Elternteil längere Zeiträume außerhalb von Wilhelmshaven verbringt, z.B. in Berlin, wo er an Demonstrationen, Hungerstreiks teilnehmen könnte und/oder offizielle Vertreter seiner Botschaft oder der deutschen Bundesministerien treffen könnte, um seine Sache zu besprechen, wie er es schon zuvor getan hatte
3) Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven informiert nun nachdem willkürlich mit dem Sozialhilfestatus herumgespielt wurde, der ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteil zu einem Asylbewerber ohne offiziell bestehenden Asylantrag gemacht wurde, und nachdem Druck mit der Drohung der Abschiebung aus Deutschland ausgeübt wurde, dass die Ausländerbehörde die Staatsorgane beauftragen kann, den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil zu jedem beliebigen Moment ohne Benachrichtigung mit Gewalt aus Deutschland zu verbringen. Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven manipuliert, wie dokumentiert und bewiesen, kontinuierlich den Aufenthaltsstatus während den Zeiträumen, zu denen Gerichtsentscheidungen des Amtsgerichts Wilhelmshaven anstehen.
4) Die administrativen Behörden von Wilhelmshaven, Niedersachsen, präsentieren, wie bewiesen und dokumentiert, ihr Deutsches Verständnis des Deutschen fairen Verfahrens : Wenn der ausländische, zurückgebliebene Elternteil sich als Antragsteller in Rechtssachen gegen die deutsche Entführungsumgebung in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott wendet, bedrohen die deutschen Behörden den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil und Antragsteller mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.
5) Die administrativen Behörden von Wilhelmshaven, Niedersachsen, präsentieren, wie bewiesen und dokumentiert, ihr Deutsches Verständnis des Deutschen fairen Verfahrens : Wenn der ausländische, zurückgebliebene Elternteil sich als Antragsteller in Rechtssachen gegen die deutschen Behörden auf Grund von historischem Fehlverhalten in Kindesentführung und Umgangsboykott wendet, bedrohen die deutschen Behörden den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil und Antragsteller mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.

2) Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker
Die soziale Realtität und der soziale Sachverhalt im vorliegenden Fall ist internationale Kindesentführung nach Deutschland unberücksichtigt von den unzähligen dokumentierten Versuchen, die Akte und die Verfahren zu manipulieren.
Der objektive Sachverhalt ist, dass die Kinder in Südafrika geboren sind, und dass die deutschen Behörden sowie der Rechtsanwalt und Jurist/Politiker am Justizministerium bei der Landesregierung Niedersachsen Dr. Uwe Biester die Erklärung verweigern, wie es dazu kommt, dass die Kinder plötzlich in Deutschland auftauchen, um ein Spielzeug für die deutsche Familienrechtsprechung zu werden.
Zudem wird die kindesentführende, umgangsboykottierende Antragspartei in familiengerichtlichen Verfahren durch Dr. Uwe Biester rechtlich vertreten, die wie bewiesen und dokumentiert zur Verfahrensverschleppung und zu anderen Unregelmäßigkeiten beiträgt.
Unter dem Motto "Niedersachsen kann mehr - Fortschritt und Geborgenheit" arbeitet Dr. Uwe Biester, als Rechtsanwalt in Wilhelmshaven für Kindesentführung und Umgangsboykott und ist gleichzeitig als Politiker auch Mitglied des Justizprüfungsamtes am Justizministerium Niedersachsen.
Der objektive Sachverhalt ist, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass die Verschleppungstaktiken und Manipulationstaktiken des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester toleriert, vorsätzlich entgegen den offiziellen Versprechungen und Aussagen der deutschen Bundesregierung, u.a. mit Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundesjustizministerin Herta-Däubler Gmelin zur Verbesserung der Situation von nach Deutschland entführten und zurückgehaltenen bi-nationalen Kindern, wie dokumentiert in der nationalen und internationalen Medienübersicht 1998-2002, handelt.
In Niedersachsen ist es möglich, dass ein deutscher Jurist, der für internationale Kindesentführung und Umgangsboykott arbeitet, ein Politiker auf Landesebene wird und dann über die Ausbildung und Karriere weiterer deutscher Juristen entscheidet.
Während Gerhard Schröder Ministerpräsident von Niedersachsen ist, provozieren die Verfahrensweisen des Oberlandesgericht Celle, im Herzen von Gerhard Schroeder's deutschem Heimat-Land Niedersachsen, später im Ergebnis die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac, des US-Präsidenten Bill Clinton und die Resolution des US-Repräsentantenhauses, die Deutschland anklagt das Haager Übereinkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung zu verletzen, zu dem Zeitraum als Gerhard Schröder Bundeskanzler ist.
In Niedersachsen ist es möglich, dass ein deutscher Jurist Poltiker wird und Karriere mit der Thematik von Kindesentführung und Umgangsboykott macht.
In der vorliegenden Rechtssache agiert der Rechtsanwalt Lange in Namen und unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester, der gleichzeitig eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt, so dass von dem Sachverhalt ausgegangen werden kann, dass Dr. Uwe Biester ordnungsgemäß über Verhalten, Agieren und Perfomanz von seinem Rechtsanwaltkollegen Lange informiert ist und die dokumentierte Art und Weise des Verhaltens von Lange in Auftrag gegeben hat. Dr. Uwe Biester selbst hat mehrfach persönlich in die entsprechenden, familiengerichtlichen Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven interveniert.
Wie dokumentiert in der Eingabe vom 18. Juni 2003, betitelt Dr. Uwe Biester den Antragsteller, der sich konsequent gegen Kindesentführung und Umgangsboykott engagiert, als "krank" und sein Handeln und seine Öffentlichkeitsarbeit als "krankhaft". Die gezielte Diffamierungsstrategie wird zum gegebenen Zeitpunkt der Überprüfung standhalten müssen, ob es sich hier unter Umständen um weitere Straftatbestände wie Beleidigung und Verleumdung handelt.
Die logische Konsequenz der Argumentation des Rechtsanwalts und Juristen/Politiker am Justizministerium bei der Landesregierung Niedersachsen Dr. Uwe Biester ist, dass er die Autoren der juristisch, wissenschaftlichen Forschung zur Situation der Kinderrechte, Menschenrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland als "krankhaft" betitelt.
Der objektive Sachverhalt ist, dass der Antragsteller sich auch auf die Berichterstattung der Autoren dieser juristisch, wissenschaftlichen Forschung bezieht und dass der Fall des Antragstellers eine Fallstudie dieser Forschung unter vielen ist.
Die logische Konsequenz der Argumentation des Rechtsanwalts und Juristen/Politiker am Justizministerium bei der Landesregierung Niedersachsen Dr. Uwe Biester ist, dass er Mitglieder des Europäischen Parlaments als "krankhaft" bezeichnet.
Der objektive Sachverhalt ist, dass Verhaltens- und Verfahrensweisen der juristischen, sozialen und administrativen Behörden von Wilhemshaven mit dem Beispielfall des Antragstellers Bestandteil der Fallstudienserie für die Berichterstattung an das Europäische Parlament sind.
Die Europäischen Institutionen haben sich nicht in Verfahrensverweigerung engagiert.
Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments erklärt die Petition 24/2002 zu Kindesmissbrauch, Menschenrechtsverletzungen & Verletzung der deutschen Verfassung durch die deutsche Familienrechtsprechung und die darin behandelte
Problematik mit den Verfahrensregeln des
Europäischen Parlamentes als übereinstimmend, da die Thematik in den
Arbeitsbereich der Europäischen Union fällt - und leitet 24/2002 an den Ausschuss für die Freiheiten
und Rechte der Bürger, Justiz und innere
Angelegenheiten zur Information weiter.
Die logische Konsequenz der Argumentation des Rechtsanwalts und Juristen/Politiker am Justizministerium bei der Landesregierung Niedersachsen Dr. Uwe Biester ist, dass er den Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse als "krankhaft" bezeichnet.
Der objektive Sachverhalt ist, dass die Petitionsverfahren Pet 4-14-07-301-050630 vom 18. August 2002 beim Deutschen Bundestag zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung auf Initiative von Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages, eröffnet wurden.
Der objektive Sachverhalt ist, dass Verhaltens- und Verfahrensweisen der juristischen, sozialen und administrativen Behörden von Wilhemshaven mit dem Beispielfall des Antragstellers Bestandteil der Fallstudienserie für die Berichterstattung an den deutschen Bundestag sind.
Die logische Konsequenz der Argumentation des Rechtsanwalts und Juristen/Politiker am Justizministerium bei der Landesregierung Niedersachsen Dr. Uwe Biester ist, dass er den Präsidenten der USA und den Präsidenten Frankreichs Jacques Chirac als "krankhaft" bezeichnet.
Der Rechtsanwalt und Jurist/Politiker am Justizministerium bei der Landesregierung Niedersachsen Dr. Uwe Biester verwendet den Begriff des Kindeswohls, um seine Verhaltens- und Verfahrensweisen zu rechtfertigen, ohne das Kindeswohl zu definieren, während der Antragsteller eindeutig aussagt, dass Kindesentführung, Umgangsboykott und psychologischer Missbrauch sicherlich nicht im Interesse des Kindes sein können.
Die Stellungnahme des Antragstellers ist insofern konform mit der Stellungnahme des Präsidenten der USA und des Präsidenten Frankreichs Jacques Chirac.
Der Rechtsanwalt und Jurist/Politiker am Justizministerium bei der Landesregierung Niedersachsen Dr. Uwe Biester diffamiert die Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung und Umgangsboykott, ohne die bestehenden nationalen und internationalen Medienberichte, die seit 1998 zur Thematik Kindesentführung und Umgangsboykott veröffentlicht wurden, zu analysieren.

Juristische Haftbarkeit
Der Justizminister von Niedersachsen ist juristisch haftbar für die korrekte Bearbeitung der vorliegenden Rechtssachen.
Hinweis: Politische Eingriffe in die unabhängige, deutsche Justiz sind zu unterlassen.

Online-Dokumentation:
The German administrative authorities of the City of Wilhlemshaven
Die deutschen, administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_city_whv.html

District Court of Wilhemshaven
Amtsgericht Wilhemshaven
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_ag_whv.html

Children Welfare Office of Wilhemshaven
Jugendamt Wilhelsmhaven
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_jugamt_whv.html

Parliament of Lower Saxony
Landtag Niedersachsen
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_landtag.html

Justice Ministry of Lower Saxony
Justizministerium Niedersachsen
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_jm_ns.html

Judicial, social and administrative authorities of Lower Saxony
Chancellor Schroeder's German home Land
Juristische, soziale und administrative Behörden von Niedersachsen
Kanzler Schröder's Deutsches Heimat-Land
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land.html


The State-Run Child Abuse Machinery "Made in Germany"
A definite contradiction to
The Report of the Federal Republic of Germany to the United Nations in accordance with Article 44, paragraph 1, letter (b) of the Convention on the Rights of the Child published by the
Federal Ministry for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth
or
Speaking out against
Human Rights Violations by an Abusive State System

http://www.crc-watchdog.org/content/reports/popup/030526_crc_germany.pdf

Bernd Michael Uhl
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions


URL dieses Dokumentes
http://www.crc-watchdog.org/content/texts/germany/judicial/home_land/030627_biester.pdf


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