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Datum: 28.07.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
--- Verletzung des Rechts auf Anhörung
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen ereignen, und dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden
reagiert.
Beispielsweise: Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der
deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung
eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz
und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung
von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben
und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Erst nach der offiziellen Beschwerde vom 23. Juli 2003 über
die erneute Verfahrensverzögerung schreibt am 25 Juli
2003 Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen eine Einladung,
die er am Samstag den 26. Juli 2003 abschickt, so dass der
Antragsteller die Einladung am Montag 28. Juli 2003 erhält
und von dem Termin am 30. Juli 2003 erfährt, an dem er
am übernächsten Tag in Wehnen erscheinen soll.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung
von familiengerichtlichen Verfahren u.a. über den Zeitraum
von einem Jahr, willkürlichem Umgangsauschluss nach der
ARTE TV-Sendung angeordnet hat, sucht der deutsche Familienrichter
Staubwasser nunmehr den Antragsteller und Kindesvater als
"krank" zu porträtieren.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser in seinen Beschlüssen
äußert, dass der Kindesvater, der seit 1995 versucht,
mit Hilfe des Amtsgerichts Wilhelmshaven einen gesicherten
Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern wiederherzustellen,
den Aussagen des deutschen Familienrichter Staubwasser nach
"krank" sei. Der deutsche Familienrichter Staubwasser
nimmt sich die Freiheit, eine Krankheitsdiagnose in familiengerichtlichen
Beschlüssen über Verfahrensbeteiligte zu erstellen,
ohne dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine psychologische
Ausbildung, medizinische Ausbildung, therapeutische Ausbildung,
etc. nachweist.
2) Verfahrensrechtliche Implikationen der Gutachterauswahl
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen
der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere
für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen
Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen
Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des
Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen
Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich
zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003
in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld
gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste
Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund
von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen
Verfahren bekräftigt.
Ein entscheidendes Element dieser "Elterlichen Umgangsrechte"
ist in der Frage enthalten, ob der Anteil der Beteiligung
des Beschwerdeführers am Prozess der Entscheidungsfindung
als Ganzes gesehen, ihm den erforderlichen Schutz seiner Interessen
zur Verfügung stellt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass es wiederholt
zu Unregelmäßigkeiten und Abweichungen von innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
kommt.
Beispielsweise: In ihrem Eifer, Therapien/Gutachten anzuordnen,
machen Gerichte oft nur wenig oder gar keinen Unterschied
bei der Auswahl des Therapeuten/ Gutachtern. Gewöhnlich
ordnen sie eine Therapie/Gutachten an egal, um was für
einen Therapeuten/Gutachter es sich handelt und ob dieser
über Kenntnisse oder Erfahrung in der Arbeit mit PAS-Kindern
verfügt. PAS-Kinder aber brauchen einen Therapeuten/Gutachter,
der sich mit den speziellen Techniken auskennt, die die Behandlung/
Begutachten von PAS-Kindern erfordert. Da bisher nur wenige
Therapeuten/ Gutachtern über diese Spezialkenntnisse
verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass diese
Kinder eine geeignete Behandlung/Begutachtung erhalten.
Bis dato unbeantwortet von dem deutschen Familienrichter Staubwasser
sind die folgenden Rechtsanträge an das Amtsgericht Wilhelmshaven:
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
explizit und detailliert auszuführen, wie das weitere
Vorgehen im vorliegenden Verweigerungsfall (Parental Alienation
Syndrome) gestaltet werden kann.
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, bei der Auswahl des beauftragten Gutachters
ordnungsgemäß sicherzustellen und nachzuweisen,
dass der ausgewählte Gutachter nachweisbar über
eine ordnungsgemäße Ausbildung und Erfahrung zur
Thematik des elterlichen Entfremdungssyndroms verfügt.
3) Steuerung des psychologischen Sachverständigengutachtens
Bis dato unbeantwortet von dem deutschen Familienrichter
Staubwasser sind die folgenden Rechtsanträge an das Amtsgericht
Wilhelmshaven:
Während wie vorliegend dokumentiert das in Auftrag gegebene
psychologische Gutachten sich nach den bereits dokumentierten
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten jedoch nur auf den
zurückgebliebenen Elternteil beschränkt, ergeht
diesseitig die ebenfalls vernünftige Forderung das psychologische
Gutachten in der vorliegenden Fallkonstellation auch auf die
Entführungs-/Entfremdungsumgebung und umgangsboykottierende
Umgebung auszuweiten, was im übrigen auch dem sinnbildlichen
Sinne der Waagschale Justizias entspricht.
Vielmehr ist vernünftigerweise und aus diesem Grunde
bei der psychologischen Begutachtung der äußere
Kreis der Entführungsumgebung einzubeziehen. Die wissenschaftliche
Analyse von Kindesentführungsfällen unternimmt eine
Ausdifferenzierung der Entführungsumgebung in "inner
circle" und "outer circle", wobei der äußere
Kreis nicht der direkt involvierte ist, sondern der Umgebung
entspricht, die Kindesentführung und Umgangsboykott aus
bestimmten Eigeninteressen (z.B. verwandtschaftliche Beziehung,
Parteifreunde, finanzielle Interessen, bestimmte moralische
Standards und Charaktere, bestimmte Ideologiebehaftung, etc.)
fördert und unterstützt.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den beauftragten Gutachter ordnungsgemäß
mit der vollständigen Dokumentation zu der bereits diesseitig
begrüßten Ausweitung des psychologischen Gutachtens
auf die Umgebung der Kinder in Kenntnis zu setzen. Dabei wird
natürlich vorausgesetzt und angenommen, dass im gleichen
Zuge wie die Vorschläge und Anweisungen zur Durchführung
des psychologischen Gutachtens seitens der anderen Verfahrensbeteiligten
an den beauftragten Gutachter ergingen, auch ebenso die diesseitigen
Rechtsanträge des Antragstellers und Kindesvaters, d.h.
inklusive der gutachterlichen Einbeziehung von Dr. Uwe Biester
(Rechtsantrag vom 27. Juni 2003) und von Dieter Viering (Rechtsantrag
vom 7. Juli 2003) sowie der Eingabe (Rechtsantrag vom 22.07.03)
ergehen, was im übrigen auch dem sinnbildlichen Sinne
der Waagschale Justizias entspricht. Die vollständige
Dokumentation inklusive Eingaben mit Rechtsanträgen und
dazu gehörigem Begleitmaterial (Berichte, Dokumentationen)
ist ordnungsgemäß innerhalb der üblichen,
juristischen Frist von zwei Wochen sowohl an den beauftragten
Gutachter zur ordnungsgemäßen Vervollständigungen
der Sachverständigenakte bezüglich verfahrensrelevanter
Sachverhalte als auch zur ordnungsgemäßen Dokumentation
des beantragten Verwaltungsaktes per Kopie mit entsprechendem,
verwaltungsaktlichem Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller nachzureichen.
Bereits dokumentiert ist in den Beschlüssen des Amtsgerichts
Wilhelmshaven, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven den Sachverständigen beauftragt,
nach dem am besten geeigneten Elternteil zu suchen. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
gibt damit sein Klassifizierungsschema für die Vorbereitung
seiner eigenen familienrichterlichen Entscheidung an den Gutachter
vor.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass bei der Pragmatik-Textanalyse
der Beschlüsse des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der deutsche Familienrichter
Staubwasser zwar einen Sachverständigen benennt, aber
dennoch vorsätzlich darauf verzichtet, weitere Angaben
zu dem von Richter Staubwasser benannten Gutachter zu machen,
an den er in seiner persönlichen, besonderen Art das
Gutachten in Auftrag gibt. Es ergeht hiermit der Antrag an
das Amtsgericht Wilhelmshaven, die Sachverständigenauswahl
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven substantiiert und detailliert darzulegen. Dies
schließt ein:
-- die Erkundigungen, die der deutsche Familienrichter Staubwasser
durchgeführt hat, um zur Entscheidungsfindung hinsichtlich
der Auswahl des Gutachters zu gelangen
-- die Erkundigungen, die der deutsche Familienrichter Staubwasser
über den Gutachter eingeholt :
--- hinsichtlich seiner Ausbildung in PAS
--- hinsichtlich seiner Erfahrung mit PAS-Kindern
--- hinsichtlich seiner Arbeitsmethoden/Diagnosetechniken
zur Erkennung- und Behandlung von PAS
--- hinsichtlich seiner interkulturellen Kommunikationsfähigkeit
und Erfahrung, insbesondere mit afrikanischer Kultur
Es ergeht hiermit der Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
ob und wann der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven diese Informationen aus direktem, persönlichen
Engagement und Kontakt oder aus Zweiter Hand gewonnen hat.
4) Vorsätzliche Verweigerung der Benennung von geschichtlichen
Hintergründen
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
und Kindesvater sich gegen nationalsozialistisches Gedankengut
und dessen Wiederbelebung offen ausspricht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht den geschichtlichen
und rechtspolitischen Hintergrund seiner Gutachterauswahl
entgegen dem offiziellen Rechtsantrag angibt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht die geschichtlichen
Hintergründe des Landeskrankenhauses Wehnen benennt,
bei dem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven das Sachverständigengutachten in Auftrag
gegeben hat. So verschweigt der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich die Mahnmalenthüllung
vom 1. September 2001, die Dokumentation Hungertod und "Euthanasie"
in der Heil und Pflegeanstalt Wehnen im "Dritten Reich"
und die Wander-Ausstellung: Psychiatrie im "Dritten Reich"
in Niedersachsen, die einiges über die Geschichte des
Landeskrankenhauses Wehnen erzählen:
--- Die "Nervenheilanstalt" Wehnen bei Oldenburg
ist Bestandteil der Todesmaschinerie im Nationalsozialismus
gewesen.
--- In der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt, heute Landeskrankenhaus
Wehnen, wurden zwischen 1936 und 1947 mindestens 1500 Patienten
ermordet, hauptsächlich durch gezieltes Aushungern. Ebenfalls
überlebten nur wenige ausländische, jüdische
und strafgefangene Patienten die Behandlung in der Heil und
Pflegeanstalt Wehnen.
--- Die bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
berichten im Juli 2000, dass selbst nach dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG) von 1953 die geforderten Forschungmittel
vom Land Niedersachsen nicht bewilligt wurden und den ermordeten
Patienten um die Anerkennung als Verfolgte des NS-Regimes
erschwert und versagt wurde.
--- Zur Einrichtung einer Gedenkstätte am 1. September
2000 glänzte die Stadt Wilhelmshaven durch Abwesenheit.
Der Oberbürgermeister Eberhard Menzel erschien nicht
und schickte keinen Stellvertreter ein halbes Jahrhundert
später an den Ort des Gedenkens, um den Opfern der Vernichtung
"unwerten" Lebens Anerkennung und Respekt zu erweisen,
und den Kindern und Enkeln der in Wehnen Ermordeten Reparationszahlungen
zu übergeben.
--- Während des Nationalsozialismus wurden Menschen psychisch
krank gemacht und dann umgebracht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familierichter mit dieser Verfahrensweise eine gewisse, deutsche
Tradition fortsetzt, die darin besteht, Verantwortung für
dieses Kapitel deutscher Geschichte weitgehend aus den Köpfen
auszublenden.
5) Rechsantrag auf Unterlassung
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, die Einbeziehung von Institutionen mit nationalsozialistischer
Vergangenheit und Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
in familiengerichtlichen Verfahren zu unterlassen.
Aus diesen spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
6) Ablehnung des Gutachters auf Grund der Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts
auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
in zukünftigen Beschlüssen den geschichtlichen Hintergrund
des vom deutschen Familienrichter Staubwasser ausgewählten
Landeskrankenhauses Wehnen ordnungsgemäß substantiiert
und detailliert zu benennen, um ordnungsgemäß die
Verantwortung für deutsche Geschichte und deutsche, rechtspolitische
Geschichte zu übernehmen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
in zukünftigen Beschlüssen substantiiert und detailliert
zu benennen, warum der deutsche Familienrichter Staubwasser
das Landeskrankenhauses Wehnen auswählt, ohne ordnungsgemäß
den geschichtlichen Hintergrund zu benennen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
die Gutachterauswahl ordnungsgemäß und transparent
durchzuführen.
Bevor der ausgewählte Gutachter seine Arbeit aufnehmen
kann, ist seine Qualifikation und seine Erfahrung den bereits
vorgebrachten Rechtsanträgen entsprechend, ordnungsgemäß
vom Amtsgericht Wilhelmshaven nachzuweisen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
den vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven
ausgewählten Gutachter Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen ordnungsgemäß über die Ablehnung der
Beteiligung an familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler
Kindesentführung, insbesondere im vorliegenden Verfahren,
in Kenntnis zu setzen.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten
Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem
Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller
fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
7) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten.
8) Offizielle Anträge an Oberbürgermeister und
Oberstadtdirektor Eberhard Menzel
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an den Oberbürgermeister
und Oberstadtdirektor Eberhard Menzel Reparationszahlungen
im Umfang von 100.000 EURO an die Angehörigen der in
Wehnen Ermordeten zu übergeben und Forschungsgelder für
die Forschung zu den Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
auszuzahlen.
9) Petition an Petitionsausschuss des Niedersächsichen
Landtags
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
in Übereinstimmung mit dem dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder
im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petition und die
entsprechende Beschlussempfehlung in einer Drucksache des
Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des
Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu
veröffentlichen.
10) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse als weitere Beweisführung
zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis
der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
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