An das Amtsgericht Wilhelmshaven - Dr. Winterschied vom Landeskrankenhaus Wehnen
28.07.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven


Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Eberhard Menzel
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
info@stadt.wilhelmshaven.de


 

Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Eberhard Menzel
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
info@stadt.wilhelmshaven.de

Herr Ralf Janssen
Ausländeramt Stadt Wilhelmshaven
City-Haus, Rathausplatz 10
26380 Wilhelmshaven
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Datum: 28.07.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG

In der Familiensache
Hickman ./. XXX

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
--- Verletzung des Rechts auf Anhörung

1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt Verfahrensverschleppungen ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Beispielsweise: Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl" substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30. Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe " Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17. Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Erst nach der offiziellen Beschwerde vom 23. Juli 2003 über die erneute Verfahrensverzögerung schreibt am 25 Juli 2003 Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen eine Einladung, die er am Samstag den 26. Juli 2003 abschickt, so dass der Antragsteller die Einladung am Montag 28. Juli 2003 erhält und von dem Termin am 30. Juli 2003 erfährt, an dem er am übernächsten Tag in Wehnen erscheinen soll.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum Umgang mit den Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichem Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung angeordnet hat, sucht der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr den Antragsteller und Kindesvater als "krank" zu porträtieren.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser in seinen Beschlüssen äußert, dass der Kindesvater, der seit 1995 versucht, mit Hilfe des Amtsgerichts Wilhelmshaven einen gesicherten Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern wiederherzustellen, den Aussagen des deutschen Familienrichter Staubwasser nach "krank" sei. Der deutsche Familienrichter Staubwasser nimmt sich die Freiheit, eine Krankheitsdiagnose in familiengerichtlichen Beschlüssen über Verfahrensbeteiligte zu erstellen, ohne dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine psychologische Ausbildung, medizinische Ausbildung, therapeutische Ausbildung, etc. nachweist.

2) Verfahrensrechtliche Implikationen der Gutachterauswahl
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
Ein entscheidendes Element dieser "Elterlichen Umgangsrechte" ist in der Frage enthalten, ob der Anteil der Beteiligung des Beschwerdeführers am Prozess der Entscheidungsfindung als Ganzes gesehen, ihm den erforderlichen Schutz seiner Interessen zur Verfügung stellt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass es wiederholt zu Unregelmäßigkeiten und Abweichungen von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien kommt.
Beispielsweise: In ihrem Eifer, Therapien/Gutachten anzuordnen, machen Gerichte oft nur wenig oder gar keinen Unterschied bei der Auswahl des Therapeuten/ Gutachtern. Gewöhnlich ordnen sie eine Therapie/Gutachten an egal, um was für einen Therapeuten/Gutachter es sich handelt und ob dieser über Kenntnisse oder Erfahrung in der Arbeit mit PAS-Kindern verfügt. PAS-Kinder aber brauchen einen Therapeuten/Gutachter, der sich mit den speziellen Techniken auskennt, die die Behandlung/ Begutachten von PAS-Kindern erfordert. Da bisher nur wenige Therapeuten/ Gutachtern über diese Spezialkenntnisse verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass diese Kinder eine geeignete Behandlung/Begutachtung erhalten.
Bis dato unbeantwortet von dem deutschen Familienrichter Staubwasser sind die folgenden Rechtsanträge an das Amtsgericht Wilhelmshaven:
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, explizit und detailliert auszuführen, wie das weitere Vorgehen im vorliegenden Verweigerungsfall (Parental Alienation Syndrome) gestaltet werden kann.
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, bei der Auswahl des beauftragten Gutachters ordnungsgemäß sicherzustellen und nachzuweisen, dass der ausgewählte Gutachter nachweisbar über eine ordnungsgemäße Ausbildung und Erfahrung zur Thematik des elterlichen Entfremdungssyndroms verfügt.

3) Steuerung des psychologischen Sachverständigengutachtens
Bis dato unbeantwortet von dem deutschen Familienrichter Staubwasser sind die folgenden Rechtsanträge an das Amtsgericht Wilhelmshaven:
Während wie vorliegend dokumentiert das in Auftrag gegebene psychologische Gutachten sich nach den bereits dokumentierten Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten jedoch nur auf den zurückgebliebenen Elternteil beschränkt, ergeht diesseitig die ebenfalls vernünftige Forderung das psychologische Gutachten in der vorliegenden Fallkonstellation auch auf die Entführungs-/Entfremdungsumgebung und umgangsboykottierende Umgebung auszuweiten, was im übrigen auch dem sinnbildlichen Sinne der Waagschale Justizias entspricht.
Vielmehr ist vernünftigerweise und aus diesem Grunde bei der psychologischen Begutachtung der äußere Kreis der Entführungsumgebung einzubeziehen. Die wissenschaftliche Analyse von Kindesentführungsfällen unternimmt eine Ausdifferenzierung der Entführungsumgebung in "inner circle" und "outer circle", wobei der äußere Kreis nicht der direkt involvierte ist, sondern der Umgebung entspricht, die Kindesentführung und Umgangsboykott aus bestimmten Eigeninteressen (z.B. verwandtschaftliche Beziehung, Parteifreunde, finanzielle Interessen, bestimmte moralische Standards und Charaktere, bestimmte Ideologiebehaftung, etc.) fördert und unterstützt.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den beauftragten Gutachter ordnungsgemäß mit der vollständigen Dokumentation zu der bereits diesseitig begrüßten Ausweitung des psychologischen Gutachtens auf die Umgebung der Kinder in Kenntnis zu setzen. Dabei wird natürlich vorausgesetzt und angenommen, dass im gleichen Zuge wie die Vorschläge und Anweisungen zur Durchführung des psychologischen Gutachtens seitens der anderen Verfahrensbeteiligten an den beauftragten Gutachter ergingen, auch ebenso die diesseitigen Rechtsanträge des Antragstellers und Kindesvaters, d.h. inklusive der gutachterlichen Einbeziehung von Dr. Uwe Biester (Rechtsantrag vom 27. Juni 2003) und von Dieter Viering (Rechtsantrag vom 7. Juli 2003) sowie der Eingabe (Rechtsantrag vom 22.07.03) ergehen, was im übrigen auch dem sinnbildlichen Sinne der Waagschale Justizias entspricht. Die vollständige Dokumentation inklusive Eingaben mit Rechtsanträgen und dazu gehörigem Begleitmaterial (Berichte, Dokumentationen) ist ordnungsgemäß innerhalb der üblichen, juristischen Frist von zwei Wochen sowohl an den beauftragten Gutachter zur ordnungsgemäßen Vervollständigungen der Sachverständigenakte bezüglich verfahrensrelevanter Sachverhalte als auch zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten Verwaltungsaktes per Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller nachzureichen.
Bereits dokumentiert ist in den Beschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven den Sachverständigen beauftragt, nach dem am besten geeigneten Elternteil zu suchen. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven gibt damit sein Klassifizierungsschema für die Vorbereitung seiner eigenen familienrichterlichen Entscheidung an den Gutachter vor.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass bei der Pragmatik-Textanalyse der Beschlüsse des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der deutsche Familienrichter Staubwasser zwar einen Sachverständigen benennt, aber dennoch vorsätzlich darauf verzichtet, weitere Angaben zu dem von Richter Staubwasser benannten Gutachter zu machen, an den er in seiner persönlichen, besonderen Art das Gutachten in Auftrag gibt. Es ergeht hiermit der Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die Sachverständigenauswahl des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven substantiiert und detailliert darzulegen. Dies schließt ein:
-- die Erkundigungen, die der deutsche Familienrichter Staubwasser durchgeführt hat, um zur Entscheidungsfindung hinsichtlich der Auswahl des Gutachters zu gelangen
-- die Erkundigungen, die der deutsche Familienrichter Staubwasser über den Gutachter eingeholt :
--- hinsichtlich seiner Ausbildung in PAS
--- hinsichtlich seiner Erfahrung mit PAS-Kindern
--- hinsichtlich seiner Arbeitsmethoden/Diagnosetechniken zur Erkennung- und Behandlung von PAS
--- hinsichtlich seiner interkulturellen Kommunikationsfähigkeit und Erfahrung, insbesondere mit afrikanischer Kultur
Es ergeht hiermit der Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, ob und wann der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven diese Informationen aus direktem, persönlichen Engagement und Kontakt oder aus Zweiter Hand gewonnen hat.

4) Vorsätzliche Verweigerung der Benennung von geschichtlichen Hintergründen
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller und Kindesvater sich gegen nationalsozialistisches Gedankengut und dessen Wiederbelebung offen ausspricht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht den geschichtlichen und rechtspolitischen Hintergrund seiner Gutachterauswahl entgegen dem offiziellen Rechtsantrag angibt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht die geschichtlichen Hintergründe des Landeskrankenhauses Wehnen benennt, bei dem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven das Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hat. So verschweigt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich die Mahnmalenthüllung vom 1. September 2001, die Dokumentation Hungertod und "Euthanasie" in der Heil und Pflegeanstalt Wehnen im "Dritten Reich" und die Wander-Ausstellung: Psychiatrie im "Dritten Reich" in Niedersachsen, die einiges über die Geschichte des Landeskrankenhauses Wehnen erzählen:
--- Die "Nervenheilanstalt" Wehnen bei Oldenburg ist Bestandteil der Todesmaschinerie im Nationalsozialismus gewesen.
--- In der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt, heute Landeskrankenhaus Wehnen, wurden zwischen 1936 und 1947 mindestens 1500 Patienten ermordet, hauptsächlich durch gezieltes Aushungern. Ebenfalls überlebten nur wenige ausländische, jüdische und strafgefangene Patienten die Behandlung in der Heil und Pflegeanstalt Wehnen.
--- Die bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten berichten im Juli 2000, dass selbst nach dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) von 1953 die geforderten Forschungmittel vom Land Niedersachsen nicht bewilligt wurden und den ermordeten Patienten um die Anerkennung als Verfolgte des NS-Regimes erschwert und versagt wurde.
--- Zur Einrichtung einer Gedenkstätte am 1. September 2000 glänzte die Stadt Wilhelmshaven durch Abwesenheit. Der Oberbürgermeister Eberhard Menzel erschien nicht und schickte keinen Stellvertreter ein halbes Jahrhundert später an den Ort des Gedenkens, um den Opfern der Vernichtung "unwerten" Lebens Anerkennung und Respekt zu erweisen, und den Kindern und Enkeln der in Wehnen Ermordeten Reparationszahlungen zu übergeben.
--- Während des Nationalsozialismus wurden Menschen psychisch krank gemacht und dann umgebracht.

Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familierichter mit dieser Verfahrensweise eine gewisse, deutsche Tradition fortsetzt, die darin besteht, Verantwortung für dieses Kapitel deutscher Geschichte weitgehend aus den Köpfen auszublenden.

5) Rechsantrag auf Unterlassung
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die Einbeziehung von Institutionen mit nationalsozialistischer Vergangenheit und Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in familiengerichtlichen Verfahren zu unterlassen.
Aus diesen spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.

6) Ablehnung des Gutachters auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, in zukünftigen Beschlüssen den geschichtlichen Hintergrund des vom deutschen Familienrichter Staubwasser ausgewählten Landeskrankenhauses Wehnen ordnungsgemäß substantiiert und detailliert zu benennen, um ordnungsgemäß die Verantwortung für deutsche Geschichte und deutsche, rechtspolitische Geschichte zu übernehmen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, in zukünftigen Beschlüssen substantiiert und detailliert zu benennen, warum der deutsche Familienrichter Staubwasser das Landeskrankenhauses Wehnen auswählt, ohne ordnungsgemäß den geschichtlichen Hintergrund zu benennen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die Gutachterauswahl ordnungsgemäß und transparent durchzuführen.
Bevor der ausgewählte Gutachter seine Arbeit aufnehmen kann, ist seine Qualifikation und seine Erfahrung den bereits vorgebrachten Rechtsanträgen entsprechend, ordnungsgemäß vom Amtsgericht Wilhelmshaven nachzuweisen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
ausgewählten Gutachter Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen ordnungsgemäß über die Ablehnung der Beteiligung an familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung, insbesondere im vorliegenden Verfahren, in Kenntnis zu setzen.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.

7) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott weiterzuleiten.

8) Offizielle Anträge an Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor Eberhard Menzel
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an den Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor Eberhard Menzel Reparationszahlungen im Umfang von 100.000 EURO an die Angehörigen der in Wehnen Ermordeten zu übergeben und Forschungsgelder für die Forschung zu den Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung auszuzahlen.

9) Petition an Petitionsausschuss des Niedersächsichen Landtags
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten in Übereinstimmung mit dem dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petition und die entsprechende Beschlussempfehlung in einer Drucksache des Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu veröffentlichen.

10) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die vorliegend dokumentierten Ereignisse als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Hickman


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