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6 July 2003
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das
Jugendamt
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses
vielen Dank für die Eröffnung des Petitionsverfahrens
Pet 4-14-07-301-050630 vom 18. August 2002 zur Einrichtung
einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
auf Initiative von Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages.
Im Schreiben vom 13. Mai 2003, Poststempel 14. Mai 2003, deklariert
der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, die Petition
Pet 4-14-07-301-050630 zu bearbeiten und die Vorlegung der
Petition den als Berichterstattern eingesetzten Abgeordneten.
Offizielle Anträge:
Hiermit wird der offizielle Antrag auf eindeutige Benennung
der Ursachen für die folgenden objektiven Sachverhalte
in einer Beschlussempfehlung, einer Veröffentlichung
der Beschlussempfehlung in einer Bundestagsdrucksache sowie
im Tätigkeitsbericht 2003 des Petitionsausschusses eingereicht
:
1) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, wenn
diese Gesetze von zuständigen deutschen Behörden
selbst nicht beachtet werden ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die
aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
Wie dokumentiert in der deutschen Geschichte vermeiden totalitäre,
anti-demokratische System eine unabhängige, effektive
und transparente Kontrolle und Überwachung der Justiz,
um in der Konsequenz zu gewährleisten, dass die deutsche
Justiz für politische Zwecke instrumentalisiert werden
kann.
Die vorliegenden, dokumentierten Verfahrensweisen des stellvertretenden
Jugendamtsleiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering
und des Jugendamtes Wilhelmshaven sind im vorliegenden Petitionsverfahren
Pet 4-14-07-301-050630 zu integrieren.
Unter dem Motto " AWO als Anwalt der Schwachen wichtiger
denn je" arbeitet der stellvertretende Jugendamtsleiter
Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven für Kindesentführung
und Umgangsboykott und ist auch gleichzeitig Mitglied des
Vorstandes des Arbeiterwohlfahrt (AWO)-Bezirksverband Weser-Ems
e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren vom Arbeiterwohlfahrt (AWO)-Bezirksverband
Weser-Ems e.V,
hiermit wird die offizielle Empfehlung auf Entlassung von
Dieter Viering aus der offiziellen Position als Mitglied des
Vorstandes des Arbeiterwohlfahrt (AWO)-Bezirksverband Weser-Ems
e.V. an die Arbeiterwohlfahrt (AWO)-Bezirksverband Weser-Ems
e.V. eingereicht.
Die Vorgänge in Wilhelmshaven mit dem stellvertretenden
Jugendamtsleiter Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven
sind mit dem ausgeglichenen Ansatz der AWO, Missbrauch und
Ausbeutung der Schwachen zu unterlassen, sondern Anwalt der
Schwachen zu sein, unvereinbar.
Insbesondere hinsichtlich des Verbots der AWO durch die Nationalsozialisten
von 1933 bis 1945 bestehen starke Zweifel, ob sowohl fremdenfeindliche
und rassistische Tendenzen als auch diskrimierende Verhaltensweisen
in der AWO akzeptierbar sind.
Insbesondere hinsichtlich der historischen Rolle und Verantwortung
von Niedersächsischen Behörden in der deutschen
Geschichte von internationaler Kindesentführung ist die
Involvierung mit fremdenfeindlichen und rassistischen Arbeitsmethoden
durch das Jugendamt Wilhelmshaven mit Dieter Viering definitiv
inakzeptabel.
Die unkorrekten Verhaltensweisen und Interaktionen der deutschen,
administrativen Behörde, d.h. der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven, mit den deutschen, juristischen Behörden,
d.h. dem Amtsgericht Wilhelmshaven, und mit den deutschen,
sozialen Behörden, d.h. dem Jugendamt Wilhelmshaven mit
Dieter Viering, in internationaler Kindesentführung,
Umgangsboykott und Diskriminierung binationaler Kinder und
zurückgebliebenen, ausländischen Opfer-Elternteilen
sind wie folgt dokumentiert:
Michael Hickman
XXX
XXX Wilhelmshaven
Germany
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Justizministerium Niedersachsen
Justice ministry of Lower Saxony
Beschwerdezyklus 4121 E -S4. 54/03
3700 E - 204.37/03
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Justizministerium Niedersachsen
Justice ministry of Lower Saxony
Beschwerdezyklus 4121 E -S4. 54/03
3700 E - 204.37/03
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,
hiermit wird der offizielle Antrag eingereicht, vorliegendes
Dokument, die entsprechenden Beschwerden und Empfehlungen
an das zuständige Referat für Familien- und Jugendrecht
beim Niedersächsischen Justizministerium weiterzuleiten,
bei dem bereits die Bearbeitung der Sache nach Aussage des
Niedersächsischen Justizministerium AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 vom 26. Mai 2003 eröffnet ist.
Hiermit wird der offizielle Antrag an das Justizministerium
Niedersachsen eingereicht, dem Amtsgericht Wilhelmshaven offiziell
zu empfehlen, die Beteiligung des stellvertretenden Jugendamtsleiter
Dieter Viering vom Jugendamt Wilhelmshaven an sämtlichen
weiteren familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht
Wilhelmshaven zurückzuweisen und auszuschließen.
Begründung
Die soziologische Analyse der Förderung von Kindesentführung
und Umgangsboykott durch staatliche Behörden porträtiert,
dass in einer Bürgergesellschaft der Staat nicht die
Rolle des Mediators zwischen verschiedenen Interessengruppen
der Gesellschaft spielt, sondern dass der Staat die Gesellschaft
penetriert, um in die Familie (Keimzelle der Gesellschaft)
über die verfügbaren staatlichen Behörden mit
der Zielsetzung der Anwendung einer bestimmten Ideologie für
verschiedene politische und ökonomische Interessen einzugreifen.
Im Vergleich von staatlich geführten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogrammen wie dem General Child Welfare Law
(Long Walk Home), dem Nazi-Lebensborn-Programm oder der dokumentierten
Missachtung und Verletzung des Haager Übereinkommens
über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung
und der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten
und Menschenrechte durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
stellt sich heraus, dass alle diese Programme auch vor einem
bestimmten rassistischen, Diskriminierungshintergrund durchgeführt
werden.
Alle dieser staatlich geführten Kindesentführungsprogramme
sind mit Entfremdungsprogrammen kombiniert, die psychologische
Phänomene wie das Stockholm-Syndrome, kulturelle Entfremdung
und Eltern-Kind-Entfremdung gezielt nutzen.
Alle dieser Entfremdungsprogramme sind dazu bestimmt, die
unterworfenen Kinder zu formen und zu programmieren.
Letzten Endes sollen die Programm-unterworfenen entfremdeten
Kinder verunsichert werden durch das Paradox des Hasses und
der Verachtung gegen ihre eigene Herkunft, während sie
unter Zwang ihre Identität aufgeben und vergessen sollen.
Letzten Endes sollen die Programm-unterworfenen entfremdeten
Kinder sich gegen ihre eigene Herkunft und gegen ihre Identität
aussprechen, um die Ideologie des angewendeten Kindesentführungsprogramms
zu bestätigen. Im nächsten Schritt werden diese
Kinder erneut missbraucht. Dieses Mal für Propagandazwecke,
um zu propagieren, dass das Programm gut und richtig sei und
ehrenhafte Absichten habe.
Alle dieser staatlich geführten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramme deklarieren in ihrer offiziellen
Propaganda, Kinder und das Kindeswohl zu beschützen,
während die soziale Realität enthüllt, das
es um alles andere als um das Kindeswohl geht.
Durch Integration der soziologischen Studie in der Literatur
"Farm der Tiere" von George Orwell" in die
soziologische Analyse der Förderung von Kindesentführung
und Umgangsboykott durch staatliche Behörden, stellt
sich auch heraus, dass Gesellschaften und deren Organisation
eines politischen Staates, die Kindesentführung und Umgangsboykott
anwenden, sowohl totalitäre Ideologien als auch starke
soziale Unterschiede zwischen Herren-Wesen und Unter-Wesen
nutzen.
Dies bedeutet auch, dass bestimmte Herrschaftsinteressen Bestandteil
der Leitkultur von staatlich geführten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogrammen ist.
Unter Anwendung dieser Beobachtung als Filter auf die historischen
Beispiele von Kindesentführungs- und Entfremdungsprogrammen
können die jeweiligen Layouts beschrieben werden als
folgende Ausbeutung des Menschenmaterials für politische,
ökonomische Interessen :
1) General Child Welfare Law (Long Walk Home): Vollstreckung
von kultureller Entfremdung als Folgestufe nach elterlicher
Entfremdung bei Unterwerfung unter die Herren-Kultur;
Nutzung der Mischlingskinder zur Schaffung einer Sklavenklasse
2) Nazi-Lebensborn-Programm: Vollstreckung von kultureller
Entfremdung als Folgestufe nach elterlicher Entfremdung bei
Unterwerfung unter die Herren-Kultur;
Nutzung der entführten Kinder zur Vergrößerung
der Bevölkerung durch Germanisierung, wobei kontrollierte
programmatisches Bevölkerungswachstum notwendig für
die Expansion durch Krieg und für die Schaffung des Imperiums,
d.h. des Deutschen Reichs, ist
3) Praxis der deutschen Familienrechtsprechung:
Vollstreckung von kultureller Entfremdung als Folgestufe nach
elterlicher Entfremdung bei Unterwerfung unter die Herren-Kultur;
Nutzung der Kinder in der deutschen Scheidungsindustrie zur
Generierung von Umsatz durch Weiterreichen der Kinder von
einem Familienrechtsprofessionellen zum nächsten, von
einer deutschen Behörde zur nächsten, während
der vollstreckten Entfremdungszyklen
Die Analyse dieser Filteranwendung legt weitere interessante
Aspekte wie Bevölkerung und Herrschaft offen.
All diese Gesellschaften haben demographische Probleme mit
dem Bevölkerungswachstum. Eine stabile und wachsende
Bevölkerung ist aber notwendig um Expansion und Ausweitung
der Herrschaftsinteressen zu sichern.
Durch Integration der soziologischen Studie in der Literatur
"Farm der Tiere" von George Orwell" in die
soziologische Analyse der Förderung von Kindesentführung
und Umgangsboykott durch staatliche Behörden, wird noch
ein weiterer Aspekt offensichtlich: Der Aspekt der politischen
Verfolgung in staatlich geführten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogrammen.
In der deutschen Geschichte totalitärer Systeme, wendeten
sowohl das Nazi-Regime als auch das DDR-Regime staatlich geführte
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme in Form
von "Zwangsadoptionen" gegen politische Gegner an.
Damit wurde psychologische Folter mit dem Verlust der Kinder
und dem Verlust der Elternschaft eingesetzt, um die politischen
Gegner zu bedrohen, einzuschüchtern oder um Rache zu
nehmen.
Gleichzeitig wurden die Kinder entfremdet und programmiert
in Übereinstimmung mit der dominierenden politischen
Ideologie.
Dies illustriert auch die Herrschaftsinteressen als Bestandteil
der Leitkultur von staatlich geführten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogrammen ist.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
erklärt sich dieser Ansatz wie folgt:
Anstatt die innerstaatliche Rechtsprechung entsprechend der
internationalen Verpflichtungen anzupassen, legt die deutsche
Regierung unter Gerhard Schröder mit den Wahlkampfslogans
1998 "Es geht auch menschlich..." und 2002 "Wir
schützen unsere Kinder" Veto gegen den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte ein, während die
ehrenwerte und aufrichtige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
aussagt, dass das Kindeswohl auf deutschem Boden von deutschem
Blut bestimmt werden muss.
Die Analyse der möglichen Herrschaftsinteressen hinter
dieser dokumentierten Leitkultur deutscher Interessen könnte
aussagen: Deutschland über alles in der Welt und Deutsche
Behördenmentalität über alles in der Welt.
Im Vergleich der dokumentierten Missachtung und Verletzung
des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte
internationaler Kindesentführung und der Europäischen
Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung stellt
sich heraus, dass von allen involvierten, deutschen Behörden,
die sozialen Behörden auf der administrativen Verantwortlichkeitsachse
der Familienpolitik, d.h. das Jugendamt die am wenigsten überwachte
und kontrollierte deutsche Behörde ist, die sich Qualitätsprüfung
und Qualitätskontrolle entzieht.
Die Medienabdeckung seit 1998 dokumentiert eindeutig den systematischen
Amtsmissbrauch am unteren Ende der deutschen Familienpolitikachse,
wo das Jugendamt mit den Familiengerichten zusammenarbeitet,
um die Familienpolitikrichtlinien in die ausführende
Komponente der deutschen Familienrechtspolitikachse zu transportieren
(Siehe unter anderem einen der neueren Medienberichte DIE
ZEIT Nr. 26; 18.Juni 2003; Dossier; Der Verdacht; Allmächtiges
Jugendamt).
Zunächst einmal hat die deutsche Behörde immer Recht
und das Menschenmaterial hat den deutschen Behörden zu
dienen. Logischerweise machen deutsche Behörden keine
Fehler.
Hinzu kommt, dass vom Jugendamtsmitarbeiter bis hin zu Mitarbeiter
in Ministerien Männerhass-Ideologie, Familienzerstörungswahn
und Kindesmissbrauch ohne jegliche Überwachung und Kontrolle
ausgeführt werden kann.
Die Fall-Konstellation der Struktur und Interaktion der Protagonisten
ist dieselbe: Jugendamt, Gutachter, Familienrichter, (Rechtsanwalt
der gegnerischen Antragspartei).
Die politisch/juristische Zielsetzung der Verfahren ist dieselbe:
Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott
sowie Deckung der dokumentierten und bewiesenen Fehler der
involvierten, deutschen Behörden.
Dieses Fall-Gerüst dient als das grundlegende Skelett
zum Modellieren von unzähligen Fällen mit dem Fleisch
der individuellen Fallprofile.
Mit dem zunehmenden Zeitfaktor nimmt auch der Komplexitätsfaktor
zu.
Da deutsche Familienrichter gewöhnlicherweise ihre Entscheidungen
auf die Berichte des Jugendamtes basieren, stellen diese oft
die initiale Fall-Orientierung zur Verfügung.
Das parteiische Jugendamt bereitet den Fall mit seinen jeweiligen
Diskriminierungsinteressen (Geschlechterdiskriminierung, Kulturelle
Diskriminierung, etc.) vor. Die jeweiligen Berichte und Empfehlungen
sind konstruiert und werden verwendet, um eine theoretische
Realtität in der Akte zu schaffen, die sich von der sozialen
Realtität und den sozialen Tatsachen unterscheidet und
sogar letzterem entgegensteht.
Da es keinen zivilisierten Standard für die moralische,
politische und juristische Legalisierung von Kindesentführung
und Umgangsboykott gibt, weder auf der nationalen noch auf
der internationalen Ebene, erfordert die Aufgabe der Rechtfertigung
von Kindesentführung und Umgangsboykott als auch die
Erläuterung des Kindeswohls in diesem Kontext eine konstante
Verzerrung des Wertemusters von moralischen und ethnischen
Standards, was zu einer zunehmenden Entfernung der konstruierten
Rechtfertigungsscheinrealität von der sozialen Realität
führt. Die herkömmlichen Taktiken sind den zurückgebliebenen
Elternteil und die zurückgebliebene Umgebung für
das Paradox der Legalisierung von Kindesentführung und
Umgangsboykott zu beschuldigen.
Der Familienrichter kommt früher oder später in
die schwierige Lage, die unkorrekten Verfahrensweisen der
deutschen, sozialen Behörden, d.h. des Jugendamtes, und
der deutschen, juristischen Behörden, d.h. des Familiengerichts,
zu erklären.
Der deutsche Familienrichter ist daran interessiert, von der
eigenen Verantwortung abzulenken und weicht mit der Einbeziehung
weiterer Familienrechtsprofessioneller, wie z.B. psychologischer
Gutachter, in die familiengerichtlichen Verfahren aus. Damit
beabsichtigt der deutsche Familienrichter den Gutachter-Bericht
als Grundlage für seine Gerichtsentscheidung zu nehmen,
um wissenschaftlichen Hintergrund der vorbestimmten Gerichtsentscheidung
für die Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott
vorzutäuschen.
Ein Gutachter-Bericht im vorliegenden Kontext kann über
mehrere Aspekte gesteuert und beeinflußt werden: Der
Gutachter hat keine wissenschaftliche Kompetenz in der Thematik
von Kindesentführung, Stockholm-Syndrom, Elterliche Entfremdung,
kulturelle Entfremdung oder der Gutachter hat nur Kompetenzen
in vollkommen anderen psychologischen Arbeitsfeldern. Durch
die Vorbestimmung des Ergebnisses des Gutachter-Berichts:
Der Familienrichter gibt Anweisungen was wie zu untersuchen
ist. Die Berichte und Dokumente des Jugendamtes geben dem
Gutachter Anweisung für die Orientierung.
Ein Gutachter-Bericht im vorliegenden Kontext kann über
mehrere Arbeitsmethoden gesteuert und beeinflußt werden:
Der Gutachter führt die Untersuchung des Falls durch,
ohne die vorhandenen Gerichtsdokumente in der Akte in Frage
zu stellen. Der Gutachter untersucht nicht ordnungsgemäß
die Interaktion zwischen den Parteien. Der Gutachter untersucht
nicht die objektiven Sachverhalte und logischen Implikationen,
um Falschanschuldigungen zu überprüfen.
Der deutsche Familienrichter basiert dann seine Entscheidung
auf die Berichterstattung des Jugendamtes und auf die Berichterstattung
des Gutachters, der zuvor seine eigene Berichterstattung auf
die Berichterstattung des Jugendamtes und des Familiengerichts
basiert hat.
Damit gewinnt die Vermehrung des Second-Hand-Wissens mehr
und mehr Distanz von der sozialen Realität, was zu einem
Meisterstück an Absurdität führt.
Dieses Phänomen wird offensichtlich, wenn es darum geht,
Verantwortung durch die deutschen Behörden und deutschen
Familienrechtsprofessionellen zu übernehmen, während
ihr Fehlverhalten beweisbar und öffentlich wird.
In der offiziellen Propaganda von deutschen Behörden
werden diese Fälle oft als hochstrittige Fälle bezeichnet,
während die deutschen Behörden vorsätzlich
nicht in der Öffentlichkeit erwähnen, dass die deutschen
Behörden explizit versagt haben, die Rolle als Mediator
und Ordnungsfaktor zu spielen, indem sie schwerwiegende Fehler
begehen, die anschließend versteckt und gedeckt werden
sollen.
Die Benennung "hochstrittige Fälle" umfasst
also auch den Begriffsinhalt, dass die deutschen Behörden
den Konflikt mit ihren unkorrekten Verfahrensweisen verschärfen,
anstatt den Konflikt zu lösen.
Dieses ganze Geschäft illustriert, dass es nicht um die
armen Kinder geht, sondern um die armen, deutschen Behörden
und die armen, deutschen Familienrechtsprofessionellen.
Nichtdestotrotz, ist die Terminologie für solches Verhalten
"Schutz des Kindeswohls".
Zur weiteren Illustration, wird die Fallstudie des Hickman-Falls
verwendet.
Im Vergleich mit dem vorliegenden Hickman-Fall von internationaler
Kindesentführung und Umgangsboykott Fallprofil-Modellierung
kann wie folgt analysiert werden:
1) Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen
und administrativen Behörden
2) Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch
deutsche Juristen/Politiker
1) Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen
und administrativen Behörden
Wie dokumentiert und bewiesen empfiehlt das Jugendamt Wilhelmshaven
Alleiniges Sorgerecht für internationale Kindesentführung
nach Deutschland und unterstützt Umgangsboykott bei in
Deutschland zurückgehaltenen, bi-nationalen Kindern entgegen
den Richtlinien von Bad Boll.
Auf der Tagung von Bad Boll in 1996 rechtfertigt sich die
Institution "Jugendamt", sie sei doch keine "Kinderklaubehörde".
Auffällig ist, dass in den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Menschenrechtsverletzungen
durch deutsche familiengerichtliche Verfahren sowie in den
Verletzungen des Haager Übereinkommens die Jugendämter
involviert sind.
Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen
und administrativen Behörden - Phase I
Herr Hickman ist der erste hungerstreikende Elternteil gewesen,
der eine Gerichtsverhandlung zum Umgang mit den Kindern nach
dem internationalen Berliner Hungerstreik 2001 hatte.
Im Herbst 2001 ordnet das Amtsgericht Wilhelmshaven mit einem
Gerichtsbeschluss Umgang an, der mit der Unterstützung
des Jugendamtes boykottiert wird und dessen Vollstreckung
das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert.
Am 27. November 2001, lehnt Ralf Janssen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ab, eine Aufenthaltserlaubnis für drei
Jahre zu erteilen.
Am 12. Dezember und am 21 Dezember 2001, werden weitere Anträge
auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven stellt eine Duldung
für die Dauer der familiengerichtlichen Verfahren aus.
Das Familiengericht/Amtsgericht Wilhelmshaven zusammen mit
dem Jugendamt Wilhelmshaven verschleppt vorsätzlich die
Verfahren über den Zeitraum von einem Jahr.
Rolle und Funktion der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott:
1) Während der zurückgebliebene ausländische
Elternteil sich in der Wiederherstellung des Umgangs mit den
Kindern über die deutschen, juristischen und sozialen
Behörden engagiert, destabilisieren die deutschen, administrativen
Behörden das Fundament für das rechtliche Engagement
für den Umgang mit den Kindern mit der Bedrohung in die
notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland
einzugreifen,
2) Die deutschen, administrativen Behörden zwingen den
ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil in das
rechtliche Engagement zur Sicherung seines grundlegenden Aufenthaltsstatus
zu investieren. Während dies für den ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteil eine weitere moralische
und psychologische Belastung bedeutet, wird als Nebeneffekt
in zusätzlichen, juristischen Verfahren weiterer Umsatz
für das deutsche, juristische Geschäft generiert.
Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen
und administrativen Behörden - Phase II
Wie dokumentiert und bewiesen engagieren sich die administrativen
Behörden der Stadt Wilhelmshaven unter der Verantwortung
des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel zusammen mit dem
Jugendamt Wilhelmshaven in politischer Verfolgung von Herrn
Hickman, da Mr. Hickman und sein Fall zusammen mit den unkorrekten
Verfahrensweisen der Behörden von Wilhelmshaven wiederholt
in den nationalen und internationalen Medien berichtet wurde.
Entgegen den in internationalen Medien dokumentierten Versprechungen
des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder und der
zuständigen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
im Sommer/Herbst 2000 an die internationale Völkergemeinschaft,
deutsche Gerichtsverfahren in internationaler Kindesentführung
und Umgangsboykott zu beschleunigen, verschleppt das Amtsgericht/Familiengericht
Wilhelmshaven dann vorsätzlich die Verfahren zum Umgang
mit den Kindern über den Zeitraum von einem Jahr.
Am 20. August 2002, droht die Dienstaufsicht des Jugendamtes
Wilhelmshaven bei der Stadt Wilhelmshaven unter der Verantwortung
von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel mit Herrn Gödeken
und Herrn Hans-Dieter Siehl Strafanzeigen gegen Herrn Hickman
einzulegen, wenn Herr Hickman weitere Dienstaufsichtsbeschwerden
gegen das Jugendamt Wilhelmshaven einlegt.
Herr Hickman nimmt ebenfalls am internationalen Berliner Hungerstreik
2002 teil. Wie im Jahr zuvor wird Herrn Hickmans Fall zusammen
mit vielen anderen Fällen in den nationalen und internationalen
Medien zusammen mit den Verhalten und den Verfahrensweisen
deutscher Behörden berichtet.
Im Herbst 2002, nachdem auch über die Verfahrensweisen
der Wilhelmshavener Behörden durch die Medien berichtet
wurde, findet dann nach einem Jahr Verfahrensverschleppung
die nächste Gerichtsverhandlung statt.
ARTE TV sendet am 3. September 2002
einen ganzen Themenabend zur Thematik der internationalen
Kindesentführung. In einem Film wird der Fall von Herrn
Hickman und den deutschen Behörden, repräsentiert
durch Wilhelmshaven, berichtet. Der Leiter des Jugendamtes
Wilhelmshaven Klaus Jürjens gibt vor der Kamera zu, dass
das Jugendamt Wilhelmshaven Fehler begangen hat.
Direkt am darauf folgenden Tag, am 4. September 2002, findet
die Gerichtsverhandlung zum Umgang beim Amtsgericht Wilhelmshaven
statt, die über ein Jahr verschleppt wurde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des
Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG hört
dazu den stellvertretenden Direktor Dieter Viering des Jugendamtes
Wilhelmshaven an, gegen den Dienstaufsichtsbeschwerde und
Strafanzeige vorliegen.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des
Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG verweigert,
dem stellvertretenden Jugendamtsleiter Viering anzuweisen,
die Gerichtsverhandlung zu verlassen und arbeitet vorsätzlich
erneut mit einem Jugendamtsmitarbeiter zusammen, der wegen
Befangenheit abzulehnen ist.
Der stellvertretende Direktor Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven
empfiehlt den Kontakt zwischen dem ausländischen, zurückgebliebenen
Vater und den entführten, umgangsboykottierten Kindern
für zwei Jahre auszusetzen.
Diese Verfahrensweisen widersprechen eindeutig den Richtlinien
der Konferenz von Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution
des Jugendamtes aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des
Amtsgerichtes Wilhelmshaven setzt 4 Wochen Frist zur Entscheidungsfindung
an. Die selbst genannte Frist überschreitet vorsätzlich
der zuständige deutsche Familienrichter des Amtsgerichtes
Wilhelmshaven.
Nur nach einer Reihe von offiziellen Beschwerden gegen die
wiederholte, vorsätzliche Verfahrensverschleppung in
Kindschaftssachen durch das Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert
der deutsche Familienrichter Staubwasser.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des
Amtsgerichtes Wilhelmshaven entscheidet dann :
-- nach vorsätzlicher Verfahrensverweigerung und Verfahrensverschleppung
von einem Jahr entgegen den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichtes
zu beschleunigten Verfahren in Kindschaftssachen, hier Kindesentführung
und Umgangsboykott
-- nachdem die Medien über das Amtsgericht Wilhelmshaven
und das Jugendamt Wilhelmshaven berichtet haben
, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil,
hier der südafrikanische Vater, die Kinder für ein
halbes Jahr nicht sehen soll.
Herrn Hickman wird verboten, sich öffentlich über
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu äußern.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler
Kindesentführung, versuchen die deutschen Behörden
den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
zu zwingen, Deutschland zu verlassen, um es schwierig zu machen,
Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland entführten
Kindern aufrecht zu erhalten und um bevorzugterweise Gerichtsverhandlungen
ohne Anwesenheit des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils abzuhalten.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler
Kindesentführung, üben die deutschen Behörden
unmittelbar Rache und Vergeltung gegen die zurückgebliebene
Umgebung aus, wenn sie die Öffentlichkeit informieren
und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen Behörden berichten.
In Übereinstimmung mit der weit verbreitenden deutschen
Logik, entscheidet der deutsche Richter wie in Wilhelmshaven
natürlich, dass niemand das Recht hat, es zu wagen, die
Verfahrensweisen deutscher Behörden in der Öffentlichkeit
zu kritisieren und schon überhaupt nicht in den Medien.
Das Verhalten und die Strategie des deutschen Jugendamtes
und des deutschen Familiengerichts im Hickman-Fall sind parallel
zum Cooke-Fall.
Im Cooke-Fall, ist das deutsche Jugendamt involviert in internationaler
Kindesentführung von den USA nach Deutschland.
Sofort im Anschluss an die Entscheidung des Amtsgerichts Wilhelmshaven
datiert auf den 4. Oktober 2002, eingegangen bei der Antragspartei
des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils
am 22. Oktober 2002 mit dem Begleitschreiben des Gerichts
vom 18 Oktober 2002, informiert die Stadt Wilhelmshaven, unter
dessen Verantwortungsbereich das Jugendamt Wilhelmshaven die
familiengerichtlichen Verfahren gezielt beeinflusst hat, dass
der südafrikanische Vater Herr Hickman, Deutschland innerhalb
von einem Monat zu verlassen habe.
In der Zwischenzeit, während das Amtsgericht Wilhelmshaven
die familiengerichtlichen Verfahren über ein Jahr verschleppt
nach der Nicht-Vollstreckung des eigenen Gerichtsbeschlusses
für Umgang seit Herbst 2001, klassifiziert das Sozialamt
von Wilhelmshaven Herrn Hickman als Sozialhilfeempfänger
mit dem Bescheid vom 7. März 2002 und zahlt die Lebenskosten
und die Miete.
Sieben Tage nach der ARTE TV-Sendung und sechs Tage nach der
Gerichtsverhandlung, informiert das Sozialamt Wilhelmshaven,
dass Herr Hickman keine Sozialhilfe mehr gewährt wird
und stellt die Zahlungen von Lebenskosten und Miete ein am
10 September 2002 ein. Für die Einstellung werden keine
Gründe angegeben.
Das Sozialamt Wilhelmshaven ändert den Status des ausländischen.
zurückgebliebenen Elternteils und stoppt die Zahlungen
sogar noch bevor der Gerichtsbeschluss des Amtsgericht Wilhelmshaven
durch den verantwortlichen, deutschen Familienrichter Staubwasser
veröffentlicht wird.
Das Sozialamt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel hat bis heute nicht erklärt, wie das
Sozialamt die Gerichtsentscheidungen des Amtsgericht Wilhelmshaven
vorhersieht oder vorbestimmt.
Das Sozialamt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel hat bis heute nicht erklärt, warum das
Sozialamt Wilhelmshaven alle demokratischen, rechtsstaatlichen
Regeln missachtet, indem es vorsätzlich ignoriert, dass
unabhängig von welcher Gerichtsentscheidung auch immer,
die Verfahren in weiteren Beschwerde- und Berufungsverfahren
fortgeführt werden können.
Andererseits hat der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis heute nicht erklärt,
warum das Sozialamt Wilhelmshaven, das wie das Jugendamt Wilhelmshaven
unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel
ist, die Gerichtsentscheidungen des Amtsgericht Wilhelmshaven
vorhersieht oder vorbestimmt.
Am 18. September 2002 wird eine Beschwerde gegen die Verfahrensweisen
des Sozialamtes eingelegt. In den Beschwerdeverfahren, argumentiert
das Sozialamt Wilhelmshaven, dass es informiert wurden sei,
dass Herr Hickman Deutschland verlassen und nach Südafrika
zurückgekehrt sei.
Am selben Tag nach der Beschwerde am 18. September 2002, informiert
das Sozialamt Wilhelmshaven Herrn Hickman, dass er Mitwirkungspflicht
habe und Informationen innerhalb von einem Monat zu liefern
habe.
Am selben Tag nach der Beschwerde am 18. September 2002, informiert
das Sozialamt Wilhelmshaven, dass Herr Hickman erneut als
Sozialhilfeemfänger registriert ist.
Am 29. September und am 4. November 2002, wird offiziell Akteneinsicht
beim Sozialamt Wilhelmshaven beantragt.
Das Sozialamt Wilhelmshaven verweigert bis heute Akteneinsicht
zu gewähren und beantwortet nicht die Frage woher die
Information kommt, dass Herr Hickman Deutschland verlassen
habe, während Herr Hickman in Wilhelmshaven auf die Veröffentlichung
des Gerichtsbeschlusses des Amtsgerichts Wilhelmshaven wartet.
Neben dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven erklärt auch der stellvertretende Direktor
des Jugendamtes Wilhelmshaven erklärt nicht bis heute,
wie das Sozialamt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von
Oberstadtdirektor Eberhard Menzel die Gerichtsentscheidung
vorbestimmt, die der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht nur nach Beschwerden gegen Verfahrensverschleppung
veröffentlicht.
Einerseits informieren das Sozialamt und die Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven Herrn Hickman, dass er eine Mitwirkungspflicht
hat, und dass er Informationen lieferen muss, wenn er einen
Aufenthaltsstatus und Zahlungen erhalten will.
Andererseits verweigern das Sozialamt und die Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven vorsätzlich die Mitwirkung und die
Informationen zu liefern, wer vorsätzlich falsche Informationen
geliefert hat, um Akten und Verfahren zu manipulieren.
Rolle und Funktion der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott:
1) Während der zurückgebliebene ausländische
Elternteil sich in der Wiederherstellung des Umgangs mit den
Kindern über die deutschen, juristischen und sozialen
Behörden engagiert, destabilisieren die deutschen, administrativen
Behörden das Fundament für das rechtliche Engagement
für den Umgang mit den Kindern mit der Bedrohung in die
notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland
einzugreifen,
2) Die deutschen, administrativen Behörden greifen in
die juristischen Verfahren ein mit der Drohung der ausländische,
zurückgebliebene Elternteil solle Deutschland verlassen,
ohne überhaupt abzuklären, ob die juristischen Verfahren
in weitere Berufungs- und Beschwerdeverfahren gehen. Wie dokumentiert
interveniert die Stadt Wilhelmshaven unter der Verantwortung
des Oberbürgermeisters Menzel mit den Einschüchterungsmethoden
der Abschiebung aus Deutschland und der politischen Verfolgung
von Herrn Hickman über die Ausländerbehörde.
3) Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven beabsichtigt mit der Veröffentlichung seiner
Gerichtsentscheidung zu warten bis die administrativen Behörden,
d.h. die Ausländerbehörde den ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteil aus Deutschland abgeschoben
hat. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven versucht damit seine Gerichtsentscheidung ohne
die Anwesenheit des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils zu veröffentlichen, was mögliche Beschwerde
und Berufung unmöglich macht. Der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven fälscht dann
das Datum der Entscheidungsfindung seiner Gerichtsentscheidung
auf den 4 Oktober 2002, so dass er immer noch in der Frist
zur Entscheidungsfindung von einem Monat, die er selbst gesetzt
hat, sein wird. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven versucht damit, den objektiven Sachverhalt
seiner vorsätzlichen Verfahrensverschleppung und seiner
Taktiken auf Grund der offiziellen Beschwerden gegen seine
Verschleppungstaktiken zu vertuschen. Nichtsdestotrotz, beweist
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
seine Verschleppungstaktiken, da das Begleitschreiben des
Amtsgerichts Wilhelmshaven auf den 18. Oktober 2002 datiert
ist.
Interaktion zwischen den deutschen, juristischen, sozialen
und administrativen Behörden - Phase III
Während Phase III, engagiert sich der ausländische,
zurückgebliebene sowohl in zwei zivilrechtlichen Sachen
beim Amtsgericht Wilhelmshaven als auch in mehreren strafrechtlichen
Verfahren gegen Kindesentführung und Kindesmissbrauch.
Rechtssache Nummer 1 ist eine erneute Beantragung auf Umgang
mit den nach Deutschland entführten Kindern.
Am 3. April 2003 stellt Herr Hickman einen neuen Antrag auf
Umgang. Obwohl der Antrag auf einstweilige Anordnung ergeht,
was offiziell dazu bestimmt ist, deutsche Gerichtsverfahren
zu beschleunigen, verschleppt das Amtsgericht Wilhelmshaven
mit dem verantwortlichen, deutschen Familienrichter Staubwasser
erneut die Verfahren.
Nur nach einer Beschwerde am 6. Mai 2003 reagiert das Amtsgericht
Wilhelmshaven und die gegnerische Antragspartei legt dann
am 6. Mai 2003 ihre angeforderte Stellungnahme beim Amtsgericht
Wilhelmshaven vor.
Die vorläufige Gerichtsverhandlung findet dann schließlich
am 21 Mai 2003 statt.
Und wieder arbeitet der zuständige deutsche Familienrichter
Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven mit dem stellvertretenden
Direktor Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven zusammen,
gegen den Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige vorliegen.
Und wieder verschleppt das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem
deutschen Familienrichter Staubwasser die Verfahren und veröffentlicht
nicht die vorläufige Gerichtsentscheidung.
Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, der
poltisch und moralisch verantwortlich für das Amtsgericht
Wilhelmshaven ist, wird am 2. Juni 2003 aufgegeben, eine Kopie
der Dokumentation über die Nicht-Erfüllung der Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen durch den Vertragsstaat Deutschland
der Akte 16 F 229/03 UG im laufenden und international beobachteten
Hickman-Verfahren hinzuzufügen und sicherzustellen, dass
diese Dokumentation ordnungsgemäß und unbeschadet
in der Akte verbleibt.
Während das Amtsgericht wiederholt und vorsätzlich
die Verfahren zum Umgang mit den nach Deutschland entführten
Kindern verschleppt, arbeitet Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven plötzlich mit Lichtgeschwindigkeit und
reagiert noch am selben Tag.
Herr Kahlen, Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert
unmittelbar die Bearbeitung der Rechtsanträge und eliminiert
vorsätzlich das Beweis- und Referenzmaterial, da er es
nicht an den Antragssteller zurückschickt, damit der
Antragssteller das verfahrensrelevante Beweis- und Referenzmaterial
der entsprechende Akte nicht selbst hinzufügen kann.
Merkwürdigerweise nur einen Tag später am 3 Juni
2003 veröffentlicht dann der verantwortliche, deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
seine Gerichtsentscheidung, in der er sich erneut über
die Medienpräsenz des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils beschwert und in der er erneut verweigert, Kontakt
und Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern
sicherzustellen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven beweist selbst, dass der verantwortliche,
deutsche Familienrichter Staubwasser bereits seine Gerichtsentscheidung
vorbereitet hatte, aber dass Richter Staubwasser vorsätzlich
abgewartet und verzörgert hat, da er beabsichtigte, seine
Gerichtsentscheidung zu veröffentlichen nachdem Herr
Hickman aus Deutschland in Übereinstimmung mit dem Ultimatum
abgeschoben sei, dass von der Ausländerbehörde auf
den 15. Juni 2003 gesetzt wurde.
Rechtssache Nummer 2 ist der Antrag auf Überprüfung
des Status des alleinigen Sorgerechts auf die entführende
und umgangsboykottierende, deutsche Kindesmutter.
Am 19. Mai 2003 wurde die Rücknahme der Rechtskraft des
Urteils 16 F 298/96 AG Wilhelmshaven vom 12. August 1997 beim
Amtsgericht Wilhelmshaven beantragt, da in Übereinstimmung
mit dem Rechtsantrag überprüft werden muss, ob die
deutsche Kindesmutter Dokumente gefälscht hat, um das
alleinige Sorgerecht nach der Verbringung der Kinder ohne
Wissen des Kindesvaters von Südafrika nach Deutschland
zu erhalten.
Dieser Rechtsantrag wurde mit dem verantwortlichen, deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
während der vorläufigen Gerichtsverhandlung am 21.
Mai 2003 besprochen.
Der verantwortliche, deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven erklärte während der
vorläufigen Gerichtsverhandlung zum Umgang am 21 Mai
2003, dass er neue Verfahren unter einem neuen Aktenzeichen
zur Rechtssache der Dokumentenfälschung durch die deutsche
Kindesmutter eröffnen würde.
Und wieder verschleppt der verantwortliche, deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verschleppt und
manipuliert Verfahren, da er bis heute weder über das
entsprechende Aktenzeichen und Verfahren informiert noch über
seine gerichtliche Aufforderung zur Stellungnahme an die gegnerische
Antragspartei veröffentlicht hat.
Die Rechtssachen zu strafrechtlichen Verfahren gegen Kindesentführung
und Kindesmissbrauch sind unter anderem registriert :
§ 235 StGB, Kindesentführung gegen den stellvertretenden
Jugendamtsleiter Dieter Viering des Jugendamts Wilhelmshaven
vom 10. September 2001
§ 235 StGB, Kindesentführung und Kindesmissbrauch
gegen den Jugendamtsleiter Klaus Jürjens des Jugendamts
Wilhelmshaven vom 19. April 2003
§ 235 StGB, Kindesentführung gegen den deutschen
Familienrichter Faße vom Amtsgericht Wilhelmshaven vom
27. Mai 2003
§ 339 StGB, Rechtsbeugung gegen den deutschen Familienrichter
Faße vom Amtsgericht Wilhelmshaven vom 6. Mai 2003
Seit Beginn des Jahres 2003, wurde der ausländische,
zurückgebliebene Elternteil mehrmals als Antragsteller
und Zeuge auf der Polizei Wilhelmshaven (u.a. am 22. April
2003) zu Strafanzeigen gegen die deutsche Kindesmutter und
die deutsche Entführungsumgebung auf Grund von §
235 vernommen
Nachdem sich der ausländische, zurückgebliebene
Elternteil in Rechtssachen sowohl zu zivilrechtlichen Verfahren
(Umgang und Dokumentenfälschung zur Legalisierung von
internationaler Kindesentführung nach Deutschland) als
auch zu strafrechtlichen Verfahren gegen Kindesentführung
und Kindesmissbrauch engagiert, macht die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven plötzlich am 11. April 2003 einen Asylbewerber
aus Herrn Hickman.
Merkwürdigerweise hat Herr Hickman nie einen offiziellen
Antrag auf Gewährung von Asyl in Deutschland gestellt.
Herr Hickman hat nur mehrere offizielle Anträge auf Umgang
mit seinen umgangsboykottierten Kindern gestellt.
Der objektive Sachverhalt ist, dass Herr Hickman in Deutschland
auf Grund seines Engagements für Kinderrechte und für
Menschenrechte politisch verfolgt ist, was etwas ziemlich
anderes ist, als Asyl in Deutschland zu suchen.
Das Sozialamt Wilhelmshaven informiert, dass von nun an die
Mitarbeiter Herr Henze und Herr Oppermann verantwortlich für
die Sache und den Fall Hickman seien.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven informiert am
11 April 2003, dass mit einer Duldung Herr Hickman nicht berechtigt
sei Sozialhilfe zu empfangen, sondern dass er den Status eines
Asylbewerbers habe.
Merkwürdigerweise hat die Ausländerbehörde
Herrn Hickman den Sozialhilfeempfängerstatus seit dem
Status seiner Duldung im Februar 2002 attributiert.
Nichtsdestotrotz informiert die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven am 11. April 2003, dass die Zahlungen an Herrn
Hickman auf den neuen Status als Asylbewerber reduziert seien,
wobei die Ausländerbehörde Wilhelmshaven dann die
entsprechenden Zahlungen nicht durchführt und nur nach
weiteren Beschwerden reagiert.
Die gegenwärtige Duldung ausgestellt am 16. Januar 2003
begrenzt bis zum 15. April 2003, erweitert auf den 15. Juni
am 10. April 2003 und erneut erweitertet am 12. Juni 2003
bis zum 30. August 2003 hat die folgenden Beschränkungen
auferlegt und hinzugefügt von Britta Kappe, leitende
Angestellte der Ausländerbehörde: Erlischt mit dem
Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende Abschiebung
stattfindet.
Rolle und Funktion der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott:
1) Erneut interagieren die deutschen, administrativen Behörden
mit den deutschen, juristischen und sozialen Behörden
und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten
in Deutschland einzugreifen, um das rechtliche Engagement
für Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern
zu stören.
2) Als der ausländische, zurückgebliebene Elternteil
sich in neuen Rechtsverfahren für Umgang mit den Kindern
engagiert, wechselt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
den Aufenthaltsstatus des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteil einfach in Asylbewerber. Die Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven verfolgt mehrere Strategien: weitere Demoralisierung
des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils;
Reduzierung der verfügbaren Lebenskosten, die auch dazu
bestimmt ist, den ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteil in seinem rechtlichen und politischen Engagement
behindern soll; Verhinderung, dass der ausländische,
zurückgebliebene Elternteil längere Zeiträume
außerhalb von Wilhelmshaven verbringt, z.B. in Berlin,
wo er an Demonstrationen, Hungerstreiks teilnehmen könnte
und/oder offizielle Vertreter seiner Botschaft oder der deutschen
Bundesministerien treffen könnte, um seine Sache zu besprechen,
wie er es schon zuvor getan hatte
3) Die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven informiert
nun nachdem willkürlich mit dem Sozialhilfestatus herumgespielt
wurde, der ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteil
zu einem Asylbewerber ohne offiziell bestehenden Asylantrag
gemacht wurde, und nachdem Druck mit der Drohung der Abschiebung
aus Deutschland ausgeübt wurde, dass die Ausländerbehörde
die Staatsorgane beauftragen kann, den ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteil zu jedem beliebigen Moment
ohne Benachrichtigung mit Gewalt aus Deutschland zu verbringen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven manipuliert,
wie dokumentiert und bewiesen, kontinuierlich den Aufenthaltsstatus
während den Zeiträumen, zu denen Gerichtsentscheidungen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven anstehen.
4) Die administrativen Behörden von Wilhelmshaven, Niedersachsen,
präsentieren, wie bewiesen und dokumentiert, ihr Deutsches
Verständnis des Deutschen fairen Verfahrens : Wenn der
ausländische, zurückgebliebene Elternteil sich als
Antragsteller in Rechtssachen gegen die deutsche Entführungsumgebung
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
wendet, bedrohen die deutschen Behörden den ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteil und Antragsteller mit Gewalt
aus Deutschland abzuschieben.
5) Die administrativen Behörden von Wilhelmshaven, Niedersachsen,
präsentieren, wie bewiesen und dokumentiert, ihr Deutsches
Verständnis des Deutschen fairen Verfahrens : Wenn der
ausländische, zurückgebliebene Elternteil sich als
Antragsteller in Rechtssachen gegen die deutschen Behörden
auf Grund von historischem Fehlverhalten in Kindesentführung
und Umgangsboykott wendet, bedrohen die deutschen Behörden
den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
und Antragsteller mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben.
2) Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch
deutsche Jugendämter
Die soziale Realtität und der soziale Sachverhalt im
vorliegenden Fall ist internationale Kindesentführung
nach Deutschland unberücksichtigt von den unzähligen
dokumentierten Versuchen durch das Jugendamt Wilhelmshaven
mit Dieter Viering, die Akte und die Verfahren zu manipulieren.
Der objektive Sachverhalt ist, dass die Kinder in Südafrika
geboren sind, und dass die deutschen Behörden sowie der
stellvertretende Direktor des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter
Viering die Erklärung verweigern, wie es dazu kommt,
dass die Kinder plötzlich in Deutschland auftauchen,
um ein Spielzeug für die deutsche Familienrechtsprechung
zu werden.
Zudem wird die kindesentführende, umgangsboykottierende
Antragspartei in familiengerichtlichen Verfahren durch das
Jugendamt Wilhelmshaven mit Dieter Viering unterstützt,
das wie bewiesen und dokumentiert zur Verfahrensverschleppung
und zu anderen Unregelmäßigkeiten beiträgt.
Unter dem Motto " AWO als Anwalt der Schwachen wichtiger
denn je" arbeitet der stellvertretende Jugendamtsleiter
Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven für Kindesentführung
und Umgangsboykott und ist auch gleichzeitig Mitglied des
Vorstandes des Arbeiterwohlfahrt (AWO)-Bezirksverband Weser-Ems
e.V.
Der objektive Sachverhalt ist, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven,
dass die Verschleppungstaktiken und Manipulationstaktiken
von Dieter Viering toleriert, und vorsätzlich entgegen
den offiziellen Versprechungen und Aussagen der deutschen
Bundesregierung, u.a. mit Bundeskanzler Gerhard Schröder
und Bundesjustizministerin Herta-Däubler Gmelin zur Verbesserung
der Situation von nach Deutschland entführten und zurückgehaltenen
bi-nationalen Kindern, wie dokumentiert in der nationalen
und internationalen Medienübersicht 1998-2002, handelt.
In Niedersachsen ist es möglich, dass ein Jugendamtsmitarbeiter,
der für internationale Kindesentführung und Umgangsboykott
arbeitet, weitere Karriere im deutschen, sozialen Sektor macht.
Während Gerhard Schröder Ministerpräsident
von Niedersachsen ist, provozieren die Verfahrensweisen des
Oberlandesgericht Celle, im Herzen von Gerhard Schroeder's
deutschem Heimat-Land Niedersachsen, später im Ergebnis
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac, des US-Präsidenten Bill Clinton und die
Resolution des US-Repräsentantenhauses, die Deutschland
anklagt das Haager Übereinkommen über zivilrechtliche
Aspekte internationaler Kindesentführung zu verletzen,
zu dem Zeitraum als Gerhard Schröder Bundeskanzler ist.
Während das Jugendamt Wilhelmshaven die familiengerichtlichen
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert
in Empfehlungen und Berichten steuert seit das Jugendamt Wilhelmshaven
dem Amtsgericht Wilhelmshaven empfohlen hat, internationale
Kindesentführung nach Deutschland mit alleinigem Sorgerecht
zu belohnen, sagt das Jugendamt Wilhelmshaven mit Klaus Jürjens
und Dieter Viering am 19. Juni 2003 AKTENZEICHEN 51, dass
es nichts geben würde, was sie tun könnten als Antwort
auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das Jugendamt Wilhelmshaven mit Klaus Jürjens und Dieter
Viering beweisen konstant ihren politischen Willen für
unkooperatives Verhalten auf mehreren Ebenen.
Im Herbst 2001 ordnet das Amtsgericht Wilhelmshaven mit einem
Gerichtsbeschluss Umgang an, der mit der Unterstützung
des Jugendamtes boykottiert wird und dessen Vollstreckung
das Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert.
Dann werden die Verfahren über den Zeitraum von einem
Jahr bis Herbst 2002 verschleppt, während das Jugendamt
Wilhelmshaven mit Dieter Viering entgegen wiederholter Anträge
verweigert, Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland entführten
Kindern sicherzustellen.
Das Jugendamt Wilhelmshaven mit Klaus Jürjens und Dieter
Viering beweisen konstant ihren politischen Willen, Transparenz
und Aufklärung des Falls zu verweigern, indem sie konstant
die Akteneinsicht verweigern.
Das Jugendamt Wilhelmshaven mit Klaus Jürjens und Dieter
Viering beweisen konstant ihren politischen Willen, den ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteil mit dem voreingenommenen
Fokus der diffamierenden und unausgeglichenen Berichte und
Empfehlungen an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu diskriminieren
und zu benachteiligen.
Das Jugendamt Wilhelmshaven mit Klaus Jürjens und Dieter
Viering beweisen konstant ihren politischen Willen durch das
Duplizieren des Aspekts der politischen Verfolgung in staatlich
geführten Kindesentführungs- und Entfremdungprogrammen.
Das Jugendamt Wilhelmshaven mit Klaus Jürjens und mit
Dieter Viering engagiert sich in der Bedrohung und Einschüchterung
des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils
mit strafrechtlicher Verfolgung als dieser sich über
die Verfahrensweisen der deutschen sozialen Behörden,
d.h. des Jugendamtes Wilhlemshaven, beschwert.
Herr Hickman involviert den International Social Services
South Africa und ISS Germany (Schreiben an Mrs Frances Viviers
13.01.00) und beschwert sich über die mangelnde Kooperation
des Jugendamtes Wilhelmshaven und der unakzeptablen Behandlung
durch den Polizeibeamten Has im Auftrag des Jugendamtes. Herr
Hickman wird verhört und eingeschüchtert unter Beisitz
der Psychologin Frau Renate Terlinden von der Klinik für
Kinderpsychologie Reinhard-Nieter-Krankenhaus in Zusammenarbeit
mit dem Jugendamt Wilhemshaven. Die Einschüchterung wird
vorgenommen, um Herrn Hickman dazu zu bringen, dass er akzeptiert,
Deutschland zu verlassen und nie wieder zu kommen. Er solle
seine Ex-Frau und die Kinder in Ruhe lassen.
Als Reaktion auf Herrn Hickmans Beschwerdebrief, reicht das
Jugendamt in Person von Herrn Dieter Viering, der stellvertretende
Direktor des Jugendamtes Wilhemshaven, Strafanzeige gegen
Herrn Hickman ein.
Im April 2000 als Herr Hickman nach Deutschland mit seiner
Mutter, d.h. der südafirkanischen Großmutter der
Kinder reist, um die nach Deutschland entführten Kinder
zu besuchen, arrangiert Herr Hickman ein Treffen mit Frau
Eden-Reske vom Jugendamt Wilhelmshaven. Bei diesem Treffen
ist auch der stellvertretende Direktor des Jugendamtes Wilhelmshaven
Dieter Viering anwesend und überreicht Herrn Hickman
eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung.
Herr Hickman muss 1000 DEM zahlen (PI Wilhelmshaven 1. Polizeikommissariat
KED. Vorgangsnummer 40451061 - 2000004396 unterzeichnet Bulla,
11. April 2000). Die Sache wird ohne Wissen von Herrn Hickman
vor Gericht gebracht. Herr Hickman wird nicht rechtlich vertreten.
Herr Hickman wird von dem deutschen Richter Dr. Bessel für
schuldig befunden. Der deutsche Richter Dr. Bessel wird später
Familienrichter am Amtsgericht Wilhemshaven und bearbeitet
Kindesentführung und Umgangsboykott in der Familiensache
von Herrn Hickman. Der deutsche Richter Dr. Bessel stellt
selbst einen Antrag auf seine eigene Ablehnung auf Grund von
Befangenheit durch das Verfahren 4 Cs H 27/00. Das Oberlandesgericht
Oldenburg jedoch entscheidet, dass der deutsche Familienrichter
Dr. Bessel, der die Bestrafung von Herrn Hickman in seiner
Abwesenheit beschlossen hat, nicht befangen ist (AKTENZEICHEN
14 AR 2/01). Bis zum heutigen Tag wurde es Herrn Hickman nicht
ermöglicht, eine Kopie des in seiner Abwesenheit getroffenen
Gerichtsbeschlusses zu erhalten.
Merkwürdigerweise wird Herr Hickman bestraft, 1000 DEM
zu zahlen und der entsprechende Gerichtsbeschluss wird erst
später und im Nachhinein beim Amtsgericht Wilhelmshaven
gefasst.
Das Arbeitsprinzip dieses deutschen juristischen/politischen
Phänomens ist, dass ein Richter am Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht die Aufgabe hat, den Fall zu untersuchen, die Wahrheit
herauszufinden und eine unparteiische nicht-voreingenommene
Entscheidung zu treffen, sondern dass andere involvierte Personen
wie der stellvertretende Direktor des Jugendamtes Dieter Viering
Verfahren und Entscheidungen vorbereiten, während der
Richter einzig und allein die Aufgabe hat, seine Unterschrift
unter die vorbestimmten deutschen Gerichtsverfahren zu setzen.
Wie dokumentiert und beweisen, engagiert sich das Jugendamt
Wilhelmshaven mit Dieter Viering in Vergeltungsstrategien
durch die Behinderung und den Boykott des Umgangs mit den
nach Deutschland entführten Kindern, wenn der ausländische,
zurückgebliebene Elternteil sich offen in der Öffentlichkeit
und in den Medien über die Verfahrensweisen der deutschen,
sozialen Behörden, d.h. des Jugendamtes Wilhelmshaven
beschwert 16 F 605/00 Amtsgericht Wilhelmshaven 4. September
2002).
Wie dokumentiert und bewiesen, erklärt das Jugendamt
Wilhelmshaven mit Klaus Jürjens und mit Dieter Viering
nicht in seinen Empfehlungen und Berichten, was die Verhaltens-
und Verfahrensweisen des Jugendamtes Wilhelmshaven mit dem
Kindeswohl zu tun hat oder ob die Verhaltens- und Verfahrensweisen
des Jugendamtes Wilhelmshaven Bestandteil der standardisierten,
deutschen Defintion des Kindeswohls sind.
Sehr geehrter Herr Menzel, Oberbürgermeister von Wilhlemshaven,
in Übereinstimmung mit den Aussagen des Niedersächsisches
Landesjugendamt im Schreiben von Frau Völkening datiert
24. Juni 2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 ist die zuständige
und verantwortliche Fachaufsicht für das Jugendamt Wilhelmshaven
die Stadt Wilhelmshaven.
Auch die Dienstaufsicht für Mitarbeiter des Jugendamtes
ist bei der Stadt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich
gegen ein persönliches, dienstliches Fehlverhalten von
Jugendamtsmitarbeitern richtet, ist daher an den jeweiligen
Oberbürgermeister zu richten.
Am 20. August 2002, droht die Dienstaufsicht des Jugendamtes
Wilhelmshaven bei der Stadt Wilhelmshaven unter der Verantwortung
von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel mit Herrn Gödeken
und Herrn Hans-Dieter Siehl Strafanzeigen gegen Herrn Hickman
einzulegen, wenn Herr Hickman weitere Dienstaufsichtsbeschwerden
gegen das Jugendamt Wilhelmshaven einlegt.
Da Herr Hickman von den administrativen Behörden der
Stadt Wilhelmshaven offen bedroht wird, wenn er weitere Dienstaufsichtsbeschwerden
gegen das Jugendamt Wilhelmshaven einlegt, übernimmt
dies hiermit Herr Uhl im Mandat von Herrn Hickman.
Hiermit werden die offiziellen Anträge aus Entlassung
aus dem Amt sowie die offiziellen Beschwerden an die Dientsaufsicht
der Stadt Wilhelmshaven unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel eingereicht gegen den Direktor Klaus Jürjens
und den stellvertretenden Dirktor Dieter Viering vom Jugendamt
Wilhelmshaven.
Hiermit wird der offizielle Antrag an den Oberstadtdirektor
von Wilhelmshaven eingereicht, eine offizielle Stellungnahme
abzugeben, welchen Betrag er bereit ist auf einer freiwilligen
Basis als Reparationen zu zahlen, auf Grund der unkorrekten
Verfahrensweisen des Jugendamtes Wilhemshaven und für
die Achtung von Kindern und Kinderrechten durch die Finanzierung
entsprechender konkreter Projekte für Kinder.
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft Oldenburg,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
ist wiederholt dokumentiert, dass ausländische, zurückgebliebene
Elternteile, die nach Deutschland kommen und versuchen Kontakt
und Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern
aufzubauen, mit Strafanzeigen und Verhaftung basierend auf
Falschaussagenbedroht und eingeschüchtert werden, um
u.a. auch die familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung
und Umgangsboykott zu beeinflußen.
Die objektive Tatsache ist, dass die Verhaltens- und Verfahrensweisen
von Dieter Viering, stellvertretender Direktor des Jugendamtes
Wilhelmshaven, eindeutig den offiziellen Versprechungen und
Aussagen der ehrenwerten und aufrichtigen Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin zur Verbesserung der Situation von
nach Deutschland entführten und zurückgehaltenen
bi-nationalen Kindern, wie dokumentiert in der nationalen
und internationalen Medienübersicht 1998-2002, widersprechen.
Unter dem AKTENZEICHEN 185 Js 46899/01 vom 11. Januar 2002
ist die Strafanzeige gegen Dieter Viering, den stellvertretenden
Direktor Jugendamt Wilhelmshaven, nach StGB § 235 - Kindesentführung,
die am 10. September 2001 eingereicht wurde, bei der Staatsanwaltschaft
Oldenburg registriert.
Während Strafanzeigen von Dieter Viering gegen den ausländische,
zurückgebliebene Elternteile basierend auf Falschaussagen
bearbeitet wurden, ist die vorliegende Strafanzeige gegen
Dieter Viering von der Staatsanwaltschaft Oldenburg bis heute
nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag auf Sachstandsanfrage
und auf Integration des vorliegenden Dokuments in die Verfahrensakte
AKTENZEICHEN 185 Js 46899/01.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin Landtag
Niedersachsen,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Landtag Niedersachsen,
Insbesondere hinsichtlich der historischen Rolle und Verantwortung
von Niedersächsischen Behörden in der deutschen
Geschichte von internationaler Kindesentführung ist die
Involvierung mit fremdenfeindlichen und rassistischen Arbeitsmethoden
in niedersächsichen fammiliengerichtlichen Verfahren
durch Jugendamtsmitarbeiter definitiv inakzeptabel.
Während Gerhard Schröder Ministerpräsident
von Niedersachsen ist, provozieren die Verfahrensweisen des
Oberlandesgericht Celle, im Herzen von Gerhard Schroeder's
deutschem Heimat-Land Niedersachsen, später im Ergebnis
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac, des US-Präsidenten Bill Clinton und die
Resolution des US-Repräsentantenhauses, die Deutschland
anklagt das Haager Übereinkommen über zivilrechtliche
Aspekte internationaler Kindesentführung zu verletzen,
zu dem Zeitraum als Gerhard Schröder Bundeskanzler ist.
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingereicht, dem zuständigen und verantwortlichen
Oberstadtdirektor von Wilhelmshaven Eberhard Menzel zu empfehlen,
den stellvertretenden Direktor vom Jugendamt Wihelmshaven
Dieter Viering aus seinem Amt zu entlassen.
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingreicht, dem zuständigen und verantwortlichen
Oberstadtdirektor von Wilhelmshaven Eberhard Menzel aufzugeben,
75.000 EURO im Namen der Stadt Wilhelmshaven an die Arbeiterwohlfahrt
für AWO- Kindergarten-Projekte zu zahlen, um die Schwachen
in unserer Gesellschaft, d.h. die Kinder, zu unterstützen
und um sich konkret für Kinder einzusetzen.
Juristische Haftbarkeit
Der Justizminister von Niedersachsen ist juristisch haftbar
für die korrekte Bearbeitung der vorliegenden Rechtssachen.
Hinweis: Politische Eingriffe in die unabhängige, deutsche
Justiz sind zu unterlassen.
Online-Dokumentation:
The German administrative authorities of the City of Wilhlemshaven
Die deutschen, administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_city_whv.html
District Court of Wilhemshaven
Amtsgericht Wilhemshaven
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_ag_whv.html
Children Welfare Office of Wilhemshaven
Jugendamt Wilhelsmhaven
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_jugamt_whv.html
Parliament of Lower Saxony
Landtag Niedersachsen
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_landtag.html
Justice Ministry of Lower Saxony
Justizministerium Niedersachsen
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land_jm_ns.html
Judicial, social and administrative authorities of Lower
Saxony
Chancellor Schroeder's German home Land
Juristische, soziale und administrative Behörden von
Niedersachsen
Kanzler Schröder's Deutsches Heimat-Land
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/rem_gerd_home_land.html
The State-Run Child Abuse Machinery "Made in Germany"
A definite contradiction to
The Report of the Federal Republic of Germany to the United
Nations in accordance with Article 44, paragraph 1, letter
(b) of the Convention on the Rights of the Child published
by the
Federal Ministry for Family Affairs, Senior Citizens, Women
and Youth
or
Speaking out against
Human Rights Violations by an Abusive State System
http://www.crc-watchdog.org/content/reports/popup/030526_crc_germany.pdf
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
Project co-ordinator of the Reporting on the Promotion and
active role of German state authorities in International child
abduction to Germany as well as in boycott of access between
bi-national children withheld in Germany and the foreign left-behind
environment
Bernd Michael Uhl
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
Project initiator and project co-ordinator of the Reporting
on the judicial/political-scientific field research on the
situation of human rights, children rights, democracy and
separation of powers in Germany
URL dieses Dokuments:
http://www.crc-watchdog.org/content/texts/germany/judicial/home_land/030706_awo_viering.pdf
P.S.: PDF mit Unerschrift im Anhang
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