Vom Niedersächsischen Landtag
09.07.2003

 

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Landtagsverwaltung
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Herrn Michael Hickman
XXX
XXX

 

Bearbeitet von Frau Lütjering

Mein Zeichen II/710-A0094/15

Datum: 09.07.03


Ihr Schreiben von 19.06.03 eingegangen am 09.072003 über den Deutschen Bundestag
Betr. Jugendhilfeangelegenheit

Sehr geehrter Herr Hickman


Ihr oben genanntes Schreiben hat der Deutsche Bundestag zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass Sie dieses Schreiben als Eingabe gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes verstanden wissen wollen.

Gemäß Artikel 17 des Grundgesetz hat jedermann das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Volksvertretung zu wenden. Die in diesem Grundrecht geforderte Schriftlichkeit bedeutet, dass eine Eingabe sowohl schriftlich vorgebracht als auch handschriftlich unterschrieben sein muss. Bei Ihrem Schreiben fehlt jedoch die handschriftliche Unterschrift.

Damit Sie diese nachholen können, sende ich Ihnen Ihr Schreiben (ohne Anlagen) zurück. Sobald mir dieses unterzeichnet wieder vorliegt, wird es vom Niedersächsichen Landtag als Eingabe in dem dafür vorgesehenen Verfahren behandelt werden.

Mit freundlichen Grüssen

(Lütjering)


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