Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven
25.07.2003

 

Amtsgericht Wilhelmshaven 25.07.03
- Familiengericht-
16 F 229/03 UG

Beschluss

In der Familiensache

Michael Hickman
Wohnhaft: XXX, XXX Wilhelmshaven
- Antragsteller -
gegen

XXX XXX,
wohnhaft: XXX, XXX Wilhelmshaven
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Biester u. Kollegen, Bahnhofsplatz 5, 26382 Wilhelmshaven
Geschäftszeichen: LA-03/00554-LA/vB

Hat das Amtsgericht - Familiengericht - nach schriftlicher Anhörung der Beteiligten beschlossen:

1. Der Anträge des Kindesvaters auf Regelung des Umgangs der gemeinsamen Kinder JXXX-MXXX und SXXX im Wege einstweiliger Anordnung werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten dieses Verfahrens sind Teil der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe:

Im Rahmen des laufenden Umgangsverfahrens wurde ein Antrag des Kindesvaters auf einstweilige Regelung eines Umgangsrechtes mit seine Kindern durch Beschluß vom 3.6.2003 zurückgewiesen. Sofortige Beschwerde wurde nicht eingelegt. Mit Schriftsatz vom 7.7.2003 wurde ein neuerlicher Antrag auf einstweilige Regelung des Umgangsrechtes gestellt.

Der Antrag war zurückzuweisen, da er unbegründet ist. Der Antragsteller begründet seinen neuerlichen Antrag im wesentlichen mit Rechtsausführungen und der von ihm behaupteten fehlerhaften Verfahrensweise des Gerichts und anderer Beteiligter. Aufgrund der Rechtskraftwirkung des vorangegangenen Beschlusses vom 3.6.2003 hätte der Antragsteller diese Einwendungen im Wege der sofortigen Beschwerde geltend machen müssen. Da neue tatsächliche Umstände die auf der Grundlage des nicht angefochtenen Beschlusses vom 3.6.2003 eine andere Beurteilung der Frage des Umgangs des Antragstellers mit seinen Kindern rechtfertigten, nicht vorgetragen wurden, war auch der neuerliche Antrag zurückzuweisen.

Es bleibt daher das Ergebnis der Begutachtung im Hauptsachenverfahren abzuwarten.

Staubwasser
Richter am Amtsgericht


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