Vom Amtsgericht Wilhelmshaven
30.07.2001

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117


Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

Datum: 30.07.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG

In der Familiensache
Hickman ./. XXX

Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven :
--- StGB 267 Urkundenfälschung
--- StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren


1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Beispielsweise: Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl" substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30. Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe " Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17. Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Erst nach der offiziellen Beschwerde vom 23. Juli 2003 über die erneute Verfahrensverzögerung schreibt am 25. Juli 2003 Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen eine Einladung, die er am Samstag den 26. Juli 2003 abschickt, so dass der Antragsteller die Einladung am Montag 28. Juli 2003 auf dem üblichen Postwege erhält und von dem Termin am 30. Juli 2003 erfährt, an dem er am übernächsten Tag in Wehnen erscheinen soll.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichem Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verfahrensverzögerungen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet.
Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in Kenntnis gesetzt.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine umfassende, detaillierte Erklärung und ordnungsgemäße Beantwortung und Stellungnahme über den Brief ohne Zustellungsdatum, Uhrzeit, Übergabebestätigung und ohne Unterschrift des zuständigen Familienrichters Staubwasser, der unter ungewöhnlichen Umständen von einer unbekannten Frau am 29.07.03 um 18.00 Uhr an den Antragssteller geliefert wurde, urkundlich abzugeben.
Auf direkte Nachfrage am 30. 07.2003 wurde dem Antragsteller am Amtsgericht Wilhelmshaven mündlich mitgeteilt, es handele sich um so etwas wie einen besonderen Dienstleistungsservice des Amtsgerichts Wilhelmshaven bei dem Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven den Versendeweg im Rechtsverkehr direkt übernehmen würden.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
den Beschluß ordnungsgemäß mit Zustellungsdatum und entsprechender Kerndokumentunterschrift und je nach Versendeweg im Rechtsverkehr mit entsprechender Übergabeunterschrift an den Antragsteller nachzuliefern.
Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt es sich um den Beschluss datiert auf den 25.07.2003 des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
Es ist diesseitig und auch dem von Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" nicht verständlich, wie ein deratiges Dokument, dass eine Urkunde im Rechtsverkehr darstellt auf die beschriebene Art und Weise an Verfahrensbeteiligte, hier den Antragsteller, übermittelt wird, während das von Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf den 25. Juli 2003 datierte Schreiben den Poststempel vom Samstag den 26. Juli 2003 aufweist, so dass der Antragsteller dieses Schreiben auf dem üblichen Postwege am Montag 28. Juli 2003 erhält.
Zumindest merkwürdig sind die Vorgänge, die das Amtsgericht Wilhelmshaven im Rechtsverkehr der vorliegenden Rechtssache dokumentiert:

--- 25.07.2003 : Dr. Winterscheid datiert sein Schreiben
--- 25.07.2003 : Beschluss datiert auf Ursprung des deutschen Familienrichters Staubwasser
--- 26.07.2003 : Poststempel des Schreibens von Dr. Winterscheid
--- 28.07.2003 : Antragsteller erhält das Schreiben von Dr. Winterscheid auf dem üblichen Postwege
--- 29.07.2003: Übermittlung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verfahrensverzögerung des deutschen Familienrichters Staubwasser per Fax
--- 29.07.2003 : Persönliches Einreichen mit Eingangsstempel der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verfahrensverzögerung des deutschen Familienrichters Staubwasser vom 28.07.2003
--- 29.07.2003 : Übermittlung des Beschlusses gekennzeichnet mit dem Ursprung des deutschen Familienrichters Staubwasser aber ohne die Unterschrift des deutschen Familienrichters Staubwasser datiert auf den 25.07.2003 abends um 18.00 ohne Übergabebestätigung der unbekannten Lieferantin

Da vorliegendes Dokument ohne Zustellungsdatum und ohne Übergabeunterschrift und ohne Unterschrift des deutschen Familienrichters Staubwasser dem Antragsteller übermittelt wurde, ist auf dem üblichen verfügbaren Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die Straftatbestände zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Herstellung einer unechten Urkunde, durch Verfälschung einer echten Urkunde, durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, sowie die Veränderung von beweiserheblichen Daten vorliegt. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den Beschluss in der vorliegenden Rechtssache datiert auf den 25.07.2003 dem Antragsteller ordnungsgemäß mit der Unterschrift des verantwortlichen, deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven und auf dem gewählten Postversendeweg mit einem ordnungsgemäßen Zustelldatum versehen, umgehend erneut zu übersenden, um die ordnungsgemäße Beurkundung durch das Amtsgericht Wilhelmshaven im Rechtsverkehr zu gewährleisten. Sollte der deutsche Familienrichter Staubwasser rein zufällig im Urlaub sein, wird hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels ordnungsgemäßem Rechtsverkehrs die Unterschrift des Familienrichters Staubwasser zu seinem Beschluss vom Amtsgericht Wilhelmshaven unmittelbar einzuholen.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend zum Umgangsrecht begrüßt.
Am 30. Juli 2003 wird dem Antragsteller auf dem Amtsgericht Wilhelmshaven mitgeteilt, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven seit Montag dem 28. Juli 2003 in Urlaub sei.
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller ordnungsgemäß schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, seit wann und bis wann der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Urlaub ist.

2) Rechsantrag auf Unterlassung
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch zu unterlassen.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.

3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung wird hiermit in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) Strafanzeige gegen die verantwortliche Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhlemshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von "StGB 267 Urkundenfälschung" und "StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten" eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen die verantwortliche Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu bearbeiten und den Namen der verantwortliche Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu benennen.
Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren.
Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe vom 30. Juli 2003 an das AG Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zu verwaltungsaktlichen Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.

4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Hickman


Verwandte Themen :