Datum: 31.07.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
--- StGB 202a Ausspähen von Daten
--- StGB 267 Urkundenfälschung
--- StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
--- StGB 274 Urkundenunterdrückung
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Beispielsweise: Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der
deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung
eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz
und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung
von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben
und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach
wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen
Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichem
Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung angeordnet hat,
engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr
in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen
Verfahren, die von den . innerstaatlichen und internationalen
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des
fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu
verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge
ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet.
Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung
mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax
und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von
einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien
und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr
vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche
Bedenken und Unregelmäßigkeiten
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts
Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt
es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert
auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf
Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung
durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem
Aktenzeichen bezieht sich der Familienrichter Staubwasser
auf das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den
03.06.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, in dem der Familienrichter
Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt,
aber in der Begründung seiner Beschlussfassung eine Email
an die Mitglieder des VAFK benennt.
In der diesseitigen Eingabe vom 27.06.03 zu AKTENZEICHEN NZS
16 F 229/03 UG wurden die folgenden Rechtsanträge gestellt,
die der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich ignoriert
und nicht beantwortet hat:
"Des weiteren ergeht der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven ordnungsgemäß Quelle und Herkunft
der im vorläufigen Gerichtsbeschluss AKTENZEICHEN 16
F 229/03 vom 3. Juni 2003 von Richter Staubwasser zitierten
Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK aufzuklären
und eindeutig zu benennen. Es ergibt sich aus diesem Sachverhalt
auch die notwendig vorzunehmende Überprüfung, ob
es sich bei derartigen Eingaben nicht wie um die bereits beim
Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensweisen
der "gefälschten Dokumente" handelt. Die mögliche
Verweigerung, Quelle und Herkunft dieses angeführten
Dokuments ordnungsgemäß anzugeben, ist bei der
Überprüfung auf Echtheit und möglicher Urheberschaft
zu berücksichtigen."
In der diesseitigen Eingabe vom 07.07.03 zu AKTENZEICHEN NZS
16 F 229/03 UG wurden die folgenden Rechtsanträge gestellt,
die der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich ignoriert
und nicht beantwortet hat:
"Dasselbe gilt für dokumentierten Rechtsantrag an
das Amtsgericht Wilhelmshaven, ordnungsgemäß Quelle
und Herkunft der im vorläufigen Gerichtsbeschluss AKTENZEICHEN
16 F 229/03 vom 3. Juni 2003 von Richter Staubwasser zitierten
Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK aufzuklären
und eindeutig zu benennen. Es ergibt sich aus diesem Sachverhalt
auch die notwendig vorzunehmende Überprüfung, ob
es sich bei derartigen Eingaben nicht wie um die bereits beim
Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensweisen
der "gefälschten Dokumente" handelt. Die mögliche
Verweigerung, Quelle und Herkunft dieses angeführten
Dokuments ordnungsgemäß anzugeben, ist bei der
Überprüfung auf Echtheit und möglicher Urheberschaft
zu berücksichtigen. Zusätzlich zu dem objektiven
Sachverhalt, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem verantwortlichen
deutschen Familienrichter Staubwasser bis zum heutigen Tage
dem Antragsteller keine Kopie des besagten Dokuments übersendet
hat, stehen hier ebenfalls immer noch Stellungnahme und Antwort
des Amtsgericht Wilhelmshaven aus.
Die vollständige Dokumentation ist ordnungsgemäß
innerhalb der üblichen, juristischen Frist von zwei Wochen
per Kopie mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller nachzureichen."
In der diesseitigen Eingabe vom 17.07.03 zu AKTENZEICHEN NZS
16 F 229/03 UG wurden die folgenden Rechtsanträge gestellt,
die der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich ignoriert
und nicht beantwortet hat:
"Es wird um ordnungsgemäße Beantwortung und
Stellungnahme der noch ausstehenden Rechtsanträge an
das AG Wilhelmshaven seit der Eingabe vom 27.06.03 gebeten.
Zur Ihrer Kenntnisnahme sind folgende, noch ausstehende dokumentiert
:
Des weiteren ergeht der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß Quelle und Herkunft der im vorläufigen
Gerichtsbeschluss AKTENZEICHEN 16 F 229/03 vom 3. Juni 2003
von Richter Staubwasser zitierten Email des Antragstellers
an die Mitglieder des VAFK aufzuklären und eindeutig
zu benennen. Es ergibt sich aus diesem Sachverhalt auch die
notwendig vorzunehmende Überprüfung, ob es sich
bei derartigen Eingaben nicht wie um die bereits beim Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensweisen der "gefälschten
Dokumente" handelt. Die mögliche Verweigerung, Quelle
und Herkunft dieses angeführten Dokuments ordnungsgemäß
anzugeben, ist bei der Überprüfung auf Echtheit
und möglicher Urheberschaft zu berücksichtigen."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die Beschlüsse
des deutschen Familienrichters Staubwasser wiederholt ohne
Unterschrift des deutschen Familienrichters Staubwasser an
den Antragsteller übersandt werden.
Da das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die vorliegenden,
zuvor erläuterten Rechtsanträge vom deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen
Tag vorsätzlich ignoriert und nicht beantwortet sind,
und der deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven dennoch im Dokument mit dem Titel "Beschluss"
datiert auf den 25.07.2003 Bezug auf das Dokument mit dem
Titel "Beschluss" datiert auf den 03.06.2003 nimmt,
ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem
Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände
vorliegen:
a) Entgegen der offiziellen Rechtsanträge wurden dem
Antragsteller keine Kopien der von Richter Staubwasser zitierten
Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK übersandt,
so dass dem Antragsteller vorsätzlich die möglichkeit
der Überprüfung verweigert wurde, ob es sich bei
diesem Dokument um ein echtes, ein unechtes oder ein verfälschtes
Dokument handelt. Abgesehen von der stattgefundenen vorsätzlichen
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, ist damit vorliegend
auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier zur
Täuschung im Rechtsverkehr durch Herstellung einer unechten
Urkunde, durch Verfälschung einer echten Urkunde, durch
Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, sowie
die Veränderung von beweiserheblichen Daten vorliegt.
Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung
werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht.
b) Entgegen der offiziellen Rechtsanträge wurden dem
Antragsteller Quelle und Herkunft des angeführten Dokuments,
deklariert als Email des Antragstellers an die Mitglieder
des VAFK vorsätzlich nicht benannt. Damit ist vorliegend
auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier zur
Täuschung im Rechtsverkehr durch Herstellung einer unechten
Urkunde, durch Verfälschung einer echten Urkunde, durch
Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, sowie
die Veränderung von beweiserheblichen Daten vorliegt.
Nach der Überprüfung, ob es sich tatsächlich
um vom Antragsteller vollständig erstellten Text handelt,
ist zusätzlich auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob hier die Verletzung des Briefgeheimnisses vorliegt und
ob sich hier unbefugt Daten ohne berechtigte Zielbestimmung
im Informationsfluß verschafft wurden, die gegen unberechtigten
Zugang gesichert sind, da der Richter Staubwasser bis zum
heutigen Tage vorsätzlich die Aussage verweigert, ob
er persönlich Mitglied des VAFK ist und wenn ja, seit
wann der deutsche Familienrichter Staubwasser Mitglied des
VAFK ist. Auch eine mögliche Mitgliedschaft des deutschen
Familienrichters Staubwassers im VAFK würde ihn nicht
dazu berechtigen, interne Informationen außerhalb und
öffentlich zu verwenden. Die entsprechenden Anträge
auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
c) Entgegen der offiziellen Rechtsanträge wurden dem
Antragsteller Quelle und Herkunft des angeführten Dokuments,
deklariert als Email des Antragstellers an die Mitglieder
des VAFK, vorsätzlich nicht benannt und entgegen der
offiziellen Rechtsanträge wurden dem Antragsteller keine
Kopien des angeführten Dokuments übersandt, deklariert
als Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK, während
der deutsche Familienrichter Staubwasser im Dokument mit dem
Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003 Bezug
auf das Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert
auf den 03.06.2003 nimmt, in dem das Dokument, deklariert
als Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK, angeführt
wird. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege
zu prüfen, ob hier Urkundenunterdrückung vorliegt.
Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung
werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht.
d) Zumindest ist in den Beschlüssen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und
mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie
z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater
= schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu
"Nicht-deutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".
Diese Unterteilung nimmt der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven auch in dem im Dokument mit
dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003
mit Bezug auf das Dokument mit dem Titel "Beschluss"
datiert auf den 03.06.2003 vor, indem sich der der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
auf das Dokument bezieht, deklariert als Email des Antragstellers
an die Mitglieder des VAFK. Die entsprechenden Anträge
auf Überpüfung auf dem ordentlichen Rechtswege hinsichtlich
der strafrechtlichen Verfolgung zur Relevanz des Straftatbestandes
der vorsätzlichen Beleidigung werden in gesonderten Verfahren
zu regeln sein.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung
des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches
Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend
zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen
Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch
zu unterlassen.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offizielle Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
werden hiermit in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim
politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 202 Verletzung
des Briefgeheimnisses, StGB 202a Ausspähen von Daten,
StGB 267 Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher
Daten, StGB 274 Urkundenunterdrückung eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu
bearbeiten.
Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen,
um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden
Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen
zu informieren.
Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende
Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven,
Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven und vorliegender
vollständiger Eingabe vom 31. Juli 2003 an das AG Wilhelmshaven
mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung
ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß
wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis
zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt
Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren,
in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu
ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung
zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse
wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig
ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung
auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht
über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen
Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis
zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung
und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers,
damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs,
den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen
von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz
und Profit für das juristische Geschäft mit den
unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch
generiert werden soll.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
keine Kinder entführt, keinen Umgang boykottiert und
keine Kindesentführung legalisiert.
6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen
Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden
Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten
Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche
Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation
anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung
der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit
und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte
Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung
aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern
begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt
versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ"
zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag
auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung
des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater eingereicht.
7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung
bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter
Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott
bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim
Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
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