An das Amtsgericht Wilhelmshaven
31.07.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

Datum: 31.07.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG

In der Familiensache
Hickman ./. XXX

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
--- StGB 202a Ausspähen von Daten
--- StGB 267 Urkundenfälschung
--- StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
--- StGB 274 Urkundenunterdrückung

Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren


1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Beispielsweise: Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl" substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30. Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe " Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17. Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichem Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die von den . innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet.
Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen bezieht sich der Familienrichter Staubwasser auf das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 03.06.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, in dem der Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt, aber in der Begründung seiner Beschlussfassung eine Email an die Mitglieder des VAFK benennt.
In der diesseitigen Eingabe vom 27.06.03 zu AKTENZEICHEN NZS 16 F 229/03 UG wurden die folgenden Rechtsanträge gestellt, die der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich ignoriert und nicht beantwortet hat:
"Des weiteren ergeht der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß Quelle und Herkunft der im vorläufigen Gerichtsbeschluss AKTENZEICHEN 16 F 229/03 vom 3. Juni 2003 von Richter Staubwasser zitierten Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK aufzuklären und eindeutig zu benennen. Es ergibt sich aus diesem Sachverhalt auch die notwendig vorzunehmende Überprüfung, ob es sich bei derartigen Eingaben nicht wie um die bereits beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensweisen der "gefälschten Dokumente" handelt. Die mögliche Verweigerung, Quelle und Herkunft dieses angeführten Dokuments ordnungsgemäß anzugeben, ist bei der Überprüfung auf Echtheit und möglicher Urheberschaft zu berücksichtigen."
In der diesseitigen Eingabe vom 07.07.03 zu AKTENZEICHEN NZS 16 F 229/03 UG wurden die folgenden Rechtsanträge gestellt, die der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich ignoriert und nicht beantwortet hat:
"Dasselbe gilt für dokumentierten Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, ordnungsgemäß Quelle und Herkunft der im vorläufigen Gerichtsbeschluss AKTENZEICHEN 16 F 229/03 vom 3. Juni 2003 von Richter Staubwasser zitierten Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK aufzuklären und eindeutig zu benennen. Es ergibt sich aus diesem Sachverhalt auch die notwendig vorzunehmende Überprüfung, ob es sich bei derartigen Eingaben nicht wie um die bereits beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensweisen der "gefälschten Dokumente" handelt. Die mögliche Verweigerung, Quelle und Herkunft dieses angeführten Dokuments ordnungsgemäß anzugeben, ist bei der Überprüfung auf Echtheit und möglicher Urheberschaft zu berücksichtigen. Zusätzlich zu dem objektiven Sachverhalt, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem verantwortlichen deutschen Familienrichter Staubwasser bis zum heutigen Tage dem Antragsteller keine Kopie des besagten Dokuments übersendet hat, stehen hier ebenfalls immer noch Stellungnahme und Antwort des Amtsgericht Wilhelmshaven aus.
Die vollständige Dokumentation ist ordnungsgemäß innerhalb der üblichen, juristischen Frist von zwei Wochen per Kopie mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller nachzureichen."
In der diesseitigen Eingabe vom 17.07.03 zu AKTENZEICHEN NZS 16 F 229/03 UG wurden die folgenden Rechtsanträge gestellt, die der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich ignoriert und nicht beantwortet hat:
"Es wird um ordnungsgemäße Beantwortung und Stellungnahme der noch ausstehenden Rechtsanträge an das AG Wilhelmshaven seit der Eingabe vom 27.06.03 gebeten.
Zur Ihrer Kenntnisnahme sind folgende, noch ausstehende dokumentiert :
Des weiteren ergeht der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß Quelle und Herkunft der im vorläufigen Gerichtsbeschluss AKTENZEICHEN 16 F 229/03 vom 3. Juni 2003 von Richter Staubwasser zitierten Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK aufzuklären und eindeutig zu benennen. Es ergibt sich aus diesem Sachverhalt auch die notwendig vorzunehmende Überprüfung, ob es sich bei derartigen Eingaben nicht wie um die bereits beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensweisen der "gefälschten Dokumente" handelt. Die mögliche Verweigerung, Quelle und Herkunft dieses angeführten Dokuments ordnungsgemäß anzugeben, ist bei der Überprüfung auf Echtheit und möglicher Urheberschaft zu berücksichtigen."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die Beschlüsse des deutschen Familienrichters Staubwasser wiederholt ohne Unterschrift des deutschen Familienrichters Staubwasser an den Antragsteller übersandt werden.
Da das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die vorliegenden, zuvor erläuterten Rechtsanträge vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich ignoriert und nicht beantwortet sind, und der deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dennoch im Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003 Bezug auf das Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 03.06.2003 nimmt, ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände vorliegen:
a) Entgegen der offiziellen Rechtsanträge wurden dem Antragsteller keine Kopien der von Richter Staubwasser zitierten Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK übersandt, so dass dem Antragsteller vorsätzlich die möglichkeit der Überprüfung verweigert wurde, ob es sich bei diesem Dokument um ein echtes, ein unechtes oder ein verfälschtes Dokument handelt. Abgesehen von der stattgefundenen vorsätzlichen Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, ist damit vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Herstellung einer unechten Urkunde, durch Verfälschung einer echten Urkunde, durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, sowie die Veränderung von beweiserheblichen Daten vorliegt. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
b) Entgegen der offiziellen Rechtsanträge wurden dem Antragsteller Quelle und Herkunft des angeführten Dokuments, deklariert als Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK vorsätzlich nicht benannt. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Herstellung einer unechten Urkunde, durch Verfälschung einer echten Urkunde, durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, sowie die Veränderung von beweiserheblichen Daten vorliegt. Nach der Überprüfung, ob es sich tatsächlich um vom Antragsteller vollständig erstellten Text handelt, ist zusätzlich auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier die Verletzung des Briefgeheimnisses vorliegt und ob sich hier unbefugt Daten ohne berechtigte Zielbestimmung im Informationsfluß verschafft wurden, die gegen unberechtigten Zugang gesichert sind, da der Richter Staubwasser bis zum heutigen Tage vorsätzlich die Aussage verweigert, ob er persönlich Mitglied des VAFK ist und wenn ja, seit wann der deutsche Familienrichter Staubwasser Mitglied des VAFK ist. Auch eine mögliche Mitgliedschaft des deutschen Familienrichters Staubwassers im VAFK würde ihn nicht dazu berechtigen, interne Informationen außerhalb und öffentlich zu verwenden. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
c) Entgegen der offiziellen Rechtsanträge wurden dem Antragsteller Quelle und Herkunft des angeführten Dokuments, deklariert als Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK, vorsätzlich nicht benannt und entgegen der offiziellen Rechtsanträge wurden dem Antragsteller keine Kopien des angeführten Dokuments übersandt, deklariert als Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK, während der deutsche Familienrichter Staubwasser im Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003 Bezug auf das Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 03.06.2003 nimmt, in dem das Dokument, deklariert als Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK, angeführt wird. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier Urkundenunterdrückung vorliegt. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
d) Zumindest ist in den Beschlüssen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nicht-deutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht". Diese Unterteilung nimmt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auch in dem im Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003 mit Bezug auf das Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 03.06.2003 vor, indem sich der der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf das Dokument bezieht, deklariert als Email des Antragstellers an die Mitglieder des VAFK. Die entsprechenden Anträge auf Überpüfung auf dem ordentlichen Rechtswege hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung zur Relevanz des Straftatbestandes der vorsätzlichen Beleidigung werden in gesonderten Verfahren zu regeln sein.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend zum Umgangsrecht begrüßt.

2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch zu unterlassen.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.

3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen hiermit folgende offizielle Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung werden hiermit in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, StGB 202a Ausspähen von Daten, StGB 267 Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, StGB 274 Urkundenunterdrückung eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren.
Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe vom 31. Juli 2003 an das AG Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers, damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.

4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.

5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.

6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ" zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater eingereicht.

7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Hickman