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Sehr geehrter Herr Hickman,
Ihre o.a. Eingaben habe ich erneut zur Kenntnisnahme an den
Präsidenten des Landgerichts Oldenburg weitergeleitet.
Soweit Sie Strafanzeige stellen ist das Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht die zuständige Stelle. Bitte wenden Sie sich an
die Staatsanwaltschaft oder die Polizei. Ich habe meiner fehlender
Zuständigkeit entsprechend nichts veranlasst.
Wegen der von Ihnen begehrten "Generalvollmachtsbescheinigung"
ist mir die Erteilung aus rechtlichen Gründen verwehrt.
Als Teil der Justizverwaltung liegt es nicht im Rahmen meiner
Zuständigkeit und Befugnisse, in ihren Verfahren generell
über Akteneinsichtsgesuche zu entscheiden. Auf die entsprechenden
Vorschriften der einschlägigen Verfahrensordnung darf
ich hinweisen.
Mit freundlichem Gruß
In Vertretung
Schröder
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