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Datum: 01.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 263 Prozessbetrug
--- StGB 339 Rechtsbeugung
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Beispielsweise: Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der
deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung
eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz
und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung
von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben
und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach
wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen
Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichem
Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung angeordnet hat,
engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr
in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen
Verfahren, die von den . innerstaatlichen und internationalen
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des
fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu
verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge
ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet.
Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung
mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax
und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von
einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien
und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr
vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche
Bedenken und Unregelmäßigkeiten
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts
Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt
es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert
auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf
Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung
durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem
Aktenzeichen bezieht sich der Familienrichter Staubwasser
auf das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den
03.06.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, in dem der Familienrichter
Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt,
aber in den Beschlussdokumenten vorsätzlich Namen von
Verfahrensbeteiligten fälscht, um vorzutäuschen,
dass sie nicht an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilgenommen
hätten.
Im vorliegenden Fall täuscht der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven vor, dass der stellvertretende
Jugendamtsleiter Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven
nicht an der Gerichtsverhandlung vom 21. 05.2003 zu vorliegendem
Aktenzeichen teilgenommen habe, während der objektive
Sachverhalt ist, dass der stellvertretende Jugendamtsleiter
Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven definitiv an
der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen
teilgenommen hat.
Die unkorrekten Verfahrensweisen des Jugendamtes Wilhelmshaven
und des stellvertretenden Jugendamtsleiter Dieter Viering
im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und Umgangsboykott sind unter anderem in
folgenden Dokumenten in den Akten beim Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert:
--- Eingabe an Amtsgerichtsdirektor Kahlen vom 29.05.03, The
State-Run Child Abuse Machinery "Made in Germany"
an die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen zur Nicht-Erfüllung
der Konvention durch den Vertragsstaat Deutschland zur Eingabe
in die Verfahrensakte
--- Eingabe vom 07.07.03 zu vorliegendem Aktenzeichen mit
Anhang: Staatliche geführte Kindesentführungs- und
Entfremdungsprogrammen/ Manipulation von familiengerichtlichen
Verfahren durch das Jugendamt Von Children Rights International
--- Eingabe vom 22.07.03 zu vorliegendem Aktenzeichen: Es
ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung
im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der
Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass bei der Pragmatik-Textanalyse
der Beschlüsse des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der deutsche Familienrichter
Staubwasser in 16 F 229/03 UG kurzum den bei Aufruf erschienen
stellvertretenden Jugendamtsdirektor Dieter Viering, namentlich
umbenennt in "vom Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven Herr
Vierkens". Mit dieser dokumentierten Methode mag vielleicht
zunächst der Name Viering vom Jugendamt Wilhelmshaven
vorübergehend aus den Akten verschwinden. Sicherlich
ist dies zunächst unter gewissen Aspekten eine vorteilhafte
und angenehme Gegebenheit für den deutschen Familienrichter
Staubwasser, insbesondere weil gegen den stellvertretenden
Jugendamtsdirektor Dieter Viering Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden
und offizielle Beschwerden über die Zusammenarbeit des
deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
mit dem stellvertretenden Jugendamtsdirektor Dieter Viering
vom Jugendamt Wilhelmshaven vorliegen. Es bleibt jedoch der
Eindruck, dass dem von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin
durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien"
irgendwie nicht verständlich sein wird, wieso denn dann
der in "Vierkens" kurzerhand umgetaufte "Viering"
gemäß der Dokumentation von Richter Staubwasser
in seinem Urteil 16 F 229/03 UG vom 3. Juni 2003 im Namen
des Kindeswohls urplötzlich verstummt, wo Viering bzw.
Vierkens doch all die Jahre zuvor so unheimlich viel zum Kindeswohl
zu sagen hatte :
"Der Vertreter des Jugendamtes erklärte, er wolle
keine Erklärung abgeben."
Es bleibt jedoch der Eindruck, dass dem von der Rechtsvertretung
der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni
2003 zitierten "Laien" irgendwie nicht verständlich
sein wird, was ein Jugendamt in familiengerichtlichen Verfahren
zu internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
am Amtsgericht Wilhelmshaven zu suchen hat, wenn es wie dokumentiert
gar nix zu sagen hat. Und was denn nun sein Auftrag eigentlich
ist, wenn es doch vorschriftsmäßig dem Kindeswohl
nach handelt? Ebenso wie die Definition des Kindeswohl fehlt,
fehlt nun denn auch noch bis zum heutigen Tage eine substantiierte,
detaillierte Erklärung des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zu diesem Phänomen.
Parallel zu dieser Verfahrensweise bringt, der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven seine Meinung zum
Ausdruck, dass er kurzerhand nach der effektiven Umbenennung
des Jugendamtsmitarbeiters "Viering" in "Vierkens"
nun die als "vorläufige, mündliche" deklarierte
Gerichtsverhandlung im Nachhinein als Hauptverhandlung umbenennen
könnte und sich somit alles weitere erübrigen würde.
Da das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die vorliegenden,
zuvor erläuterten Rechtsanträge vom deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen
Tag vorsätzlich ignoriert und nicht beantwortet sind,
und der deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven dennoch im Dokument mit dem Titel "Beschluss"
datiert auf den 25.07.2003 Bezug nimmt auf das Dokument mit
dem Titel "Beschluss" datiert auf den 03.06.2003,
ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem
Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände
vorliegen:
a) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sich wiederholt in vorsätzlicher Täuschung von Verfahrensbeteiligten
engagiert, hier der Antragspartei des Antragstellers. Damit
ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven sich bei der Entscheidung einer Rechtssache
zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des
Rechts schuldig macht. Die entsprechenden Anträge auf
strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
b) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sich wiederholt in vorsätzlicher Täuschung von Verfahrensbeteiligten
engagiert, hier der Antragspartei des Antragstellers. Damit
ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger
sich selbst und Dritten einen rechtswidrigen Vorteil verschafft,
durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen und durch die Entstellung
bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen um vorsätzlich
einen Irrtum zu erregen und zu unterhalten.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung
des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches
Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend
zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen
Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch
zu unterlassen.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offizielle Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
werden hiermit in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim
politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 263 Prozessbetrug
und StGB 339 Rechtsbeugung eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu
bearbeiten.
Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen,
um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden
Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen
zu informieren.
Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende
Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven,
Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven und vorliegender
vollständiger Eingabe vom 01. August 2003 an das AG Wilhelmshaven
mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung
ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß
wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis
zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt
Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren,
in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu
ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung
zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse
wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig
ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung
auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht
über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen
Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis
zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung
und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers,
damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, ordnungsgemäß und vollständig
alle vom Jugendamt erstellten und an das Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereichten Dokumente in den Verfahren beim Amtsgericht
Wilhelmshaven, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter
ist, per Kopie mit Eingangsstempel und zugehörigem Aktenzeichen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller ordentlich
beurkundet nachzureichen. Es ergeht hiermit diesseitig der
Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, dem Jugendamt
Wilhelmshaven aufzugeben, dem Antragsteller Akteinsicht in
die entsprechenden Jugendamtsakten zu gewähren. Zur Überprüfung
der verfahrensrelevanten Vorgänge sind die Jugendamtsakten
an das Amtsgericht Wihlemshaven zu übersenden. Die mögliche
Verweigerung des Stattgebens dieser Rechtsanträge, ist
bei der Überprüfung und Bewertung von Kooperationsbereitschaft
und des Willens zu offenem, transparenten Dialog der Verfahrensbeteiligten
zu berücksichtigen. Die mögliche Verweigerung eines
offenen, transparenten Dialogs ist ebenfalls einzubeziehen
bei der Überprüfung und Bewertung der einzelnen
Verfahrensbeteiligten, ob und wenn, welche Notwendigkeit besteht,
unkorrekte Verfahrensweisen zu vertuschen und zu verstecken.
Eine Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg ist für die
jeweiligen verfahrensrelevanten Aspekte ordnungsgemäß
und in gesonderten Verfahren zum gegebenen Zeitpunkt abzuwägen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde,
sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller
auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen
und politischen Intiativen gegen Kindesentführung und
Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen
Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern
der inneren und äußeren Kreise der Entführungs-
und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden
hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Versuche beim Amtsgericht Wihelmshaven eingereicht, mittels
Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen,
und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung
seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte
seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein
Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar,
im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen
Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des
Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse
des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder
unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu
benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass
ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat
und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl
vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und
weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert,
die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben
und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung zu unterstützten
und zu legalisieren. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert
in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland,
dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner vorgeschriebenen
Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht und seit 1995
Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte Entfremdung
unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen, Nicht-Vollstrecken
von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang, etc. Diesseitig wird
wiederholt eindeutig definiert, dass Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung nicht Bestandteil
des Kindeswohls sein können. Die diesseitige Definition
des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen und internationalen
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die Definition des
Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven steht entgegen
mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis zum heutigen
Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag
auf Unterlassung beim Amtsgericht Wihelmshaven eingereicht,
die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher Interpretation
des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock dafür
herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder sind juristisch haftbar, im Fall der Gefährdung
der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit
der Kinder des Antragstellers.
4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs,
den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen
von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz
und Profit für das juristische Geschäft mit den
unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch
generiert werden soll.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
keine Kinder entführt, keinen Umgang boykottiert und
keine Kindesentführung legalisiert.
6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen
Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden
Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten
Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche
Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation
anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung
der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit
und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte
Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung
aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern
begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt
versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ"
zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag
auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung
des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater eingereicht.
7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung
bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter
Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott
bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim
Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
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