An das Amtsgericht Wilhelmshaven
01.08.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
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Platz der Republik 1
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Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
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Persönlicher Referent
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Platz der Republik 1
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praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

Datum: 01.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 263 Prozessbetrug
--- StGB 339 Rechtsbeugung
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Beispielsweise: Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl" substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30. Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe " Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17. Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichem Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die von den . innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet.
Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen bezieht sich der Familienrichter Staubwasser auf das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 03.06.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, in dem der Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt, aber in den Beschlussdokumenten vorsätzlich Namen von Verfahrensbeteiligten fälscht, um vorzutäuschen, dass sie nicht an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilgenommen hätten.
Im vorliegenden Fall täuscht der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven vor, dass der stellvertretende Jugendamtsleiter Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven nicht an der Gerichtsverhandlung vom 21. 05.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen teilgenommen habe, während der objektive Sachverhalt ist, dass der stellvertretende Jugendamtsleiter Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven definitiv an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen teilgenommen hat.
Die unkorrekten Verfahrensweisen des Jugendamtes Wilhelmshaven und des stellvertretenden Jugendamtsleiter Dieter Viering im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott sind unter anderem in folgenden Dokumenten in den Akten beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert:
--- Eingabe an Amtsgerichtsdirektor Kahlen vom 29.05.03, The State-Run Child Abuse Machinery "Made in Germany" an die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen zur Nicht-Erfüllung der Konvention durch den Vertragsstaat Deutschland zur Eingabe in die Verfahrensakte
--- Eingabe vom 07.07.03 zu vorliegendem Aktenzeichen mit Anhang: Staatliche geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogrammen/ Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt Von Children Rights International
--- Eingabe vom 22.07.03 zu vorliegendem Aktenzeichen: Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass bei der Pragmatik-Textanalyse der Beschlüsse des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der deutsche Familienrichter Staubwasser in 16 F 229/03 UG kurzum den bei Aufruf erschienen stellvertretenden Jugendamtsdirektor Dieter Viering, namentlich umbenennt in "vom Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven Herr Vierkens". Mit dieser dokumentierten Methode mag vielleicht zunächst der Name Viering vom Jugendamt Wilhelmshaven vorübergehend aus den Akten verschwinden. Sicherlich ist dies zunächst unter gewissen Aspekten eine vorteilhafte und angenehme Gegebenheit für den deutschen Familienrichter Staubwasser, insbesondere weil gegen den stellvertretenden Jugendamtsdirektor Dieter Viering Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden und offizielle Beschwerden über die Zusammenarbeit des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem stellvertretenden Jugendamtsdirektor Dieter Viering vom Jugendamt Wilhelmshaven vorliegen. Es bleibt jedoch der Eindruck, dass dem von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" irgendwie nicht verständlich sein wird, wieso denn dann der in "Vierkens" kurzerhand umgetaufte "Viering" gemäß der Dokumentation von Richter Staubwasser in seinem Urteil 16 F 229/03 UG vom 3. Juni 2003 im Namen des Kindeswohls urplötzlich verstummt, wo Viering bzw. Vierkens doch all die Jahre zuvor so unheimlich viel zum Kindeswohl zu sagen hatte :
"Der Vertreter des Jugendamtes erklärte, er wolle keine Erklärung abgeben."
Es bleibt jedoch der Eindruck, dass dem von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" irgendwie nicht verständlich sein wird, was ein Jugendamt in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott am Amtsgericht Wilhelmshaven zu suchen hat, wenn es wie dokumentiert gar nix zu sagen hat. Und was denn nun sein Auftrag eigentlich ist, wenn es doch vorschriftsmäßig dem Kindeswohl nach handelt? Ebenso wie die Definition des Kindeswohl fehlt, fehlt nun denn auch noch bis zum heutigen Tage eine substantiierte, detaillierte Erklärung des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zu diesem Phänomen.
Parallel zu dieser Verfahrensweise bringt, der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven seine Meinung zum Ausdruck, dass er kurzerhand nach der effektiven Umbenennung des Jugendamtsmitarbeiters "Viering" in "Vierkens" nun die als "vorläufige, mündliche" deklarierte Gerichtsverhandlung im Nachhinein als Hauptverhandlung umbenennen könnte und sich somit alles weitere erübrigen würde.
Da das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die vorliegenden, zuvor erläuterten Rechtsanträge vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich ignoriert und nicht beantwortet sind, und der deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dennoch im Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003 Bezug nimmt auf das Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 03.06.2003, ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände vorliegen:
a) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sich wiederholt in vorsätzlicher Täuschung von Verfahrensbeteiligten engagiert, hier der Antragspartei des Antragstellers. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sich bei der Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
b) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sich wiederholt in vorsätzlicher Täuschung von Verfahrensbeteiligten engagiert, hier der Antragspartei des Antragstellers. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger sich selbst und Dritten einen rechtswidrigen Vorteil verschafft, durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen und durch die Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen um vorsätzlich einen Irrtum zu erregen und zu unterhalten.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend zum Umgangsrecht begrüßt.

2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch zu unterlassen.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.

3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen hiermit folgende offizielle Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung werden hiermit in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 263 Prozessbetrug und StGB 339 Rechtsbeugung eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren.
Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe vom 01. August 2003 an das AG Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers, damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, ordnungsgemäß und vollständig alle vom Jugendamt erstellten und an das Amtsgericht Wilhelmshaven eingereichten Dokumente in den Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist, per Kopie mit Eingangsstempel und zugehörigem Aktenzeichen des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller ordentlich beurkundet nachzureichen. Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, dem Jugendamt Wilhelmshaven aufzugeben, dem Antragsteller Akteinsicht in die entsprechenden Jugendamtsakten zu gewähren. Zur Überprüfung der verfahrensrelevanten Vorgänge sind die Jugendamtsakten an das Amtsgericht Wihlemshaven zu übersenden. Die mögliche Verweigerung des Stattgebens dieser Rechtsanträge, ist bei der Überprüfung und Bewertung von Kooperationsbereitschaft und des Willens zu offenem, transparenten Dialog der Verfahrensbeteiligten zu berücksichtigen. Die mögliche Verweigerung eines offenen, transparenten Dialogs ist ebenfalls einzubeziehen bei der Überprüfung und Bewertung der einzelnen Verfahrensbeteiligten, ob und wenn, welche Notwendigkeit besteht, unkorrekte Verfahrensweisen zu vertuschen und zu verstecken. Eine Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg ist für die jeweiligen verfahrensrelevanten Aspekte ordnungsgemäß und in gesonderten Verfahren zum gegebenen Zeitpunkt abzuwägen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde, sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen und politischen Intiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern der inneren und äußeren Kreise der Entführungs- und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Versuche beim Amtsgericht Wihelmshaven eingereicht, mittels Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen, und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar, im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert, die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen, Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang, etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wihelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar, im Fall der Gefährdung der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Kinder des Antragstellers.

4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.

6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ" zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater eingereicht.


7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hickman