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Datum: 03.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 153 Falsche uneidliche Aussage
--- StGB 263 Prozessbetrug
--- StGB 339 Rechtsbeugung
--- StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
--- StGB 274 Urkundenunterdrückung
--- StGB 348 Falschbeurkundung im Amt
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Beispielsweise: Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven veröffentlicht seinen "Beschluss
vom 3. Juni 2003" erst nach der offiziellen Beschwerde
gegen Verfahrensverzögerung an den politisch und moralischen
verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn
Kahlen. Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung
eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz
und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung
von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben
und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach
wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen
Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichem
Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung im September 2002
angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter
Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen
in familiengerichtlichen Verfahren, die von den . innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
zur Sicherstellung des fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu
verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge
ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet.
Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung
mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax
und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von
einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien
und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr
vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche
Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung
des Rechts auf ein faires Verfahren.
Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts
Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt
es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert
auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf
Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung
durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem
Aktenzeichen dokumentiert der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie der deutsche Familienrichter
Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt,
aber sich vorsätzlich in Falschaussagen über die
Eingaben des Antragstellers und den Status der Akte in der
vorliegenden Rechtssache engagiert und diese Verfahrensweise
mit vorsätzlichem Unterdrücken von Dokumenten bei
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung
von angebotenem Beweismaterial selbst beweist.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Staubwasser behauptet im Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 25.07.2003, es seien keine neuen Informationen
und Beweise nach dem Dokument, betitelt als Beschluss und
datiert auf den 03.06.2003, vom Antragsteller vorlegt wurden.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser dokumentiert in der
Begründung seines Beschlusses und datiert auf den 25.07.2003,
folgende vorsätzliche Lüge und Falschaussage: "Da
neue und tatsächliche Umstände [...] nicht vorgetragen
wurden, war auch der neuerliche Antrag zurückzuweisen."
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Staubwasser bezieht sich im Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 25.07.2003, lediglich auf die Eingabe
des Antragstellers vom 07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger
Anordnung im Eilverfahren zu regeln (8Seiten) mit Anhang "Staatlich
geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/Manipulation
von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt vom
06.07.03" (35 Seiten). Das Amtsgericht dokumentiert wie
der deutsche Familienrichter Staubwasser diesen Antrag auf
einstweilige Regelung vorsätzliche verschleppt und nur
auf offizielle Beschwerde reagiert. Das Amtsgericht dokumentiert
wie der deutsche Familienrichter Staubwasser, der mit vorsätzlicher
Falschaussage behauptet, dass der Antragsteller keine neuen
Umstände vorgetragen habe, vorsätzlich eine Reihe
von Rechtsanträgen und Unterrechtsanträgen ignoriert
und unterdrückt, wie z.B. zur Sorgerechtsabänderung
von alleiniger Sorge auf gemeinsame Sorge den Antrag auf Ablehnung
zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf
den Kindesvater und den Antrag auf Ablehnung zum Umgangsausschluss
der Kindesmutter.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich Informationen
und Beweismaterial unterschlägt und die folgenden Eingaben
und Beweismaterialien des Antragstellers vorsätzlich
nicht erwähnt und vorsätzlich unterdrückt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser sich in der vorsätzlichen
Täuschung engagiert, dass auf ca. einhundertfünfzig
weiteren, nicht erwähnten Seiten Eingaben und Beweiführung
des Antragstellers keine neuen und tatsächlichen Umstände
vorgetragen wurden seien. Der objektive Sachverhalt ist jedoch
entgegen den Aussagen des deutschen Familienrichters Staubwasser,
dass weitere ca. einhundertfünfzig Einzelseiten Eingaben
von Antragsteller seit dem 03.06.2003 an das Amtsgerichts
Wilhelmshaven eingereicht sind, auf denen sehr wohl neue und
tatsächliche Umstände vorgetragen wurden, wie beispielsweise:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03:
d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung
Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03:
vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der
freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander
von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20.
Juni 2003
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit
Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und
Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen
Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights
International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung
vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe
mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich
zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur
Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch
das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++
Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den
entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine
Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für
die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht
oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
Der objektive Sachverhalt ist jedoch, dass das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert, dass die vorliegenden Rechtsanträge,
enthalten in den vom deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich unterdrückten
Dokumenten, bis zum heutigen Tag vom deutschen Familienrichter
Staubwasser vorsätzlich ignoriert und nicht beantwortet
sind. Damit ist auf dem üblichen, verfügbaren und
ordentlichem Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die
folgenden Straftatbestände vorliegen:
a) Der deutsche Familienrichter Staubwasser ist auf Grund
seines Amtes zur Wahrheitsfindung verpflichtet. Diese Verpflichtung
beinhaltet, dass ein deutscher Familienrichter auch in Verfahren
und Beschlüssen die Wahrheit sagt, da er zur Wahrheit
und Unparteilichkeit von Amts wegen verpflichtet ist. Das
Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Dokument mit
dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003
zu vorliegendem Aktenzeichen wie gedruckt lügt, vorsätzlich
Falschaussagen macht und dies schwarz auf weiß im selben
Dokument beweist.
aa) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven sich bei der Entscheidung einer
Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer
Beugung des Rechts schuldig macht. Die entsprechenden Anträge
auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
ab) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven unter Missbrauch seiner Stellung
als Amtsträger sich selbst und Dritten einen rechtswidrigen
Vorteil im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf
den 25.07.2003, verschafft, durch die Vorspiegelung falscher
Tatsachen und durch die Entstellung bzw. Unterdrückung
wahrer Tatsachen um vorsätzlich einen Irrtum zu erregen
und zu unterhalten. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
ac) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven als Verfahrensbeteiligter mit
vorsätzlichen Falschaussagen im Dokument, betitelt als
Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, uneidlich falsch
aussagt. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
ad) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier zur Täuschung im Rechtsverkehr durch
Herstellung einer unechten Urkunde, durch Verfälschung
einer echten Urkunde, durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten
Urkunde, sowie die Veränderung von beweiserheblichen
Daten vorliegt. Die Fälschung des Dokuments, betitelt
als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, liegt in der
vorsätzlichen Falschaussage dass die zuvor aufgelisteten
vom Antragsteller an das Amtsgericht Wilhelmshaven eingereichten
Informationen und Beweise nicht existieren würden. Damit
ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob hier Urkundenunterdrückung vorliegt.
ae) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven als Amtsträger innerhalb
seiner Zuständigkeit rechtlich erhebliche Tatsachen im
Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003,
vorsätzlich falsch beurkundet.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung
des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches
Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend
zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen
Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch
zu unterlassen.
Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offizielle Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als
auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie
des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim
politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 153 Falsche
uneidliche Aussage, StGB 263 Prozessbetrug, StGB 339 Rechtsbeugung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, StGB 274
Urkundenunterdrückung, StGB 348 Falschbeurkundung im
Amt eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu
bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt
zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des
vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden
Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung
der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument
des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven
und vorliegender vollständiger Eingabe an das AG Wilhelmshaven
mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung
ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß
wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis
zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt
Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren,
in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu
ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung
zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse
wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig
ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung
auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht
über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen
Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis
zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung
und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers,
damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde,
sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller
auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen
und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und
Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen
Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern
der inneren und äußeren Kreise der Entführungs-
und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden
hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Versuche beim Amtsgericht Wihelmshaven eingereicht, mittels
Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen,
und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung
seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte
seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein
Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar
im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen
Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des
Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse
des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder
unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu
benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass
ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat
und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl
vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und
weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert,
die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben
und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder
zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden
Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner
vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht
und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte
Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen,
Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang,
etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass
Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung
nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige
Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven
steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis
zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle
Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wihelmshaven
eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher
Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock
dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung
der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit
der Kinder des Antragstellers.
4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die
Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs,
den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen
von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz
und Profit für das juristische Geschäft mit den
unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch
generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert
in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland,
dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen
Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.
6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen
Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden
Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten
Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche
Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation
anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung
der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit
und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte
Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung
aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern
begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt
versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ"
zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag
auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung
des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater eingereicht.
7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhemshaven dokumentiert, dass im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung
bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter
Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott
bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim
Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus
den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische
Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errrungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß
an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben
und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der
entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch
haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden
Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
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