|
Datum: 04.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 235 Kindesentführung
--- StGB 263 Prozessbetrug
--- StGB 339 Rechtsbeugung
--- StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert. Beispielsweise:
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
veröffentlicht seinen "Beschluss vom 3. Juni 2003"
erst nach der offiziellen Beschwerde gegen Verfahrensverzögerung
an den politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen. Im Beschluss
vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten
zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff
"Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse
jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und
internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und
ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach
wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen
Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichen
Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung im September 2002
angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter
Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen
in familiengerichtlichen Verfahren, die von den innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
zur Sicherstellung des fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu
verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge
ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet. Erst nach
der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und
von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe
vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03
durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des
Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer
Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien
und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr
vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche
Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung
des Rechts auf ein faires Verfahren. Bei dem von einer sogenannten
Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten
Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen,
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im
Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem
Aktenzeichen dokumentiert der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie der deutsche Familienrichter
Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt,
aber sich vorsätzlich in Falschaussagen über Verhaltens-
und Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer
Verfahrensbeteiligter bei weiterer Verfahrens- Aktenmanipulation
in der vorliegenden Rechtssache engagiert.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
behauptet wie urkundlich belegt, dass es sich nur um vom Antragsteller
"behauptete fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts
und anderer Beteiligter" handeln würde und der deutsche
Familienrichter Staubwasser engagiert sich somit in vorsätzlicher
Täuschung und Falschaussage, da der objektive Sachverhalt
ist, dass es sich nicht um "behauptete" , sondern
um "tatsächliche fehlerhafte Verfahrensweisen des
Gerichts und anderer Beteiligter" handelt, die das Amtsgericht
Wilhelmshaven selbst dokumentiert.
Eine Obduktion der Beschlüsse innerhalb der Verfahrensgeschichte
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland
am Amtsgericht Wilhelmshaven führt zur Offenlegung folgender
Analyse der Argumentationstechniken, Handlungs- und Verhaltensmuster
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter Staubwasser
als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert"
betitelt :
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven
für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach
einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven
und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist
für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden.
Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem
Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein
Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss
angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen
Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung.
Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde
an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung.
Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss
vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger
Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht
am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die Verfahrensweisen des Familienrichters Staubwasser vom
Amtsgerichts Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert"
betitelt, laufen wie dokumentiert immer nach dem gleichen
Muster ab, d.h. Antrag auf Umgang, Verfahrensverschleppung,
offizielle Beschwerde, Beschluss zur Umgangsverweigerung.
--- Gerichtsverhandlung am 4 September 2003. Herr Hickman
nimmt ebenfalls am internationalen Berliner Hungerstreik 2002
teil. Wie im Jahr zuvor wird Herrn Hickmans Fall zusammen
mit vielen anderen Fällen in den nationalen und internationalen
Medien zusammen mit den Verhaltensweisen und den Verfahrensweisen
deutscher Behörden berichtet. Im Herbst 2002, nachdem
auch über die Verfahrensweisen der Wilhelmshavener Behörden
durch die Medien berichtet wurde, findet dann nach einem Jahr
Verfahrensverschleppung und nach einem Jahr der vorsätzlichen
Nicht-Vollstreckung des per Gerichts angeordneten Umgangs
die nächste Gerichtsverhandlung statt. ARTE TV sendet
am 3. September 2002 einen ganzen Themenabend zur Thematik
der internationalen Kindesentführung. In einem Film wird
der Fall von Herrn Hickman und den deutschen Behörden,
repräsentiert durch Wilhelmshaven, berichtet. Der Leiter
des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens gibt vor
der Kamera zu, dass das Jugendamt Wilhelmshaven Fehler begangen
hat. Direkt am darauf folgenden Tag, am 4. September 2002,
findet die Gerichtsverhandlung zum Umgang beim Amtsgericht
Wilhelmshaven statt, die über ein Jahr verschleppt wurde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des
Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG hört
dazu den stellvertretenden Direktor Dieter Viering des Jugendamtes
Wilhelmshaven an, gegen den Dienstaufsichtsbeschwerde und
Strafanzeige vorliegen. Der zuständige deutsche Familienrichter
Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16
F 605/00 UG verweigert, dem stellvertretenden Jugendamtsleiter
Viering anzuweisen, die Gerichtsverhandlung zu verlassen und
arbeitet vorsätzlich erneut mit einem Jugendamtsmitarbeiter
zusammen, der wegen Befangenheit abzulehnen ist. Der stellvertretende
Direktor Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven empfiehlt den
Kontakt zwischen dem ausländischen, zurückgebliebenen
Vater und den entführten, umgangsboykottierten Kindern
für zwei Jahre auszusetzen. Diese Verfahrensweisen widersprechen
eindeutig den Richtlinien der Konferenz von Bad Boll 1996
auf der die deutsche Institution des Jugendamtes aussagt,
sie sei doch keine Kinderklaubehörde. Der zuständige
deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven
setzt 4 Wochen Frist zur Entscheidungsfindung an. Die selbst
genannte Frist überschreitet vorsätzlich der zuständige
deutsche Familienrichter des Amtsgerichtes Wilhelmshaven.
Nur nach einer Reihe von offiziellen Beschwerden gegen die
wiederholte, vorsätzliche Verfahrensverschleppung in
Kindschaftssachen durch das Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert
der deutsche Familienrichter Staubwasser. Der zuständige
deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven
entscheidet dann nach vorsätzlicher Verfahrensverweigerung
und Verfahrensverschleppung von einem Jahr entgegen den Richtlinien
des Bundesverfassungsgerichtes zu beschleunigten Verfahren
in Kindschaftssachen, hier Kindesentführung und Umgangsboykott
und nachdem die Medien über das Amtsgericht Wilhelmshaven
und das Jugendamt Wilhelmshaven berichtet haben, dass der
ausländische zurückgebliebene Elternteil, hier der
südafrikanische Vater, die Kinder für ein halbes
Jahr nicht sehen soll. Der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnet einen willkürlichen
Umgangsauschluss an, für Umgang der überhaupt nicht
stattgefunden hat, da er vorsätzlich vom Amtsgericht
Wilhelmshaven nicht vollstreckt wurde.
Herrn Hickman wird verboten, sich öffentlich über
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu äußern.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler
Kindesentführung, versuchen die deutschen Behörden
den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
zu zwingen, Deutschland zu verlassen, um es schwierig zu machen,
Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland entführten
Kindern aufrecht zu erhalten und um bevorzugterweise Gerichtsverhandlungen
ohne Anwesenheit des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils abzuhalten. Wieder einmal mehr in der deutschen
Geschichte internationaler Kindesentführung, üben
die deutschen Behörden unmittelbar Rache und Vergeltung
gegen die zurückgebliebene Umgebung aus, wenn sie die
Öffentlichkeit informieren und in den Medien über
die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden
berichten. In Übereinstimmung mit der weit verbreitenden
deutschen Logik, entscheidet der deutsche Richter wie in Wilhelmshaven
natürlich, dass niemand das Recht hat, es zu wagen, die
Verfahrensweisen deutscher Behörden in der Öffentlichkeit
zu kritisieren und schon überhaupt nicht in den Medien.
Das Verhalten und die Strategie des deutschen Jugendamtes
und des deutschen Familiengerichts im Hickman-Fall sind parallel
zum Cooke-Fall. Im Cooke-Fall, ist das deutsche Jugendamt
involviert in internationaler Kindesentführung von den
USA nach Deutschland.
Sofort im Anschluss an die Entscheidung des Amtsgerichts Wilhelmshaven
datiert auf den 4. Oktober 2002, eingegangen bei der Antragspartei
des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils
am 22. Oktober 2002 mit dem Begleitschreiben des Gerichts
vom 18. Oktober 2002, informiert die Stadt Wilhelmshaven,
unter dessen Verantwortungsbereich das Jugendamt Wilhelmshaven
die familiengerichtlichen Verfahren gezielt beeinflusst hat,
dass der südafrikanische Vater Herr Hickman, Deutschland
innerhalb von einem Monat zu verlassen habe.
Es ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem
Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände
vorliegen:
a) Der deutsche Familienrichter Staubwasser ist auf Grund
seines Amtes zur Wahrheitsfindung verpflichtet. Diese Verpflichtung
beinhaltet, dass ein deutscher Familienrichter auch in Verfahren
und Beschlüssen die Wahrheit sagt, da er zur Wahrheit
und Unparteilichkeit von Amts wegen verpflichtet ist. Das
Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Dokument mit
dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003
zu vorliegendem Aktenzeichen wie gedruckt lügt, vorsätzlich
Falschaussagen macht und dies schwarz auf weiß im selben
Dokument beweist.
aa) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven sich bei der Entscheidung einer
Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer
Beugung des Rechts schuldig macht. Die entsprechenden Anträge
auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
ab) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven unter Missbrauch seiner Stellung
als Amtsträger sich selbst und Dritten einen rechtswidrigen
Vorteil im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf
den 25.07.2003, verschafft, durch die Vorspiegelung falscher
Tatsachen und durch die Entstellung bzw. Unterdrückung
wahrer Tatsachen um vorsätzlich einen Irrtum zu erregen
und zu unterhalten. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
ac) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier zur Täuschung im Rechtsverkehr durch
Herstellung einer unechten Urkunde, durch Verfälschung
einer echten Urkunde, durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten
Urkunde, sowie die Veränderung von beweiserheblichen
Daten vorliegt. Die Fälschung des Dokuments, betitelt
als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, liegt in der
vorsätzlichen Falschaussage und Täuschung des deutschen
Familienrichters Staubwasser, dass die tatsächlichen
fehlerhaften Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter
nach Aussagen des deutschen Familienrichters Staubwasser lediglich
vom Antragsteller behauptet seien. Die entsprechenden Anträge
auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
ad) Die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven, wie dokumentiert und zuvor
erläutert, haben definitiv nichts mit dem Kindeswohl
zu tun, sondern stehen diesem eindeutig entgegen. Dies beweist
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
selbst im Stil seiner Beschlussbegründungen ohne Definition
des Kindeswohl und ohne Hinzuziehung von innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Es gibt keine moralischen, ethischen, politischen und juristischen
Standards, Vorgaben und Richtlinien für die Legalisierung
von Kindesentführung und Umgangsboykott. Es gibt nur
Gesetze, Rechte und Übereinkommen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott. Aus diesem Grund ist der deutsche Familienrichter
Staubwasser auch nicht im Stande innerstaatliche und internationale,
gesetzliche Vorgaben und Richtlinien in seinen Beschlüssen
zu benennen, für das, was der deutsche Familienrichter
Staubwasser unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung legalisiert.
Die Argumentationstechnik des deutschen Familienrichter Staubwasser
beschränkt sich wie vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
lediglich auf die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie
gegenüber dem Antragsteller und ausländischen, zurückgebliebenem,
Elternteil. Das Amtsgericht Wilhelmshaven überträgt
nach der Verbringung der Kinder von Südafrika nach Deutschland
das alleinige Sorgerecht auf die deutsche Kindesmutter auf
Empfehlung des Jugendamtes Wilhelmshaven. Diese Verfahrensweisen
widersprechen eindeutig den Richtlinien der Konferenz von
Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution des Jugendamtes
aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde. Wie dokumentiert
und bewiesen engagiert sich das Amtsgericht Wilhelmshaven
insbesondere mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser
im Anschluss der Verbringung der Kinder nach Deutschland aktiv
und wiederholt in Verfahrensverschleppung und Nicht-Vollstreckungen
von Umgangsbeschlüssen sowie willkürlichem Umgangsauschluss.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich die Aussage warum zunächst
in Südafrika geborene Kinder, plötzlich in Deutschland
auftauchen und zum Spielball deutscher Behörden werden,
und warum es dann in der Folge überhaupt seit 1995 familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zur Frage des Umgangs
zwischen den nach Deutschland entführten Kinder und dem
ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater gibt,
von denen nicht ein einziges Verfahren ordnungsgemäß
und staatlich ordnungsfaktorisch in der sozialen Realität
den Umgang zwischen den Kindern und dem Kindesvater sicherstellen
konnte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der
deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und
mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie
z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater
= schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu
"Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".
Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven im Straftatbestand der Kindesentführung
engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung
des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches
Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend
zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen
Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch
zu unterlassen. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen,
behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven
wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz
und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und
den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen
sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung
verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler
Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der
momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken,
wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret
zu widmen.
3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offiziellen Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als
auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie
des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim
politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund StGB 235 Kindesentführung,
StGB 263 Prozessbetrug, StGB 339 Rechtsbeugung, StGB 269 Fälschung
beweiserheblicher Daten
eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu
bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt
zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des
vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden
Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung
der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument
des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven
und vorliegender vollständiger Eingabe an das AG Wilhelmshaven
mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung
ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß
wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis
zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt
Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren,
in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu
ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung
zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse
wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig
ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung
auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht
über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen
Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis
zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung
und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers,
damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde,
sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller
auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen
und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und
Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen
Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern
der inneren und äußeren Kreise der Entführungs-
und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden
hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels
Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen,
und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung
seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte
seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein
Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar
im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen
Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des
Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse
des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder
unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu
benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass
ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat
und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl
vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und
weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert,
die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben
und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder
zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden
Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner
vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht
und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte
Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen,
Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang,
etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass
Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung
nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige
Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven
steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis
zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle
Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher
Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock
dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung
der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit
der Kinder des Antragstellers.
4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die
Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs,
den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen
von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz
und Profit für das juristische Geschäft mit den
unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch
generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert
in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland,
dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen
Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.
6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen
Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden
Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten
Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche
Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation
anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung
der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit
und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte
Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung
aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern
begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt
versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ"
zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag
auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung
des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater eingereicht.
7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung
bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter
Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott
bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim
Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus
den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische
Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß
an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben
und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der
entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch
haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden
Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
9) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen
Landtag
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
|