An das Amtsgericht Wilhelmshaven
04.08.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de, info@frauke-heiligenstadt.de

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

Datum: 04.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 235 Kindesentführung
--- StGB 263 Prozessbetrug
--- StGB 339 Rechtsbeugung
--- StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden reagiert. Beispielsweise: Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven veröffentlicht seinen "Beschluss vom 3. Juni 2003" erst nach der offiziellen Beschwerde gegen Verfahrensverzögerung an den politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen. Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl" substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30. Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe " Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17. Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichen Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung im September 2002 angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die von den innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet. Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen dokumentiert der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie der deutsche Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt, aber sich vorsätzlich in Falschaussagen über Verhaltens- und Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter bei weiterer Verfahrens- Aktenmanipulation in der vorliegenden Rechtssache engagiert.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven behauptet wie urkundlich belegt, dass es sich nur um vom Antragsteller "behauptete fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter" handeln würde und der deutsche Familienrichter Staubwasser engagiert sich somit in vorsätzlicher Täuschung und Falschaussage, da der objektive Sachverhalt ist, dass es sich nicht um "behauptete" , sondern um "tatsächliche fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter" handelt, die das Amtsgericht Wilhelmshaven selbst dokumentiert.
Eine Obduktion der Beschlüsse innerhalb der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
am Amtsgericht Wilhelmshaven führt zur Offenlegung folgender Analyse der Argumentationstechniken, Handlungs- und Verhaltensmuster des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter Staubwasser als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert" betitelt :
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003 mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden.
Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung. Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung. Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die Verfahrensweisen des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgerichts Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter Staubwasser als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert" betitelt, laufen wie dokumentiert immer nach dem gleichen Muster ab, d.h. Antrag auf Umgang, Verfahrensverschleppung, offizielle Beschwerde, Beschluss zur Umgangsverweigerung.
--- Gerichtsverhandlung am 4 September 2003. Herr Hickman nimmt ebenfalls am internationalen Berliner Hungerstreik 2002 teil. Wie im Jahr zuvor wird Herrn Hickmans Fall zusammen mit vielen anderen Fällen in den nationalen und internationalen Medien zusammen mit den Verhaltensweisen und den Verfahrensweisen deutscher Behörden berichtet. Im Herbst 2002, nachdem auch über die Verfahrensweisen der Wilhelmshavener Behörden durch die Medien berichtet wurde, findet dann nach einem Jahr Verfahrensverschleppung und nach einem Jahr der vorsätzlichen Nicht-Vollstreckung des per Gerichts angeordneten Umgangs die nächste Gerichtsverhandlung statt. ARTE TV sendet am 3. September 2002 einen ganzen Themenabend zur Thematik der internationalen Kindesentführung. In einem Film wird der Fall von Herrn Hickman und den deutschen Behörden, repräsentiert durch Wilhelmshaven, berichtet. Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens gibt vor der Kamera zu, dass das Jugendamt Wilhelmshaven Fehler begangen hat. Direkt am darauf folgenden Tag, am 4. September 2002, findet die Gerichtsverhandlung zum Umgang beim Amtsgericht Wilhelmshaven statt, die über ein Jahr verschleppt wurde. Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG hört dazu den stellvertretenden Direktor Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven an, gegen den Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige vorliegen. Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG verweigert, dem stellvertretenden Jugendamtsleiter Viering anzuweisen, die Gerichtsverhandlung zu verlassen und arbeitet vorsätzlich erneut mit einem Jugendamtsmitarbeiter zusammen, der wegen Befangenheit abzulehnen ist. Der stellvertretende Direktor Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven empfiehlt den Kontakt zwischen dem ausländischen, zurückgebliebenen Vater und den entführten, umgangsboykottierten Kindern für zwei Jahre auszusetzen. Diese Verfahrensweisen widersprechen eindeutig den Richtlinien der Konferenz von Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution des Jugendamtes aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde. Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven setzt 4 Wochen Frist zur Entscheidungsfindung an. Die selbst genannte Frist überschreitet vorsätzlich der zuständige deutsche Familienrichter des Amtsgerichtes Wilhelmshaven. Nur nach einer Reihe von offiziellen Beschwerden gegen die wiederholte, vorsätzliche Verfahrensverschleppung in Kindschaftssachen durch das Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser. Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven entscheidet dann nach vorsätzlicher Verfahrensverweigerung und Verfahrensverschleppung von einem Jahr entgegen den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichtes zu beschleunigten Verfahren in Kindschaftssachen, hier Kindesentführung und Umgangsboykott und nachdem die Medien über das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Jugendamt Wilhelmshaven berichtet haben, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil, hier der südafrikanische Vater, die Kinder für ein halbes Jahr nicht sehen soll. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnet einen willkürlichen Umgangsauschluss an, für Umgang der überhaupt nicht stattgefunden hat, da er vorsätzlich vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht vollstreckt wurde.
Herrn Hickman wird verboten, sich öffentlich über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu äußern. Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung, versuchen die deutschen Behörden den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil zu zwingen, Deutschland zu verlassen, um es schwierig zu machen, Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern aufrecht zu erhalten und um bevorzugterweise Gerichtsverhandlungen ohne Anwesenheit des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils abzuhalten. Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung, üben die deutschen Behörden unmittelbar Rache und Vergeltung gegen die zurückgebliebene Umgebung aus, wenn sie die Öffentlichkeit informieren und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden berichten. In Übereinstimmung mit der weit verbreitenden deutschen Logik, entscheidet der deutsche Richter wie in Wilhelmshaven natürlich, dass niemand das Recht hat, es zu wagen, die Verfahrensweisen deutscher Behörden in der Öffentlichkeit zu kritisieren und schon überhaupt nicht in den Medien. Das Verhalten und die Strategie des deutschen Jugendamtes und des deutschen Familiengerichts im Hickman-Fall sind parallel zum Cooke-Fall. Im Cooke-Fall, ist das deutsche Jugendamt involviert in internationaler Kindesentführung von den USA nach Deutschland.
Sofort im Anschluss an die Entscheidung des Amtsgerichts Wilhelmshaven datiert auf den 4. Oktober 2002, eingegangen bei der Antragspartei des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils am 22. Oktober 2002 mit dem Begleitschreiben des Gerichts vom 18. Oktober 2002, informiert die Stadt Wilhelmshaven, unter dessen Verantwortungsbereich das Jugendamt Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren gezielt beeinflusst hat, dass der südafrikanische Vater Herr Hickman, Deutschland innerhalb von einem Monat zu verlassen habe.
Es ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände vorliegen:
a) Der deutsche Familienrichter Staubwasser ist auf Grund seines Amtes zur Wahrheitsfindung verpflichtet. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass ein deutscher Familienrichter auch in Verfahren und Beschlüssen die Wahrheit sagt, da er zur Wahrheit und Unparteilichkeit von Amts wegen verpflichtet ist. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Dokument mit dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen wie gedruckt lügt, vorsätzlich Falschaussagen macht und dies schwarz auf weiß im selben Dokument beweist.
aa) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sich bei der Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
ab) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger sich selbst und Dritten einen rechtswidrigen Vorteil im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, verschafft, durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen und durch die Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen um vorsätzlich einen Irrtum zu erregen und zu unterhalten. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
ac) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Herstellung einer unechten Urkunde, durch Verfälschung einer echten Urkunde, durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, sowie die Veränderung von beweiserheblichen Daten vorliegt. Die Fälschung des Dokuments, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, liegt in der vorsätzlichen Falschaussage und Täuschung des deutschen Familienrichters Staubwasser, dass die tatsächlichen fehlerhaften Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter nach Aussagen des deutschen Familienrichters Staubwasser lediglich vom Antragsteller behauptet seien. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
ad) Die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, wie dokumentiert und zuvor erläutert, haben definitiv nichts mit dem Kindeswohl zu tun, sondern stehen diesem eindeutig entgegen. Dies beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven selbst im Stil seiner Beschlussbegründungen ohne Definition des Kindeswohl und ohne Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Es gibt keine moralischen, ethischen, politischen und juristischen Standards, Vorgaben und Richtlinien für die Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott. Es gibt nur Gesetze, Rechte und Übereinkommen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott. Aus diesem Grund ist der deutsche Familienrichter Staubwasser auch nicht im Stande innerstaatliche und internationale, gesetzliche Vorgaben und Richtlinien in seinen Beschlüssen zu benennen, für das, was der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung legalisiert. Die Argumentationstechnik des deutschen Familienrichter Staubwasser beschränkt sich wie vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, lediglich auf die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller und ausländischen, zurückgebliebenem, Elternteil. Das Amtsgericht Wilhelmshaven überträgt nach der Verbringung der Kinder von Südafrika nach Deutschland das alleinige Sorgerecht auf die deutsche Kindesmutter auf Empfehlung des Jugendamtes Wilhelmshaven. Diese Verfahrensweisen widersprechen eindeutig den Richtlinien der Konferenz von Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution des Jugendamtes aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde. Wie dokumentiert und bewiesen engagiert sich das Amtsgericht Wilhelmshaven insbesondere mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser im Anschluss der Verbringung der Kinder nach Deutschland aktiv und wiederholt in Verfahrensverschleppung und Nicht-Vollstreckungen von Umgangsbeschlüssen sowie willkürlichem Umgangsauschluss. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich die Aussage warum zunächst in Südafrika geborene Kinder, plötzlich in Deutschland auftauchen und zum Spielball deutscher Behörden werden, und warum es dann in der Folge überhaupt seit 1995 familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zur Frage des Umgangs zwischen den nach Deutschland entführten Kinder und dem ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater gibt, von denen nicht ein einziges Verfahren ordnungsgemäß und staatlich ordnungsfaktorisch in der sozialen Realität den Umgang zwischen den Kindern und dem Kindesvater sicherstellen konnte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".
Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Straftatbestand der Kindesentführung engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend zum Umgangsrecht begrüßt.

2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch zu unterlassen. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.


3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen hiermit folgende offiziellen Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund StGB 235 Kindesentführung, StGB 263 Prozessbetrug, StGB 339 Rechtsbeugung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe an das AG Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers, damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde, sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern der inneren und äußeren Kreise der Entführungs- und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen, und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert, die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen, Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang, etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Kinder des Antragstellers.


4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.

5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.

6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ" zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater eingereicht.

7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.

8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.

9) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen Landtag
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hickman