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Datum: 05.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 239a Erpressischerischer Menschenraub
--- StGB 240 Nötigung
--- StGB 241 Bedrohung
--- StGB 241a Politische Verdächtigung
--- StGB 263 Prozessbetrug
--- StGB 339 Rechtsbeugung
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert. Beispielsweise:
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
veröffentlicht seinen "Beschluss vom 3. Juni 2003"
erst nach der offiziellen Beschwerde gegen Verfahrensverzögerung
an den politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen. Im Beschluss
vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten
zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff
"Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse
jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und
internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und
ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach
wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen
Verfahren u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichen
Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung im September 2002
angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter
Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen
in familiengerichtlichen Verfahren, die von den innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
zur Sicherstellung des fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu
verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge
ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet. Erst nach
der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und
von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe
vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03
durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des
Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer
Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien
und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr
vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche
Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung
des Rechts auf ein faires Verfahren. Bei dem von einer sogenannten
Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten
Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen,
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im
Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als
Beschluss, mit Bezug auf das Dokument, datiert auf den 03.06.2003
betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen dokumentiert
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
wie der deutsche Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche
und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu
seiner Begründung anführt, aber sich in vorsätzlicher
Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung
der Meinungsfreiheit mit der erpresserischen Absicht engagiert,
den Antragsteller zu bedrohen und einzuschüchtern mit
der Drohung und Nötigung, den Umgang mit den Kindern
zu verhindern, wenn der Antragsteller und Kindesvater sich
in der Öffentlichkeit und in den Medien über die
unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen und
sozialen Behörden von Wilhelmshaven in familiengerichtlichen
Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland
äußert.
Eine Obduktion der Beschlüsse innerhalb der Verfahrensgeschichte
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland
am Amtsgericht Wilhelmshaven führt zur Offenlegung folgender
Analyse der Argumentationstechniken, Handlungs- und Verhaltensmuster
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter Staubwasser
als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert"
betitelt :
Kurzübersicht:
a) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder) und am darauf folgenden Tag am 04.09.2003
AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung nach einem
Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven,
worauf der deutsche Familienrichter Staubwasser eine Frist
für seine Entscheidungsfindung ansetzt, die der deutsche
Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
b) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden : Willkürlicher
Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang
vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG beginnend am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter boykottiert und bis zum heutigen Tage vorsätzlich
nicht vollstreckt wurde. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert.
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser den Antragsteller
damit nötigt, droht und erpresst, dass das Amtsgericht
Wilhelmshaven dem Antragsteller, hier dem ausländischen,
zurückgebliebenen Kindesvater, den Umgang mit den nach
Deutschland verbrachten Kindern vorsätzlich nicht gewähren
wird, wenn der Kindesvater die Öffentlichkeit informiert
und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen, juristischen und sozialen Behörden von
Wilhelmshaven berichtet. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven sich vorsätzlich in der Verletzung der
Meinungsfreiheit zur Erreichung seiner Zielsetzung engagiert.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
diese Drohung, Nötigung und Erpressung in den Begründungen
zu seinen Beschlüssen nach dem Dualprinzip rastert, um
mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie
z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater
= schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu
"Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht",
den Antragsteller und Kindesvater gezielt zu diffamieren und
zu diskreditieren. Die dokumentierte gezielte Diskreditierung
und Diffamierung des Antragstellers und Kindesvaters durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser soll dabei von den
unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
un andere Beteiltigter ablenken. Das Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher Interpretation
des Kindeswohls benutzt, um als Sündenbock dafür
herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der
deutsche Familienrichter Staubwasser sich damit der Kinder
bemächtigt, um die Kinder und den Umgang mit ihnen als
Geisel bzw. Faustpfand für die Erpressung zu nutzen,
dass der Antragsteller und Kindesvater von der Veröffentlichung
der tatsächlichen, unkorrekten Verfahrensweisen des Gerichts
und anderer Verfahrensbeteiligten ablassen soll.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass sich der
deutsche Familienrichter Staubwasser bei dieser Strategie
in seinen parteilichen Verfahrensweisen zudem vorsätzlich
in Falschaussagen und Unterdrückung von Dokumenten engagiert.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich die folgenden
Rechtsanträge aus der Eingabe vom 27.06.2003 zur Erläuterung
und Erklärung der gezielten Diffamierung und Diskreditierung
gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater ignoriert
und bis zum heutigen Tage nicht beantwortet: Des weiteren
ergeht der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
die "Öffentlichkeitsarbeit" des Antragstellers
zu analysieren und auszuwerten. Diese Öffentlichkeitsarbeit
wird wiederholt von Dr. Uwe Biester diffamiert und diese Diffamierung
findet sich merkwürdigerweise in kopienhafter Wiederaufnahme
in den Gerichtsbeschlüssen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wieder. Diese Öffentlichkeitsarbeit
ist aber bis heute nicht ordnungsgemäß benannt,
analysiert und zitiert wurden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit,
dass in einem hiermit zunächst ersten vorliegenden Rechtsantrag
der situative und inhaltliche Kontext der Öffentlichkeitsarbeit
vom Amtsgericht Wilhelmshaven zu analysieren und zu berichten
ist. Dazu sind die verfügbaren nationalen und internationalen
Medienberichte im Kontext von Kindesentführung, Umgangsboykott
und Sorgerechtsverletzung seit 1998 einzubeziehen, welche
in der jährlichen Abdeckung von 2001 unter anderem den
internationalen Hungerstreik von Eltern und Großeltern
in Berlin sowie die nachfolgenden, öffentlichen Demonstrationen
mit der Teilnahme des Antragstellers beinhalten. Es gibt keinen
Medienbericht in dem Herr Hickman alleine vertreten ist, was
natürlich erfordert, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven
sämtliche in den Medienberichten angeführten Fälle
bei der vorzunehmenden Analyse und Berichterstattung zu berücksichtigen
hat. Eine wissenschaftliche und begründete, biographische
Beschreibung von Personen und deren Lebenswerk beinhaltet,
dass zunächst Gesamtkontext und Gesamtwerk analysiert
wird, und nach einem ordnungsgemäß zusammengetragenen
Überblick für das Gesamtverständnis der Fokus
auf spezielle Details gerichtet werden kann. Beiträge
in der Art von Herrn Dr. Uwe Biester, wie u.a. dokumentiert
vom 18 Juni 2003, erfüllen diesen Anspruch nur äußerst
ungenügend und müssen sich der Prüfung unterziehen,
ob die Fixierung in "logischen" Argumentation auf
kontextentführte oder kontextentfremdete Details überhaupt
gerichtlich verwertbar ist.
Um der bereits in Beschlüssen dokumentierten Parteilichkeit
des deutschen Familienrichters Staubwassers vom Amtsgericht
Wilhelmshaven vorzubeugen, die durch die kopienhafte Verlängerung
der Diffamierungsstrategien und Beschuldigungen der Rechtsvertretung
der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester nachweisbar analysierbar
ist, beinhaltet der hiermit vorliegende Rechtsantrag auch
die Einbeziehung des Medienauftritts der deutschen Kindesmutter
in die durch das Amtsgericht Wilhemshaven vorzunehmende Analyse
der Öffentlichkeitsarbeit, was im übrigen auch dem
sinnbildlichen Sinne der Waagsschale Justizias entspricht.
Wie dokumentiert und bewiesen ergibt die Analyse der Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven das deckungsgleiche Phänomen,
dass sowohl die Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch
Dr. Uwe Biester und auch der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis dato den Medienauftritt
der deutschen Kindesmutter vorsätzlich nicht erwähnen,
während sowohl Dr. Uwe Biester als auch Familienrichter
Staubwasser sich wiederholt über die Medienpräsenz
des Antragstellers und Kindesvaters beschweren. Zudem ist
die psychosoziale und emotional-psychologische Motivation
von sowohl Dr. Uwe Biester als auch von Familienrichter Staubwasser
zu überprüfen, warum beide gleichermaßen die
Medienpräsenz des Antragstellers zum Anlaß von
Beschwerden und Beschuldigungen nehmen, während sowohl
Dr. Uwe Biester als auch Familienrichter Staubwasser seit
2001 wiederholt die Möglichkeit haben, ebenfalls an öffentlichen
Demonstration für das "Recht des Kindes auf seine
Identität und auf beide Elternteile" teilzunehmen
und somit einen dem Antragsteller gleichwertigen Anteil an
Medienpräsenz erreichen könnten. Ebenso unternehmen
sowohl Dr. Uwe Biester als auch Familienrichter Staubwasser
keinerlei Eigeninitiative, um selbst eine Medienpräsenz
zur vorliegenden Thematik zu erwirken. Es ist also bei der
Überprüfung des vorliegenden Rechtsantrages ebenfalls
zu klären, warum sowohl Dr. Uwe Biester als auch Familienrichter
Staubwasser, den Antragsteller wie dokumentiert für eigene
Versäumnisse hinsichtlich Medienpräsenz und Öffentlichkeitsarbeit
beschuldigen.
Es wird eine eingehende, ausführliche Erläuterung
der Sachverhalte erwartet; u.a. auch um den von Herrn Dr.
Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" die
Interaktionsverkettung von Motivation, Aktion, Reaktion verständlich
zu machen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser wiederholt die Kinder benutzt,
um in seiner Argmumentationstechnik zu illustrieren, der Kindesvater,
der wie dokumentiert keine Kinder entführt und keinen
Umgang boykottiert, würde sich nach Aussagen des deutschen
Familienrichters Staubwasser durch seine Öffentlichkeitsarbeit
und Medienarbeit "kindeswohlfährdend" verhalten,
während der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich
den Medienauftritt der Kindesmutter unterschlägt und
gleichzeitig einen Vergleich zu Qualtität und Inhalt
der Medienberichte entgegen den offiziellen Rechtsanträgen
ebenso vorsätzlich verweigert wie die Beantwortung der
Rechtsanträge zur Definition des Kindeswohls.
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des
Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
sind unter anderem in den folgenden Eingaben beim Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03:
d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung
Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03:
vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der
freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander
von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20.
Juni 2003
--- 5 seiten + 35 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln (8 Seiten) mit Anhang "Staatlich geführten
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/Manipulation
von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt vom
06.07.03" (35 Seiten)
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit
Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und
Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen
Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights
International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung
vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe
mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich
zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur
Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch
das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++
Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den
entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine
Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für
die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht
oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
--- 7 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 28.07.2003.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003.
Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven
: StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung
beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und
Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf
ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, §
202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments
im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der
Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der
Überprüfung auf Echtheit des Dokuments entgegen
den offiziellen Rechtsanträgen durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten
durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der
Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten
für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche
uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung
im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben
des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache
und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung
von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, §
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche
Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität
sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit
1995.
Es ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem
Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände
vorliegen:
a) Der deutsche Familienrichter Staubwasser ist auf Grund
seines Amtes zur Wahrheitsfindung verpflichtet. Diese Verpflichtung
beinhaltet, dass ein deutscher Familienrichter auch in Verfahren
und Beschlüssen die Wahrheit sagt, da er zur Wahrheit
und Unparteilichkeit von Amts wegen verpflichtet ist. Das
Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Dokument mit
dem Titel "Beschluss" datiert auf den 25.07.2003
so wie im Bezugsdokument vom 03.06.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen
wie gedruckt lügt, vorsätzlich Falschaussagen macht
und dies schwarz auf weiß im selben Dokument beweist.
aa) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven sich bei der Entscheidung einer
Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer
Beugung des Rechts schuldig macht. Die entsprechenden Anträge
auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
ab) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven unter Missbrauch seiner Stellung
als Amtsträger sich selbst und Dritten einen rechtswidrigen
Vorteil im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf
den 25.07.2003, verschafft, durch die Vorspiegelung falscher
Tatsachen und durch die Entstellung bzw. Unterdrückung
wahrer Tatsachen um vorsätzlich einen Irrtum zu erregen
und zu unterhalten. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
ad) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
der am Verfahren beteiligten Kinder bemächtigt, um die
Kinder und deren Wohl dafür auszunutzen, mittels dem
gerichtlich zu regelnden Umgang den Antragsteller und Kindesvater
zu erpressen, damit er von der Veröffentlichung der unkorrekten
Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer
Verfahrensbeteiligter abläßt. Die entsprechenden
Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit
ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
ae) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
in der Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters engagiert,
wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser rechtswidrig
mittels seiner am Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten,
tatsächlichen, unkorrekten Verfahrensweisen mit dem empfindlichen
Übel des willkürlich versagten Umgangs droht, um
den Antragsteller zur Unterlassungshandlung der Veröffentlichung
der unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
und anderer Verfahrensbeteiligter zu nötigen. Die entsprechenden
Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit
ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
af) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vorsätzlich in der Bedrohung der am Verfahren beteiligten
Kinder und des Kindesvaters engagiert.
ag) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
in der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten
engagiert, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Widerspruch zu rechtsstaatlichen
Grundsätzen durch Willkürmaßnahmen die vorsätzliche
Gefährdung und Schädigung der am Verfahren beteiligten
Kinder und des Antragstellers bzw. Kindesvaters beabsichtigt.
Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung
werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung
des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches
Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend
zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen
Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch
zu unterlassen. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen,
behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven
wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz
und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und
den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen
sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung
verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler
Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der
momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken,
wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret
zu widmen.
3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offiziellen Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als
auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie
des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim
politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 239a Erpressischerischer
Menschenraub, StGB 240 Bedrohung, StGB 241 Politische Verdächtigung,
StGB 240 Nötigung, StGB 263 Prozessbetrug, StGB 339 Rechtsbeugung
eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu
bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt
zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des
vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden
Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung
der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument
des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven
und vorliegender vollständiger Eingabe an das AG Wilhelmshaven
mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung
ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß
wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis
zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt
Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren,
in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu
ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung
zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse
wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig
ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung
auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht
über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen
Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis
zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung
und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers,
damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde,
sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller
auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen
und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und
Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen
Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern
der inneren und äußeren Kreise der Entführungs-
und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden
hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels
Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen,
und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung
seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte
seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein
Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar
im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen
Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des
Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse
des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder
unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu
benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass
ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat
und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl
vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und
weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert,
die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben
und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder
zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden
Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner
vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht
und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte
Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen,
Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang,
etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass
Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung
nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige
Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven
steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis
zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle
Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher
Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock
dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung
der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit
der Kinder des Antragstellers.
4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die
Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs,
den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen
von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz
und Profit für das juristische Geschäft mit den
unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch
generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert
in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland,
dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen
Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.
6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen
Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden
Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten
Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche
Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation
anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung
der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit
und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte
Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung
aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern
begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt
versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ"
zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag
auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung
des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater eingereicht.
7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung
bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter
Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott
bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim
Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus
den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische
Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß
an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben
und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der
entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch
haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden
Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
9) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen
Landtag
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische,
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
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