An das Amtsgericht Wilhelmshaven
05.08.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Wallnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de, info@frauke-heiligenstadt.de

Verfahrenspflegerin Claudia Markworth
Betreuungsbüro C. Markworth
Mühlenweg 154
26384 Wilhelmshaven
Fax: 04421 366 4444
Betreuungsbuero:Markworth@gmx.de


Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

Datum: 05.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG

In der Familiensache
Hickman ./. XXX

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
--- Verletzung des Rechts auf Anhörung

Ablehnung der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven

1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt Verfahrensverschleppungen neben anderen Unregelmäßigkeiten ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003 mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung. Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung. Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die Verfahrensweisen des Familienrichters Staubwasser vom Amtsgerichts Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter Staubwasser als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert" betitelt, laufen wie dokumentiert immer nach dem gleichen Muster ab, d.h. Antrag auf Umgang, Verfahrensverschleppung, offizielle Beschwerde, Beschluss zur Umgangsverweigerung.

2) Verfahrensrechtliche Implikationen der Verfahrenspflegerauswahl
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
Ein entscheidendes Element dieser "Elterlichen Umgangsrechte" ist in der Frage enthalten, ob der Anteil der Beteiligung des Beschwerdeführers am Prozess der Entscheidungsfindung als Ganzes gesehen, ihm den erforderlichen Schutz seiner Interessen zur Verfügung stellt. Dies beinhaltet, dass der Antragsteller als Verfahrensbeteiligter ordnungsgemäß über Eingaben und Dokumente anderer Verfahrensbeteiligter während des Verfahrensfortgangs ordnungsgemäß durch das Gericht per Kopie in Kenntnis zu setzen ist.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass es wiederholt zu Unregelmäßigkeiten und Abweichungen von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien kommt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der Antragsteller nicht per Kopie über die Berichte der Verfahrenspflegerin Markworth in Kenntnis gesetzt wird.

3) Beeinflussung der familiengerichtlichen Verfahren durch Stellungnahmen der Verfahrenspflegerin
--- Am 25. Mai 2002 kommt der Sohn JXXX-MXXX und trifft den Antragsteller und Kindesvater an der Bushaltestelle Werdumerstrasse. Kurz darauf erscheint die Kindesmutter mit dem Auto und zwingt JXXX-MXXX unter der Anwendung von körperlichem Einsatz einzusteigen. Der Antragsteller und Kindesvater hatte dann bis zu seiner Abreise nach Berlin am 5 Juni 2002 keinen Kontakt mehr zu JXXX-MXXX. Freunde von JXXX-MXXX berichteten dem Kindesvater, dass JXXX-MXXX Hausarrest bekommen habe. Diese Informationen gab der Antragsteller und Kindesvater ordnungsgemäß telefonisch und schriftlich an die Verfahrenspflegerin Markworth weiter. Zur Gerichtsverhandlung am 4. September 2002, einen Tag nach dem gesendeten Themenabend von ARTE TV, in der auch der Fall des Antragstellers und Kindesvaters mit seinen Erfahrungen in Deutschland und mit den deutsche Behörden geschildert wird, empfiehlt die Verfahrenspflegerin Markworth dem Amtsgericht Wilhelmshaven, dass der Vater vom Umgang mit den Kindern ausgeschlossen werden sollte. In ihrer Argumentationstechnik beschränkt sich die Verfahrenspflegerin Markworth als sogenannte "Anwältin des Kindes" auf die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater.
--- Am 04.09.2002, Nichtöffentliche Sitzung des Amtsgerichts 16 F 605/00 UG.
Verfahrenspflegerin Markworth erklärte, dass sie insgesamt 14 Gespräche, davon 9 intensivere Gespräche von einer Stunde bis etwas mehr mit dem Antragsteller in Zeitraum vom 21.12- 15.3.03 geführt habe. Merkwürdigerweise dokumentiert das Amtsgerichts Wilhelmshaven, dass es keine 9 substantiierten, detaillierte Berichte zu den 9 intensiven Gesprächen gibt, die Verfahrenspflegerin Markworth als Dialog mit dem Antragsteller benennt. Dem Antragsteller wird somit auch nicht vom Amtsgericht Wilhelmshaven über diese nicht existierenden Berichte in Kenntnis gesetzt.
--- Am 21. Mai 2003 ist die Verfahrenspflegerin Markworth zur vorläufigen Gerichtsverhandlung zum Umgang geladen. Die Verfahrenspflegerin Markworth erklärt, dass sie "mit den Kindern noch keine Gespräche geführt habe, aber aus dem Anhörungsvermerk entnehme, daß diese ihren Vater derzeit nicht sehen wollen, was ernst zu nehmen sei." Verfahrenspflegerin Markworth, die selbst beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass sie in ihrer Arbeitsweise weder ernsthaften noch gründlichen Kontakt zu Kindern und Kindesvater aufnimmt, dokumentiert auch, dass sie es nicht für notwendig hält, fundiert darzulegen, wie sie zu ihrer Entscheidungsfindung kommt bei der u.a. auch zumindest offiziell die Interessen der Kinder hinsichtlich des Kindeswohls auf dem Spiel stehen.
--- Das Amtsgericht Wilhlemshaven dokumentiert in den Berichten der Verfahrenspflegerin Markworth und in den Beschlüssen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass Verfahrenspflegerin Markworth ihr Urteilsvermögen und ihre Urteilsabsicht nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."
--- Das Amtsgericht Wilhlemshaven dokumentiert in den Berichten der Verfahrenspflegerin Markworth und in den Beschlüssen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie sowohl die Verfahrenspflegerin Claudia Markworth als auch der deutsche Familienrichter Staubwasser, der sich auf Aussagen der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth bezieht, eine äußerst unkritische Beziehung zueinander haben. Merkwürdigerweise sind in kopienhafter Wiederaufnahme und vorsätzlich ohne kritische Auseinandersetzung mit den Berichten der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth Zitatarbeiten in familiengerichtlichen Beschlüssen zu vorliegendem Fall von den Markwortschen Arbeitsergebnissen wiederholt zu vermerken. Im Gegenzug dazu sind in den Berichten von Claudia Markworth an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die als sogenannte "Anwältin des Kindes" arbeitet und damit ihr Geld verdient, vorsätzlich keine kritische Auseinandersetzungen und Bemerkungen zu den dokumentierten, erheblichen, verfahrensrechtlichen Unregelmäßigkeiten und Bedenken im dargebotenen Arbeitsstil des deutschen Familienrichters Staubwasser zu vermerken. Von Steuergeldern und Privatgeldern finanziert bietet die Kooperation zwischen der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth und dem deutschen Familienrichter Staubwasser eine bemerkenswerte Dienstleistung, insbesondere im vorliegenden Kontext der internationalen Kindesentführung von einem Kontinent auf einen anderen Kontinent und zwar speziell nach Deutschland, wobei die Kinder zum Zeitpunkt der Verbringung vor sieben Jahren in 1995 nach Deutschland jeweils 2 Jahre und sechs Jahre alte waren. Das Glanzlicht der erbrachten und dokumentierten Dienstleistung ist sicherlich dabei die grundlegende Frage aller Fragen. Nämlich: Ob denn nun gerade diese Kinder überhaupt "entfremdet" sind ? Es bleibt der Eindruck, dass dem von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" irgendwie nicht verständlich sein wird, wie die Verfahrenspflegerin Claudia Markworth und in der Verlängerung rein zufällig der deutsche Familienrichter Staubwasser selber, wie beim Amtsgericht Wihlhlemshaven dokumentiert, beweisen, dass die am Verfahren beteiligten Kinder entfremdet sind, aber vorsätzlich wiederholt das Gegenteil behaupten und zwar mit identischen Strategien in den Argumentationstechniken.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo sich gezielt in der Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater übt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo vorsätzlich lieber den Kindesvater beschuldigt, als auch nur ein einziges Mal selbst die eigenen unkorrekten Verfahrensweisen als Verfahrensbeteiligte in Kindschaftssachen zu Umgang nach internationaler Kindesentführung zu reflektieren, zu hinterfragen und einzugestehen. Daraus ergibt sich die MD-Duo dokumentierte Argumentationsstrategie, dass natürlich das Verhalten des Kindesvaters und Antragstellers "kindeswohlgefährdend" sei, aber natürlich die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter "kindeswohlfördernd" seien.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo selbst dokumentiert, dass die in der sozialen Realität am Verfahren beteiligten, binationalen Kinder, geboren in Südafrika, seit der Verbringung nach Deutschland in 1995 nicht ein einziges Mal in den Schulferien zum Urlaub in ihrem Geburtsland Südafrika zum Kennenlern von Land und Kultur und zum Besuchen der zurückgebliebnen südafrikanischen Großeltern gewesen sind. Daraus ergibt sich die MD-Duo dokumentierte Argumentationsstrategie, dass das natürlich "ganz normal" sei, dass weder die inneren noch äußeren Kreise der Entführungs- und Enftremdungsumgebung weder entführen noch entfremden würden, dass man hier weder von einer "Germanisierungsshow" und schon gar nicht von einer "Zwangsgermanisierungsshow" sprechen könnte. Das Markworth/Staubwasser-Duo, dass sich selbst als das "The very best Kindeswohl-Promoter-Team" illustriert, erwähnt dabei vorsätzlich nicht, das unter anderem ein Recht des Kindes das Recht auf seine Identität ist.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo selbst dokumentiert, dass weder Verfahrenspflegerin Markworth noch der deutsche Familienrichter Staubwasser bei ihren dokumentierten "Magical Mystery Tour-Showveranstaltungen" nicht einziges Mal das Zauberwort "Kindeswohl" ordnungsgemäß substantiiert und detailiiert definieren, während das Markworth/Staubwasser-Duo das Kindeswohl auf der familiengerichtlichen Bühne jongliert, zersägt, wegzaubert und woanders wieder in anderer Farbe erscheinen läßt und dabei Entücken und Erstaunen dem Publikum entlockt. Im Gegensatz dazu hat der Antragsteller und Kindesvater mehrfach mündlich und schriftlich definiert, dass Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass entgegen dem offiziellen Rechtsantrag immer noch die Definition des deutschen Familienrichters Staubwasser aussteht. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert auch, dass noch folgende Verfahrensstrategie aussteht: Der deutsche Familienrichter Staubwasser hat bis jetzt noch nicht den Antragsteller und Kindesvater beschuldigt, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser möglicherweise unter Umständen in der Rechtswirklichkeit und gar mehr in der sozialen Realität ratlos sein könnte, wie das Kindeswohl zu definieren sei, um dann anschließend bei der offziell hinzugezogenen "Anwältin des Kindes" Claudia Markworth die Definition des Kindeswohls ordnungsgemäß gerichtlich beurkundet auf dem Wege des ordentlichen Rechtsverkehrs in Auftrag zu geben.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo den Antragsteller und Kindesvater als omnipotenten Verkleidungskünstler zu illustrieren sucht. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo den erheblichen und wesentlichen Bestandteil seines praktizierten und dokumentierten Konfliktlösungsmangements auf die Strategie der Schuldzuweisung aufbaut. Dabei dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven in dem vom Markworth/Staubwasser-Duo dargebotenem Kindeswohl-Spektakel, dass das einzige, ultimative, defnitive, klare, unmissverständliche, eindeutige, voll verantwortliche und unbestreitbare Ziel der MD-Duo-Schuldzuweisung der Antragsteller und Kindesvater sein soll. Die Akte und ihre Beschlüsse sind äußerst lesenswert. Folgt der von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierte "Laie" der MD-Duo-Argumentationslogik, so kann der von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierte "Laie" nicht anders, als dem Antragsteller und Kindesvater zu seinem außergewöhnlichen und sicherlich einzigartigen Talent als omnipotenter Verkleidungskünstler zu gratulieren. Demnach habe sich also der südafrikanische Antragsteller und Kindesvater vorsätzlich als deutsche Antragsgegnerin und Kindesmutter verkleidet, um in 1995 die gemeinsamen, ehelichen Kinder aus ihrem Geburtsland Südafrika vorsätzlich entgegen dem eigenen erklärten Willen des Kindesvaters nach Deutschland zu verbringen, damit der Kindesvater dann anschließend vorsätzlich über sieben Jahre vorsätzlich ausgerechnet beim Amtsgericht Wihelmshaven kontinuierlich Verfahren zum Umgang mit den Kinder führen kann, wobei der Kindesvater sich erneut und mehrfach vorsätzlich als verschiedene deutsche Familienrichter am Amtsgericht Wilhelmshaven verkleidet, um die familiengerichtlichen Verfahren zu verschleppen, eigene Gerichtsbeschlüsse zum Umgang nicht zu vollstrecken, wobei obendrein der grundsätzlich abgrundtief böse als Kindesmutter verkleidete Kindesvater sich selbst noch den Umgangn mit den Kindern mit Hilfe Dritter sieben fette Jahre lang boykottiert, damit der Kindesvater dann zurückverkleidet als Kindesvater sich vorsätzlich kontinuerlich über die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven beschweren kann, vorsätzlich an Hungerstreiks und Demonstrationen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott teilnehmen kann, die unter anderem auch zu vorsätzlichen Medienberichten in den nationalen und internationalen Medien führen, worauf sich der Kindesvater wiederum vorsätzlich ungeniert als Antragstellerin und Kindesmutter, als Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter und Verfahrenspflegerin allesamt verkleidet, damit er dann im Chor und Kannon der als vorsätzlich sämtlich andere verkleideten Verfahrensbeteiligten Beschwerden und Schuldzuweisungen gegen sich selbst aussingen und sagen kann, dass dies den Kindern schaden würden und die Kinder den Kindesvater unter anderem deswegen erheblich nicht sehen wollten, während der als "alle" verkleidete Kindesvater obendrein auch noch wagt zu behaupten: " Ich weiß mich frei von irgendeiner Schuld ...".
Und die Moral von der Geschicht ? Demnach... Demnach ist der Kindesvater ein echtes Wunder. Nach der beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Markworth/Staubwasser-Duo-Sonderlogik ist natürlich der Antragsteller und Kindesvater selbst schuld und an allem schuld. Na, wer das jetzt nicht glaubt, ist selber schuld.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass entgegen dem offiziellen Rechtsantrag immer noch die ordnungsgemäße Benennung und Analyse der Medienberichte zu Kindesentführung und Umgangsbyokott seit 1998 durch das Markworth/Staubwasser-Duo aussteht. Dies beinhaltet auch den Vergleich der Medienauftritte des Antragstellers und Kindesvaters mit dem Medienauftritt der Antragsgegnerin und Kindesmutter an Qualität und Inhalt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass unter Umständen auch der von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierte "Laie" im Vergleich der Verfahrens-Pragmatikanalyse mehrere verfahrenstechnische Merkmale von Inquisitionsprozessen in den familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven lokalisieren kann und Schwierigkeiten hat, seiner ihm attributierten Laien-Kognitionspsychologie zu trauen. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert schauprozessartige Verfahrenswinkelzüge, in denen der Antragsteller und Kindesvater zum Widerrufen und zum Ablassen der Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhlemshaven und anderer Verfahrensbeteiligter erpresst, genötigt und bedroht werden soll unter Ausnutzung der am Verfahren beteiligten Kinder und der Verweigerung des Umgangs mit ihnen.

4) Vorsätzliche Verweigerung der Benennung von geschichtlichen, sozio-ökonomischen Hintergründen
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht die Karriere der Verfahrenspflegerin Markworth beschreibt, die wie dokumentiert seit der Einbeziehung in den vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland einen Adressenwechsel von einem kleinen Büro in ein großes Büro in der Nähe des Jugendamtes Wilhelmshaven vollzieht, das selbst schon eine "besondere" Reputation in internationaler Kindesentführung erworben hat und unter anderem auch Vorschläge für die Job-Generierung von Verfahrenspflegern machen kann:
Brief Datum 22 Mai 2002, Aktenzeichen Kos, Hiermit informiere ich Sie bereits vorab, dass das Betreuungsbüro umziehen wird. Ab dem 01.06.2002 sind wir unter folgender Anschrift erreichbar: Mühlenweg 154 ( Höhe Kopperhörner Mühle), 26384 Wilhelmshaven. Die Telefonnummern belieben wie bisher bestehen.
Mit freundlichen Gruß Claudia Markworth.

5) Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen hiermit folgende offizielle Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung wird hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, der vorsätzlich wider besseren Wissens die unkorrekten Verfahrensweisen der Verfahrenspflegerin Markworth in Kindschaftssachen zum Umgang nach Kindesentführung toleriert, unterstützt und fördert. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich die Aussage, warum zunächst in Südafrika geborene Kinder, plötzlich in Deutschland auftauchen und zum Spielball deutscher Behörden werden, und warum es dann in der Folge überhaupt seit 1995 familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zur Frage des Umgangs zwischen den nach Deutschland entführten Kinder und dem ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater gibt, von denen nicht ein einziges Verfahren ordnungsgemäß und staatlich ordnungsfaktorisch in der sozialen Realität den Umgang zwischen den Kindern und dem Kindesvater sicherstellen konnte. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich die Aussage, wer an diesem beim Amtsgericht Wilhelmshaven konstruierten Kindeswohl-Spektakel verdient und wer die Zeche zahlt. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die Auswahl von Verfahrenspflegern für familiengerichtliche Verfahren ordnungsgemäß und transparent durchzuführen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
hinzugezogene Verfahrenspflegerin Claudia Markworth, Mühlenweg 154 ( Höhe Kopperhörner Mühle), 26384 Wilhelmshaven, ordnungsgemäß über die Ablehnung der Beteiligung an familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung, insbesondere im vorliegenden Verfahren, in Kenntnis zu setzen.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.

6) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott weiterzuleiten.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, eine ordnungsgemäße Kostenaufstellung anhand der von der Verfahrenspflegerin Markworth in Rechnung gestellten Dienstleistungen versehen mit einer detaillierten, subtantiierten Aufschlüssung der Einzeltermine und Treffen mit den Verfahrensbeteiligten zu erstellen. Zusätzlich ist ordnungsgemäß zu benennen, was die Hinzuziehung der Verfahrenspflegerin Markworth den Steuerzahler im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland gekostet hat, in dem seit 1995 trotz per Gerichtsbeschluss angeordnetem Umgang der Umgang zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und dem ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater nicht vollstreckt und nicht sichergestellt wurde.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, den Antragsteller per Kopie ordnungsgemäß zur Sicherstellung des Rechts auf ein faires Verfahren über sämtliche Berichte der Verfahrenspflegerin Markworth in Kenntnis zu setzen. Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht über die Berichte Verfahrenspflegerin Markworth in Kenntnis zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung des Amtsgericht Wilhelmshaven. Damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich die Akte befindet", "Nicht-Verfügbarkeit der Akte durch Vorlage der Akte bei anderen Verfahrensbeteiligten" bei der vorzunehmenden Benachrichtigung des Antragstellers künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen, ist die Verfahrenspflegerin gemäß des hiermit eingereichten Rechtsantrages ordnungsgemäß von Amts wegen zur Nachreichung der Kopien ihrer Berichte zu verpflichten. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Verletzung der verfahrensrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Interessen des Antragstellers in den familiengerichtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter am Amtsgericht Wilhlemshaven ist.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde, sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern der inneren und äußeren Kreise der Entführungs- und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen, und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert, die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen, Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang, etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Kinder des Antragstellers.

7) Offizielle Anträge an das Niedersächsische Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.

8) Petition an Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.

9) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die vorliegend dokumentierten Ereignisse als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Hickman