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Datum: 05.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
--- Verletzung des Rechts auf Anhörung
Ablehnung der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth auf
Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben anderen Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert.
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven
für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach
einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven
und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist
für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher
Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen
Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung.
Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde
an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung.
Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss
vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger
Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht
am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die Verfahrensweisen des Familienrichters Staubwasser vom
Amtsgerichts Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert"
betitelt, laufen wie dokumentiert immer nach dem gleichen
Muster ab, d.h. Antrag auf Umgang, Verfahrensverschleppung,
offizielle Beschwerde, Beschluss zur Umgangsverweigerung.
2) Verfahrensrechtliche Implikationen der Verfahrenspflegerauswahl
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen
der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere
für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen
Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen
Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des
Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen
Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich
zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003
in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld
gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste
Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund
von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen
Verfahren bekräftigt.
Ein entscheidendes Element dieser "Elterlichen Umgangsrechte"
ist in der Frage enthalten, ob der Anteil der Beteiligung
des Beschwerdeführers am Prozess der Entscheidungsfindung
als Ganzes gesehen, ihm den erforderlichen Schutz seiner Interessen
zur Verfügung stellt. Dies beinhaltet, dass der Antragsteller
als Verfahrensbeteiligter ordnungsgemäß über
Eingaben und Dokumente anderer Verfahrensbeteiligter während
des Verfahrensfortgangs ordnungsgemäß durch das
Gericht per Kopie in Kenntnis zu setzen ist.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass es wiederholt
zu Unregelmäßigkeiten und Abweichungen von innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
kommt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der Antragsteller
nicht per Kopie über die Berichte der Verfahrenspflegerin
Markworth in Kenntnis gesetzt wird.
3) Beeinflussung der familiengerichtlichen Verfahren durch
Stellungnahmen der Verfahrenspflegerin
--- Am 25. Mai 2002 kommt der Sohn JXXX-MXXX und trifft
den Antragsteller und Kindesvater an der Bushaltestelle Werdumerstrasse.
Kurz darauf erscheint die Kindesmutter mit dem Auto und zwingt
JXXX-MXXX unter der Anwendung von körperlichem Einsatz
einzusteigen. Der Antragsteller und Kindesvater hatte dann
bis zu seiner Abreise nach Berlin am 5 Juni 2002 keinen Kontakt
mehr zu JXXX-MXXX. Freunde von JXXX-MXXX berichteten
dem Kindesvater, dass JXXX-MXXX Hausarrest bekommen habe.
Diese Informationen gab der Antragsteller und Kindesvater
ordnungsgemäß telefonisch und schriftlich an die
Verfahrenspflegerin Markworth weiter. Zur Gerichtsverhandlung
am 4. September 2002, einen Tag nach dem gesendeten Themenabend
von ARTE TV, in der auch der Fall des Antragstellers und Kindesvaters
mit seinen Erfahrungen in Deutschland und mit den deutsche
Behörden geschildert wird, empfiehlt die Verfahrenspflegerin
Markworth dem Amtsgericht Wilhelmshaven, dass der Vater vom
Umgang mit den Kindern ausgeschlossen werden sollte. In ihrer
Argumentationstechnik beschränkt sich die Verfahrenspflegerin
Markworth als sogenannte "Anwältin des Kindes"
auf die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegenüber
dem Antragsteller und Kindesvater.
--- Am 04.09.2002, Nichtöffentliche Sitzung des Amtsgerichts
16 F 605/00 UG.
Verfahrenspflegerin Markworth erklärte, dass sie insgesamt
14 Gespräche, davon 9 intensivere Gespräche von
einer Stunde bis etwas mehr mit dem Antragsteller in Zeitraum
vom 21.12- 15.3.03 geführt habe. Merkwürdigerweise
dokumentiert das Amtsgerichts Wilhelmshaven, dass es keine
9 substantiierten, detaillierte Berichte zu den 9 intensiven
Gesprächen gibt, die Verfahrenspflegerin Markworth als
Dialog mit dem Antragsteller benennt. Dem Antragsteller wird
somit auch nicht vom Amtsgericht Wilhelmshaven über diese
nicht existierenden Berichte in Kenntnis gesetzt.
--- Am 21. Mai 2003 ist die Verfahrenspflegerin Markworth
zur vorläufigen Gerichtsverhandlung zum Umgang geladen.
Die Verfahrenspflegerin Markworth erklärt, dass sie "mit
den Kindern noch keine Gespräche geführt habe, aber
aus dem Anhörungsvermerk entnehme, daß diese ihren
Vater derzeit nicht sehen wollen, was ernst zu nehmen sei."
Verfahrenspflegerin Markworth, die selbst beim Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert, dass sie in ihrer Arbeitsweise
weder ernsthaften noch gründlichen Kontakt zu Kindern
und Kindesvater aufnimmt, dokumentiert auch, dass sie es nicht
für notwendig hält, fundiert darzulegen, wie sie
zu ihrer Entscheidungsfindung kommt bei der u.a. auch zumindest
offiziell die Interessen der Kinder hinsichtlich des Kindeswohls
auf dem Spiel stehen.
--- Das Amtsgericht Wilhlemshaven dokumentiert in den Berichten
der Verfahrenspflegerin Markworth und in den Beschlüssen
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven, dass Verfahrenspflegerin Markworth ihr Urteilsvermögen
und ihre Urteilsabsicht nach dem Dualprinzip rastert und mit
Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B.
"Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater
= schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu
"Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht."
--- Das Amtsgericht Wilhlemshaven dokumentiert in den Berichten
der Verfahrenspflegerin Markworth und in den Beschlüssen
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie sowohl die Verfahrenspflegerin Claudia Markworth
als auch der deutsche Familienrichter Staubwasser, der sich
auf Aussagen der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth bezieht,
eine äußerst unkritische Beziehung zueinander haben.
Merkwürdigerweise sind in kopienhafter Wiederaufnahme
und vorsätzlich ohne kritische Auseinandersetzung mit
den Berichten der Verfahrenspflegerin Claudia Markworth Zitatarbeiten
in familiengerichtlichen Beschlüssen zu vorliegendem
Fall von den Markwortschen Arbeitsergebnissen wiederholt zu
vermerken. Im Gegenzug dazu sind in den Berichten von Claudia
Markworth an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die als sogenannte
"Anwältin des Kindes" arbeitet und damit ihr
Geld verdient, vorsätzlich keine kritische Auseinandersetzungen
und Bemerkungen zu den dokumentierten, erheblichen, verfahrensrechtlichen
Unregelmäßigkeiten und Bedenken im dargebotenen
Arbeitsstil des deutschen Familienrichters Staubwasser zu
vermerken. Von Steuergeldern und Privatgeldern finanziert
bietet die Kooperation zwischen der Verfahrenspflegerin Claudia
Markworth und dem deutschen Familienrichter Staubwasser eine
bemerkenswerte Dienstleistung, insbesondere im vorliegenden
Kontext der internationalen Kindesentführung von einem
Kontinent auf einen anderen Kontinent und zwar speziell nach
Deutschland, wobei die Kinder zum Zeitpunkt der Verbringung
vor sieben Jahren in 1995 nach Deutschland jeweils 2 Jahre
und sechs Jahre alte waren. Das Glanzlicht der erbrachten
und dokumentierten Dienstleistung ist sicherlich dabei die
grundlegende Frage aller Fragen. Nämlich: Ob denn nun
gerade diese Kinder überhaupt "entfremdet"
sind ? Es bleibt der Eindruck, dass dem von der Rechtsvertretung
der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni
2003 zitierten "Laien" irgendwie nicht verständlich
sein wird, wie die Verfahrenspflegerin Claudia Markworth und
in der Verlängerung rein zufällig der deutsche Familienrichter
Staubwasser selber, wie beim Amtsgericht Wihlhlemshaven dokumentiert,
beweisen, dass die am Verfahren beteiligten Kinder entfremdet
sind, aber vorsätzlich wiederholt das Gegenteil behaupten
und zwar mit identischen Strategien in den Argumentationstechniken.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo
sich gezielt in der Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie
gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater übt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo
vorsätzlich lieber den Kindesvater beschuldigt, als auch
nur ein einziges Mal selbst die eigenen unkorrekten Verfahrensweisen
als Verfahrensbeteiligte in Kindschaftssachen zu Umgang nach
internationaler Kindesentführung zu reflektieren, zu
hinterfragen und einzugestehen. Daraus ergibt sich die MD-Duo
dokumentierte Argumentationsstrategie, dass natürlich
das Verhalten des Kindesvaters und Antragstellers "kindeswohlgefährdend"
sei, aber natürlich die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
"kindeswohlfördernd" seien.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo
selbst dokumentiert, dass die in der sozialen Realität
am Verfahren beteiligten, binationalen Kinder, geboren in
Südafrika, seit der Verbringung nach Deutschland in 1995
nicht ein einziges Mal in den Schulferien zum Urlaub in ihrem
Geburtsland Südafrika zum Kennenlern von Land und Kultur
und zum Besuchen der zurückgebliebnen südafrikanischen
Großeltern gewesen sind. Daraus ergibt sich die MD-Duo
dokumentierte Argumentationsstrategie, dass das natürlich
"ganz normal" sei, dass weder die inneren noch äußeren
Kreise der Entführungs- und Enftremdungsumgebung weder
entführen noch entfremden würden, dass man hier
weder von einer "Germanisierungsshow" und schon
gar nicht von einer "Zwangsgermanisierungsshow"
sprechen könnte. Das Markworth/Staubwasser-Duo, dass
sich selbst als das "The very best Kindeswohl-Promoter-Team"
illustriert, erwähnt dabei vorsätzlich nicht, das
unter anderem ein Recht des Kindes das Recht auf seine Identität
ist.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo
selbst dokumentiert, dass weder Verfahrenspflegerin Markworth
noch der deutsche Familienrichter Staubwasser bei ihren dokumentierten
"Magical Mystery Tour-Showveranstaltungen" nicht
einziges Mal das Zauberwort "Kindeswohl" ordnungsgemäß
substantiiert und detailiiert definieren, während das
Markworth/Staubwasser-Duo das Kindeswohl auf der familiengerichtlichen
Bühne jongliert, zersägt, wegzaubert und woanders
wieder in anderer Farbe erscheinen läßt und dabei
Entücken und Erstaunen dem Publikum entlockt. Im Gegensatz
dazu hat der Antragsteller und Kindesvater mehrfach mündlich
und schriftlich definiert, dass Kindesentführung, Umgangsboykott,
Entfremdung und Programmierung der Kinder nicht Bestandteil
des Kindeswohls sein können. Das Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, dass entgegen dem offiziellen Rechtsantrag immer
noch die Definition des deutschen Familienrichters Staubwasser
aussteht. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert auch,
dass noch folgende Verfahrensstrategie aussteht: Der deutsche
Familienrichter Staubwasser hat bis jetzt noch nicht den Antragsteller
und Kindesvater beschuldigt, dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser möglicherweise unter Umständen in der
Rechtswirklichkeit und gar mehr in der sozialen Realität
ratlos sein könnte, wie das Kindeswohl zu definieren
sei, um dann anschließend bei der offziell hinzugezogenen
"Anwältin des Kindes" Claudia Markworth die
Definition des Kindeswohls ordnungsgemäß gerichtlich
beurkundet auf dem Wege des ordentlichen Rechtsverkehrs in
Auftrag zu geben.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass das Markworth/Staubwasser-Duo
den Antragsteller und Kindesvater als omnipotenten Verkleidungskünstler
zu illustrieren sucht. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
dass das Markworth/Staubwasser-Duo den erheblichen und wesentlichen
Bestandteil seines praktizierten und dokumentierten Konfliktlösungsmangements
auf die Strategie der Schuldzuweisung aufbaut. Dabei dokumentiert
das Amtsgericht Wilhelmshaven in dem vom Markworth/Staubwasser-Duo
dargebotenem Kindeswohl-Spektakel, dass das einzige, ultimative,
defnitive, klare, unmissverständliche, eindeutige, voll
verantwortliche und unbestreitbare Ziel der MD-Duo-Schuldzuweisung
der Antragsteller und Kindesvater sein soll. Die Akte und
ihre Beschlüsse sind äußerst lesenswert. Folgt
der von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn
Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierte "Laie"
der MD-Duo-Argumentationslogik, so kann der von der Rechtsvertretung
der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni
2003 zitierte "Laie" nicht anders, als dem Antragsteller
und Kindesvater zu seinem außergewöhnlichen und
sicherlich einzigartigen Talent als omnipotenter Verkleidungskünstler
zu gratulieren. Demnach habe sich also der südafrikanische
Antragsteller und Kindesvater vorsätzlich als deutsche
Antragsgegnerin und Kindesmutter verkleidet, um in 1995 die
gemeinsamen, ehelichen Kinder aus ihrem Geburtsland Südafrika
vorsätzlich entgegen dem eigenen erklärten Willen
des Kindesvaters nach Deutschland zu verbringen, damit der
Kindesvater dann anschließend vorsätzlich über
sieben Jahre vorsätzlich ausgerechnet beim Amtsgericht
Wihelmshaven kontinuierlich Verfahren zum Umgang mit den Kinder
führen kann, wobei der Kindesvater sich erneut und mehrfach
vorsätzlich als verschiedene deutsche Familienrichter
am Amtsgericht Wilhelmshaven verkleidet, um die familiengerichtlichen
Verfahren zu verschleppen, eigene Gerichtsbeschlüsse
zum Umgang nicht zu vollstrecken, wobei obendrein der grundsätzlich
abgrundtief böse als Kindesmutter verkleidete Kindesvater
sich selbst noch den Umgangn mit den Kindern mit Hilfe Dritter
sieben fette Jahre lang boykottiert, damit der Kindesvater
dann zurückverkleidet als Kindesvater sich vorsätzlich
kontinuerlich über die unkorrekten Verfahrensweisen des
Amtsgerichts Wilhelmshaven beschweren kann, vorsätzlich
an Hungerstreiks und Demonstrationen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott teilnehmen kann, die unter anderem auch
zu vorsätzlichen Medienberichten in den nationalen und
internationalen Medien führen, worauf sich der Kindesvater
wiederum vorsätzlich ungeniert als Antragstellerin und
Kindesmutter, als Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter und
Verfahrenspflegerin allesamt verkleidet, damit er dann im
Chor und Kannon der als vorsätzlich sämtlich andere
verkleideten Verfahrensbeteiligten Beschwerden und Schuldzuweisungen
gegen sich selbst aussingen und sagen kann, dass dies den
Kindern schaden würden und die Kinder den Kindesvater
unter anderem deswegen erheblich nicht sehen wollten, während
der als "alle" verkleidete Kindesvater obendrein
auch noch wagt zu behaupten: " Ich weiß mich frei
von irgendeiner Schuld ...".
Und die Moral von der Geschicht ? Demnach... Demnach ist der
Kindesvater ein echtes Wunder. Nach der beim Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentierten Markworth/Staubwasser-Duo-Sonderlogik ist natürlich
der Antragsteller und Kindesvater selbst schuld und an allem
schuld. Na, wer das jetzt nicht glaubt, ist selber schuld.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass entgegen
dem offiziellen Rechtsantrag immer noch die ordnungsgemäße
Benennung und Analyse der Medienberichte zu Kindesentführung
und Umgangsbyokott seit 1998 durch das Markworth/Staubwasser-Duo
aussteht. Dies beinhaltet auch den Vergleich der Medienauftritte
des Antragstellers und Kindesvaters mit dem Medienauftritt
der Antragsgegnerin und Kindesmutter an Qualität und
Inhalt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass unter Umständen
auch der von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch
Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierte "Laie"
im Vergleich der Verfahrens-Pragmatikanalyse mehrere verfahrenstechnische
Merkmale von Inquisitionsprozessen in den familiengerichtlichen
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven lokalisieren kann
und Schwierigkeiten hat, seiner ihm attributierten Laien-Kognitionspsychologie
zu trauen. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert schauprozessartige
Verfahrenswinkelzüge, in denen der Antragsteller und
Kindesvater zum Widerrufen und zum Ablassen der Kritik an
den unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhlemshaven
und anderer Verfahrensbeteiligter erpresst, genötigt
und bedroht werden soll unter Ausnutzung der am Verfahren
beteiligten Kinder und der Verweigerung des Umgangs mit ihnen.
4) Vorsätzliche Verweigerung der Benennung von geschichtlichen,
sozio-ökonomischen Hintergründen
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht die Karriere
der Verfahrenspflegerin Markworth beschreibt, die wie dokumentiert
seit der Einbeziehung in den vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland einen Adressenwechsel
von einem kleinen Büro in ein großes Büro
in der Nähe des Jugendamtes Wilhelmshaven vollzieht,
das selbst schon eine "besondere" Reputation in
internationaler Kindesentführung erworben hat und unter
anderem auch Vorschläge für die Job-Generierung
von Verfahrenspflegern machen kann:
Brief Datum 22 Mai 2002, Aktenzeichen Kos, Hiermit informiere
ich Sie bereits vorab, dass das Betreuungsbüro umziehen
wird. Ab dem 01.06.2002 sind wir unter folgender Anschrift
erreichbar: Mühlenweg 154 ( Höhe Kopperhörner
Mühle), 26384 Wilhelmshaven. Die Telefonnummern belieben
wie bisher bestehen.
Mit freundlichen Gruß Claudia Markworth.
5) Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund
der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offizielle Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
wird hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht, der vorsätzlich wider besseren Wissens die
unkorrekten Verfahrensweisen der Verfahrenspflegerin Markworth
in Kindschaftssachen zum Umgang nach Kindesentführung
toleriert, unterstützt und fördert. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich die Aussage, warum zunächst
in Südafrika geborene Kinder, plötzlich in Deutschland
auftauchen und zum Spielball deutscher Behörden werden,
und warum es dann in der Folge überhaupt seit 1995 familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zur Frage des Umgangs
zwischen den nach Deutschland entführten Kinder und dem
ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater gibt,
von denen nicht ein einziges Verfahren ordnungsgemäß
und staatlich ordnungsfaktorisch in der sozialen Realität
den Umgang zwischen den Kindern und dem Kindesvater sicherstellen
konnte. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich die Aussage, wer
an diesem beim Amtsgericht Wilhelmshaven konstruierten Kindeswohl-Spektakel
verdient und wer die Zeche zahlt. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen,
behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven
wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz
und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und
den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen
sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung
verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler
Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der
momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken,
wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret
zu widmen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
die Auswahl von Verfahrenspflegern für familiengerichtliche
Verfahren ordnungsgemäß und transparent durchzuführen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
die vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven
hinzugezogene Verfahrenspflegerin Claudia Markworth, Mühlenweg
154 ( Höhe Kopperhörner Mühle), 26384 Wilhelmshaven,
ordnungsgemäß über die Ablehnung der Beteiligung
an familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung,
insbesondere im vorliegenden Verfahren, in Kenntnis zu setzen.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten
Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem
Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller
fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
6) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten
Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem
Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller
fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, eine ordnungsgemäße
Kostenaufstellung anhand der von der Verfahrenspflegerin Markworth
in Rechnung gestellten Dienstleistungen versehen mit einer
detaillierten, subtantiierten Aufschlüssung der Einzeltermine
und Treffen mit den Verfahrensbeteiligten zu erstellen. Zusätzlich
ist ordnungsgemäß zu benennen, was die Hinzuziehung
der Verfahrenspflegerin Markworth den Steuerzahler im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
gekostet hat, in dem seit 1995 trotz per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang der Umgang zwischen den nach Deutschland
verbrachten Kindern und dem ausländischen, zurückgebliebenen
Kindesvater nicht vollstreckt und nicht sichergestellt wurde.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, den Antragsteller per Kopie
ordnungsgemäß zur Sicherstellung des Rechts auf
ein faires Verfahren über sämtliche Berichte der
Verfahrenspflegerin Markworth in Kenntnis zu setzen. Der Antragsteller
ist ordnungsgemäß und fristgerecht über die
Berichte Verfahrenspflegerin Markworth in Kenntnis zu setzen
und zwar mit ordentlicher Beurkundung des Amtsgericht Wilhelmshaven.
Damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet", "Nicht-Verfügbarkeit der
Akte durch Vorlage der Akte bei anderen Verfahrensbeteiligten"
bei der vorzunehmenden Benachrichtigung des Antragstellers
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen, ist die
Verfahrenspflegerin gemäß des hiermit eingereichten
Rechtsantrages ordnungsgemäß von Amts wegen zur
Nachreichung der Kopien ihrer Berichte zu verpflichten. Der
politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder
sind juristisch haftbar im Fall der Verletzung der verfahrensrechtlichen
Anforderungen zum Schutz der Interessen des Antragstellers
in den familiengerichtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller
Verfahrensbeteiligter am Amtsgericht Wilhlemshaven ist.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde,
sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller
auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen
und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und
Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen
Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern
der inneren und äußeren Kreise der Entführungs-
und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden
hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels
Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen,
und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung
seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte
seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein
Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar
im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen
Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des
Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse
des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder
unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu
benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass
ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat
und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl
vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und
weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert,
die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben
und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder
zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden
Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner
vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht
und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte
Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen,
Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang,
etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass
Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung
nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige
Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven
steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis
zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle
Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher
Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock
dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung
der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit
der Kinder des Antragstellers.
7) Offizielle Anträge an das Niedersächsische
Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß
an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben
und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der
entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch
haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden
Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
8) Petition an Petitionsausschuss des Niedersächsischen
Landtags
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
9) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum Laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse als weitere Beweisführung
zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis
der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
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