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Datum: 06.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 185 Beleidigung
--- StGB 187 Üble Nachrede
--- StGB 187 Verleumdung
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert. Beispielsweise:
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
veröffentlicht seinen "Beschluss vom 3. Juni 2003"
erst nach der offiziellen Beschwerde gegen Verfahrensverzögerung
an den politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen. Im Beschluss
vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten
zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff
"Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse
jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und
internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und
ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach
wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen
Verfahren und Nicht-Vollstreckung des per Gerichtsbeschluss
angeordneten Umgangs u.a. über den Zeitraum von einem
Jahr, willkürlichen Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung
im September 2002 angeordnet hat, engagiert sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens-
und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die
von den innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des fairen Verfahrens
abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu
verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge
ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet. Erst nach
der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und
von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe
vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03
durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des
Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer
Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien
und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr
vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche
Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung
des Rechts auf ein faires Verfahren. Bei dem von einer sogenannten
Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten
Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen,
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im
Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als
Beschluss, mit Bezug auf das Dokument, datiert auf den 03.06.2003
betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen dokumentiert
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
wie der deutsche Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche
und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu
seiner Begründung anführt, aber sich in vorsätzlicher
Beleidigung, Übler Nachrede und Verleumdung des Antragstellers
und Kindesvaters engagiert.
Eine Obduktion der Beschlüsse innerhalb der Verfahrensgeschichte
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland
am Amtsgericht Wilhelmshaven führt zur Offenlegung folgender
Analyse der Argumentationstechniken, Handlungs- und Verhaltensmuster
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter Staubwasser
als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert"
betitelt.
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven
für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach
einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven
und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist
für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher
Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen
Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung.
Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde
an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung.
Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss
vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger
Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht
am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des
Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
sind in den folgenden Eingaben beim Amtsgericht Wilhelmshaven
substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03:
d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung
Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03:
vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der
freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander
von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20.
Juni 2003
--- 5 seiten + 35 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln (8 Seiten) mit Anhang "Staatlich geführten
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/Manipulation
von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt vom
06.07.03" (35 Seiten)
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit
Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und
Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen
Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights
International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung
vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe
mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich
zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur
Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch
das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++
Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den
entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine
Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für
die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht
oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
--- 7 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 28.07.2003.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003.
Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven
: StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung
beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und
Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf
ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, §
202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments
im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der
Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der
Überprüfung auf Echtheit des Dokuments entgegen
den offiziellen Rechtsanträgen durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten
durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der
Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten
für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche
uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung
im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben
des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache
und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung
von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, §
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche
Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wihlemshaven in der sozialen Realität
sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit
1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpressischerischer
Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, §
241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug,
§ 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung
des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit
mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller
zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung,
den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller
und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den
Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen
juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund der
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass bei der Pragmatik-Textanalyse
der Beschlüsse des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der deutsche Familienrichter
Staubwasser den Antragsteller und Kindesvater bei der Auftragsvergabe
des Sachverständigengutachtens als "krank"
und "umgangsunfähig" porträtiert, und
zwar im Dokument, datiert auf den 03.06.2003 betitelt als
Beschluss, auf das sich der deutsche Familienrichter Staubwasser
im Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als Beschluss,
bezieht.
Erwähnenswert und bemerkenswert ist aber auch darin die
weitere Ausgestaltung der Auftragsvergabe des Sachverständigengutachtens
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
gibt in Auftrag die Fragestellung, ob der Umgang mit dem Kindesvater
kindeswohlgefährdend sei.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
gibt jedoch nicht in Auftrag die Fragestellung, ob Umgangsbeeinträchtigung
und Umgangsvereitelung der Kindesmutter kindeswohlgefährdend
seien.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
gibt in Auftrag die Fragestellung, ob der Kindesvater aufgrund
seiner psychischen Konstitution derzeit in der Lage ist, ohne
Kindeswohlgefährdung einen Umgang mit seinen Kinder zu
pflegen,
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
gibt jedoch nicht in Auftrag die Fragestellung, ob die Kindesmutter
aufgrund ihrer psychischen Konstitution derzeit in der Lage
ist, Erziehungsverantwortung und Erziehungseignung ordnungsgemäß
ohne Kindeswohlgefährdung ihrer Kinder zu pflegen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sein Urteilsvermögen und seine Urteilsabsichten in den
Begründungen zu seinen Beschlüssen nach dem Dualprinzip
rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert,
wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater
= schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu
"Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wihlemshaven
engagiert sich wie dokumentiert in gezielter Diffamierung
und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters, und
maßt sich fachliche Kompetenzen mit vorsätzlicher
Täuschung an, um den Antragsteller und Kindesvater passend
zu seiner perönlichen. politischen Auffassung der fremdvorbestimmten
Beschlussfassung zu illustrieren. Diese unkorrekte Verfahrensweise
beweist das Amtsgericht Wilhelmshaven selbst, indem die foglenden
Rechtsanträge in der Eingabe vom 22.07.2003 (Es ist zu
regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren
auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung
durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten)
bis zum heutigen Tage vorsätzlich nicht vom Amtsgericht
Wilhelmshaven beantwortet sind, weder vom deutschen Familienrichter
Staubwasser, noch vom Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Herrn Kahlen, noch vom stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herrn Schröder:
Ferner ergehen wie folgt weitere Rechtsanträge, die folgenden
Dokumente an die folgenden Zieladressen ordnungsgemäß
weiterzuleiten :
Zu verteilende Dokumente:
b) Nachweis von Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
über das verfahrensrelevante Ausbildungsprofil und die
fundierte Berufserfahrung des deutschen Familienrichters Staubwasser
am Amtsgericht Wilhelmshaven :
b2) hinsichtlich der Krankheitsdiagnose, die der deutsche
Familienrichter Staubwasser in seinen Beschlüssen äußert,
dass der Kindesvater, der seit 1995 versucht, mit Hilfe des
Amtsgerichts Wilhelmshaven einen gesicherten Umgang mit den
Kindern wiederherzustellen, den Aussagen des deutschen Familienrichter
Staubwasser nach "krank" sei:
psychologische Ausbildung, medizinische Ausbildung, therapeutische
Ausbildung, etc.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung
von familiengerichtlichen Verfahren u.a. über den Zeitraum
von einem Jahr, vorsätzlicher Nicht-Vollstreckung von
Gerichtsbeschlüssen zum Umgang, willkürlichem Umgangsauschluss
nach der ARTE TV-Sendung angeordnet hat, sucht der deutsche
Familienrichter Staubwasser nun den Antragsteller und Kindesvater
als "krank" zu porträtieren.
Folgt der von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch
Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierte "Laie"
der Logik in der Argumentation des deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, so ist der zurückgebliebene,
ausländische Kindesvater selbst schuld, dass er keinen
Umgang mit seinen nach Deutschland entführten Kinder
hat, weil nach Aussage des deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der zurückgebliebene,
ausländische Kindesvater mutmaßlichmöglicherweise
"krank" sei, so dass er gar keinen Umgang gewährleisten
könne. Merkwürdigerweise teilt der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bei dieser Aussage
nicht mit, ob er denn diese Behauptung im Umfang für
den vorliegenden Fall der deutschen, familiengerichtlichen
Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven zum Umgang seit 1995
mutmaßt. Zumindest ist in den Akten beim Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dieser Behauptung
nicht alleine da steht. Denn rein zufällig hat diese
Behauptung auch die Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch
Herrn Dr. Uwe Biester in den leeren Raum gestellt. Und muss
denn da nicht was wahres dran sein, wenn so etwas schon Rechtsanwalt
Herr Dr. Uwe Biester sagt, der ja bei allem Respekt vor der
richterlichen Unabhängigkeit, gleichzeitig eine politisch/juristische
Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen
besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß
auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt. Zumindest
ist in den Akten beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
dass die Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn
Dr. Uwe Biester in der Diffamierungsstrategie gegenüber
dem Kindesvater und Antragsteller, in Verfahrensverschleppung,
unkorrekten Verfahrensweisen und in der gezielten Konfliktbetreibung
nicht vom Amtsgericht Wilhelmshaven kritisiert wird. Einerseits
wird hier also versucht, dem Kindesvater und Antragsteller
so etwas wie "unverschuldetes Versagen" anzudichten,
weil irgendeiner muss ja schließlich Schuld sein, dass
sämtliche familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht
seit dem Verbringen der in Südafrika geborenen Kinder
nach Deutschland in 1995 bis heute nicht ordnungsgemäß
und staatlich ordnungsfaktorisch zum erfolgreichen Umgang
mit dem Kindesvater und den Kindern geführt haben. Den
deutschen Behörden ist wie dokumentiert schon klar, dass
hier irgendwo das Phänomen von "Schuld" vorhanden
ist, was sich nicht mehr unter den Teppich kehren lässt.
Daran arbeitet der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert auch unablässig,
aber schließlich hat eine deutsche Behörde ja immer
Recht, erst recht eine deutsche, juristische Behörde
und somit ist diese vom Schuldphänomen de facto auszuschließen
- so dokumentiert die rechtspolitische Auffassung des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wihlemshaven.
Während nun die offizielle Richtlinie lautet, den ausländischen,
zurückgebliebenen Kindesvater zu beschuldigen, dass er
keinen Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern
hat, weil er wie von Rechtsanwalt Biester und Richter Staubwasser
mutmaßlich behauptet krankheitsbedingt umgangsunfähig
sein soll, engagiert sich dieser als angeblich krank bezeichnete
Kindesvater in Hungerstreik, öffentlichen Demonstrationen
und Medienarbeit gegen Umgangsboykott und Kindesentführung
seit Sommer 2001. Es bleibt der Eindruck, dass dem von der
Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester
am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" nicht verständlich
sein könnte, wie ein "kranker" Kindesvater
so etwas langfristig zu leisten vermag. Zumindest ist in den
Beschlüssen des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
äußerst allergisch auf die bemerkenswerte und angesichts
der vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven durchgeführten Krankheitsdiagnose unmöglichen
Leistung des Kindesvaters reagiert. In der vorliegenden Fallkonstellation
ist der dokumentierte und bewiesene, eklatante Unterschied
zwischen dem Antragsteller und dem deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass der Antragsteller
und Kindesvater sogar mehr als ein Mal an Hungerstreikaktionen
und öffentlichen Demonstrationen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott teilnimmt und der deutsche Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven definitiv und aktenkundig
nicht.
Es ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem
Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände
vorliegen:
a) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven in der vorsätzlichen Beleidigung
des Antragstellers und Kindesvaters engagiert. Die entsprechenden
Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit
ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
b) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven unwahre Tatsachen behauptet
und verbreitet, welche den Antragsteller und Kindesvater verächtlich
machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen
sollen. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
c) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven unwahre Tatsachen behauptet
und verbreitet, welche den Antragsteller und Kindesvater verächtlich
machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen
und geeignet sind, dessen Kredit zu gefährden. Die entsprechenden
Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit
ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung
des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches
Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend
zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen
Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch
zu unterlassen. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen,
behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven
wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz
und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und
den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen
sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung
verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler
Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der
momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken,
wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret
zu widmen.
3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offiziellen Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als
auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie
des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003)
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von
StGB 185 Beleidigung, StGB 187 Üble Nachrede, StGB 187
Verleumdung eingereicht.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu
bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt
zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des
vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden
Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung
der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument
des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven
und vorliegender vollständiger Eingabe an das AG Wilhelmshaven
mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung
ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß
wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis
zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt
Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren,
in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu
ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung
zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse
wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig
ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung
auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht
über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen
Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis
zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung
und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers,
damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde,
sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller
auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen
und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und
Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen
Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern
der inneren und äußeren Kreise der Entführungs-
und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden
hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels
Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen,
und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung
seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte
seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein
Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar
im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen
Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des
Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse
des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder
unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu
benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass
ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat
und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl
vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und
weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert,
die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben
und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder
zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden
Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner
vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht
und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte
Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen,
Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang,
etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass
Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung
nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige
Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven
steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis
zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle
Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher
Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock
dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung
der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit
der Kinder des Antragstellers.
4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die
Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs,
den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen
von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz
und Profit für das juristische Geschäft mit den
unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch
generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert
in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland,
dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen
Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.
6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen
Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden
Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten
Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche
Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation
anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung
der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit
und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte
Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung
aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern
begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt
versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ"
zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag
auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung
des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater eingereicht.
7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung
bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter
Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott
bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim
Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus
den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische
Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß
an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben
und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der
entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch
haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden
Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
9) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen
Landtag
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
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