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Datum: 07.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. Hickman
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 185 Beleidigung
--- StGB 187 Üble Nachrede
--- StGB 187 Verleumdung
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert. Beispielsweise:
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
veröffentlicht seinen "Beschluss vom 3. Juni 2003"
erst nach der offiziellen Beschwerde gegen Verfahrensverzögerung
an den politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen. Im Beschluss
vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten
zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff
"Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse
jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und
internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und
ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach
wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen
Verfahren und Nicht-Vollstreckung des per Gerichtsbeschluss
angeordneten Umgangs u.a. über den Zeitraum von einem
Jahr, willkürlichen Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung
im September 2002 angeordnet hat, engagiert sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens-
und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die
von den innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des fairen Verfahrens
abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu
verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge
ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet. Erst nach
der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und
von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe
vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03
durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des
Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer
Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien
und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr
vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche
Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung
des Rechts auf ein faires Verfahren. Bei dem von einer sogenannten
Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten
Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen,
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im
Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als
Beschluss, mit Bezug auf das Dokument, datiert auf den 03.06.2003
betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen dokumentiert
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
wie der deutsche Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche
und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu
seiner Begründung anführt, aber sich in vorsätzlicher
Beleidigung, Übler Nachrede und Verleumdung der am Verfahren
beteiligten binationalen Kinder m vorliegendem Fall von internationaler
Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott
engagiert.
Eine Obduktion der Beschlüsse innerhalb der Verfahrensgeschichte
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland am Amtsgericht Wilhelmshaven führt zur
Offenlegung folgender Analyse der Argumentationstechniken,
Handlungs- und Verhaltensmuster des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die der deutsche
Familienrichter Staubwasser als "fehlerfrei" und
"kindeswohlorientiert" betitelt.
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven
für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach
einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven
und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist
für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher
Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen
Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung.
Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde
an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung.
Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss
vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger
Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht
am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des
Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
sind in den folgenden Eingaben beim Amtsgericht Wilhelmshaven
substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03:
d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung
Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03:
vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der
freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander
von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20.
Juni 2003
--- 5 seiten + 35 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln (8 Seiten) mit Anhang "Staatlich geführten
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/Manipulation
von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt vom
06.07.03" (35 Seiten)
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit
Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und
Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen
Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights
International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung
vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe
mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich
zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur
Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch
das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++
Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den
entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine
Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für
die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht
oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
--- 7 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 28.07.2003.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003.
Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven
: StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung
beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und
Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf
ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, §
202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments
im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der
Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der
Überprüfung auf Echtheit des Dokuments entgegen
den offiziellen Rechtsanträgen durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten
durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der
Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten
für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche
uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung
im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben
des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache
und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung
von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, §
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche
Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität
sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit
1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpressischerischer
Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, §
241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug,
§ 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung
des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit
mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller
zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung,
den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller
und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den
Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen
juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund der
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche
Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers
und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den
unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189
Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener,
hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater
der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen
Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler
Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott
In der Eingabe vom 06.08.03 (Strafanzeigen gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven:
StGB : § 185 Beleidigung, § 187 Üble Nachrede,
§ 187 Verleumdung. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung
und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters und
vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
als gezieltes Ablenkungsmanöver von den unkorrekten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven.) ist bereits substantiiert
und detailliert dargetan wurden, welche Absichten der deutsche
Familienrichter mit seinem beim Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentierten Urteilsabsichten verfolgt.
In der Eingabe vom 07.08.03 (Strafanzeigen gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven:
StGB : § 185 Beleidigung, § 187 Üble Nachrede,
§ 187 Verleumdung, $ 189 Vorsätzliche Verunglimpfung
des Andenkens Verstorbener. Vorsätzliche Verunglimpfung
des Andenkens Verstorbener, hier dem ausländischen, zurückgebliebenem
Großvater der nach Deutschland verbrachten Kinder in
familiengerichtlichen Verfahren durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem
Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus
folgendem Umgangsboykott) ist bereits substantiiert und detailliert
dargetan wurden, welche Absichten der deutsche Familienrichter
mit seinem beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Urteilsabsichten
verfolgt.
Diese Urteilsabsichten des deutschen Familienrichters vom
Amtsgericht Wilhelmshaven gelten nicht nur direkt für
den Antragsteller und Kindesvater, und den Vater des Antragstellers
und Kindesvaters und somit des ausländischen, zurückgebliebenen
Großvaters der nach Deutschland verbrachten Kinder,
sondern auch für die am Verfahren beteiligten binationalen
Kinder.
Im Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als Beschluss,
bezieht sich der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven auf das Dokument, datiert auf den
03.06.2003 betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen,
in dem der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Vorgaben
für die Ergebnissteuerung bei der Auftragsvergabe des
Sachverständigengutachtens dokumentiert.
Von Steuergeldern finanziert bietet der deutsche Familienrichter
Staubwasser eine äußerst bemerkenswerte deutsch-juristische
Dienstleistung, insbesondere im vorliegenden Kontext der internationalen
Kindesentführung von einem Kontinent auf einen anderen
Kontinent und zwar speziell nach Deutschland, wobei die Kinder
zum Zeitpunkt der Verbringung vor sieben Jahren in 1995 nach
Deutschland jeweils 2 Jahre und sechs Jahre alte waren.
Das Glanzlicht der erbrachten und dokumentierten, deutsch-juristischen
Dienstleistung ist sicherlich dabei die grundlegende Frage
aller Fragen. Nämlich: Ob denn nun gerade diese Kinder
überhaupt "entfremdet" sind ? Ob denn hier
überhaupt elterliche und kulturelle Entfremdung vorliegen
kann ?
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser die deutsche, familienrechtspolitische
Praxis fortzuführen gedenkt, die unter der Etikettierung
"Zwangsgermanisierung" (siehe entsprechende nationale
und internationale Medienabdeckung seit 1998 zu internationaler
Kindesentführung und Umgangsboykott) bereits für
substantiierte Furore und scharfe internationale Kritik hinsichtlich
der Verletzung von Völkerrechten, Menschenrechten und
Kinderrechten gesorgt hat.
Die beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierte, praktizierte
Staubwässerliche-Kindeswohlpraxis-Strategie steht entgegen
den innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben
und Richtlinien. Dies dokumentiert und beweist der deutsche
Familienrichter Staubwasser dadurch, dass er in den Begründungen
seiner Beschlussfassungen vorsätzlich keine innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien
anführt, weil er dann konsequenterweise in die Zwickmühle
gerät, in der er seinem praktizierten Argumentations-
und Handlungsmuster selbst widersprechen würde. Also
kann der deutsche Familienrichter Staubwasser nicht anders
als auf den Nachweis eines "gesetzeskonformen" familienrichterlichen
Handelns offensichtlich zu verzichten. Da diese Verfahrensweise
an sich alleine schon besonders auffällig ist, setzt
der deutsche Familienrichter Staubwasser wie beim Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert nicht nur verstärkt sondern
voll und ganz auf die gezielte Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie
gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater, um unter
anderem auch von seinen erheblichen Verfahrensmängeln
mit weiteren Akten- und Verfahrensmanipulationen abzulenken,
wie z.B. Falschaussagen, Unterdrückung von Dokumenten,
Ablehnung von angebotenem Beweismaterial, etc. Dies dokumentiert
und beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser dadurch,
dass er in den Begründungen seiner Beschlussfassungen
einen Argumentationsstil darbietet, der eben nicht bemüht
ist, einen Ausgleich zwischen den auf dem Spiel stehenden
Interessen und zwischen den Antragsparteien zu schaffen, sondern
der unausgeglichen und parteiisch den Fokus darauf richtet,
den Antragsteller und Kindesvater "niederzumachen".
Wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven, dokumentiert
und beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser dies
in den Begründungen seiner Beschlussfassungen, in denen
der deutsche Familienrichter Staubwasser auch vor den Mitteln
der Beleidigung, Verleumdung und Übler Nachrede gegenüber
dem Kindesvater, dem Vater des Kindesvaters und den am Verfahren
beteiligten Kindern nicht zurückschreckt. Während
die gesetzliche Vorgabe des bürgerlichen Gesetzbuches
lautet, dass alles zu unterlassen ist, was die Beziehung zum
anderen Elternteil gefährdet und beschädigt, engagiert
sich der deutsche Familienrichter Staubwasser in seiner persönlichen,
familienrechtspolitischen Praxis genau im Gegenteil. Während
der deutsche Familienrichter Staubwasser wie dokumentiert
somit den psychologischen Missbrauch der am Verfahren beteiligten
Kinder voran treibt und selbst praktiziert, versucht der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorzutäuschen, das Verhalten
des Antragstellers und Kindesvaters, der keine Kinder entführt,
der keinen Umgang boykottiert, der Kindesentführung und
Umgangsboykott nicht legalisiert und der keinen Kinderhandel
betreibt, sei "kindeswohlgefährdend." Gleichzeitig
engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser mit
der Beleidigung, Verleumdung und Übler Nachrede des Antragstellers
und Kindesvaters auch direkt in der Beleidigung, Verleumdung
und Übler Nachrede der am Verfahren beteiligten Kinder,
denn die biologisch, genetisch und sozial begründete
Beziehung zwischen Kind und Vater ist nicht aufkündbar.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser erwähnt und
erläutert vorsätzlich nicht wie Verhaltens- und
Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
im "Lichte des Kindeswohls" zu sehen sind. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter
Staubwasser sein Verhalten als "kindeswohlorientiert"
darzustellen sucht, während das Amtsgericht Wilhelmshaven
gleichzeitig dokumentiert wie der deutsche Famlienrichter
Staubwasser mehrere Elemente für die häufigen Ursachen
von Fehlurteilen in seiner Verfahrenssteuerung aufweist, die
bekanntermaßen immer wieder zu Justizskandalen führen,
unter anderem Unrichtige Zeugenaussagen, Eingleisige Wahrheitsfindung
und Beschlussfassung, Falsche psychiatrische Sachverständigengutachten,
Suggestive Beeinflußung, etc. (Siehe dazu auch "Das
Lexikon der Justizirrtümer; Skandalöse Fälle,
unschuldige Opfer und hartnäckige Ermittler").
Es ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem
Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände
vorliegen:
a) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven in der vorsätzlichen Beleidigung
der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder engagiert.
Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung
werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht.
b) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven unwahre Tatsachen behauptet
und verbreitet, welche die am Verfahren beteiligten binationalen
Kinder verächtlich machen und in der öffentlichen
Meinung herabwürdigen sollen. Die entsprechenden Anträge
auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
c) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven unwahre Tatsachen behauptet
und verbreitet, welche die am Verfahren beteiligten binationalen
Kinder verächtlich machen und in der öffentlichen
Meinung herabwürdigen und geeignet sind, deren Kredit
zu gefährden. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung
des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches
Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend
zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen
Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch
zu unterlassen. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen,
behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven
wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz
und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und
den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen
sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung
verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler
Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der
momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken,
wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret
zu widmen.
3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offiziellen Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als
auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie
des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003)
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von
StGB 185 Beleidigung, StGB 187 Üble Nachrede, StGB 187
Verleumdung eingereicht. Es ergeht hiermit der Rechtsantrag
an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die übliche juristische
Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über
den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen
in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher
Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von
Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument
des AG Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe
an das AG Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel
des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen
Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß
wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis
zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt
Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren,
in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu
ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung
zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse
wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig
ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung
auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht
über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen
Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis
zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung
und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers,
damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde,
sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller
auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen
und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und
Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen
Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern
der inneren und äußeren Kreise der Entführungs-
und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden
hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels
Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen,
und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung
seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte
seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein
Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar
im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen
Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des
Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse
des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder
unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu
benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass
ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat
und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl
vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und
weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert,
die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben
und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder
zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden
Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner
vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht
und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte
Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen,
Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang,
etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass
Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung
nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige
Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven
steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis
zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle
Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher
Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock
dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung
der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit
der Kinder des Antragstellers.
4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs,
den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen
von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz
und Profit für das juristische Geschäft mit den
unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch
generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert
in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland,
dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen
Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.
6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen
Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden
Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten
Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche
Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation
anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung
der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit
und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte
Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung
aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern
begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt
versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ"
zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag
auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung
des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater eingereicht.
7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung
bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter
Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott
bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim
Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus
den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische
Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß
an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben
und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der
entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch
haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden
Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
9) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen
Landtag
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
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