An das Amtsgericht Wilhelmshaven
07.08.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de, info@frauke-heiligenstadt.de

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

Datum: 07.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. XXX

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 185 Beleidigung
--- StGB 187 Üble Nachrede
--- StGB 187 Verleumdung
--- StGB 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden reagiert. Beispielsweise: Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven veröffentlicht seinen "Beschluss vom 3. Juni 2003" erst nach der offiziellen Beschwerde gegen Verfahrensverzögerung an den politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen. Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl" substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30. Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe " Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17. Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen Verfahren und Nicht-Vollstreckung des per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgangs u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichen Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung im September 2002 angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die von den innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet. Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als Beschluss, mit Bezug auf das Dokument, datiert auf den 03.06.2003 betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen dokumentiert der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie der deutsche Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt, aber sich in vorsätzlicher Beleidigung, Übler Nachrede und Verleumdung und Vorsätzlicher Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott engagiert.
Eine Obduktion der Beschlüsse innerhalb der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschlandam Amtsgericht Wilhelmshaven führt zur Offenlegung folgender Analyse der Argumentationstechniken, Handlungs- und Verhaltensmuster des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter Staubwasser als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert" betitelt.
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003 mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung. Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung. Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter sind in den folgenden Eingaben beim Amtsgericht Wilhelmshaven substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03: d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03: vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang: Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20. Juni 2003
--- 5 seiten + 35 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln (8 Seiten) mit Anhang "Staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt vom 06.07.03" (35 Seiten)
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++ Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
--- 7 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 28.07.2003. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland.
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003. Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven : StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der Überprüfung auf Echtheit des Dokuments entgegen den offiziellen Rechtsanträgen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit 1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpressischerischer Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, § 241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung, den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
In der Eingabe vom 06.08.03 (Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.) ist bereits substantiiert und detailliert dargetan wurden, welche Absichten der deutsche Familienrichter mit seinem beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Urteilsabsichten verfolgt.
Diese Urteilsabsichten des deutschen Familienrichters vom Amtsgericht Wilhelmshaven gelten nicht nur direkt für den Antragsteller und Kindesvater, sondern auch für den Vater des Antragstellers und Kindesvaters. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der Antrag auf Umgang des ausländischen, zurückgebliebenen Vaters des Antragstellers und Kindesvaters und somit des ausländischen, zurückgebliebenen Großvaters der nach Deutschland verbrachten Kinder und nun am Verfahren beteiligten Kinder vorsätzlich verschleppt wird.
Der zurückgebliebene, ausländische Großvater reichte einen Antrag auf Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern am 22. Juni 2001 ein. Ein Verfahren wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven registriert AKTENZEICHEN16 F 483/01 UG. Auf Grund der Verfahrensverschleppung durch das Amtsgericht Wilhelmshaven wurde es dem südafrikanischen Großvater der nach Deutschland verbrachten Kinder nicht ermöglicht die Kinder noch einmal vor seinem Tod am 30. Juli 2002 wiederzusehen.
Es ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände vorliegen:
a) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in der vorsätzlichen Beleidigung des Antragstellers und Großvaters engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
b) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven unwahre Tatsachen behauptet und verbreitet, welche den Antragsteller und Großvater verächtlich machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen sollen. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
c) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven unwahre Tatsachen behauptet und verbreitet, welche den Antragsteller und Großvater verächtlich machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen und geeignet sind, dessen Kredit zu gefährden. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
d) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in Vorsätzlicher Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener engagiert, hier dem südafrikanischem Großvater. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch zu unterlassen. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.
3) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen hiermit folgende offiziellen Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 185 Beleidigung, StGB 187 Üble Nachrede, StGB 187 Verleumdung, StGB 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eingereicht. Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe an das AG Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis zu setzen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers, damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde, sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern der inneren und äußeren Kreise der Entführungs- und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen, und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert, die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen, Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang, etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Kinder des Antragstellers.
4) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.
6) Mediation zwischen den Elternteilen zur außergerichtlichen Vermittlung
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag vorsätzlich und wiederholt den folgenden Rechtsantrag ignoriert hat:
"Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die bereits vom Antragsteller vorgebrachten Vorschläge zusätzlich eine deeskalierende, außergerichtliche Lösung mit beispielsweise der Möglichkeit von Mediation anzustreben, hinsichtlich einer weiteren Überprüfung der Antragsparteien hinsichtlich Elternverantwortung, Kompromissfähigkeit und Erziehungseignung einzubeziehen. Der lösungsorientierte Ansatz mit gutem Willen, Konflikte zur Deeskalation und Ad-Acta-Legung aufzuarbeiten wird diesseitig und mit Sicherheit von den Kindern begrüßt."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dennoch in seinen "Beschlüssen" wiederholt versucht, den Antragsteller und Kindesvater als "unkooperativ" zu illustrieren. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Behauptung von Unwahrheiten in der Zielsetzung des Diffamierens und Diskreditierens gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater eingereicht.
7) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.
8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
9) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen Landtag
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hickman