An das Amtsgericht Wilhelmshaven
08.08.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de, info@frauke-heiligenstadt.de

Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Eberhard Menzel
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
info@stadt.wilhelmshaven.de

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

Datum: 08.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. Hickman

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
--- StGB 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
--- StGB 132 Amtsanmaßung
--- StGB 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes
--- StGB 234 Menschenraub
--- StGB 235 Kindesentführung
--- StGB 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung
--- StGB 241a Politische Verdächtigung
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser erst nach offiziellen Beschwerden reagiert. Beispielsweise: Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven veröffentlicht seinen "Beschluss vom 3. Juni 2003" erst nach der offiziellen Beschwerde gegen Verfahrensverzögerung an den politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen. Im Beschluss vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl" substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30. Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe " Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17. Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen Verfahren und Nicht-Vollstreckung des per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgangs u.a. über den Zeitraum von einem Jahr, willkürlichen Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung im September 2002 angeordnet hat, engagiert sich der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens- und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die von den innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des fairen Verfahrens abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet. Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als Beschluss, mit Bezug auf das Dokument, datiert auf den 03.06.2003 betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen dokumentiert der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie der deutsche Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu seiner Begründung anführt, aber sich in Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Amtsanmaßung, Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, Menschenraub, Kindesentführung, Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, Politischer Verdächtigung im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott engagiert.
Eine Obduktion der Beschlüsse innerhalb der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland am Amtsgericht Wilhelmshaven führt zur Offenlegung folgender Analyse der Argumentationstechniken, Handlungs- und Verhaltensmuster des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die der deutsche Familienrichter Staubwasser als "fehlerfrei" und "kindeswohlorientiert" betitelt.
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003 mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung. Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung. Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter sind in den folgenden Eingaben beim Amtsgericht Wilhelmshaven substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03: d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03: vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang: Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20. Juni 2003
--- 5 seiten + 35 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln (8 Seiten) mit Anhang "Staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt vom 06.07.03" (35 Seiten)
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++ Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
--- 7 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 28.07.2003. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland.
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003. Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven : StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der Überprüfung auf Echtheit des Dokuments entgegen den offiziellen Rechtsanträgen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit 1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpressischerischer Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, § 241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung, den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland:
Seit der Beschäftigung des deutschen Familienrichters Staubwasser mit dem vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland sind besonders erhebliche Beeinträchtigungen des Rechts auf ein faires Verfahren in "bemerkenswerter Art und Weise" dokumentiert.
Auf der wilhelmhavenischen, amtsgerichtlichen Bühne des familienrechtspolitischen Schauprozessspiels sind für den hier dokumentierten Teilausschnitt die Protagonisten und ihre grundlegenden Zielsetzungen zu benennen:
--- Der ehrenwerte, deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
Ihm liegt nicht daran, den Umstand der Kindesentführung in die Deutschen Lande staatlich ordnungsfaktorisch ordnungsgemäß aufzuklären. Ihm liegt nicht daran, den Umgang mit den in die Deutschen Lande verbrachten Kindern staatlich ordnungsfaktorisch ordnungsgemäß sicherzustellen.
--- Der ehrenwerte, nicht-deutsche Antragsteller und Kindesvater. Ihm liegt daran, mit seinen in die Deutschen Lande verbrachten Kindern eine normale Vater-Kind-Beziehung unter dem Schutze und Gesetzeswerke des deutschen Länderbunde zu pflegen. Ihm liegt daran, mit Öffentlichkeitsarbeit, mit rechtlichen und politischen Mitteln als verantwortungsvoller Kindsvater Sorge zu tragen, dass der Graus und das Übelmitspiel nicht auch anderen Mitmenschen widerfahren mag und künftig schon gar nicht seinen eigenen Kindern.
a) Staubwässerliche Verfahrenssteuerung in den familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
Das Kindeswohl im Land der alten Dichter und Denker muss kein Drama sein, aber man kann eins draus machen - und zwar von Amts wegen. So geschehen am ehrenwerten Amtsgericht Wilhelmshaven zur Jahrhundertwende und eingetragen mit Brief und Siegel in der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert das "Wilhelmshavener amtsgerichtliches kindeswohlstes Szenario" in drei wesentlichen, familienrichterlichen Staubwasser-Akten:
ERSTER STAUBWASSER-FAMILIENRECHTSPOLITISCHER AKT
Verfahrenstechnik: Förderung des Umgangsboykotts, Nicht-Vollstreckung des per Gerichts angeordneten Umgangs vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG, Verfahrensverschleppung über den Zeitraum von einem Jahr
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, soll von allein aufgeben und Deutschland verlassen, wenn ihm in den Verfahren zum Umgang mit den Kindern durch Verfahrensmanipulation keine Aussicht auf Erfolg gewährt wird.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit in Hungerstreik, öffentlichen Demonstrationen, Öffentlichkeitsarbeit und Medienberichten gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott, sowie gegen die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhlemshaven muss den Zweiten Akt eröffnen, um seine Ziele zu erreichen.
ZWEITER STAUBWASSER-FAMILIENRECHTSPOLITISCHER AKT
Verfahrenstechnik: Willkürlicher Umgangsauschluss vom 04.10.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG auf ein halbes Jahr auszusetzenden Umgang, der nie stattgefunden hat nach boykottiertem, nicht-vollstrecktem, gerichtlich angeordneten Umgang über den Zeitraum von einem Jahr. Gezielte Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater. Erpressung, Drohung und Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters, seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen. Verfahrensverschleppung bei Beschlussfassung und deren Veröffentlichung.
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, soll aus Deutschland abgeschoben werden, so dass der deutsche Familienrichter, seine Entscheidung in Abwesenheit des Kindesvaters veröffentlichen kann. Mit der gezielten Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie soll der Antragsteller und Kindesvater erniedrigt und eingeschüchtert werden.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische zurückgebliebene Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit in politischen und rechtlichen Initiativen gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott und gegen die Diskriminierung von binationalen Kindern und deren nicht-deutsche zurückgebliebene Umgebung. Der Antragsteller und Kindesvater erwirkt, dass er nicht aus Deutschland abgeschoben wird.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven muss den Dritten Akt eröffnen, um seine Ziele zu erreichen.
DRITTER STAUBWASSER-FAMILIENRECHTSPOLITISCHER AKT
Verfahrenstechnik: Ablehnung der einstweiligen Anordnung auf Umgangsregelung vom 03.06.2003 und vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG nach willkürlichem Umgangsauschluss zu auf ein weiteres halbes Jahr, der nie stattgefunden hat nach boykottiertem, nicht-vollstreckten, gerichtlich angeordneten Umgang den Zeitraum von einem Jahr. Gezielte Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters. Erpressung, Drohung und Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters, seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen. Beleidigung und Verleumdung des Kindesvaters als "krank". Die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie zielt nun darauf ab, den Antragssteller und Kindesvater unter den Absichten der Freiheitsberaubung und des Justizmordes in eine psychiatrische Klinik zu schicken, um in aus dem Weg zu räumen.
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, soll in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und damit mundtot gemacht werde. Da die vorgehenden Strategien des deutschen Familienrichters Staubwasser aus dem ersten und zweiten Akt nicht zu den erwünschten Ergebnissen geführt haben, dass der Antragsteller und Kindesvater von alleine aufgibt und Deutschland verläßt, und dass der Antragsteller und Kindesvater sich widerstandslos aus Deutschland abschieben läßt, versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser den Antragsteller mit der Einweisung in eine psychiatrische Klinik aus dem Verkehr zu ziehen, da die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und des deutschen Familienrichters Staubwasser bereits über die vom deutschen Familienrichter Staubwasser kritisierten Medienberichte an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Denn auch die Nötigungs- und Erpressungsstrategie des Familienrichters Staubwasser gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater, seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen hat nicht gewirkt, und der deutsche Familienrichter Staubwasser will auf diese Weise weitere Öffentlichkeit vermeiden.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische zurückgebliebene Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen Bedrohung und Nötigung nicht beeindrucken, sondern engagiert sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit in politischen und rechtlichen Initiativen gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott und gegen die Diskriminierung von binationalen Kindern und deren nicht-deutsche zurückgebliebene Umgebung.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nimmt seinen wohlverdienten Urlaub und der deutsche Familienrichter Tiarks sagt am 31.07.03 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG aus, dass er nicht wisse, wann der deutsche Familienrichter Staubwasser an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückkehren würde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt darauf, dass wenn er aus dem Urlaub an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückkommt, der Antragsteller und Kindesvater bereits aus dem Verkehr gezogen sei und der Antragsteller und Kindesvater sich somit nicht in weiteren Beschwerdeverfahren gegen die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven engagieren könnte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, das nicht nur der deutsche Familienrichter Staubwasser im Urlaub ist, sondern dass auch die Akten zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung im Urlaub vom Amtsgericht Wilhelmshaven seien.
EPILOG
Die Geister die der deutsche Familienrichter Staubwasser rief, wird er nicht mehr los. Und das schmeckt dem deutschen Familienrichter Staubwasser ganz und gar nicht, wie wiederholt in seinen Beschlüssen dokumentiert.
b) Staubwässerliche Argumentationstechnik in den Begründungen der Beschlüsse zu familiengerichtlichen Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven
Auf der wilhelmhavenischen, amtsgerichtlichen Bühne des familienrechtspoltischen Schauprozessspiels illustriert sich die beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierte, praktizierte Staubwasser-Kindeswohlpraxis-Strategie in der dokumentierten Argumentationstechnik wie folgt:
Im Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als Beschluss, bezieht sich der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf das Dokument, datiert auf den 03.06.2003 betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen, in dem der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Vorgaben für die Ergebnissteuerung bei der Auftragsvergabe des Sachverständigengutachtens dokumentiert.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser die deutsche, familienrechtspolitische Praxis fortzuführen gedenkt, die unter der Etikettierung "Zwangsgermanisierung" (siehe entsprechende nationale und internationale Medienabdeckung seit 1998 zu internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott) schon für substantiierte Furore und scharfe internationale Kritik hinsichtlich der Verletzung von Völkerrechten, Menschenrechten und Kinderrechten gesorgt hat.
In der Eingabe vom 28.07.2003 (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland) sowie in der Eingabe vom 23.07.03 (vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++ Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung) wurde bereits substantiiert dargetan, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser einerseits das Ergebnis des Sachverständigengutachtens in der Verlängerung und Übereinstimmung mit seiner dokumentierten Diffamierungs- und Diskriminierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater vorzubestimmen gedenkt und andererseits vorsätzlich sämtliche offiziellen Rechtsanträge zum Erbringen des Nachweises der passenden, beruflichen Qualifikation des ausgewählten Sachverständigen zur Begutachtung von PAS-Kindern vorsätzlich nicht beantwortet und ignoriert.
Der objektive Sachverhalt ist, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und unter Verletzung des Rechts auf Anhörung, vorsätzlich Informationen zur ordnungsgemäßen Sicherstellung des verfahrensrechtlich zugesicherten Schutzes der Interessen des Antragstellers unterschlägt.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser gibt vorsätzlich entgegen den offiziellen Rechtsanträgen keine Begründung sowie Qualifikationsnachweise bei seiner Sachverständigenauswahl an. Der deutsche Familienrichter Staubwasser erläutert vorsätzlich entgegen den offiziellen Rechtsanträgen nicht die folgenden objektiven Sachverhalte:
aa) Der deutsche Familienrichter Staubwasser erbringt vorsätzlich nicht den Nachweis, dass sein Sachverständiger ein qualifizierter Kinderpsychologe mit ausreichender adäquater Qualifikation und Erfahrung in familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerechtsfragen und Umgangsfragen ist.
bb) Nach dem Arbeitsort des vom deutschen Familienrichter Staubwasser ausgewählten Sachverständigen handelt es sich hier eher um einen Psychiater in einer Psychiatrischen Klinik.
cc) Mit der Auswahl eines zur vorliegenden Rechtssache (Umgangsregelung nach internationaler Kindesentführung) nicht-qualifizierten Sachverständigen dokumentiert das Amtsgerichts Wilhelmshaven, dass davon auszugehen ist, dass die Verfahrenssteuerung des deutschen Familienrichters Staubwasser auf ein "Falsches Sachverständigengutachten" hinauslaufen soll, dass als Grundlage für ein Fehlurteil mit der vorbestimmten Begründung des deutschen Familienrichters Staubwasser dienen soll. Falsche Sachverständigengutachten sind eine der häufigen Ursachen von Fehlurteilen und insbesondere psychiatrische Gutachten führen immer wieder zu Justizskandalen (Siehe dazu auch "Das Lexikon der Justizirrtümer; Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer und hartnäckige Ermittler"). Bekanntlich sind Fehlurteile, Justizirrtümer und Justizskandale für die aus den Verfahren erzeugten Opfer nur schwer zu korrigieren, einerseits aus der Erfahrung der schwerwiegenden Eingriffe in Lebensweg und Schicksal der Opfer und andererseits auf Grund der noch immer in der deutschen Rechtswirklichkeit praktizierten "Persilschein-Mode" in Übereinstimmung mit dem Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" durch vorsätzliche gegenseitige Deckung und Förderung der unkorrekten Verfahrensweisen von deutschen, juristischen, sozialen und administrativen Behörden und anderer Verfahrensbeteiligter.
dd) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller und Kindesvater sich gegen nationalsozialistisches Gedankengut und dessen Wiederbelebung offen ausspricht. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht den geschichtlichen und rechtspolitischen Hintergrund seiner Gutachterauswahl entgegen dem offiziellen Rechtsantrag angibt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht die geschichtlichen Hintergründe des Landeskrankenhauses Wehnen benennt, bei dem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven das Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hat. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich die folgenden verfahrensrelevanten Informationen unterdrückt:

Aspekt 1) Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Nazi-Terror durch das Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 2) Patientenmorde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg im Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 3) Psychiatrieopfer und Scheinpatienten im Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 4) Verweigerung des Landes Niedersachsen und der Stadt Wilhelmshaven zu Reparationen und Entschädigungszahlungen an die Opfer des Landeskrankenhauses Wehnen und deren Hinterbliebenen

Aspekt 1) Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Nazi-Terror durch das Landeskrankenhaus Wehnen
So verschweigt der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich die Mahnmalenthüllung vom 1. September 2001, die Dokumentation Hungertod und "Euthanasie" in der Heil und Pflegeanstalt Wehnen im "Dritten Reich" und die Wander-Ausstellung: Psychiatrie im "Dritten Reich" in Niedersachsen, die einiges über die Geschichte des Landeskrankenhauses Wehnen erzählen:
--- Die "Nervenheilanstalt" Wehnen bei Oldenburg ist Bestandteil der Todesmaschinerie im Nationalsozialismus gewesen.
--- In der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt, heute Landeskrankenhaus Wehnen, wurden zwischen 1936 und 1947 mindestens 1500 Patienten ermordet, hauptsächlich durch gezieltes Aushungern. Ebenfalls überlebten nur wenige ausländische, jüdische und strafgefangene Patienten die Behandlung in der Heil und Pflegeanstalt Wehnen.
--- Während des Nationalsozialismus wurden Menschen psychisch krank gemacht und dann umgebracht.
Aspekt 2) Patientenmorde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg im Landeskrankenhaus Wehnen
Fortsetzung der Verbrechen an den Patienten nach Zusammenbruch des Nazi-Terrorregimes.
Aspekt 3) Psychiatrieopfer und Scheinpatienten im Landeskrankenhaus Wehnen
--- Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser ein Sachverständigengutachten mit "bemerkenswerter" Ergebnissteuerung beim Landeskrankenhaus Wehnen in Auftrag gibt und dabei vorsätzlich die Geschichte und Hintergründe für Fälle von Scheinpatienten und Psychiatrieopfers im Landeskrankenhaus Wehnen unterdrückt (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing"). Gleichzeitig dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven wie der deutsche Familienrichter Staubwasser, die Erläuterung der Hintergründe für die Sachverständigenauswahl des Landeskrankenhauses Wehnen vorsätzlich verweigert, aber im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland das beim Landeskrankenhaus Wehnen in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern gezielt auf den Antragsteller, hier den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater, entsprechend der angewendeten Diffamierung gezielt steuert.
Aspekt 4) Verweigerung des Landes Niedersachsen und der Stadt Wilhelmshaven zu Reparationen
und Entschädigungszahlungen an die Opfer des Landeskrankenhauses Wehnen und deren Hinterbliebenen
--- Die bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten berichten im Juli 2000, dass selbst nach dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) von 1953 die geforderten Forschungmittel vom Land Niedersachsen nicht bewilligt wurden und den ermordeten Patienten um die Anerkennung als Verfolgte des NS-Regimes erschwert und versagt wurde.
--- Zur Einrichtung einer Gedenkstätte am 1. September 2000 glänzte die Stadt Wilhelmshaven durch Abwesenheit. Der Oberbürgermeister Eberhard Menzel erschien nicht zu diesem Ereignis und schickte keinen Stellvertreter ein halbes Jahrhundert später an den Ort des Gedenkens, um den Opfern der Vernichtung "unwerten" Lebens Anerkennung und Respekt zu erweisen, und der Oberbürgermeister Eberhard Menzel übergab den Kindern und Enkeln der in Wehnen Ermordeten keine Reparationszahlungen.
ee) Das Amtsgericht Wihlemshaven dokumentiert, dass der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, in der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung wiederholt als schwachsinnig und krank diffamiert wird.
04.10.2002 Beschluss 16 F 605/00UG Bedenken gegen die Verfahrensfähigkeit des Antragstellers haben sich insbesondere vor dem Hintergrund des vorliegenden Gutachtens nicht ergeben, so dass der Anregung der Antragstellerin in deren Schriftsatz vom 18.12.2000 nicht weiter nachgegangen werden musste.
Die Partei der Antragsgegnerin und deutschen Kindesmutter, deren Verhalten der deutsche Familienrichter wie dokumentiert nur zu gerne als "kindeswohlorientiert" illustriert, und von der deutschen Kindesmutter, von der deutsche Familienrichter Staubwasser wie dokumentiert aussagt, sie würde den Umgang zwischen Kindern und Kindesvater nicht beeinträchtigen, versucht den Kindesvater für verfahrensunfähig zu erklären, damit er keine Verfahren zum Umgang beim Familiengericht anstrengen kann. Auf gut Deutsch versucht die liebevolle, deutsche Kindesmutter den Antragsteller und Kindesvater als verrückt, schwachsinnig, blödsinnig darzustellen.
03.08.03 Beschluss 16 F 229/03 UG 4.a) ob und inwieweit die Einräumung eines Umgangsrechtes des Antragstellers mit seinen Kindern JXXX-MXXX und SXXX dem Kindeswohl entspricht oder aber ob durch die Einräumung eines Umgangsrechtes das Wohl der Kinder gefährdet würde. 4.b.bb) ist der Antragsteller aufgrund seiner psychischen Konstitution derzeit in der Lage, ohne Kindeswohlgefährdung einen Umgang mit seinen Kindern zu pflegen,
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass bei der Pragmatik-Textanalyse der Beschlüsse des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der deutsche Familienrichter Staubwasser den Antragsteller und Kindesvater bei der Auftragsvergabe des Sachverständigengutachtens als "krank" und "umgangsunfähig" porträtiert.
18.06.03 RA. Lange / L/R LA-03/00554 16 F 229/03UG Aus diesseitiger Sicht ist er nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu vertreten. Diese Unfähigkeit,überhaupt selbst sich in angemessener Weise mit der Situation ausenanderzusetzen, ist eindeutig krankheitsbedingt. Für den Laien muß es den Eindruck haben, als sei der Antragsteller nicht mehr in der Lage, sich selbst auch nur ansatzweise unter Kontrolle zu bringen. Er selbst hat in der letzen mündlichen Verhandlung sinnbildlich formuliert, daß der "Kessel dann explodieren" könne. Der Antragsteller ist unbeherrscht und steigert sich in seiner Ablehnung und seinem Haß gegenüber Dritten in immer neue Höhen. Berechtigterweiser ergeben sich auch bei der Kindesmutter zusehends Ängste im Hinblick darauf, wie es denn überhaupt möglich sein soll, die Kinder unbeaufsichtigt dem Antragsteller zu überlassen. Vor dem Hintergrund dieser jüngsten Vorfälle bitten wir, in eine mögliche sachverständige Begutachtung auch einzubeziehen, ob eine mögliche sachverständige Begutachtung auch einzubeziehen, ob eine Überlassung der Kinder an den Antragsteller überhaupt gefahrlos möglich ist. Es bleibt der Eindruck, daß der Antragsteller zu Kurzschluß Reaktionen mit unter Umständen nicht mehr voraussehbaren und dann unverantwortbaren Folgen für die Kinder, Mutter und auch sonstige Verfahrensbeteiligte.
Zumindest ist in den Akten beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dieser Behauptung nicht alleine da steht. Denn rein zufällig hat diese Behauptung auch die Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester in den leeren Raum gestellt. Und muss denn da nicht was wahres dran sein, wenn so etwas schon Rechtsanwalt Herr Dr. Uwe Biester sagt, der ja bei allem Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit, gleichzeitig eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt. Zumindest ist in den Akten beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn Dr. Uwe Biester in der Diffamierungsstrategie gegenüber dem Kindesvater und Antragsteller, in Verfahrensverschleppung und in der gezielten Konfliktbetreibung nicht vom Amtsgericht Wilhelmshaven kritisiert wird. Äußerst bemerkenswert ist die "extrem unkritische Beziehung" zwischen dem deutschen Familienrichter Staubwasser und Herrn Dr. Uwe Biester dokumentiert anhand der kopienhaften, wechselseitigen Wiederaufnahme des Argumentationsmusters. Daraus könnte sich unter Umständen die Fragestellung ergeben, wer bei wem abschreibt oder wer welche Dokumente für wen schreiben könnte.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass diese dokumentierte Art der Diffamierungsstrategie gezielt eingesetzt wird, um den Antragsteller und Kindesvater für die "Einladung" ins Landeskrankenhaus Wehnen mit einer eigenen, ganz "besonderen" deutschen Geschichte vorzubereiten.
ff) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass es dem deutschen Familienrichter Staubwasser nicht gelingt, den Antragsteller und Kindesvater, der seit 1995 Umgang mit seinen nach Deutschland verbrachten Kindern mit der Anstrengung von familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu erwirken sucht, aus Deutschland zu vertreiben und aus Deutschland ausweisen zu lassen. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Verletzung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit wiederholt den Antragsteller und Kindesvater bedroht und nötigt, von seiner Öffentlichkeitsarbeit und von seinen Medienauftritten abzulassen, in denen unter anderem auch die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter öffentlich gemacht werden. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser die am Verfahren beteiligten Kinder und den zu gewährenden Umgang mit ihnen in gezielter erpresserischer Absicht benutzt, um den Antragsteller und Kindesvater unter Verletzung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit mundtot machen. Als auch diese staubwässerliche Strategie nicht aufgeht, geht der deutsche Familienrichter Staubwasser dazu über, wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, seine Verfahren in Richtung einer sogenannten "Freiheitsberaubung" zu steuern. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deustche Familienrichter Staubwasser im Laufe der Verfahrensgeschichte das Landeskrankenhaus Wehnen für diese Absicht benutzt, das eine bestimmte dokumentierte, deutsche Geschichte aufweist, die der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich unterdrückt. (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing")
gg) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass es dem deutschen Familienrichter Staubwasser nicht gelingt, den Antragsteller und Kindesvater, der seit 1995 Umgang mit seinen nach Deutschland verbrachten Kindern mit der Anstrengung von familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu erwirken sucht, aus Deutschland zu vertreiben und aus Deutschland ausweisen zu lassen. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Verletzung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit wiederholt den Antragsteller und Kindesvater bedroht und nötigt, von seiner Öffentlichkeitsarbeit und von seinen Medienauftritten abzulassen, in denen unter anderem auch die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter öffentlich gemacht werden. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser die am Verfahren beteiligten Kinder und den zu gewährenden Umgang mit ihnen in gezielter erpresserischer Absicht benutzt, um den Antragsteller und Kindesvater unter Verletzung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit mundtot machen. Als auch diese staubwässerliche Strategie nicht aufgeht, geht der deutsche Familienrichter Staubwasser dazu über, wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, seine Verfahren in Richtung eines sogenannten "Justizmordes" zu steuern. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deustche Familienrichter Staubwasser im Laufe der Verfahrensgeschichte das Landeskrankenhaus Wehnen für diese Absicht benutzt, das eine bestimmte dokumentierte, deutsche Geschichte aufweist, die der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich unterdrückt. (Siehe auch Anhang:
Quelle "European Anti-Mobbing")
Es ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände vorliegen:
a) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser in seinen Beschlüssen, die Frage nach Gerechtigkeit als "unjuristisch" und "unwürdig" abtut. Die Tradition des deutschen Richtertum und deutscher Rechtswahrer, die Justiz nicht als staatlicher Ordnungsfaktor zum Interessensausgleich zwischen Starken und Schwachen zu verstehen, ist auf das Selbstverständnis der Justiz in der Dienerschaft als politisch prostituiertes Instrument zurückzuführen. Carl Schmitt beschreibt diese Phänomen als: "Der deutsche Rechtswahrer ist heute der Mitarbeiter des Führers. Nationalsozialistisches Recht und Plan und Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten erkannt und gewahrt werden." Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser für sich beansprucht "Plan und Wille des Kindeswohls" eifrig zu praktizieren, wobei der deutsche Familienrichter zusätzlich zu den dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen weder innerstaatliche und internationale, gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien in seinen Beschlussbegründungen verwendet noch das Kindeswohl entgegen offizieller Rechtsanträge definiert.
Zusätzlich dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven wie der deutsche Familienrichter Staubwasser parallel Argumentationstechnik sowie Verhaltens- und Handlungsmuster einer "Selbstamnestie" praktiziert, die schon von Teilen der deutschen Justiz wie dokumentiert in der Geschichte der Nazi-Juristen hinter den Mauern ihrer Unabhängigkeit praktiziert wurde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven behauptet wie urkundlich im Beschluss vom 25.07.2003 belegt, dass es sich nur um vom Antragsteller "behauptete fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter" handeln würde und der deutsche Familienrichter Staubwasser engagiert sich somit in vorsätzlicher Täuschung und Falschaussage, da der objektive Sachverhalt ist, dass es sich nicht um "behauptete" , sondern um "tatsächliche fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter" handelt, die das Amtsgericht Wilhelmshaven selbst dokumentiert. In der deutschen Geschichte der Nazi-Juristen lautet die Formulierung des Freispruchs in eigener Sache: "Ich weiß mich frei von irgendeiner Schuld ...". Auf dem ordentlichen Wege der strafrechtlichen Verfolgung gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser ist zu überprüfen, ob bei heute amtierenden Juristen die fatale Kontinuität der Verweigerung einer freiwilligen Selbstkontrolle und Selbstüberwachung im deutschen Justizapparat Fortsetzung findet und wie dieser fatalen Kontinuität zu begegnen ist. "Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches miteinander verbindet" (Die Post von Danzig, Geschichte eines deutschen Justizmords). Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in der vorsätzlichen Vorbereitung eines bestimmten hochverräterischen Unternehmens gegen die Bundesrepublik Deutschland engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
b) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter den geschichtlichen und rechtspolitischen Hintergrund seiner Gutachterauswahl entgegen dem offiziellen Rechtsantrag vorsätzlich nicht angibt. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser verfahrensrelevante Informationen zu dem vom deutschen Familienrichter Staubwasser ausgewählten Landeskrankenhauses Wehnen vorsätzlich unterdrückt, was sowohl die Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit der Wurzel im Nazi-Terror mit der Euthanasie im Dritten Reich beinhaltet als auch die Patientenmorde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg sowie die Psychiatrieopfer und Scheinpatienten der jüngeren deutschen Geschichte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser mit dieser Verfahrensweise eine gewisse, deutsche Tradition fortsetzt, die darin besteht, Verantwortung für dieses Kapitel deutscher Geschichte weitgehend aus den Köpfen auszublenden. Da sich der deutsche Familienrichter Staubwasser wie beim Amtsgericht Wilhlemshaven dokumentiert nicht gegen die nationalsozialistische Vergangenheit des Landeskrankenhauses Wehnen ausspricht, ist hier somit auf vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
c) Der deutsche Familienrichter Staubwasser äußert in seinen Beschlüssen, dass der Kindesvater, der seit 1995 versucht, mit Hilfe des Amtsgerichts Wilhelmshaven einen gesicherten Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern wiederherzustellen, den Aussagen des deutschen Familienrichter Staubwasser nach "krank" sei. Der deutsche Familienrichter Staubwasser nimmt sich die Freiheit, eine Krankheitsdiagnose in familiengerichtlichen Beschlüssen über Verfahrensbeteiligte zu erstellen, ohne dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine psychologische Ausbildung, medizinische Ausbildung, therapeutische Ausbildung, etc. nachweist und selbst nach offiziellen Rechtsanträgen den Nachweis für die Befähigung und Zulassung zu solch einem öffentlichem Amt, die den deutschen Familienrichter Staubwasser zu einer derartigen Aussage berechtigen würde, vorsätzlich nicht erbringt. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in der Amtsanmaßung engagiert mit der unbefugten Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt und eine Handlung vornimmt, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
d) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser im Verlaufe der dokumentierten Verfahrensgeschichte nach dem Scheitern sämtlicher bis dato ausgeführten Aggressionsstrategien des deutschen Familienrichters Staubwasser gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater darauf abzielt, nun nach der gezielten Diffamierung des Antragstellers und Kindesvaters als "krank", den Antragsteller und Kindesvater in die psychiatrische Abteilung des Landeskrankenhauses Wehnen mit nationalsozialistischer Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach der vorsätzlichen Verweigerung des Sorgerechts und des Umgangs zu "entsorgen". Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser wie dokumentiert in der Verfahrensgeschichte nicht erwirken konnte, dass der Antragsteller und Kindesvater freiwillig Deutschland verläßt und nicht erwirken konnte, dass der Antragsteller und Kindesvater aus Deutschland abgeschoben wird, beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser nun den Antragsteller und Kindesvater aus dem Weg zu räumen, indem er den Antragsteller und Kindesvater in eine psychiatrische Klinik einweist, die der Antragsteller und Kindesvater möglichst nicht mehr lebend verlassen sollte (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing"). Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in Vorbereitung und Versuch des Justizmordes engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
e) Die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, wie dokumentiert und zuvor erläutert, haben definitiv nichts mit dem Kindeswohl zu tun, sondern stehen diesem eindeutig entgegen. Dies beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven selbst im Stil seiner Beschlussbegründungen ohne Definition des Kindeswohl und ohne Hinzuziehung von innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Es gibt keine moralischen, ethischen, politischen und juristischen Standards, Vorgaben und Richtlinien für die Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott. Es gibt nur Gesetze, Rechte und Übereinkommen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott. Aus diesem Grund ist der deutsche Familienrichter Staubwasser auch nicht im Stande innerstaatliche und internationale, gesetzliche Vorgaben und Richtlinien in seinen Beschlüssen zu benennen, für das, was der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung legalisiert. Die Argumentationstechnik des deutschen Familienrichter Staubwasser beschränkt sich wie vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, lediglich auf die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller und ausländischen, zurückgebliebenem, Elternteil. Das Amtsgericht Wilhelmshaven überträgt nach der Verbringung der Kinder von Südafrika nach Deutschland das alleinige Sorgerecht auf die deutsche Kindesmutter auf Empfehlung des Jugendamtes Wilhelmshaven. Diese Verfahrensweisen widersprechen eindeutig den Richtlinien der Konferenz von Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution des Jugendamtes aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde. Wie dokumentiert und bewiesen engagiert sich das Amtsgericht Wilhelmshaven insbesondere mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser im Anschluss der Verbringung der Kinder nach Deutschland aktiv und wiederholt in Verfahrensverschleppung und Nicht-Vollstreckungen von Umgangsbeschlüssen sowie willkürlichem Umgangsauschluss. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich die Aussage warum zunächst in Südafrika geborene Kinder, plötzlich in Deutschland auftauchen und zum Spielball deutscher Behörden werden, und warum es dann in der Folge überhaupt seit 1995 familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zur Frage des Umgangs zwischen den nach Deutschland entführten Kinder und dem ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater gibt, von denen nicht ein einziges Verfahren ordnungsgemäß und staatlich ordnungsfaktorisch in der sozialen Realität den Umgang zwischen den Kindern und dem Kindesvater sicherstellen konnte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht". Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Straftatbestand der Kindesentführung engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
f) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser der am Verfahren beteiligten Kinder bemächtigt, um die Kinder und deren Wohl dafür auszunutzen, mittels dem gerichtlich zu regelnden Umgang, den Antragsteller und Kindesvater zu bedrohen und zu erpressen, damit er von der Veröffentlichung der unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter abläßt. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser in der Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters engagiert, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser rechtswidrig mittels seiner am Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten, tatsächlichen, unkorrekten Verfahrensweisen mit dem empfindlichen Übel des willkürlich versagten Umgangs droht, um den Antragsteller zur Unterlassungshandlung der Veröffentlichung der unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter zu nötigen. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Straftatbestand des Menschenraubes engagiert, sich mit Drohung, empfindlichen Übel und durch List der am Verfahren beteiligten Kinder bemächtigt, um die Kinder in hilfloser Lage der Sklaverei und Leibeigenschaft der Entführungs- und Entfremdungsumgebung auszusetzen. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
g) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche Familienrichter Staubwasser im Verlaufe der dokumentierten Verfahrensgeschichte nach dem Scheitern sämtlicher bis dato ausgeführten Aggressionsstrategien des deutschen Familienrichters Staubwasser gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater darauf abzielt, nun nach der gezielten Diffamierung des Antragstellers und Kindesvaters als "krank", den Antragsteller und Kindesvater in die psychiatrische Abteilung des Landeskrankenhauses Wehnen mit nationalsozialistischer Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach der vorsätzlichen Verweigerung des Sorgerechts und des Umgangs zu "entsorgen". Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser wie dokumentiert in der Verfahrensgeschichte nicht erwirken konnte, dass der Antragsteller und Kindesvater freiwillig Deutschland verläßt und nicht erwirken konnte, dass der Antragsteller und Kindesvater aus Deutschland abgeschoben wird, beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser nun den Antragsteller und Kindesvater aus dem Weg zu räumen, indem er den Antragsteller und Kindesvater in eine psychiatrische Klinik einweist, wobei der Antragsteller und Kindesvater möglichst seiner Freiheit beraubt werden soll und wobei der Antragsteller und Kindesvater möglichst eine Gesundheitsschädigung erfährt (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing"). Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
h) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Willkürmaßnahmen die vorsätzliche Gefährdung und Schädigung der am Verfahren beteiligten Kinder und des Antragstellers bzw. Kindesvaters beabsichtigt. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser sein Amt missbraucht, um eine politische Rechtsprechung auszuüben, die den Grundsätzen der demokratischen, rechtsstaatlichen Bundesrepublik Deutschland entgegensteht. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Ablehnung des Gutachters auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven und Benennung eines neuen Gutachters
In Bezug auf die Eingabe vom 28.07.2003 (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland) und in Bezug auf die zuvor aufgeführten Erläuterungen der vorliegenden Eingabe vom 08.08.2003 wird der vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ausgewählte Gutachter Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen abgelehnt.
Es ergeht hiermit wiederholt der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
ausgewählten Gutachter Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen ordnungsgemäß über die Ablehnung der Beteiligung an familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung, insbesondere im vorliegenden Verfahren, in Kenntnis zu setzen.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, einen neuen Gutachter für die vorliegenden Verfahren zu benennen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die Gutachterauswahl ordnungsgemäß und transparent durchzuführen. Bevor der ausgewählte Gutachter seine Arbeit aufnehmen kann, ist seine Qualifikation und seine Erfahrung den bereits vorgebrachten Rechtsanträgen entsprechend zur Sicherstellung der verfahrensrechtlichen Anforderungen, ordnungsgemäß vom Amtsgericht Wilhelmshaven nachzuweisen. Ein KFZ-Sachverständiger hat keine Kompetenzen die Brandursache eines Hausbrandes festzustellen.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
3) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.
4) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch zu unterlassen. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret zu widmen.
6) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen hiermit folgende offiziellen Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, StGB 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, StGB 132 Amtsanmaßung, StGB 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, StGB 234 Menschenraub, StGB 235 Kindesentführung, StGB 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, StGB 241a Politische Verdächtigung eingereicht. Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe an das AG Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis zu setzen.
Hiermit ergehen die offiziellen Rechtsanträge zu der Einforderung von offiziellen, substantiierten Stellungnahmen an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, sowohl zu den Hintergründen für den dokumentierten, vorliegenden Fall eines Scheinpatienten und Psychiatrieopfers im Landeskrankenhaus Wehnen (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing") als auch zur Erläuterung der Hintergründe für die Sachverständigenauswahl des Landeskrankenhauses Wehnen im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland unter Berücksichtigung der beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensgeschichte und unter Berücksichtigung der dokumentierten Geschichte des Landeskrankenhauses Wehnen. Eine Kopie dieser Stellungnahme von Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, ist nicht nur dem Antragsteller, sondern auch dem Landgericht Oldenburg zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers, damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht künftig ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde, sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern der inneren und äußeren Kreise der Entführungs- und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen, und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert, die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen, Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang, etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Kinder des Antragstellers.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes"
b) "Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen" mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrationslager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
Der politisch und moralisch verantwortliche Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter Herr Schröder werden gebeten den Antragsteller mitzuteilen, wie weit ihre respektiven Initiativen zur Transparenz, Pflege der deutschen Geschichte sowie zu ihrem respektivem politischen und rechtspolitischen Selbstverständnis fortgeschritten sind.
Diesseitig wird das Motto "Lernfähigkeit ist kein Zeichen von Schwäche" der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßt, dass die Bundesjustizministerin offiziell im Zusammenhang mit der Modernisierung der deutschen Justiz äußert. Diesseitig wird begrüßt, wenn das Amtsgericht Wilhelmshaven sowie die durch die Anträge angesprochenen Personen aufzeigen, dass Lernfähigkeit kein Zeichen von Schwäche ist. Diesseitig wird eine gepflegte, deutsche, rechtspolitische Leitkultur begrüßt, die die Zielsetzung praktiziert, den Menschen in einem vereinten Europa und dem Frieden in der Welt zu dienen und sich nicht scheut, Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in der deutschen Rechtswirklichkeit umzusetzen.
7) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Hiermit ergehen die offiziellen Rechtsanträge zu der Einforderung von offiziellen, substantiierten Stellungnahmen des Deutschen Bundestages sowohl zu den Hintergründen für den dokumentierten, vorliegenden Fall eines Scheinpatienten und Psychiatrieopfers im Landeskrankenhaus Wehnen (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing") als auch zur Erläuterung der Hintergründe für die Sachverständigenauswahl des Landeskrankenhauses Wehnen im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland unter Berücksichtigung der beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensgeschichte und unter Berücksichtigung der dokumentierten Geschichte des Landeskrankenhauses Wehnen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Deutschen Bundestag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Deutschen Bundestag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes"
b) "Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen" mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrationslager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
Diesseitig wird das Motto "Lernfähigkeit ist kein Zeichen von Schwäche" der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßt, dass die Bundesjustizministerin offiziell im Zusammenhang mit der Modernisierung der deutschen Justiz äußert. Diesseitig wird begrüßt, wenn das Niedersächsische Justizministerium sowie die durch die Anträge angesprochenen Personen aufzeigen, dass Lernfähigkeit kein Zeichen von Schwäche ist. Diesseitig wird eine gepflegte, deutsche, rechtspolitische Leitkultur begrüßt, die die Zielsetzung praktiziert, den Menschen in einem vereinten Europa und dem Frieden in der Welt zu dienen und sich nicht scheut, Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in der deutschen Rechtswirklichkeit umzusetzen.
Hiermit ergehen die offiziellen Rechtsanträge zu der Einforderung von offiziellen, substantiierten Stellungnahmen das Niedersächsische Justizministerium sowohl zu den Hintergründen für den dokumentierten, vorliegenden Fall eines Scheinpatienten und Psychiatrieopfers im Landeskrankenhaus Wehnen (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing") als auch zur Erläuterung der Hintergründe für die Sachverständigenauswahl des Landeskrankenhauses Wehnen im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland unter Berücksichtigung der beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensgeschichte und unter Berücksichtigung der dokumentierten Geschichte des Landeskrankenhauses Wehnen.
9) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen Landtag
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an den Niedersächsischen Landtag das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes"
b) "Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen" mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrationslager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersäch