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Datum: 08.08.03
Geschäftsnummer: NZS 16 F 229/03 UG
In der Familiensache
Hickman ./. Hickman
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
--- StGB 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
--- StGB 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen
--- StGB 132 Amtsanmaßung
--- StGB 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes
--- StGB 234 Menschenraub
--- StGB 235 Kindesentführung
--- StGB 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung
--- StGB 241a Politische Verdächtigung
Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
1) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass sich wiederholt
Verfahrensverschleppungen neben weiteren Unregelmäßigkeiten
ereignen, und dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
erst nach offiziellen Beschwerden reagiert. Beispielsweise:
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
veröffentlicht seinen "Beschluss vom 3. Juni 2003"
erst nach der offiziellen Beschwerde gegen Verfahrensverzögerung
an den politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen. Im Beschluss
vom 3. Juni 2003 beauftragt der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen mit der Erstellung eines Sachverständigengutachten
zu PAS-Kindern. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven, der wie dokumentiert den Begriff
"Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse
jongliert, ohne die Hinzuziehung von innerstaatlichen und
internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien und
ohne jemals den Begriffsinhalt von "Kindeswohl"
substantiiert und detailliert selbst entgegen offizieller
Rechtsanträge darzulegen, übt sich dann in Folge
seines Beschlusses wie dokumentiert für ca. zwei Monate
erneut in Untätigkeit.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 27. Juni 2003 mit Eingang am 30.
Juni 2003 reagiert.
Am 8. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die Eingabe
" Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln " vom 7. Juli 2003 eingereicht.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nicht auf die Eingabe vom 17. Juli 2003 mit Eingang am 17.
Juli 2003 reagiert.
Am 23. Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Wilhelmshaven die
Eingabe "Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten" vom 22. Juli 2003 eingereicht.
Nachdem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert nach wiederholter Nichtvollstreckung
von Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
zum Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern, nach
wiederholter Verfahrensverschleppung von familiengerichtlichen
Verfahren und Nicht-Vollstreckung des per Gerichtsbeschluss
angeordneten Umgangs u.a. über den Zeitraum von einem
Jahr, willkürlichen Umgangsauschluss nach der ARTE TV-Sendung
im September 2002 angeordnet hat, engagiert sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser nunmehr in weiteren Verhaltens-
und Verfahrenweisen in familiengerichtlichen Verfahren, die
von den innerstaatlichen und internationalen gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien zur Sicherstellung des fairen Verfahrens
abweichen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert zudem in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser eine nicht zu
verachtende Menge vorliegender Rechtsanträge und Unterrechtsanträge
ignoriert und vorsätzlich nicht beantwortet. Erst nach
der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und
von Verletzung des Rechts auf Anhörung mit der Eingabe
vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03
durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des
Amtsgerichts Wilhelmshaven, wird der Antragsteller von einer
Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die die Richtlinien
und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr
vorsätzlich verletzt.
Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen
Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung,
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche
Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung
des Rechts auf ein faires Verfahren. Bei dem von einer sogenannten
Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli überbrachten
Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen,
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im
Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
In diesem Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als
Beschluss, mit Bezug auf das Dokument, datiert auf den 03.06.2003
betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen dokumentiert
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
wie der deutsche Familienrichter Staubwasser keinerlei innerstaatliche
und internationale gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu
seiner Begründung anführt, aber sich in Vorbereitung
eines hochverräterischen Unternehmens, Verbreitung von
Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Amtsanmaßung,
Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, Menschenraub, Kindesentführung,
Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, Politischer
Verdächtigung im vorliegendem Fall von internationaler
Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott
engagiert.
Eine Obduktion der Beschlüsse innerhalb der Verfahrensgeschichte
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland am Amtsgericht Wilhelmshaven führt zur
Offenlegung folgender Analyse der Argumentationstechniken,
Handlungs- und Verhaltensmuster des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die der deutsche
Familienrichter Staubwasser als "fehlerfrei" und
"kindeswohlorientiert" betitelt.
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven
für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
e) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach
einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven
und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist
für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst überschreitet.
f) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher
Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
g) 03.04.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen
Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
h) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gerichtsverhandlung.
Vorläufige, mündliche Verhandlung.
i) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde
an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung.
Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss
vom 03.06.2003.
j) 07.07.2003 neuer Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
k) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger
Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
l) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
m) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht
am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des
Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
sind in den folgenden Eingaben beim Amtsgericht Wilhelmshaven
substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03:
d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung
Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03:
vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der
freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander
von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20.
Juni 2003
--- 5 seiten + 35 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln (8 Seiten) mit Anhang "Staatlich geführten
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/Manipulation
von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt vom
06.07.03" (35 Seiten)
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit
Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und
Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen
Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights
International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung
vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe
mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich
zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur
Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch
das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++
Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den
entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine
Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für
die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht
oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
--- 7 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 28.07.2003.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003.
Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven
: StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung
beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und
Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf
ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, §
202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments
im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der
Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der
Überprüfung auf Echtheit des Dokuments entgegen
den offiziellen Rechtsanträgen durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten
durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der
Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten
für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche
uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung
im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben
des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache
und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung
von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, §
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche
Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität
sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit
1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpressischerischer
Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, §
241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug,
§ 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung
des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit
mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller
zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung,
den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller
und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den
Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen
juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund der
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche
Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers
und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den
unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 187 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189
Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener,
hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater
der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen
Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler
Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott---
8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 187 Üble
Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189. Vorsätzliche
Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung der am Verfahren
beteiligten binationalen Kinder im vorliegendem Fall von internationaler
Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in der Verfahrensgeschichte
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland:
Seit der Beschäftigung des deutschen Familienrichters
Staubwasser mit dem vorliegenden Falls von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland sind besonders erhebliche
Beeinträchtigungen des Rechts auf ein faires Verfahren
in "bemerkenswerter Art und Weise" dokumentiert.
Auf der wilhelmhavenischen, amtsgerichtlichen Bühne des
familienrechtspolitischen Schauprozessspiels sind für
den hier dokumentierten Teilausschnitt die Protagonisten und
ihre grundlegenden Zielsetzungen zu benennen:
--- Der ehrenwerte, deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven.
Ihm liegt nicht daran, den Umstand der Kindesentführung
in die Deutschen Lande staatlich ordnungsfaktorisch ordnungsgemäß
aufzuklären. Ihm liegt nicht daran, den Umgang mit den
in die Deutschen Lande verbrachten Kindern staatlich ordnungsfaktorisch
ordnungsgemäß sicherzustellen.
--- Der ehrenwerte, nicht-deutsche Antragsteller und Kindesvater.
Ihm liegt daran, mit seinen in die Deutschen Lande verbrachten
Kindern eine normale Vater-Kind-Beziehung unter dem Schutze
und Gesetzeswerke des deutschen Länderbunde zu pflegen.
Ihm liegt daran, mit Öffentlichkeitsarbeit, mit rechtlichen
und politischen Mitteln als verantwortungsvoller Kindsvater
Sorge zu tragen, dass der Graus und das Übelmitspiel
nicht auch anderen Mitmenschen widerfahren mag und künftig
schon gar nicht seinen eigenen Kindern.
a) Staubwässerliche Verfahrenssteuerung in den familiengerichtlichen
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
Das Kindeswohl im Land der alten Dichter und Denker muss kein
Drama sein, aber man kann eins draus machen - und zwar von
Amts wegen. So geschehen am ehrenwerten Amtsgericht Wilhelmshaven
zur Jahrhundertwende und eingetragen mit Brief und Siegel
in der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert das "Wilhelmshavener
amtsgerichtliches kindeswohlstes Szenario" in drei wesentlichen,
familienrichterlichen Staubwasser-Akten:
ERSTER STAUBWASSER-FAMILIENRECHTSPOLITISCHER AKT
Verfahrenstechnik: Förderung des Umgangsboykotts,
Nicht-Vollstreckung des per Gerichts angeordneten Umgangs
vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG, Verfahrensverschleppung
über den Zeitraum von einem Jahr
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater, soll von allein aufgeben
und Deutschland verlassen, wenn ihm in den Verfahren zum Umgang
mit den Kindern durch Verfahrensmanipulation keine Aussicht
auf Erfolg gewährt wird.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen
Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert
sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten
Meinungsfreiheit in Hungerstreik, öffentlichen Demonstrationen,
Öffentlichkeitsarbeit und Medienberichten gegen internationale
Kindesentführung und Umgangsboykott, sowie gegen die
unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
und anderer Verfahrensbeteiligter.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhlemshaven
muss den Zweiten Akt eröffnen, um seine Ziele zu erreichen.
ZWEITER STAUBWASSER-FAMILIENRECHTSPOLITISCHER AKT
Verfahrenstechnik: Willkürlicher Umgangsauschluss
vom 04.10.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG auf ein halbes
Jahr auszusetzenden Umgang, der nie stattgefunden hat nach
boykottiertem, nicht-vollstrecktem, gerichtlich angeordneten
Umgang über den Zeitraum von einem Jahr. Gezielte Diffamierungs-
und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater. Erpressung, Drohung und Nötigung des
Antragstellers und Kindesvaters, seine Kritik am Amtsgericht
Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und
von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen. Verfahrensverschleppung
bei Beschlussfassung und deren Veröffentlichung.
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater, soll aus Deutschland abgeschoben
werden, so dass der deutsche Familienrichter, seine Entscheidung
in Abwesenheit des Kindesvaters veröffentlichen kann.
Mit der gezielten Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie
soll der Antragsteller und Kindesvater erniedrigt und eingeschüchtert
werden.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen
Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert
sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten
Meinungsfreiheit in politischen und rechtlichen Initiativen
gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott
und gegen die Diskriminierung von binationalen Kindern und
deren nicht-deutsche zurückgebliebene Umgebung. Der Antragsteller
und Kindesvater erwirkt, dass er nicht aus Deutschland abgeschoben
wird.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
muss den Dritten Akt eröffnen, um seine Ziele zu erreichen.
DRITTER STAUBWASSER-FAMILIENRECHTSPOLITISCHER AKT
Verfahrenstechnik: Ablehnung der einstweiligen Anordnung
auf Umgangsregelung vom 03.06.2003 und vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG nach willkürlichem Umgangsauschluss zu
auf ein weiteres halbes Jahr, der nie stattgefunden hat nach
boykottiertem, nicht-vollstreckten, gerichtlich angeordneten
Umgang den Zeitraum von einem Jahr. Gezielte Diffamierung
und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters. Erpressung,
Drohung und Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters,
seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten
zu widerrufen und von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen.
Beleidigung und Verleumdung des Kindesvaters als "krank".
Die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie zielt nun
darauf ab, den Antragssteller und Kindesvater unter den Absichten
der Freiheitsberaubung und des Justizmordes in eine psychiatrische
Klinik zu schicken, um in aus dem Weg zu räumen.
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater, soll in eine psychiatrische
Klinik eingewiesen und damit mundtot gemacht werde. Da die
vorgehenden Strategien des deutschen Familienrichters Staubwasser
aus dem ersten und zweiten Akt nicht zu den erwünschten
Ergebnissen geführt haben, dass der Antragsteller und
Kindesvater von alleine aufgibt und Deutschland verläßt,
und dass der Antragsteller und Kindesvater sich widerstandslos
aus Deutschland abschieben läßt, versucht der deutsche
Familienrichter Staubwasser den Antragsteller mit der Einweisung
in eine psychiatrische Klinik aus dem Verkehr zu ziehen, da
die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
und des deutschen Familienrichters Staubwasser bereits über
die vom deutschen Familienrichter Staubwasser kritisierten
Medienberichte an die Öffentlichkeit gedrungen sind.
Denn auch die Nötigungs- und Erpressungsstrategie des
Familienrichters Staubwasser gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater, seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven
und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und von seiner
Öffentlichkeitsarbeit abzulassen hat nicht gewirkt, und
der deutsche Familienrichter Staubwasser will auf diese Weise
weitere Öffentlichkeit vermeiden.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen
Bedrohung und Nötigung nicht beeindrucken, sondern engagiert
sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten
Meinungsfreiheit in politischen und rechtlichen Initiativen
gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott
und gegen die Diskriminierung von binationalen Kindern und
deren nicht-deutsche zurückgebliebene Umgebung.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nimmt seinen wohlverdienten Urlaub und der deutsche Familienrichter
Tiarks sagt am 31.07.03 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG aus, dass
er nicht wisse, wann der deutsche Familienrichter Staubwasser
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückkehren würde.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt darauf, dass
wenn er aus dem Urlaub an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückkommt,
der Antragsteller und Kindesvater bereits aus dem Verkehr
gezogen sei und der Antragsteller und Kindesvater sich somit
nicht in weiteren Beschwerdeverfahren gegen die Verfahrensweisen
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven engagieren könnte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, das nicht nur der deutsche Familienrichter Staubwasser
im Urlaub ist, sondern dass auch die Akten zum vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung im Urlaub vom
Amtsgericht Wilhelmshaven seien.
EPILOG
Die Geister die der deutsche Familienrichter Staubwasser
rief, wird er nicht mehr los. Und das schmeckt dem deutschen
Familienrichter Staubwasser ganz und gar nicht, wie wiederholt
in seinen Beschlüssen dokumentiert.
b) Staubwässerliche Argumentationstechnik in den Begründungen
der Beschlüsse zu familiengerichtlichen Verfahren am
Amtsgericht Wilhelmshaven
Auf der wilhelmhavenischen, amtsgerichtlichen Bühne des
familienrechtspoltischen Schauprozessspiels illustriert sich
die beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierte, praktizierte
Staubwasser-Kindeswohlpraxis-Strategie in der dokumentierten
Argumentationstechnik wie folgt:
Im Dokument, datiert auf den 25.07.2003 betitelt als Beschluss,
bezieht sich der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven auf das Dokument, datiert auf den
03.06.2003 betitelt als Beschluss, zu vorliegendem Aktenzeichen,
in dem der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Vorgaben
für die Ergebnissteuerung bei der Auftragsvergabe des
Sachverständigengutachtens dokumentiert.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser die deutsche, familienrechtspolitische
Praxis fortzuführen gedenkt, die unter der Etikettierung
"Zwangsgermanisierung" (siehe entsprechende nationale
und internationale Medienabdeckung seit 1998 zu internationaler
Kindesentführung und Umgangsboykott) schon für substantiierte
Furore und scharfe internationale Kritik hinsichtlich der
Verletzung von Völkerrechten, Menschenrechten und Kinderrechten
gesorgt hat.
In der Eingabe vom 28.07.2003 (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren,
Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung des Gutachters
Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung
des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen
Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland)
sowie in der Eingabe vom 23.07.03 (vollständige Dokumentation,
d.h. Eingabe mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich
zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur
Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch
das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++
Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den
entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine
Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für
die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht
oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung)
wurde bereits substantiiert dargetan, dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser einerseits das Ergebnis des Sachverständigengutachtens
in der Verlängerung und Übereinstimmung mit seiner
dokumentierten Diffamierungs- und Diskriminierungsstrategie
gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater vorzubestimmen
gedenkt und andererseits vorsätzlich sämtliche offiziellen
Rechtsanträge zum Erbringen des Nachweises der passenden,
beruflichen Qualifikation des ausgewählten Sachverständigen
zur Begutachtung von PAS-Kindern vorsätzlich nicht beantwortet
und ignoriert.
Der objektive Sachverhalt ist, dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser unter Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und unter Verletzung des Rechts auf Anhörung, vorsätzlich
Informationen zur ordnungsgemäßen Sicherstellung
des verfahrensrechtlich zugesicherten Schutzes der Interessen
des Antragstellers unterschlägt.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser gibt vorsätzlich
entgegen den offiziellen Rechtsanträgen keine Begründung
sowie Qualifikationsnachweise bei seiner Sachverständigenauswahl
an. Der deutsche Familienrichter Staubwasser erläutert
vorsätzlich entgegen den offiziellen Rechtsanträgen
nicht die folgenden objektiven Sachverhalte:
aa) Der deutsche Familienrichter Staubwasser erbringt vorsätzlich
nicht den Nachweis, dass sein Sachverständiger ein qualifizierter
Kinderpsychologe mit ausreichender adäquater Qualifikation
und Erfahrung in familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerechtsfragen
und Umgangsfragen ist.
bb) Nach dem Arbeitsort des vom deutschen Familienrichter
Staubwasser ausgewählten Sachverständigen handelt
es sich hier eher um einen Psychiater in einer Psychiatrischen
Klinik.
cc) Mit der Auswahl eines zur vorliegenden Rechtssache (Umgangsregelung
nach internationaler Kindesentführung) nicht-qualifizierten
Sachverständigen dokumentiert das Amtsgerichts Wilhelmshaven,
dass davon auszugehen ist, dass die Verfahrenssteuerung des
deutschen Familienrichters Staubwasser auf ein "Falsches
Sachverständigengutachten" hinauslaufen soll, dass
als Grundlage für ein Fehlurteil mit der vorbestimmten
Begründung des deutschen Familienrichters Staubwasser
dienen soll. Falsche Sachverständigengutachten sind eine
der häufigen Ursachen von Fehlurteilen und insbesondere
psychiatrische Gutachten führen immer wieder zu Justizskandalen
(Siehe dazu auch "Das Lexikon der Justizirrtümer;
Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer und hartnäckige
Ermittler"). Bekanntlich sind Fehlurteile, Justizirrtümer
und Justizskandale für die aus den Verfahren erzeugten
Opfer nur schwer zu korrigieren, einerseits aus der Erfahrung
der schwerwiegenden Eingriffe in Lebensweg und Schicksal der
Opfer und andererseits auf Grund der noch immer in der deutschen
Rechtswirklichkeit praktizierten "Persilschein-Mode"
in Übereinstimmung mit dem Kredo der Nazi-Juristen-Ideale
von "Freispruch in eigener Sache" und "Eine
Krähe hackt der anderen kein Auge aus" durch vorsätzliche
gegenseitige Deckung und Förderung der unkorrekten Verfahrensweisen
von deutschen, juristischen, sozialen und administrativen
Behörden und anderer Verfahrensbeteiligter.
dd) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten
der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
und Kindesvater sich gegen nationalsozialistisches Gedankengut
und dessen Wiederbelebung offen ausspricht. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden
Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
vorsätzlich nicht den geschichtlichen und rechtspolitischen
Hintergrund seiner Gutachterauswahl entgegen dem offiziellen
Rechtsantrag angibt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht die geschichtlichen
Hintergründe des Landeskrankenhauses Wehnen benennt,
bei dem der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven das Sachverständigengutachten in Auftrag
gegeben hat. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass
der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich
die folgenden verfahrensrelevanten Informationen unterdrückt:
Aspekt 1) Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
im Nazi-Terror durch das Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 2) Patientenmorde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg
im Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 3) Psychiatrieopfer und Scheinpatienten im Landeskrankenhaus
Wehnen
Aspekt 4) Verweigerung des Landes Niedersachsen und der Stadt
Wilhelmshaven zu Reparationen und Entschädigungszahlungen
an die Opfer des Landeskrankenhauses Wehnen und deren Hinterbliebenen
Aspekt 1) Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
im Nazi-Terror durch das Landeskrankenhaus Wehnen
So verschweigt der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich die Mahnmalenthüllung
vom 1. September 2001, die Dokumentation Hungertod und "Euthanasie"
in der Heil und Pflegeanstalt Wehnen im "Dritten Reich"
und die Wander-Ausstellung: Psychiatrie im "Dritten Reich"
in Niedersachsen, die einiges über die Geschichte des
Landeskrankenhauses Wehnen erzählen:
--- Die "Nervenheilanstalt" Wehnen bei Oldenburg
ist Bestandteil der Todesmaschinerie im Nationalsozialismus
gewesen.
--- In der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt, heute Landeskrankenhaus
Wehnen, wurden zwischen 1936 und 1947 mindestens 1500 Patienten
ermordet, hauptsächlich durch gezieltes Aushungern. Ebenfalls
überlebten nur wenige ausländische, jüdische
und strafgefangene Patienten die Behandlung in der Heil und
Pflegeanstalt Wehnen.
--- Während des Nationalsozialismus wurden Menschen psychisch
krank gemacht und dann umgebracht.
Aspekt 2) Patientenmorde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg
im Landeskrankenhaus Wehnen
Fortsetzung der Verbrechen an den Patienten nach Zusammenbruch
des Nazi-Terrorregimes.
Aspekt 3) Psychiatrieopfer und Scheinpatienten im Landeskrankenhaus
Wehnen
--- Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der
deutsche Familienrichter Staubwasser ein Sachverständigengutachten
mit "bemerkenswerter" Ergebnissteuerung beim Landeskrankenhaus
Wehnen in Auftrag gibt und dabei vorsätzlich die Geschichte
und Hintergründe für Fälle von Scheinpatienten
und Psychiatrieopfers im Landeskrankenhaus Wehnen unterdrückt
(Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing").
Gleichzeitig dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven wie
der deutsche Familienrichter Staubwasser, die Erläuterung
der Hintergründe für die Sachverständigenauswahl
des Landeskrankenhauses Wehnen vorsätzlich verweigert,
aber im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland das beim Landeskrankenhaus Wehnen in Auftrag
gegebene Sachverständigengutachten zu PAS-Kindern gezielt
auf den Antragsteller, hier den ausländischen, zurückgebliebenen
Kindesvater, entsprechend der angewendeten Diffamierung gezielt
steuert.
Aspekt 4) Verweigerung des Landes Niedersachsen und der
Stadt Wilhelmshaven zu Reparationen
und Entschädigungszahlungen an die Opfer des Landeskrankenhauses
Wehnen und deren Hinterbliebenen
--- Die bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
berichten im Juli 2000, dass selbst nach dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG) von 1953 die geforderten Forschungmittel
vom Land Niedersachsen nicht bewilligt wurden und den ermordeten
Patienten um die Anerkennung als Verfolgte des NS-Regimes
erschwert und versagt wurde.
--- Zur Einrichtung einer Gedenkstätte am 1. September
2000 glänzte die Stadt Wilhelmshaven durch Abwesenheit.
Der Oberbürgermeister Eberhard Menzel erschien nicht
zu diesem Ereignis und schickte keinen Stellvertreter ein
halbes Jahrhundert später an den Ort des Gedenkens, um
den Opfern der Vernichtung "unwerten" Lebens Anerkennung
und Respekt zu erweisen, und der Oberbürgermeister Eberhard
Menzel übergab den Kindern und Enkeln der in Wehnen Ermordeten
keine Reparationszahlungen.
ee) Das Amtsgericht Wihlemshaven dokumentiert, dass der Antragsteller,
hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater,
in der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler
Kindesentführung wiederholt als schwachsinnig und krank
diffamiert wird.
04.10.2002 Beschluss 16 F 605/00UG Bedenken gegen die Verfahrensfähigkeit
des Antragstellers haben sich insbesondere vor dem Hintergrund
des vorliegenden Gutachtens nicht ergeben, so dass der Anregung
der Antragstellerin in deren Schriftsatz vom 18.12.2000 nicht
weiter nachgegangen werden musste.
Die Partei der Antragsgegnerin und deutschen Kindesmutter,
deren Verhalten der deutsche Familienrichter wie dokumentiert
nur zu gerne als "kindeswohlorientiert" illustriert,
und von der deutschen Kindesmutter, von der deutsche Familienrichter
Staubwasser wie dokumentiert aussagt, sie würde den Umgang
zwischen Kindern und Kindesvater nicht beeinträchtigen,
versucht den Kindesvater für verfahrensunfähig zu
erklären, damit er keine Verfahren zum Umgang beim Familiengericht
anstrengen kann. Auf gut Deutsch versucht die liebevolle,
deutsche Kindesmutter den Antragsteller und Kindesvater als
verrückt, schwachsinnig, blödsinnig darzustellen.
03.08.03 Beschluss 16 F 229/03 UG 4.a) ob und inwieweit die
Einräumung eines Umgangsrechtes des Antragstellers mit
seinen Kindern JXXX-MXXX und SXXX dem Kindeswohl entspricht
oder aber ob durch die Einräumung eines Umgangsrechtes
das Wohl der Kinder gefährdet würde. 4.b.bb) ist
der Antragsteller aufgrund seiner psychischen Konstitution
derzeit in der Lage, ohne Kindeswohlgefährdung einen
Umgang mit seinen Kindern zu pflegen,
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass bei der Pragmatik-Textanalyse
der Beschlüsse des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der deutsche Familienrichter
Staubwasser den Antragsteller und Kindesvater bei der Auftragsvergabe
des Sachverständigengutachtens als "krank"
und "umgangsunfähig" porträtiert.
18.06.03 RA. Lange / L/R LA-03/00554 16 F 229/03UG Aus diesseitiger
Sicht ist er nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten
selbst zu vertreten. Diese Unfähigkeit,überhaupt
selbst sich in angemessener Weise mit der Situation ausenanderzusetzen,
ist eindeutig krankheitsbedingt. Für den Laien muß
es den Eindruck haben, als sei der Antragsteller nicht mehr
in der Lage, sich selbst auch nur ansatzweise unter Kontrolle
zu bringen. Er selbst hat in der letzen mündlichen Verhandlung
sinnbildlich formuliert, daß der "Kessel dann explodieren"
könne. Der Antragsteller ist unbeherrscht und steigert
sich in seiner Ablehnung und seinem Haß gegenüber
Dritten in immer neue Höhen. Berechtigterweiser ergeben
sich auch bei der Kindesmutter zusehends Ängste im Hinblick
darauf, wie es denn überhaupt möglich sein soll,
die Kinder unbeaufsichtigt dem Antragsteller zu überlassen.
Vor dem Hintergrund dieser jüngsten Vorfälle bitten
wir, in eine mögliche sachverständige Begutachtung
auch einzubeziehen, ob eine mögliche sachverständige
Begutachtung auch einzubeziehen, ob eine Überlassung
der Kinder an den Antragsteller überhaupt gefahrlos möglich
ist. Es bleibt der Eindruck, daß der Antragsteller zu
Kurzschluß Reaktionen mit unter Umständen nicht
mehr voraussehbaren und dann unverantwortbaren Folgen für
die Kinder, Mutter und auch sonstige Verfahrensbeteiligte.
Zumindest ist in den Akten beim Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dieser Behauptung nicht
alleine da steht. Denn rein zufällig hat diese Behauptung
auch die Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn
Dr. Uwe Biester in den leeren Raum gestellt. Und muss denn
da nicht was wahres dran sein, wenn so etwas schon Rechtsanwalt
Herr Dr. Uwe Biester sagt, der ja bei allem Respekt vor der
richterlichen Unabhängigkeit, gleichzeitig eine politisch/juristische
Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen
besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß
auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt. Zumindest
ist in den Akten beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
dass die Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Herrn
Dr. Uwe Biester in der Diffamierungsstrategie gegenüber
dem Kindesvater und Antragsteller, in Verfahrensverschleppung
und in der gezielten Konfliktbetreibung nicht vom Amtsgericht
Wilhelmshaven kritisiert wird. Äußerst bemerkenswert
ist die "extrem unkritische Beziehung" zwischen
dem deutschen Familienrichter Staubwasser und Herrn Dr. Uwe
Biester dokumentiert anhand der kopienhaften, wechselseitigen
Wiederaufnahme des Argumentationsmusters. Daraus könnte
sich unter Umständen die Fragestellung ergeben, wer bei
wem abschreibt oder wer welche Dokumente für wen schreiben
könnte.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass diese dokumentierte
Art der Diffamierungsstrategie gezielt eingesetzt wird, um
den Antragsteller und Kindesvater für die "Einladung"
ins Landeskrankenhaus Wehnen mit einer eigenen, ganz "besonderen"
deutschen Geschichte vorzubereiten.
ff) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass es dem
deutschen Familienrichter Staubwasser nicht gelingt, den Antragsteller
und Kindesvater, der seit 1995 Umgang mit seinen nach Deutschland
verbrachten Kindern mit der Anstrengung von familiengerichtlichen
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu erwirken sucht,
aus Deutschland zu vertreiben und aus Deutschland ausweisen
zu lassen. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass
der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Verletzung
der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit wiederholt
den Antragsteller und Kindesvater bedroht und nötigt,
von seiner Öffentlichkeitsarbeit und von seinen Medienauftritten
abzulassen, in denen unter anderem auch die unkorrekten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
öffentlich gemacht werden. Das Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
die am Verfahren beteiligten Kinder und den zu gewährenden
Umgang mit ihnen in gezielter erpresserischer Absicht benutzt,
um den Antragsteller und Kindesvater unter Verletzung der
grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit mundtot machen.
Als auch diese staubwässerliche Strategie nicht aufgeht,
geht der deutsche Familienrichter Staubwasser dazu über,
wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, seine Verfahren
in Richtung einer sogenannten "Freiheitsberaubung"
zu steuern. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass
der deustche Familienrichter Staubwasser im Laufe der Verfahrensgeschichte
das Landeskrankenhaus Wehnen für diese Absicht benutzt,
das eine bestimmte dokumentierte, deutsche Geschichte aufweist,
die der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich
unterdrückt. (Siehe auch Anhang: Quelle "European
Anti-Mobbing")
gg) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass es dem
deutschen Familienrichter Staubwasser nicht gelingt, den Antragsteller
und Kindesvater, der seit 1995 Umgang mit seinen nach Deutschland
verbrachten Kindern mit der Anstrengung von familiengerichtlichen
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu erwirken sucht,
aus Deutschland zu vertreiben und aus Deutschland ausweisen
zu lassen. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass
der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Verletzung
der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit wiederholt
den Antragsteller und Kindesvater bedroht und nötigt,
von seiner Öffentlichkeitsarbeit und von seinen Medienauftritten
abzulassen, in denen unter anderem auch die unkorrekten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
öffentlich gemacht werden. Das Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
die am Verfahren beteiligten Kinder und den zu gewährenden
Umgang mit ihnen in gezielter erpresserischer Absicht benutzt,
um den Antragsteller und Kindesvater unter Verletzung der
grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit mundtot machen.
Als auch diese staubwässerliche Strategie nicht aufgeht,
geht der deutsche Familienrichter Staubwasser dazu über,
wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, seine Verfahren
in Richtung eines sogenannten "Justizmordes" zu
steuern. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass
der deustche Familienrichter Staubwasser im Laufe der Verfahrensgeschichte
das Landeskrankenhaus Wehnen für diese Absicht benutzt,
das eine bestimmte dokumentierte, deutsche Geschichte aufweist,
die der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich
unterdrückt. (Siehe auch Anhang:
Quelle "European Anti-Mobbing")
Es ist auf dem üblichen, verfügbaren und ordentlichem
Rechtsmittelwege zu prüfen, ob hier die folgenden Straftatbestände
vorliegen:
a) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser in seinen Beschlüssen, die
Frage nach Gerechtigkeit als "unjuristisch" und
"unwürdig" abtut. Die Tradition des deutschen
Richtertum und deutscher Rechtswahrer, die Justiz nicht als
staatlicher Ordnungsfaktor zum Interessensausgleich zwischen
Starken und Schwachen zu verstehen, ist auf das Selbstverständnis
der Justiz in der Dienerschaft als politisch prostituiertes
Instrument zurückzuführen. Carl Schmitt beschreibt
diese Phänomen als: "Der deutsche Rechtswahrer
ist heute der Mitarbeiter des Führers. Nationalsozialistisches
Recht und Plan und Wille des Führers können nur
von Nationalsozialisten erkannt und gewahrt werden."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser für sich beansprucht "Plan
und Wille des Kindeswohls" eifrig zu praktizieren, wobei
der deutsche Familienrichter zusätzlich zu den dokumentierten,
unkorrekten Verfahrensweisen weder innerstaatliche und internationale,
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien in seinen Beschlussbegründungen
verwendet noch das Kindeswohl entgegen offizieller Rechtsanträge
definiert.
Zusätzlich dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven
wie der deutsche Familienrichter Staubwasser parallel Argumentationstechnik
sowie Verhaltens- und Handlungsmuster einer "Selbstamnestie"
praktiziert, die schon von Teilen der deutschen Justiz wie
dokumentiert in der Geschichte der Nazi-Juristen hinter den
Mauern ihrer Unabhängigkeit praktiziert wurde. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
behauptet wie urkundlich im Beschluss vom 25.07.2003 belegt,
dass es sich nur um vom Antragsteller "behauptete fehlerhafte
Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter"
handeln würde und der deutsche Familienrichter Staubwasser
engagiert sich somit in vorsätzlicher Täuschung
und Falschaussage, da der objektive Sachverhalt ist, dass
es sich nicht um "behauptete" , sondern um "tatsächliche
fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter"
handelt, die das Amtsgericht Wilhelmshaven selbst dokumentiert.
In der deutschen Geschichte der Nazi-Juristen lautet die Formulierung
des Freispruchs in eigener Sache: "Ich weiß mich
frei von irgendeiner Schuld ...". Auf dem ordentlichen
Wege der strafrechtlichen Verfolgung gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser ist zu überprüfen, ob bei heute amtierenden
Juristen die fatale Kontinuität der Verweigerung einer
freiwilligen Selbstkontrolle und Selbstüberwachung im
deutschen Justizapparat Fortsetzung findet und wie dieser
fatalen Kontinuität zu begegnen ist. "Die Selbstamnestie
der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der die
Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches
miteinander verbindet" (Die Post von Danzig, Geschichte
eines deutschen Justizmords). Damit ist vorliegend auf dem
ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in der vorsätzlichen Vorbereitung eines bestimmten hochverräterischen
Unternehmens gegen die Bundesrepublik Deutschland engagiert.
Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung
werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht.
b) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter den geschichtlichen und rechtspolitischen
Hintergrund seiner Gutachterauswahl entgegen dem offiziellen
Rechtsantrag vorsätzlich nicht angibt. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser verfahrensrelevante Informationen zu dem vom deutschen
Familienrichter Staubwasser ausgewählten Landeskrankenhauses
Wehnen vorsätzlich unterdrückt, was sowohl die Beteiligung
an Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit der Wurzel im Nazi-Terror
mit der Euthanasie im Dritten Reich beinhaltet als auch die
Patientenmorde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg sowie
die Psychiatrieopfer und Scheinpatienten der jüngeren
deutschen Geschichte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser mit dieser Verfahrensweise
eine gewisse, deutsche Tradition fortsetzt, die darin besteht,
Verantwortung für dieses Kapitel deutscher Geschichte
weitgehend aus den Köpfen auszublenden. Da sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser wie beim Amtsgericht Wilhlemshaven
dokumentiert nicht gegen die nationalsozialistische Vergangenheit
des Landeskrankenhauses Wehnen ausspricht, ist hier somit
auf vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven in der Verbreitung von Propagandamitteln
verfassungswidriger Organisationen engagiert. Die entsprechenden
Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit
ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
c) Der deutsche Familienrichter Staubwasser äußert
in seinen Beschlüssen, dass der Kindesvater, der seit
1995 versucht, mit Hilfe des Amtsgerichts Wilhelmshaven einen
gesicherten Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern
wiederherzustellen, den Aussagen des deutschen Familienrichter
Staubwasser nach "krank" sei. Der deutsche Familienrichter
Staubwasser nimmt sich die Freiheit, eine Krankheitsdiagnose
in familiengerichtlichen Beschlüssen über Verfahrensbeteiligte
zu erstellen, ohne dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
eine psychologische Ausbildung, medizinische Ausbildung, therapeutische
Ausbildung, etc. nachweist und selbst nach offiziellen Rechtsanträgen
den Nachweis für die Befähigung und Zulassung zu
solch einem öffentlichem Amt, die den deutschen Familienrichter
Staubwasser zu einer derartigen Aussage berechtigen würde,
vorsätzlich nicht erbringt. Damit ist vorliegend auf
dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der
deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in der Amtsanmaßung engagiert mit der unbefugten Ausübung
eines öffentlichen Amtes befaßt und eine Handlung
vornimmt, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen
werden darf. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
d) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser im Verlaufe der dokumentierten
Verfahrensgeschichte nach dem Scheitern sämtlicher bis
dato ausgeführten Aggressionsstrategien des deutschen
Familienrichters Staubwasser gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater darauf abzielt, nun nach der gezielten Diffamierung
des Antragstellers und Kindesvaters als "krank",
den Antragsteller und Kindesvater in die psychiatrische Abteilung
des Landeskrankenhauses Wehnen mit nationalsozialistischer
Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach der
vorsätzlichen Verweigerung des Sorgerechts und des Umgangs
zu "entsorgen". Nachdem der deutsche Familienrichter
Staubwasser wie dokumentiert in der Verfahrensgeschichte nicht
erwirken konnte, dass der Antragsteller und Kindesvater freiwillig
Deutschland verläßt und nicht erwirken konnte,
dass der Antragsteller und Kindesvater aus Deutschland abgeschoben
wird, beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser
nun den Antragsteller und Kindesvater aus dem Weg zu räumen,
indem er den Antragsteller und Kindesvater in eine psychiatrische
Klinik einweist, die der Antragsteller und Kindesvater möglichst
nicht mehr lebend verlassen sollte (Siehe auch Anhang: Quelle
"European Anti-Mobbing"). Damit ist vorliegend auf
dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der
deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in Vorbereitung und Versuch des Justizmordes engagiert. Die
entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung
werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht.
e) Die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven, wie dokumentiert und zuvor
erläutert, haben definitiv nichts mit dem Kindeswohl
zu tun, sondern stehen diesem eindeutig entgegen. Dies beweist
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
selbst im Stil seiner Beschlussbegründungen ohne Definition
des Kindeswohl und ohne Hinzuziehung von innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Es gibt keine moralischen, ethischen, politischen und juristischen
Standards, Vorgaben und Richtlinien für die Legalisierung
von Kindesentführung und Umgangsboykott. Es gibt nur
Gesetze, Rechte und Übereinkommen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott. Aus diesem Grund ist der deutsche Familienrichter
Staubwasser auch nicht im Stande innerstaatliche und internationale,
gesetzliche Vorgaben und Richtlinien in seinen Beschlüssen
zu benennen, für das, was der deutsche Familienrichter
Staubwasser unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung legalisiert.
Die Argumentationstechnik des deutschen Familienrichter Staubwasser
beschränkt sich wie vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert,
lediglich auf die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie
gegenüber dem Antragsteller und ausländischen, zurückgebliebenem,
Elternteil. Das Amtsgericht Wilhelmshaven überträgt
nach der Verbringung der Kinder von Südafrika nach Deutschland
das alleinige Sorgerecht auf die deutsche Kindesmutter auf
Empfehlung des Jugendamtes Wilhelmshaven. Diese Verfahrensweisen
widersprechen eindeutig den Richtlinien der Konferenz von
Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution des Jugendamtes
aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde. Wie dokumentiert
und bewiesen engagiert sich das Amtsgericht Wilhelmshaven
insbesondere mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser
im Anschluss der Verbringung der Kinder nach Deutschland aktiv
und wiederholt in Verfahrensverschleppung und Nicht-Vollstreckungen
von Umgangsbeschlüssen sowie willkürlichem Umgangsauschluss.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich die Aussage warum zunächst
in Südafrika geborene Kinder, plötzlich in Deutschland
auftauchen und zum Spielball deutscher Behörden werden,
und warum es dann in der Folge überhaupt seit 1995 familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zur Frage des Umgangs
zwischen den nach Deutschland entführten Kinder und dem
ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater gibt,
von denen nicht ein einziges Verfahren ordnungsgemäß
und staatlich ordnungsfaktorisch in der sozialen Realität
den Umgang zwischen den Kindern und dem Kindesvater sicherstellen
konnte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der
deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sein Urteilsvermögen nach dem Dualprinzip rastert und
mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie
z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater
= schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu
"Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung
und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik,
öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".
Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven im Straftatbestand der Kindesentführung
engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
f) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
der am Verfahren beteiligten Kinder bemächtigt, um die
Kinder und deren Wohl dafür auszunutzen, mittels dem
gerichtlich zu regelnden Umgang, den Antragsteller und Kindesvater
zu bedrohen und zu erpressen, damit er von der Veröffentlichung
der unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
und anderer Verfahrensbeteiligter abläßt. Damit
ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser in der
Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters engagiert,
wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser rechtswidrig
mittels seiner am Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten,
tatsächlichen, unkorrekten Verfahrensweisen mit dem empfindlichen
Übel des willkürlich versagten Umgangs droht, um
den Antragsteller zur Unterlassungshandlung der Veröffentlichung
der unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
und anderer Verfahrensbeteiligter zu nötigen. Damit ist
vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven im Straftatbestand des Menschenraubes
engagiert, sich mit Drohung, empfindlichen Übel und durch
List der am Verfahren beteiligten Kinder bemächtigt,
um die Kinder in hilfloser Lage der Sklaverei und Leibeigenschaft
der Entführungs- und Entfremdungsumgebung auszusetzen.
Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche Verfolgung
werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht.
g) Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie der deutsche
Familienrichter Staubwasser im Verlaufe der dokumentierten
Verfahrensgeschichte nach dem Scheitern sämtlicher bis
dato ausgeführten Aggressionsstrategien des deutschen
Familienrichters Staubwasser gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater darauf abzielt, nun nach der gezielten Diffamierung
des Antragstellers und Kindesvaters als "krank",
den Antragsteller und Kindesvater in die psychiatrische Abteilung
des Landeskrankenhauses Wehnen mit nationalsozialistischer
Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach der
vorsätzlichen Verweigerung des Sorgerechts und des Umgangs
zu "entsorgen". Nachdem der deutsche Familienrichter
Staubwasser wie dokumentiert in der Verfahrensgeschichte nicht
erwirken konnte, dass der Antragsteller und Kindesvater freiwillig
Deutschland verläßt und nicht erwirken konnte,
dass der Antragsteller und Kindesvater aus Deutschland abgeschoben
wird, beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser
nun den Antragsteller und Kindesvater aus dem Weg zu räumen,
indem er den Antragsteller und Kindesvater in eine psychiatrische
Klinik einweist, wobei der Antragsteller und Kindesvater möglichst
seiner Freiheit beraubt werden soll und wobei der Antragsteller
und Kindesvater möglichst eine Gesundheitsschädigung
erfährt (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing").
Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung
engagiert. Die entsprechenden Anträge auf strafrechtliche
Verfolgung werden hiermit ordnungsgemäß beim Amtsgericht
Wilhelmshaven eingereicht.
h) Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser
in der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten
engagiert, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Widerspruch zu rechtsstaatlichen
Grundsätzen durch Willkürmaßnahmen die vorsätzliche
Gefährdung und Schädigung der am Verfahren beteiligten
Kinder und des Antragstellers bzw. Kindesvaters beabsichtigt.
Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob hier der deutsche Familienrichter Staubwasser sein Amt
missbraucht, um eine politische Rechtsprechung auszuüben,
die den Grundsätzen der demokratischen, rechtsstaatlichen
Bundesrepublik Deutschland entgegensteht. Die entsprechenden
Anträge auf strafrechtliche Verfolgung werden hiermit
ordnungsgemäß beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht.
Diesseitig wird eine fristgerechte Verfahrensweise unter Berücksichtigung
des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf rechtliches
Gehör, insbesondere in Kindschaftssachen wie vorliegend
zum Umgangsrecht begrüßt.
2) Ablehnung des Gutachters auf Grund der Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts
auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven und Benennung eines neuen Gutachters
In Bezug auf die Eingabe vom 28.07.2003 (Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren,
Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung des Gutachters
Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung
des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen
Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland)
und in Bezug auf die zuvor aufgeführten Erläuterungen
der vorliegenden Eingabe vom 08.08.2003 wird der vom deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
ausgewählte Gutachter Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen abgelehnt.
Es ergeht hiermit wiederholt der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den vom deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven
ausgewählten Gutachter Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen ordnungsgemäß über die Ablehnung der
Beteiligung an familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler
Kindesentführung, insbesondere im vorliegenden Verfahren,
in Kenntnis zu setzen.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten
Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem
Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller
fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
einen neuen Gutachter für die vorliegenden Verfahren
zu benennen.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven,
die Gutachterauswahl ordnungsgemäß und transparent
durchzuführen. Bevor der ausgewählte Gutachter seine
Arbeit aufnehmen kann, ist seine Qualifikation und seine Erfahrung
den bereits vorgebrachten Rechtsanträgen entsprechend
zur Sicherstellung der verfahrensrechtlichen Anforderungen,
ordnungsgemäß vom Amtsgericht Wilhelmshaven nachzuweisen.
Ein KFZ-Sachverständiger hat keine Kompetenzen die Brandursache
eines Hausbrandes festzustellen.
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation des beantragten
Verwaltungsaktes ist eine Kopie mit entsprechendem, verwaltungsaktlichem
Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller
fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.
3) Zwangsmittel zur Sicherstellung des Umgangs
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
nicht ein einziges Mittel aus der Auswahl der zur Verfügung
stehenden gesetzlichen Mitteln (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung
bzw. Sorgerechtsentzug) selbst nach mehrfach dokumentierter
Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott
bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss
angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim
Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 angewendet wurde. Aus
den spezifischen, verfahrenstechnischen, behördlichen
Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven wird an anderer
Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz und Ausmaß
hinsichtlich des entstandenen Schadens und den sich daraus
ergebenden Entschädigungen zu prüfen sein. Vielmehr
ist es vernünftig, die Überschneidung verschiedener
Problematikfelder in Fällen von internationaler Kindesentführung
auszudifferenzieren und sich in der momentanen Situation zunächst
einmal den akuten Problematiken, wie in diesseitiger Verfahrensweise
dokumentiert, konkret zu widmen.
4) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Versuchs,
den Antragsteller zu Straftatbeständen von Kinderhandel
und Menschenhandel anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller zu Straftatbeständen
von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz
und Profit für das juristische Geschäft mit den
unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden
in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch
generiert werden soll. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert
in den Akten der entsprechenden Verfahren zum vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland,
dass der Antragsteller keine Kinder entführt, keinen
Umgang boykottiert und keine Kindesentführung legalisiert.
5) Rechsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs
Es ergeht der hiermit der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, den möglichen Versuch von möglichen
Straftatbeständen wie Strafvereitlung im Amt unter Amtsmissbrauch
zu unterlassen. Aus den spezifischen, verfahrenstechnischen,
behördlichen Abläufen beim Amtsgericht Wilhelmshaven
wird an anderer Stelle und zum gegebenen Zeitpunkt Relevanz
und Ausmaß hinsichtlich des entstandenen Schadens und
den sich daraus ergebenden Entschädigungen zu prüfen
sein. Vielmehr ist es vernünftig, die Überschneidung
verschiedener Problematikfelder in Fällen von internationaler
Kindesentführung auszudifferenzieren und sich in der
momentanen Situation zunächst einmal den akuten Problematiken,
wie in diesseitiger Verfahrensweise dokumentiert, konkret
zu widmen.
6) Offizielle Anträge an Herrn Kahlen, Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven
Auf Grund der verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ergehen
hiermit folgende offiziellen Anträge:
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung
werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als
auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie
des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003)
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von
StGB 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens,
StGB 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen, StGB 132 Amtsanmaßung, StGB 211 Vorbereitung
und Versuch des Justizmordes, StGB 234 Menschenraub, StGB
235 Kindesentführung, StGB 239 Vorbereitung und Versuch
der Freiheitsberaubung, StGB 241a Politische Verdächtigung
eingereicht. Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen,
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß zu
bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt
zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des
vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden
Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung
der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument
des AG Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des AG Wilhelmshaven
und vorliegender vollständiger Eingabe an das AG Wilhelmshaven
mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven
an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung
ordnungsgemäß zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegendes vollständiges
Dokument zum Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Familienrichter in Kindesentführung
und Umgangsboykott weiterzuleiten, und den Antragsteller ordnungsgemäß
wie zuvor ausgeführt über die Weiterleitung in Kenntnis
zu setzen.
Hiermit ergehen die offiziellen Rechtsanträge zu der
Einforderung von offiziellen, substantiierten Stellungnahmen
an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
sowohl zu den Hintergründen für den dokumentierten,
vorliegenden Fall eines Scheinpatienten und Psychiatrieopfers
im Landeskrankenhaus Wehnen (Siehe auch Anhang: Quelle "European
Anti-Mobbing") als auch zur Erläuterung der Hintergründe
für die Sachverständigenauswahl des Landeskrankenhauses
Wehnen im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland unter Berücksichtigung der beim Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensgeschichte und unter
Berücksichtigung der dokumentierten Geschichte des Landeskrankenhauses
Wehnen. Eine Kopie dieser Stellungnahme von Herrn Kahlen,
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, ist nicht nur dem
Antragsteller, sondern auch dem Landgericht Oldenburg zum
Dienstaufsichtsbeschwerdezyklus beim Landgericht Oldenburg
AKTENZEICHEN 313 E AG Wilhelmshaven zu übersenden.
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, dem Antragsteller uneingeschränkt
Akteneinsicht in sämtliche Rechtssachen zu gewähren,
in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiligter ist. Dazu
ist dem Antragsteller eine schriftliche Generallvollmachtsbescheinigung
zur Akteneinsicht auszustellen, damit solche Vorkommnisse
wie unnötige Diskussionen bei der Akteneinsicht künftig
ausgeschlossen werden können und keiner Beantwortung
auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Der Antragsteller ist ordnungsgemäß und fristgerecht
über den jeweiligen Verbleib der Akten in sämtlichen
Verfahren, in denen der Antragsteller Verfahrensbeteiliger
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist, zu jeder Zeit in Kenntnis
zu setzen und zwar mit ordentlicher Beurkundung der Aktenversendung
und ordentlicher Beurkundung der Aktenanforderung zurück
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Akteneinsicht des Antragstellers,
damit solche Vorkommnisse wie "Nicht-Wissen, wo sich
die Akte befindet" bei der vorzunehmenden Akteneinsicht
künftig ausgeschlossen werden können und keiner
Beantwortung auf dem Rechtsmittelweg benötigen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der
entsprechenden Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller
bereits mehrfach gezielt diskreditiert und diffamiert wurde,
sowie Angriffe mit körperlicher Gewalt zu erleiden hatte.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, sicherzustellen, dass die Gesundheit und körperliche
Unversehrtheit des Antragstellers garantiert ist und der Antragsteller
auf Grund seines rechtsstaatlichen Bestrebens, seiner juristischen
und politischen Initiativen gegen Kindesentführung und
Umgangsboykott und der Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
keine persönlichen Angriffe sowie keine gewalttätigen
Angriffe von anderen Verfahrensbeteiligten sowie Mitgliedern
der inneren und äußeren Kreise der Entführungs-
und Entfremdungsumgebung zu befürchten und zu erleiden
hat.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Versuche beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, mittels
Diffamierung, Diskreditierung und Gewalt familiengerichtliche
Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu beeinflussen,
und den Antragsteller an der Wahrnehmung und Ausübung
seiner eigenen Grundrechte und Menschenrechte sowie der Rechte
seiner Kinder zu hindern. Der politisch und moralische verantwortliche
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein
Stellvertreter Herr Schröder sind juristisch haftbar
im Fall der Gefährdung der Gesundheit und körperlichen
Unversehrtheit des Antragstellers.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht, die Kinder des
Antragstellers für andere Interessen als dem Interesse
des Kindes und dem Kindeswohl zu missbrauchen und die Kinder
unter willkürlicher Interpretation des Kindeswohl zu
benutzen, um als Sündenbock dafür herzuhalten, dass
ihr Vater Verantwortungsbewußtsein darin gezeigt hat
und zeigt, sie zu beschützen, für ihre Rechte sowohl
vor Ort als auch auf internationaler Ebene einzutreten, und
weil ihr Vater sich rechtlich gegen diejenigen engagiert,
die das Faustrecht mit Kindesentführung ausüben
und aus bestimmten Interessen versuchen, Kindesentführung,
Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung der Kinder
zu unterstützten und zu legalisieren. Das Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten der entsprechenden
Verfahren zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven von seiner
vorgeschriebenen Rolle als staatlicher Ordnungsfaktor abweicht
und seit 1995 Kindesentführung, Umgangsboykott und programmierte
Entfremdung unterstützt, u.a. mit Verfahrensverschleppungen,
Nicht-Vollstrecken von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang,
etc. Diesseitig wird wiederholt eindeutig definiert, dass
Kindesentführung, Umgangsboykott, Entfremdung und Programmierung
nicht Bestandteil des Kindeswohls sein können. Die diesseitige
Definition des Kindeswohl ist konform mit innerstaatlichen
und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Die Definition des Kindeswohl seitens des Amtsgerichts Wilhelmshaven
steht entgegen mehrfacher offizieller Rechtsanträge bis
zum heutigen Tage immer noch aus. Hiermit wird der offizielle
Rechtsantrag auf Unterlassung beim Amtsgericht Wilhelmshaven
eingereicht, die Kinder des Antragstellers unter willkürlicher
Interpretation des Kindeswohls zu benutzen, um als Sündenbock
dafür herzuhalten, dass ihr Vater die unkorrekten Verfahrensweisen
der Verfahrensbeteiligten in Wilhelmshaven öffentlich
macht. Der politisch und moralische verantwortliche Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder sind juristisch haftbar im Fall der Gefährdung
der Gesundheit, der seelischen und körperlichen Unversehrtheit
der Kinder des Antragstellers.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven zukünftig im halbjährlichen Wechsel
die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens
einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes"
b) "Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen"
mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod
und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten
Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrationslager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
Der politisch und moralisch verantwortliche Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen und sein Stellvertreter
Herr Schröder werden gebeten den Antragsteller mitzuteilen,
wie weit ihre respektiven Initiativen zur Transparenz, Pflege
der deutschen Geschichte sowie zu ihrem respektivem politischen
und rechtspolitischen Selbstverständnis fortgeschritten
sind.
Diesseitig wird das Motto "Lernfähigkeit ist kein
Zeichen von Schwäche" der Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries begrüßt, dass die Bundesjustizministerin
offiziell im Zusammenhang mit der Modernisierung der deutschen
Justiz äußert. Diesseitig wird begrüßt,
wenn das Amtsgericht Wilhelmshaven sowie die durch die Anträge
angesprochenen Personen aufzeigen, dass Lernfähigkeit
kein Zeichen von Schwäche ist. Diesseitig wird eine gepflegte,
deutsche, rechtspolitische Leitkultur begrüßt,
die die Zielsetzung praktiziert, den Menschen in einem vereinten
Europa und dem Frieden in der Welt zu dienen und sich nicht
scheut, Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung
in der deutschen Rechtswirklichkeit umzusetzen.
7) Integration in Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag
Pet 4-14-07-301-050630 zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung
Mit Vollmacht des Petenten zum laufenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
vorliegend dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Hiermit ergehen die offiziellen Rechtsanträge zu der
Einforderung von offiziellen, substantiierten Stellungnahmen
des Deutschen Bundestages sowohl zu den Hintergründen
für den dokumentierten, vorliegenden Fall eines Scheinpatienten
und Psychiatrieopfers im Landeskrankenhaus Wehnen (Siehe auch
Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing") als auch
zur Erläuterung der Hintergründe für die Sachverständigenauswahl
des Landeskrankenhauses Wehnen im vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland unter Berücksichtigung
der beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensgeschichte
und unter Berücksichtigung der dokumentierten Geschichte
des Landeskrankenhauses Wehnen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Deutschen Bundestag,
eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen
von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses
Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Deutschen Bundestag,
das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
8) Offizielle Anträge an das Niedersächsische
Justizministerium
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt. Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium diese Empfehlung ordnungsgemäß
an den Niedersächsischen Landtag offiziell zu übergeben
und den Antragsteller ordnungsgemäß per Kopie der
entsprechenden Dokumente in Kenntnis zu setzen. Juristisch
haftbar für die korrekte Bearbeitung des vorliegenden
Antrags ist der Niedersächsische Justizminister.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes"
b) "Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen"
mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod
und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten
Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrationslager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
Diesseitig wird das Motto "Lernfähigkeit ist
kein Zeichen von Schwäche" der Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries begrüßt, dass die Bundesjustizministerin
offiziell im Zusammenhang mit der Modernisierung der deutschen
Justiz äußert. Diesseitig wird begrüßt,
wenn das Niedersächsische Justizministerium sowie die
durch die Anträge angesprochenen Personen aufzeigen,
dass Lernfähigkeit kein Zeichen von Schwäche ist.
Diesseitig wird eine gepflegte, deutsche, rechtspolitische
Leitkultur begrüßt, die die Zielsetzung praktiziert,
den Menschen in einem vereinten Europa und dem Frieden in
der Welt zu dienen und sich nicht scheut, Menschenrechte,
Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in der deutschen
Rechtswirklichkeit umzusetzen.
Hiermit ergehen die offiziellen Rechtsanträge zu der
Einforderung von offiziellen, substantiierten Stellungnahmen
das Niedersächsische Justizministerium sowohl zu den
Hintergründen für den dokumentierten, vorliegenden
Fall eines Scheinpatienten und Psychiatrieopfers im Landeskrankenhaus
Wehnen (Siehe auch Anhang: Quelle "European Anti-Mobbing")
als auch zur Erläuterung der Hintergründe für
die Sachverständigenauswahl des Landeskrankenhauses Wehnen
im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland unter Berücksichtigung der beim Amtsgericht
Wilhelmshaven dokumentierten Verfahrensgeschichte und unter
Berücksichtigung der dokumentierten Geschichte des Landeskrankenhauses
Wehnen.
9) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen
Landtag
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen,
juristischen und sozialen Behörden in Fällen von
internationaler Kindesentführung provozierten bereits
die Intervention des französischen Staatspräsidenten
Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an den
Niedersächsischen Landtag das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes"
b) "Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen"
mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod
und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten
Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrationslager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersäch |