An das Oberlandesgericht Oldenburg
10.08.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de


The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Mrs Laura Theytaz-Bergman,
Defence for Children International
rue de Varembe 1
1202 Geneve
Switzerland
ltheytaz@pingnet.ch

10 August 2003

Legalisierung von Umgangsboykott in der Folge von internationaler Kindesentführung
durch deutsche Behörden

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Offizielle Anträge:
Hiermit wird der offizielle Antrag auf eindeutige Benennung der Ursachen für die folgenden objektiven Sachverhalte in einer Beschlussempfehlung, einer Veröffentlichung der Beschlussempfehlung in einer Bundestagsdrucksache sowie im Tätigkeitsbericht 2003 des Petitionsausschusses eingereicht :
1) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, wenn diese Gesetze von zuständigen deutschen Behörden selbst nicht beachtet werden ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?
3) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen vorsätzlich verschleppt, z.B. hier am Amtsgericht Wilhelmshaven und am Oberlandesgericht Oldenburg in Umgangsverfahren nach internationaler Kindesentführung über den Zeitraum von einem Jahr, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
Sind in der Bundesrepublik Deutschland die mutmaßlich gefärbte Haare des Bundeskanzlers ein höheres Rechtsgut als Kinder ?
Hiermit wird der offizielle Antrag auf ordnungsgemäße Veröffentlichung der vorliegenden objektiven Sachverhalte zur rechtspolitischen Geschichte Deutschlands in der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages, in einer Bundestagsdrucksache BTD eingereicht, im Bericht über die Aktivitäten des Petitionsauschusses im Jahr 2003 in Bezug auf Petition Pet 4-14-07-301-050630.
Die vorliegenden, dokumentierten Verfahrensweisen der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten durch das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg sind im vorliegenden Petitionsverfahren Pet 4-14-07-301-050630 zu integrieren.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/pol_enquete_db_pet.html

Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,

hiermit wird der Antrag auf offizielle beim deutschen Richterbund eingereicht auf Stellungnahmen des deutschen Richterbundes zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige, freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung" durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert, das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die deutschen Behörden, den Menschen dienen können und nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

Sehr geeherte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an den Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes"
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu veröffentlichen.

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes"
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
Auf Grund der vorliegenden Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Behinderung der Akteneinsicht während der Vorbereitung der Beschwerdeverfahren, werden hiermit offiziell Dienstaufsichtsbeschwerden mit Disziplinarmaßnahmen gegen den Direktor Kahlen, den stellvertretenden Direktor Schröder, den Familienrichter Staubwasser, die Familienrichterin Hintze eingereicht.
Dem Antragsteller wurde während der Vorbereitung der Beschwerde für die zweite Instanz, d.h. dem Oberlandesgericht Oldenburg, die Akteneinsicht mehrfach verwehrt.
Dies beinhaltet sowohl schriftliche als auch mündliche Anfragen vom 06.08.03, 07.08.03, 08.08.03.
Dies betrifft die folgenden Akten:
16 F 931/95
16 F 298/96 J
16 F 298/96 JO Beiordner
16 F 327/96
16 F 1432/99
16 F 1432/99 Beilage
16 F 605/00UG
16 F 483/01 UG
14 UF 186/02 Band 2
14 UF 186/02 Band 3
16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO
4 Cs H27/00
Am 06.08.03 wurde Richterin Hintze vom Amtsgericht Wilhelmshaven beauftragt, über die Akteneinsicht für den Antragsteller zu entscheiden.
Obwohl der Antragsteller am darauf folgenden Tag benachrichtigt werden sollte, ist dies bis zum heutigen Tage nicht ordnungsgemäß geschehen.
Entgegen den offiziellen Rechtsanträgen des Antragstellers wurde der Antragsteller vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht ordnungsgemäß über den Verbleib der Akten und nicht über die beantragte Rückanforderung der Akten durch das Amtsgericht Wilhelmshaven benachrichtigt.
Nach mehrfachen, offiziellen Anträgen und Beschwerden erhält der Antragsteller lediglich die folgenden Benachrichtigungen vom Amtsgericht Wilhelmshaven:
--- Brief vom 31.07.03 von Richter Tiarks "Die Akte selber ist - wie Ihnen bekannt ist - beim Sachverständigen."
--- Brief vom 01.08.03 vom Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, Richter Schröder "Als Teil der Justizverwaltung liegt es nicht im Rahmen meiner Zuständigkeit und Befugnisse, in ihren Verfahren generell über Akteneinsichtsgesuche zu entscheiden."
--- Brief vom 07.08.03 16 F 229/03 UG von Stifft Justizangestellte kann Ihrem Akteneinsichtsgesuch derzeit leider nicht entsprochen werden, da die Akten sich noch beim Gutachter befinden.
Das Amtsgericht Wilhlemshaven verweigert entgegen den offiziellen Rechtsanträgen die Erklärung :
--- warum sämtliche zuvor aufgeführten Akten beim psychologischen Sachverständigen sein sollen
--- wo genau jede einzelne Akte in der deutschen Rechtswirklichkeit verblieben ist
--- warum die Rücksendung der entsprechenden Akten, vom Amtsgericht Wilhelmshaven an den psychologischen Sachverständigen übersandt, nicht vom Amtsgericht Wilhelmshaven in Auftrag gegeben wurde, während der psychologische Sachverständige bereits offiziell auf Grund der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser abgelehnt wurde

 

AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Sehr geehrter Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,

Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung (Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven) wird der Antragsteller von einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die Richtlinien und Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr vorsätzlich verletzt. Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267 Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts Wilhelmshaven am 29. Juli 2003 überbrachten Dokument handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, mit Bezug auf das Dokument betitelt als Beschluss und datiert auf den 03.06.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
Der Beschluss des deutschen Famileinrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ist zurückzuweisen, da er unbegründet ist und zudem die gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben sowohl bei der Vorbereitung des Beschlusses als auch im Beschluss selber eindeutig verletzt.
Die vorliegende Rechtssache zur Wiederherstellung des Umgangs mit nach Deutschland entführten Kindern wird aus diesem Grund nunmehr an das Oberlandesgericht Oldenburg verwiesen.
Den dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen, Unregelmäßigkeiten und Verletzungen in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kindern ist durch das Oberlandesgericht Oldenburg Abhilfe zu schaffen.

Begründung
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert folgende Ereignissse in der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und folgendem Umgangsboykott:
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang zwischen Kindern und Kindesvater
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003 mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von mehr als einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
f) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung. Nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
g) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
h) 03.04.2003 neuer Rechtsantrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
i) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Vorläufige, mündliche Gerichtsverhandlung.
j) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung. Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003.
k) 07.07.2003 neuer Rechtsantrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
l) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
m) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
n) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter sind in den folgenden Eingaben bis zum 25.07.2003 beim Amtsgericht Wilhelmshaven substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03: d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03: vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang: Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20. Juni 2003
--- 8 seiten + 35 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren zu regeln mit Anhang "Staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt vom 06.07.03"
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++ Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter sind in den folgenden Eingaben seit dem 25.07.2003 beim Amtsgericht Wilhelmshaven substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 7 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 28.07.2003. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland.
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003. Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven : StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der Überprüfung auf Echtheit des Dokuments den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven entgegen den offiziellen Rechtsanträgen durch.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit 1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpresserischer Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, § 241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung, den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung. Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 20 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 08.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, § 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub, § 235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, § 241a Politische Verdächtigung. Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu Schutz- und Propagandzwecken von Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, während unter Amtsanmaßung die Vorbereitung und der Versuch der Freiheitsberaubung sowie des Justizmordes unternommen wird, um die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten voranzutreiben bei gleichzeitiger rechtswidriger Legalisierung von Menschenraub und Kindesentführung zur Nötigung und Erpressung des Antragstellers und Kindesvaters im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott.

Substantiierte Erläuterung :
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert folgende Ereignisse in der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und folgendem Umgangsboykott:
Phase I
Verfahrenstechnik: Förderung des Umgangsboykotts, Nichtvollstreckung des per Gerichts angeordneten Umgangs vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG, Verfahrensverschleppung über den Zeitraum von einem Jahr
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, soll von allein aufgeben und Deutschland verlassen, wenn ihm in den Verfahren zum Umgang mit den Kindern durch Verfahrensmanipulation keine Aussicht auf Erfolg gewährt wird.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit in Hungerstreik, öffentlichen Demonstrationen, Öffentlichkeitsarbeit und Medienberichten gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott, sowie gegen die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven muss in die zweite Phase schalten, um seine Ziele zu erreichen.
Phase II
Verfahrenstechnik: Willkürlicher Umgangsauschluss vom 04.10.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG auf ein halbes Jahr auszusetzenden Umgang, der nie stattgefunden hat nach boykottiertem, nicht-vollstrecktem, gerichtlich angeordneten Umgang über den Zeitraum von einem Jahr. Gezielte Diffamierung- und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater. Erpressung, Drohung und Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters, seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen. Verfahrensverschleppung bei Beschlussfassung und deren Veröffentlichung.
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, soll aus Deutschland abgeschoben werden, so dass der deutsche Familienrichter, seine Entscheidung in Abwesenheit des Kindesvaters veröffentlichen kann. Mit der gezielten Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie soll der Antragsteller und Kindesvater erniedrigt und eingeschüchtert werden.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische zurückgebliebene Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit in politischen und rechtlichen Initiativen gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott und gegen die Diskriminierung von binationalen Kindern und deren nicht-deutsche zurückgebliebene Umgebung. Der Antragsteller und Kindesvater erwirkt, dass er nicht aus Deutschland abgeschoben wird.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven muss in die dritte Phase schalten, um seine Ziele zu erreichen.
Phase III
Verfahrenstechnik: Ablehnung der einstweiligen Anordnungen auf Umgangsregelung vom 03.06.2003 und vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG zur Überbrückung der Verfahrensverzögerungen nach willkürlichem Umgangsauschluss über ein halbes Jahr zu Umgang der nie stattgefunden hat nach boykottiertem, nicht-vollstreckten, gerichtlich angeordneten Umgang über den Zeitraum von einem Jahr. Gezielte Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters. Erpressung, Drohung und Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters, seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen. Beleidigung und Verleumdung des Kindesvaters als "krank". Die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie zielt nun darauf ab, den Antragsteller und Kindesvater unter den Absichten der Freiheitsberaubung und des Justizmordes in eine psychiatrische Klinik zu schicken, um in aus dem Weg zu räumen.
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater, soll in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und damit mundtot gemacht werde. Da die vorgehenden Strategien des deutschen Familienrichters Staubwasser aus dem ersten und zweiten Akt nicht zu den erwünschten Ergebnissen geführt haben, dass der Antragsteller und Kindesvater von alleine aufgibt und Deutschland verläßt, und dass der Antragsteller und Kindesvater sich widerstandslos aus Deutschland abschieben läßt, versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser den Antragsteller mit der Einweisung in eine psychiatrische Klinik aus dem Verkehr zu ziehen, da die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und des deutschen Familienrichters Staubwasser bereits über die vom deutschen Familienrichter Staubwasser kritisierten Medienberichte an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Denn auch die Nötigungs- und Erpressungsstrategie des Familienrichters Staubwasser gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen hat nicht gewirkt, und der deutsche Familienrichter Staubwasser will auf diese Weise weitere Öffentlichkeit vermeiden.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische zurückgebliebene Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit in politischen und rechtlichen Initiativen gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott und gegen die Diskriminierung von binationalen Kindern und deren nicht-deutsche zurückgebliebene Umgebung.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nimmt seinen wohlverdienten Urlaub und der deutsche Familienrichter Tiarks sagt am 31.07.03 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG aus, dass er nicht wisse, wann der deutsche Familienrichter Staubwasser an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückkehren würde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt auf die Möglichkeit, dass wenn er aus dem Urlaub an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückkommt, der Antragsteller und Kindesvater bereits aus dem Verkehr gezogen sei und der Antragsteller und Kindesvater sich somit nicht in weiteren Beschwerdeverfahren gegen die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven engagieren könnte. Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, das nicht nur der deutsche Familienrichter Staubwasser im Urlaub ist, sondern dass auch die Akten zum vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung im Urlaub vom Amtsgericht Wilhelmshaven seien.

Rechtsanträge an das Oberlandesgericht Oldenburg
Das Dokument des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
ist weder begründet noch zulässig.
Das Dokument des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, betitelt als Beschluss und datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
ist weder begründet noch zulässig.
Zur Nichtigkeit und Unrechtskräftigkeit der Beschlüsse und Verfahrensweisen des deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten zu vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott beim Amtsgericht Wilhelmshaven sind ordnungsgemäß die verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven angezeigt (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c).
Dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wurde nach dem 03.06.2003 ordnungsgemäß die Gelegenheit gegeben, seine eigenen unkorrekten Verfahrensweisen selbst zu korrigieren und selbst den Rechtsschutz vor dem Richter ordnungsgemäß in der deutschen Rechtswirklichkeit umzusetzen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich wie dokumentiert eine Selbstkorrektur, obwohl das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert und bewiesen in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich wie dokumentiert mit der fehlenden Kontrolle und fehlenden Korrektur von Fehlurteilen dem Antragsteller und Kindesvater den Rechtsschutz des im Grundgesetz verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör und widerspricht somit vorsätzlich dem Rechtsstaatsprinzip.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven engagiert sich in entscheidungserheblichen Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht mit Gehörsversagungen, Verfahrensverschleppungen und weiteren dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven beweist selbst, dass er wie gedruckt und lügt, vorsätzliche Falschaussagen macht, dass er das Recht auf faires Verfahren durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial verletzt, dass er Dokumente unterdrückt, und dass er dies schwarz auf weiß in seinen Beschlüssen veröffentlicht.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven behauptet im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, es seien keine neuen Informationen und Beweise nach dem Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 03.06.2003, vom Antragsteller vorlegt wurden.
Dass diese Aussage des deutschen Familienrichters Staubwasser der Unwahrheit entspricht, ist in Absatz 5b1 ausführlich angeführt.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial, der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen, etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die folgenden Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen Seite von ca. 200 Seiten (siehe Absatz 5b1) der Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers innerhalb der Darstellung des Vortrages der Antragspartei des Antragstellers und Kindesvaters.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven behauptet wie urkundlich im Beschluss vom 25.07.2003 belegt, dass es sich nur um vom Antragsteller "behauptete fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter" handeln würde, und der deutsche Familienrichter Staubwasser engagiert sich somit in vorsätzlicher Täuschung und Falschaussage, da der objektive Sachverhalt ist, dass es sich nicht um "behauptete" , sondern um "tatsächliche fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter" handelt, die das Amtsgericht Wilhelmshaven selbst dokumentiert.
Dass diese Aussage des deutschen Familienrichters Staubwasser der Unwahrheit entspricht, ist in Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c ausführlich angeführt.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial, der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen, etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die folgenden Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen Seite von ca. 300 Seiten (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c) der Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers innerhalb der Darstellung des Vortrages der Antragspartei des Antragstellers und Kindesvaters.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven behauptet im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, es seien keine neuen Informationen und Beweise nach dem Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 03.06.2003, vom Antragsteller vorlegt wurden.
Dass diese Aussage des deutschen Familienrichters Staubwasser im Dokument datiert auf den 25.07.2003 der Unwahrheit entspricht, beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser im Dokument datiert auf den 25.07.2003 selbst.
Denn das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, mit Bezug auf das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 03.06.2003, dokumentiert erheblich neue, tatsächliche Umstände in Bezug auf die Verfahrens- und Verhaltensweisen sowie auf den Beschlussfassungstil des deutschen Familienrichters Staubwasser.
Im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, sind das erste Mal und somit neue, folgende Phänomene im Beschlussstil dokumentiert:
--- der deutsche Familienrichter unterlässt nach einer Reihe offizieller Beschwerden gegen die Verletzung der Meinungsfreiheit in Bezug auf die Öffentlichkeits- und Medienarbeit des Antragstellers und Kindesvaters, obwohl der deutsche Familienrichter mit Bezug auf das Dokument vom 03.06.2003 immer noch an der Strategie der Nötigung und Erpressung gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater festhält, damit der Antragsteller und Kindesvater seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Behörden widerrufen soll und künftig von dieser Kritik ablassen soll
--- der deutsche Familienrichter Staubwasser unterlässt nach einer Reihe offizieller Beschwerden seine Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller und Kindesvater, obwohl der deutsche Familienrichter mit Bezug auf das Dokument vom 03.06.2003 immer noch an dem parteiischen "Niedermachen" des Antragstellers und Kindesvaters festhält
--- der deutsche Familienrichter Staubwasser erwähnt nicht ein einziges Mal das "Kindeswohl", während gleichzeitig immer noch die Beantwortung des offiziellen Rechtsantrages auf ordnungsgemäße Definition des Begriffsinhalts des in den vorhergehenden Beschlüssen verwendeten Begriffs "Kindeswohl" aussteht
--- der deutsche Familienrichter Staubwasser erwähnt das erste Mal "fehlerhafte Verfahrensweise des Gerichts und anderer Beteiligter"
Um zu vermeiden, dass die zuständigen Richter des Oberlandesgerichtes Oldenburg die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven kopieren und duplizieren, ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, geschichtliche, sozialpolitische und rechtspolitische Hintergründe des Landeskrankenhaus Wehnen, dass zur Durchführung des Sachverständigengutachtens zu PAS-Kindern vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven beauftragt wurde, ordnungsgemäß substantiiert und detailliert im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache anzuführen.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung vorsätzlich verweigert werden kann, durch gezielte Desinformation, Unterdrückung von Dokumenten und Informationen, durch Falschaussagen, etc. ist im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu verfahren:
Zweiseitige, fundierte Beschreibung jedes einzelnen Aspektes der Sachverständigenauswahl des Landeskrankenhauses Wehnen innerhalb der Darstellung des Vortrages des Verfahrensbeteiligten Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
Dabei ist die bereits beantragte Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen Seite aus Absatz 5d2 von ca. 300 Seiten (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c) zur Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott zu berücksichtigen und einzubeziehen.
Aspekt 1) Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Naziterror durch das Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 2) Patientenmorde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg im Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 3) Psychatrieopfer und Scheinpatentien im Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 4) Verweigerung des Landes Niedersachsen und der Stadt Wilhelmshaven zu Reparationen und Entschädigungszahlungen an die Opfer des Landeskrankenhauses Wehnen und deren Hinterbliebenen
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven behauptet im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003, "Der Antragsteller begründet seinen neuerlichen Antrag im wesentlichen mit Rechtsausführungen..."
Dass der deutsche Familienrichter Staubwasser sich erneut in Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegen den Antragsteller und Kindesvater engagiert, dokumentiert und beweist der deutsche Familienrichterstaubwasser im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003.
Dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven wie gedruckt und lügt, vorsätzliche Falschaussagen macht, dies schwarz auf weiß dokumentiert beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven selbst im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003.
Während der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven unter Falschaussage behauptet, es gebe keine neuen tatsächlichen Umstände, ist ein neuer und objektiver Sachverhalt, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser in der Fortsetzung seiner Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegen den Antragsteller und Kindesvater, nunmehr den Antragsteller und Kindesvater beschuldigt, nationale und internationale, gesetzliche Richtlinien und Vorgaben gegen Kindesentführung und gegen Umgangsboykott zur Stützung seiner Argumentation anzuführen, während der deutsche Familienrichter Staubwasser im Gegensatz dazu selbst in seinen Beschlüssen keine nationale und internationale, gesetzliche Richtlinien und Vorgaben für Kindesentführung und für Umgangsboykott zur Stützung seiner Argumentation anführt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, in der Argumentationstechnik und in den Verhaltens-/Handlungsmustern des deutschen Familienrichters Staubwasser, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Umständen denkt und praktiziert, dass er vorsätzlich das deutsche Grundgesetz misinterpretiert, und dass er nicht dem Gesetz unterworfen ist, sondern dass der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst "Gott und Gesetz" sei und deshalb der deutsche Familienrichter Staubwasser sich weder an geschriebenes Gesetz zu halten habe noch seine Entscheidungsfindung auf geschriebenes Gesetz basieren müsste.
Es gibt keine moralischen, ethischen, politischen und juristischen Standards, Vorgaben und Richtlinien für die Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott. Es gibt nur Gesetze, Rechte und Übereinkommen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sein Urteilsvermögen und seine Urteilsabsichten nach dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut" im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch = gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht", "Kindesentführung und Umgangsboykott = gut" im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott = schlecht".
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial, der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen, etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die nationalen und internationalen, gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben gegen Kindesentführung und gegen Umgangsboykott aus den Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen Seite von ca. 300 Seiten (siehe Absatz 5b1, 5b2) der nationalen und internationalen, gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben gegen Kindesentführung und gegen Umgangsboykott aus den Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers innerhalb der Darstellung des Vortrages der Antragspartei des Antragstellers und Kindesvaters.
Die vorliegende Rechtssache ist ordnungsgemäß an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückzuweisen :
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, den Begriffsinhalt des Begriffs "Kindeswohl"
ordnungsgemäß substantiiert und detailliert zu definieren, noch bevor das "Kindeswohl" durch die eigenen OLG-Beschlüsse jongliert wird.
Das Amtsgerichts Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser diese Definition bis zum heutigen Tage entgegen offizieller Rechtsanträge vorsätzlich verweigert. Dabei hat das Amtsgerichts Wilhelmshaven bis zum heutigen Tage noch nicht erläutert, ob der deutsche Familienrichter Staubwasser nicht fähig oder nicht Willens ist das "Deutsche Kindeswohl" zu definieren.
Damit das Oberlandesgericht Oldenburg dem Amtsgericht Wilhelmshaven familienrechtspolitische Hilfe leisten kann, wird hiermit offiziell beantragt, die Definition des "Kindeswohls" durch das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß als unabhängige Definitonshilfe anzubieten.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, eine Positiv-Checkliste für die Handhabung von Konfliktmanagement bei Umgangsverweigerung im zu fassenden Beschluss zur vorliegenden Rechtssache an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu erstellen:
Welche der gesetzlich verfügbaren Zwangsmittel (Zwangsgeld, Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung bzw. Sorgerechtsentzug) nach mehrfach dokumentierter Umgangsbeeinträchtigung und durchgeführtem Umgangsboykott bis hin zum vorsätzlichem Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss angeordnetem Umgang mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1995 gedenkt das Gericht anzuordnen ?
Welche Mittel gedenkt das Gericht zur Konfliktlösung und nicht zur Konfliktverschärfung zwischen den Antragsparteien einzusetzen ?

Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeugsatz an Manipulationsfiltern in der Anwendung durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen gedeckt werden.
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003 mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
f) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
g) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg zu dem zuvor beschriebenen Ausschnitt der Verfahrensgeschichte dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen Familienrechtspolitik (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c).
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile von Persilscheinen eingereicht.

Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige, nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Rechtssache zu informieren.

Dokumentation
Die vorliegenden Instanzenzüge und Rechtssachen sind Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazijuristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsreihe "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer" integriert.
Berichterstattung der juristisch-wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.

Anhang
Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
25. Juli 2003

Integration in die unabhängige Sonderberichterstattung an die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen
Die vorliegenden Verfahren sind Bestandteil der freiwilligen, unabhängigen Sonderberichterstattung an die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen zum Staatenbericht Deutschlands über die Nichterfüllung der UN-Kinderrechtskonvention.
Online-Dokumentation:
http://www.crc-watchdog.org

The State-Run Child Abuse Machinery "Made in Germany"
http://www.crc-watchdog.org/content/reports/popup/030526_crc_germany.pdf


Michael Hickman


Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions