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10 August 2003
Legalisierung von Umgangsboykott in der Folge von internationaler
Kindesentführung
durch deutsche Behörden
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung
zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis
der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Offizielle Anträge:
Hiermit wird der offizielle Antrag auf eindeutige Benennung
der Ursachen für die folgenden objektiven Sachverhalte
in einer Beschlussempfehlung, einer Veröffentlichung
der Beschlussempfehlung in einer Bundestagsdrucksache sowie
im Tätigkeitsbericht 2003 des Petitionsausschusses eingereicht
:
1) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, wenn
diese Gesetze von zuständigen deutschen Behörden
selbst nicht beachtet werden ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die
aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
3) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen vorsätzlich
verschleppt, z.B. hier am Amtsgericht Wilhelmshaven und am
Oberlandesgericht Oldenburg in Umgangsverfahren nach internationaler
Kindesentführung über den Zeitraum von einem Jahr,
während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor
dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt
?
Sind in der Bundesrepublik Deutschland die mutmaßlich
gefärbte Haare des Bundeskanzlers ein höheres Rechtsgut
als Kinder ?
Hiermit wird der offizielle Antrag auf ordnungsgemäße
Veröffentlichung der vorliegenden objektiven Sachverhalte
zur rechtspolitischen Geschichte Deutschlands in der Beschlussfassung
des Deutschen Bundestages, in einer Bundestagsdrucksache BTD
eingereicht, im Bericht über die Aktivitäten des
Petitionsauschusses im Jahr 2003 in Bezug auf Petition Pet
4-14-07-301-050630.
Die vorliegenden, dokumentierten Verfahrensweisen der politischen
Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten
durch das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht
Oldenburg sind im vorliegenden Petitionsverfahren Pet 4-14-07-301-050630
zu integrieren.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen
Vorgang in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages
beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/pol_enquete_db_pet.html
Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender
des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,
hiermit wird der Antrag auf offizielle beim deutschen Richterbund
eingereicht auf Stellungnahmen des deutschen Richterbundes
zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher
Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie
des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche
Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen
Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation
der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext
deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden
Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige,
freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung"
durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch
in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert,
das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im
Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode
?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen
vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität
und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit
und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die
der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben
hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in
der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik
Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland
kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich
die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren
läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die
deutschen Behörden, den Menschen dienen können und
nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden
zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen
von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard
Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen
Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geeherte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an den
Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes"
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder
im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu
den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern
im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung
zu schließen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die
entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des
Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des
Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu
veröffentlichen.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter
Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht
Oldenburg zu bestellen:
a) "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes"
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
Auf Grund der vorliegenden Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren durch die Behinderung der Akteneinsicht während
der Vorbereitung der Beschwerdeverfahren, werden hiermit offiziell
Dienstaufsichtsbeschwerden mit Disziplinarmaßnahmen
gegen den Direktor Kahlen, den stellvertretenden Direktor
Schröder, den Familienrichter Staubwasser, die Familienrichterin
Hintze eingereicht.
Dem Antragsteller wurde während der Vorbereitung der
Beschwerde für die zweite Instanz, d.h. dem Oberlandesgericht
Oldenburg, die Akteneinsicht mehrfach verwehrt.
Dies beinhaltet sowohl schriftliche als auch mündliche
Anfragen vom 06.08.03, 07.08.03, 08.08.03.
Dies betrifft die folgenden Akten:
16 F 931/95
16 F 298/96 J
16 F 298/96 JO Beiordner
16 F 327/96
16 F 1432/99
16 F 1432/99 Beilage
16 F 605/00UG
16 F 483/01 UG
14 UF 186/02 Band 2
14 UF 186/02 Band 3
16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO
4 Cs H27/00
Am 06.08.03 wurde Richterin Hintze vom Amtsgericht Wilhelmshaven
beauftragt, über die Akteneinsicht für den Antragsteller
zu entscheiden.
Obwohl der Antragsteller am darauf folgenden Tag benachrichtigt
werden sollte, ist dies bis zum heutigen Tage nicht ordnungsgemäß
geschehen.
Entgegen den offiziellen Rechtsanträgen des Antragstellers
wurde der Antragsteller vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht
ordnungsgemäß über den Verbleib der Akten
und nicht über die beantragte Rückanforderung der
Akten durch das Amtsgericht Wilhelmshaven benachrichtigt.
Nach mehrfachen, offiziellen Anträgen und Beschwerden
erhält der Antragsteller lediglich die folgenden Benachrichtigungen
vom Amtsgericht Wilhelmshaven:
--- Brief vom 31.07.03 von Richter Tiarks "Die Akte selber
ist - wie Ihnen bekannt ist - beim Sachverständigen."
--- Brief vom 01.08.03 vom Stellvertretender Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven, Richter Schröder "Als
Teil der Justizverwaltung liegt es nicht im Rahmen meiner
Zuständigkeit und Befugnisse, in ihren Verfahren generell
über Akteneinsichtsgesuche zu entscheiden."
--- Brief vom 07.08.03 16 F 229/03 UG von Stifft Justizangestellte
kann Ihrem Akteneinsichtsgesuch derzeit leider nicht entsprochen
werden, da die Akten sich noch beim Gutachter befinden.
Das Amtsgericht Wilhlemshaven verweigert entgegen den offiziellen
Rechtsanträgen die Erklärung :
--- warum sämtliche zuvor aufgeführten Akten beim
psychologischen Sachverständigen sein sollen
--- wo genau jede einzelne Akte in der deutschen Rechtswirklichkeit
verblieben ist
--- warum die Rücksendung der entsprechenden Akten, vom
Amtsgericht Wilhelmshaven an den psychologischen Sachverständigen
übersandt, nicht vom Amtsgericht Wilhelmshaven in Auftrag
gegeben wurde, während der psychologische Sachverständige
bereits offiziell auf Grund der unkorrekten Verfahrensweisen
des deutschen Familienrichters Staubwasser abgelehnt wurde
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven
Sehr geehrter Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,
Erst nach der offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren und von Verletzung des Rechts auf Anhörung
(Eingabe vom 28.07.03 eingereicht am 29.07.03 per Fax und
am 29.07.03 durch persönliches Einreichen mit Eingangsstempel
des Amtsgerichts Wilhelmshaven) wird der Antragsteller von
einer Reaktion des Amtsgerichts Wilhelmshaven in einer "besonderen
Art und Weise" in Kenntnis gesetzt, die Richtlinien und
Vorgaben zum ordnungsgemäßen Rechtsverkehr vorsätzlich
verletzt. Siehe dazu die Eingabe vom 30.07.03 : Strafanzeigen
gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven, StGB 267
Urkundenfälschung, StGB 269 Fälschung beweiserheblicher
Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
Bei dem von einer sogenannten Mitarbeiterin des Amtsgerichts
Wilhelmshaven am 29. Juli 2003 überbrachten Dokument
handelt es sich um das Dokument, betitelt als Beschluss und
datiert auf den 25.07.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, mit
Bezug auf das Dokument betitelt als Beschluss und datiert
auf den 03.06.2003 zu vorliegendem Aktenzeichen, des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
zur Regelung der einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf
Umgang mit den Kindern zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung
durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.
Der Beschluss des deutschen Famileinrichters Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven ist zurückzuweisen, da er unbegründet
ist und zudem die gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben sowohl
bei der Vorbereitung des Beschlusses als auch im Beschluss
selber eindeutig verletzt.
Die vorliegende Rechtssache zur Wiederherstellung des Umgangs
mit nach Deutschland entführten Kindern wird aus diesem
Grund nunmehr an das Oberlandesgericht Oldenburg verwiesen.
Den dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen, Unregelmäßigkeiten
und Verletzungen in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht
Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und
Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kindern ist durch
das Oberlandesgericht Oldenburg Abhilfe zu schaffen.
Begründung
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert folgende Ereignissse
in der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und folgendem Umgangsboykott:
Kurzübersicht:
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven
für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang zwischen
Kindern und Kindesvater
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von mehr als einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
f) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.
Nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven
und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist
für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst überschreitet.
g) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung.
Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem
Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein
Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss
angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
h) 03.04.2003 neuer Rechtsantrag auf Umgang in einstweiliger
Anordnung und vier Wochen Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser in Kindschaftssachen zum Umgang entgegen dem offiziellen
Antrag auf Verfahrensbeschleunigung durch einstweilige Anordnung
i) 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Vorläufige,
mündliche Gerichtsverhandlung.
j) Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG veröffentlicht nach offizieller Beschwerde
an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven gegen Verfahrensverzögerung.
Zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss
vom 03.06.2003.
k) 07.07.2003 neuer Rechtsantrag auf Umgang in einstweiliger
Anordnung AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
l) 23.07.2003 Erweiterung des Antrags auf Umgang in einstweiliger
Anordnung. Es ist zu regeln, zusätzlich zur einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung
der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene
Sachverständigengutachten.
m) 29.07.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser, Verletzung des Rechts auf faires
Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
n) Beschluss datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG nach offizieller Beschwerde erst veröffentlicht
am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.07.2003
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des
Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
sind in den folgenden Eingaben bis zum 25.07.2003 beim Amtsgericht
Wilhelmshaven substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 16 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.06.03:
d.h. Eingabe vom 05.06.03: politische und moralische Verantwortung
Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven
--- 23 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 24.06.03:
vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit Anhang:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der
freundlichsten Ausländerbehörde 2004 an die Alexander
von Humboldt-Stiftung Von Children Rights International 20.
Juni 2003
--- 8 seiten + 35 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
07.07.03 "Es ist im Wege einstweiliger Anordnung im Eilverfahren
zu regeln mit Anhang "Staatlich geführten Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramme/Manipulation von familiengerichtlichen
Verfahren durch das Jugendamt vom 06.07.03"
--- 5 Seiten + 30 Seiten Eingabe und Beweisführung vom
27.06.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe mit
Anhang: Staatlich geführte Kindesentführungs- und
Entfremdungsprogramme/ Manipulation von familiengerichtlichen
Verfahren durch deutsche Juristen/Politiker Von Children Rights
International 27. Juni 2003
--- 34 Seiten + 45 Seiten + 6 Seiten Eingabe und Beweisführung
vom 23.07.03 vollständige Dokumentation, d.h. Eingabe
mit Anhang vom 22.07.03 : Es ist zu regeln, zusätzlich
zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur
Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch
das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten +++
Sollen Gerichte anordnen, dass an PAS leidende Kinder den
entfremdenden Elternteil besuchen bzw. bei ihm wohnen? Eine
Verlaufsstudie +++ Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden für
die Eltern im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Sorgepflicht
oder das Umgangsrecht zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung
Die tatsächlichen, fehlerhaften Verfahrensweisen des
Amtsgerichts Wilhelmshaven und anderer Verfahrensbeteiligter
sind in den folgenden Eingaben seit dem 25.07.2003 beim Amtsgericht
Wilhelmshaven substantiiert erläutert und dokumentiert:
--- 7 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 28.07.2003.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003.
Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven
: StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung
beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und
Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf
ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, §
202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments
im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der
Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der
Überprüfung auf Echtheit des Dokuments den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
entgegen den offiziellen Rechtsanträgen durch.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven :
StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten
durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der
Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten
für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche
uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung
im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben
des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache
und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung
von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, §
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche
Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität
sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit
1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpresserischer
Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, §
241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug,
§ 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung
des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit
mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller
zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung,
den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller
und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den
Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen
juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren, Verletzung des Rechts auf Anhörung.
Ablehnung der Verfahrenspflegerin Markworth auf Grund der
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche
Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers
und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den
unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189
Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener,
hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater
der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen
Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler
Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189.
Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung
der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder im vorliegendem
Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus
folgendem Umgangsboykott durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 20 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 08.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 83 Vorbereitung
eines hochverräterischen Unternehmens, § 86 Verbreitung
von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen,
§ 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung und
Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub, §
235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung und Versuch
der Freiheitsberaubung, § 241a Politische Verdächtigung.
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie
Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
zu Schutz- und Propagandzwecken von Deutschen Verbrechen gegen
die Menschlichkeit, während unter Amtsanmaßung
die Vorbereitung und der Versuch der Freiheitsberaubung sowie
des Justizmordes unternommen wird, um die politische Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten voranzutreiben
bei gleichzeitiger rechtswidriger Legalisierung von Menschenraub
und Kindesentführung zur Nötigung und Erpressung
des Antragstellers und Kindesvaters im vorliegendem Fall von
internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem
Umgangsboykott.
Substantiierte Erläuterung :
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert folgende Ereignisse
in der Verfahrensgeschichte des vorliegenden Falls von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und folgendem Umgangsboykott:
Phase I
Verfahrenstechnik: Förderung des Umgangsboykotts,
Nichtvollstreckung des per Gerichts angeordneten Umgangs vom
15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG, Verfahrensverschleppung
über den Zeitraum von einem Jahr
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater, soll von allein aufgeben
und Deutschland verlassen, wenn ihm in den Verfahren zum Umgang
mit den Kindern durch Verfahrensmanipulation keine Aussicht
auf Erfolg gewährt wird.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen
Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert
sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten
Meinungsfreiheit in Hungerstreik, öffentlichen Demonstrationen,
Öffentlichkeitsarbeit und Medienberichten gegen internationale
Kindesentführung und Umgangsboykott, sowie gegen die
unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
und anderer Verfahrensbeteiligter.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
muss in die zweite Phase schalten, um seine Ziele zu erreichen.
Phase II
Verfahrenstechnik: Willkürlicher Umgangsauschluss
vom 04.10.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG auf ein halbes
Jahr auszusetzenden Umgang, der nie stattgefunden hat nach
boykottiertem, nicht-vollstrecktem, gerichtlich angeordneten
Umgang über den Zeitraum von einem Jahr. Gezielte Diffamierung-
und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater. Erpressung, Drohung und Nötigung des
Antragstellers und Kindesvaters, seine Kritik am Amtsgericht
Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und
von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen. Verfahrensverschleppung
bei Beschlussfassung und deren Veröffentlichung.
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater, soll aus Deutschland abgeschoben
werden, so dass der deutsche Familienrichter, seine Entscheidung
in Abwesenheit des Kindesvaters veröffentlichen kann.
Mit der gezielten Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie
soll der Antragsteller und Kindesvater erniedrigt und eingeschüchtert
werden.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen
Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert
sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten
Meinungsfreiheit in politischen und rechtlichen Initiativen
gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott
und gegen die Diskriminierung von binationalen Kindern und
deren nicht-deutsche zurückgebliebene Umgebung. Der Antragsteller
und Kindesvater erwirkt, dass er nicht aus Deutschland abgeschoben
wird.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
muss in die dritte Phase schalten, um seine Ziele zu erreichen.
Phase III
Verfahrenstechnik: Ablehnung der einstweiligen Anordnungen
auf Umgangsregelung vom 03.06.2003 und vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG zur Überbrückung der Verfahrensverzögerungen
nach willkürlichem Umgangsauschluss über ein halbes
Jahr zu Umgang der nie stattgefunden hat nach boykottiertem,
nicht-vollstreckten, gerichtlich angeordneten Umgang über
den Zeitraum von einem Jahr. Gezielte Diffamierung und Diskreditierung
des Antragstellers und Kindesvaters. Erpressung, Drohung und
Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters, seine Kritik
am Amtsgericht Wilhelmshaven und an Verfahrensbeteiligten
zu widerrufen und von seiner Öffentlichkeitsarbeit abzulassen.
Beleidigung und Verleumdung des Kindesvaters als "krank".
Die Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie zielt nun
darauf ab, den Antragsteller und Kindesvater unter den Absichten
der Freiheitsberaubung und des Justizmordes in eine psychiatrische
Klinik zu schicken, um in aus dem Weg zu räumen.
Zielsetzung: Der Antragsteller, hier der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater, soll in eine psychiatrische
Klinik eingewiesen und damit mundtot gemacht werde. Da die
vorgehenden Strategien des deutschen Familienrichters Staubwasser
aus dem ersten und zweiten Akt nicht zu den erwünschten
Ergebnissen geführt haben, dass der Antragsteller und
Kindesvater von alleine aufgibt und Deutschland verläßt,
und dass der Antragsteller und Kindesvater sich widerstandslos
aus Deutschland abschieben läßt, versucht der deutsche
Familienrichter Staubwasser den Antragsteller mit der Einweisung
in eine psychiatrische Klinik aus dem Verkehr zu ziehen, da
die unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
und des deutschen Familienrichters Staubwasser bereits über
die vom deutschen Familienrichter Staubwasser kritisierten
Medienberichte an die Öffentlichkeit gedrungen sind.
Denn auch die Nötigungs- und Erpressungsstrategie des
Familienrichters Staubwasser gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater seine Kritik am Amtsgericht Wilhelmshaven
und an Verfahrensbeteiligten zu widerrufen und von seiner
Öffentlichkeitsarbeit abzulassen hat nicht gewirkt, und
der deutsche Familienrichter Staubwasser will auf diese Weise
weitere Öffentlichkeit vermeiden.
Ergebnis: Der Antragsteller, hier der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater, läßt sich von der vorsätzlichen
Verfahrensverschleppung nicht beeindrucken, sondern engagiert
sich in Übereinstimmung mit der grundgesetzlich gesicherten
Meinungsfreiheit in politischen und rechtlichen Initiativen
gegen internationale Kindesentführung und Umgangsboykott
und gegen die Diskriminierung von binationalen Kindern und
deren nicht-deutsche zurückgebliebene Umgebung.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
nimmt seinen wohlverdienten Urlaub und der deutsche Familienrichter
Tiarks sagt am 31.07.03 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG aus, dass
er nicht wisse, wann der deutsche Familienrichter Staubwasser
an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückkehren würde.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt auf die Möglichkeit,
dass wenn er aus dem Urlaub an das Amtsgericht Wilhelmshaven
zurückkommt, der Antragsteller und Kindesvater bereits
aus dem Verkehr gezogen sei und der Antragsteller und Kindesvater
sich somit nicht in weiteren Beschwerdeverfahren gegen die
Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven engagieren könnte. Das
Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, das nicht nur der
deutsche Familienrichter Staubwasser im Urlaub ist, sondern
dass auch die Akten zum vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung im Urlaub vom Amtsgericht Wilhelmshaven
seien.
Rechtsanträge an das Oberlandesgericht Oldenburg
Das Dokument des deutschen Familienrichters Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven, betitelt als Beschluss und
datiert auf den 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
ist weder begründet noch zulässig.
Das Dokument des deutschen Familienrichters Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven, betitelt als Beschluss und datiert
auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
ist weder begründet noch zulässig.
Zur Nichtigkeit und Unrechtskräftigkeit der Beschlüsse
und Verfahrensweisen des deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert in den Akten zu
vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott beim
Amtsgericht Wilhelmshaven sind ordnungsgemäß die
verfahrensrechtlichen Bedenken und Unregelmäßigkeiten
in familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren beim Amtsgericht
Wilhelmshaven angezeigt (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c).
Dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wurde nach dem 03.06.2003 ordnungsgemäß
die Gelegenheit gegeben, seine eigenen unkorrekten Verfahrensweisen
selbst zu korrigieren und selbst den Rechtsschutz vor dem
Richter ordnungsgemäß in der deutschen Rechtswirklichkeit
umzusetzen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich wie dokumentiert eine Selbstkorrektur,
obwohl das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert und
bewiesen in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf
rechtliches Gehör verletzt.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich wie dokumentiert mit der fehlenden
Kontrolle und fehlenden Korrektur von Fehlurteilen dem Antragsteller
und Kindesvater den Rechtsschutz des im Grundgesetz verankerten
Anspruchs auf rechtliches Gehör und widerspricht somit
vorsätzlich dem Rechtsstaatsprinzip.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
engagiert sich in entscheidungserheblichen Verstöße
des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht mit Gehörsversagungen,
Verfahrensverschleppungen und weiteren dokumentierten, unkorrekten
Verfahrensweisen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
beweist selbst, dass er wie gedruckt und lügt, vorsätzliche
Falschaussagen macht, dass er das Recht auf faires Verfahren
durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial verletzt,
dass er Dokumente unterdrückt, und dass er dies schwarz
auf weiß in seinen Beschlüssen veröffentlicht.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
behauptet im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert
auf den 25.07.2003, es seien keine neuen Informationen und
Beweise nach dem Dokument, betitelt als Beschluss und datiert
auf den 03.06.2003, vom Antragsteller vorlegt wurden.
Dass diese Aussage des deutschen Familienrichters Staubwasser
der Unwahrheit entspricht, ist in Absatz 5b1 ausführlich
angeführt.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller
nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung
vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten,
unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen
Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert
werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial,
der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen,
etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge
an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die folgenden Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers
sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert
im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden
Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu
verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen
Seite von ca. 200 Seiten (siehe Absatz 5b1) der Eingaben und
Beweisführungen des Antragstellers innerhalb der Darstellung
des Vortrages der Antragspartei des Antragstellers und Kindesvaters.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
behauptet wie urkundlich im Beschluss vom 25.07.2003 belegt,
dass es sich nur um vom Antragsteller "behauptete fehlerhafte
Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter"
handeln würde, und der deutsche Familienrichter Staubwasser
engagiert sich somit in vorsätzlicher Täuschung
und Falschaussage, da der objektive Sachverhalt ist, dass
es sich nicht um "behauptete" , sondern um "tatsächliche
fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter"
handelt, die das Amtsgericht Wilhelmshaven selbst dokumentiert.
Dass diese Aussage des deutschen Familienrichters Staubwasser
der Unwahrheit entspricht, ist in Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c
ausführlich angeführt.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller
nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung
vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten,
unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen
Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert
werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial,
der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen,
etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge
an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die folgenden Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers
sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert
im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden
Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu
verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen
Seite von ca. 300 Seiten (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c) der
Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers innerhalb
der Darstellung des Vortrages der Antragspartei des Antragstellers
und Kindesvaters.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
behauptet im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert
auf den 25.07.2003, es seien keine neuen Informationen und
Beweise nach dem Dokument, betitelt als Beschluss und datiert
auf den 03.06.2003, vom Antragsteller vorlegt wurden.
Dass diese Aussage des deutschen Familienrichters Staubwasser
im Dokument datiert auf den 25.07.2003 der Unwahrheit entspricht,
beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser im Dokument
datiert auf den 25.07.2003 selbst.
Denn das Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf
den 25.07.2003, mit Bezug auf das Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 03.06.2003, dokumentiert erheblich neue,
tatsächliche Umstände in Bezug auf die Verfahrens-
und Verhaltensweisen sowie auf den Beschlussfassungstil des
deutschen Familienrichters Staubwasser.
Im Dokument, betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003,
sind das erste Mal und somit neue, folgende Phänomene
im Beschlussstil dokumentiert:
--- der deutsche Familienrichter unterlässt nach einer
Reihe offizieller Beschwerden gegen die Verletzung der Meinungsfreiheit
in Bezug auf die Öffentlichkeits- und Medienarbeit des
Antragstellers und Kindesvaters, obwohl der deutsche Familienrichter
mit Bezug auf das Dokument vom 03.06.2003 immer noch an der
Strategie der Nötigung und Erpressung gegenüber
dem Antragsteller und Kindesvater festhält, damit der
Antragsteller und Kindesvater seine Kritik an den unkorrekten
Verfahrensweisen deutscher Behörden widerrufen soll und
künftig von dieser Kritik ablassen soll
--- der deutsche Familienrichter Staubwasser unterlässt
nach einer Reihe offizieller Beschwerden seine Diffamierungs-
und Diskreditierungsstrategie gegenüber dem Antragsteller
und Kindesvater, obwohl der deutsche Familienrichter mit Bezug
auf das Dokument vom 03.06.2003 immer noch an dem parteiischen
"Niedermachen" des Antragstellers und Kindesvaters
festhält
--- der deutsche Familienrichter Staubwasser erwähnt
nicht ein einziges Mal das "Kindeswohl", während
gleichzeitig immer noch die Beantwortung des offiziellen Rechtsantrages
auf ordnungsgemäße Definition des Begriffsinhalts
des in den vorhergehenden Beschlüssen verwendeten Begriffs
"Kindeswohl" aussteht
--- der deutsche Familienrichter Staubwasser erwähnt
das erste Mal "fehlerhafte Verfahrensweise des Gerichts
und anderer Beteiligter"
Um zu vermeiden, dass die zuständigen Richter des Oberlandesgerichtes
Oldenburg die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen
des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven kopieren und duplizieren, ergeht hiermit der
offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg,
geschichtliche, sozialpolitische und rechtspolitische Hintergründe
des Landeskrankenhaus Wehnen, dass zur Durchführung des
Sachverständigengutachtens zu PAS-Kindern vom deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
beauftragt wurde, ordnungsgemäß substantiiert und
detailliert im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg
in der vorliegenden Rechtssache anzuführen.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller
nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung
vorsätzlich verweigert werden kann, durch gezielte Desinformation,
Unterdrückung von Dokumenten und Informationen, durch
Falschaussagen, etc. ist im Beschluss des Oberlandesgerichts
Oldenburg wie folgt zu verfahren:
Zweiseitige, fundierte Beschreibung jedes einzelnen Aspektes
der Sachverständigenauswahl des Landeskrankenhauses Wehnen
innerhalb der Darstellung des Vortrages des Verfahrensbeteiligten
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
Dabei ist die bereits beantragte Zehnzeilige Zusammenfassung
der Inhaltsanalyse jeder einzelnen Seite aus Absatz 5d2 von
ca. 300 Seiten (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c) zur Verfahrensgeschichte
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott zu berücksichtigen
und einzubeziehen.
Aspekt 1) Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
im Naziterror durch das Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 2) Patientenmorde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg
im Landeskrankenhaus Wehnen
Aspekt 3) Psychatrieopfer und Scheinpatentien im Landeskrankenhaus
Wehnen
Aspekt 4) Verweigerung des Landes Niedersachsen und der Stadt
Wilhelmshaven zu Reparationen und Entschädigungszahlungen
an die Opfer des Landeskrankenhauses Wehnen und deren Hinterbliebenen
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven behauptet im Dokument, betitelt als Beschluss
und datiert auf den 25.07.2003, "Der Antragsteller begründet
seinen neuerlichen Antrag im wesentlichen mit Rechtsausführungen..."
Dass der deutsche Familienrichter Staubwasser sich erneut
in Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie gegen den
Antragsteller und Kindesvater engagiert, dokumentiert und
beweist der deutsche Familienrichterstaubwasser im Dokument,
betitelt als Beschluss und datiert auf den 25.07.2003.
Dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven wie gedruckt und lügt, vorsätzliche
Falschaussagen macht, dies schwarz auf weiß dokumentiert
beweist der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven selbst im Dokument, betitelt als Beschluss und
datiert auf den 25.07.2003.
Während der deutsche Familienrichter Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven unter Falschaussage behauptet, es
gebe keine neuen tatsächlichen Umstände, ist ein
neuer und objektiver Sachverhalt, dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser in der Fortsetzung seiner Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie
gegen den Antragsteller und Kindesvater, nunmehr den Antragsteller
und Kindesvater beschuldigt, nationale und internationale,
gesetzliche Richtlinien und Vorgaben gegen Kindesentführung
und gegen Umgangsboykott zur Stützung seiner Argumentation
anzuführen, während der deutsche Familienrichter
Staubwasser im Gegensatz dazu selbst in seinen Beschlüssen
keine nationale und internationale, gesetzliche Richtlinien
und Vorgaben für Kindesentführung und für Umgangsboykott
zur Stützung seiner Argumentation anführt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, in der Argumentationstechnik
und in den Verhaltens-/Handlungsmustern des deutschen Familienrichters
Staubwasser, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
unter Umständen denkt und praktiziert, dass er vorsätzlich
das deutsche Grundgesetz misinterpretiert, und dass er nicht
dem Gesetz unterworfen ist, sondern dass der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst "Gott und Gesetz" sei und deshalb
der deutsche Familienrichter Staubwasser sich weder an geschriebenes
Gesetz zu halten habe noch seine Entscheidungsfindung auf
geschriebenes Gesetz basieren müsste.
Es gibt keine moralischen, ethischen, politischen und juristischen
Standards, Vorgaben und Richtlinien für die Legalisierung
von Kindesentführung und Umgangsboykott. Es gibt nur
Gesetze, Rechte und Übereinkommen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sein Urteilsvermögen und seine Urteilsabsichten nach
dem Dualprinzip rastert und mit Formelbeispielen Schwarz auf
Weiß illustriert, wie z.B. "Kindesmutter = gut"
im Gegensatz zu "Kindesvater = schlecht", "Deutsch
= gut" im Gegensatz zu "Nichtdeutsch = schlecht",
"Kindesentführung und Umgangsboykott = gut"
im Gegensatz zu "Hungerstreik, öffentliche Demonstrationen
und Medienauftritte gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
= schlecht".
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller
nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung
vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten,
unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen
Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert
werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial,
der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen,
etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge
an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die nationalen und internationalen, gesetzlichen Richtlinien
und Vorgaben gegen Kindesentführung und gegen Umgangsboykott
aus den Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers
sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert
im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden
Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu
verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen
Seite von ca. 300 Seiten (siehe Absatz 5b1, 5b2) der nationalen
und internationalen, gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben
gegen Kindesentführung und gegen Umgangsboykott aus den
Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers innerhalb
der Darstellung des Vortrages der Antragspartei des Antragstellers
und Kindesvaters.
Die vorliegende Rechtssache ist ordnungsgemäß an
das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückzuweisen :
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, den Begriffsinhalt des Begriffs "Kindeswohl"
ordnungsgemäß substantiiert und detailliert zu
definieren, noch bevor das "Kindeswohl" durch die
eigenen OLG-Beschlüsse jongliert wird.
Das Amtsgerichts Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser diese Definition bis zum heutigen
Tage entgegen offizieller Rechtsanträge vorsätzlich
verweigert. Dabei hat das Amtsgerichts Wilhelmshaven bis zum
heutigen Tage noch nicht erläutert, ob der deutsche Familienrichter
Staubwasser nicht fähig oder nicht Willens ist das "Deutsche
Kindeswohl" zu definieren.
Damit das Oberlandesgericht Oldenburg dem Amtsgericht Wilhelmshaven
familienrechtspolitische Hilfe leisten kann, wird hiermit
offiziell beantragt, die Definition des "Kindeswohls"
durch das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß als unabhängige Definitonshilfe
anzubieten.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, eine Positiv-Checkliste für die Handhabung
von Konfliktmanagement bei Umgangsverweigerung im zu fassenden
Beschluss zur vorliegenden Rechtssache an das Amtsgericht
Wilhelmshaven zu erstellen:
Welche der gesetzlich verfügbaren Zwangsmittel (Zwangsgeld,
Beugehaft, Sorgerechtseinschränkung bzw. Sorgerechtsentzug)
nach mehrfach dokumentierter Umgangsbeeinträchtigung
und durchgeführtem Umgangsboykott bis hin zum vorsätzlichem
Unterlaufen von per Gerichtsbeschluss angeordnetem Umgang
mit Hilfe Dritter in den Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven
seit 1995 gedenkt das Gericht anzuordnen ?
Welche Mittel gedenkt das Gericht zur Konfliktlösung
und nicht zur Konfliktverschärfung zwischen den Antragsparteien
einzusetzen ?
Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg
auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeugsatz an Manipulationsfiltern in der Anwendung
durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht
Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern
Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren
das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung
der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren
und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens
um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden
Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den
resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so
dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen
gedeckt werden.
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven
für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
f) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung.nach
einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven
und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist
für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst überschreitet.
g) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher
Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht
Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger
Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg
zu dem zuvor beschriebenen Ausschnitt der Verfahrensgeschichte
dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht
Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten
Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des
deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven
praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen
Familienrechtspolitik (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c).
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter
Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg
in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden
der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden
Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile
von Persilscheinen eingereicht.
Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt
des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung,
Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und
Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich
verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet
werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige,
nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert
durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis
von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare
vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater
zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel
anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche
Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und
Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische
Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den
Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden
Rechtssache zu informieren.
Dokumentation
Die vorliegenden Instanzenzüge und Rechtssachen sind
Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und
Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch Nazijuristen und den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsreihe "Das Vermächtnis von Hans Litten
und Helmut Kramer" integriert.
Berichterstattung der juristisch-wissenschaftlichen Feldforschung
zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie
und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Anhang
Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG
25. Juli 2003
Integration in die unabhängige Sonderberichterstattung
an die Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen
Die vorliegenden Verfahren sind Bestandteil der freiwilligen,
unabhängigen Sonderberichterstattung an die Kinderrechtskommission
der Vereinten Nationen zum Staatenbericht Deutschlands über
die Nichterfüllung der UN-Kinderrechtskonvention.
Online-Dokumentation:
http://www.crc-watchdog.org
The State-Run Child Abuse Machinery "Made in Germany"
http://www.crc-watchdog.org/content/reports/popup/030526_crc_germany.pdf
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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