Vom Niedersächsischen Landtag
12.08.2003

 

Der Präsident des Niedersächsisches Landtages - Landtagsverwaltung
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 301159 Hannover



Herrn
Michael Hickman
XXX
XXX

LANDTAG
NIEDERSACHSEN
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Frau Lütjering
(0551) 30 30 2187
II/710-00447/08/15
12.08.2003





Ihr Schreiben vom 17.07.2003, eingegangen am 18.07.2003

Betr. Jugendhilfeangelegenheit

 

Sehr geehrter Herr Hickmann,

Ihr o.a. Schreiben wird vom Niedersächsischen Landtag als Eingabe behandelt, mit der sich der

Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Befassen wird. Um Verwechslungen auszuschließen, erhält Ihre Eingabe die Nummer

00447/08/15

Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Eingabenummer an.

Zu jeder Eingabe wird in der Regel eine Stellungnahme der Landesregierung eingeholt, die der Ausschuss zusammen mit der Eingabe erörtert. Die gründliche Klärung des Sachverhaltes und der rechtlichen Fragen erfordert eine gewisse Zeit. Ich bitte Sie daher, sich zunächst zu gedulden.

Der Ausschuss wird die Beratung Ihrer Eingabe mit einer Empfehlung abschließen, über die der Landtag beschließt. Sobald dieser Beschluss ergangen ist, werden Sie darüber unterrichtet.

Vorsorglich möchte ich Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass der Landtag nur im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten über Eingaben entscheiden kann. Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Übrigen wäre ich für eine Nachricht dankbar, wenn sich Ihre Anschrift ändert, damit der weitere Schriftverkehr nicht erschwert wird.

Die Empfehlungen der Ausschüsse zu Eingaben werden als Landtagsdrucksachen veröffentlicht. Aus diesen Drucksachen sind Name und Wohnort der Personen, die Eingaben an den Landtag gerichtet haben, und deren Anliegen (in kurzen Stichworten) ersichtlich. Der Landtag berät und beschließt auch in öffentlicher Sitzung über die Eingaben. Dieses Verfahren muss der Landtag einhalten, um dem Öffentlichkeitsgebot der Niedersächsischen Verfassung (Artikel 22 Abs. 1) zu entsprechen.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Verfahren einverstanden sind, wenn ich von Ihnen nicht innerhalb der nächsten 14 Tage eine gegenteilige Mitteilung erhalte.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage


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