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Ihr Schreiben vom 17.07.2003, eingegangen am 18.07.2003
Betr. Jugendhilfeangelegenheit
Sehr geehrter Herr Hickmann,
Ihr o.a. Schreiben wird vom Niedersächsischen Landtag
als Eingabe behandelt, mit der sich der
Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Befassen wird. Um Verwechslungen auszuschließen, erhält
Ihre Eingabe die Nummer
00447/08/15
Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Eingabenummer an.
Zu jeder Eingabe wird in der Regel eine Stellungnahme der
Landesregierung eingeholt, die der Ausschuss zusammen mit
der Eingabe erörtert. Die gründliche Klärung
des Sachverhaltes und der rechtlichen Fragen erfordert eine
gewisse Zeit. Ich bitte Sie daher, sich zunächst zu gedulden.
Der Ausschuss wird die Beratung Ihrer Eingabe mit einer Empfehlung
abschließen, über die der Landtag beschließt.
Sobald dieser Beschluss ergangen ist, werden Sie darüber
unterrichtet.
Vorsorglich möchte ich Sie schon jetzt darauf hinweisen,
dass der Landtag nur im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten
über Eingaben entscheiden kann. Nähere Erläuterungen
entnehmen Sie bitte der Anlage.
Im Übrigen wäre ich für eine Nachricht dankbar,
wenn sich Ihre Anschrift ändert, damit der weitere Schriftverkehr
nicht erschwert wird.
Die Empfehlungen der Ausschüsse zu Eingaben werden als
Landtagsdrucksachen veröffentlicht. Aus diesen Drucksachen
sind Name und Wohnort der Personen, die Eingaben an den Landtag
gerichtet haben, und deren Anliegen (in kurzen Stichworten)
ersichtlich. Der Landtag berät und beschließt auch
in öffentlicher Sitzung über die Eingaben. Dieses
Verfahren muss der Landtag einhalten, um dem Öffentlichkeitsgebot
der Niedersächsischen Verfassung (Artikel 22 Abs. 1)
zu entsprechen.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Verfahren einverstanden
sind, wenn ich von Ihnen nicht innerhalb der nächsten
14 Tage eine gegenteilige Mitteilung erhalte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
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