Vom Oberbürgermeister/Oberstadtdirektor von Wilhelmshaven Eberhard Menzel
02.09.2003

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Eberhard Menzel

Herrn
Michael Hickman
XXX
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Wilhelmshaven, 02.09.03

Sehr geehrter Herr Hickman,

ich beziehe mich auf Ihre Eingaben / eMails vom 28.07. und 08.08., in denen Sie u.a. einen Antrag auf Zahlung von Reparationsleistungen an Euthanasieopfer der Nazidiktatur in Wehnen sowie einen Antrag auf finanzielle städtische Unterstützung einer von Ihnen ebenfalls beantragten Ausstellung beim hiesigen Amtsgericht stellen.

Zu diesen Anträgen möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Stadt Wilhelmshaven bereits in angemessener Weise mit dem Gedenken an die Opfer des Nazi-Unrechtsregimes umgegangen wird. So erfolgt beispielweise eine städtische Beteiligung an Gedenkveranstaltungen wie der "Reichsprogromnacht" oder aber die Betreuung ehemaliger KZ-Häftlinge aus den Niederlanden und Frankreich während ihrer Besuche in Wilhelmshaven. Sofern das Amtsgericht um finanzielle Hilfe für tatsächliche Ausstellungen nachsuchen würde, würde die Stadt sich dem sicherlich nicht verschließen, soweit es ihre finanzielle Lage zulässt.

Das Thema von Entschädigungsleistungen bzw. wirtschaftlicher Unterstützung gegenüber Eutanasieopfern bzw. ihren Hinterbliebenen ist von der Bundesrepublik Deutschland im " Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5.11.1957" geregelt und meines Wissens auch abgeschlossen worden. Nähere Information dazu erhalten Sie im Internet unter der Adresse:
http://www.lbv.bwl.de/pdf/broschuere_entschaedigung_von_ns-unrecht

Ihre anderweitigen Anträgen liegen, soweit eine Zuständigkeit der Stadt Wilhelmshaven gegeben ist, den Fachdienststellen in meinem Hause zur Bearbeitung vor bzw. sind bereits von dort beschieden worden.

Mit freundlichen Gruß


Menzel


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