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Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Eberhard Menzel
Herrn
Michael Hickman
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Wilhelmshaven, 02.09.03
Sehr geehrter Herr Hickman,
ich beziehe mich auf Ihre Eingaben / eMails vom 28.07. und
08.08., in denen Sie u.a.
einen Antrag auf Zahlung von Reparationsleistungen an Euthanasieopfer
der Nazidiktatur in Wehnen sowie einen Antrag auf finanzielle
städtische Unterstützung einer von Ihnen ebenfalls
beantragten Ausstellung beim hiesigen Amtsgericht stellen.
Zu diesen Anträgen möchte ich Ihnen mitteilen,
dass in der Stadt Wilhelmshaven bereits in angemessener Weise
mit dem Gedenken an die Opfer des Nazi-Unrechtsregimes umgegangen
wird. So erfolgt beispielweise eine städtische Beteiligung
an Gedenkveranstaltungen wie der "Reichsprogromnacht"
oder aber die Betreuung ehemaliger KZ-Häftlinge aus den
Niederlanden und Frankreich während ihrer Besuche in
Wilhelmshaven. Sofern das Amtsgericht um finanzielle Hilfe
für tatsächliche Ausstellungen nachsuchen würde,
würde die Stadt sich dem sicherlich nicht verschließen,
soweit es ihre finanzielle Lage zulässt.
Das Thema von Entschädigungsleistungen bzw. wirtschaftlicher
Unterstützung gegenüber Eutanasieopfern bzw. ihren
Hinterbliebenen ist von der Bundesrepublik Deutschland im
" Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5.11.1957"
geregelt und meines Wissens auch abgeschlossen worden. Nähere
Information dazu erhalten Sie im Internet unter der Adresse:
http://www.lbv.bwl.de/pdf/broschuere_entschaedigung_von_ns-unrecht
Ihre anderweitigen Anträgen liegen, soweit eine Zuständigkeit
der Stadt Wilhelmshaven gegeben ist, den Fachdienststellen
in meinem Hause zur Bearbeitung vor bzw. sind bereits von
dort beschieden worden.
Mit freundlichen Gruß
Menzel
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