RECHTSSACHE HICKMAN GEGEN STADT WILHELMSHAVEN
An das Amtsgericht Wilhelmshaven
02.09.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
Direktor Kahlen
Stellvertretender Direktor Schröder
Rechtsantragsstelle
Marktstraße 15-17
26382 Wilhelmshaven
04421 408 117

Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Justizministerium Niedersachsen
Justice ministry of Lower Saxony
Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersäschischer Landtag
Pet-00447/08/15
Pet-05816/11/14
Landtagsverwaltung
Heinrich-Wilhelm-kopf-Platz 1
Postfach 4407
30044 Hannover
Telefax: 0511 3030 2806
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Eberhard Menzel
Zimmer 252
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
info@stadt.wilhelmshaven.de
Fax 04421 16 16 36

Herr Ralf Janßen, Frau Britta Kappe, Herr Hofmann
Ausländeramt Stadt Wilhelmshaven
City-Haus, Rathausplatz 10
26380 Wilhelmshaven
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de
Fax: 04421 16 41 12 67

2 September 2003

Einschüchterungs-, Bedrohungs- und Nötigungsmethoden deutscher Behörden gegen zurückgebliebene, ausländische Opfer-Elternteile von internationaler Kindesentführung nach Deutschland

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?

Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,

hiermit wird der Antrag auf offizielle beim deutschen Richterbund eingereicht auf Stellungnahmen des deutschen Richterbundes zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige, freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung" durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert, das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die deutschen Behörden, den Menschen dienen können und nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

Sehr geehrte Damen und Herren vom Amtsgericht Wilhelmshaven,

Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO
DRINGEND !
BITTE SOFORT VORLEGEN !

Auf offizielle Empfehlung der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester ist die folgende Rechtssache am Amtsgericht Wilhelmshaven zu eröffnen
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass unter Verletzung des Rechts auf faires Verfahren dem Antragsteller und Kindesvater erst nach Beschlussfassung vom 25. Juli 2003 und mit Verzögerung am 20.08.2003 die Eingaben der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester der Antragsgegnerin vom 15. Juli 2003 respektive vom 16. Juli 2003 zur Kenntnisnahme übermittelt werden.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert nicht offen und nicht transparent, ob es sich hier möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester am 16. Juli 2003 in 16 F 229/03 Seite 2 das Gericht erneut vorsätzlich zu täuschen sucht mit der Verblendungsstrategie "aus dem Täter das Opfer machen."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester tatsächlich unter Falschaussagen behauptet, Strafanzeigen aus Kindesmutterkreisen und Kindesmutterumgebung gegen den Antragsteller und Kindesvater seien "leider im Sande verlaufen", während das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass am Amtsgericht Wilhelmshaven Strafanzeigen auf Grund von Falschaussagen gegen den Antragsteller und Kindesvater und dass sogar in dessen Abwesenheit bearbeitet wurden und dazu geführt haben, dass der Antragsteller und Kindesvater Strafen zahlen musste, deren Rückzahlung noch bis heute aussteht.
Auf offizielle Empfehlung der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester sind die folgenden Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven zu eröffnen, um das Recht auf faires Verfahren und das Recht auf Anhörung in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß sicher zu stellen.

Verfahrensgeschichte

Am 02.04.00 kontaktiert der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater Herr Hickman Frau Rita Eden-Reske vom Jugendamt Wilhelmshaven, um mit ihr ein Treffen so schnell wie möglich nach seiner Ankunft in Deutschland abzusprechen bezüglich ihrer Hilfestellung zur Umgangsgestaltung mit den Kindern. Am 03.04.00 reist der der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater von Südafrika nach Deutschlland zusammen mit seiner Mutter, d.h der südafrikanischen Großmutter der nach Deutschland entführten Kinder.
Am 04.04.00 um ungefähr 13.30 kommt der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater Herr Hickman in Wilhelmshaven an. Wie verabredet trifft er sich mit Frau Eden-Reske in den darauf folgenden Tagen. Zu diesem Treffen lud Frau Eden-Reske Herrn Viering in seiner Funktion als stellvertretender Jugendamtsdirektor ein. Nach dem Treffen überreichte Dieter Viering eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter.
Als der ausländische, zurückgebliebene Elternteil Herrn Dieter Viering fragt, was sich im Briefumschlag befinden würde, sagt Herr Viering aus, dass keine Ahnung hätte, aber dass es offensichtlich nichts wichtigtes sei. Herr Hickman öffnete den Umschlag las das enthaltene Dokument. Er fragte Herrn Dieter Viering erneut, was dies zu bedeuten hätte. Der stellvertretende Jugendamtsleiter Herr Viering sagt aus, dass er keine Ahnung haben würde, warum die Polizei den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil sehen wolle, aber dass es nichts wichitges sei.
Als der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater Herr Hickman nachfragte, warum es keine Adresse auf dem Umschalg geben würde, sondern nur der Vermerk Südafrika antwortete er, dass die Polizei nicht wüßte, welche Adresse der ausländische, zurückgebliebene Elternteil für seinen Besuchsaufenthalt in Deutschland hätte. Der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater fragte dann nach, wie es kommt, das die Polizei wußte, dass er in Deutschland sei und ein Treffen mit dem Jugendamt hatte. Als Reaktion auf diese Fragen wurde der stellvertretende Direktor des Jugendamts Wilhelmshaven Herr Viering wütend und verweigerte Herrn Hickman die beantwortung weiterer Fragen. Herr Viering brach das Gespräch abrupt ab.
Am 03.04.2000 wurde die polizeiliche Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter AKTENZEICHEN 40451061 - 2000004396 vom Polizeibeamten Bulla, 1 Polizeikommissariat, KED, Ebertstrasse 80, vorbereitet. Diese Vorladung wurde am selben Tag geschrieben als Herr Hickman mit seiner Mutter, d.h. der südafrikanischen Großmutter der Kinder, die Reise von Südafrika nach Deutschland antrat, um die Kinder in Deutschland zu besuchen. Diese Vorladung wurde geschrieben einen Tag später nachdem, Herr Hickman Frau Eden-Reske vom Jugendamt anrief und seine Anreise nach Deutschland mitteilte und ein Treffen mit dem Jugendamt vereinbarte.
Herrn Michael Hickmann 03.04.03
Südafrika,
Sehr geehhrter Herr Hickmann,
zu Ihrer Vernehmung als Beschuldigter
Beleidigung
Erscheinen Sie bitte am Dienstag, 11.04.2000 um 13.00Uhr in 1 Polizeikommissariat Zimmer 29
Bringen Sie bitte folgende Ausweispapiere/Unterlagen mit: Pass
Im Verhinderungsfalle bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes. Falls Sie beabsichtigen,die Reise von einem anderen als dem in der Anschrift genannten Ort aus anzutreten oder außerhalb beschäftigt sind, teilen Sie dies bitte unverzüglich mit. Sollen Sie auf Ihre Mittteilung keine Nachricht erhalten, bleibt es bei dieser Vorladung.
Am 11.04.2000 erscheint der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater ordnungsgemäß zur Vorladung als Beschuldigter auf der Polizei.
Der Polizeibeamte Bullla teilt dem ausländischen, zurückgebliebenem Kindesvater mit, dass die Strafanzeigen gegen den ausländischen, zurückgebliebenem Kindesvater durch die Stadt Wilhelmshaven gestellt wurden, aber dass er nicht den Namen der Person nennen würde, die die Strafanzeigen gestellt hatte.
Der Polizeibeamte Bullla teilt dem ausländischen, zurückgebliebenem Kindesvater auch mit, dass Strafanzeige gegen ihn gestellt wurde, da der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater die Presse angeschrieben habe.
Der objektive Sachverhalt ist, dass Herr Hickman den International Social Services South Africa und ISS Germany (Schreiben an Mrs Frances Viviers 13.01.00) involviert und sich über die mangelnde Kooperation des Jugendamtes Wilhelmshaven und der unakzeptablen Behandlung durch den Polizeibeamten Has im Auftrag des Jugendamtes beschwert. Herr Hickman wird verhört und eingeschüchtert unter Beisitz der Psychologin Frau Renate Terlinden von der Klinik für Kinderpsychologie Reinhard-Nieter-Krankenhaus in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Wilhemshaven. Die Einschüchterung wird vorgenommen, um Herrn Hickman dazu zu bringen, dass er akzeptiert, Deutschland zu verlassen und nie wieder zu kommen. Er solle seine Ex-Frau und die Kinder in Ruhe lassen.
Als Reaktion auf Herrn Hickmans Beschwerdebrief, reicht Herr Dieter Viering, der stellvertretende Direktor des Jugendamtes Wilhemshaven, Strafanzeige gegen Herrn Hickman ein.
Der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater informiert den Polizeibeamten Bulla, dass er sich persönlich in dieser Sache verteidigen will. Der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater Herr Hickman verweigert auch nur eine Stellungnahme an den Polizeibeamten Bulla abzugeben und sagt aus, dass er seinen Fall schriftlich vorbereiten werde, wenn ihm erst alle Detailinformationen ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
Der Polizeibeamte Bullla teilt dem ausländischen, zurückgebliebenem Kindesvater dann mit, dass er 1000 DEM zu zahlen an die Staatsanwaltschaft Oldenburg zu zahlen hat, und dass wenn er dies nicht tun würde, der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater unter Anwendung von Gewalt aus Deutschland abgeschoben werde würde und es niemals wieder erlaubt sein würde zurückzukehren. Der Polizeibeamte Bullla teilt dem ausländischen, zurückgebliebenem Kindesvater unmißverständlich mit, dass der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater sofort verhaftet und abgeschoben werden würde, wenn er nicht sofort die 1000 DEM Strafe zahlen würde.
Der Polizeibeamte Bulla setzt den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil unter Druck mit der Drohung und Nötigung, ihm den Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern zu verweigern.
Der ausländische, zurückgebliebene Elternteil läßt sich vom Polizeibeamten Bulla versichern, dass es über die Staatsanwaltschaft Oldenburg zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde, bei der er sich selbst verteidigen kann.
Der Polizeibeamte Bulla läßt den ausländische, zurückgebliebene Elternteil ein Dokument unterschrieben, zu dem der Polizeibeamte Bulla keine Übersetzung anbietet, und dass der ausländische, zurückgebliebene Elternteil auf Grund seiner zum Zeitpunkt durchschnittlichen Kenntnisse von Deutsch als Fremdsprache nicht versteht.
Der ausländische, zurückgebliebene Elternteil zahlt in Folge der Drohung durch den Polizeibeamten Bulla, dass er bei Nicht-Zahlung mit Gewalt aus Deutschland abgeschoben werde und ihm somit verwehrt werden würde wieder nach Deutschland zu kommen, um seine nach Deutschland verbrachten Kinder zu besuchen.
Bankuberweisung, Sparkasse Wilhelmshaven Nr. 282 501 10, Datum; 11.04.03 die Überweisung von DM 1000 auf der Konto von der Staatsanwaltschaft OL, Konto-Nr. 106024425, Bankleitzahl 25050000 Kundenref.-Nr. AZ 323 JS 1336369/0
Herr Hickman muss 1000 DEM zahlen (PI Wilhelmshaven 1. Polizeikommissariat KED. Vorgangsnummer 40451061 - 2000004396 unterzeichnet Bulla, 11. April 2000). Die Sache wird ohne Wissen von Herrn Hickman vor Gericht gebracht. Herr Hickman wird nicht rechtlich vertreten. Herr Hickman wird von dem deutschen Richter Dr. Bessel für schuldig befunden. Der deutsche Richter Dr. Bessel wird später Familienrichter am Amtsgericht Wilhemshaven und bearbeitet Kindesentführung und Umgangsboykott in der Familiensache von Herrn Hickman. Der deutsche Richter Dr. Bessel stellt selbst einen Antrag auf seine eigene Ablehnung auf Grund von Befangenheit durch das Verfahren 4 Cs H 27/00. Das Oberlandesgericht Oldenburg jedoch entscheidet, dass der deutsche Familienrichter Dr. Bessel, der die Bestrafung von Herrn Hickman in seiner Abwesenheit beschlossen hat, nicht befangen ist (AKTENZEICHEN 14 AR 2/01). Bis zum heutigen Tag wurde es Herrn Hickman nicht ermöglicht, eine Kopie des in seiner Abwesenheit getroffenen Gerichtsbeschlusses zu erhalten.
Merkwürdigerweise wird Herr Hickman bestraft, 1000 DEM zu zahlen und der entsprechende Gerichtsbeschluss wird erst später und im Nachhinein beim Amtsgericht Wilhelmshaven gefasst.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert auch mit diesen Vorfällen, dass Gerichtsentscheidungen irgendwo anders außerhalb des Gerichts vorbestimmt werden und der Richter am Amtsgericht Wilhelmshaven lediglich die Funktion hat, seine Unterschrift unter das fremd vorbestimmte Urteil zu setzen.
Bis zum heutigen Tag wurde es Herrn Hickman nicht ermöglicht, eine Kopie des in seiner Abwesenheit getroffenen Gerichtsbeschlusses zu erhalten.
Als der südafrikanische Konsul Peter Weideman nach Unterrichtung der Sache durch den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil die Angelegenheit dem Bundesjustizministerium vorträgt, wird er davon in Kenntnis gesetzt, dass das Gericht die Rechtsvertretung für den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil bestellt hatte. Dies bedeutet, dass das Bundesjustizministerium bestätigt, dass der Polizeibeamte Bulla den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil am 11.04.2000 getäuscht und belogen hat. Diese Rechtsvertretung hat zu keinem Zeitpunkt vor , während oder nach der entsprechenden Gerichtsverhandlung Kontakt zu Herrn Hickman aufgenommen. Zu keinem Zeitpunkt hat diese Rechtsvertretung Herrn Hickman über das Ergebnis der entsprechenden Gerichtsverhandlung, das Urteil oder die Strafe in Kenntnis gesetzt.
Am 29.03.01, Letter CY/gv, antwortet die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pretoria, Südafrika, Herrn Hickman in der vorliegenden Sache.
Sehr geehrter Herr Hickman,
"Bezüglich der Sicherheitsleistung von DM 300,00 am 25.07.1996 und DM 1.000,00 aus dem Jahre 2000 können Sie über deren Verbleib derzeit wohl nur über das 1. Polizeikommissariat Wilhelmshaven erfahren, wie der Stand der Dinge ist".
Mit freundlichen Grüßen Claudia Yakovenko
Am 23.04.00 schreibt der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater das Amtsgericht Wilhelmshaven mit einer Informationsanfrage bezüglich aller Strafurteile an rückwirkend vom Jahr 1996 bis zum Anschreibedatum. Wie in der Akte 16 F 605/00 UG dokumentiert erhält der ausländische, zurückgebliebene Elternteil bis zum heutigen Tag keine Antwort auf diese Anfrage.
Eilt!
Amtsgericht Wilhelmshaven
26382 Wilhelmshaven
Fax +49 4421 408192
Ich verlange so schnell wie möglich voller Besonderheiten von alle Strafverfahren gegen Michael Hickman und derend Urteilen dass vor das Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1996 angehört worden sind.
Ich bitte um Bestätigung und eine umgehende Antwort auf diesen Brief per Fax.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
Am 20.04.01 FILE NUMBER AZ 14 AR 2/01 informiert das Oberlandesgericht Oldenburg den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater, dass Richter Bessel die Strafanzeigen gegen den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater bearbeitet hat. Während Richter Bessel zuvor im Bereich des Strafrechts gearbeitet hat, ist er nun der deutsche Familienrichter, der die familiengerichtlichen Sachen des ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvaters bearbeitet. Der deutsche Familienrichter Bessel zeigt diese Tatsachen dem Oberlandesgericht Oldenburg an und fragt nach, ob er in Übereinstimmung mit verfahrensrechtlichen Regeln auf Grund von Befangenheit abzulehnen ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg kontaktiert dann den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater und bittet um eine Stellungnahme:
Oberlandesgericht Oldenburg 20.04.2001
26135 Oldenburg
Geschäftsnummer 14 AR 2/01
Herrn Michael Hickman
Torquay Avenue
Durban 4052
Südafrika
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
In der Familiensache
Hickmann gegen XXX
Hat der nunmehr für das verfahrenzuständige Richter am Amtsgericht Dr. Bessel dem Oberlandesgericht die Akten gemäß § 48 ZPO (Amtsüberprüfung der Ausschließung)
Vorgelegt und dann ausgeführt:
Ich zeige einen Umstand an, der meine Ablehnung rechtfertigen könnte. Im Zuge meiner Tätigkeit als Strafrichter habe ich gegen den Antragsteller im Verfahren 4 Cs H 27/00 einen Strafbefehl erlassen, da er im Zuge des familiengerichtlichen Verfahrens Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven beleidigt hat, in dem er gegenüber einem privaten Fernsehsender äußerte, die Art und Weise, wie er behandelt werde, erinnere ihn an die der Juden im Nationalsozialismus und er ihre Arbeitsweise mit dem Stil der Gestapo verglich.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8. Mai 2001 gegeben.
Hochachtungsvoll
Der Berichterstatter
Kuhlmann
Der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater informiert das Oberlandesgericht Oldenburg, dass er den deutschen Familienrichter Bessel ablehnt und fordert weitere Informationen vom Oberlandesgericht Oldenburg zu der entsprechenden Rechtssache der Strafanzeigen gegen den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater an.
Das Oberlandesgericht Oldenburg weist die Ablehnung des Richter Bessel zurück und informiert nicht den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater über die Strafanzeigen gegen den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater.
Am 01.10.03 um 15.00 informiert der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater Dr. Heitland vom Arbeitsstab internationale Kindschaftssachen und Richter Eberhard Carl vom Bundesjustizministerium über die vorliegenden Rechtssachen bei einem Treffen im Bundesjustizministerium in Berlin, zu dem auch Peter Weideman und Dagmar Ham von der südafrikanischen Botschaft zugegen sind.
Am 18.07.03 wird eine Informationsanfrage an die Staatsanwaltschaft Oldenburg gerichtet hinsichtlich des Ermittlungsstandes AZ 323 Js 13369/00 auf die die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 25.07.2003 wie folgt antwortet:
25 Juli 2003
In obliger Angelegenheit wird auf Ihre Anfrage mitgeteilt, dass sämtliche Verfahren abgeschlossen sind.
Hochachtungsvoll, Anderssohn Amtsanwältin
z.v.V. Beglaubigt Behrens Justizangestellter.
Am 29.07.03 kontaktiert der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater fernmündlich Staatsanwältin Anderssohn von der Staatsanwaltschaft Oldenburg und fordert weitere Detailinformationan an. Staatsanwältin Anderssohn sagt aus, dass sie die Informationsanfrage zu den vorliegenden Sachen benatworten wird und den ausländische, zurückgebliebene Kindesvater fernmündlich kontaktieren wird.
Am 30.07.03 kontaktiert Staatsanwältin Anderssohn von der Staatsanwaltschaft Oldenburg den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater fernmündlich und teilt mit, dass der Fall verhandelt worden sei und der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater für schuldig befunden worden sei. Sie teilte mit, dass die rechtliche Vertretung übernommen worden sei von einem wie der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater verstand Herrn Detlefs. Als der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater nachfragt, warum er nicht informiert worden sei, wird ihm mitgeteilt, dass der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater der Vereinbarung zugestimmt hätte. Als der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater nachfragt, warum er nicht über das Urteil informiert worden sei, sagt Staatsanwältin Anderssohn aus, dass Herr Detlefs in Kenntnis gesetzt worden sei.
Am 01.08.03 als der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater beim Amtsgericht Wihelmshaven nachfragt, wo er Herrn Detlefs ausfindig machen könnte, wird ihm mitgeteilt, dass es keinen Herrn Detlefs am Amtsgericht Wilhelmshaven geben würde.
Am 01.08.03 kontaktiert der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater fernmündlich Staatsanwältin Anderssohn, um den Namen der Person zu überprüfen, die mutmaßlich die Rolle der Rechtsvertretung in den vorliegenden Rechtssachen für den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater beim Amtsgericht Wilhlemshaven gespielt hat, ohne jedoch den den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater zu informieren. Staatsanwältin Anderssohn nannte den Namen Rehdleff.
Am 01.08.03 direkt nach dem Gespräüch mit Staatsanwältin Anderssohn, kontaktiert der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater fernmündlich das Amtsgericht Wilhelmshaven, um den Namen und die Person Rehdleff herauszufinden. Es wurde ihm mitgeteilt, dass lediglich ein Herr Justizinspektor Redlefs existiert, dessen Büro Raum 107 sich direkt neben dem Büro Raum 106 des Richters Schröder, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven befinden würde.
Am 25.08.03, spricht der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater Herrn Redlefs vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt an und fragt ihn nach Informationen zur vorliegenden Rechtssache. Herr Redlefs streitet ab, etwas von dem Fall zu wissen und sagt, dass er nicht involviert gewesen sei.

Typische unfaire Verfahren durch Deutsche Behörden gegen ausländische, zurückgebliebene Elternteile
Die deutsche Geschichte internationaler Kindesentführung porträtiert im Opigez-Fall mehrere Aspekte der staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme durch deutsche Behörden, die auch im Hickman-Fall beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert sind:
Immer mehr binationale Ehen werden geschlossen - scheitern sie, nimmt der Streit um die Kinder oft eine dramatische Entwicklung. Nicht selten entführen Väter und Mütter ihre eigenen Kinder in ihr Heimatland - meist eine überstürzte Reise ohne Abschied und Rückfahrtticket. Auf einen Schlag verlieren die Kinder einen Elternteil, Freunde, Großeltern, ihre gewohnte Umgebung. Der zurückgelassene Elternteil weiß oft nicht einmal, wo sich die Kinder aufhalten, für ihn beginnt eine qualvolle Zeit des Wartens und ein zermürbender Kampf mit den Behörden eines fremden Landes.
Krieg um Kinder; Themenabend ARTE TV, NDR am 3. September 2002 ab 20.45 Uhr
Im Fall des französischen, zurückgebliebenen Kindesvaters Opigez wie im Fall des südafrikanischen, zurückgebliebenen Kindesvaters Hickman missbraucht das Jugendamt Umgangskontakte zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und den zurückgebliebenen Elternteilen, um Kinder und Eltern zu demoralisieren und zu erniedrigen.
Es ist beabsichtigt:
--- den Kindern zu vermitteln der zurückgebliebene Elternteil sei ein schlechter Elternteil
--- dass die Kinder so schnell wie möglich den zurückgebliebenen Elternteil zurückweisen
--- dass der zurückgebliebene Elternteil angesichts der Erniederigung, Diskriminierung und Einschüchterung, ausgeführt mit Unterstützung durch die mächtige staatliche Behörde, aufgeben wird, den Kontakt mit den nach Deutschland entführten Kindern wieder herzustellen
Rückführungen werden angeordnet, aber nicht durchgesetzt, zuweilen werden sie auch ohne Anhörung des zurückgelassenen Elternteils mit dubiosen Kindeswohl-Begründungen ausgehebelt. In Deutschland werden die Jugendämter eingeschaltet, die laut HKÜ gar nicht zuständig sind. Das HKÜ, so wird stets von den Experten betont, ist kein Institut zur Sorgerechtsentscheidung, sondern primär ein Rückführungsabkommen.
Die Kinder waren bei ihrer Entführung ein und zweieinhalb Jahre alt, bei der "Ablehnung" des Vaters gerade vier und fünf. Das oberste Gericht des Staates New York forderte vergeblich die Rückkehr der Kinder, der Vater, der das volle Sorgerecht hat, die kranke Mutter, die mittlerweile dieses Sorgerecht unterstützt, können gegen die Beschlüsse von Jugendamt und Gerichten nichts ausrichten.
Elián ist überall, Deutschland, ein Entführungsparadies: Viele Eltern kämpfen mit dubiosen Mitteln um ihre Kinder - Die Welt, 29.01.2000
Aber die Erfahrungen, die ich mit Ämtern und Gerichten in der Bundesrepublik machen musste, nachdem die Ehe gescheitert war und meine Ex-Frau mir den Umgang mit den Kindern verweigerte sind genauso wie bei Catherine Meyer oder Joseph Cooke, deren Kinder gegen ihren Willen in Deutschland blieben. Wir alle mussten feststellen, dass wir verloren sind, wenn wir auf die Hilfe deutscher Gerichte vertrauen, um den Kontakt zu unseren Kindern aufrechtzuerhalten.
Der Spiegel, 05.06.2000, Sorgerecht, "Jede Art von Druck ist wichtig
Die "Washington Post" hatte über den vergeblichen Kampf des ehemaligen GI Joseph Cooke berichtet, seine beiden Kinder wiederzubekommen, die US-Staatsbürger sind. Die Mutter, eine Deutsche, habe die beiden im Alter von ein und zwei Jahren zu einem Besuch nach Deutschland mitgenommen. Dort habe sie die Kinder dem Jugendamt übergeben und sich selbst in psychiatrische Behandlung begeben. Das Jugendamt habe eine Pflegefamilie gefunden, bei der die heute neun und zehn Jahre alten Kinder seither lebten. Die Mutter wohne inzwischen wieder in den USA. Nach US-Recht hat der Vater das Sorgerecht. In den USA gibt es mittlerweile eine Initiative von dutzenden Eltern, die ähnliches erlebt haben.
Fischer in USA wegen Sorgerechtsfall unter Druck, Freie Presse /Politik 9.5.2000 23:2
Durchschnittlich fünfeinhalb Wochen brauchen britische Richter für ein Verfahren nach der Haager Konvention. In Deutschland dagegen brüten Gerichte, wie Weitzel einräumt, bis zu einem Jahr über Entführungsfällen. Dann können Kinder häufig schon deshalb nicht mehr nach Übersee oder ins europäische Nachbarland zurückgeschickt werden, weil sie sich bei ihrem deutschen Elternteil eingelebt haben.
Deutsche Richter und Jugendämter befragen die Kinder aus kaputten Ehen zuerst ausgiebig nach ihren Wünschen, bevor die Gerichte entscheiden können. "Nach deutschem Recht", begründet Christian Arns vom Bundesjustizministerium die Langsamkeit, "steht immer das Kindeswohl im Vordergrund." Ein hehrer Vorsatz, nur nicht leicht einzuhalten.
Bei ausländischen Experten wie dem britischen Fachmann für internationales Familienrecht, Nigel Lowe, stößt die deutsche Interpretation der Haager Konvention auf Unverständnis. Die Entscheidung, eine Kindesentführung möglichst zügig zu beenden und damit die zerstrittenen Eltern daran zu hindern, sich per Faustrecht Vorteile zu verschaffen, dürfe nicht mit einem Sorgerechtsverfahren verwechselt werden, kritisiert der britische Professor. Und tatsächlich heißt es in der Haager Konvention ausdrücklich, ein Beschluss "ist nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen".
Die gestohlenen Kinder, Eine Französin klagt, ihr deutscher Ex-Ehemann enthalte ihr die Söhne vor, Amerikaner erzählen im Internet, ihre früheren Ehefrauen verwehrten ihnen jeden Kontakt zu den Kindern in Deutschland. Am Pranger stehen auch deutsche Gerichte, die Verstöße gegen internationales Recht billigen. Der Spiegel, 01.05.2000
Als sich der Geschäftsmann auf die Rückkehr seiner Familie ins gemeinsame Haus in New York freute, kam ein Anruf von jenseits des Atlantiks. Seine Frau teilte ihm mit, dass sie «die Kinder in einen Zug setzen» würde. Erst nach Tagen war Cooke in der Lage, diesen wirren Satz zu dechiffrieren. Er bedeutete, dass Christiane sich wegen mentaler Probleme in eine Nervenklinik hatte einweisen lassen und die gemeinsamen Kinder, ohne sein Wissen, kurzerhand dem deutschen Jugendamt übergeben hatte.
Für den Amerikaner war klar, dass er innerhalb kürzester Zeit wieder mit seinen Kindern, die beide in Amerika geboren und US-Staatsbürger sind, vereint sein würde und sie zurück in die Vereinigten Staaten nehmen könnte. Er hatte die Rechnung jedoch ohne die deutsche Justiz gemacht. Sehr zur Verwunderung von Cooke hatten die deutschen Jugendbehörden Danny und Michelle, ohne ihn jemals zu kontaktieren,einer Pflegefamilie übergeben.
Kinder plötzlich wichtiger als Raketenabwehr, Bei seinem Besuch in den USA wird Außenminister Joschka Fischer von scharfer Kritik an deutschen Sorgerechtsentscheidungen überrascht, Berliner Morgenpost, 10.05.2000
Darunter ist auch der gravierendste Fall des Amerikaners Joseph Cooke, dessen deutsche Frau die beiden gemeinsamen Kinder 1992 nach Deutschland entführt und dort dem Jugendamt übergeben hatte, nachdem sie wegen Depression in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert worden war. Weder das Jugendamt noch die deutschen Gerichte benachrichtigten den leiblichen Vater. Sie steckten die Kinder in eine Pflegefamilie, wo sie heute noch leben. Joseph Cooke kämpft seither vergebens um die Rückführung seiner Kinder in die USA.
Berliner Morgenpost, 25.05.2000, US-Parlament prangert Kindesentführungen an, Resolution gegen Deutschland verabschiedet
That's right, stolen. Hundreds of children have been kidnapped by their German parents and taken back to Germany. Their non-German parents have no access to them and in some cases no visitation rights--nothing. The German courts maintain that they are better off in Germany, being raised by Germans.
Bring the Stolen Children Home, Washington Post, 25.05.2000
Diese Entscheidung ist zuerst eine Hilfe in der Not. Sie ist acht Jahre später ein Aktenstapel, in dem fünf gerichtliche Entscheidungen, Beschwerdeschriften, Gutachten und Anträge liegen. Es wird eine lange Geschichte, in der ein Vater um seine Kinder kämpft.
Im Oktober 1992 stellt das Jugendamt den Antrag, die elterliche Sorge allein auf die Mutter zu übertragen.
Das Jugendamt hört den Vater nicht an. Es informiert ihn nicht, dass seine Kinder in Pflegschaft gegeben werden. Die Adresse des Vaters sei nicht auffindbar gewesen, heißt es noch heute im Amt. Aber auf dem Deckblatt von Christiane Cookes Scheidungsantrag an das Familiengericht Tuttlingen steht Joseph Cookes New-Yorker Anschrift. Man hätte sich
verständigen können in den Behörden der Kleinstadt.
Ab hier läuft der Zug auf der falschen Schiene. Denn Jugendamt und Pflegefamilie halten nichts von einem Vater, der sich elf Monate nicht meldet. Der Vater wiederum weiß nicht, wo seine Kinder sind.
Das Jugendamt Tuttlingen beantragt im Juni 1993 beim Einwohnermeldeamt, eine Auskunftssperre über die Kinder zu erlassen und begründet das mit der Furcht, der Vater könnte die Kinder entführen wollen. Die Auskunftssperre wird im Juli genehmigt. Der Vater hat jetzt keine Chance mehr, die Kinder auf dem offiziellen Weg zu finden.
Berliner Zeitung, 27.05.2000, Der fremde Vater
Aufsehen erregte besonders der Fall Cooke: Ämter und Gerichte in Baden-Württemberg hatten Sohn und Tochter des Amerikaners zu Pflegeeltern gegeben, weil die mit ihnen nach Deutschland gereiste Mutter sich mit Depressionen in Behandlung begeben wollte. Der ahnungslose Vater in den USA wurde nicht eingeschaltet. Erfolglos klagte Joseph Cooke anschließ end, um Sohn und Tochter von den Pflegeeltern zurückzubekommen.
Verloren vor Gericht, Für entführte Kinder aus binationalen Ehen gibt es das Haager Abkommen - über das sich die deutsche Justiz oft hinwegsetzt, Der Spiegel, 05.06.2000
Parents in America and other countries also complain that Germany, more than any other western democracy, has failed hundreds of times to abide by international conventions ensuring the swift return of children abducted by a disgruntled parent.
French President Jacques Chirac spoke this year of Germany applying "the law of the jungle" in custody cases and has twice called on Herr Schroeder to personally find a more equitable solution.
Clinton joins child access fight, This is London, 01.06.2000
Schroeder, himself three times divorced and earlier a lawyer who handled custody cases, admitted that the German authorities had made mistakes in the controversial case of the two children of New Yorker Joseph Cooke.
Germany's Schroeder defends child custody rulings, Reuters, 01.06.2000
Am wenigsten wird der sorglose Umgang deutscher Gerichte und Jugendämter mit dem Umgangsboykott des sorgeberechtigten Elterteils weiter hingenommen werden können. Dass Joseph Cooke seine Kinder überhaupt nicht sehen darf, ist eine Verhöhnung des Opfers. Die Entführer werden belohnt, die Opfer-Eltern werden mit dem Entzug sämtlicher Rechte an ihren Kindern bestraft.
Verhöhnung der Opfer, Wie die deutsche Justiz ausländische Elternteile ausgrenzt, Süddeutsche Zeitung, 02.06.2000
Aus den Praxen der Therapeuten ist bestens bekannt, dass die Suche nach verlorenen Eltern nie aufhört. Sollen die Kinder von Joseph Cooke oder Catherine Laylle wirklich warten, bis sie als Erwachsene auf der Couch liegen, um ihre Entbehrung zu verarbeiten? Müssen Jugendämter, Familienrichter und Pflegefamilien nicht vielmehr angehalten werden, die psychischen Langzeitfolgen ihres Tuns zu bedenken lernen, als forsch und unerbittlich die Kurzzeitfolgen einer Wiederbegegnung mit dem verlorenen Elternteil als schädlich einzustufen? Das Haager Abkommen zur Kindesentführung hat den Rahmen geschaffen, der das Faustrecht bei Elterntrennung unmöglich machen sollte.
Das Problem ist bekannt, die deutschen Defizite auch, Dokumentationen liegen längst vor. Für die Kinder von Joseph Cooke, die im zarten Alter von ein und zwei Jahren entführt wurden, wird sich durch die Arbeitsgruppe, so sie sich denn irgendwann konstituiert, gar nichts ändern. Die Umgangssperre, die Pflegeeltern, Jugendamt und Familienrichter über den beraubten Vater verhängt haben, wird nicht aufgehoben werden. Es wird nach den sieben Jahren ein weiteres Jahr verstreichen, in dem die Kinder ihren Vater nicht kennen lernen können, und am Ende wird es von jugendamtlicher deutscher Seite heißen: Die Kinder kennen ihren Vater nicht, sie wollen nicht zu ihm, die Begegnung ist psychisch nicht zu verkraften. Die Verhöhnung der Opferväter und -mütter mit immer denselben Vereitelungsritualen mutet wie ein ausgeklügeltes Catch-22 an: Ämter und Gerichte lassen Zeit verstreichen, die dann flugs zur Begründung für den Psychoschock durch den unbekannten Vater herangezogen wird.
Was Kinder brauchen, Das Trauma der Vaterentbehrung sollte in Deutschland ernster genommen werden - Debatte, Die Welt, 08.06.2000
In 1992, during what was supposed to be a two-week vacation, Cooke's German-born wife, who was suffering from depression, checked herself into a mental health clinic and turned the children over to the German Youth Authority. Although the children - Daniel, 3, and Michelle, 1 - were American citizens, Cooke was not contacted when they were placed with a foster family in a small town in southern Germany.
Under the Hague treaty on child abduction, children are to be returned to their country of "habitual residence" for custody decisions except in extreme circumstances. But a German court ruled in 1995 that the children had bonded with the foster family and would suffer "severe psychological loss" if separated from them. An appeals court concurred, saying that if returned to the United States, the children would suffer "language shock."
Germany Aids U.S. Father, Federal Officials Intervene in Custody Flap, Washington Post, 27.07.2000
Wer die Akten zu diesem Fall liest, kann tatsächlich zu dem Urteil kommen, dass von deutschen Behörden am Anfang - also zu Beginn der 90er-Jahre - Fehler gemacht wurden. Als die Mutter nach Deutschland kam und die Kinder einer Pflegefamilie übergab, wurde durch das Jugendamt offensichtlich nicht nach dem leiblichen Vater geforscht - obwohl er in den USA leicht aufzufinden gewesen wäre.
Joseph Cooke, der amerikanische Vater zweier nach Deutschland entführter Kinder, wusste lange nicht, wo seine Kinder überhaupt stecken. Als er sie endlich in einer Pflegefamilie aufgespürt hatte, war es zu spät. Die Pflegeeltern hatten plötzlich mehr Rechte als der eigene Vater, weil die kleinen Kinder sich so schön an sie gewöhnt hatten. Das Jugendamt forschte vor der Platzierung des Kindes in der Pflegefamilie erst gar nicht nach dem anderen Elternteil. Und dann musste der ausgegrenzte Vater auch noch unter strenger Psycho-Beobachtung in Deutschland seine Tauglichkeit als Vater unter Beweis stellen - was ihm nicht gelang.
Berliner Zeitung, 02.06.2000, Sorgerecht, "Wir kämpfen für das Wohl der Kinder"
A German social worker who urged Patricia Cooke to cancel her visit warned in writing that, "if you persist in making contact at the end of June, you are advised that the Youth Agency views it strictly necessary that the visit not take place in the foster home, but on neutral territory and accompanied by a psychological professional."
Cooke responded that she did not understand the need for a psychologist to be present.
"I would like to do the normal things a grandmother does, like take them for ice cream," she said.
The next letter informed her of the reduced hours and gave her the address of the psychologist who would oversee the visit. The letter appeared to suggest that future visits would be dependent on her behavior.
22.06.2000, U.S. Family Is Dealt a Blow, Washington Post
In the Cooke case, she complained that the U.S. government wasn't notified when Cooke's children were placed in foster care, argued that they shouldn't have been given to foster parents when a competent parent wanted them, and protested the role of the Youth Authority in denying access to the Cookes.
Six months ago, a German judge took away his visitation rights, which had never been enforced. The judge said the children were alienated from him so it was in their best interests not to see him again.
Meanwhile, Mr. Cooke has been permitted to see his children again, albeit only for two hours, in the company of a psychologist and an interpreter in Germany. The grandmother's already paltry visitation rights, however, have been cut in half by the local youth services agency.
Recently the Youth Authority, angry that his case has been widely publicized, retaliated against Cooke's mother, Patricia, telling her that her right to visit the children for six hours at a time had been reduced to two hours. Future visits, the authority hinted, would depend on her behavior.
She said Youth Authority officials put the blame on her, saying the children were aware of the publicity she has given to the case and were traumatized by it.
At war over stolen kids, Chicago Tribune, 08.07.2000
Clinton raised the custody issue with Schroeder last year after an article in The Washington Post detailed several cases in which children were illegally taken to Germany from their homes in the United States by one parent and then not allowed contact with the American parent. Despite the Hague Convention, German courts had refused to return the children or enforce visitation orders.
Despite numerous attempts by his attorney to set up other meetings, no more are scheduled."Right now, I'm back to where I was before," Cooke said. "This is crazy." Shortly after the January visit, the psychologist assigned by the local social services agency to mediate the reunion advised Cooke that, in conversations with Daniel and Michelle, he should refer to their foster parents as "your parents."
Children Still Beyond Reach, Germany Falls Short in Custody Disputes, Washington Post, June 13, 2001
It is not without cause that Youth Welfare Offices in Germany are discredited as "kidnapping-offices" or "mother-offices". And not without cause did the French President Jacques Chirac call German family law "the law of the jungle".
Divorce and Separation in Germany : Causes and Consequences; Endeavour of explanation;
Presentation by Karin Jaeckel, Dr. Phil.; Washington, D.C., June 7-9, 2001
Die unendliche Dauer gerade von Umgangsregelungen ist in sich schon ein Gesetzesverstoß. Gerade bei jungen Kindern ist Zeit der alles entscheidende Faktor. Bei Elián erschienen sechs Monate schon unerträglich lange. Der amerikanische Vater Joseph Cooke kämpft indessen schon seit neun Jahren mit deutschen Gerichten darum, seine nach Deutschland verbrachten Kinder zu sehen. Dass er für die in seiner Heimat das Sorgerecht hat, hat die Ämter hier wenig gekümmert. Denn auch hier hatte die deutsche Justiz im Verein mit dem Jugendamt Vaterschaft als entbehrlich eingestuft.
Sehnsucht nach Samuel, Väter und Mütter, die ihre vom Partner nach Deutschland entführten Kinder oft jahrelang nicht sehen konnten, protestieren in Berlin gegen deutsche Ämter und Gerichte.Der Spiegel, 06.08.2001

Die deutsche Geschichte internationaler Kindesentführung porträtiert im Cooke-Fall mehrere Aspekte der staatlich geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme durch deutsche Behörden, die auch im Hickman-Fall beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert sind:
--- Involvierung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren zur Legalisierung von Kindesentführung und Umgangsboykott
--- vorsätzliche Verschleppung gerichtlicher Verfahren, um die Entfremdungszyklen (kulturell und elterlich) auf die entführten und umgangsboykottierten Kinder zu vollstrecken
--- Nicht-Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zur Rückführung oder zu Umgang mit den Kindern
--- kulturelle Diskriminierung und Geschlechterdiskriminierung gegen den zurüchgebliebenen Elternteil
--- Vergeltungsmethoden durch deutsche Behörden, wenn der zurückgebliebene Elternteil und die zurückgebliebene Umgebung sich in der Öffentlichkeit und in den Medien die unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Behörden kritisieren
Wie dokumentiert und bewiesen empfiehlt das Jugendamt Wilhelmshaven im Fall Hickman Alleiniges Sorgerecht für internationale Kindesentführung nach Deutschland und unterstützt Umgangsboykott bei in Deutschland zurückgehaltenen, bi-nationalen Kindern entgegen den Richtlinien von Bad Boll.
Auf der Tagung von Bad Boll in 1996 rechtfertigt sich die Institution "Jugendamt", sie sei doch keine "Kinderklaubehörde". Auffällig ist, dass in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Menschenrechtsverletzungen durch deutsche familiengerichtliche Verfahren sowie in den Verletzungen des Haager Übereinkommens die Jugendämter involviert sind.
Im Herbst 2002, nachdem auch über die Verfahrensweisen der Wilhelmshavener Behörden durch die Medien berichtet wurde, findet dann nach einem Jahr Verfahrensverschleppung und nach einem Jahr Nicht-Vollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs die nächste Gerichtsverhandlung statt.
ARTE TV sendet am 3. September 2002
einen ganzen Themenabend zur Thematik der internationalen Kindesentführung. In einem Film wird der Fall von Herrn Hickman und den deutschen Behörden, repräsentiert durch Wilhelmshaven, berichtet. Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens gibt vor der Kamera zu, dass das Jugendamt Wilhelmshaven Fehler begangen hat.
Direkt am darauf folgenden Tag, am 4. September 2002, findet die Gerichtsverhandlung zum Umgang beim Amtsgericht Wilhelmshaven statt, die über ein Jahr verschleppt wurde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG hört dazu den stellvertretenden Direktor Dieter Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven an, gegen den Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige vorliegen.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG verweigert, dem stellvertretenden Jugendamtsleiter Viering anzuweisen, die Gerichtsverhandlung zu verlassen und arbeitet vorsätzlich erneut mit einem Jugendamtsmitarbeiter zusammen, der wegen Befangenheit abzulehnen ist.
Der stellvertretende Direktor Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven empfiehlt den Kontakt zwischen dem ausländischen, zurückgebliebenen Vater und den entführten, umgangsboykottierten Kindern für zwei Jahre auszusetzen.
Diese Verfahrensweisen widersprechen eindeutig den Richtlinien der Konferenz von Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution des Jugendamtes aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des Amtsgerichtes Wilhelmshaven entscheidet dann :
---nach vorsätzlicher Verfahrensverweigerung und Verfahrensverschleppung von einem Jahr entgegen den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichtes zu beschleunigten Verfahren in Kindschaftssachen, hier Kindesentführung und Umgangsboykott
---nachdem die Medien über das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Jugendamt Wilhelmshaven berichtet haben, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil, hier der südafrikanische Vater, die Kinder für ein halbes Jahr nicht sehen soll.
Der Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung dokumentiert den willkürlichen Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Herrn Hickman wird verboten, sich öffentlich über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu äußern.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung, versuchen die deutschen Behörden den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil zu zwingen, Deutschland zu verlassen, um es schwierig zu machen, Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern aufrecht zu erhalten und um bevorzugterweise Gerichtsverhandlungen ohne Anwesenheit des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils abzuhalten.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung, üben die deutschen Behörden unmittelbar Rache und Vergeltung gegen die zurückgebliebene Umgebung aus, wenn sie die Öffentlichkeit informieren und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden berichten.
In Übereinstimmung mit der weit verbreitenden deutschen Logik und Haltung gegenüber dem prinzip der Meinungsfreiheit, entscheidet der deutsche Richter wie in Wilhelmshaven natürlich, dass niemand das Recht hat, es zu wagen, die Verfahrensweisen deutscher Behörden in der Öffentlichkeit zu kritisieren und schon überhaupt nicht in den Medien.
Das Verhalten und die Strategie des deutschen Jugendamtes und des deutschen Familiengerichts im Hickman-Fall sind parallel zum Cooke-Fall.
Wie die Zeitung berichtete, wurde einer Großmutter das Besuchsrecht für ihre beiden in Deutschland lebenden Enkel gekürzt. Dies sei offenbar eine "Strafe", weil sie sich an die Medien gewandt habe, schrieb das Blatt und zitierte einen Sprecher des Außenministeriums in Washington:
Eine "schreckliche und absurde" Entscheidung. Weil sie, so die Zeitung, in den Medien zum Schaden der Kinder einen Aufruhr ausgelöst habe, sei sie aufgefordert worden, ihren geplanten Besuch abzusagen. Schließlich sei ihr ein um zwei Stunden gekürzter Besuch gestattet worden.
Allerdings nur mit einem Psychologen. Die Kinder waren von ihrer deutschen Mutter zu vermeintlichen Ferien mit nach Deutschland genommen worden.
Südkurier, 23.06.2000; Washington rügt Gericht, Zeitung: US-Großmutter im Adoptionsstreit gestraft; Washington/Konstanz (dpa/sk) Im Sorgerechtsstreit um deutsch-amerikanische Kinder hat das US-Außenministerium nach einem Bericht der "Washington Post" die Jugendbehörden in Tuttlingen scharf kritisiert.
Mit diesen Methoden entliehen vom mittelalterlichen Inquisitionsszenario der Schauprozesse, werden die entführten und zurückgehaltenen Kinder und der Umgang mit ihnen in der Geiselfunktion missbraucht, um die Opfer der unkorrekten Verfahrensweisen von deutschen Behörden dazu zu zwingen, ihre Kritik an den deutschen Behörden und an der praktizierten deutschen Familienrechtspolitik zu widerrufen und von weiterer Kritik zukünfitg abzulassen.
Zeugen, die für die vorliegende Rechtssache anzuhören sind
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, folgende Zeugen schriftlich und mündlich anzuhören:
--- Rita Eden-Reske, Mitarbeiterin des Jugendamtes Wilhelmshaven
--- Dieter Viering, stellvertretender Direktor des Jugendamtes Wilhelmshaven
--- Klaus Jürjens, Direktor des Jugendamtes Wilhelmshaven
--- Oberstadtdirektor/Bürgerrmeister Eberhard Menzel, verantwortlich für das Jugendamt gemäß Bezirksregierung Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt", "hier letzlich der Oberbürgermeister".
--- Polizeibeamter Bulla PI Wilhelmshaven 1 Polizeikommissariat
--- Herr Redlefs vom Amtsgericht Wilhelmshaven
--- Peter Weidemann, von der Südafrikanischen Botschaft

Official legal demands
Hiermit wird erneut die Übersendung einer Kopie des vom deutschen Richter Bessel getroffenen Beschlusses gegen Herrn Hickman im Verfahren 4 Cs H 27/00 offiziell beantragt.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die vorliegenden Verfahren gegen die Beklagte, d.h. die Stadt Wilhelmshaven, hier Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven und den verantwortlichen Oberstadtdirektor Eberhard Menzel zu eröffnen.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, die Akten der entsprechenden Verfahren an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückzufordern, dem Antragsteller ordnungsgemäß Akteneinsicht und ihm Kopien aller entscheidungsrelevanten Dokumente zu übersenden zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren.

Weitere Beweis- und Referenzmaterialien
Weiterer Sachvortrag zu den Verhaltens- und Verfahrensweisen des verantwortlichen Oberstadtdirektors Eberhard Menzel wird nach Benennung des respektiven Aktenzeichens zur vorliegenden Rechtssache ergehen.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile von Persilscheinen eingereicht.

Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige, nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert durch das Amtsgericht Wilhelmshaven ein klares Verständnis von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare vs. Kinder und Menschen" hat.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Juristische Frist
Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Rechtssache zu informieren.


Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg

 

Sehr geeherte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Schutz gegen Abschiebung aus Deutschland von ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag den Aufenthaltsstatus für den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil in Deutschland ordnungsgemäß zu garantieren und somit das Recht auf faires Verfahren und das Recht auf Anhörung in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen.
Im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland haben die administrativen Behörden, d.h. die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven, unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wiederholt versucht, mit der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils gerichtliche Verfahren und politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag, Versuche der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil aus Deutschland zu unterlassen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert nicht offen und nicht transparent, ob es sich möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven nehmen kann, an denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung, Nicht-Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene, besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsauschluss veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang während der vorausgehenden vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester aus seinen politischen Ämtern bei der Niedersächsischen Landesregierung sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu veröffentlichen.


Sehr geehrter Herr Eberhard Menzel, Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor von Wilhelmshaven,
Herr Ralf Janßen, Frau Britta Kappe, Herr Hofmann von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,

Hiermit ergeht der offizielle Antrag den Aufenthaltsstatus für den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil in Deutschland ordnungsgemäß zu garantieren und somit das Recht auf faires Verfahren und das Recht auf Anhörung in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen.
Im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland haben die administrativen Behörden, d.h. die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven, unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wiederholt versucht, mit der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils gerichtliche Verfahren und politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag, Versuche der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil aus Deutschland zu unterlassen.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an die Stadt Wilhelmshaven die folgenden Ausstellungen am Amtsgericht Wilhelmshaven mit einem Sonderbudget "Wilhelmshaven für Menschlichkeit und für Menschenrechte" zu unterstützen.
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg

 

Sehr geehrter Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Sehr geehrter Herr Schröder, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,

als moralisch und politisch verantwortliche Leiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven sind sie sicherlich und in lobenswerter Weise am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich mit der fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll defintiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, ein Mahnmal am Eingang des Amtsgericht Wilhelmshaven zu eröffnen, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig im Hitler-Regime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt.
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten Tatsache der deutschen Terror-Justiz öffentlich zu distanzieren. Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft bewußt, wie leicht die deutsche Jusitz als Terrorinstrument mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist. Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen wird defintiv begrüßt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie persönlich als anständige ordentliche Deutsche, zudem als deutsche Juristen in politischen Ämtern, keinerlei Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung der Deutschen Justizgeschichte haben, und dass Sie ordnungsgemäß mit gutem Willen, Transparenz und ehrlicher Aufklärung zukunftsweisend als gutes Beispiel für Menschlichkeit, Menschenrechte und Demokratie in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll defintiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg

 

Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman


Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions



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