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2 September 2003
Einschüchterungs-, Bedrohungs- und Nötigungsmethoden
deutscher Behörden gegen zurückgebliebene, ausländische
Opfer-Elternteile von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus
politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender
des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,
hiermit wird der Antrag auf offizielle beim deutschen Richterbund
eingereicht auf Stellungnahmen des deutschen Richterbundes
zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher
Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie
des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche
Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen
Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation
der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext
deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden
Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige,
freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung"
durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch
in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert,
das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im
Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode
?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen
vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität
und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit
und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die
der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben
hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in
der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik
Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland
kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich
die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren
läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die
deutschen Behörden, den Menschen dienen können und
nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden
zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen
von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard
Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen
Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrte Damen und Herren vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO
DRINGEND !
BITTE SOFORT VORLEGEN !
Auf offizielle Empfehlung der Rechtsvertretung Dr. Uwe
Biester ist die folgende Rechtssache am Amtsgericht Wilhelmshaven
zu eröffnen
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass unter
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren dem Antragsteller
und Kindesvater erst nach Beschlussfassung vom 25. Juli 2003
und mit Verzögerung am 20.08.2003 die Eingaben der Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester der Antragsgegnerin vom 15. Juli 2003 respektive
vom 16. Juli 2003 zur Kenntnisnahme übermittelt werden.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert nicht offen und
nicht transparent, ob es sich hier möglicherweise unter
Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte
zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit
und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine
politisch/juristische Position beim Justizministerium der
Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt
Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester am 16. Juli 2003 in 16 F 229/03 Seite 2 das
Gericht erneut vorsätzlich zu täuschen sucht mit
der Verblendungsstrategie "aus dem Täter das Opfer
machen."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester tatsächlich unter Falschaussagen behauptet,
Strafanzeigen aus Kindesmutterkreisen und Kindesmutterumgebung
gegen den Antragsteller und Kindesvater seien "leider
im Sande verlaufen", während das Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, dass am Amtsgericht Wilhelmshaven Strafanzeigen
auf Grund von Falschaussagen gegen den Antragsteller und Kindesvater
und dass sogar in dessen Abwesenheit bearbeitet wurden und
dazu geführt haben, dass der Antragsteller und Kindesvater
Strafen zahlen musste, deren Rückzahlung noch bis heute
aussteht.
Auf offizielle Empfehlung der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
sind die folgenden Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven
zu eröffnen, um das Recht auf faires Verfahren und das
Recht auf Anhörung in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland ordnungsgemäß sicher zu stellen.
Verfahrensgeschichte
Am 02.04.00 kontaktiert der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater Herr Hickman Frau Rita Eden-Reske vom Jugendamt
Wilhelmshaven, um mit ihr ein Treffen so schnell wie möglich
nach seiner Ankunft in Deutschland abzusprechen bezüglich
ihrer Hilfestellung zur Umgangsgestaltung mit den Kindern.
Am 03.04.00 reist der der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater von Südafrika nach Deutschlland zusammen
mit seiner Mutter, d.h der südafrikanischen Großmutter
der nach Deutschland entführten Kinder.
Am 04.04.00 um ungefähr 13.30 kommt der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater Herr Hickman in Wilhelmshaven
an. Wie verabredet trifft er sich mit Frau Eden-Reske in den
darauf folgenden Tagen. Zu diesem Treffen lud Frau Eden-Reske
Herrn Viering in seiner Funktion als stellvertretender Jugendamtsdirektor
ein. Nach dem Treffen überreichte Dieter Viering eine
polizeiliche Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter.
Als der ausländische, zurückgebliebene Elternteil
Herrn Dieter Viering fragt, was sich im Briefumschlag befinden
würde, sagt Herr Viering aus, dass keine Ahnung hätte,
aber dass es offensichtlich nichts wichtigtes sei. Herr Hickman
öffnete den Umschlag las das enthaltene Dokument. Er
fragte Herrn Dieter Viering erneut, was dies zu bedeuten hätte.
Der stellvertretende Jugendamtsleiter Herr Viering sagt aus,
dass er keine Ahnung haben würde, warum die Polizei den
ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil sehen
wolle, aber dass es nichts wichitges sei.
Als der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater
Herr Hickman nachfragte, warum es keine Adresse auf dem Umschalg
geben würde, sondern nur der Vermerk Südafrika antwortete
er, dass die Polizei nicht wüßte, welche Adresse
der ausländische, zurückgebliebene Elternteil für
seinen Besuchsaufenthalt in Deutschland hätte. Der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater fragte dann nach, wie es
kommt, das die Polizei wußte, dass er in Deutschland
sei und ein Treffen mit dem Jugendamt hatte. Als Reaktion
auf diese Fragen wurde der stellvertretende Direktor des Jugendamts
Wilhelmshaven Herr Viering wütend und verweigerte Herrn
Hickman die beantwortung weiterer Fragen. Herr Viering brach
das Gespräch abrupt ab.
Am 03.04.2000 wurde die polizeiliche Vorladung zur Vernehmung
als Beschuldigter AKTENZEICHEN 40451061 - 2000004396 vom Polizeibeamten
Bulla, 1 Polizeikommissariat, KED, Ebertstrasse 80, vorbereitet.
Diese Vorladung wurde am selben Tag geschrieben als Herr Hickman
mit seiner Mutter, d.h. der südafrikanischen Großmutter
der Kinder, die Reise von Südafrika nach Deutschland
antrat, um die Kinder in Deutschland zu besuchen. Diese Vorladung
wurde geschrieben einen Tag später nachdem, Herr Hickman
Frau Eden-Reske vom Jugendamt anrief und seine Anreise nach
Deutschland mitteilte und ein Treffen mit dem Jugendamt vereinbarte.
Herrn Michael Hickmann 03.04.03
Südafrika,
Sehr geehhrter Herr Hickmann,
zu Ihrer Vernehmung als Beschuldigter
Beleidigung
Erscheinen Sie bitte am Dienstag, 11.04.2000 um 13.00Uhr in
1 Polizeikommissariat Zimmer 29
Bringen Sie bitte folgende Ausweispapiere/Unterlagen mit:
Pass
Im Verhinderungsfalle bitte ich um rechtzeitige Mitteilung
unter Angabe des Verhinderungsgrundes. Falls Sie beabsichtigen,die
Reise von einem anderen als dem in der Anschrift genannten
Ort aus anzutreten oder außerhalb beschäftigt sind,
teilen Sie dies bitte unverzüglich mit. Sollen Sie auf
Ihre Mittteilung keine Nachricht erhalten, bleibt es bei dieser
Vorladung.
Am 11.04.2000 erscheint der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater ordnungsgemäß zur Vorladung als Beschuldigter
auf der Polizei.
Der Polizeibeamte Bullla teilt dem ausländischen, zurückgebliebenem
Kindesvater mit, dass die Strafanzeigen gegen den ausländischen,
zurückgebliebenem Kindesvater durch die Stadt Wilhelmshaven
gestellt wurden, aber dass er nicht den Namen der Person nennen
würde, die die Strafanzeigen gestellt hatte.
Der Polizeibeamte Bullla teilt dem ausländischen, zurückgebliebenem
Kindesvater auch mit, dass Strafanzeige gegen ihn gestellt
wurde, da der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater
die Presse angeschrieben habe.
Der objektive Sachverhalt ist, dass Herr Hickman den International
Social Services South Africa und ISS Germany (Schreiben an
Mrs Frances Viviers 13.01.00) involviert und sich über
die mangelnde Kooperation des Jugendamtes Wilhelmshaven und
der unakzeptablen Behandlung durch den Polizeibeamten Has
im Auftrag des Jugendamtes beschwert. Herr Hickman wird verhört
und eingeschüchtert unter Beisitz der Psychologin Frau
Renate Terlinden von der Klinik für Kinderpsychologie
Reinhard-Nieter-Krankenhaus in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Wilhemshaven. Die Einschüchterung wird vorgenommen, um
Herrn Hickman dazu zu bringen, dass er akzeptiert, Deutschland
zu verlassen und nie wieder zu kommen. Er solle seine Ex-Frau
und die Kinder in Ruhe lassen.
Als Reaktion auf Herrn Hickmans Beschwerdebrief, reicht Herr
Dieter Viering, der stellvertretende Direktor des Jugendamtes
Wilhemshaven, Strafanzeige gegen Herrn Hickman ein.
Der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater informiert
den Polizeibeamten Bulla, dass er sich persönlich in
dieser Sache verteidigen will. Der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater Herr Hickman verweigert auch nur eine Stellungnahme
an den Polizeibeamten Bulla abzugeben und sagt aus, dass er
seinen Fall schriftlich vorbereiten werde, wenn ihm erst alle
Detailinformationen ordnungsgemäß zur Verfügung
gestellt werden.
Der Polizeibeamte Bullla teilt dem ausländischen, zurückgebliebenem
Kindesvater dann mit, dass er 1000 DEM zu zahlen an die Staatsanwaltschaft
Oldenburg zu zahlen hat, und dass wenn er dies nicht tun würde,
der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater unter
Anwendung von Gewalt aus Deutschland abgeschoben werde würde
und es niemals wieder erlaubt sein würde zurückzukehren.
Der Polizeibeamte Bullla teilt dem ausländischen, zurückgebliebenem
Kindesvater unmißverständlich mit, dass der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater sofort verhaftet und abgeschoben
werden würde, wenn er nicht sofort die 1000 DEM Strafe
zahlen würde.
Der Polizeibeamte Bulla setzt den ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteil unter Druck mit der Drohung und Nötigung,
ihm den Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland verbrachten
Kindern zu verweigern.
Der ausländische, zurückgebliebene Elternteil läßt
sich vom Polizeibeamten Bulla versichern, dass es über
die Staatsanwaltschaft Oldenburg zu einer Gerichtsverhandlung
kommen würde, bei der er sich selbst verteidigen kann.
Der Polizeibeamte Bulla läßt den ausländische,
zurückgebliebene Elternteil ein Dokument unterschrieben,
zu dem der Polizeibeamte Bulla keine Übersetzung anbietet,
und dass der ausländische, zurückgebliebene Elternteil
auf Grund seiner zum Zeitpunkt durchschnittlichen Kenntnisse
von Deutsch als Fremdsprache nicht versteht.
Der ausländische, zurückgebliebene Elternteil zahlt
in Folge der Drohung durch den Polizeibeamten Bulla, dass
er bei Nicht-Zahlung mit Gewalt aus Deutschland abgeschoben
werde und ihm somit verwehrt werden würde wieder nach
Deutschland zu kommen, um seine nach Deutschland verbrachten
Kinder zu besuchen.
Bankuberweisung, Sparkasse Wilhelmshaven Nr. 282 501 10,
Datum; 11.04.03 die Überweisung von DM 1000 auf der Konto
von der Staatsanwaltschaft OL, Konto-Nr. 106024425, Bankleitzahl
25050000 Kundenref.-Nr. AZ 323 JS 1336369/0
Herr Hickman muss 1000 DEM zahlen (PI Wilhelmshaven 1.
Polizeikommissariat KED. Vorgangsnummer 40451061 - 2000004396
unterzeichnet Bulla, 11. April 2000). Die Sache wird ohne
Wissen von Herrn Hickman vor Gericht gebracht. Herr Hickman
wird nicht rechtlich vertreten. Herr Hickman wird von dem
deutschen Richter Dr. Bessel für schuldig befunden. Der
deutsche Richter Dr. Bessel wird später Familienrichter
am Amtsgericht Wilhemshaven und bearbeitet Kindesentführung
und Umgangsboykott in der Familiensache von Herrn Hickman.
Der deutsche Richter Dr. Bessel stellt selbst einen Antrag
auf seine eigene Ablehnung auf Grund von Befangenheit durch
das Verfahren 4 Cs H 27/00. Das Oberlandesgericht Oldenburg
jedoch entscheidet, dass der deutsche Familienrichter Dr.
Bessel, der die Bestrafung von Herrn Hickman in seiner Abwesenheit
beschlossen hat, nicht befangen ist (AKTENZEICHEN 14 AR 2/01).
Bis zum heutigen Tag wurde es Herrn Hickman nicht ermöglicht,
eine Kopie des in seiner Abwesenheit getroffenen Gerichtsbeschlusses
zu erhalten.
Merkwürdigerweise wird Herr Hickman bestraft, 1000 DEM
zu zahlen und der entsprechende Gerichtsbeschluss wird erst
später und im Nachhinein beim Amtsgericht Wilhelmshaven
gefasst.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert auch mit diesen
Vorfällen, dass Gerichtsentscheidungen irgendwo anders
außerhalb des Gerichts vorbestimmt werden und der Richter
am Amtsgericht Wilhelmshaven lediglich die Funktion hat, seine
Unterschrift unter das fremd vorbestimmte Urteil zu setzen.
Bis zum heutigen Tag wurde es Herrn Hickman nicht ermöglicht,
eine Kopie des in seiner Abwesenheit getroffenen Gerichtsbeschlusses
zu erhalten.
Als der südafrikanische Konsul Peter Weideman nach Unterrichtung
der Sache durch den ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteil die Angelegenheit dem Bundesjustizministerium vorträgt,
wird er davon in Kenntnis gesetzt, dass das Gericht die Rechtsvertretung
für den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
bestellt hatte. Dies bedeutet, dass das Bundesjustizministerium
bestätigt, dass der Polizeibeamte Bulla den ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteil am 11.04.2000 getäuscht
und belogen hat. Diese Rechtsvertretung hat zu keinem Zeitpunkt
vor , während oder nach der entsprechenden Gerichtsverhandlung
Kontakt zu Herrn Hickman aufgenommen. Zu keinem Zeitpunkt
hat diese Rechtsvertretung Herrn Hickman über das Ergebnis
der entsprechenden Gerichtsverhandlung, das Urteil oder die
Strafe in Kenntnis gesetzt.
Am 29.03.01, Letter CY/gv, antwortet die Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Pretoria, Südafrika, Herrn Hickman in
der vorliegenden Sache.
Sehr geehrter Herr Hickman,
"Bezüglich der Sicherheitsleistung von DM 300,00
am 25.07.1996 und DM 1.000,00 aus dem Jahre 2000 können
Sie über deren Verbleib derzeit wohl nur über das
1. Polizeikommissariat Wilhelmshaven erfahren, wie der Stand
der Dinge ist".
Mit freundlichen Grüßen Claudia Yakovenko
Am 23.04.00 schreibt der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater das Amtsgericht Wilhelmshaven mit einer Informationsanfrage
bezüglich aller Strafurteile an rückwirkend vom
Jahr 1996 bis zum Anschreibedatum. Wie in der Akte 16 F 605/00
UG dokumentiert erhält der ausländische, zurückgebliebene
Elternteil bis zum heutigen Tag keine Antwort auf diese Anfrage.
Eilt!
Amtsgericht Wilhelmshaven
26382 Wilhelmshaven
Fax +49 4421 408192
Ich verlange so schnell wie möglich voller Besonderheiten
von alle Strafverfahren gegen Michael Hickman und derend Urteilen
dass vor das Amtsgericht Wilhelmshaven seit 1996 angehört
worden sind.
Ich bitte um Bestätigung und eine umgehende Antwort
auf diesen Brief per Fax.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hickman
Am 20.04.01 FILE NUMBER AZ 14 AR 2/01 informiert das Oberlandesgericht
Oldenburg den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater,
dass Richter Bessel die Strafanzeigen gegen den ausländischen,
zurückgebliebenen Kindesvater bearbeitet hat. Während
Richter Bessel zuvor im Bereich des Strafrechts gearbeitet
hat, ist er nun der deutsche Familienrichter, der die familiengerichtlichen
Sachen des ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvaters
bearbeitet. Der deutsche Familienrichter Bessel zeigt diese
Tatsachen dem Oberlandesgericht Oldenburg an und fragt nach,
ob er in Übereinstimmung mit verfahrensrechtlichen Regeln
auf Grund von Befangenheit abzulehnen ist. Das Oberlandesgericht
Oldenburg kontaktiert dann den ausländischen, zurückgebliebenen
Kindesvater und bittet um eine Stellungnahme:
Oberlandesgericht Oldenburg 20.04.2001
26135 Oldenburg
Geschäftsnummer 14 AR 2/01
Herrn Michael Hickman
Torquay Avenue
Durban 4052
Südafrika
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
In der Familiensache
Hickmann gegen XXX
Hat der nunmehr für das verfahrenzuständige
Richter am Amtsgericht Dr. Bessel dem Oberlandesgericht die
Akten gemäß § 48 ZPO (Amtsüberprüfung
der Ausschließung)
Vorgelegt und dann ausgeführt:
Ich zeige einen Umstand an, der meine Ablehnung rechtfertigen
könnte. Im Zuge meiner Tätigkeit als Strafrichter
habe ich gegen den Antragsteller im Verfahren 4 Cs H 27/00
einen Strafbefehl erlassen, da er im Zuge des familiengerichtlichen
Verfahrens Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven
beleidigt hat, in dem er gegenüber einem privaten Fernsehsender
äußerte, die Art und Weise, wie er behandelt werde,
erinnere ihn an die der Juden im Nationalsozialismus und er
ihre Arbeitsweise mit dem Stil der Gestapo verglich.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8. Mai 2001
gegeben.
Hochachtungsvoll
Der Berichterstatter
Kuhlmann
Der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater
informiert das Oberlandesgericht Oldenburg, dass er den deutschen
Familienrichter Bessel ablehnt und fordert weitere Informationen
vom Oberlandesgericht Oldenburg zu der entsprechenden Rechtssache
der Strafanzeigen gegen den ausländischen, zurückgebliebenen
Kindesvater an.
Das Oberlandesgericht Oldenburg weist die Ablehnung des Richter
Bessel zurück und informiert nicht den ausländischen,
zurückgebliebenen Kindesvater über die Strafanzeigen
gegen den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater.
Am 01.10.03 um 15.00 informiert der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater Dr. Heitland vom Arbeitsstab internationale Kindschaftssachen
und Richter Eberhard Carl vom Bundesjustizministerium über
die vorliegenden Rechtssachen bei einem Treffen im Bundesjustizministerium
in Berlin, zu dem auch Peter Weideman und Dagmar Ham von der
südafrikanischen Botschaft zugegen sind.
Am 18.07.03 wird eine Informationsanfrage an die Staatsanwaltschaft
Oldenburg gerichtet hinsichtlich des Ermittlungsstandes AZ
323 Js 13369/00 auf die die Staatsanwaltschaft Oldenburg am
25.07.2003 wie folgt antwortet:
25 Juli 2003
In obliger Angelegenheit wird auf Ihre Anfrage mitgeteilt,
dass sämtliche Verfahren abgeschlossen sind.
Hochachtungsvoll, Anderssohn Amtsanwältin
z.v.V. Beglaubigt Behrens Justizangestellter.
Am 29.07.03 kontaktiert der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater fernmündlich Staatsanwältin Anderssohn
von der Staatsanwaltschaft Oldenburg und fordert weitere Detailinformationan
an. Staatsanwältin Anderssohn sagt aus, dass sie die
Informationsanfrage zu den vorliegenden Sachen benatworten
wird und den ausländische, zurückgebliebene Kindesvater
fernmündlich kontaktieren wird.
Am 30.07.03 kontaktiert Staatsanwältin Anderssohn von
der Staatsanwaltschaft Oldenburg den ausländischen, zurückgebliebenen
Kindesvater fernmündlich und teilt mit, dass der Fall
verhandelt worden sei und der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater für schuldig befunden worden sei. Sie teilte
mit, dass die rechtliche Vertretung übernommen worden
sei von einem wie der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater verstand Herrn Detlefs. Als der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater nachfragt, warum er nicht
informiert worden sei, wird ihm mitgeteilt, dass der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater der Vereinbarung zugestimmt
hätte. Als der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater nachfragt, warum er nicht über das Urteil
informiert worden sei, sagt Staatsanwältin Anderssohn
aus, dass Herr Detlefs in Kenntnis gesetzt worden sei.
Am 01.08.03 als der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater beim Amtsgericht Wihelmshaven nachfragt, wo er
Herrn Detlefs ausfindig machen könnte, wird ihm mitgeteilt,
dass es keinen Herrn Detlefs am Amtsgericht Wilhelmshaven
geben würde.
Am 01.08.03 kontaktiert der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater fernmündlich Staatsanwältin Anderssohn,
um den Namen der Person zu überprüfen, die mutmaßlich
die Rolle der Rechtsvertretung in den vorliegenden Rechtssachen
für den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater
beim Amtsgericht Wilhlemshaven gespielt hat, ohne jedoch den
den ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater
zu informieren. Staatsanwältin Anderssohn nannte den
Namen Rehdleff.
Am 01.08.03 direkt nach dem Gespräüch mit Staatsanwältin
Anderssohn, kontaktiert der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater fernmündlich das Amtsgericht Wilhelmshaven,
um den Namen und die Person Rehdleff herauszufinden. Es wurde
ihm mitgeteilt, dass lediglich ein Herr Justizinspektor Redlefs
existiert, dessen Büro Raum 107 sich direkt neben dem
Büro Raum 106 des Richters Schröder, stellvertretender
Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven befinden würde.
Am 25.08.03, spricht der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater Herrn Redlefs vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt
an und fragt ihn nach Informationen zur vorliegenden Rechtssache.
Herr Redlefs streitet ab, etwas von dem Fall zu wissen und
sagt, dass er nicht involviert gewesen sei.
Typische unfaire Verfahren durch Deutsche Behörden
gegen ausländische, zurückgebliebene Elternteile
Die deutsche Geschichte internationaler Kindesentführung
porträtiert im Opigez-Fall mehrere Aspekte der staatlich
geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
durch deutsche Behörden, die auch im Hickman-Fall beim
Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert sind:
Immer mehr binationale Ehen werden geschlossen - scheitern
sie, nimmt der Streit um die Kinder oft eine dramatische Entwicklung.
Nicht selten entführen Väter und Mütter ihre
eigenen Kinder in ihr Heimatland - meist eine überstürzte
Reise ohne Abschied und Rückfahrtticket. Auf einen Schlag
verlieren die Kinder einen Elternteil, Freunde, Großeltern,
ihre gewohnte Umgebung. Der zurückgelassene Elternteil
weiß oft nicht einmal, wo sich die Kinder aufhalten,
für ihn beginnt eine qualvolle Zeit des Wartens und ein
zermürbender Kampf mit den Behörden eines fremden
Landes.
Krieg um Kinder; Themenabend ARTE TV, NDR am 3. September
2002 ab 20.45 Uhr
Im Fall des französischen, zurückgebliebenen
Kindesvaters Opigez wie im Fall des südafrikanischen,
zurückgebliebenen Kindesvaters Hickman missbraucht das
Jugendamt Umgangskontakte zwischen den nach Deutschland verbrachten
Kindern und den zurückgebliebenen Elternteilen, um Kinder
und Eltern zu demoralisieren und zu erniedrigen.
Es ist beabsichtigt:
--- den Kindern zu vermitteln der zurückgebliebene Elternteil
sei ein schlechter Elternteil
--- dass die Kinder so schnell wie möglich den zurückgebliebenen
Elternteil zurückweisen
--- dass der zurückgebliebene Elternteil angesichts der
Erniederigung, Diskriminierung und Einschüchterung, ausgeführt
mit Unterstützung durch die mächtige staatliche
Behörde, aufgeben wird, den Kontakt mit den nach Deutschland
entführten Kindern wieder herzustellen
Rückführungen werden angeordnet, aber nicht durchgesetzt,
zuweilen werden sie auch ohne Anhörung des zurückgelassenen
Elternteils mit dubiosen Kindeswohl-Begründungen ausgehebelt.
In Deutschland werden die Jugendämter eingeschaltet,
die laut HKÜ gar nicht zuständig sind. Das HKÜ,
so wird stets von den Experten betont, ist kein Institut zur
Sorgerechtsentscheidung, sondern primär ein Rückführungsabkommen.
Die Kinder waren bei ihrer Entführung ein und zweieinhalb
Jahre alt, bei der "Ablehnung" des Vaters gerade
vier und fünf. Das oberste Gericht des Staates New York
forderte vergeblich die Rückkehr der Kinder, der Vater,
der das volle Sorgerecht hat, die kranke Mutter, die mittlerweile
dieses Sorgerecht unterstützt, können gegen die
Beschlüsse von Jugendamt und Gerichten nichts ausrichten.
Elián ist überall, Deutschland, ein Entführungsparadies:
Viele Eltern kämpfen mit dubiosen Mitteln um ihre Kinder
- Die Welt, 29.01.2000
Aber die Erfahrungen, die ich mit Ämtern und Gerichten
in der Bundesrepublik machen musste, nachdem die Ehe gescheitert
war und meine Ex-Frau mir den Umgang mit den Kindern verweigerte
sind genauso wie bei Catherine Meyer oder Joseph Cooke, deren
Kinder gegen ihren Willen in Deutschland blieben. Wir alle
mussten feststellen, dass wir verloren sind, wenn wir auf
die Hilfe deutscher Gerichte vertrauen, um den Kontakt zu
unseren Kindern aufrechtzuerhalten.
Der Spiegel, 05.06.2000, Sorgerecht, "Jede Art von
Druck ist wichtig
Die "Washington Post" hatte über den vergeblichen
Kampf des ehemaligen GI Joseph Cooke berichtet, seine beiden
Kinder wiederzubekommen, die US-Staatsbürger sind. Die
Mutter, eine Deutsche, habe die beiden im Alter von ein und
zwei Jahren zu einem Besuch nach Deutschland mitgenommen.
Dort habe sie die Kinder dem Jugendamt übergeben und
sich selbst in psychiatrische Behandlung begeben. Das Jugendamt
habe eine Pflegefamilie gefunden, bei der die heute neun und
zehn Jahre alten Kinder seither lebten. Die Mutter wohne inzwischen
wieder in den USA. Nach US-Recht hat der Vater das Sorgerecht.
In den USA gibt es mittlerweile eine Initiative von dutzenden
Eltern, die ähnliches erlebt haben.
Fischer in USA wegen Sorgerechtsfall unter Druck, Freie
Presse /Politik 9.5.2000 23:2
Durchschnittlich fünfeinhalb Wochen brauchen britische
Richter für ein Verfahren nach der Haager Konvention.
In Deutschland dagegen brüten Gerichte, wie Weitzel einräumt,
bis zu einem Jahr über Entführungsfällen. Dann
können Kinder häufig schon deshalb nicht mehr nach
Übersee oder ins europäische Nachbarland zurückgeschickt
werden, weil sie sich bei ihrem deutschen Elternteil eingelebt
haben.
Deutsche Richter und Jugendämter befragen die Kinder
aus kaputten Ehen zuerst ausgiebig nach ihren Wünschen,
bevor die Gerichte entscheiden können. "Nach deutschem
Recht", begründet Christian Arns vom Bundesjustizministerium
die Langsamkeit, "steht immer das Kindeswohl im Vordergrund."
Ein hehrer Vorsatz, nur nicht leicht einzuhalten.
Bei ausländischen Experten wie dem britischen Fachmann
für internationales Familienrecht, Nigel Lowe, stößt
die deutsche Interpretation der Haager Konvention auf Unverständnis.
Die Entscheidung, eine Kindesentführung möglichst
zügig zu beenden und damit die zerstrittenen Eltern daran
zu hindern, sich per Faustrecht Vorteile zu verschaffen, dürfe
nicht mit einem Sorgerechtsverfahren verwechselt werden, kritisiert
der britische Professor. Und tatsächlich heißt
es in der Haager Konvention ausdrücklich, ein Beschluss
"ist nicht als Entscheidung über das Sorgerecht
anzusehen".
Die gestohlenen Kinder, Eine Französin klagt, ihr
deutscher Ex-Ehemann enthalte ihr die Söhne vor, Amerikaner
erzählen im Internet, ihre früheren Ehefrauen verwehrten
ihnen jeden Kontakt zu den Kindern in Deutschland. Am Pranger
stehen auch deutsche Gerichte, die Verstöße gegen
internationales Recht billigen. Der Spiegel, 01.05.2000
Als sich der Geschäftsmann auf die Rückkehr
seiner Familie ins gemeinsame Haus in New York freute, kam
ein Anruf von jenseits des Atlantiks. Seine Frau teilte ihm
mit, dass sie «die Kinder in einen Zug setzen»
würde. Erst nach Tagen war Cooke in der Lage, diesen
wirren Satz zu dechiffrieren. Er bedeutete, dass Christiane
sich wegen mentaler Probleme in eine Nervenklinik hatte einweisen
lassen und die gemeinsamen Kinder, ohne sein Wissen, kurzerhand
dem deutschen Jugendamt übergeben hatte.
Für den Amerikaner war klar, dass er innerhalb kürzester
Zeit wieder mit seinen Kindern, die beide in Amerika geboren
und US-Staatsbürger sind, vereint sein würde und
sie zurück in die Vereinigten Staaten nehmen könnte.
Er hatte die Rechnung jedoch ohne die deutsche Justiz gemacht.
Sehr zur Verwunderung von Cooke hatten die deutschen Jugendbehörden
Danny und Michelle, ohne ihn jemals zu kontaktieren,einer
Pflegefamilie übergeben.
Kinder plötzlich wichtiger als Raketenabwehr, Bei
seinem Besuch in den USA wird Außenminister Joschka
Fischer von scharfer Kritik an deutschen Sorgerechtsentscheidungen
überrascht, Berliner Morgenpost, 10.05.2000
Darunter ist auch der gravierendste Fall des Amerikaners
Joseph Cooke, dessen deutsche Frau die beiden gemeinsamen
Kinder 1992 nach Deutschland entführt und dort dem Jugendamt
übergeben hatte, nachdem sie wegen Depression in eine
psychiatrische Anstalt eingeliefert worden war. Weder das
Jugendamt noch die deutschen Gerichte benachrichtigten den
leiblichen Vater. Sie steckten die Kinder in eine Pflegefamilie,
wo sie heute noch leben. Joseph Cooke kämpft seither
vergebens um die Rückführung seiner Kinder in die
USA.
Berliner Morgenpost, 25.05.2000, US-Parlament prangert
Kindesentführungen an, Resolution gegen Deutschland verabschiedet
That's right, stolen. Hundreds of children have been kidnapped
by their German parents and taken back to Germany. Their non-German
parents have no access to them and in some cases no visitation
rights--nothing. The German courts maintain that they are
better off in Germany, being raised by Germans.
Bring the Stolen Children Home, Washington Post, 25.05.2000
Diese Entscheidung ist zuerst eine Hilfe in der Not. Sie
ist acht Jahre später ein Aktenstapel, in dem fünf
gerichtliche Entscheidungen, Beschwerdeschriften, Gutachten
und Anträge liegen. Es wird eine lange Geschichte, in
der ein Vater um seine Kinder kämpft.
Im Oktober 1992 stellt das Jugendamt den Antrag, die elterliche
Sorge allein auf die Mutter zu übertragen.
Das Jugendamt hört den Vater nicht an. Es informiert
ihn nicht, dass seine Kinder in Pflegschaft gegeben werden.
Die Adresse des Vaters sei nicht auffindbar gewesen, heißt
es noch heute im Amt. Aber auf dem Deckblatt von Christiane
Cookes Scheidungsantrag an das Familiengericht Tuttlingen
steht Joseph Cookes New-Yorker Anschrift. Man hätte sich
verständigen können in den Behörden der Kleinstadt.
Ab hier läuft der Zug auf der falschen Schiene. Denn
Jugendamt und Pflegefamilie halten nichts von einem Vater,
der sich elf Monate nicht meldet. Der Vater wiederum weiß
nicht, wo seine Kinder sind.
Das Jugendamt Tuttlingen beantragt im Juni 1993 beim Einwohnermeldeamt,
eine Auskunftssperre über die Kinder zu erlassen und
begründet das mit der Furcht, der Vater könnte die
Kinder entführen wollen. Die Auskunftssperre wird im
Juli genehmigt. Der Vater hat jetzt keine Chance mehr, die
Kinder auf dem offiziellen Weg zu finden.
Berliner Zeitung, 27.05.2000, Der fremde Vater
Aufsehen erregte besonders der Fall Cooke: Ämter
und Gerichte in Baden-Württemberg hatten Sohn und Tochter
des Amerikaners zu Pflegeeltern gegeben, weil die mit ihnen
nach Deutschland gereiste Mutter sich mit Depressionen in
Behandlung begeben wollte. Der ahnungslose Vater in den USA
wurde nicht eingeschaltet. Erfolglos klagte Joseph Cooke anschließ
end, um Sohn und Tochter von den Pflegeeltern zurückzubekommen.
Verloren vor Gericht, Für entführte Kinder aus
binationalen Ehen gibt es das Haager Abkommen - über
das sich die deutsche Justiz oft hinwegsetzt, Der Spiegel,
05.06.2000
Parents in America and other countries also complain that
Germany, more than any other western democracy, has failed
hundreds of times to abide by international conventions ensuring
the swift return of children abducted by a disgruntled parent.
French President Jacques Chirac spoke this year of Germany
applying "the law of the jungle" in custody cases
and has twice called on Herr Schroeder to personally find
a more equitable solution.
Clinton joins child access fight, This is London, 01.06.2000
Schroeder, himself three times divorced and earlier a
lawyer who handled custody cases, admitted that the German
authorities had made mistakes in the controversial case of
the two children of New Yorker Joseph Cooke.
Germany's Schroeder defends child custody rulings, Reuters,
01.06.2000
Am wenigsten wird der sorglose Umgang deutscher Gerichte
und Jugendämter mit dem Umgangsboykott des sorgeberechtigten
Elterteils weiter hingenommen werden können. Dass Joseph
Cooke seine Kinder überhaupt nicht sehen darf, ist eine
Verhöhnung des Opfers. Die Entführer werden belohnt,
die Opfer-Eltern werden mit dem Entzug sämtlicher Rechte
an ihren Kindern bestraft.
Verhöhnung der Opfer, Wie die deutsche Justiz ausländische
Elternteile ausgrenzt, Süddeutsche Zeitung, 02.06.2000
Aus den Praxen der Therapeuten ist bestens bekannt, dass
die Suche nach verlorenen Eltern nie aufhört. Sollen
die Kinder von Joseph Cooke oder Catherine Laylle wirklich
warten, bis sie als Erwachsene auf der Couch liegen, um ihre
Entbehrung zu verarbeiten? Müssen Jugendämter, Familienrichter
und Pflegefamilien nicht vielmehr angehalten werden, die psychischen
Langzeitfolgen ihres Tuns zu bedenken lernen, als forsch und
unerbittlich die Kurzzeitfolgen einer Wiederbegegnung mit
dem verlorenen Elternteil als schädlich einzustufen?
Das Haager Abkommen zur Kindesentführung hat den Rahmen
geschaffen, der das Faustrecht bei Elterntrennung unmöglich
machen sollte.
Das Problem ist bekannt, die deutschen Defizite auch, Dokumentationen
liegen längst vor. Für die Kinder von Joseph Cooke,
die im zarten Alter von ein und zwei Jahren entführt
wurden, wird sich durch die Arbeitsgruppe, so sie sich denn
irgendwann konstituiert, gar nichts ändern. Die Umgangssperre,
die Pflegeeltern, Jugendamt und Familienrichter über
den beraubten Vater verhängt haben, wird nicht aufgehoben
werden. Es wird nach den sieben Jahren ein weiteres Jahr verstreichen,
in dem die Kinder ihren Vater nicht kennen lernen können,
und am Ende wird es von jugendamtlicher deutscher Seite heißen:
Die Kinder kennen ihren Vater nicht, sie wollen nicht zu ihm,
die Begegnung ist psychisch nicht zu verkraften. Die Verhöhnung
der Opferväter und -mütter mit immer denselben Vereitelungsritualen
mutet wie ein ausgeklügeltes Catch-22 an: Ämter
und Gerichte lassen Zeit verstreichen, die dann flugs zur
Begründung für den Psychoschock durch den unbekannten
Vater herangezogen wird.
Was Kinder brauchen, Das Trauma der Vaterentbehrung sollte
in Deutschland ernster genommen werden - Debatte, Die Welt,
08.06.2000
In 1992, during what was supposed to be a two-week vacation,
Cooke's German-born wife, who was suffering from depression,
checked herself into a mental health clinic and turned the
children over to the German Youth Authority. Although the
children - Daniel, 3, and Michelle, 1 - were American citizens,
Cooke was not contacted when they were placed with a foster
family in a small town in southern Germany.
Under the Hague treaty on child abduction, children are to
be returned to their country of "habitual residence"
for custody decisions except in extreme circumstances. But
a German court ruled in 1995 that the children had bonded
with the foster family and would suffer "severe psychological
loss" if separated from them. An appeals court concurred,
saying that if returned to the United States, the children
would suffer "language shock."
Germany Aids U.S. Father, Federal Officials Intervene in
Custody Flap, Washington Post, 27.07.2000
Wer die Akten zu diesem Fall liest, kann tatsächlich
zu dem Urteil kommen, dass von deutschen Behörden am
Anfang - also zu Beginn der 90er-Jahre - Fehler gemacht wurden.
Als die Mutter nach Deutschland kam und die Kinder einer Pflegefamilie
übergab, wurde durch das Jugendamt offensichtlich nicht
nach dem leiblichen Vater geforscht - obwohl er in den USA
leicht aufzufinden gewesen wäre.
Joseph Cooke, der amerikanische Vater zweier nach Deutschland
entführter Kinder, wusste lange nicht, wo seine Kinder
überhaupt stecken. Als er sie endlich in einer Pflegefamilie
aufgespürt hatte, war es zu spät. Die Pflegeeltern
hatten plötzlich mehr Rechte als der eigene Vater, weil
die kleinen Kinder sich so schön an sie gewöhnt
hatten. Das Jugendamt forschte vor der Platzierung des Kindes
in der Pflegefamilie erst gar nicht nach dem anderen Elternteil.
Und dann musste der ausgegrenzte Vater auch noch unter strenger
Psycho-Beobachtung in Deutschland seine Tauglichkeit als Vater
unter Beweis stellen - was ihm nicht gelang.
Berliner Zeitung, 02.06.2000, Sorgerecht, "Wir kämpfen
für das Wohl der Kinder"
A German social worker who urged Patricia Cooke to cancel
her visit warned in writing that, "if you persist in
making contact at the end of June, you are advised that the
Youth Agency views it strictly necessary that the visit not
take place in the foster home, but on neutral territory and
accompanied by a psychological professional."
Cooke responded that she did not understand the need for a
psychologist to be present.
"I would like to do the normal things a grandmother does,
like take them for ice cream," she said.
The next letter informed her of the reduced hours and gave
her the address of the psychologist who would oversee the
visit. The letter appeared to suggest that future visits would
be dependent on her behavior.
22.06.2000, U.S. Family Is Dealt a Blow, Washington Post
In the Cooke case, she complained that the U.S. government
wasn't notified when Cooke's children were placed in foster
care, argued that they shouldn't have been given to foster
parents when a competent parent wanted them, and protested
the role of the Youth Authority in denying access to the Cookes.
Six months ago, a German judge took away his visitation rights,
which had never been enforced. The judge said the children
were alienated from him so it was in their best interests
not to see him again.
Meanwhile, Mr. Cooke has been permitted to see his children
again, albeit only for two hours, in the company of a psychologist
and an interpreter in Germany. The grandmother's already paltry
visitation rights, however, have been cut in half by the local
youth services agency.
Recently the Youth Authority, angry that his case has been
widely publicized, retaliated against Cooke's mother, Patricia,
telling her that her right to visit the children for six hours
at a time had been reduced to two hours. Future visits, the
authority hinted, would depend on her behavior.
She said Youth Authority officials put the blame on her, saying
the children were aware of the publicity she has given to
the case and were traumatized by it.
At war over stolen kids, Chicago Tribune, 08.07.2000
Clinton raised the custody issue with Schroeder
last year after an article in The Washington Post detailed
several cases in which children were illegally taken to Germany
from their homes in the United States by one parent and then
not allowed contact with the American parent. Despite the
Hague Convention, German courts had refused to return the
children or enforce visitation orders.
Despite numerous attempts by his attorney to set up other
meetings, no more are scheduled."Right now, I'm back
to where I was before," Cooke said. "This is crazy."
Shortly after the January visit, the psychologist assigned
by the local social services agency to mediate the reunion
advised Cooke that, in conversations with Daniel and Michelle,
he should refer to their foster parents as "your parents."
Children Still Beyond Reach, Germany Falls Short in Custody
Disputes, Washington Post, June 13, 2001
It is not without cause that Youth Welfare Offices in
Germany are discredited as "kidnapping-offices"
or "mother-offices". And not without cause did the
French President Jacques Chirac call German family law "the
law of the jungle".
Divorce and Separation in Germany : Causes and Consequences;
Endeavour of explanation;
Presentation by Karin Jaeckel, Dr. Phil.; Washington, D.C.,
June 7-9, 2001
Die unendliche Dauer gerade von Umgangsregelungen ist
in sich schon ein Gesetzesverstoß. Gerade bei jungen
Kindern ist Zeit der alles entscheidende Faktor. Bei Elián
erschienen sechs Monate schon unerträglich lange. Der
amerikanische Vater Joseph Cooke kämpft indessen schon
seit neun Jahren mit deutschen Gerichten darum, seine nach
Deutschland verbrachten Kinder zu sehen. Dass er für
die in seiner Heimat das Sorgerecht hat, hat die Ämter
hier wenig gekümmert. Denn auch hier hatte die deutsche
Justiz im Verein mit dem Jugendamt Vaterschaft als entbehrlich
eingestuft.
Sehnsucht nach Samuel, Väter und Mütter, die
ihre vom Partner nach Deutschland entführten Kinder oft
jahrelang nicht sehen konnten, protestieren in Berlin gegen
deutsche Ämter und Gerichte.Der Spiegel, 06.08.2001
Die deutsche Geschichte internationaler Kindesentführung
porträtiert im Cooke-Fall mehrere Aspekte der staatlich
geführten Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
durch deutsche Behörden, die auch im Hickman-Fall beim
Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert sind:
--- Involvierung des Jugendamtes in familiengerichtlichen
Verfahren zur Legalisierung von Kindesentführung und
Umgangsboykott
--- vorsätzliche Verschleppung gerichtlicher Verfahren,
um die Entfremdungszyklen (kulturell und elterlich) auf die
entführten und umgangsboykottierten Kinder zu vollstrecken
--- Nicht-Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zur Rückführung
oder zu Umgang mit den Kindern
--- kulturelle Diskriminierung und Geschlechterdiskriminierung
gegen den zurüchgebliebenen Elternteil
--- Vergeltungsmethoden durch deutsche Behörden, wenn
der zurückgebliebene Elternteil und die zurückgebliebene
Umgebung sich in der Öffentlichkeit und in den Medien
die unkorrekten Verfahrensweisen deutscher Behörden kritisieren
Wie dokumentiert und bewiesen empfiehlt das Jugendamt Wilhelmshaven
im Fall Hickman Alleiniges Sorgerecht für internationale
Kindesentführung nach Deutschland und unterstützt
Umgangsboykott bei in Deutschland zurückgehaltenen, bi-nationalen
Kindern entgegen den Richtlinien von Bad Boll.
Auf der Tagung von Bad Boll in 1996 rechtfertigt sich die
Institution "Jugendamt", sie sei doch keine "Kinderklaubehörde".
Auffällig ist, dass in den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Menschenrechtsverletzungen
durch deutsche familiengerichtliche Verfahren sowie in den
Verletzungen des Haager Übereinkommens die Jugendämter
involviert sind.
Im Herbst 2002, nachdem auch über die Verfahrensweisen
der Wilhelmshavener Behörden durch die Medien berichtet
wurde, findet dann nach einem Jahr Verfahrensverschleppung
und nach einem Jahr Nicht-Vollstreckung des gerichtlich angeordneten
Umgangs die nächste Gerichtsverhandlung statt.
ARTE TV sendet am 3. September 2002
einen ganzen Themenabend zur Thematik der internationalen
Kindesentführung. In einem Film wird der Fall von Herrn
Hickman und den deutschen Behörden, repräsentiert
durch Wilhelmshaven, berichtet. Der Leiter des Jugendamtes
Wilhelmshaven Klaus Jürjens gibt vor der Kamera zu, dass
das Jugendamt Wilhelmshaven Fehler begangen hat.
Direkt am darauf folgenden Tag, am 4. September 2002, findet
die Gerichtsverhandlung zum Umgang beim Amtsgericht Wilhelmshaven
statt, die über ein Jahr verschleppt wurde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des
Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG hört
dazu den stellvertretenden Direktor Dieter Viering des Jugendamtes
Wilhelmshaven an, gegen den Dienstaufsichtsbeschwerde und
Strafanzeige vorliegen.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des
Amtsgerichtes Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG verweigert,
dem stellvertretenden Jugendamtsleiter Viering anzuweisen,
die Gerichtsverhandlung zu verlassen und arbeitet vorsätzlich
erneut mit einem Jugendamtsmitarbeiter zusammen, der wegen
Befangenheit abzulehnen ist.
Der stellvertretende Direktor Viering des Jugendamtes Wilhelmshaven
empfiehlt den Kontakt zwischen dem ausländischen, zurückgebliebenen
Vater und den entführten, umgangsboykottierten Kindern
für zwei Jahre auszusetzen.
Diese Verfahrensweisen widersprechen eindeutig den Richtlinien
der Konferenz von Bad Boll 1996 auf der die deutsche Institution
des Jugendamtes aussagt, sie sei doch keine Kinderklaubehörde.
Der zuständige deutsche Familienrichter Staubwasser des
Amtsgerichtes Wilhelmshaven entscheidet dann :
---nach vorsätzlicher Verfahrensverweigerung und Verfahrensverschleppung
von einem Jahr entgegen den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichtes
zu beschleunigten Verfahren in Kindschaftssachen, hier Kindesentführung
und Umgangsboykott
---nachdem die Medien über das Amtsgericht Wilhelmshaven
und das Jugendamt Wilhelmshaven berichtet haben, dass der
ausländische zurückgebliebene Elternteil, hier der
südafrikanische Vater, die Kinder für ein halbes
Jahr nicht sehen soll.
Der Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung
dokumentiert den willkürlichen Umgangsausschluss zu nicht
stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von
einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der
per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich
nicht vollstreckt wurde.
Herrn Hickman wird verboten, sich öffentlich über
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu äußern.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler
Kindesentführung, versuchen die deutschen Behörden
den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
zu zwingen, Deutschland zu verlassen, um es schwierig zu machen,
Kontakt und Umgang mit den nach Deutschland entführten
Kindern aufrecht zu erhalten und um bevorzugterweise Gerichtsverhandlungen
ohne Anwesenheit des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils abzuhalten.
Wieder einmal mehr in der deutschen Geschichte internationaler
Kindesentführung, üben die deutschen Behörden
unmittelbar Rache und Vergeltung gegen die zurückgebliebene
Umgebung aus, wenn sie die Öffentlichkeit informieren
und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen Behörden berichten.
In Übereinstimmung mit der weit verbreitenden deutschen
Logik und Haltung gegenüber dem prinzip der Meinungsfreiheit,
entscheidet der deutsche Richter wie in Wilhelmshaven natürlich,
dass niemand das Recht hat, es zu wagen, die Verfahrensweisen
deutscher Behörden in der Öffentlichkeit zu kritisieren
und schon überhaupt nicht in den Medien.
Das Verhalten und die Strategie des deutschen Jugendamtes
und des deutschen Familiengerichts im Hickman-Fall sind parallel
zum Cooke-Fall.
Wie die Zeitung berichtete, wurde einer Großmutter
das Besuchsrecht für ihre beiden in Deutschland lebenden
Enkel gekürzt. Dies sei offenbar eine "Strafe",
weil sie sich an die Medien gewandt habe, schrieb das Blatt
und zitierte einen Sprecher des Außenministeriums in
Washington:
Eine "schreckliche und absurde" Entscheidung. Weil
sie, so die Zeitung, in den Medien zum Schaden der Kinder
einen Aufruhr ausgelöst habe, sei sie aufgefordert worden,
ihren geplanten Besuch abzusagen. Schließlich sei ihr
ein um zwei Stunden gekürzter Besuch gestattet worden.
Allerdings nur mit einem Psychologen. Die Kinder waren von
ihrer deutschen Mutter zu vermeintlichen Ferien mit nach Deutschland
genommen worden.
Südkurier, 23.06.2000; Washington rügt Gericht,
Zeitung: US-Großmutter im Adoptionsstreit gestraft;
Washington/Konstanz (dpa/sk) Im Sorgerechtsstreit um deutsch-amerikanische
Kinder hat das US-Außenministerium nach einem Bericht
der "Washington Post" die Jugendbehörden in
Tuttlingen scharf kritisiert.
Mit diesen Methoden entliehen vom mittelalterlichen
Inquisitionsszenario der Schauprozesse, werden die entführten
und zurückgehaltenen Kinder und der Umgang mit ihnen
in der Geiselfunktion missbraucht, um die Opfer der unkorrekten
Verfahrensweisen von deutschen Behörden dazu zu zwingen,
ihre Kritik an den deutschen Behörden und an der praktizierten
deutschen Familienrechtspolitik zu widerrufen und von weiterer
Kritik zukünfitg abzulassen.
Zeugen, die für die vorliegende Rechtssache anzuhören
sind
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, folgende Zeugen schriftlich und mündlich
anzuhören:
--- Rita Eden-Reske, Mitarbeiterin des Jugendamtes Wilhelmshaven
--- Dieter Viering, stellvertretender Direktor des Jugendamtes
Wilhelmshaven
--- Klaus Jürjens, Direktor des Jugendamtes Wilhelmshaven
--- Oberstadtdirektor/Bürgerrmeister Eberhard Menzel,
verantwortlich für das Jugendamt gemäß Bezirksregierung
Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die
Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt", "hier
letzlich der Oberbürgermeister".
--- Polizeibeamter Bulla PI Wilhelmshaven 1 Polizeikommissariat
--- Herr Redlefs vom Amtsgericht Wilhelmshaven
--- Peter Weidemann, von der Südafrikanischen Botschaft
Official legal demands
Hiermit wird erneut die Übersendung einer Kopie des
vom deutschen Richter Bessel getroffenen Beschlusses gegen
Herrn Hickman im Verfahren 4 Cs H 27/00 offiziell beantragt.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, die vorliegenden Verfahren gegen die Beklagte,
d.h. die Stadt Wilhelmshaven, hier Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven
und den verantwortlichen Oberstadtdirektor Eberhard Menzel
zu eröffnen.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, die Akten der entsprechenden Verfahren an das
Amtsgericht Wilhelmshaven zurückzufordern, dem Antragsteller
ordnungsgemäß Akteneinsicht und ihm Kopien aller
entscheidungsrelevanten Dokumente zu übersenden zur Wahrung
des Rechts auf faires Verfahren.
Weitere Beweis- und Referenzmaterialien
Weiterer Sachvortrag zu den Verhaltens- und Verfahrensweisen
des verantwortlichen Oberstadtdirektors Eberhard Menzel wird
nach Benennung des respektiven Aktenzeichens zur vorliegenden
Rechtssache ergehen.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden
der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden
Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile
von Persilscheinen eingereicht.
Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt
des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung,
Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und
Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich
verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet
werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige,
nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert
durch das Amtsgericht Wilhelmshaven ein klares Verständnis
von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare
vs. Kinder und Menschen" hat.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater
zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel
anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche
Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und
Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Juristische Frist
Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat die übliche juristische
Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den
Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden
Rechtssache zu informieren.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter
Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das
Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht
Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Sehr geeherte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Schutz gegen Abschiebung aus Deutschland von ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteilen
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag den Aufenthaltsstatus für den ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteil in Deutschland ordnungsgemäß
zu garantieren und somit das Recht auf faires Verfahren und
das Recht auf Anhörung in der Rechtswirklichkeit der
Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen.
Im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland haben die administrativen Behörden,
d.h. die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven, unter
der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel wie
beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wiederholt versucht,
mit der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils gerichtliche Verfahren und politische Initiativen
gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag, Versuche der Abschiebung
des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
aus Deutschland zu unterlassen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert nicht offen und
nicht transparent, ob es sich möglicherweise unter Umständen
um eine Art Interessenskollision handeln könnte zwischen
einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit
und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine
politisch/juristische Position beim Justizministerium der
Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt
Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester
unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen
juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven
nehmen kann, an denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert
verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen,
wie Verfahrensverschleppung, Nicht-Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen
zum Umgang.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei
der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene,
besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische
Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds
Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren
bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie
beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt
Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche
Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der
Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des
Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsauschluss
veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden
hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang während
der vorausgehenden vorsätzlichen Verfahrensverschleppung
von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den
Niedersächsischen Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr.
Uwe Biester aus seinen politischen Ämtern bei der Niedersächsischen
Landesregierung sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den
Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder
im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu
den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern
im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung
zu schließen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die
entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des
Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des
Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu
veröffentlichen.
Sehr geehrter Herr Eberhard Menzel, Oberbürgermeister
und Oberstadtdirektor von Wilhelmshaven,
Herr Ralf Janßen, Frau Britta Kappe, Herr Hofmann von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
Hiermit ergeht der offizielle Antrag den Aufenthaltsstatus
für den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
in Deutschland ordnungsgemäß zu garantieren und
somit das Recht auf faires Verfahren und das Recht auf Anhörung
in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland sicher
zu stellen.
Im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland haben die administrativen Behörden,
d.h. die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven, unter
der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel wie
beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wiederholt versucht,
mit der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils gerichtliche Verfahren und politische Initiativen
gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag, Versuche der Abschiebung
des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
aus Deutschland zu unterlassen.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an die Stadt Wilhelmshaven
die folgenden Ausstellungen am Amtsgericht Wilhelmshaven mit
einem Sonderbudget "Wilhelmshaven für Menschlichkeit
und für Menschenrechte" zu unterstützen.
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Sehr geehrter Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Sehr geehrter Herr Schröder, stellvertretender Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
als moralisch und politisch verantwortliche Leiter des Amtsgerichts
Wilhelmshaven sind sie sicherlich und in lobenswerter Weise
am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich mit der
fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen
in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit
vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik
und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss
für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die
Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger
Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert
hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll defintiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, ein Mahnmal am Eingang des Amtsgericht Wilhelmshaven
zu eröffnen, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig
im Hitler-Regime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik
Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger
Region der Öffentlichkeit benennt.
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird
begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten
Tatsache der deutschen Terror-Justiz öffentlich zu distanzieren.
Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft
bewußt, wie leicht die deutsche Jusitz als Terrorinstrument
mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch
vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist.
Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre
Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr
rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland zu ziehen wird defintiv begrüßt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie persönlich als anständige
ordentliche Deutsche, zudem als deutsche Juristen in politischen
Ämtern, keinerlei Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung
der Deutschen Justizgeschichte haben, und dass Sie ordnungsgemäß
mit gutem Willen, Transparenz und ehrlicher Aufklärung
zukunftsweisend als gutes Beispiel für Menschlichkeit,
Menschenrechte und Demokratie in der Rechtswirklichkeit der
Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll defintiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven zukünftig im halbjährlichen
Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer
von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven
zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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