An Amtsgericht Wilhelmshaven
05.09.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
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Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Wallnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
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The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
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jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
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BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights
Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf Anhörung an das Oberlandesgericht Oldenburg

Offizielle Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Verreinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven

 

Kopie an 16 F 229/03 UG
5. September 2003

a) Ordnungsgemäße begründete Ablehnung des Richters wegen Befangenheit
Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg wurde nach § 42 ZPO [Ablehnungsrecht] wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wegen Besorgnis der Befangenheit wurde die Ablehnung beantragt, da die im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland dokumentierten Gründe geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters Bartels zu rechtfertigen.
Das Ablehnungsgesuch ist nach § 44 ZPO [Anbringung des Ablehnungsgesuches] beim zuständigen Oberlandesgericht Oldenburg gegen Richter Bartels ordnungsgemäß angebracht und der Ablehnungsgrund ist ordnungsgemäß glaubhaft gemacht.
Siehe dazu die Eingabe "Legalisierung von Umgangsboykott in der Folge von internationaler Kindesentführung durch deutsche Behörden" vom 10. August 2003 an das Oberlandesgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 14 UF 126/03 UG:
Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeugsatz an Manipulationsfiltern in der Anwendung durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen gedeckt werden
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003 mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
f) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
g) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg zu dem zuvor beschriebenen Ausschnitt der Verfahrensgeschichte dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen Familienrechtspolitik (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c).
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.

b) Vorsätzliche Verletzung der Zivilprozeßordnung durch Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert mit dem Beschluss vom 01.09.2003, Poststempel 04.09.03, AKTENZEICHEN 14 UF 126/03 UG erhebliche Unregelmäßigkeiten bei den verfahrensrechtlichen Anforderungen im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott. Der abgelehnte Richter Bartels hat unter Verletzung von § 44 ZPO [Anbringung des Ablehnungsgesuches] sich vorsätzlich nicht über den Ablehnungsgrund dienstlich geäußert. Der Antragsteller ist vom Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht über das Versäumnis der vorgeschriebenen, dienstrechtlichen Äußerung des abgelehnten Richters Bartels in Kenntnis gesetzt worden.
Richter Bartels hat unter Verletzung von § 48 ZPO [Ausschluß bei richterlicher Selbstanzeige oder Ausschluß kraft Gesetz] vorsätzlich nicht das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige
Oberlandesgericht Oldenburg in Kenntnis gesetzt, dass Richter Bartels von einem Verhältnis Anzeige macht, vgl. dazu die unter a) angeführten Erläuterungen, das eine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder dass aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, dass Richter Bartels kraft Gesetzes auszuschließen sei.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert, dass Richter Bartels den ordnungsgemäß eingereichten Ablehnungsantrag auf Grund von Befangenheit vorsätzlich ignoriert und bei der gleichzeitigen Verletzung der Zivilprozessordnung einen Beschluss fasst, in dem Richter Bartels zudem selbst die Zivilprozessordnung zitiert.

c) Vorsätzliche Verletzung des Rechtsantrages auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinder- und Menschenhandels anzustiften
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller und ausländische, zurückgebliebene Kindesvater keine Kinder entführt, keine Kindesentführung legalisiert und weder Kinderhandel betreibt noch Kinderhandel legalisiert.
Dem Oberlandesgericht Oldenburg wurde ordnungsgemäß per Rechtsantrag die Unterlassungsaufforderung mitgeteilt, den Versuch zu unterlassen, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften.
Siehe dazu die Eingabe "Legalisierung von Umgangsboykott in der Folge von internationaler Kindesentführung durch deutsche Behörden" vom 10. August 2003 an das Oberlandesgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 14 UF 126/03 UG:
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Nichtsdestotrotz dokumentiert das Oberlandesgericht Oldenburg, dass Richter Bartels den ordnungsgemäß eingereichten Ablehnungsantrag auf Grund von Befangenheit vorsätzlich ignoriert und bei der gleichzeitigen Verletzung der Zivilprozessordnung, vgl. dazu die unter b) angeführten Erläuterungen, einen Beschluss fasst, in dem Richter Bartels die Kosten dem Antragsteller und ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater auferlegt, der keine Kinder entführt, keine Kindesentführung legalisiert und der weder Kinderhandel betreibt noch Kinderhandel legalisiert.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass Richter Bartels vorsätzlich FGG 13a missbraucht, um den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil zu diskriminieren und zu benachteiligen, während FGG 13a lediglich eine "Kann"-Bestimmung und keine "Muss"-Bestimmung darstellt. Mit der Auferlegung der Kosten auf den legal handelnden Elternteil, der wie dokumentiert nicht das Faustrecht ausübt und keine Kinder zur eigenen Vorteilsbeschaffung und Beeinflußung der Entscheidung in Sorgerechtsverfahren entführt, beabsichtigt Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg gezielt die Wahrnehmung der Rechte der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder und des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils zu erschweren.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass Richter Bartels der persönlichen politischen Auffassung ist, dass in Fällen von internationaler elterlicher Kindesentführung nach Deutschland, dem ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteil und der ausländischen, zurückgebliebenen Umgebung die Kosten für deutsche gerichtliche Verfahren über Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kindern aufzuerlegen seien und dies sogar nachdem wie dokumentiert im vorliegenden Fall über den Zeitraum von einem Jahr gerichtlich angeordneter Umgang in Deutschland vorsätzlich nicht vollstreckt wird. Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass das rechtspolitische Handeln von Richter Bartels in der deutschen Rechtswirklichkeit überhaupt nichts mit dem Begriff des "Kindeswohls" zu tun hat, sondern dass das "Deutsche Kindeswohl" in der von Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg praktizierten Familienrechtspolitik lediglich ein vorgeschobenes Scheinargument und ein Platzhalter für "ökonomische" und "politische" Interessen ist.
d) Offizielle Rechtsanträge auf strafrechtliche Verfolgung von Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg an das Amtsgericht Wilhelmshaven und den Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven Kahlen
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen den Richter Bartels om Oberlandesgericht Oldenburg ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des Amtsgerichts Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des Amtsgerichts Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe an das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
da) Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung, vgl. dazu die unter a), b), c) angeführten Erläuterungen, werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 235 Kindesentführung und StGB 236 Kinderhandel eingereicht. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg unter Umständen vorsätzlich in den zuvor benannten strafrechtlich relevanten Tatbeständen engagiert.
db) Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung, vgl. dazu die unter a), b), c) angeführten Erläuterungen, werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 129 Bildung krimineller Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg unter Umständen vorsätzlich in strafrechtlich relevanten Tatbeständen engagiert. Der Tatbestand der kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ist dabei für jede einzelne der bereits beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereichten Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser separat auf dem ordentlichen Rechtswege zu überprüfen. Laut Aussage des stellvertretenden Direktors des Amtsgericht Wilhelmshaven Herrn Schröder vom 18.08.03 und vom 27.08.03 AKTENZEICHEN 313E hat bezüglich der im Folgenden angeführten Strafanzeigen bereits eine Weiterleitung vom Amtsgericht Wilhelmshaven an die zuständige Staatsanwaltschaft stattgefunden:
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003. Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven : StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der Überprüfung auf Echtheit des Dokuments den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven entgegen den offiziellen Rechtsanträgen durch.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit 1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpresserischer Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, § 241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung, den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 20 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 08.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, § 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub, § 235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, § 241a Politische Verdächtigung. Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu Schutz- und Propagandzwecken von Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, während unter Amtsanmaßung die Vorbereitung und der Versuch der Freiheitsberaubung sowie des Justizmordes unternommen wird, um die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten voranzutreiben bei gleichzeitiger rechtswidriger Legalisierung von Menschenraub und Kindesentführung zur Nötigung und Erpressung des Antragstellers und Kindesvaters im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott.
Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg in der Bildung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht in der Bildung einer kriminellen Vereinigung engagiert, wobei die Bestrebungen dieser Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheint. Ebenfalls ist zu klären, wer bei der kriminellen Vereinigung zur Legalisierung von internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott für Missbrauch und Ausbeutung von Kindern im Kinderhandel im deutschen juristischen Geschäft die Rolle von Rädelsführern und wer die Rolle von Hintermännern spielt.

e) Offizielle Anträge an das Oberlandesgericht Oldenburg
Hiermit ergeht unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung, vgl. dazu die unter a), b), c) angeführten Erläuterungen, der offizielle Antrag auf Erhebung der Dienstaufsichtsbeschwerde mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt gegen Richter Bartels vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf Anhörung an das Oberlandesgericht Oldenburg.

f) Offizielle Anträge an den Niedersächsischen Landtag
Erweiterung der Eingaben zu AKTENZEICHEN 00447/08/15 und 05816/11/14

g) Offizielle Anträge an das Niedersächsische Justizministerium
Erweiterung der Eingaben zu Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03

h) Offizielle Anträge an den Deutschen Bundestag
Erweiterung der Eingaben zu Pet 4-14-07-301-050630 mit Vollmacht des Petenten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hickman


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