Michael Hickman
XXX
XXX Wilhelmshaven
Germany
Mr. Ralf Janssen
Ausländerbehörde
The immigration office of the City of Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax: 04421 16 41 1267
Eberhard Menzel
Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
Fax: 0511 30 30 28 06
The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za
The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans
van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net
|
Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de
Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de
Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117
Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org
Institut für Menschenrechte
Institute for human rights
Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de
Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org
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Beeinflußung von deutschen familiengerichtlichen
Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott über
Beeinflußung des Aufenthaltsstatus durch deutsche administrative
Behörden
14. September 2003
Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO
Amtsgericht Wilhelmshaven
Unter Bezugnahme auf die Eingaben vom 2. September 2003 zu
den zuvor genannten Aktenzeichen "Einschüchterungs-,
Bedrohungs- und Nötigungsmethoden deutscher Behörden
gegen zurückgebliebene, ausländische Opfer-Elternteile
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland"
sowie zum offiziellen Rechtsantrag vom 2. September 2003 an
das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Eröffnung der Verfahren
gegen die Stadt Wilhelmshaven,
AKTENZEICHEN 32-10/04
Sehr geehrter Herr Janssen von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.09.03, AKTENZEICHEN
32-10/04 (007264), in dem Sie sich persönlich und offiziell
als die verantwortliche und zuständige Person zur ordnungsgemäßen
Aktenpflege des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei
der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme
wird begrüßt.
Ihre weiteren Informationsanfragen werden diesseitig nicht
als problematisch angesehen. Auf Grund Ihrer dokumentierten
persönlichen Haltung dürfte einer ordnungsgemäßen
Beantwortung Ihrer Informationsanfragen nichts im Wege stehen.
Ihrer Informationsanfrage, Kopien der relevanten offiziellen
rechtlichen und politischen Initiativen und Vorgänge
in der vorliegenden Sache nur an ihre persönliche Dienst-Email-Adresse
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de) zu schicken, kann entsprochen
werden, wenn der hiermit eingereichte offizielle Antrag auf
regelmäßige ordnungsgemäße Bestätigung
der jeweiligen Eingaben mit Titel und Datum ihrerseits ordnungsgemäß
beantwortet werden kann.
Ihre bekundete ordnungsgemäße Aufmerksamkeit, die
Sie persönlich dem vorliegenden Fall von politischer
und rechtspolitischer Brisanz widmen, wird als lobenswert
begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Ihr zum Ausdruck gebrachtes Verständnis, dass die Vorgänge
der deutschen juristischen Behörden und der deutschen
sozialen und administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven
und deren Schnittstellen ordnungsgemäß und detailliert
dokumentiert werden, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.
So ist Ihnen bei der Durchsicht der Dokumentation des vorliegenden
Falls bei der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
sicherlich aufgefallen, dass die Ausländerbehörde
als administrative deutsche Behörde mehrfach und auf
vielfältige Weise agiert um zivilrechtliche, strafrechtliche
Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott beeinflußt.
Zum Beispiel: Im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland haben die administrativen Behörden,
d.h. die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven, unter
der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel wie
beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wiederholt versucht,
mit der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils gerichtliche Verfahren und politische Initiativen
gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen
und sogar eine Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils aus Deutschland zu organisieren, während
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
die benannte Entscheidungsfrist überschreitet und eine
Veröffentlichung seiner gerichtlichen Entscheidung vorsätzlich
verzögert.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten
Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das
Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Hiermit wird der offizielle
Antrag auf Austellung einer unbegrenzten Aufenhaltsgenehmigung.
Zum Beispiel: Während der laufenden zivilrechtlichen,
strafrechtlichen Verfahren sowie politischen Initiativen gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott sind die folgenden
Beschränkungen auferlegt und hinzugefügt von Britta
Kappe, leitende Angestellte der Ausländerbehörde:
Erlischt mit dem Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende
Abschiebung stattfindet.
Erneut interagieren die deutschen, administrativen Behörden
mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden
und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten
in Deutschland einzugreifen, um das sowohl das rechtliche
und politische als auch das öffentliche Engagement für
Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören
und zu beeinträchtigen.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der
freundlichsten Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme / Manipulation
von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Hiermit wird der offizielle
Antrag auf Austellung einer unbegrenzten Aufenhaltsgenehmigung.
Die von Britta Kappe zum Ausdruck gebrachte Haltung der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven ist am 28.08.03 von Herrn Hofmann
nicht verändert und nicht aufgehoben worden. Herr Hofmann
von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
hat lediglich zu verstehen gegeben, dass eine Lösung
für die vorliegende Situation gefunden werden müsste
und innerhalb eines Monats eine Entscheidung fallen würde.
Dabei bleibt einerseits offen, ob Herr Hofmann von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven damit meinen könnte, erneut als
deutsche administrative Behörde, wie schon mehrfach dokumentiert,
laufende zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie
politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
zu beeinträchtigen, indem der Aufenthaltsstatus des ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteils beeinträchtigt wird.
Dabei bleibt andererseits offen, ob Herr Hofmann von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven eine Entscheidung des Amtsgericht
Wilhelmshaven vorherbestimmen kann während das Amtsgericht
Wilhelmshaven wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven
mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser die laufenden
Verfahren vorsätzlich verzögert.
Zu Ihrer Kenntnisnahme und für Ihr Verständnis ist
zu erklären, dass eine Entscheidung des Amtsgerichts
Wilhelmshaven keine endgültige Entscheidung ist, sondern
über den innerstaatlichen und internationalen Rechtsweg
unter Umständen einer weiteren Bearbeitung unterzogen
werden kann, was im übrigen auch offiziell den demokratischen
und rechtsstaatlichen Prinzipen der Bundesrepublik Deutschland
entspricht.
Ihr Ansatz, mit Transparenz zur ordnungsgemäßen
Aufklärung der vorliegenden Sachen beizutragen, wird
begrüßt.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag, dem Antragsteller ordnungsgemäß
und regelmäßig Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven zu gewähren.
Damit kann Ihrer Informationsanfrage und Sorge entsprochen,
wie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen und
umfangreichen Dokumentation zu vorliegendem Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott diesseitig unterstützt werden kann.
Ihr zum Ausdruck gebrachtes Verständnis, Kopien sämtlicher
zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische
Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
als entscheidungsrelevante Dokumente an die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven zur Wahrung des Rechts auf faires
Verfahren zu übersenden und damit zu gewährleisten,
dass sich die Beeinträchtigung der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven von zivilrechtlichen, strafrechtlichen
Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott eindeutig nicht wiederholt, wird als lobenswerter
Ansatz begrüßt.
Anträge auf offizielle Stellungnahme von Herrn Janssen
und der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
a) Wie mehrfach dokumentiert spricht sich der Antragsteller und Kindesvater
offen gegen die Wiederbelebung von Nationalsozialistischem
Gedankengut in der Bundesrepublik Deutschland aus inklusive
der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen.
Wie mehrfach dokumentiert spricht sich der Antragsteller und
Kindesvater offen gegen Unrechtssysteme und gegen Propagandamittel
aus, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen
einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.
Der Antragsteller und Kindesvater ist wie dokumentiert in
seiner demokratischen rechtsstaatlichen und Menschenrechts-bezogenen
Orientierung, in seinen gesellschaftspolitischen Ansätzen
und seinem Wirken bereits offiziell von Oberstadtdirektor
der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel am 02.09.03 bekräftigt
und unterstützt wurden.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag an Herrn Janssen und
an die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven eine offizielle
ordnungsgemäße und substantiierte Stellungnahme
abzugeben, inwieweit Herr Janssen und die Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven den Antragsteller und Kindesvater in seinem
gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Ansätzen
und Wirken zu unterstützen oder zu behindern gedenkt.
b) Wie dokumentiert spielt die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven mit der Tatsache, dass der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater die deutsche Staatsbürgerschaft
nicht hat.
Mit der Beeinflußung des Aufenthaltsstatus des ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteils bzw. Großelternteils,
werden in der logischen Konsequenz gleichzeitig die deutschen
familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und
Umgangsboykott beeinflußt.
Dies bedeutet in der Praxis der deutschen Familienrechtspolitik,
dass ausländische, zurückgebliebene Elternteile
bzw. Großelternteile eindeutig und definitiv gegenüber
den deutschen Elternteilen bzw. Großelternteilen, die
die gemeinsamen Kinder nach Deutschland verbringen, benachteiligt
sind.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag an Herrn Janssen und
an die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven offizielle
ordnungsgemäße und substantiierte Stellungnahme
abzugeben:
--- welche politische und rechtspolitische Auffassung Herr
Janssen und die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
hinsichtlich der Situation von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und der ordnungsgemäßen verwaltungstechnischen
Gewährleistung von Umgang zwischen den nach Deutschland
verbrachten Kindern und den ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteilen und Großeltern vertreten
--- welche politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen
Herr Janssen und die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
vorschlagen, um der Benachteiligung und Diskriminierung von
binationalen, nach Deutschland verbrachten Kindern und von
zurückgebliebenen, ausländischen Elternteilen und
Großeltern entgegenzuwirken
Die offiziellen Stellungnahmen von Herrn Janssen und der Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven werden für verschiedene laufende und
künftige politische Initiativen auf Länderebene,
auf Bundesebene sowie auf der internationalen Ebene benötigt.
Das Schreiben von Herrn Janssen von der Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven vom 08.09.03 läßt vermuten, dass
Herr Janssen sich ernsthaft mit der vorliegenden Thematik/Problematik
auseinanderzusetzen gedenkt und bereit ist, ordnungsgemäß
entsprechende und angemessene Zeit-Budgets im Interesse der
involvierten Menschen zu investieren, was eindeutig als lobenswerter
Ansatz zu begrüßen ist.
c) Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um
den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und
des Aktenzeichens in der vorliegenden Verwaltungssache zu
informieren.
Juristisch haftbar für die ordnungsgemäße
Bearbeitung der vorliegenden Anträge ist der zuständige
und verantwortliche Oberstadtdirektor Eberhard Menzel, der
auch verantwortlich für das Jugendamt ist gemäß
der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN
407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht liegt daher allein
bei der Stadt", "hier letztlich der Oberbürgermeister."
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden
Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die
logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den
zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen
automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des
gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung
mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen
Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass
zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen
ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden
in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale
Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen
der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere
für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen
Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen
Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des
Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen
Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich
zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003
in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld
gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste
Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund
von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen
Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass
deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche
familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und
zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen
den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen
und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch ein die deutsche Staatsbürgerschaft
als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen
Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das
Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern
die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit
zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und
Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu
Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung
des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern
und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen
und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
Yours faithfully
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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