An die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
14.09.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX Wilhelmshaven
Germany

Mr. Ralf Janssen
Ausländerbehörde
The immigration office of the City of Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax: 04421 16 41 1267

Eberhard Menzel
Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
Fax: 0511 30 30 28 06

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights
Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Beeinflußung von deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott über Beeinflußung des Aufenthaltsstatus durch deutsche administrative Behörden

14. September 2003

Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
16 F 357/03 SO
Amtsgericht Wilhelmshaven
Unter Bezugnahme auf die Eingaben vom 2. September 2003 zu den zuvor genannten Aktenzeichen "Einschüchterungs-, Bedrohungs- und Nötigungsmethoden deutscher Behörden gegen zurückgebliebene, ausländische Opfer-Elternteile von internationaler Kindesentführung nach Deutschland" sowie zum offiziellen Rechtsantrag vom 2. September 2003 an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Eröffnung der Verfahren gegen die Stadt Wilhelmshaven,

 

AKTENZEICHEN 32-10/04
Sehr geehrter Herr Janssen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.09.03, AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264), in dem Sie sich persönlich und offiziell als die verantwortliche und zuständige Person zur ordnungsgemäßen Aktenpflege des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme wird begrüßt.
Ihre weiteren Informationsanfragen werden diesseitig nicht als problematisch angesehen. Auf Grund Ihrer dokumentierten persönlichen Haltung dürfte einer ordnungsgemäßen Beantwortung Ihrer Informationsanfragen nichts im Wege stehen.
Ihrer Informationsanfrage, Kopien der relevanten offiziellen rechtlichen und politischen Initiativen und Vorgänge in der vorliegenden Sache nur an ihre persönliche Dienst-Email-Adresse ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de) zu schicken, kann entsprochen werden, wenn der hiermit eingereichte offizielle Antrag auf regelmäßige ordnungsgemäße Bestätigung der jeweiligen Eingaben mit Titel und Datum ihrerseits ordnungsgemäß beantwortet werden kann.
Ihre bekundete ordnungsgemäße Aufmerksamkeit, die Sie persönlich dem vorliegenden Fall von politischer und rechtspolitischer Brisanz widmen, wird als lobenswert begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Ihr zum Ausdruck gebrachtes Verständnis, dass die Vorgänge der deutschen juristischen Behörden und der deutschen sozialen und administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven und deren Schnittstellen ordnungsgemäß und detailliert dokumentiert werden, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.
So ist Ihnen bei der Durchsicht der Dokumentation des vorliegenden Falls bei der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven sicherlich aufgefallen, dass die Ausländerbehörde als administrative deutsche Behörde mehrfach und auf vielfältige Weise agiert um zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott beeinflußt.
Zum Beispiel: Im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland haben die administrativen Behörden, d.h. die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven, unter der Verantwortung von Oberstadtdirektor Eberhard Menzel wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wiederholt versucht, mit der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils gerichtliche Verfahren und politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen und sogar eine Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland zu organisieren, während der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven die benannte Entscheidungsfrist überschreitet und eine Veröffentlichung seiner gerichtlichen Entscheidung vorsätzlich verzögert.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Hiermit wird der offizielle Antrag auf Austellung einer unbegrenzten Aufenhaltsgenehmigung.
Zum Beispiel: Während der laufenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott sind die folgenden Beschränkungen auferlegt und hinzugefügt von Britta Kappe, leitende Angestellte der Ausländerbehörde: Erlischt mit dem Tag an dem die noch nicht gesondert bekanntzugebende Abschiebung stattfindet.
Erneut interagieren die deutschen, administrativen Behörden mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um das sowohl das rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu beeinträchtigen.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde Wilhelmshaven vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme / Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Hiermit wird der offizielle Antrag auf Austellung einer unbegrenzten Aufenhaltsgenehmigung.

Die von Britta Kappe zum Ausdruck gebrachte Haltung der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven ist am 28.08.03 von Herrn Hofmann nicht verändert und nicht aufgehoben worden. Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven hat lediglich zu verstehen gegeben, dass eine Lösung für die vorliegende Situation gefunden werden müsste und innerhalb eines Monats eine Entscheidung fallen würde. Dabei bleibt einerseits offen, ob Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven damit meinen könnte, erneut als deutsche administrative Behörde, wie schon mehrfach dokumentiert, laufende zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinträchtigen, indem der Aufenthaltsstatus des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils beeinträchtigt wird. Dabei bleibt andererseits offen, ob Herr Hofmann von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven eine Entscheidung des Amtsgericht Wilhelmshaven vorherbestimmen kann während das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser die laufenden Verfahren vorsätzlich verzögert.
Zu Ihrer Kenntnisnahme und für Ihr Verständnis ist zu erklären, dass eine Entscheidung des Amtsgerichts Wilhelmshaven keine endgültige Entscheidung ist, sondern über den innerstaatlichen und internationalen Rechtsweg unter Umständen einer weiteren Bearbeitung unterzogen werden kann, was im übrigen auch offiziell den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipen der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
Ihr Ansatz, mit Transparenz zur ordnungsgemäßen Aufklärung der vorliegenden Sachen beizutragen, wird begrüßt.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag, dem Antragsteller ordnungsgemäß und regelmäßig Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde von Wilhelmshaven zu gewähren.
Damit kann Ihrer Informationsanfrage und Sorge entsprochen, wie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen und umfangreichen Dokumentation zu vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott diesseitig unterstützt werden kann.
Ihr zum Ausdruck gebrachtes Verständnis, Kopien sämtlicher zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott als entscheidungsrelevante Dokumente an die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven zur Wahrung des Rechts auf faires Verfahren zu übersenden und damit zu gewährleisten, dass sich die Beeinträchtigung der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven von zivilrechtlichen, strafrechtlichen Verfahren sowie politischen Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott eindeutig nicht wiederholt, wird als lobenswerter Ansatz begrüßt.

Anträge auf offizielle Stellungnahme von Herrn Janssen und der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven

a) Wie mehrfach dokumentiert spricht sich der Antragsteller und Kindesvater offen gegen die Wiederbelebung von Nationalsozialistischem Gedankengut in der Bundesrepublik Deutschland aus inklusive der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen.
Wie mehrfach dokumentiert spricht sich der Antragsteller und Kindesvater offen gegen Unrechtssysteme und gegen Propagandamittel aus, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.
Der Antragsteller und Kindesvater ist wie dokumentiert in seiner demokratischen rechtsstaatlichen und Menschenrechts-bezogenen Orientierung, in seinen gesellschaftspolitischen Ansätzen und seinem Wirken bereits offiziell von Oberstadtdirektor der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel am 02.09.03 bekräftigt und unterstützt wurden.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag an Herrn Janssen und an die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven eine offizielle ordnungsgemäße und substantiierte Stellungnahme abzugeben, inwieweit Herr Janssen und die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven den Antragsteller und Kindesvater in seinem gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Ansätzen und Wirken zu unterstützen oder zu behindern gedenkt.
b) Wie dokumentiert spielt die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven mit der Tatsache, dass der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater die deutsche Staatsbürgerschaft nicht hat.
Mit der Beeinflußung des Aufenthaltsstatus des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils bzw. Großelternteils, werden in der logischen Konsequenz gleichzeitig die deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott beeinflußt.
Dies bedeutet in der Praxis der deutschen Familienrechtspolitik, dass ausländische, zurückgebliebene Elternteile bzw. Großelternteile eindeutig und definitiv gegenüber den deutschen Elternteilen bzw. Großelternteilen, die die gemeinsamen Kinder nach Deutschland verbringen, benachteiligt sind.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag an Herrn Janssen und an die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven offizielle ordnungsgemäße und substantiierte Stellungnahme abzugeben:
--- welche politische und rechtspolitische Auffassung Herr Janssen und die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven hinsichtlich der Situation von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und der ordnungsgemäßen verwaltungstechnischen Gewährleistung von Umgang zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern vertreten
--- welche politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen Herr Janssen und die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven vorschlagen, um der Benachteiligung und Diskriminierung von binationalen, nach Deutschland verbrachten Kindern und von zurückgebliebenen, ausländischen Elternteilen und Großeltern entgegenzuwirken
Die offiziellen Stellungnahmen von Herrn Janssen und der Ausländerbehörde von Wilhelmshaven werden für verschiedene laufende und künftige politische Initiativen auf Länderebene, auf Bundesebene sowie auf der internationalen Ebene benötigt.
Das Schreiben von Herrn Janssen von der Ausländerbehörde von Wilhelmshaven vom 08.09.03 läßt vermuten, dass Herr Janssen sich ernsthaft mit der vorliegenden Thematik/Problematik auseinanderzusetzen gedenkt und bereit ist, ordnungsgemäß entsprechende und angemessene Zeit-Budgets im Interesse der involvierten Menschen zu investieren, was eindeutig als lobenswerter Ansatz zu begrüßen ist.
c) Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Verwaltungssache zu informieren.
Juristisch haftbar für die ordnungsgemäße Bearbeitung der vorliegenden Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt ist gemäß der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich der Oberbürgermeister."

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch ein die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.

Yours faithfully

Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions


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