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Offizielle Anträge auf strafrechtliche Verfolgung
von Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund
von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer
kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht
Wilhelmshaven
16 September 2003
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Landgericht Oldenburg als weitere Beweisführung
zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis
der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus
politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
Offizielle Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von
Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund
von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer
kriminellen Verreinigung mit dem deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht
Wilhelmshaven
Kopie an 16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhlemshaven
15. September 2003
Begründung:
Ordnungsgemäße begründete Ablehnung des
Richters wegen Befangenheit
Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg wurde
nach § 42 ZPO [Ablehnungsrecht] wegen Besorgnis der Befangenheit
abgelehnt. Wegen Besorgnis der Befangenheit wurde die Ablehnung
beantragt, da die im vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott dokumentierten Gründe geeignet sind, Mißtrauen
gegen die Unparteilichkeit des Richters Kuhlmann zu rechtfertigen.
Das Ablehnungsgesuch ist nach § 44 ZPO [Anbringung des
Ablehnungsgesuches] beim zuständigen Oberlandesgericht
Oldenburg gegen Richter Kuhlmann ordnungsgemäß
angebracht und der Ablehnungsgrund ist ordnungsgemäß
glaubhaft gemacht.
Siehe dazu die Eingabe "Legalisierung von Umgangsboykott
in der Folge von internationaler Kindesentführung durch
deutsche Behörden" vom 10. August 2003 an das Oberlandesgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 14 UF 126/03 UG:
Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg
auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeug-Satz an Manipulationsfiltern in der Anwendung
durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht
Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern
Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren
das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung
der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren
und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens
um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden
Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den
resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so
dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen
gedeckt werden.
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven
für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003
mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
f) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung
nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven
und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist
für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter
Staubwasser selbst überschreitet.
g) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher
Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden
hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht
Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger
Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg
zu dem zuvor beschriebenen Ausschnitt der Verfahrensgeschichte
dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht
Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten
Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des
deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven
praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen
Familienrechtspolitik (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c).
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter
Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg
in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.
Vorsätzliche Verletzung der Zivilprozeßordnung
durch Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert mit dem Beschluss
vom 01.09.2003, Poststempel 04.09.03, AKTENZEICHEN 14 UF 126/03
UG erhebliche Unregelmäßigkeiten bei den verfahrensrechtlichen
Anforderungen im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott.
Der abgelehnte Richter Kuhlmann hat unter Amtspflichtverletzung
und Verletzung von § 44 ZPO [Anbringung des Ablehnungsgesuches]
sich vorsätzlich nicht über den Ablehnungsgrund
dienstlich geäußert. Der Antragsteller ist vom
Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht über
das Versäumnis der vorgeschriebenen, dienstrechtlichen
Äußerung des abgelehnten Richters Kuhlmann in Kenntnis
gesetzt worden.
Richter Kuhlmann hat unter Verletzung von § 48 ZPO [Ausschluß
bei richterlicher Selbstanzeige oder Ausschluß kraft
Gesetz] vorsätzlich nicht das für die Erledigung
eines Ablehnungsgesuchs zuständige Oberlandesgericht
Oldenburg in Kenntnis gesetzt, dass Richter Kuhlmann von einem
Verhältnis Anzeige macht, vgl. dazu die unter 1a) angeführten
Erläuterungen, das eine Ablehnung rechtfertigen könnte,
oder dass aus anderer Veranlassung, dass Richter Kuhlmann
kraft Gesetzes auszuschließen sei.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert, dass Richter
Kuhlmann den ordnungsgemäß eingereichten Ablehnungsantrag
auf Grund von Befangenheit vorsätzlich ignoriert und
bei der gleichzeitigen Verletzung der Zivilprozessordnung
einen Beschluss fasst, in dem Richter Kuhlmann zudem selbst
die Zivilprozessordnung zitiert.
Vorsätzliche Verletzung des Rechtsantrages auf Unterlassung
des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinder-
und Menschenhandels anzustiften
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentieren im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass der Antragsteller und ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater keine Kinder entführt,
keine Kindesentführung legalisiert und weder Kinderhandel
betreibt noch Kinderhandel legalisiert.
Dem Oberlandesgericht Oldenburg wurde ordnungsgemäß
per Rechtsantrag die Unterlassungsaufforderung mitgeteilt,
den Versuch zu unterlassen, den Antragsteller zum Straftatbestand
des Kinderhandels anzustiften.
Siehe dazu die Eingabe "Legalisierung von Umgangsboykott
in der Folge von internationaler Kindesentführung durch
deutsche Behörden" vom 10. August 2003 an das Oberlandesgericht
Oldenburg AKTENZEICHEN 14 UF 126/03 UG.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater
zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel
anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche
Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und
Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Nichtsdestotrotz dokumentiert das Oberlandesgericht Oldenburg,
dass Richter Kuhlmann den ordnungsgemäß eingereichten
Ablehnungsantrag auf Grund von Befangenheit vorsätzlich
ignoriert und bei der gleichzeitigen Verletzung der Zivilprozessordnung,
vgl. dazu die unter 1a) und 1b) angeführten Erläuterungen,
einen Beschluss fasst, in dem Richter Kuhlmann die Kosten
dem Antragsteller und ausländischen, zurückgebliebenen
Kindesvater auferlegt, der keine Kinder entführt, keine
Kindesentführung legalisiert und der weder Kinderhandel
betreibt noch Kinderhandel legalisiert.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass
Richter Kuhlmann vorsätzlich FGG 13a missbraucht, um
den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil
zu diskriminieren und zu benachteiligen, während FGG
13a lediglich eine "Kann"-Bestimmung und keine "Muss"-Bestimmung
darstellt.
Mit der Auferlegung der Kosten auf den legal handelnden Elternteil,
der wie dokumentiert nicht das Faustrecht ausübt und
keine Kinder zur eigenen Vorteilsbeschaffung und Beeinflussung
der Entscheidung in Sorgerechtsverfahren entführt, beabsichtigt
Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg gezielt die
Wahrnehmung der Rechte der am Verfahren beteiligten binationalen
Kinder und des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils zu erschweren.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass
Richter Kuhlmann der persönlichen politischen Auffassung
ist, dass in Fällen von internationaler elterlicher Kindesentführung
nach Deutschland, dem ausländischen, zurückgebliebenen
Opferelternteil und der ausländischen, zurückgebliebenen
Umgebung die Kosten für deutsche gerichtliche Verfahren
über Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kindern
aufzuerlegen seien und dies sogar nachdem wie dokumentiert
im vorliegenden Fall über den Zeitraum von einem Jahr
gerichtlich angeordneter Umgang in Deutschland vorsätzlich
nicht vollstreckt wird.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass
das rechtspolitische Handeln von Richter Kuhlmann in der deutschen
Rechtswirklichkeit überhaupt nichts mit dem Begriff des
"Kindeswohls" zu tun hat, sondern dass das "Deutsche
Kindeswohl" in der von Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg praktizierten Familienrechtspolitik lediglich ein
vorgeschobenes Scheinargument und ein Platzhalter für
kindeswohlfremde "ökonomische" und "politische"
Interessen ist.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass
Richter Kuhlmann beabsichtigt familiengerichtliche Verfahren
und Gerichtsbeschlüsse zu Umgang, die vorsätzlich
nicht vollstreckt werden, sowohl von ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteilen und Umgebungen als auch von deutschen Steuergeldern
zu finanzieren mittels der Legalisierung von Kindesentführung
sowie mittels Missbrauch und Ausbeutung von Kindern im Kinderhandel
für das juristische Geschäft.
Wie dokumentiert beim Oberlandesgericht Oldenburg engagiert
sich Richter Kuhlmann vom Oberlandgerichts Oldenburg in seiner
politischen Zielsetzung im Schreiben vom Selbstfreispruch
im Stile von Persilscheinen, wobei die soziale Realität
und die konstruierte, theoretische, juristische Realität
weit auseinanderklaffen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentieren im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland, dass der Antragsteller und ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater keine Kinder entführt,
keine Kindesentführung legalisiert und weder Kinderhandel
betreibt noch Kinderhandel legalisiert.
Mittels der Legalisierung von Kindesentführung und des
Missbrauch und der Ausbeutung von Kindern im Kinderhandel
soll Umsatz und Profit für das deutsche juristische Geschäft
generiert werden.
Offizielle Rechtsanträge auf strafrechtliche Verfolgung
von Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg an das
Amtsgericht Wilhelmshaven und den Direktor des Amtsgericht
Wilhelmshaven Kahlen
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige
Strafanzeigen gegen den Richter Kuhlmann am Oberlandesgericht
Oldenburg ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die übliche
juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller
über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen
in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher
Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von
Eingangsbestätigungsdokument des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Weiterleitungsdokument des Amtsgerichts Wilhelmshaven und
vorliegender vollständiger Eingabe an das Amtsgericht
Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts
Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen
Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung,
vgl. dazu die unter 1a), 1b), 1c) angeführten Erläuterungen,
werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als
auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie
des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003)
Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch
und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 235 Kindesentführung
und StGB 236 Kinderhandel eingereicht. Damit ist vorliegend
auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier
der deutsche Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg
unter Umständen vorsätzlich in den zuvor benannten
strafrechtlich relevanten Tatbeständen engagiert.
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung,
vgl. dazu die unter 1a), 1b), 1c) angeführten Erläuterungen,
werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN
R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als
auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie
des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003)
Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch
und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 129 Bildung
krimineller Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht. Damit
ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen,
ob sich hier der deutsche Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg unter Umständen vorsätzlich in strafrechtlich
relevanten Tatbeständen engagiert. Der Tatbestand der
kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ist dabei für
jede einzelne der bereits beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereichten
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
separat auf dem ordentlichen Rechtswege zu überprüfen.
Laut Aussage des stellvertretenden Direktors des Amtsgericht
Wilhelmshaven Herrn Schröder vom 18.08.03 und vom 27.08.03
AKTENZEICHEN 313E hat bezüglich der im Folgenden angeführten
Strafanzeigen bereits eine Weiterleitung vom Amtsgericht Wilhelmshaven
an die zuständige Staatsanwaltschaft stattgefunden
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003.
Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven
: StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung
beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und
Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf
ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 202 Verletzung
des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten,
§ 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung
beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung.
Anführen eines Dokuments im Beschluss als sogenanntes
Beweismaterial, ohne Angabe der Quelle und Herkunft und vorsätzliche
Verweigerung der Überprüfung auf Echtheit des Dokuments
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven entgegen den offiziellen Rechtsanträgen
durch.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 263 Prozessbetrug,
§ 339 Rechtsbeugung, Vorsätzliche Täuschung
von Verfahrensbeteiligten durch vorsätzliches Umbenennen
des Namens eines an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003
teilnehmenden Verfahrensbeteiligten für die Vorteilsbeschaffung
von Verfahrensbeteiligten durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche
uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung,
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, §
274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung
im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben
des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache
und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung
von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung,
§ 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, §
StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche
Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität
sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit
1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpresserischer
Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, §
241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug,
§ 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung
des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit
mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller
zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung,
den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller
und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den
Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen
juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven
in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung
nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche
Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers
und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den
unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189
Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener,
hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater
der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen
Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler
Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung,
§ 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189.
Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung
der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder im vorliegendem
Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus
folgendem Umgangsboykott durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 20 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 08.08.03.
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 83 Vorbereitung
eines hochverräterischen Unternehmens, § 86 Verbreitung
von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen,
§ 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung und
Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub, §
235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung und Versuch
der Freiheitsberaubung, § 241a Politische Verdächtigung.
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie
Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
zu Schutz- und Propagandzwecken von Deutschen Verbrechen gegen
die Menschlichkeit, während unter Amtsanmaßung
die Vorbereitung und der Versuch der Freiheitsberaubung sowie
des Justizmordes unternommen wird, um die politische Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten voranzutreiben
bei gleichzeitiger rechtswidriger Legalisierung von Menschenraub
und Kindesentführung zur Nötigung und Erpressung
des Antragstellers und Kindesvaters im vorliegendem Fall von
internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem
Umgangsboykott.
Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu
prüfen, ob sich hier Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg gemeinsam mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht in der Bildung einer kriminellen Vereinigung
engagiert, wobei die Bestrebungen dieser Vereinigung gegen
die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden
staatlichen Ordnung bei Abwägung aller Umstände
als verwerflich erscheint. Ebenfalls ist zu klären, wer
bei der kriminellen Vereinigung zur Legalisierung von internationaler
Kindesentführung und Umgangsboykott hinsichtlich Missbrauch
und Ausbeutung von Kindern im Kinderhandel im deutschen juristischen
Geschäft die Rolle von Rädelsführern und wer
die Rolle von Hintermännern spielt.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden
der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden
Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile
von Persilscheinen eingereicht.
Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt
des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung,
Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und
Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich
verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet
werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige,
nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert
durch das Amtsgericht Wilhelmshaven ein klares Verständnis
von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare
vs. Kinder und Menschen" hat.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater
zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel
anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche
Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und
Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Juristische Frist
Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat die übliche juristische
Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den
Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden
Rechtssache zu informieren.
Sehr geehrter Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Sehr geehrter Herr Schröder, stellvertretender Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
als moralisch und politisch verantwortliche Leiter des Amtsgerichts
Wilhelmshaven sind sie sicherlich und in lobenswerter Weise
am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich mit der
fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen
in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit
vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik
und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss
für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die
Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger
Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert
hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, ein Mahnmal am Eingang des Amtsgericht Wilhelmshaven
zu eröffnen, das die Namen der Nazi-Juristen, tätig
im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik
Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger
Region der Öffentlichkeit benennt.
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird
begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten
Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren.
Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft
bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument
mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch
vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist.
Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre
Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr
rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie persönlich als anständige
ordentliche Deutsche, zudem als deutsche Juristen in politischen
Ämtern, keinerlei Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung
der Deutschen Justizgeschichte haben, und dass Sie ordnungsgemäß
mit gutem Willen, Transparenz und ehrlicher Aufklärung
zukunftsweisend als gutes Beispiel für Menschlichkeit,
Menschenrechte und Demokratie in der Rechtswirklichkeit der
Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven zukünftig im halbjährlichen
Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer
von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven
zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, Gegenüber dem Mahnmal am Eingang des Amtsgericht
Wilhelmshaven, das die Namen der Nazi-Juristen, tätig
im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik
Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger
Region der Öffentlichkeit benennt, ebenfalls ein Mahnmal
aufzustellen, das die deutschen Juristen in der Wilhelmshavener
und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, die
Adolf Hitler die Stirn geboten haben.,
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird
begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten
Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren.
Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft
bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument
mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch
vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist.
Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre
Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr
rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Der lobenswerte Ansatz, nicht nur deutsche Juristen ohne Rückgrat
zu benennen, sondern auch die Wilhelmshavener und Oldenburger
Juristen zu benennen, die soviel Zivilcourage als deutsche
Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager
gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung
der deutschen Justiz zu unterwerfen, wird begrüßt.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und des Rechts auf Anhörung an das Niedersächsische
Justizministerium
Sehr geehrter Herr Kramer, Präsident des Oberlandesgerichtes
Oldenburg,
Sehr geehrte Damen und Herren des Oberlandesgerichtes Oldenburg,
als moralisch und politisch verantwortlicher Präsident
des Oberlandesgerichtes Oldenburg sind sie sicherlich und
in lobenswerter Weise am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich
mit der fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen
in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit
vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik
und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss
für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die
Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger
Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert
hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg und den politisch und moralisch verantwortlichen
Präsidenten Herrn Kramer, eine Sonderausstellung über
Charaktermuster, Amtsmissbrauch und Machtmissbrauch durch
deutsche Richter im Hitlerregime zu erarbeiten, die sowohl
beim Oberlandesgericht Oldenburg als auch per Wanderausstellung
an anderen deutschen Gerichten der Öffentlichkeit präsentiert
werden kann.
Die offizielle Eröffnung sollte im Foyer des Oberlandesgerichts
Oldenburg stattfinden, wobei im Foyer des Oberlandesgerichts
Oldenburg eine Gesamtübersicht und die Grundgedanken
der Wanderausstellung als permanente Ausstellung verfügbar
sind.
Die Vorschläge für die Grundgedanken sind: Unabhängigkeit
und Zivilcourage deutscher Richter sowie das Zentrum des deutschen
richterlichen Wirkens im Spannungsfeld von staatlichen Ideologien,
politischem Einfluß einerseits und Menschen, Menschlichkeit
und Menschenrechte andererseits ausgehend vom Fall Ewald Schlitt
(siehe dazu Abschnitt 4 c1), Hitlers politische Instrumentalisierung
der deutschen Justiz sowie Widerstand bzw. Nichtwiderstand
deutscher Juristen gegen Hitler und gegen politische Instrumentalisierungen
der deutschen Justiz.
Sehr geehrte Frau Silke Osterthun vom Oberlandesgericht Oldenburg,
vielen Dank für Ihre ordnungsgemäße E-Mail-Bestätigung
zum Eingang der Dienstaufsichtsbschwerden gegen Richter Bartels
und Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg.
Dienstaufsichtbeschwerden vom 04.09.2003 und 07.09.2003:
Sehr geehrter Herr Hickmann,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Dienstaufsichtbeschwerde
gegen Richter Bartels vom 04.09.2003 und den Eingang Ihrer
Dienstaufsichtbeschwerde gegen Richter Schubert vom
07.09.2003.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Oehlers
Hiermit ergeht unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte
Begründung, vgl. dazu die unter 1a), 1b), 1c) angeführten
Erläuterungen, der offizielle Antrag auf Erhebung der
Dienstaufsichtsbeschwerde mit Disziplinarmaßnahmen und
Entlassung aus dem Amt gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren
und des Rechts auf Anhörung an das Oberlandesgericht
Oldenburg.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter
Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde
mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt
gegen Richter Kuhlmann Oberlandesgericht Oldenburg an das
Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische
Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im
halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen
für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht
Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Der Fall "Ewald Schlitt und die entrechteten Richter"
(siehe Anhang Seite 111-114; Das Lexikon der Justizirrtümer)
porträtiert zwei grundlegende Aspekte der Nazijustiz,
die sich auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik
und des rechtspolitischen Verhaltensmusters auch in der heutigen
Praxis der deutschen Familienrechtsprechung, wie im vorliegenden
Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht
Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg und beim Oberlandesgericht
Oldenburg dokumentiert, wiederfinden:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche
NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre
des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären
des Bürgers
a) Im Fall Ewald Schlitt (1942) fasst das Landgericht Oldenburg
einen Beschluss, der die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich
überschreitet.
Hitler und Goebbels nutzen diese Rechtssache für ihre
politischen Zielsetzungen und arrangieren über den Staatssekretär
Freisler eine vorsätzliche Akten- und Verfahrensmanipulation,
um das politisch vorbestimmte Urteil der Todesstrafe zu erhalten.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
leistet keinen Widerstand gegen Hitlers angeordnete Manipulation
von Gerichtsverfahren.
Nun hat Hitler seinen Präzedenzfall und kann durchführen,
was er schon lange vorhat. In der Sitzung des Reichstags vom
26 April 1942 schreit er beifallsumbraust:: >>Ich erwarte,
dass die deutsche Justiz versteht, dass nicht die Nation ihretwegen,
sondern dass sie der Nation wegen da ist<<
>>Ich werde von jetzt ab in diesen Fällen eingreifen
und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen,
ihres Amtes entheben!<<
Im Anschluss an dieser Rede fasst der Reichstag einen entsprechenden
Beschluss. Zum ersten Mal in der Geschichte der zivilisierten
Welt werden Richter ohne Rechtsweg absetzbar.
(siehe Anhang Seite 113-114; Das Lexikon der Justizirrtümer)
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
schweigt.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
toleriert damit den direkten politischen Eingriff in die sogenannte
"unabhängige" deutsche Justiz.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und Präsidenten
des Landgerichts Oldenburg benannt, die Adolf Hitler die Stirn
geboten haben.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und den Präsidenten
benannt, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen
konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind,
als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen
Justiz zu unterwerfen.
b) Auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des
rechtspolitischen Verhaltensmusters sind im vorliegenden Fall
von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht
Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg (zuständig
für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter des Amtsgericht
Wilhelmshaven) und beim Oberlandesgericht Oldenburg (zuständig
für Beschwerde- und Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht
Wilhelmshaven) folgende Aspekte dokumentiert:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen
gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche
NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre
des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären
des Bürgers
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentieren nicht offen und nicht transparent, ob es sich
möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision
handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen
Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt,
dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt
Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium
der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim
Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren
in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester
unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen
juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg nehmen kann, an denen
die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht
Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem
Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche
Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung,
Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang
mit denn nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei
der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene,
besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische
Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds
Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren
bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie
beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt
Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche
Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der
Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des
Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsausschluss
veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden
hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach
Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden
vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Bis zum heutigen Tag dokumentieren das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
Schweigen zu den zuvor beschriebenen Sachverhalten.
Die zuständigen und verantwortlichen Gerichte von Wilhelmshaven
und Oldenburg dokumentieren in Dienstaufsichtsbeschwerdefahren
und Beschwerdeverfarhen gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das Landgericht
Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg der Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester nicht die Stirn bietet und damit politische
Eingriffe in die sogenannte "unabhängige" deutsche
Justiz tolerieren und unterstützen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester aus seinen
politischen Ämtern bei der Niedersächsischen Landesregierung
sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, der zuständigen Rechtsanwaltskammer offiziell
zu empfehlen, dem Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester seine
Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den
Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder
im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu
den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern
im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung
zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die
entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des
Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des
Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu
veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrter Herr Eberhard Menzel, Oberbürgermeister
von Wilhelmshaven,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.09.03, in dem Sie
sich gegen das Nazi-Unrechtssystem aussprechen.
Zu diesen Anträgen möchte ich Ihnen mitteilen,
dass in der Stadt Wilhelmshaven bereits in angemessener Weise
mit dem Gedenken an die Opfer des Nazi-Unrechtsregimes umgegangen
wird.
Wie mehrfach dokumentiert spricht sich der Antragsteller
und Kindesvater offen gegen die Wiederbelebung von Nationalsozialistischem
Gedankengut in der Bundesrepublik Deutschland aus inklusive
der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen.
Wie mehrfach dokumentiert spricht sich der Antragsteller und
Kindesvater offen gegen Unrechtssysteme und gegen Propagandamittel
aus, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen
einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.
Der Antragsteller und Kindesvater ist wie dokumentiert in
seiner demokratischen rechtsstaatlichen und Menschenrechtsbezogenen
Orientierung, in seinen gesellschaftspolitischen Ansätzen
und seinem Wirken bereits offiziell von Oberbürgermeister
der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel am 02.09.03 bekräftigt
und unterstützt wurden.
Vielen Dank für ihre Bereitschaft, die Öffentlichkeitsarbeit
für eine menschliche Gesellschaft mit dem Beispiel von
Ausstellung von Deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
beim Amtsgericht Wilhlemshaven finanziell zu unterstützen.
Sofern das Amtsgericht um finanzielle Hilfe für tatsächliche
Ausstellungen nachsuchen würde, würde die Stadt
sich dem sicherlich nicht verschließen, soweit es ihre
finanzielle Lage zulässt.
Bedauerlicherweise sind die entsprechenden offiziellen
Anträge an das Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen
Tag noch nicht beantwortet, so dass Ihnen zum momentanen Zeitpunkt
keiner positiver Bescheid gegeben werden kann.
Es mag zunächst dahin gestellt bleiben, ob dies an einer
scheinbar als allgemein und teilweise politisch motivierten
zu bezeichnenden Trägheit von juristischen Vorgängen
oder auf grundsätzlicher Verweigerung und Widerwillen
bestimmter rechtspolitischer Einstellungen beruht, sich mit
Geschichte und Fehlverhaltem auseinanderzusetzen.
Seien sie versichert, dass ungeachtet der Gründe für
die Verzögerung diesseitig auch weiterhin an der vorliegenden
Thematik und Problematik mit begleitenden juristischen und
politischen Initiativen gearbeitet wird, so dass durchaus
Hoffnung besteht, Ihnen in mehr oder weniger naher Zukunft
über eine Reaktion der zuständigen und verantwortlichen
deutschen Juristen berichten zu können.
Sollte ein Positivbescheid zu den entsprechenden offiziellen
Anträgen an das Amtsgericht Wilhelmshaven ergehen, werden
Sie unmittelbar in Kenntnis gesetzt.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender
des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,
hiermit wird der Antrag auf offizielle beim deutschen Richterbund
eingereicht auf Stellungnahmen des deutschen Richterbundes
zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher
Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie
des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche
Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen
Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation
der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext
deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden
Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige,
freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung"
durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch
in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert,
das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im
Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode
?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen
vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität
und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit
und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die
der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben
hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in
der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik
Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland
kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich
die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren
läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die
deutschen Behörden, den Menschen dienen können und
nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden
zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen
von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard
Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen
Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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