An Amtsgericht Wilhelmshaven
16.09.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Eberhard Menzel
Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de


Offizielle Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven

16 September 2003

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Landgericht Oldenburg als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?

 

Offizielle Anträge auf strafrechtliche Verfolgung von Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Kindesentführung, Kinderhandel und Bildung einer kriminellen Verreinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven

Kopie an 16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhlemshaven
15. September 2003

Begründung:

Ordnungsgemäße begründete Ablehnung des Richters wegen Befangenheit
Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg wurde nach § 42 ZPO [Ablehnungsrecht] wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wegen Besorgnis der Befangenheit wurde die Ablehnung beantragt, da die im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott dokumentierten Gründe geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters Kuhlmann zu rechtfertigen.
Das Ablehnungsgesuch ist nach § 44 ZPO [Anbringung des Ablehnungsgesuches] beim zuständigen Oberlandesgericht Oldenburg gegen Richter Kuhlmann ordnungsgemäß angebracht und der Ablehnungsgrund ist ordnungsgemäß glaubhaft gemacht.
Siehe dazu die Eingabe "Legalisierung von Umgangsboykott in der Folge von internationaler Kindesentführung durch deutsche Behörden" vom 10. August 2003 an das Oberlandesgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 14 UF 126/03 UG:

Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeug-Satz an Manipulationsfiltern in der Anwendung durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen gedeckt werden.
a) Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang
b) Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2003 mit Hilfe Dritter
c) Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
d) Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von einem Jahr
e) 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
f) 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven und der deutsche Familienrichter Staubwasser setzt eine Frist für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
g) Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden. Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg zu dem zuvor beschriebenen Ausschnitt der Verfahrensgeschichte dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen Familienrechtspolitik (siehe Absatz 5a, 5b1, 5b2, 5c).
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.

Vorsätzliche Verletzung der Zivilprozeßordnung durch Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert mit dem Beschluss vom 01.09.2003, Poststempel 04.09.03, AKTENZEICHEN 14 UF 126/03 UG erhebliche Unregelmäßigkeiten bei den verfahrensrechtlichen Anforderungen im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott.
Der abgelehnte Richter Kuhlmann hat unter Amtspflichtverletzung und Verletzung von § 44 ZPO [Anbringung des Ablehnungsgesuches] sich vorsätzlich nicht über den Ablehnungsgrund dienstlich geäußert. Der Antragsteller ist vom Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht über das Versäumnis der vorgeschriebenen, dienstrechtlichen Äußerung des abgelehnten Richters Kuhlmann in Kenntnis gesetzt worden.
Richter Kuhlmann hat unter Verletzung von § 48 ZPO [Ausschluß bei richterlicher Selbstanzeige oder Ausschluß kraft Gesetz] vorsätzlich nicht das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Oberlandesgericht Oldenburg in Kenntnis gesetzt, dass Richter Kuhlmann von einem Verhältnis Anzeige macht, vgl. dazu die unter 1a) angeführten Erläuterungen, das eine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder dass aus anderer Veranlassung, dass Richter Kuhlmann kraft Gesetzes auszuschließen sei.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert, dass Richter Kuhlmann den ordnungsgemäß eingereichten Ablehnungsantrag auf Grund von Befangenheit vorsätzlich ignoriert und bei der gleichzeitigen Verletzung der Zivilprozessordnung einen Beschluss fasst, in dem Richter Kuhlmann zudem selbst die Zivilprozessordnung zitiert.
Vorsätzliche Verletzung des Rechtsantrages auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinder- und Menschenhandels anzustiften
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller und ausländische, zurückgebliebene Kindesvater keine Kinder entführt, keine Kindesentführung legalisiert und weder Kinderhandel betreibt noch Kinderhandel legalisiert.
Dem Oberlandesgericht Oldenburg wurde ordnungsgemäß per Rechtsantrag die Unterlassungsaufforderung mitgeteilt, den Versuch zu unterlassen, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften.
Siehe dazu die Eingabe "Legalisierung von Umgangsboykott in der Folge von internationaler Kindesentführung durch deutsche Behörden" vom 10. August 2003 an das Oberlandesgericht Oldenburg AKTENZEICHEN 14 UF 126/03 UG.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Nichtsdestotrotz dokumentiert das Oberlandesgericht Oldenburg, dass Richter Kuhlmann den ordnungsgemäß eingereichten Ablehnungsantrag auf Grund von Befangenheit vorsätzlich ignoriert und bei der gleichzeitigen Verletzung der Zivilprozessordnung, vgl. dazu die unter 1a) und 1b) angeführten Erläuterungen, einen Beschluss fasst, in dem Richter Kuhlmann die Kosten dem Antragsteller und ausländischen, zurückgebliebenen Kindesvater auferlegt, der keine Kinder entführt, keine Kindesentführung legalisiert und der weder Kinderhandel betreibt noch Kinderhandel legalisiert.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass Richter Kuhlmann vorsätzlich FGG 13a missbraucht, um den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteil zu diskriminieren und zu benachteiligen, während FGG 13a lediglich eine "Kann"-Bestimmung und keine "Muss"-Bestimmung darstellt.
Mit der Auferlegung der Kosten auf den legal handelnden Elternteil, der wie dokumentiert nicht das Faustrecht ausübt und keine Kinder zur eigenen Vorteilsbeschaffung und Beeinflussung der Entscheidung in Sorgerechtsverfahren entführt, beabsichtigt Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg gezielt die Wahrnehmung der Rechte der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder und des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils zu erschweren.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass Richter Kuhlmann der persönlichen politischen Auffassung ist, dass in Fällen von internationaler elterlicher Kindesentführung nach Deutschland, dem ausländischen, zurückgebliebenen Opferelternteil und der ausländischen, zurückgebliebenen Umgebung die Kosten für deutsche gerichtliche Verfahren über Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kindern aufzuerlegen seien und dies sogar nachdem wie dokumentiert im vorliegenden Fall über den Zeitraum von einem Jahr gerichtlich angeordneter Umgang in Deutschland vorsätzlich nicht vollstreckt wird.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass das rechtspolitische Handeln von Richter Kuhlmann in der deutschen Rechtswirklichkeit überhaupt nichts mit dem Begriff des "Kindeswohls" zu tun hat, sondern dass das "Deutsche Kindeswohl" in der von Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg praktizierten Familienrechtspolitik lediglich ein vorgeschobenes Scheinargument und ein Platzhalter für kindeswohlfremde "ökonomische" und "politische" Interessen ist.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert vorliegend, dass Richter Kuhlmann beabsichtigt familiengerichtliche Verfahren und Gerichtsbeschlüsse zu Umgang, die vorsätzlich nicht vollstreckt werden, sowohl von ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Umgebungen als auch von deutschen Steuergeldern zu finanzieren mittels der Legalisierung von Kindesentführung sowie mittels Missbrauch und Ausbeutung von Kindern im Kinderhandel für das juristische Geschäft.
Wie dokumentiert beim Oberlandesgericht Oldenburg engagiert sich Richter Kuhlmann vom Oberlandgerichts Oldenburg in seiner politischen Zielsetzung im Schreiben vom Selbstfreispruch im Stile von Persilscheinen, wobei die soziale Realität und die konstruierte, theoretische, juristische Realität weit auseinanderklaffen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland, dass der Antragsteller und ausländische, zurückgebliebene Kindesvater keine Kinder entführt, keine Kindesentführung legalisiert und weder Kinderhandel betreibt noch Kinderhandel legalisiert.
Mittels der Legalisierung von Kindesentführung und des Missbrauch und der Ausbeutung von Kindern im Kinderhandel soll Umsatz und Profit für das deutsche juristische Geschäft generiert werden.
Offizielle Rechtsanträge auf strafrechtliche Verfolgung von Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg an das Amtsgericht Wilhelmshaven und den Direktor des Amtsgericht Wilhelmshaven Kahlen
Es ergeht hiermit der Rechtsantrag an Herrn Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven, vorliegende vollständige Strafanzeigen gegen den Richter Kuhlmann am Oberlandesgericht Oldenburg ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die übliche juristische Frist beträgt zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang des vorliegenden Dokuments und der Aktenzeichen in den vorliegenden Rechtssachen zu informieren. Bei möglicher Weiterleitung der Rechtssache sind entsprechende Kopien von Eingangsbestätigungsdokument des Amtsgerichts Wilhelmshaven, Weiterleitungsdokument des Amtsgerichts Wilhelmshaven und vorliegender vollständiger Eingabe an das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem entsprechenden Ausgangsstempel des Amtsgerichts Wilhelmshaven an den Antragsteller zur verwaltungsaktlichen Beurkundung ordnungsgemäß zu übersenden.
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung, vgl. dazu die unter 1a), 1b), 1c) angeführten Erläuterungen, werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 235 Kindesentführung und StGB 236 Kinderhandel eingereicht. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg unter Umständen vorsätzlich in den zuvor benannten strafrechtlich relevanten Tatbeständen engagiert.
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung, vgl. dazu die unter 1a), 1b), 1c) angeführten Erläuterungen, werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003) Strafanzeigen gegen den deutschen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von StGB 129 Bildung krimineller Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg unter Umständen vorsätzlich in strafrechtlich relevanten Tatbeständen engagiert. Der Tatbestand der kriminellen Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ist dabei für jede einzelne der bereits beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereichten Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser separat auf dem ordentlichen Rechtswege zu überprüfen. Laut Aussage des stellvertretenden Direktors des Amtsgericht Wilhelmshaven Herrn Schröder vom 18.08.03 und vom 27.08.03 AKTENZEICHEN 313E hat bezüglich der im Folgenden angeführten Strafanzeigen bereits eine Weiterleitung vom Amtsgericht Wilhelmshaven an die zuständige Staatsanwaltschaft stattgefunden
--- 5 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 30.07.2003. Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven : StGB : § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Verfahrensrechtliche Bedenken und Unregelmäßigkeiten bei Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 31.07.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202a Ausspähen von Daten, § 267 Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung. Anführen eines Dokuments im Beschluss als sogenanntes Beweismaterial, ohne Angabe der Quelle und Herkunft und vorsätzliche Verweigerung der Überprüfung auf Echtheit des Dokuments den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven entgegen den offiziellen Rechtsanträgen durch.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 01.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, Vorsätzliche Täuschung von Verfahrensbeteiligten durch vorsätzliches Umbenennen des Namens eines an der Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 teilnehmenden Verfahrensbeteiligten für die Vorteilsbeschaffung von Verfahrensbeteiligten durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 6 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 03.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 153 Falsche uneidliche Aussage, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, § 274 Urkundenunterdrückung, § 348 Falschbeurkundung im Amt. Vorsätzliche Falschaussage über die Eingaben des Antragstellers, den Status der Akte in der Rechtssache und vorsätzliches Unterdrücken von Dokumenten mit Verletzung des Rechts auf faires Verfahren durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 04.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 235 Kindesentführung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung, § StGB 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Vorsätzliche Falschaussage über die dokumentierten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven in der sozialen Realität sowie in der juristisch, konstruierten Realität durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und daraus folgendem Umgangsboykott seit 1995.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 05.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven : StGB : § 239a Erpresserischer Menschenraub, $ 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, § 241a Politische Verdächtigung, § 263 Prozessbetrug, § 339 Rechtsbeugung. Vorsätzliche Nötigung des Antragstellers und Kindesvaters unter Verletzung der Meinungsfreiheit mit der erpresserischen Absicht des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, den Antragsteller zu bedrohen und einzuschüchtern mit der Drohung und Nötigung, den Umgang mit den Kindern zu verhindern, wenn der Antragsteller und Kindesvater sich in der Öffentlichkeit und in den Medien über die unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen und sozialen Behörden von Wilhelmshaven in familiengerichtlichen Verfahren zu internationaler Kindesentführung nach Deutschland äußert wobei sich der deutsche Familienrichter Staubwasser in der politischen Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten engagiert.
--- 9 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 06.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung des Antragstellers und Kindesvaters und vorsätzliche, parteiische Verfahrensweisen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als gezieltes Ablenkungsmanöver von den unkorrekten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189 Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Vorsätzliche Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, hier dem ausländischen, zurückgebliebenem Großvater der nach Deutschland verbrachten Kinder in familiengerichtlichen Verfahren durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott.
--- 8 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 07.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung, $ 189. Vorsätzliche Beleidigung, Diffamierung und Diskreditierung der am Verfahren beteiligten binationalen Kinder im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
--- 20 Seiten Eingabe und Beweisführung vom 08.08.03. Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven: StGB : § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, § 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 132 Amtsanmaßung, § 211 Vorbereitung und Versuch des Justizmordes, § 234 Menschenraub, § 235 Kindesentführung, § 239 Vorbereitung und Versuch der Freiheitsberaubung, § 241a Politische Verdächtigung. Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu Schutz- und Propagandzwecken von Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, während unter Amtsanmaßung die Vorbereitung und der Versuch der Freiheitsberaubung sowie des Justizmordes unternommen wird, um die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten voranzutreiben bei gleichzeitiger rechtswidriger Legalisierung von Menschenraub und Kindesentführung zur Nötigung und Erpressung des Antragstellers und Kindesvaters im vorliegendem Fall von internationaler Kindesentführung und dem daraus folgendem Umgangsboykott.
Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg gemeinsam mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht in der Bildung einer kriminellen Vereinigung engagiert, wobei die Bestrebungen dieser Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheint. Ebenfalls ist zu klären, wer bei der kriminellen Vereinigung zur Legalisierung von internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott hinsichtlich Missbrauch und Ausbeutung von Kindern im Kinderhandel im deutschen juristischen Geschäft die Rolle von Rädelsführern und wer die Rolle von Hintermännern spielt.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile von Persilscheinen eingereicht.

Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige, nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert durch das Amtsgericht Wilhelmshaven ein klares Verständnis von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare vs. Kinder und Menschen" hat.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Juristische Frist
Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Rechtssache zu informieren.

 

 

Sehr geehrter Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Sehr geehrter Herr Schröder, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,

als moralisch und politisch verantwortliche Leiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven sind sie sicherlich und in lobenswerter Weise am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich mit der fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, ein Mahnmal am Eingang des Amtsgericht Wilhelmshaven zu eröffnen, das die Namen der Nazi-Juristen, tätig im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt.
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren. Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist. Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie persönlich als anständige ordentliche Deutsche, zudem als deutsche Juristen in politischen Ämtern, keinerlei Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung der Deutschen Justizgeschichte haben, und dass Sie ordnungsgemäß mit gutem Willen, Transparenz und ehrlicher Aufklärung zukunftsweisend als gutes Beispiel für Menschlichkeit, Menschenrechte und Demokratie in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, Gegenüber dem Mahnmal am Eingang des Amtsgericht Wilhelmshaven, das die Namen der Nazi-Juristen, tätig im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, ebenfalls ein Mahnmal aufzustellen, das die deutschen Juristen in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, die Adolf Hitler die Stirn geboten haben.,
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren. Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist. Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Der lobenswerte Ansatz, nicht nur deutsche Juristen ohne Rückgrat zu benennen, sondern auch die Wilhelmshavener und Oldenburger Juristen zu benennen, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen Justiz zu unterwerfen, wird begrüßt.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.



Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf Anhörung an das Niedersächsische Justizministerium

 

Sehr geehrter Herr Kramer, Präsident des Oberlandesgerichtes Oldenburg,
Sehr geehrte Damen und Herren des Oberlandesgerichtes Oldenburg,

als moralisch und politisch verantwortlicher Präsident des Oberlandesgerichtes Oldenburg sind sie sicherlich und in lobenswerter Weise am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich mit der fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht Oldenburg und den politisch und moralisch verantwortlichen Präsidenten Herrn Kramer, eine Sonderausstellung über Charaktermuster, Amtsmissbrauch und Machtmissbrauch durch deutsche Richter im Hitlerregime zu erarbeiten, die sowohl beim Oberlandesgericht Oldenburg als auch per Wanderausstellung an anderen deutschen Gerichten der Öffentlichkeit präsentiert werden kann.
Die offizielle Eröffnung sollte im Foyer des Oberlandesgerichts Oldenburg stattfinden, wobei im Foyer des Oberlandesgerichts Oldenburg eine Gesamtübersicht und die Grundgedanken der Wanderausstellung als permanente Ausstellung verfügbar sind.
Die Vorschläge für die Grundgedanken sind: Unabhängigkeit und Zivilcourage deutscher Richter sowie das Zentrum des deutschen richterlichen Wirkens im Spannungsfeld von staatlichen Ideologien, politischem Einfluß einerseits und Menschen, Menschlichkeit und Menschenrechte andererseits ausgehend vom Fall Ewald Schlitt (siehe dazu Abschnitt 4 c1), Hitlers politische Instrumentalisierung der deutschen Justiz sowie Widerstand bzw. Nichtwiderstand deutscher Juristen gegen Hitler und gegen politische Instrumentalisierungen der deutschen Justiz.

Sehr geehrte Frau Silke Osterthun vom Oberlandesgericht Oldenburg,
vielen Dank für Ihre ordnungsgemäße E-Mail-Bestätigung zum Eingang der Dienstaufsichtsbschwerden gegen Richter Bartels und Richter Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg.
Dienstaufsichtbeschwerden vom 04.09.2003 und 07.09.2003:
Sehr geehrter Herr Hickmann,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Dienstaufsichtbeschwerde
gegen Richter Bartels vom 04.09.2003 und den Eingang Ihrer Dienstaufsichtbeschwerde gegen Richter Schubert vom
07.09.2003.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Oehlers
Hiermit ergeht unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung, vgl. dazu die unter 1a), 1b), 1c) angeführten Erläuterungen, der offizielle Antrag auf Erhebung der Dienstaufsichtsbeschwerde mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt gegen Richter Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg auf Grund von Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf Anhörung an das Oberlandesgericht Oldenburg.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt gegen Richter Kuhlmann Oberlandesgericht Oldenburg an das Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,


In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Der Fall "Ewald Schlitt und die entrechteten Richter" (siehe Anhang Seite 111-114; Das Lexikon der Justizirrtümer) porträtiert zwei grundlegende Aspekte der Nazijustiz, die sich auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen Verhaltensmusters auch in der heutigen Praxis der deutschen Familienrechtsprechung, wie im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg und beim Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert, wiederfinden:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären des Bürgers
a) Im Fall Ewald Schlitt (1942) fasst das Landgericht Oldenburg einen Beschluss, der die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich überschreitet.
Hitler und Goebbels nutzen diese Rechtssache für ihre politischen Zielsetzungen und arrangieren über den Staatssekretär Freisler eine vorsätzliche Akten- und Verfahrensmanipulation, um das politisch vorbestimmte Urteil der Todesstrafe zu erhalten.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg leistet keinen Widerstand gegen Hitlers angeordnete Manipulation von Gerichtsverfahren.
Nun hat Hitler seinen Präzedenzfall und kann durchführen, was er schon lange vorhat. In der Sitzung des Reichstags vom 26 April 1942 schreit er beifallsumbraust:: >>Ich erwarte, dass die deutsche Justiz versteht, dass nicht die Nation ihretwegen, sondern dass sie der Nation wegen da ist<<
>>Ich werde von jetzt ab in diesen Fällen eingreifen und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen, ihres Amtes entheben!<<
Im Anschluss an dieser Rede fasst der Reichstag einen entsprechenden Beschluss. Zum ersten Mal in der Geschichte der zivilisierten Welt werden Richter ohne Rechtsweg absetzbar.
(siehe Anhang Seite 113-114; Das Lexikon der Justizirrtümer)
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg schweigt.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg toleriert damit den direkten politischen Eingriff in die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und Präsidenten des Landgerichts Oldenburg benannt, die Adolf Hitler die Stirn geboten haben.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und den Präsidenten benannt, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen Justiz zu unterwerfen.
b) Auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen Verhaltensmusters sind im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg (zuständig für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter des Amtsgericht Wilhelmshaven) und beim Oberlandesgericht Oldenburg (zuständig für Beschwerde- und Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven) folgende Aspekte dokumentiert:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären des Bürgers
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren nicht offen und nicht transparent, ob es sich möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg nehmen kann, an denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung, Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang mit denn nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene, besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsausschluss veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Bis zum heutigen Tag dokumentieren das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg Schweigen zu den zuvor beschriebenen Sachverhalten.
Die zuständigen und verantwortlichen Gerichte von Wilhelmshaven und Oldenburg dokumentieren in Dienstaufsichtsbeschwerdefahren und Beschwerdeverfarhen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester nicht die Stirn bietet und damit politische Eingriffe in die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz tolerieren und unterstützen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester aus seinen politischen Ämtern bei der Niedersächsischen Landesregierung sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, der zuständigen Rechtsanwaltskammer offiziell zu empfehlen, dem Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester seine Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrter Herr Eberhard Menzel, Oberbürgermeister von Wilhelmshaven,


vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.09.03, in dem Sie sich gegen das Nazi-Unrechtssystem aussprechen.
Zu diesen Anträgen möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Stadt Wilhelmshaven bereits in angemessener Weise mit dem Gedenken an die Opfer des Nazi-Unrechtsregimes umgegangen wird.
Wie mehrfach dokumentiert spricht sich der Antragsteller und Kindesvater offen gegen die Wiederbelebung von Nationalsozialistischem Gedankengut in der Bundesrepublik Deutschland aus inklusive der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen.
Wie mehrfach dokumentiert spricht sich der Antragsteller und Kindesvater offen gegen Unrechtssysteme und gegen Propagandamittel aus, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.
Der Antragsteller und Kindesvater ist wie dokumentiert in seiner demokratischen rechtsstaatlichen und Menschenrechtsbezogenen Orientierung, in seinen gesellschaftspolitischen Ansätzen und seinem Wirken bereits offiziell von Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel am 02.09.03 bekräftigt und unterstützt wurden.
Vielen Dank für ihre Bereitschaft, die Öffentlichkeitsarbeit für eine menschliche Gesellschaft mit dem Beispiel von Ausstellung von Deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit beim Amtsgericht Wilhlemshaven finanziell zu unterstützen.
Sofern das Amtsgericht um finanzielle Hilfe für tatsächliche Ausstellungen nachsuchen würde, würde die Stadt sich dem sicherlich nicht verschließen, soweit es ihre finanzielle Lage zulässt.
Bedauerlicherweise sind die entsprechenden offiziellen Anträge an das Amtsgericht Wilhelmshaven bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet, so dass Ihnen zum momentanen Zeitpunkt keiner positiver Bescheid gegeben werden kann.
Es mag zunächst dahin gestellt bleiben, ob dies an einer scheinbar als allgemein und teilweise politisch motivierten zu bezeichnenden Trägheit von juristischen Vorgängen oder auf grundsätzlicher Verweigerung und Widerwillen bestimmter rechtspolitischer Einstellungen beruht, sich mit Geschichte und Fehlverhaltem auseinanderzusetzen.
Seien sie versichert, dass ungeachtet der Gründe für die Verzögerung diesseitig auch weiterhin an der vorliegenden Thematik und Problematik mit begleitenden juristischen und politischen Initiativen gearbeitet wird, so dass durchaus Hoffnung besteht, Ihnen in mehr oder weniger naher Zukunft über eine Reaktion der zuständigen und verantwortlichen deutschen Juristen berichten zu können.
Sollte ein Positivbescheid zu den entsprechenden offiziellen Anträgen an das Amtsgericht Wilhelmshaven ergehen, werden Sie unmittelbar in Kenntnis gesetzt.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,

hiermit wird der Antrag auf offizielle beim deutschen Richterbund eingereicht auf Stellungnahmen des deutschen Richterbundes zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige, freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung" durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert, das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die deutschen Behörden, den Menschen dienen können und nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.


Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman


Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions



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