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19.09.2003
Mein Zeichen
32-10/04(007264)
Ausländerangelegenheit
Sehr geehrter Herr Hickman,
ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 15.09.2003.
Leider scheint es jedoch so, dass Sie mein Schreiben
vom 08.09.2003 nicht richtig verstanden haben. Ich habe
nicht darum gebeten sämtliche Unterlagen übersandt
zu bekommen, sondern lediglich die ausländerrechtlich
relevanten Unterlagen. Insbesondere Dienstaufsichtsbeschwerden
und Strafanzeigen sind ausländerrechtlich nicht
von Belang.
Zu Ihren Anträgen auf offizielle Stellungnahme
auf Seiten 6ff. nehme ich wie folgt Stellung:
Die Ausländerbehörde entscheidet in Ihrer
Aufenthaltsangelegenheit nach den jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Berücksichtigung findet
neben dem Ausländergesetz und den dazu erlassenen
Verordnungen natürlich auch Art. 6 des Grundgesetzes,
der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates
stellt. Persönliche Interessen sind bei der Entscheidung
nicht von Belang.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Janßen
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