Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven
24.09.2003

 

Amtsgericht Wilhelmshaven 24.09.03
- Familiengericht-
16 F 357/03 SO

Beschluss

In der Familiensache

Michael Hickman
Wohnhaft: XXX, XXX Wilhelmshaven
- Antragsteller -
gegen

XXX XXX,
wohnhaft: XXX, XXX Wilhelmshaven
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Biester u. Kollegen, Bahnhofsplatz 5, 26382 Wilhelmshaven
Geschäftszeichen: LA-03/00554-LA/vB

Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Anträge auf "Rücknahme der Rechtskraft" des Urteils 16 F 298/96 - Amtsgericht Wilhelmshaven - vom 12.08.1997 (Beschluß 16 F 931/95 - Amtsgericht Wilhelmshaven - vom 31.01.1996) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebürenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die gestellten Anträge war zurückzuweisen, da die Anträge keine Aussicht auf Erfolg haben.

Der Antragsteller begehrt Aufhebung des im Tenor bezeichneten Urteils aus dem Jahre 1997, mit dem unter anderem das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder JXXX-MXXX und SXXX auf die Kindesmutter übertragen wurde und des Beschlusses aus dem Jahre 1996, mit dem zuvor die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder für die Zeit des Getrentlebens auf die Kindesmutter übertragen wurde mit der Begründung, der Beschluß und das Urteil basiert auf einem von der Kindesmutter eingereichten Schreiben vom 20.03.1996, welches in Wahrheit nicht aus der Feder des Antragstellers herrührte. Der Antrag war bereits deshalb zurückzuweisen, weil das Schreiben vom 20.03.1996, auf welches der Antragsteller Bezug nimmt, jedenfalls nicht zu den Akten 16 F 298/96 und 16 F 931/95 gereicht wurde und deshalb auch nicht Grundlage für die in diesen Verfahre getroffenen Entscheidung sein konnte.

Staubwasser
Richter am Amtsgericht

Ausgefertigt
Amtsgericht Wilhelmshaven, 25.09.2003-10-06

Jacobi, Justizfachangestellter
Als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle



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