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Amtsgericht Wilhelmshaven 24.09.03
- Familiengericht-
16 F 357/03 SO
Beschluss
In der Familiensache
Michael Hickman
Wohnhaft: XXX, XXX Wilhelmshaven
- Antragsteller -
gegen
XXX XXX,
wohnhaft: XXX, XXX Wilhelmshaven
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Biester u. Kollegen, Bahnhofsplatz 5, 26382
Wilhelmshaven
Geschäftszeichen: LA-03/00554-LA/vB
Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für
die Anträge auf "Rücknahme der Rechtskraft"
des Urteils 16 F 298/96 - Amtsgericht Wilhelmshaven - vom
12.08.1997 (Beschluß 16 F 931/95 - Amtsgericht Wilhelmshaven
- vom 31.01.1996) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebürenfrei; außergerichtliche
Kosten werden nicht erstattet.
Gründe:
Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für
die gestellten Anträge war zurückzuweisen, da die
Anträge keine Aussicht auf Erfolg haben.
Der Antragsteller begehrt Aufhebung des im Tenor bezeichneten
Urteils aus dem Jahre 1997, mit dem unter anderem das Sorgerecht
für die gemeinsamen Kinder JXXX-MXXX und SXXX auf die
Kindesmutter übertragen wurde und des Beschlusses aus
dem Jahre 1996, mit dem zuvor die elterliche Sorge für
die gemeinsamen Kinder für die Zeit des Getrentlebens
auf die Kindesmutter übertragen wurde mit der Begründung,
der Beschluß und das Urteil basiert auf einem von der
Kindesmutter eingereichten Schreiben vom 20.03.1996, welches
in Wahrheit nicht aus der Feder des Antragstellers herrührte.
Der Antrag war bereits deshalb zurückzuweisen, weil das
Schreiben vom 20.03.1996, auf welches der Antragsteller Bezug
nimmt, jedenfalls nicht zu den Akten 16 F 298/96 und 16 F
931/95 gereicht wurde und deshalb auch nicht Grundlage für
die in diesen Verfahre getroffenen Entscheidung sein konnte.
Staubwasser
Richter am Amtsgericht
Ausgefertigt
Amtsgericht Wilhelmshaven, 25.09.2003-10-06
Jacobi, Justizfachangestellter
Als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
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