|
Integration der Online-Präsenz "Hickman's Resource
Center" in die Akten der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264)
03.10.2003
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
unter der moralisch politischen Verantwortung von Direktor
Kahlen und dem stellvertretenden Direktor Schröder, beim
Jugendamt Wilhelmshaven unter der moralisch politischen Verantwortung
von Direktor Jürjens und dem stellvertretenden Direktor
Viering sowie bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
unter der moralisch politischen Verantwortung von Herrn Janssen,
Frau Kappe, Herrn Hofmann und (wobei die hier genannten sozialen
und administrativen Behörden der moralisch politischen
Verantwortung von Oberbürgermeister Eberhard Menzel unterstehen)
als weitere Beweisführung und zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert,
verschleppt und manipuliert, z.B. bei den juristischen, sozialen
und administrativen Behörden von Wilhelmshaven zu internationaler
Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott,
während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor
dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt
?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die
aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden rechtspolitischen
Vorgängen in die Internet-Präsenz des Deutschen
Bundestages beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/
index.html
AKTENZEICHEN
32-10/04 (007264)
Sehr geehrter Herr Janssen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven,
Sie werden hiermit ordnungsgemäß und aktenkundig
über Folgendes in Kenntnis gesetzt:
Vielen Dank für Ihre Schreiben vom 02.01.2003 und vom
08.09.2003, AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264), in denen Sie sich
persönlich und offiziell als die verantwortliche und
zuständige Person zur ordnungsgemäßen Aktenpflege
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei
der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme
wird begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Die folgenden Sachverhalte sind Ihnen anhand der Aktenlage,
der Sach- sowie Fallkenntnis bekannt:
Während der ausländische zurückgebliebene Elternteil
sich in rechtlichen und politischen sowie in Öffentlichkeitsarbeit
gegen Kindesentführung und gegen Umgangsboykott engagiert,
versuchen die administrativen Behörden von Wilhelmshaven,
hier die Ausländerbehörde, den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit der Bedrohung der gewaltsamen
Abschiebung aus Deutschland während laufender Verfahren
einzuschüchtern sowie dem ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil eine Wiedereinreise nach Deutschland für das
Wiedersehen mit seinen nach Deutschland verbrachten Kindern
zu verweigern
Des Weiteren, werden Sie über folgendes in Kenntnis gesetzt
:
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes
kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu
arrangieren.
Daraus folgt, dass entsprechende verwaltungstechnische Schritte
abzuklären sind. Sie werden in dieser Sache zum gegebenen
Zeitpunkt kontaktiert.
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen
Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender
wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten
und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist
unter den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sind in der Vorprojektierungsphase.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version der
Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie ist
unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle
Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen
der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden
sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar: :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle
Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ist unter der
folgenden URL im Internet abrufbar: :
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/
eng/admin/auslaend.html
Entsprechend den Vorgaben des Herrn Janssen und der Auländebehörde
Wilhelmshaven ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an
die Ausländerbehörde Wilhelmshaven die vorliegende
Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die Akte
einzupflegen und in die verwaltungstechnischen Entscheidungen
substantiiert einzubeziehen.
Online-Dokumentation
Politisch-Juristische Zulässigkeit und Gültigkeit
des vorliegenden Beweis- und Referenzmaterials
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/general_docs/vaild/valid_index.html
1.) Offizielle Empfehlung von deutschen Behörden
Der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist,
dass im vorliegenden Fall der beschriebenen Fallstudie die
deutsche Kindesmutter zusammen mit der deutschen Großmutter
die gemeinsamen ehelichen, im Ausland geborenen sowie aufgewachsenen
Kinder in 1996 nach Deutschland verbracht hat.
Wie dokumentiert haben deutsche Behörden im vorliegenden
Fall mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass der ausländische,
zurückgebliebene Kindesvater die deutsche Kindesmutter
und die deutschen Großeltern nicht zu kritisieren habe,
sich selbst aber gleichzeitig kritisieren lassen solle, wenn
er denn jemals seine Kinder wiedersehen wolle.
Damit haben deutsche Behörden offiziell die Empfehlung
ausgegeben, die deutschen Behörden an Stelle der deutschen
Kindesmutter und der deutschen Großeltern zu kritisieren.
Gemäß dieser Empfehlung richtet sich der Fokus
auf die deutschen Behörden selbst, deren Aktivitäten
und Verhaltensweisen in rechts- und verfassungskonformer Weise
zu überprüfen, zu analysieren und auszuwerten sind.
2.) Offizielle Empfehlung von Mitgliedern der deutschen Regierung
In Übereinstimmung mit den offiziellen Empfehlung von
Mitgliedern der deutschen Regierung ist die vorliegende Online-Dokumentation
Bestandteil des Beweis- und Referenzmaterials für die
rechtspolitischen Initiativen gegen Kindesentführung,
Umgangsboykott und Entfremdung.
Im März 2003 sagt der deutsche Bundeskanzler Gerhard
Schröder zur Eröffnung der Cebit aus:
Deutschland nimmt bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien
weltweit eine Spitzenposition ein. Das führt zu kürzeren
Bearbeitungszeiten und spart den Bürgern Wege und Kosten.
Innovation und Sicherheit sind die Voraussetzung dafür,
dass Deutschland als High-Tech-Land weiterhin seinen Platz
in der Welt einnehmen kann."
Otto Schily, Bundesminister des Innern
sagt am 14. Mai 2001 aus, dass der Staat selbst die neuen
Medien professionell beherrschen muss und
dass die Strafverfolgungsbehörden sich mittlerweile darauf
eingestellt haben.
Otto Schily, Bundesminister des Innern, ist unter anderem
verantwortlich für die politischen Konzepte wie der Übergang
zur Informationsgesellschaft und die Modernisierung der Regierung
und der Verwaltung.
Die vorliegende Online-Dokumentation nutzt die Kommunikationsform
der neuen Medien und stellt eine bi-direktionale Anwendung
dar.
Die vorliegende Online-Dokumentation nutzt die Kommunikationsform
der neuen Medien und stellt eine bi-direktionale Anwendung
dar.
Andererseits ist die vorliegende Online-Dokumentation selbst
Bestandteil des Beweis-und Referenzmaterials und wird den
offiziellen Akten der jeweiligen politischen und juristischen
Initiativen der Hickman-Fallstudie hinzugefügt.
Aktualisierungen zu den jeweiligen Meilensteinen des Online-Projekts
sind auf CD-ROM verfügbar.
3.)
Offizielle Empfehlung der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
mit den Rechtsanwälten Lange und Biester, bestätigt
durch die zuständige Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
In der Hickman-Fallstudie bezeichnet und illustriert die Rechtsvertretung
der deutschen Kindesmutter, d.h. die Rechtsvertretung Dr.
Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester,
den zurückgebliebenen ausländischen Kindesvater
im Zuge der angewandten Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie
wie folgt :
23.11.99, LA-99/01052-L/kr,16 F 1432/99, Krankhafte Erscheinungen,
angenomme Erkrankung, unkalkulierbare, unkontrolliert, nicht
erlaubte Verhaltensweisen.
14.12.00, LA-99/01052,16 F 605/00UG, krankhaften Entwicklung,Wir
haben daher erhebliche Zweifel, ob der Antragsteller überhaupt
noch in der Lage ist seine Angelegenheit selbst zu führen
und Prozeßfähigkeit vorliegt... zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht prozeßfähig.
18.06.03, LA-03/00554 16 F 229/03 UG, Unfähigkeit, ist
eindeutig krankheitsbedingt, nicht in der Lage, sich selbst
auch nur ansatzweise unter Kontrolle zu bringen, der Antragsteller
ist unbeherrscht, Kurzschlußreaktionen, steigert sich
in seiner Ablehnung und seinem Haß.
15.07.03. LA-03/00554-LA/vB, scheint völlig unbeherrscht
und unkontrolliert zu agieren.
16.07.03 LA-03/00554-LA/vB, 16 F 229/03 UG, diesseitiger Einschätzung,
nicht in der Lage, den vorliegenden Prozeß zu führen
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert nicht offen
und nicht transparent, ob es sich möglicherweise unter
Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte
zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit
und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine
politisch/juristische Position beim Justizministerium der
Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt
Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester
unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen
juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven
nehmen kann, an denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert
verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen,
wie Verfahrensverschleppung, Nicht-Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen
zum Umgang mit den nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politisch/juristischen Position bei
der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene,
besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische
Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds
Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren
bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie
beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt
Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche
Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der
Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des
Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsauschluss
veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden
hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach
Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden
vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Die Rechtsanwaltskammer mit Herrn Duin für den Oberlandesgerichtsbezirk
Oldenburg sagt am 09.01 2001 AKTENZEICHEN Mu/Ab sowie wiederholt
am 15.09.2003 AKTENZEICHEN Jo/Co offiziell aus, dass nicht
die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange
und mit Rechtsanwalt Biester, sondern das Amtsgericht Wilhelmshaven
für die unkorrekten Verfahrensweisen verantwortlich sei
und reagiert damit auf die vom Niedersächsischen Justizministerium
weitergeleitete Beschwerde gegen die unkorrekten Verfahrensweisen
der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange
und mit Rechtsanwalt Biester.
Die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester informiert das Amtsgericht
Wilhelmshaven wie in der Hickman-Fallstudie dokumentiert,
dass Schwierigkeiten für den "Laien (18. Juli 2003
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG)" und für den "gesunden
Menschenverstand (16. Juli 2003 AKTENZEICHEN 16. F 229/03
UG)" bestehen würden, das Engagement, die Initiativen
und die Aktivitäten des zurückgebliebenen ausländischen
Kindesvaters nachzuvollziehen und zu verstehen.
Zudem hat die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester wie mehrfach
in der Hickman-Fallstudie dokumentiert ihr enormes Interesse
an der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik
von Kinderrechten und Menschenrechten sowie von Kindesentführung
und Umgangsboykott im deutschen familienrechtspolitischen
Kontext zum Ausdruck gebracht.
Zudem hat die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester wie mehrfach
in der Hickman-Fallstudie dokumentiert ihr enormes Interesse
an der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik
von Kinderrechten und Menschenrechten sowie von Kindesentführung
und Umgangsboykott im deutschen familienrechtspolitischen
Kontext zum Ausdruck gebracht.
Die vorliegende Online-Dokumentation dient gemäß
der offiziellen Empfehlung der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
und der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk
Oldenburg unter anderem dazu, dem "Laien" und dem
"gesunden Menschenverstand" die rechtspolitischen
Aktivitäten und Initiativen des Kindesvaters Michael
Hickman mit Orientierung auf Achtung und Erhaltung von Kinderrechten
und Menschenrechten verständlich zu machen.
4.) Verfassungskonforme Richtline zum Schutz der deutschen
Verfassung und der Menschenrechte
Die vorliegende Online-Dokumentation ist ein demokratisch
legitimiertes Mittel für politische und juristische Initiativen,
die in rechtskonformer sowie verfassungskonformer Weise und
Zielsetzung die Wiederherstellung von Rechtssicherheit und
Rechtsfrieden in der deutschen familienrechtspolitischen Rechtswirklichkeit
anstreben. Die beschriebenen Funktionalitäten der vorliegenden
Online-Dokumentation basieren auf den nachfolgend angeführten
demokratischen, rechtsstaatlichen Prinzipien des Deutschen
Grundgesetzes.
Deskriptive Funktionalität :
Dokumentation und Berichterstattung zur Situation der Kinderrechte,
Menschenrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland.
Informative Funktionalität :
Dokumentation und Berichterstattung für rechtspolitische
Bewußtseinsbildung, Öffentlichkeits- und Medienarbeit.
Nachhaltigkeits-Funktionalität :
Berichterstattung mit Analyse-/Evaluierungs-Dokumentation
zur nachhaltigen Archivierung.
Beweisführungs-Funktionalität :
Bestandteil des Beweis-und Referenzmaterials zur Hinzufügung
zu den offiziellen Akten der jeweiligen politischen und juristischen
Initiativen in der Hickman-Fallstudie (siehe dazu auch 2.
Offizielle Empfehlung von Mitgliedern der deutschen Regierung).
Handhabungs-Funktionalität :
Effektiver und benutzerfreundlicher Zugang zu Informationen
und zur umfangreichen Dokumentation aus der Hickman-Fallstudie.
Verfassungsrechtliche Grundsätze :
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den
Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied
in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden
Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit
in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke
in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen
Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht,
so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat
oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff
vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und
für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg
nicht ausgeschlossen werden.
Artikel 65
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und
trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser
Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
selbständig und unter eigener Verantwortung.
Artikel 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
5.) Haftungsausschluss
5.1) Rechtskonstruktion
Mit dem Urteil 10 C 317/99 des Amtsgerichts Charlottenburg
vom 27.03.2000 sind die Interessen der Meinungsfreiheit und
des Opferschutzes höher anzusiedeln als eine eventuelle
Persönlichkeitsverletzung und gebieten daher die Benennung
von Unrecht mit Tatvorwurf und Namen der Tatperson im Rahmen
eines Internetauftritts mit der juristischen Konsequenz, dass
der Datenschutz der Tatperson gegenüber dem Opferschutz
zurücktreten muss. Dies wird dadurch gewährleistet
- so das Amtsgericht Charlottenburg - dass eine Diffamierungsabsicht
ohne thematischen Bezug im Internetauftritt nicht erkennbar
ist.
Bei der vorliegenden Online- bzw. Offline-Dokumentation in
Hypertextform handelt es sich um eine Meinungsäußerung,
die grundsätzlich dem Schutz des Art. 5 Abs 1 GG unterliegt
und vorrangigen Schutz genießt.
Zwar findet die Freiheit der Meinungsäußerung gemäß
Art 5 Abs. 2 GG ihre Grenze im Recht der persönlichen
Ehre. Der Ausgleich dieser beiden grundrechtlich geschützten
Rechtsgüter erfolgt aber durch eine Gesamtabwägung
zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn
rechtfertigenden Gründe. Die Grenze der Meinungsfreiheit
stellt daher die Schmähkritik dar, wenn also nicht mehr
die geistige Auseinandersetzung, sondern die Diffamierung
der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 1991, 95). Eine
solche Schmähung der benannten Personen durch die vorliegende
Online- bzw. Offline-Dokumentation
ist jedoch nicht dargetan.
Das Verhalten der in der hypertextuellen Online- bzw. Offline-Dokumentation
benannten Personen stellt sich selbst als Eingriff in die
persönliche Sphäre von Mitmenschen dar. Hieraus
ergeben sich dann auch Einschränkungen ihres ausschließlichen
Bestimmungsrechts über ihren Privatbereich (BVerfG NJW
1973, 1226, 1228).
Grundsätzlich gilt, dass bei der Berichterstattung und
Dokumentation über aktuelle und potentielle gesellschaftliche
sowie individuelle Gefahren einerseits und über Schutz
der bereits existierenden Opfer bzw. potentiellen Opfer andererseits
das allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit
höherrangig dem Persönlichkeitsschutz vorzuziehen
ist.
Um so dem Opferschutz und der Vorbeugung Rechnung zu tragen,
befinden sich die präsentierten Ereignisse, Handlungs-
und Verhaltensweisen eindeutig im Zusammenhang mit der Wirklichkeit.
Mit den zu Grunde liegenden Beweggründen der vorliegenden
Berichterstattung handelt es sich weder um eine Rufschädigung,
Herabwürdigung, Diskreditierung, Beleidigung, Verleumdung
noch um einen Rachefeldzug.
Aus dem Zusammenhang der Veröffentlichung ergibt sich,
dass es Inhaber des Webauftritts und Redaktion des Webauftritts
vornehmlich darauf ankommt, Kinder, Eltern und Großeltern
vor weiteren Schäden durch Faustrecht und Behördenwillkür
zu beschützen.
Ferner ist in den letzten Jahren aufgrund einer fortgeschrittenen
Sensibilisierung der breiteren Öffentlichkeit und der
Medien für das Thema des Kindesmissbrauchs durch Kindesentführung
und Umgangsboykott in deutschen familienrechtspolitischen
Zusammenhängen auch ein verstärktes Interesse der
Öffentlichkeit an der entsprechenden Benennung solchen
Unrechts zu verzeichnen.
Bei der vorliegenden hypertextuellen Online- bzw. Offline-Dokumentation
handelt es sich nicht um einen digitalen Pranger außerhalb
der Rechtsordnung. Die vorliegende Berichterstattung und Dokumentation
bildet Ereignisse und Abläufe in der deutschen Rechtswirklichkeit
in familienrechtspolitischen Zusammenhängen ab.
Im Informationszeitalter ist die vorliegende hypertextuelle
Online- bzw. Offline-Dokumentation ein Mittel der Sachverhaltsausforschung
und Rechtsfindung und dient der Wahrheitsfindung mittels sachlicher
Darstellung.
Bezüglich der individuellen behördlichen Kanäle
und Kompentenzbereiche sowie der Interaktion von deutschen
juristischen, sozialen und administrativen Behörden dokumentiert
die vorliegende hypertextuelle Online- bzw. Offline-Dokumentation
die Erforschung von Ursache/Wirkung bei Ereignissen und Verhaltensmustern
im deutschen familienrechtspolitischen Kontext von Kindesentführung
und Umgangsboykott. Während die zurückgebliebene
Umgebung namentlich benannt wird, wird auf die Namensbenennung
der involvierten Opfer-Kinder sowie der Personen des inneren
Kreises der Entführungs- bzw. Entfremdungsumgebung verzichtet.
Dies schließt den Umstand aus, dass Personen aus dem
inneren Kreis der Entführungs- bzw. Entfremdungsumgebung
sich selbst öffentlich benannt haben, z.B. mit politischen
Initativen in Petitionen bei Parlamenten, oder dass Personen
aus dem inneren Kreis der Entführungs- bzw. Entfremdungsumgebung
bereits in zitierten Medienberichten namentlich benannt wurden.
5.2) Inhalt
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche
gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller
oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung
der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
und unvollständiger Informationen verursacht wurden,
sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des
Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor
behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten
oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung
zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder
die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
5.3) Linkhaftungsausschluss
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten
("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches
des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich
in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten
Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar
wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu
verhindern.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum
Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den
zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und
zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft
der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei
Einfluss.
Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von
allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die
nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung
gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes
gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge
in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen
und Mailinglisten.
Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte
und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung
oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen,
haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen
wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige
Veröffentlichung lediglich verweist.
5.4) Gegen nationalsozialistisches Gedankengut und dessen
Wiederbelebung
Mit dem Urteil vom 23. Dezember 2002 - 631 QS 62/02 - hat
das Landgericht Hamburg ausgehend vom strafrechtlichen Verfahren
7101 AR 54/02 gegen den deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder
- Strafrechtliche Verfolgung nach StGB § 108a, geflissentliches
Engagement in der arglistigen Täuschung der Wähler
während des Wahlkampfes 2002, damit diese über den
Inhalt seiner Erklärung zum Thema Kinder und Familie
bei der Stimmabgabe am Wahltag 2002 irren - entschieden, dass
das Zeichen des FemiNazi-Hakenkreuzes im ausdrücklichem
textuellen Kontext, der sich gegen die Wiederbelebung von
nationalsozialistischem Gedankengut richtet, verfassungskonform
ist. Dies wird dadurch gewährleistet, so das Landgericht
Hamburg, dass die FeminNazi-Zeichen inhaltlich verwandt werden,
um das feminazistische System welches - ebenso wie einst die
Nazis - die Welt im Würgegriff halte, anzuprangern.
Der Antragsteller und Autor manifestiert und erklärt
hiermit ausdrücklich, sich mit seiner Person und seinen
Inhalten für den politischen Frieden, für politische
Freiheit und gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen, sowie
gegen nationalsozialistisches Gedankengut und dessen Wiederbelebung
einzusetzen.
Der Autor manifestiert und erklärt hiermit ausdrücklich
in Übereinstimmung mit dem Widerstandsrechts der Verfasssung
zum Erhalt von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
in der Bundesrepublik Deutschland sich gegen die Ideologie
des Führers Adolf Hitler auszusprechen und einzusetzen.
Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller
Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl
des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das
ethische Recht der Mutter auf das Kind" zitiert nach
Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus,
1993, 703, 704.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter
Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der
:
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen
Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersäschischen
Jusitzministeriums beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/
index.html
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der
:
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen
Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen
Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/
index.html
Sehr geehrter Herr Eberhard Menzel, Oberbürgermeister
von Wilhelmshaven,
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der
:
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden rechtspolitischem
Vorgang in die Internet-Präsenz der Stadt Wilhelmshaven
beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/
index.html
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
|