An die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
03.10.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Mr. Ralf Janssen
Ausländerbehörde
The immigration office of the City of Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax: 04421 16 41 1267

Eberhard Menzel
Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Beschwerdezyklen
beim Justizministerium von Niedersachsen
AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und
AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de, info@frauke-heiligenstadt.de

 


Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za



Integration der Online-Präsenz "Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde Wilhelmshaven

AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264)
03.10.2003

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,


Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralisch politischen Verantwortung von Direktor Kahlen und dem stellvertretenden Direktor Schröder, beim Jugendamt Wilhelmshaven unter der moralisch politischen Verantwortung von Direktor Jürjens und dem stellvertretenden Direktor Viering sowie bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der moralisch politischen Verantwortung von Herrn Janssen, Frau Kappe, Herrn Hofmann und (wobei die hier genannten sozialen und administrativen Behörden der moralisch politischen Verantwortung von Oberbürgermeister Eberhard Menzel unterstehen) als weitere Beweisführung und zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und manipuliert, z.B. bei den juristischen, sozialen und administrativen Behörden von Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden rechtspolitischen Vorgängen in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/ index.html

AKTENZEICHEN
32-10/04 (007264)
Sehr geehrter Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,


Sie werden hiermit ordnungsgemäß und aktenkundig über Folgendes in Kenntnis gesetzt:
Vielen Dank für Ihre Schreiben vom 02.01.2003 und vom 08.09.2003, AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264), in denen Sie sich persönlich und offiziell als die verantwortliche und zuständige Person zur ordnungsgemäßen Aktenpflege des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme wird begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Die folgenden Sachverhalte sind Ihnen anhand der Aktenlage, der Sach- sowie Fallkenntnis bekannt:
Während der ausländische zurückgebliebene Elternteil sich in rechtlichen und politischen sowie in Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung und gegen Umgangsboykott engagiert, versuchen die administrativen Behörden von Wilhelmshaven, hier die Ausländerbehörde, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit der Bedrohung der gewaltsamen Abschiebung aus Deutschland während laufender Verfahren einzuschüchtern sowie dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil eine Wiedereinreise nach Deutschland für das Wiedersehen mit seinen nach Deutschland verbrachten Kindern zu verweigern
Des Weiteren, werden Sie über folgendes in Kenntnis gesetzt :
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu arrangieren.
Daraus folgt, dass entsprechende verwaltungstechnische Schritte abzuklären sind. Sie werden in dieser Sache zum gegebenen Zeitpunkt kontaktiert.
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.

Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sind in der Vorprojektierungsphase.

Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html

Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar: :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html

http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html

http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html

Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar: :
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/ eng/admin/auslaend.html

Entsprechend den Vorgaben des Herrn Janssen und der Auländebehörde Wilhelmshaven ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an die Ausländerbehörde Wilhelmshaven die vorliegende Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die Akte einzupflegen und in die verwaltungstechnischen Entscheidungen substantiiert einzubeziehen.

Online-Dokumentation

Politisch-Juristische Zulässigkeit und Gültigkeit des vorliegenden Beweis- und Referenzmaterials
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/general_docs/vaild/valid_index.html

1.) Offizielle Empfehlung von deutschen Behörden
Der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass im vorliegenden Fall der beschriebenen Fallstudie die deutsche Kindesmutter zusammen mit der deutschen Großmutter die gemeinsamen ehelichen, im Ausland geborenen sowie aufgewachsenen Kinder in 1996 nach Deutschland verbracht hat.
Wie dokumentiert haben deutsche Behörden im vorliegenden Fall mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater die deutsche Kindesmutter und die deutschen Großeltern nicht zu kritisieren habe, sich selbst aber gleichzeitig kritisieren lassen solle, wenn er denn jemals seine Kinder wiedersehen wolle.
Damit haben deutsche Behörden offiziell die Empfehlung ausgegeben, die deutschen Behörden an Stelle der deutschen Kindesmutter und der deutschen Großeltern zu kritisieren. Gemäß dieser Empfehlung richtet sich der Fokus auf die deutschen Behörden selbst, deren Aktivitäten und Verhaltensweisen in rechts- und verfassungskonformer Weise zu überprüfen, zu analysieren und auszuwerten sind.

2.) Offizielle Empfehlung von Mitgliedern der deutschen Regierung
In Übereinstimmung mit den offiziellen Empfehlung von
Mitgliedern der deutschen Regierung ist die vorliegende Online-Dokumentation Bestandteil des Beweis- und Referenzmaterials für die rechtspolitischen Initiativen gegen Kindesentführung, Umgangsboykott und Entfremdung.
Im März 2003 sagt der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Eröffnung der Cebit aus:
Deutschland nimmt bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien weltweit eine Spitzenposition ein. Das führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten und spart den Bürgern Wege und Kosten. Innovation und Sicherheit sind die Voraussetzung dafür, dass Deutschland als High-Tech-Land weiterhin seinen Platz in der Welt einnehmen kann."
Otto Schily, Bundesminister des Innern
sagt am 14. Mai 2001 aus, dass der Staat selbst die neuen Medien professionell beherrschen muss und
dass die Strafverfolgungsbehörden sich mittlerweile darauf eingestellt haben.
Otto Schily, Bundesminister des Innern, ist unter anderem verantwortlich für die politischen Konzepte wie der Übergang zur Informationsgesellschaft und die Modernisierung der Regierung und der Verwaltung.
Die vorliegende Online-Dokumentation nutzt die Kommunikationsform der neuen Medien und stellt eine bi-direktionale Anwendung dar.
Die vorliegende Online-Dokumentation nutzt die Kommunikationsform der neuen Medien und stellt eine bi-direktionale Anwendung dar.
Andererseits ist die vorliegende Online-Dokumentation selbst Bestandteil des Beweis-und Referenzmaterials und wird den offiziellen Akten der jeweiligen politischen und juristischen Initiativen der Hickman-Fallstudie hinzugefügt.
Aktualisierungen zu den jeweiligen Meilensteinen des Online-Projekts sind auf CD-ROM verfügbar.

3.)
Offizielle Empfehlung der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit den Rechtsanwälten Lange und Biester, bestätigt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
In der Hickman-Fallstudie bezeichnet und illustriert die Rechtsvertretung der deutschen Kindesmutter, d.h. die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester, den zurückgebliebenen ausländischen Kindesvater im Zuge der angewandten Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategie wie folgt :
23.11.99, LA-99/01052-L/kr,16 F 1432/99, Krankhafte Erscheinungen, angenomme Erkrankung, unkalkulierbare, unkontrolliert, nicht erlaubte Verhaltensweisen.
14.12.00, LA-99/01052,16 F 605/00UG, krankhaften Entwicklung,Wir haben daher erhebliche Zweifel, ob der Antragsteller überhaupt noch in der Lage ist seine Angelegenheit selbst zu führen und Prozeßfähigkeit vorliegt... zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prozeßfähig.
18.06.03, LA-03/00554 16 F 229/03 UG, Unfähigkeit, ist eindeutig krankheitsbedingt, nicht in der Lage, sich selbst auch nur ansatzweise unter Kontrolle zu bringen, der Antragsteller ist unbeherrscht, Kurzschlußreaktionen, steigert sich in seiner Ablehnung und seinem Haß.
15.07.03. LA-03/00554-LA/vB, scheint völlig unbeherrscht und unkontrolliert zu agieren.
16.07.03 LA-03/00554-LA/vB, 16 F 229/03 UG, diesseitiger Einschätzung, nicht in der Lage, den vorliegenden Prozeß zu führen
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert nicht offen und nicht transparent, ob es sich möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven nehmen kann, an denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung, Nicht-Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang mit den nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politisch/juristischen Position bei der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene, besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsauschluss veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Die Rechtsanwaltskammer mit Herrn Duin für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sagt am 09.01 2001 AKTENZEICHEN Mu/Ab sowie wiederholt am 15.09.2003 AKTENZEICHEN Jo/Co offiziell aus, dass nicht die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester, sondern das Amtsgericht Wilhelmshaven für die unkorrekten Verfahrensweisen verantwortlich sei und reagiert damit auf die vom Niedersächsischen Justizministerium weitergeleitete Beschwerde gegen die unkorrekten Verfahrensweisen der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester.
Die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven wie in der Hickman-Fallstudie dokumentiert, dass Schwierigkeiten für den "Laien (18. Juli 2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG)" und für den "gesunden Menschenverstand (16. Juli 2003 AKTENZEICHEN 16. F 229/03 UG)" bestehen würden, das Engagement, die Initiativen und die Aktivitäten des zurückgebliebenen ausländischen Kindesvaters nachzuvollziehen und zu verstehen.
Zudem hat die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester wie mehrfach in der Hickman-Fallstudie dokumentiert ihr enormes Interesse an der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik von Kinderrechten und Menschenrechten sowie von Kindesentführung und Umgangsboykott im deutschen familienrechtspolitischen Kontext zum Ausdruck gebracht.
Zudem hat die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester wie mehrfach in der Hickman-Fallstudie dokumentiert ihr enormes Interesse an der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik von Kinderrechten und Menschenrechten sowie von Kindesentführung und Umgangsboykott im deutschen familienrechtspolitischen Kontext zum Ausdruck gebracht.
Die vorliegende Online-Dokumentation dient gemäß der offiziellen Empfehlung der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester und der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg unter anderem dazu, dem "Laien" und dem "gesunden Menschenverstand" die rechtspolitischen Aktivitäten und Initiativen des Kindesvaters Michael Hickman mit Orientierung auf Achtung und Erhaltung von Kinderrechten und Menschenrechten verständlich zu machen.

4.) Verfassungskonforme Richtline zum Schutz der deutschen Verfassung und der Menschenrechte
Die vorliegende Online-Dokumentation ist ein demokratisch legitimiertes Mittel für politische und juristische Initiativen, die in rechtskonformer sowie verfassungskonformer Weise und Zielsetzung die Wiederherstellung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in der deutschen familienrechtspolitischen Rechtswirklichkeit anstreben. Die beschriebenen Funktionalitäten der vorliegenden Online-Dokumentation basieren auf den nachfolgend angeführten demokratischen, rechtsstaatlichen Prinzipien des Deutschen Grundgesetzes.
Deskriptive Funktionalität :
Dokumentation und Berichterstattung zur Situation der Kinderrechte, Menschenrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland.
Informative Funktionalität :
Dokumentation und Berichterstattung für rechtspolitische Bewußtseinsbildung, Öffentlichkeits- und Medienarbeit.
Nachhaltigkeits-Funktionalität :
Berichterstattung mit Analyse-/Evaluierungs-Dokumentation zur nachhaltigen Archivierung.
Beweisführungs-Funktionalität :
Bestandteil des Beweis-und Referenzmaterials zur Hinzufügung zu den offiziellen Akten der jeweiligen politischen und juristischen Initiativen in der Hickman-Fallstudie (siehe dazu auch 2. Offizielle Empfehlung von Mitgliedern der deutschen Regierung).
Handhabungs-Funktionalität :
Effektiver und benutzerfreundlicher Zugang zu Informationen und zur umfangreichen Dokumentation aus der Hickman-Fallstudie.
Verfassungsrechtliche Grundsätze :
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
Artikel 65
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
Artikel 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

5.) Haftungsausschluss
5.1) Rechtskonstruktion
Mit dem Urteil 10 C 317/99 des Amtsgerichts Charlottenburg
vom 27.03.2000 sind die Interessen der Meinungsfreiheit und des Opferschutzes höher anzusiedeln als eine eventuelle Persönlichkeitsverletzung und gebieten daher die Benennung von Unrecht mit Tatvorwurf und Namen der Tatperson im Rahmen eines Internetauftritts mit der juristischen Konsequenz, dass der Datenschutz der Tatperson gegenüber dem Opferschutz zurücktreten muss. Dies wird dadurch gewährleistet - so das Amtsgericht Charlottenburg - dass eine Diffamierungsabsicht ohne thematischen Bezug im Internetauftritt nicht erkennbar ist.
Bei der vorliegenden Online- bzw. Offline-Dokumentation in Hypertextform handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die grundsätzlich dem Schutz des Art. 5 Abs 1 GG unterliegt und vorrangigen Schutz genießt.
Zwar findet die Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Art 5 Abs. 2 GG ihre Grenze im Recht der persönlichen Ehre. Der Ausgleich dieser beiden grundrechtlich geschützten Rechtsgüter erfolgt aber durch eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe. Die Grenze der Meinungsfreiheit stellt daher die Schmähkritik dar, wenn also nicht mehr die geistige Auseinandersetzung, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 1991, 95). Eine solche Schmähung der benannten Personen durch die vorliegende Online- bzw. Offline-Dokumentation
ist jedoch nicht dargetan.
Das Verhalten der in der hypertextuellen Online- bzw. Offline-Dokumentation benannten Personen stellt sich selbst als Eingriff in die persönliche Sphäre von Mitmenschen dar. Hieraus ergeben sich dann auch Einschränkungen ihres ausschließlichen Bestimmungsrechts über ihren Privatbereich (BVerfG NJW 1973, 1226, 1228).
Grundsätzlich gilt, dass bei der Berichterstattung und Dokumentation über aktuelle und potentielle gesellschaftliche sowie individuelle Gefahren einerseits und über Schutz der bereits existierenden Opfer bzw. potentiellen Opfer andererseits das allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit höherrangig dem Persönlichkeitsschutz vorzuziehen ist.
Um so dem Opferschutz und der Vorbeugung Rechnung zu tragen, befinden sich die präsentierten Ereignisse, Handlungs- und Verhaltensweisen eindeutig im Zusammenhang mit der Wirklichkeit. Mit den zu Grunde liegenden Beweggründen der vorliegenden Berichterstattung handelt es sich weder um eine Rufschädigung, Herabwürdigung, Diskreditierung, Beleidigung, Verleumdung noch um einen Rachefeldzug.
Aus dem Zusammenhang der Veröffentlichung ergibt sich, dass es Inhaber des Webauftritts und Redaktion des Webauftritts vornehmlich darauf ankommt, Kinder, Eltern und Großeltern vor weiteren Schäden durch Faustrecht und Behördenwillkür zu beschützen.
Ferner ist in den letzten Jahren aufgrund einer fortgeschrittenen Sensibilisierung der breiteren Öffentlichkeit und der Medien für das Thema des Kindesmissbrauchs durch Kindesentführung und Umgangsboykott in deutschen familienrechtspolitischen Zusammenhängen auch ein verstärktes Interesse der Öffentlichkeit an der entsprechenden Benennung solchen Unrechts zu verzeichnen.
Bei der vorliegenden hypertextuellen Online- bzw. Offline-Dokumentation handelt es sich nicht um einen digitalen Pranger außerhalb der Rechtsordnung. Die vorliegende Berichterstattung und Dokumentation bildet Ereignisse und Abläufe in der deutschen Rechtswirklichkeit in familienrechtspolitischen Zusammenhängen ab.
Im Informationszeitalter ist die vorliegende hypertextuelle Online- bzw. Offline-Dokumentation ein Mittel der Sachverhaltsausforschung und Rechtsfindung und dient der Wahrheitsfindung mittels sachlicher Darstellung.
Bezüglich der individuellen behördlichen Kanäle und Kompentenzbereiche sowie der Interaktion von deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden dokumentiert die vorliegende hypertextuelle Online- bzw. Offline-Dokumentation die Erforschung von Ursache/Wirkung bei Ereignissen und Verhaltensmustern im deutschen familienrechtspolitischen Kontext von Kindesentführung und Umgangsboykott. Während die zurückgebliebene Umgebung namentlich benannt wird, wird auf die Namensbenennung der involvierten Opfer-Kinder sowie der Personen des inneren Kreises der Entführungs- bzw. Entfremdungsumgebung verzichtet.
Dies schließt den Umstand aus, dass Personen aus dem inneren Kreis der Entführungs- bzw. Entfremdungsumgebung sich selbst öffentlich benannt haben, z.B. mit politischen Initativen in Petitionen bei Parlamenten, oder dass Personen aus dem inneren Kreis der Entführungs- bzw. Entfremdungsumgebung bereits in zitierten Medienberichten namentlich benannt wurden.

5.2) Inhalt
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

5.3) Linkhaftungsausschluss
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss.
Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

5.4) Gegen nationalsozialistisches Gedankengut und dessen Wiederbelebung
Mit dem Urteil vom 23. Dezember 2002 - 631 QS 62/02 - hat das Landgericht Hamburg ausgehend vom strafrechtlichen Verfahren 7101 AR 54/02 gegen den deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder - Strafrechtliche Verfolgung nach StGB § 108a, geflissentliches Engagement in der arglistigen Täuschung der Wähler während des Wahlkampfes 2002, damit diese über den Inhalt seiner Erklärung zum Thema Kinder und Familie bei der Stimmabgabe am Wahltag 2002 irren - entschieden, dass das Zeichen des FemiNazi-Hakenkreuzes im ausdrücklichem textuellen Kontext, der sich gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischem Gedankengut richtet, verfassungskonform ist. Dies wird dadurch gewährleistet, so das Landgericht Hamburg, dass die FeminNazi-Zeichen inhaltlich verwandt werden, um das feminazistische System welches - ebenso wie einst die Nazis - die Welt im Würgegriff halte, anzuprangern.
Der Antragsteller und Autor manifestiert und erklärt hiermit ausdrücklich, sich mit seiner Person und seinen Inhalten für den politischen Frieden, für politische Freiheit und gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen, sowie gegen nationalsozialistisches Gedankengut und dessen Wiederbelebung einzusetzen.
Der Autor manifestiert und erklärt hiermit ausdrücklich in Übereinstimmung mit dem Widerstandsrechts der Verfasssung zum Erhalt von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland sich gegen die Ideologie des Führers Adolf Hitler auszusprechen und einzusetzen.
Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703, 704.

 

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom
Justizministerium Niedersachsen,

Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersäschischen Jusitzministeriums beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/ index.html

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/ index.html

 

Sehr geehrter Herr Eberhard Menzel, Oberbürgermeister von Wilhelmshaven,

Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden rechtspolitischem Vorgang in die Internet-Präsenz der Stadt Wilhelmshaven beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/ index.html


Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman


Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions



Verwandte Themen :