An das Amtsgericht Wilhelmshaven
05.10.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 192

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Wallnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de, info@frauke-heiligenstadt.de

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: +49 30 22073101
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
President@po.gov.za

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland

5. Oktober 2003

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven unter der moralisch politischen Verantwortung von Direktor Kahlen und dem stellvertretenden Direktor Schröder, beim Jugendamt Wilhelmshaven unter der moralisch politischen Verantwortung von Direktor Jürjens und dem stellvertretenden Direktor Viering sowie bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der moralisch politischen Verantwortung von Frau Kappe, Herrn Hofmann und Herrn Janssen (wobei die hier genannten sozialen und administrativen Behörden der moralisch politischen Verantwortung von Oberbürgermesiter Eberhard Menzel unterstehen) als weitere Beweisführung und zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und manipuliert, z.B. bei den juristischen, sozialen und administrativen Behörden von Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/ index.html

 

Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhelmshaven

Sehr geehrter Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Sehr geehrter Herr Schröder, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Amtsgericht Wilhelmshaven,

Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung, vgl. dazu die unter 1, 1a), 1b), 1c), 1d), 1e) angeführten Erläuterungen, werden hiermit sowohl in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom 14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003) sowie in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von § 339, § 263 StGB sowie § 839 BGB Artikel 34 des Grundgesetzes Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung eingereicht. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Umständen vorsätzlich in den zuvor benannten strafrechtlich relevanten Tatbeständen engagiert.
Profiling des
deutschen Famiienrichters Staubwasser
Im Vergleich zwischen der Vor-Weimarer Epoche, der Weimarer Epoche, des Nazi-Regimes, des DDR-Regimes und der politischen Justiz der BRD zeigen sich verblüffende Ähnlichkeiten in der Mentalität und im Selbstverständnis der Justiz wie in der Anwendung juristischer Methoden auf politische oder halbpolitische Probleme: auch hier wird jene Kontinuität, jenes Fortbestehen vordemokratischer Denkweisen unter der Oberfläche scheinbar demokratischer Formen sichtbar.
Im übergreifenden Vergleich zwischen verschiedenen Staats- und Gesellschaftsformen unter verschiedenen Ideologien vollziehen sich Mentalitäts- und Verhaltensmuster hinter der Fiktion vom unpolitischen, überparteilichen Charakter der Justiz als einer der eigenen, unabhängigen Gewalt. In Wahrheit gehört die Justiz nicht nur in der Demokratie, sondern ebenso mehr noch in vordemokratischen und undemokratischen Staats- und Gesellschaftsformen zum wesentlichen Teil des politischen zu, ja, sie muß dort als durchaus politische Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich ganz besonders für die Beurteilung und Behandlung politischer Vorgänge: also politische Justiz im engeren Sinne. Es gilt aber auch scheinbar für ferner liegende Gebiete juristischer Aktivität, insofern sie in einer Beziehung zu der Entwicklung der gesellschaftlichen Realität stehen. Die Fiktion vom überparteilichen Charakter der Justiz verdeckt die Tatsache, dass die Beamten und gerade die Juristen in ihrem Verhalten, in ihrer Tätigkeit, in ihren Entscheidungen doch wesentlich abhängig sind von politischen Einflüssen und sozialer Herkunft. Ihre Staatsauffassung, ihr politisches Bewußtsein ist im systemübergreifenden Vergleich auf vordemokratische Werte hin orientiert geblieben; sie vermögen es nicht, ihre Theorie und ihre Praxis in dem sozialen und politischen Zusammenhang zu sehen, der ihnen durch die Demokratisierung Deutschlands vorgeben ist.
Tatsächlich tritt in der Durchführung dieser politischen Prozesse eine Tendenz zur Ermessensentscheidung und Ermessensüberschreitung hervor, die oft durch einseitige politische Orientierung der Richter bedingt ist. In zahlreichen Fällen ist die Haltung der Justiz wie auch ihr Einfluß auf die politische Atmosphäre der Öffentlichkeit durch diverse Methoden von Akten- und Verfahrensmanipulation gegen Demokratie und Gewaltenteilung wirksam geworden. Die innere Einstellung dieser Richtercharaktere zum demokratischen Rechtsstaat führt zu Verfahrensweisen und Urteilen, die von Vor-Urteilen mitbestimmt sind.
Es ist nichts Neues, dass deutsche Richter und deutsche Juristen die deutsche Verfassung und die bestehenden deutschen Gesetze aus diversen Interessen verletzen, wie Herrschaftsinteressen, ökonomische Interessen, politische Interessen, Karriere-Interessen, Kastengeist, etc.
Deutsche Richter und Juristen machen Politik, obwohl ihre Aufgabe entsprechend der demokratischen Gewaltenteilung offiziell ist, die politischen Staatsgewalten zu überwachen und zu kontrollieren.
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus gefördert.
Deutsche Richter und Juristen haben mit dem deutschen Justizapparat einerseits als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung der propagierten politischen Ziele als auch andererseits zur Unterdrückung und Ausschaltung von Widerstand und Opposition dem Führer Adolf Hitler willig gedient.
Deutsche Richter und Juristen haben sich gegenseitig gedeckt als es um die Verantwortungsübernahme für die Deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit ging.
Der anschließende Hochverratsprozeß gegen Hitler, Ludendorff und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten durften Propagandareden gegen die Republik und ihre Politiker halten; der Ankläger agierte eher als Verteidiger. Am 1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen, Hitler erhielt fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung nach sechs Monaten, die übrigen Angeklagten kamen mit noch geringeren Strafen davon. Das Gericht lehnte es ausdrücklich ab, den NSDAP-Führer gemäß den Bestimmungen des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats verurteilten Ausländer nach Österreich abzuschieben: Bei einem Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler" und der sich durch "rein vaterländischen Geist und edelsten Willen" auszeichne, komme diese Maßnahme nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm
In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel der nationalsozialistischen Weltanschauung ansieht, ist das Gesetz Plan und Wille des Führers...Der deutsche Rechtswahrer ist heute Mitarbeiter des Führer. Nationalsozialistisches Recht und Plan und Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten erkannt und gewahrt werden. Der Führer ist nicht Staatsorgan, sondern oberster Gerichtsherr der Nation und höchster Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
- "Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen: das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite, stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs. Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler - Mörder im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik 5/1994, S. 169
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser folgende eklatant widersprüchliche Verhaltens- und Verfahrensweisen :
Wie dokumentiert und bewiesen beim Amtsgericht Wilhelmshaven, vgl. Hickman-Fallstudie und Verfahrensgeschichte, stehen die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser im krassen Widerspruch zu den staatlichen Verpflichtungen Deutschlands im völkerrechtlichen Kontext :
--- der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
--- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
--- der UN-Kinderrechtskonvention
--- des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung
--- Konvention zum Umgang mit Kindern des Europarates

Widersprüchliche Aussagen und Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie sich der deutsche Famlienrichter Staubwasser in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder selbst widerspricht.
Am 01.03.02 wird im familienpsychologischen Gutachten zur Frage der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts für die beiden nach Deutschland verbrachten Kinder in 16 F 605/00 UG durch die psychologische Sachverständige ausgesagt :
Die Spannungseskalation der letzten Zeit und der damit verbundene Kontaktabbruch zum Vater entspricht keineswegs dem Kindeswohl.
Aber auch beschlossener Ausschluß des Umgangsrechts zwischen Vater und Söhnen dient nicht dem kindeswohl, da er mithelfen würde, die eingetretene Entfremdung zu festigen. Auch ein zeitlich begrenzter Ausschluß von Umgangskontakten birgt immer die deutliche Gefahr in sich, daß später Eltern-Kind-Kontakte konfliktbeladen bleiben und wahrscheinlich auf weitere Sicht ein dauerhafter Abbruch stattfindet.
Die Weigerung eines Elternteils, an diesem Prozeß des Spannungsabbaus mitzuwirken, ist als Einschränkung der erzieherischen Kompetenz zu werten.
Konkret wird vorgeschlagen, die Regelung des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge noch sechs Monate hinauszuschieben. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Kindeseltern im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Familienberatung/-therapie über erste Ergebnisse und vielleicht mögliche Weichenstellungen für ein konfliktärmeres Miteinander berichten können.
Im offiziellen Protokoll erstellt vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Gerichtsverhandlung am 04.09.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/ 00 UG, über das der Antragsteller zusammen mit der Gerichtsentscheidung AKTENZEICHEN 16 F 605/ 00 UG datiert auf den 04.10.2003 am 23.10.2003 in Kenntnis gesetzt wurde, führt die psychologische Sachverständige Warhonowicz folgendes aus :
Zur Sache möchte ich folgendes ausführen:
Zunächst möchte ich sagen, dass es für Kinder in diesem Alter sehr wichtig ist, dass sie Kontakt zu beiden Eltern haben.
Die Sachverständigten erklärte auf Fragen des Gerichts:
Wenn ich danach gefragt werde, ob die Tatsache, dass die Kindesmutter ein der vorgeschlagenen Vereinbarungen nicht zustimmen will kindeswohlgefährdende Aspekte zu nehmen sind, möchte ich folgendes sagen:
Sicherlich ist es so dass die Erziehungsberechtigten im Hinblick auf den Punkt Bindungstoleranz gehalten sind, Kontakte zum anderen Elternteil zu fördern. Tun sie dies nicht, ist das sicherlich ein Markel in der Erziehungskompetenz.
Im Beschluss 16 F 605/00 UG datiert auf den 04.10 2002 veröffentlicht der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven die folgende Aussage über den Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie zum Umgang mit den Kindern :
Hinsichtlich der Dauer der Aussetzung folgt das Gericht der Einschätzung der Sachverständigen. Eine längerfristige Aussetzung konnte nicht angeordnet werden. Wie die Sachverständige überzeugend darlegt, entspricht der derzeitige Kontaktabbruch zum Vater nicht dem Kindeswohl.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und anschließend der Umgang für ein weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt wird für Umgang, der zuvor über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen Umgangsaussetzung begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser, dass eine Aussetzung des Umgangs für mehr als ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd sei, um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und erneut die Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern.
Zusätzlich hat der deutsche Famlienrichter Staubwasser wie dokumentiert weder Schamgefühle noch Gewissensbisse die Benennung "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse zu jonglieren, während der deutsche Familienrichter Staubwasser bis zum heutigen Tag verweigert, die offiziellen Anträge auf Klärung des Begriffsinhalts und der Definition des Kindeswohls zu beantworten.
Eine Analyse der Fallstudie und der Verfahrensgeschichte, wie vom deutschen Familienrichter Staubwasser durchgeführt, ist die ultimative Zielsetzung des deutschen Familienrichters Staubwasser wie dokumentiert, Selbstkorrektur und somit den Rechtsschutz vor dem Richter zu verweigern, was eindeutig die demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien verletzt, als auch den Umgang mit nach Deutschland verbrachten binationalen Kindern mit allen Mitteln zu behindern und zu verhindern, was eindeutig die nationalen und internationalen gesetzlichen Verpflichtungen verletzt.
Wie dokumentiert ist der deutsche Familienrichter Staubwasser weder interessiert eine Lösung für den Elternkonflikt zu finden, noch einen gerechten Ausgleich zwischen den auf dem Spiel stehenden Interessen zu schaffen, noch das Kinderrecht auf beide Elternteile und das Elternrecht auf Pflege und Erziehung in seiner familienrechtspolitischen Praxis umzusetzen.

Politische Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
Im Beschluss 16 F 605/00 UG vom 04.10 2002 veröffentlicht der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven die folgende Aussage über den Antragsteller und ausländischen Kindesvater :
Bedenken gegen die Verfahrensfähigkeit des Antragstellers haben sich insbesondere vor dem Hintergrund des vorliegenden Gutachtens nicht ergeben, so dass der Anregung der Antragstellerin in deren Schriftsatz vom 18.12.2000 nicht weiter nachgegangen werden musste.
Nachdem sich der Antragsteller wie dokumentiert und bewiesen in mehreren juristischen und politischen Initiativen sowie in Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung und Umgangsboykott unter Amtsmissbrauch, sowie gegen Kindesmissbrauch und Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Behörden auf nationaler und internationaler Ebene engagiert hat (inklusive unmittelbarer juristischer und politischer Initiativen gegen unkorrekte Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser selbst), gibt der deutsche Familienrichter Staubwasser in seiner Entscheidung vom 23.09.2003 nunmehr dem beauftragten Gutachter Dr. Winterscheid (der das Vorliegen von PAS bei den in 1995 nach Deutschland verbrachten Kindern überprüfen sollte) mittels der Strategie der Fernsteuerung des psychologischen Sachverständigengutachtens auf, die Prozessfähigkeit des Antragstellers und ausländischen zurückgeblieben Kindesvaters zu überprüfen.
Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers und ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden anzustreben.
Hinsichtlich der dokumentierten Maßnahmen der politischen Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser dokumentiert das Amtsgericht Wihlemshaven eine geschichtlichen Ablauf mit einer Steigerung der Härte der Maßnahmen.
Zunächst wendet der deutsche Familienrichters Staubwasser Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsstrategien an, um den Antragsteller und ausländischen Kindesvater dazu zwingen, dass er seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörde widerrufen und in Zukunft von derartiger Kritik ablassen soll.
Dann versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Verfahren so lange zu verzögern bis der Antragsteller und ausländische Kindesvater möglichst aus Deutschland abgeschoben ist.
Nachdem diese Methoden des deutschen Familienrichters Staubwasser keine Wirkung gezeigt haben, versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser, obwohl er sich damit selbst widerspricht, den Antragsteller und ausländischen Kindesvater als prozessunfähig zu erklären.
Dazu bedient der deutsche Familienrichter Staubwasser sich mittels der Beauftragung eines neuen psychologischen Gutachtens, obwohl er sich damit selbst widerspricht, um dem beauftragten psychologischen Gutachter dahingehend zu steuern, dass er statt die Kinder um die es geht, den Antragsteller auf Prozessfähigkeit überprüfen soll.
Wie dokumentiert verletzt der deutsche Familienrichter Staubwasser die Zivilprozessordnung. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert (datiert den 23.09.2003) auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Beschwerdeinstanz, d.h. das Oberlandesgericht Oldenburg, mit der Unterstellung, dass der Antragsteller mutmaßlich "prozessunfähig" sei, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, inklusive Beschwerdeverfahren gegen seine unkorrekten Verfahrensweisen der vorsätzlichen Verfahrensverzögerung zu seinem Vorteil beeinflußen will.
Alleine der Umstand des zweiten in Auftrag gegebenen Gutachtens ist ein weiterer Beweis der Zielsetzungen des deutschen Familienrichter Staubwasser, der aus politisch/ökonomischer Motivation den Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern auf alle Fälle verhindern will. Denn gemäß des ersten Gutachtens, auf dass der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Entscheidung basiert, hätte der deutsche Familienrichter Staubwasser im chronologischen Ablauf der vorliegenden Verfahrensgeschichte spätestens jetzt den Umgang mit den Kindern sicher stellen müssen. Der deutsche Familienrichter Staubwasser beweist mit seinen Verfahrensweisen, dass er das erste Gutachten als nicht brauchbar für seine politisch/ökonomischen Zielsetzungen beurteilt, und dass er aus diesem Grund ein zweites Gutachten in Auftrag gibt, um Akte und Verfahren hinsichtlich seiner Zielsetzungen besser manipulieren zu können, anstatt sich gemäß seiner offiziellen Verpflichtung um die Kinder und um das Kindeswohl zu kümmern.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven veröffentlicht diese Entscheidung datiert auf den 23.09.2003, unmittelbar nachdem mehrere offizielle Beschwerden gegen Verfahrensverzögerung seit der Benennung des Gutachters zwei Monate zuvor, der Antrag auf Ablehnung des Gutachters auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser sowie am 22. 09.2003 eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven beim Oberlandesgericht Oldenburg eingereicht wurde.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser darauf verzichtet, den Antragsteller und Kindesvater als "prozessunfähig" darzustellen, als der deutsche Familienrichter Staubwasser am 19.08.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG die Informationsanfrage an den Antragsteller und Kindesvater stellt, ob die Anträge mit der Überschrift "Rechtsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs" aus den aufgelisteten Schriftsätzen des Antragstellers "als Anträge auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet werden sollen."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst beweist, nunmehr den Vorwurf der "Prozessunfähigkeit" gegen den Antragsteller und Kindesvater als "Notausgang" einzusetzen, unmittelbar nach der offiziellen Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, um damit zu vermeiden, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser die Verantwortung für seine eigenen unkorrekten Verfahrensweisen übernehmen muss.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser versucht den Antragsteller als "prozessunfähig" darzustellen, während der Antragsteller und ausländische zurückgebliebene Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu arrangieren.

Schlußfolgerung zu den dokumentierten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
Die dokumentierten Verfahrensweisen des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott am Amtsgericht Wilhelmshaven und insbesondere des deutschen Familienrichters Staubwasser tragen alle Merkmale der "typischen deutschen politischen Justiz" und sind somit im demokratischen und rechtsstaatlichen Gebilde in Frage zu stellen.
Diese in Frage zu stellenden Verfahrensweisen eines deutschen Familienrichters führen in der logischen juristischen Konsequenz der Überprüfung auf dem ordentlichen Rechtsmittelweg.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine psychologische Untersuchung der demokratischen Gesinnung sowie des Charakterprofils des deutschen Familienrichters Staubwasser ordnungsgemäß zu erstellen.
Hinsichtlich des wirtschaftlichen Schadens wird zum gegebenen Zeitpunkt und an gegebener Stelle mittels Rechnungsprüfung und Kosten-Nutzen-Rechnung zu überprüfen sein, was die dokumentierten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven und des deutschen Familienrichters Staubwasser dem Steuerzahler gekostet haben.
Formalitäten
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert bereits, dass in den vorliegenden Verfahren und Beschlüssen zu internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott Online-Dokumente verwendet werden und somit Internet als neues Medium als Gerichtsdokument neben den Printdokumenten in den laufenden Verfahren akzeptiert werden.
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Familienrichters Staubwasser und des Amtsgerichts Wilhelmshaven ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven die vorliegende Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die vorliegenden strafrechtlichen Verfahren einzubeziehen.
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sind in der Vorprojektierungsphase.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar: :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html

http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html

http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html

Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/ag_whv.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/judicial/ag_whv.html

Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseite zur Politischen-Juristischen Zulässigkeit und Gültigkeit des vorliegenden Beweis- und Referenzmaterials ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/general_docs/vaild/valid_index.html

Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman


Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions


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