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Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung
in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler
Kindesentführung nach Deutschland
5. Oktober 2003
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
unter der moralisch politischen Verantwortung von Direktor
Kahlen und dem stellvertretenden Direktor Schröder, beim
Jugendamt Wilhelmshaven unter der moralisch politischen Verantwortung
von Direktor Jürjens und dem stellvertretenden Direktor
Viering sowie bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
unter der moralisch politischen Verantwortung von Frau Kappe,
Herrn Hofmann und Herrn Janssen (wobei die hier genannten
sozialen und administrativen Behörden der moralisch politischen
Verantwortung von Oberbürgermesiter Eberhard Menzel unterstehen)
als weitere Beweisführung und zur Einrichtung einer unabhängigen
Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert,
verschleppt und manipuliert, z.B. bei den juristischen, sozialen
und administrativen Behörden von Wilhelmshaven zu internationaler
Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott,
während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor
dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt
?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die
aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen
Vorgang in die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages
beantragt.
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/
index.html
Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhelmshaven
Sehr geehrter Herr Kahlen, Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Sehr geehrter Herr Schröder, stellvertretender Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
Unter Bezugnahme auf die vorliegende, erläuterte Begründung,
vgl. dazu die unter 1, 1a), 1b), 1c), 1d), 1e) angeführten
Erläuterungen, werden hiermit sowohl in Übereinstimmung
mit der offiziellen Richtlinie des Bundesministeriums der
Justiz (AKTENZEICHEN R B 3 - zu: 9311/22-2-23 335/2033 vom
14. April 2003) als auch in Übereinstimmung mit der offiziellen
Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums (AKTENZEICHEN
4121 E -S4. 54/03 vom 11.02.2003 und vom 01. August 2003)
sowie in Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung
Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven direkt beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim politisch und moralischen verantwortlichen Direktor
des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen auf Grund von
§ 339, § 263 StGB sowie § 839 BGB Artikel 34
des Grundgesetzes Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung
eingereicht. Damit ist vorliegend auf dem ordentlichen Rechtswege
zu prüfen, ob sich hier der deutsche Familienrichter
Staubwasser unter Umständen vorsätzlich in den zuvor
benannten strafrechtlich relevanten Tatbeständen engagiert.
Profiling des
deutschen Famiienrichters Staubwasser
Im Vergleich zwischen der Vor-Weimarer Epoche, der Weimarer
Epoche, des Nazi-Regimes, des DDR-Regimes und der politischen
Justiz der BRD zeigen sich verblüffende Ähnlichkeiten
in der Mentalität und im Selbstverständnis der Justiz
wie in der Anwendung juristischer Methoden auf politische
oder halbpolitische Probleme: auch hier wird jene Kontinuität,
jenes Fortbestehen vordemokratischer Denkweisen unter der
Oberfläche scheinbar demokratischer Formen sichtbar.
Im übergreifenden Vergleich zwischen verschiedenen Staats-
und Gesellschaftsformen unter verschiedenen Ideologien vollziehen
sich Mentalitäts- und Verhaltensmuster hinter der Fiktion
vom unpolitischen, überparteilichen Charakter der Justiz
als einer der eigenen, unabhängigen Gewalt. In Wahrheit
gehört die Justiz nicht nur in der Demokratie, sondern
ebenso mehr noch in vordemokratischen und undemokratischen
Staats- und Gesellschaftsformen zum wesentlichen Teil des
politischen zu, ja, sie muß dort als durchaus politische
Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich ganz besonders
für die Beurteilung und Behandlung politischer Vorgänge:
also politische Justiz im engeren Sinne. Es gilt aber auch
scheinbar für ferner liegende Gebiete juristischer Aktivität,
insofern sie in einer Beziehung zu der Entwicklung der gesellschaftlichen
Realität stehen. Die Fiktion vom überparteilichen
Charakter der Justiz verdeckt die Tatsache, dass die Beamten
und gerade die Juristen in ihrem Verhalten, in ihrer Tätigkeit,
in ihren Entscheidungen doch wesentlich abhängig sind
von politischen Einflüssen und sozialer Herkunft. Ihre
Staatsauffassung, ihr politisches Bewußtsein ist im
systemübergreifenden Vergleich auf vordemokratische Werte
hin orientiert geblieben; sie vermögen es nicht, ihre
Theorie und ihre Praxis in dem sozialen und politischen Zusammenhang
zu sehen, der ihnen durch die Demokratisierung Deutschlands
vorgeben ist.
Tatsächlich tritt in der Durchführung dieser politischen
Prozesse eine Tendenz zur Ermessensentscheidung und Ermessensüberschreitung
hervor, die oft durch einseitige politische Orientierung der
Richter bedingt ist. In zahlreichen Fällen ist die Haltung
der Justiz wie auch ihr Einfluß auf die politische Atmosphäre
der Öffentlichkeit durch diverse Methoden von Akten-
und Verfahrensmanipulation gegen Demokratie und Gewaltenteilung
wirksam geworden. Die innere Einstellung dieser Richtercharaktere
zum demokratischen Rechtsstaat führt zu Verfahrensweisen
und Urteilen, die von Vor-Urteilen mitbestimmt sind.
Es ist nichts Neues, dass deutsche Richter und deutsche Juristen
die deutsche Verfassung und die bestehenden deutschen Gesetze
aus diversen Interessen verletzen, wie Herrschaftsinteressen,
ökonomische Interessen, politische Interessen, Karriere-Interessen,
Kastengeist, etc.
Deutsche Richter und Juristen machen Politik, obwohl ihre
Aufgabe entsprechend der demokratischen Gewaltenteilung offiziell
ist, die politischen Staatsgewalten zu überwachen und
zu kontrollieren.
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus
gefördert.
Deutsche Richter und Juristen haben mit dem deutschen Justizapparat
einerseits als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung
der propagierten politischen Ziele als auch andererseits zur
Unterdrückung und Ausschaltung von Widerstand und Opposition
dem Führer Adolf Hitler willig gedient.
Deutsche Richter und Juristen haben sich gegenseitig gedeckt
als es um die Verantwortungsübernahme für die Deutschen
Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit ging.
Der anschließende Hochverratsprozeß gegen Hitler,
Ludendorff und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten
durften Propagandareden gegen die Republik und ihre Politiker
halten; der Ankläger agierte eher als Verteidiger. Am
1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen, Hitler erhielt
fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung
nach sechs Monaten, die übrigen Angeklagten kamen mit
noch geringeren Strafen davon. Das Gericht lehnte es ausdrücklich
ab, den NSDAP-Führer gemäß den Bestimmungen
des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats verurteilten
Ausländer nach Österreich abzuschieben: Bei einem
Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler"
und der sich durch "rein vaterländischen Geist und
edelsten Willen" auszeichne, komme diese Maßnahme
nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen
Bildung (Heft 261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm
In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel der nationalsozialistischen
Weltanschauung ansieht, ist das Gesetz Plan und Wille des
Führers...Der deutsche Rechtswahrer ist heute Mitarbeiter
des Führer. Nationalsozialistisches Recht und Plan und
Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten
erkannt und gewahrt werden. Der Führer ist nicht Staatsorgan,
sondern oberster Gerichtsherr der Nation und höchster
Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes,
Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten
und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr
mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
- "Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen:
das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten
und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut
haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller
Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit
des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und
als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite,
stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn
und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung
Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu
sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen,
wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst
beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland
Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen
nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs.
Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler - Mörder
im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik
5/1994, S. 169
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert mit dem
deutschen Familienrichter Staubwasser folgende eklatant widersprüchliche
Verhaltens- und Verfahrensweisen :
Wie dokumentiert und bewiesen beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
vgl. Hickman-Fallstudie und Verfahrensgeschichte, stehen die
Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
im krassen Widerspruch zu den staatlichen Verpflichtungen
Deutschlands im völkerrechtlichen Kontext :
--- der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten
--- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
--- der UN-Kinderrechtskonvention
--- des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche
Aspekte internationaler Kindesentführung
--- Konvention zum Umgang mit Kindern des Europarates
Widersprüchliche Aussagen und Verfahrensweisen des
deutschen Familienrichters Staubwasser
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie sich der
deutsche Famlienrichter Staubwasser in familiengerichtlichen
Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder
selbst widerspricht.
Am 01.03.02 wird im familienpsychologischen Gutachten zur
Frage der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
für die beiden nach Deutschland verbrachten Kinder in
16 F 605/00 UG durch die psychologische Sachverständige
ausgesagt :
Die Spannungseskalation der letzten Zeit und der damit
verbundene Kontaktabbruch zum Vater entspricht keineswegs
dem Kindeswohl.
Aber auch beschlossener Ausschluß des Umgangsrechts
zwischen Vater und Söhnen dient nicht dem kindeswohl,
da er mithelfen würde, die eingetretene Entfremdung zu
festigen. Auch ein zeitlich begrenzter Ausschluß von
Umgangskontakten birgt immer die deutliche Gefahr in sich,
daß später Eltern-Kind-Kontakte konfliktbeladen
bleiben und wahrscheinlich auf weitere Sicht ein dauerhafter
Abbruch stattfindet.
Die Weigerung eines Elternteils, an diesem Prozeß des
Spannungsabbaus mitzuwirken, ist als Einschränkung der
erzieherischen Kompetenz zu werten.
Konkret wird vorgeschlagen, die Regelung des Umgangsrechts
und der elterlichen Sorge noch sechs Monate hinauszuschieben.
Zu diesem Zeitpunkt sollten die Kindeseltern im Zusammenhang
mit der vorgeschlagenen Familienberatung/-therapie über
erste Ergebnisse und vielleicht mögliche Weichenstellungen
für ein konfliktärmeres Miteinander berichten können.
Im offiziellen Protokoll erstellt vom deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Gerichtsverhandlung
am 04.09.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/ 00 UG, über das
der Antragsteller zusammen mit der Gerichtsentscheidung AKTENZEICHEN
16 F 605/ 00 UG datiert auf den 04.10.2003 am 23.10.2003 in
Kenntnis gesetzt wurde, führt die psychologische Sachverständige
Warhonowicz folgendes aus :
Zur Sache möchte ich folgendes ausführen:
Zunächst möchte ich sagen, dass es für Kinder
in diesem Alter sehr wichtig ist, dass sie Kontakt zu beiden
Eltern haben.
Die Sachverständigten erklärte auf Fragen des
Gerichts:
Wenn ich danach gefragt werde, ob die Tatsache, dass die
Kindesmutter ein der vorgeschlagenen Vereinbarungen nicht
zustimmen will kindeswohlgefährdende Aspekte zu nehmen
sind, möchte ich folgendes sagen:
Sicherlich ist es so dass die Erziehungsberechtigten im Hinblick
auf den Punkt Bindungstoleranz gehalten sind, Kontakte zum
anderen Elternteil zu fördern. Tun sie dies nicht, ist
das sicherlich ein Markel in der Erziehungskompetenz.
Im Beschluss 16 F 605/00 UG datiert auf den 04.10 2002
veröffentlicht der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven die folgende Aussage über
den Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie
zum Umgang mit den Kindern :
Hinsichtlich der Dauer der Aussetzung folgt das Gericht
der Einschätzung der Sachverständigen. Eine längerfristige
Aussetzung konnte nicht angeordnet werden. Wie die Sachverständige
überzeugend darlegt, entspricht der derzeitige Kontaktabbruch
zum Vater nicht dem Kindeswohl.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie die familiengerichtlichen
Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder
über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt,
über den Zeitraum von einem Jahr der per Gerichtsbeschluss
angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und
anschließend der Umgang für ein weiteres halbes
Jahr willkürlich aussetzt wird für Umgang, der zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden
hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen Umgangsaussetzung
begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen
Familienrichter Staubwasser, dass eine Aussetzung des Umgangs
für mehr als ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd
sei, um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge
des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf
einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und erneut die
Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern.
Zusätzlich hat der deutsche Famlienrichter Staubwasser
wie dokumentiert weder Schamgefühle noch Gewissensbisse
die Benennung "Kindeswohl" kreuz und quer durch
seine Beschlüsse zu jonglieren, während der deutsche
Familienrichter Staubwasser bis zum heutigen Tag verweigert,
die offiziellen Anträge auf Klärung des Begriffsinhalts
und der Definition des Kindeswohls zu beantworten.
Eine Analyse der Fallstudie und der Verfahrensgeschichte,
wie vom deutschen Familienrichter Staubwasser durchgeführt,
ist die ultimative Zielsetzung des deutschen Familienrichters
Staubwasser wie dokumentiert, Selbstkorrektur und somit den
Rechtsschutz vor dem Richter zu verweigern, was eindeutig
die demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien verletzt,
als auch den Umgang mit nach Deutschland verbrachten binationalen
Kindern mit allen Mitteln zu behindern und zu verhindern,
was eindeutig die nationalen und internationalen gesetzlichen
Verpflichtungen verletzt.
Wie dokumentiert ist der deutsche Familienrichter Staubwasser
weder interessiert eine Lösung für den Elternkonflikt
zu finden, noch einen gerechten Ausgleich zwischen den auf
dem Spiel stehenden Interessen zu schaffen, noch das Kinderrecht
auf beide Elternteile und das Elternrecht auf Pflege und Erziehung
in seiner familienrechtspolitischen Praxis umzusetzen.
Politische Verfolgung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser
Im Beschluss 16 F 605/00 UG vom 04.10 2002 veröffentlicht
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
die folgende Aussage über den Antragsteller und ausländischen
Kindesvater :
Bedenken gegen die Verfahrensfähigkeit des Antragstellers
haben sich insbesondere vor dem Hintergrund des vorliegenden
Gutachtens nicht ergeben, so dass der Anregung der Antragstellerin
in deren Schriftsatz vom 18.12.2000 nicht weiter nachgegangen
werden musste.
Nachdem sich der Antragsteller wie dokumentiert und bewiesen
in mehreren juristischen und politischen Initiativen sowie
in Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott unter Amtsmissbrauch, sowie gegen Kindesmissbrauch
und Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Behörden
auf nationaler und internationaler Ebene engagiert hat (inklusive
unmittelbarer juristischer und politischer Initiativen gegen
unkorrekte Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser selbst), gibt der deutsche Familienrichter Staubwasser
in seiner Entscheidung vom 23.09.2003 nunmehr dem beauftragten
Gutachter Dr. Winterscheid (der das Vorliegen von PAS bei
den in 1995 nach Deutschland verbrachten Kindern überprüfen
sollte) mittels der Strategie der Fernsteuerung des psychologischen
Sachverständigengutachtens auf, die Prozessfähigkeit
des Antragstellers und ausländischen zurückgeblieben
Kindesvaters zu überprüfen.
Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt
der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen
und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen
sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers und
ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt
eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen
sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen Behörden anzustreben.
Hinsichtlich der dokumentierten Maßnahmen der politischen
Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
dokumentiert das Amtsgericht Wihlemshaven eine geschichtlichen
Ablauf mit einer Steigerung der Härte der Maßnahmen.
Zunächst wendet der deutsche Familienrichters Staubwasser
Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsstrategien an,
um den Antragsteller und ausländischen Kindesvater dazu
zwingen, dass er seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen Behörde widerrufen und in Zukunft von derartiger
Kritik ablassen soll.
Dann versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser seine
Verfahren so lange zu verzögern bis der Antragsteller
und ausländische Kindesvater möglichst aus Deutschland
abgeschoben ist.
Nachdem diese Methoden des deutschen Familienrichters Staubwasser
keine Wirkung gezeigt haben, versucht der deutsche Familienrichter
Staubwasser, obwohl er sich damit selbst widerspricht, den
Antragsteller und ausländischen Kindesvater als prozessunfähig
zu erklären.
Dazu bedient der deutsche Familienrichter Staubwasser sich
mittels der Beauftragung eines neuen psychologischen Gutachtens,
obwohl er sich damit selbst widerspricht, um dem beauftragten
psychologischen Gutachter dahingehend zu steuern, dass er
statt die Kinder um die es geht, den Antragsteller auf Prozessfähigkeit
überprüfen soll.
Wie dokumentiert verletzt der deutsche Familienrichter Staubwasser
die Zivilprozessordnung. Der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert (datiert den 23.09.2003)
auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser an die Beschwerdeinstanz, d.h. das Oberlandesgericht
Oldenburg, mit der Unterstellung, dass der Antragsteller mutmaßlich
"prozessunfähig" sei, wobei der deutsche Familienrichter
Staubwasser die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, inklusive
Beschwerdeverfahren gegen seine unkorrekten Verfahrensweisen
der vorsätzlichen Verfahrensverzögerung zu seinem
Vorteil beeinflußen will.
Alleine der Umstand des zweiten in Auftrag gegebenen Gutachtens
ist ein weiterer Beweis der Zielsetzungen des deutschen Familienrichter
Staubwasser, der aus politisch/ökonomischer Motivation
den Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern auf
alle Fälle verhindern will. Denn gemäß des
ersten Gutachtens, auf dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
seine Entscheidung basiert, hätte der deutsche Familienrichter
Staubwasser im chronologischen Ablauf der vorliegenden Verfahrensgeschichte
spätestens jetzt den Umgang mit den Kindern sicher stellen
müssen. Der deutsche Familienrichter Staubwasser beweist
mit seinen Verfahrensweisen, dass er das erste Gutachten als
nicht brauchbar für seine politisch/ökonomischen
Zielsetzungen beurteilt, und dass er aus diesem Grund ein
zweites Gutachten in Auftrag gibt, um Akte und Verfahren hinsichtlich
seiner Zielsetzungen besser manipulieren zu können, anstatt
sich gemäß seiner offiziellen Verpflichtung um
die Kinder und um das Kindeswohl zu kümmern.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
veröffentlicht diese Entscheidung datiert auf den 23.09.2003,
unmittelbar nachdem mehrere offizielle Beschwerden gegen Verfahrensverzögerung
seit der Benennung des Gutachters zwei Monate zuvor, der Antrag
auf Ablehnung des Gutachters auf Grund der Verletzung des
Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf Anhörung
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser sowie am 22.
09.2003 eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
beim Oberlandesgericht Oldenburg eingereicht wurde.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser darauf verzichtet, den Antragsteller
und Kindesvater als "prozessunfähig" darzustellen,
als der deutsche Familienrichter Staubwasser am 19.08.2003
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG die Informationsanfrage an den
Antragsteller und Kindesvater stellt, ob die Anträge
mit der Überschrift "Rechtsantrag auf Unterlassung
des möglichen Amtsmissbrauchs" aus den aufgelisteten
Schriftsätzen des Antragstellers "als Anträge
auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet werden
sollen."
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser selbst beweist, nunmehr den Vorwurf
der "Prozessunfähigkeit" gegen den Antragsteller
und Kindesvater als "Notausgang" einzusetzen, unmittelbar
nach der offiziellen Untätigkeitsbeschwerde gegen den
deutschen Familienrichter Staubwasser, um damit zu vermeiden,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser die Verantwortung
für seine eigenen unkorrekten Verfahrensweisen übernehmen
muss.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser versucht den Antragsteller als
"prozessunfähig" darzustellen, während
der Antragsteller und ausländische zurückgebliebene
Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes
kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu
arrangieren.
Schlußfolgerung zu den dokumentierten Verfahrensweisen
des deutschen Familienrichters Staubwasser
Die dokumentierten Verfahrensweisen des vorliegenden Falls
von internationaler Kindesentführung und anschließendem
Umgangsboykott am Amtsgericht Wilhelmshaven und insbesondere
des deutschen Familienrichters Staubwasser tragen alle Merkmale
der "typischen deutschen politischen Justiz" und
sind somit im demokratischen und rechtsstaatlichen Gebilde
in Frage zu stellen.
Diese in Frage zu stellenden Verfahrensweisen eines deutschen
Familienrichters führen in der logischen juristischen
Konsequenz der Überprüfung auf dem ordentlichen
Rechtsmittelweg.
Hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, eine psychologische Untersuchung der demokratischen
Gesinnung sowie des Charakterprofils des deutschen Familienrichters
Staubwasser ordnungsgemäß zu erstellen.
Hinsichtlich des wirtschaftlichen Schadens wird zum gegebenen
Zeitpunkt und an gegebener Stelle mittels Rechnungsprüfung
und Kosten-Nutzen-Rechnung zu überprüfen sein, was
die dokumentierten Verfahrensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven
und des deutschen Familienrichters Staubwasser dem Steuerzahler
gekostet haben.
Formalitäten
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert bereits, dass in
den vorliegenden Verfahren und Beschlüssen zu internationaler
Kindesentführung und Umgangsboykott Online-Dokumente
verwendet werden und somit Internet als neues Medium als Gerichtsdokument
neben den Printdokumenten in den laufenden Verfahren akzeptiert
werden.
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Familienrichters Staubwasser
und des Amtsgerichts Wilhelmshaven ergeht hiermit der offizielle
Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven die vorliegende
Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die vorliegenden
strafrechtlichen Verfahren einzubeziehen.
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen
Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender
wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten
und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist
unter den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sind in der Vorprojektierungsphase.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version
der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie
ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle
Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen
der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden
sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar: :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle
Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen
des Amtsgerichts Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL
im Internet abrufbar:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/ag_whv.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/judicial/ag_whv.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle
Version der Übersichtsseite zur Politischen-Juristischen
Zulässigkeit und Gültigkeit des vorliegenden Beweis-
und Referenzmaterials ist unter der folgenden URL im Internet
abrufbar:
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/general_docs/vaild/valid_index.html
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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