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6. October 2003
Leisten die Deutschen administrativen Behörden Beihilfe
zur Förderung von
internationaler Kindesentführung nach Deutschland ?
Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen
von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven.
Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhelmshaven
Unter Bezugnahme auf die Eingaben vom 2. September 2003 zu
den zuvor genannten Aktenzeichen "Einschüchterungs-,
Bedrohungs- und Nötigungsmethoden deutscher Behörden
gegen zurückgebliebene, ausländische Opfer-Elternteile
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland"
sowie zum offiziellen Rechtsantrag vom 2. September 2003 an
das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Eröffnung der Verfahren
gegen die Stadt Wilhelmshaven,
AKTENZEICHEN 32-10/04
Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 02.01.2003 und vom
08.09.2003, AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264), in dem Sie sich
persönlich und offiziell als die verantwortliche und
zuständige Person zur ordnungsgemäßen Aktenpflege
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei
der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme
wird begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde
mehrfach und auf vielfältige Weise agiert um zivilrechtliche,
strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott beeinflußt.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten
Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das
Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf
Ausstellung einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen
familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und
Umgangsboykott über Beeinflussung des Aufenthaltsstatus
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche
Benachteiligung von ausländischen Elternteilen und Großeltern
in deutschen Familienrechtssachen
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung
der Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil durch die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven während laufender deutscher familiengerichtlicher
Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz
"Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen
Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden
und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten
in Deutschland einzugreifen, um sowohl das rechtliche und
politische als auch das öffentliche Engagement für
Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören
und zu beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 25.09.03 beeinträchtigt die
Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit der Absicht der
Benachteiligung und Diskriminierung des ausländischen
Kindesvaters erneut laufende deutsche familiengerichtliche
Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott beim Amtsgericht Wilhelmshaven.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janssen
dokumentiert erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung
des Aufenthaltsstatus von den familiengerichtlichen Verfahren
abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
mit Herrn Janssen laufende innerstaatliche Verfahren beeinflußen
will, sondern die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
mit Herrn Janssen will auch wie dokumentiert laufende internationale
Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes
kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu
arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater laufende Verfahren am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gegen Deutschland auf Grund der unkorrekten
Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen und
administrativen Behörden hat.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
mit Herrn Janssen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs-
und Nötigungsmethoden gegen den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge
bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sowie für
die ordnungsgemäße Bearbeitung der vorliegenden
Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt
ist gemäß der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover
24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht
liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich
der Oberbürgermeister."
Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wurde bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über
Haftung und Entschädigung in der Dokumentation vom 28.
September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version
der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/admin/auslaend.html
Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wurde bereits auf die Integration der Online-Dokumentation
in die entsprechenden Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß
hingewiesen.
Offizielle Anträge an Herrn Janssen und die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit
der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß
mit dem offiziellen Briefpapier der Stadt Wilhelmshaven sowie
mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen
Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung
mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten
in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler
Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen
der Vereinten Nationen
a) Die noch ausstehenden und noch nicht beantworteten Anträge
sind offiziell und ordnungsgemäß zu beantworten.
b) Herr Janssen von der Ausländerbehörde hat offiziell
und ordnungsgemäß den Nachweis des fairen Verfahrens
durch die deutsche administrative Behörde, hier der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven, im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren
zu Kindesentführung und Umgangsboykott zu erbringen.
Dies bedeutet, dass anhand der Aktenlage und eigenständiger
Recherche des Herrn Janssen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ordnungsgemäß und substantiiert nachzuweisen
ist, dass die Ausländerbehörde im gerechten Ausgleich
dem deutschen Elternteil, der die Kinder nach Deutschland
verbringt und anschließend den Umgang boykottiert, genauso
viel Schwierigkeiten während der familiengerichtlichen
Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven bereitet, wie dem ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil.
c) Des Weiteren hat Herr Janssen von der Ausländerbehörde
ordnungsgemäß und substantiiert nachzuweisen, wann
und wie die Ausländerbehörde Wilhelmshaven den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil über die Verbringung
nach Deutschland und den Aufenthaltsort der binationalen Kinder
benachrichtigt hat, und inwiefern die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven verwaltungstechnische Maßnahmen getroffen
hat, um die Eingewöhnung und Entfremdung der binationalen
Kinder nach ihrer Verbringung nach Deutschland zu unterbinden
und Vorbereitungen für die Rückführung an ihrem
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland einzuleiten.
d) Herr Janßen von der Ausländerbehörde der
Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt die Aufenthaltserlaubnis
für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
zu verweigern, während... das Amtsgericht Wilhelmshaven
die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland
verbrachten Kinder über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich
verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr den per
Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang vorsätzlich nicht
vollstreckt und anschließend den Umgang für ein
weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt, der zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden
hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen Umgangsaussetzung
begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass eine Aussetzung
des Umgangs für mehr als ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd
sei, um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge
des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf
einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und um erneut
die Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern. Obwohl
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
ordnungsgemäß über diese Vorgänge mittels
der entsprechenden Akte informiert ist und zu offiziellen
Stellungnahmen aufgefordert wurde, reagiert Herr Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nicht auf
diese Anträge und erachtet die Verhaltensweisen des Amtsgerichts
Wilhelmshaven somit anscheinend als korrekt.
Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
hat offiziell und ordnungsgemäß zu klären,
ob Herr Janssen bzw. die Ausländerbehörde der Stadt
Wilhelmshaven bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven zusammenarbeitet oder ob sich Herr Janssen bzw.
die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven bzw.
der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven von den
Verfahrensweisen des deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven distanziert bzw. diese kritisiert.
e) Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
hat offiziell und ordnungsgemäß zu klären,
ob Herr Janssen bzw. die Ausländerbehörde der Stadt
Wilhelmshaven bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
die dokumentierten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als konform oder
als nicht-konform mit dem Ausländergesetz der BRD bewertet.
f) Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
hat offiziell und ordnungsgemäß zu klären,
ob die Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der
Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel
Beihilfe zur Förderung von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott leistet.
g) Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
hat offiziell und ordnungsgemäß zu klären,
ob die dokumentierten Verfahrensweisen der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung von
Herrn Janssen zurückzuführen sind, oder ob Herr
Janssen auf direkte Anweisung des Oberbürgermeisters
Eberhard Menzel und dessen Verantwortung wie vorliegend dokumentiert
verfährt.
h) Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um
den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und
des Aktenzeichens in der vorliegenden Verwaltungssache zu
informieren.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden
Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die
logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den
zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen
automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des
gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung
mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen
Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass
zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen
ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden
in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale
Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen
der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere
für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen
Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen
Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des
Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen
Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich
zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003
in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld
gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste
Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund
von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen
Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass
deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche
familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und
zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen
den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflussen
und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen
Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das
Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern
die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit
zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und
Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu
Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung
des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern
und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen
und Großeltern beeinflussen und beeinträchtigen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden
Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die
logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den
zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen
automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des
gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung
mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen
Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass
zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen
ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden
in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale
Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen
der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere
für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen
Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen
Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des
Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen
Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich
zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003
in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld
gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste
Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund
von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen
Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass
deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche
familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und
zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen
den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen
und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen
Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das
Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern
die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit
zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und
Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu
Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung
des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern
und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen
und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen
Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen
Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/admin/auslaend.html
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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