An die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
06.10.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX
Germany

Mr. Ralf Janssen
Ausländerbehörde
The immigration office of the City of Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax: 04421 16 41 1267

Eberhard Menzel
Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Niedersächsischer Landtag
PET 05816/11/14
PET 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
Fax: 0511 30 30 28 06

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
secretariat@hcch.net

 


Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
PET 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights
Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org




6. October 2003

Leisten die Deutschen administrativen Behörden Beihilfe zur Förderung von
internationaler Kindesentführung nach Deutschland ?
Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven.

 

Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhelmshaven
Unter Bezugnahme auf die Eingaben vom 2. September 2003 zu den zuvor genannten Aktenzeichen "Einschüchterungs-, Bedrohungs- und Nötigungsmethoden deutscher Behörden gegen zurückgebliebene, ausländische Opfer-Elternteile von internationaler Kindesentführung nach Deutschland" sowie zum offiziellen Rechtsantrag vom 2. September 2003 an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Eröffnung der Verfahren gegen die Stadt Wilhelmshaven,

AKTENZEICHEN 32-10/04
Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 02.01.2003 und vom 08.09.2003, AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264), in dem Sie sich persönlich und offiziell als die verantwortliche und zuständige Person zur ordnungsgemäßen Aktenpflege des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme wird begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde mehrfach und auf vielfältige Weise agiert um zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott beeinflußt.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf Ausstellung einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott über Beeinflussung des Aufenthaltsstatus durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche Benachteiligung von ausländischen Elternteilen und Großeltern
in deutschen Familienrechtssachen
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil durch die Ausländerbehörde Wilhelmshaven während laufender deutscher familiengerichtlicher Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz "Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um sowohl das rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 25.09.03 beeinträchtigt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit der Absicht der Benachteiligung und Diskriminierung des ausländischen Kindesvaters erneut laufende deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott beim Amtsgericht Wilhelmshaven.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janssen dokumentiert erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung des Aufenthaltsstatus von den familiengerichtlichen Verfahren abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janssen laufende innerstaatliche Verfahren beeinflußen will, sondern die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janssen will auch wie dokumentiert laufende internationale Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater laufende Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland auf Grund der unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden hat.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janssen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs- und Nötigungsmethoden gegen den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sowie für die ordnungsgemäße Bearbeitung der vorliegenden Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt ist gemäß der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich der Oberbürgermeister."
Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über Haftung und Entschädigung in der Dokumentation vom 28. September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar: :
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/admin/auslaend.html
Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde bereits auf die Integration der Online-Dokumentation in die entsprechenden Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Offizielle Anträge an Herrn Janssen und die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier der Stadt Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen
a) Die noch ausstehenden und noch nicht beantworteten Anträge sind offiziell und ordnungsgemäß zu beantworten.
b) Herr Janssen von der Ausländerbehörde hat offiziell und ordnungsgemäß den Nachweis des fairen Verfahrens durch die deutsche administrative Behörde, hier der Ausländerbehörde Wilhelmshaven, im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott zu erbringen. Dies bedeutet, dass anhand der Aktenlage und eigenständiger Recherche des Herrn Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß und substantiiert nachzuweisen ist, dass die Ausländerbehörde im gerechten Ausgleich dem deutschen Elternteil, der die Kinder nach Deutschland verbringt und anschließend den Umgang boykottiert, genauso viel Schwierigkeiten während der familiengerichtlichen Verfahren am Amtsgericht Wilhelmshaven bereitet, wie dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil.
c) Des Weiteren hat Herr Janssen von der Ausländerbehörde ordnungsgemäß und substantiiert nachzuweisen, wann und wie die Ausländerbehörde Wilhelmshaven den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil über die Verbringung nach Deutschland und den Aufenthaltsort der binationalen Kinder benachrichtigt hat, und inwiefern die Ausländerbehörde Wilhelmshaven verwaltungstechnische Maßnahmen getroffen hat, um die Eingewöhnung und Entfremdung der binationalen Kinder nach ihrer Verbringung nach Deutschland zu unterbinden und Vorbereitungen für die Rückführung an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland einzuleiten.
d) Herr Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt die Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zu verweigern, während... das Amtsgericht Wilhelmshaven die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr den per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und anschließend den Umgang für ein weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt, der zuvor über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen Umgangsaussetzung begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass eine Aussetzung des Umgangs für mehr als ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd sei, um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und um erneut die Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern. Obwohl Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ordnungsgemäß über diese Vorgänge mittels der entsprechenden Akte informiert ist und zu offiziellen Stellungnahmen aufgefordert wurde, reagiert Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nicht auf diese Anträge und erachtet die Verhaltensweisen des Amtsgerichts Wilhelmshaven somit anscheinend als korrekt.
Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven hat offiziell und ordnungsgemäß zu klären, ob Herr Janssen bzw. die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zusammenarbeitet oder ob sich Herr Janssen bzw. die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven von den Verfahrensweisen des deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven distanziert bzw. diese kritisiert.
e) Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven hat offiziell und ordnungsgemäß zu klären, ob Herr Janssen bzw. die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven die dokumentierten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven als konform oder als nicht-konform mit dem Ausländergesetz der BRD bewertet.
f) Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven hat offiziell und ordnungsgemäß zu klären, ob die Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel Beihilfe zur Förderung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott leistet.
g) Herr Janssen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven hat offiziell und ordnungsgemäß zu klären, ob die dokumentierten Verfahrensweisen der Ausländerbehörde Wilhelmshaven auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung von Herrn Janssen zurückzuführen sind, oder ob Herr Janssen auf direkte Anweisung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel und dessen Verantwortung wie vorliegend dokumentiert verfährt.
h) Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Verwaltungssache zu informieren.

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflussen und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflussen und beeinträchtigen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/admin/auslaend.html

Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman


Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions

 


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