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Ihre Strafanträge gegen den Richter am Amtsgericht
Staubwasser vom 3.,4. Und 5. Oktober 2003, mir zugegangen
am 8. Oktober 2003
Hierdurch bestätige ich den Eingang Ihres obigen Strafantrages.
Ich weise nochmals darauf hin, dass nach deutschem Recht für
die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der vorliegenden
Art nicht die Gerichte, sondern die jeweiligen Staatsanwaltschaften
zuständig sind.
Ich habe die Eingaben daher an die zuständige Staatsanwaltschaft
in Oldenburg weitergeleitet.
Mit freundlichem Gruß
Kahlen
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