An das Oberlandesgericht Oldenburg
08.10.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de
Fax: 0441 220 1155

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch


The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za


Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de

8 October 2003

Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von politischer Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?

 

AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,

hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Korrektur des Beschlusses 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003:
Die vorliegende Beschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven und den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht Oldenburg ist gemäß des Orientierungssatz zulässig, dass es sich vorliegend um einen krassen Ausnahmefall handelt, da eine über das Normalmaß deutlich hinausgehende unzumutbare Verhaltensweise wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert dargetan wird.
Droht, wie hier, auch tatsächlich ein nennenswerter Rechtsverlust, hat das mit der Beschwerde angegangene Beschwerdegericht, hier das Oberlandesgericht Oldenburg die Maßregeln zu treffen, welche einen effektiven Rechtsschutz des Beschwerdeführers jedenfalls in der Zukunft sicherstellen.
Es ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen, indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden (siehe auch Abschnitt 1c).

Verfahrensgeschichte

Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren die folgende Verfahrensgeschichte und objektiven Sachverhalte im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschlands und anschließendem Umgangsboykott.

Vorgeschichte
Der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass im vorliegenden Fall der beschriebenen Fallstudie die deutsche Kindesmutter zusammen mit der deutschen Großmutter die gemeinsamen ehelichen, im Ausland geborenen sowie aufgewachsenen Kinder in 1996 nach Deutschland verbracht hat.
Im Sommer 2001 findet in Berlin ein internationaler Hungerstreik statt, bei dem engagierte Großeltern und Eltern gegen die Verfahrensweisen der deutschen Behörden in Kindesentführung und Umgangsboykott protestieren. Das Bewußtsein der Öffentlichkeit zu dieser Problematik wird über nationale und internationale Medienberichte gefördert. Der südafrikanische Vater Michael Hickman ist der Erste der Hungerstreikenden, der nach dem internationalen Berliner Hungerstreik 2001 eine Gerichtsverhandlung zu seiner Familiensache in Bezug auf Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern hat (vgl. internationale Medienabdeckung).
Phase I
--- Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten Umgang zwischen Kindern und Kindesvater.
--- Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2001 mit Hilfe Dritter
--- Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
--- Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache zum Umgang über den Zeitraum von mehr als einem Jahr
--- 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend : Krieg um Kinder)
--- Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens gesteht Fehler des Jugendamtes ein.
--- Der deutsche Familienrichter Bessel räumt im Interview Schwierigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren ein.
--- 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung zur Umgangssache.
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert, den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering anzuordnen, die Gerichtsverhandlung zu verlassen und arbeitet mit einem Jugendamtsmitarbeiter zusammen, gegen den Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden in Bearbeitung sind.
--- Der stellvertretende Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering empfiehlt eine Aussetzung des Umgangs für zwei Jahre.
--- Nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht Wilhelmshaven setzt der deutsche Familienrichter Staubwasser eine Frist von einem Monat für seine Entscheidungsfindung an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
--- Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung.
--- Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang für ein halbes Jahr, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Phase II
--- 03.04.2003 neuer Rechtsantrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung im Eilverfahren auf Umgang unmittelbar nach dem vorhergehenden willkürlichen Umgangsausschluss für ein halbes Jahr aus Phase I und der vorhergehenden willkürlichen Umgangsverweigerung aus Phase I während einem Jahr.
--- 09.04.2003 Der deutsche Familienrichter Staubwasser am Amtsgericht Wilhelmshaven setzt eine Antwortfrist von 10 Tagen AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG zur Stellungnahme zum Antrag des Kindesvaters durch die Rechtsvertretung der deutschen Kindesmutter fest, d.h. die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange.
--- Die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange ignoriert vorsätzlich die vom Amtsgericht Wilhelmshaven angesetzte Frist.
--- 06.05.2003 Es ergeht offizielle Beschwerde gegen die Verfahrensverzögerung im Eilverfahren in Kindschaftssachen zur Umgangsregelung.
--- Daraufhin informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragsteller und Kindesvater über die Stellungnahme der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange datiert auf den 06.05.2003, die bereits dokumentierte Diffamierungs- und Diskreditierungsstrategien gegenüber dem ausländischen Kindesvater erneut präsentiert.
--- 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Vorläufige, mündliche Gerichtsverhandlung zur Umgangssache.
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser arbeitet erneut mit dem stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering zusammen, gegen den Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden in Bearbeitung sind.
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser informiert die Vertreter der südafrikanischen Botschaft, die als Beobachter zu dieser Gerichtsverhandlung geladen werden sollten, dass es sich lediglich um eine vorläufige, mündliche Gerichtsverhandlung handeln würde und die Vertreter der südafrikanischen Botschaft erst zur Gerichtsverhandlung in der Hauptsache erscheinen bräuchten.
--- Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG und veröffentlicht nach offizieller Beschwerde an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen gegen Verfahrensverzögerung und unkorrekte Verfahrensweisen.
--- Der Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung wird abgelehnt. Der deutsche Familienrichter Staubwasser widerspricht sich damit selbst, da er in seinem Beschluss vom 04.10.2002 zur Verhandlung vom 04.09.2002 angegeben hatte, dass eine Aussetzung des Umgangs für mehr als ein halbes Jahr nicht der Kindeswohl-Ideologie entsprechen würde.
--- Während der stellvertretende Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter Viering zuvor in Phase I noch aus Vergeltung dafür, dass der ausländische, zurückgebliebene Kindesvater die unkorrekten Verfahrensweisen des Jugendamtes öffentlich gemacht hat, eine Aussetzung des Umgangs für zwei Jahre forderte, erklärt der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr dieses Mal in seinem Beschluss, dass der Stellvertreter des Jugendamtes keine Erklärung abgeben wolle. Der deutsche Familienrichter Staubwasser erklärt vorsätzlich nicht in seinem Beschluss wieso ein Jugendamt, dass sich und sein Agieren als kindeswohlorientiert bezeichnet, plötzlich nichts zu sagen hat und eine Empfehlung, Berichterstattung oder Meinung zur Situation verweigert.
--- Der Sachverständige Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen wird mit der Erstellung eines psychologischen Sachverständigengutachten beauftragt. Es folgen ca. zwei Monate Untätigkeit des deutschen Familienrichters Staubwasser nach der Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003.
--- Während die Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 als vorläufige, mündliche Gerichtsverhandlung deklariert wurde, ändert nunmehr der deutsche Familienrichter Staubwasser mitten im Verfahren den Verfahrensablauf. In seinem Beschluss entscheidet der deutsche Familienrichter Staubwasser, dass in der Hauptsache keine Verhandlung stattfinden soll, sondern eine Entscheidung nach Eingang des psychologischen Sachverständigengutachtens von Amts wegen ohne mündliche Verhandlung und ohne Besprechung des Gutachtens stattfinden soll. Auf diese Weise will der deutsche Familienrichter Staubwasser vermeiden, dass die Vertreter der südafrikanischen Botschaft, die als Beobachter zu dieser Gerichtsverhandlung geladen werden sollten, Zeugen eines ganz speziellen deutschen Justizspektakels werden.
Phase III
--- 07.07.2003 neuer Rechtsantrag AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG in einstweiliger Anordnung im Eilverfahren auf Umgang unmittelbar nach dem vorhergehenden willkürlichen Umgangsausschluss für ein halbes Jahr aus Phase I und der vorhergehenden willkürlichen Umgangsverweigerung aus Phase I während einem Jahr.
--- Dem deutschen Familienrichter Staubwasser wird ordnungsgemäß die Möglichkeit gegeben, sich selbst und seine unkorrekten Verfahrensweisen aus Phase I und Phase II zu korrigieren und den Rechtsschutz vor dem Richter in der deutschen Rechtswirklichkeit ordnungsgemäß umzusetzen.
--- 22.07.2003 Antrag zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten und Antrag auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
--- Erst nach der offiziellen Beschwerde vom 23. Juli 2003 über die erneute Verfahrensverzögerung schreibt am 25.07.2003 Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen eine Einladung, die er erst am Samstag den 26. Juli 2003 abschickt, so dass der Antragsteller die Einladung am Montag 28. Juli 2003 erhält und von dem Termin am 30. Juli 2003 erfährt, an dem er also somit am übernächsten Tag in Wehnen erscheinen soll.
--- 28.07.2003 Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung seit Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003 aus Phase II. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser.
--- Beschluss zur Ablehnung des Umgangs in einstweiliger Anordnung vom deutschen Familienrichter Staubwasser AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG, datiert auf 25.07.2003 und erst dem Antragsteller zur Kenntnisnahme übermittelt am 29.07.2003 nach der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom 28.07.2003.
--- Zum ersten Mal erwähnt der deutsche Familienrichter Staubwasser "fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter."
--- Gleichzeitig beschuldigt der deutsche Familienrichter Staubwasser den Antragsteller und Kindesvater, seine Anträge "im wesentlichen mit Rechtsausführungen" zu begründen.
-- Der deutsche Familienrichter Staubwasser unterdrückt vorsätzlich die vom Antragsteller und Kindesvater eingereichten Dokumentationen seit dem vorhergehenden Beschluss vom 03.06.2003 und dokumentiert dies in seinem Beschluss mit der Falschaussage, da "neue tatsächliche Umstände nicht vorgetragen seien." Der deutsche Familienrichter Staubwasser widerspricht sich selbst. Wenn die genauen Benennungen in der fortlaufenden Dokumentation zu den unkorrekten Verfahrensweisen des Gerichts und anderer Beteiligter den Aussagen des deutschen Familienrichters Staubwasser nach nicht neu sein sollten, hat der deutsche Familienrichter Staubwasser von Anfang an gewußt, dass er unkorrekte Verfahrensweisen in den vorliegenden Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung angewendet und gedeckt hat.
Phase IV
--- 30.07.-08.03. AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Wilhelmshaven und den deutschen Familienrichter Staubwasser ergeht ein Zyklus von Strafanzeigen an das Amtsgerichts Wilhelmshaven.
--- 08.08.2003 Erinnerung des Antrages auf Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen aus Phase III auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung seit Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003 aus Phase II.
--- 10.08.2003 Beschwerde gegen den Beschluss des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG aus Phase III an das Oberlandesgericht Oldenburg. Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit der Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg, die bereits den willkürlichen Umgangsausschluss aus Phase I des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bestätigt hatten, obwohl damit Umgang für ein weiteres halbes Jahr ausgesetzt wurde zu nicht stattgefundenem gerichtlich angeordnetem Umgang, der während der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung für den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
--- 01.09.2003 Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg mit den deutschen Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann AKTENZEICHEN 14 UF 126/03. Das Oberlandesgericht Oldenburg verweigert die Beschwerdeverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven unter Berufung auf Formalitäten, hier der Zivilprozessordnung, während das Oberlandesgericht mit den deutschen Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann einerseits bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche verfahrensrechtlichen Bedenken, Unregelmäßigkeiten und Fehler des Amtsgerichts Wilhelmshaven legalisiert hatte, und während andererseits die deutschen Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann beim Zitieren der Zivilprozessordnung gleichzeitig die Zivilprozessordnung verletzen, da die deutschen Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann vorsätzlich die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ignorieren und somit entgegen der Zivilprozessordnung ihren Beschluss fassen.
--- 19.08.2003 Informationsanfrage des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an den Antragsteller und Kindesvater, ob die Anträge mit der Überschrift "Rechtsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs" aus den aufgelisteten Schriftsätzen des Antragstellers "als Anträge auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet werden sollen."
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert einen Monat später immer noch den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen zu bearbeiten, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht wurde.
--- 26.08.2003 Erklärung zur Informationsanfrage des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass die Anträge des Antragstellers nicht als Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gewertet werden sollen, sondern dass es sich wohl offensichtlich um ein Missverständnis handelt. Erneute Erinnerung an den Anträge auf beschleunigte Verfahren.
--- Am 02.09.2003 ergeht der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven Verfahren gegen die Stadt Wilhelmshaven mit dem zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel auf Grund der Beeinflussung von familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung durch das Jugendamt und die Ausländerbehörde zu eröffnen.
--- Datiert auf den 02.09.2003, Poststempel 05.09.2003, erklärt der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel seine Bereitschaft, mögliche Ausstellungen zu Nazi-Unrecht und Nazi-Justiz am Amtsgericht Wilhelmshaven gegebenenfalls finanziell zu unterstützen.
--- 15.09.2003 Die zuständige Rechtsanwaltskammer AKTENZEICHEN Jo/Co sagt offiziell aus, dass nicht die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester, sondern das Amtsgericht Wilhelmshaven für die unkorrekten Verfahrensweisen verantwortlich sei und reagiert damit auf die vom Niedersächsischen Justizministerium weitergeleitete Beschwerde gegen die unkorrekten Verfahrensweisen der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt Biester. Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sagt offiziell aus, dass die vorsätzliche Fristüberschreitung durch die Rechtsvertretung der deutschen Kindesmutter, d.h. Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange, entgegen der vom deutschen Familienrichter Staubwasser am Amtsgericht Wilhelmshaven angesetzten Antwortfrist von 10 Tagen, die in Phase II zur weiteren Verfahrensverzögerung angewendet wurde, nicht zu beanstanden sei und somit wohl den verfahrensrechtlichen Anforderungen am Amtsgericht Wilhelmshaven entsprechen würde.
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert nunmehr ca. zwei Monate später immer noch den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen zu bearbeiten, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht wurde.
--- 23.09.2003 Untätigkeitsbeschwerde in 16 F 229/03 UG im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg
--- 24.09.2003 Urplötzlich unmittelbar nach der Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser setzt das Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragsteller und Kindesvater am 26. September 2003 davon in Kenntnis, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser auch in Kindschaftssachen mit Lichtgeschwindigkeit arbeiten kann, wenn dies seiner politischen Motivation entspricht (Siehe im Gegensatz dazu Phase I).
-- In der Umgangssache 16 F 229/03 UG informiert der deutsche Familienrichter Staubwasser über das Qualifkations- und Kompetenzprofil des beauftragten Gutachters unter Bezugnahme auf den Rechtsantrag vom 22.07.2003 aus Phase III auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen.
-- In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate später auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht wurde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser weist den Antrag auf Ablehnung des Gutachters zurück.
Legal demands to the higher regional court of Oldenburg
Die Rechtssache ist an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückzuweisen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven is anzuweisen, den Rechtsschutz vor dem Richter mit der ordnungsgemäßen Selbstkorrektur sicherzustellen.
Dem Amtsgericht Wilhelmshaven ist aufzugeben, eine ordnungsgemäße, unparteiische und unvoreingenommene Auftragsvergabe für das psychologische Sachverständigengutachten zu formulieren.
Die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der involvierten deutschen Behörden sind ordnungsgemäß als Begutachtungsziel in die Auftragsvergabe für das psychologische Sachverständigengutachten einzubeziehen.
Den dokumentierten vordemokratischen Verfahrensweisen der politischen Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser ist Abhilfe zu schaffen.

Begründung

Profiling des deutschen Familienrichters Staubwasser
Im Vergleich zwischen der Vor-Weimarer Epoche, der Weimarer Epoche, des Nazi-Regimes, des DDR-Regimes und der politischen Justiz der BRD zeigen sich verblüffende Ähnlichkeiten in der Mentalität und im Selbstverständnis der Justiz wie in der Anwendung juristischer Methoden auf politische oder halbpolitische Probleme: auch hier wird jene Kontinuität, jenes Fortbestehen vordemokratischer Denkweisen unter der Oberfläche scheinbar demokratischer Formen sichtbar.
Im übergreifenden Vergleich zwischen verschiedenen Staats- und Gesellschfatsformen unter verschiedenen Ideologien vollziehen sich Mentalitäts- und Verhaltensmuster hinter der Fiktion vom unpolitischen, überparteilichen Charakter der Justiz als einer der eigenen, unabhängigen Gewalt. In Wahrheit gehört die Justiz nicht nur in der Demokratie, sondern ebenso mehr noch in vordemokratischen und undemokratischen Staats- und Gesellschaftsformen zum wesentlichen Teil des politischen zu, ja, sie muß dort als durchaus politische Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich ganz besonders für die Beurteilung und Behandlung politischer Vorgänge: also politische Justiz im engeren Sinne. Es gilt aber auch scheinbar für ferner liegende Gebiete juristischer Aktivität, insofern sie in einer Beziehung zu der Entwicklung der gesellschaftlichen Realität stehen. Die Fiktion vom überparteilichen Charakter der Justiz verdeckt die Tatsache, dass die Beamten und gerade die Juristen in ihrem Verhalten, in ihrer Tätigkeit, in ihren Entscheidungen doch wesentlich abhängig sind von politischen Einflüssen und sozialer Herkunft. Ihre Staatsauffassung, ihr politisches Bewußtsein ist im systemübergreifenden Vergleich auf vordemokratische Werte hin orientiert geblieben; sie vermögen es nicht, ihre Theorie und ihre Praxis in dem sozialen und politischen Zusammenhang zu sehen, der ihnen durch die Demokratisierung Deutschlands vorgeben ist.
Tatsächlich tritt in der Durchführung dieser politischen Prozesse eine Tendenz zur Ermessensentscheidung und Ermessensüberschreitung hervor, die oft durch einseitige politische Orientierung der Richter bedingt ist. In zahlreichen Fällen ist die Haltung der Justiz wie auch ihr Einfluß auf die politische Atmosphäre der Öffentlichkeit durch diverse Methoden von Akten- und Verfahrensmanipulation gegen Demokratie und Gewaltenteilung wirksam geworden. Die innere Einstellung dieser Richtercharaktere zum demokratischen Rechtsstaat führt zu Verfahrensweisen und Urteilen, die von Vor-Urteilen mitbestimmt sind.
Es ist nichts Neues, dass deutsche Richter und deutsche Juristen die deutsche Verfassung und die bestehenden deutschen Gesetze aus diversen Interessen verletzen, wie Herrschaftsinteressen, ökonomische Interessen, politische Interessen, Karriere-Interessen, Kastengeist, etc.
Deutsche Richter und Juristen machen Politik, obwohl ihre Aufgabe entsprechend der demokratischen Gewaltenteilung offiziell ist, die politischen Staatsgewalten zu überwachen und zu kontrollieren.
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus gefördert.
Deutsche Richter und Juristen haben mit dem deutschen Justizapparat einerseits als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung der propagierten politischen Ziele als auch andererseits zur Unterdrückung und Ausschaltung von Widerstand und Opposition dem Führer Adolf Hitler willig gedient.
Deutsche Richter und Juristen haben sich gegenseitig gedeckt als es um die Verantwortungsübernahme für die Deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit ging.
Der anschließende Hochverratsprozeß gegen Hitler, Ludendorff und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten durften Propagandareden gegen die Republik und ihre Politiker halten; der Ankläger agierte eher als Verteidiger. Am 1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen, Hitler erhielt fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung nach sechs Monaten, die übrigen Angeklagten kamen mit noch geringeren Strafen davon. Das Gericht lehnte es ausdrücklich ab, den NSDAP-Führer gemäß den Bestimmungen des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats verurteilten Ausländer nach Österreich abzuschieben: Bei einem Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler" und der sich durch "rein vaterländischen Geist und edelsten Willen" auszeichne, komme diese Maßnahme nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm
In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel der nationalsozialistischen Weltanschauung ansieht, ist das Gesetz Plan und Wille des Führers...Der deutsche Rechtswahrer ist heute Mitarbeiter des Führer. Nationalsozialistisches Recht und Plan und Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten erkannt und gewahrt werden. Der Führer ist nicht Staatsorgan, sondern oberster Gerichtsherr der Nation und höchster Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
"Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen: das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite, stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs. Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler - Mörder im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik 5/1994, S. 169
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser folgende eklatant widersprüchliche Verhaltens- und Verfahrensweisen :
Wie dokumentiert und bewiesen beim Amtsgericht Wilhelmshaven, vgl. Hickman-Fallstudie und Verfahrensgeschichte, stehen die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser im krassen Widerspruch zu den staatlichen Verpflichtungen Deutschlands im völkerrechtlichen Kontext :
--- der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
--- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
--- der UN-Kinderrechtskonvention
--- des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung
--- Konvention zum Umgang mit Kindern des Europarates

Widersprüchliche Aussagen und Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie sich der deutsche Familienrichter Staubwasser in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder selbst widerspricht.
Am 01.03.02 wird im familienpsychologischen Gutachten zur Frage der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts für die beiden nach Deutschland verbrachten Kinder in 16 F 605/00 UG durch die psychologische Sachverständige ausgesagt :
Die Spannungseskalation der letzten Zeit und der damit verbundene Kontaktabbruch zum Vater entspricht keineswegs dem Kindeswohl.
Aber auch beschlossener Ausschluß des Umgangsrechts zwischen Vater und Söhnen dient nicht dem Kindeswohl, da er mithelfen würde, die eingetretene Entfremdung zu festigen. Auch ein zeitlich begrenzter Ausschluß von Umgangskontakten birgt immer die deutliche Gefahr in sich, daß später Eltern-Kind-Kontakte konfliktbeladen bleiben und wahrscheinlich auf weitere Sicht ein dauerhafter Abbruch stattfindet.
Die Weigerung eines Elternteils, an diesem Prozeß des Spannungsabbaus mitzuwirken, ist als Einschränkung der erzieherischen Kompetenz zu werten.
Konkret wird vorgeschlagen, die Regelung des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge noch sechs Monate hinauszuschieben. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Kindeseltern im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Familienberatung/-therapie über erste Ergebnisse und vielleicht mögliche Weichenstellungen für ein konfliktärmeres Miteinander berichten können.
In seinen Beschlüssen benennt der deutsche Familienrichter Staubwasser weder den Hinweis auf die Familientherapie noch berichtet der deutsche Familienrichter Staubwasser, dass die deutsche Kindesmutter einvernehmliche Lösungen und Mediation zur Konfliktentschärfung mit Boykotthaltung strikt ablehnt, noch benennt der deutsche Familienrichter Staubwasser keine Mediation stattgefunden hat, weil der deutsche Familienrichter Staubwasser eine Mediation nicht angeordnet hat.
Im offiziellen Protokoll erstellt vom deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Gerichtsverhandlung am 04.09.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/ 00 UG, über das der Antragsteller zusammen mit der Gerichtsentscheidung AKTENZEICHEN 16 F 605/ 00 UG datiert auf den 04.10.2003 am 23.10.2003 in Kenntnis gesetzt wurde, führt die psychologische Sachverständige Warhonowicz folgendes aus :
Zur Sache möchte ich folgendes ausführen:
Zunächst möchte ich sagen, dass es für Kinder in diesem Alter sehr wichtig ist, dass sie Kontakt zu beiden Eltern haben.
Die Sachverständigten erklärte auf Fragen des Gerichts:
Wenn ich danach gefragt werde, ob die Tatsache, dass die Kindesmutter ein der vorgeschlagenen Vereinbarungen nicht zustimmen will kindeswohlgefährdende Aspekte zu nehmen sind, möchte ich folgendes sagen:
Sicherlich ist es so dass die Erziehungsberechtigten im Hinblick auf den Punkt Bindungstoleranz gehalten sind, Kontakte zum anderen Elternteil zu fördern. Tun sie dies nicht, ist das sicherlich ein Markel in der Erziehungskompetenz.
Im Beschluss 16 F 605/00 UG datiert auf den 04.10 2002 veröffentlicht der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven die folgende Aussage über den Antragsteller und ausländischen Kindesvater sowie zum Umgang mit den Kindern :
Hinsichtlich der Dauer der Aussetzung folgt das Gericht der Einschätzung der Sachverständigen. Eine längerfristige Aussetzung konnte nicht angeordnet werden. Wie die Sachverständige überzeugend darlegt, entspricht der derzeitige Kontaktabbruch zum Vater nicht dem Kindeswohl.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie die familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt, über den Zeitraum von einem Jahr der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und anschließend der Umgang für ein weiteres halbes Jahr willkürlich aussetzt wird für Umgang, der zuvor über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen Umgangsaussetzung begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser, dass eine Aussetzung des Umgangs für mehr als ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd sei, um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und erneut die Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern.
Zusätzlich hat der deutsche Familienrichter Staubwasser wie dokumentiert weder Schamgefühle noch Gewissensbisse die Benennung "Kindeswohl" kreuz und quer durch seine Beschlüsse zu jonglieren, während der deutsche Familienrichter Staubwasser bis zum heutigen Tag verweigert, die offiziellen Anträge auf Klärung des Begriffsinhalts und der Definition des Kindeswohls zu beantworten.
Eine Analyse der Fallstudie und der Verfahrensgeschichte, wie vom deutschen Familienrichter Staubwasser durchgeführt, ist die ultimative Zielsetzung des deutschen Familienrichters Staubwasser wie dokumentiert, Selbstkorrektur und somit den Rechtsschutz vor dem Richter zu verweigern, was eindeutig die demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien verletzt, als auch den Umgang mit nach Deutschland verbrachten binationalen Kindern mit allen Mitteln zu behindern und zu verhindern, was eindeutig die nationalen und internationalen gesetzlichen Verpflichtungen verletzt.
Wie dokumentiert ist der deutsche Familienrichter Staubwasser weder interessiert eine Lösung für den Elternkonflikt zu finden, noch einen gerechten Ausgleich zwischen den auf dem Spiel stehenden Interessen zu schaffen, noch das Kinderrecht auf beide Elternteile und das Elternrecht auf Pflege und Erziehung in seiner familienrechtspolitischen Praxis umzusetzen.

Politische Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate später auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht wurde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser weist den Antrag auf Ablehnung des Gutachters zurück. In der Umgangssache 16 F 229/03 UG informiert der deutsche Familienrichter Staubwasser über das Qualifkations- und Kompetenzprofil des beauftragten Gutachters unter Bezugnahme auf den Rechtsantrag vom 22.07.2003 auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen. Der deutsche Familienrichter Staubwasser widerspricht sich selbst. Einerseits sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser aus, dass Dr. Winterscheid "auf Grund seiner psychiatrischen Ausbildung beauftragt wurde, um auch die Prozeßfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen." Andererseits sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser aus, dass es keinen "rechtspolitischen Hintergrund" für die Gutachterauswahl geben, würde obwohl der deutsche Familienrichter bei der Auftragsvergabe von der Begutachtung den Fokus weg von den binationalen nach Deutschland verbrachten Kinder auf den Antragsteller und ausländischen Kindesvater steuert. Der deutsche Familienrichter Staubwasser stellt damit sich selbst und seine Verfahrensweisen in Frage, denn wenn es keinen "rechtspolitischen Hintergrund" gemäß der Behauptung des deutschen Familienrichters Staubwasser geben würde, bräuchte der deutsche Familienrichter Staubwasser nicht die Begutachtung der Prozessfähigkeit des Antragstellers und Kindesvater in Auftrag geben, sondern könnte sich ordnungsgemäß und kindeswohlorientiert um die Kinder kümmern, um die es geht.
Im Beschluss 16 F 605/00 UG vom 04.10 2002 veröffentlicht der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven die folgende Aussage über den Antragsteller und ausländischen Kindesvater :
Bedenken gegen die Verfahrensfähigkeit des Antragstellers haben sich insbesondere vor dem Hintergrund des vorliegenden Gutachtens nicht ergeben, so dass der Anregung der Antragstellerin in deren Schriftsatz vom 18.12.2000 nicht weiter nachgegangen werden musste.
Nachdem sich der Antragsteller wie dokumentiert und bewiesen in mehreren juristischen und politischen Initiativen sowie in Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung und Umgangsboykott unter Amtsmissbrauch, sowie gegen Kindesmissbrauch und Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Behörden auf nationaler und internationaler Ebene engagiert hat (inklusive unmittelbarer juristischer und politischer Initiativen gegen unkorrekte Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser selbst), gibt der deutsche Familienrichter Staubwasser in seiner Entscheidung vom 23.09.2003 nunmehr dem beauftragten Gutachter Dr. Winterscheid (der das Vorliegen von PAS bei den in 1995 nach Deutschland verbrachten Kindern überprüfen sollte) mittels der Strategie der Fernsteuerung des psychologischen Sachverständigengutachtens auf, die Prozessfähigkeit des Antragstellers und ausländischen zurückgeblieben Kindesvaters zu überprüfen.
Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers und ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Behörden anzustreben.
Hinsichtlich der dokumentierten Maßnahmen der politischen Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven eine geschichtlichen Ablauf mit einer Steigerung der Härte der Maßnahmen.
Zunächst wendet der deutsche Familienrichters Staubwasser Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsstrategien an, um den Antragsteller und ausländischen Kindesvater dazu zwingen, dass er seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen der deustchen Behörde widerrufen und in Zukunft von derartiger Kritik ablassen soll.
Dann versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Verfahren so lange zu verzögern bis der Antragsteller und ausländische Kindesvater möglichst aus Deutschland abgeschoben ist.
Nachdem diese Methoden des deutschen Familienrichters Staubwasser keine Wirkung gezeigt haben, versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser, obwohl er sich damit selbst widerspricht, den Antragsteller und ausländischen Kindesvater als prozessunfähig zu erklären.
Dazu bedient der deutsche Familienrichter Staubwasser sich mittels der Beauftragung eines neuen psychologischen Gutachtens, obwohl er sich damit selbst widerspricht, um dem beauftragten psychologischen Gutachter dahingehend zu steuern, dass er statt die Kinder um die es geht, den Antragsteller auf prozessfähig überprüfen soll.
Wie dokumentiert verletzt der deutsche Familienrichter Staubwasser die Zivilprozessordnung. Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert (datiert den 23.09.2003) auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Beschwerdeinstanz, d.h. das Oberlandesgericht Oldenburg, mit der Unterstellung, dass der Antragsteller mutmaßlich "prozessunfähig" sei, wobei der deutsche Familienrichter Staubwasser die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, inklusive Beschwerdeverfahren gegen seine unkorrekten Verfahrensweisen der vorsätzlichen Verfahrensverzögerung zu seinem Vorteil beeinflußen will.
Alleine der Umstand des zweiten in Auftrag gegebenen Gutachtens ist ein weiterer Beweis der Zielsetzungen des deutschen Familienrichter Staubwasser, der aus politisch/ökonomischer Motivation den Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern auf alle Fälle verhindern will. Denn gemäß des ersten Gutachtens, auf dass der deutsche Familienrichter Staubwasser seine Entscheidung basiert, hätte der deutsche Familienrichter Staubwasser im chronologischen Ablauf der vorliegenden Verfahrensgeschichte spätestens jetzt den Umgang mit den Kindern sicher stellen müssen und gemäß des ersten Gutachtens ist der Antragsteller bereits als prozessfähig von dem deutschen Familienrichter Staubwasser beurteilt. Der deutsche Familienrichter Staubwasser beweist mit seinen Verfahrensweisen, dass er das erste Gutachten als nicht brauchbar für seine politisch/ökonomischen Zielsetzungen beurteilt, und dass er aus diesem Grund ein zweites Gutachten in Auftrag gibt, um Akte und Verfahren hinsichtlich seiner Zielsetzungen besser manipulieren zu können, anstatt sich gemäß seiner offiziellen Verpflichtung um die Kinder und um das Kindeswohl zu kümmern.

Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeugsatz an Manipulationsfiltern in der Anwendung durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen gedeckt werden.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg zu den zuvor beschriebenen Ausschnitten der Verfahrensgeschichte dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen Familienrechtspolitik (siehe Abschnitt 1b; 1b1; 1b2; 1b3; 1b4; 1b5).
Zusätzlich verweigert das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich Bearbeitung der Untätigkeitsbeschwerde vom 23.09.2003 und reagiert somit wie dokumentiert mit Untätigkeit auf eine Untätigkeitsbeschwerde.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile von Persilscheinen eingereicht.

Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige, nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Rechtsantrag auf substantiierte Begründung und rechtsantrag auf Rechtsschutz vor dem Richter
Wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg wurde dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und wiederholt die Gelegenheit gegeben, seine eigenen unkorrekten Verfahrensweisen selbst zu korrigieren und selbst den Rechtsschutz vor dem Richter ordnungsgemäß in der deutschen Rechtswirklichkeit umzusetzen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich wie dokumentiert eine Selbstkorrektur, obwohl das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert und bewiesen in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich wie dokumentiert mit der fehlenden Kontrolle und fehlenden Korrektur von Fehlurteilen dem Antragsteller und Kindesvater den Rechtsschutz des im Grundgesetz verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör und widerspricht somit vorsätzlich dem Rechtsstaatsprinzip.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven engagiert sich in entscheidungserheblichen Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht mit Gehörsversagungen, Verfahrensverschleppungen und weiteren dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven beweist selbst, dass er wie gedruckt und lügt, vorsätzliche Falschaussagen macht, dass er das Recht auf faires Verfahren durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial verletzt, dass er Dokumente unterdrückt, und dass er dies schwarz auf weiß in seinen Beschlüssen veröffentlicht.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial, der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen, etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die folgenden Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen Seite der Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers innerhalb der Darstellung des Vortrages der Antragspartei des Antragstellers und Kindesvaters - mit Beginn des Beschlusses datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung, der einen willkürlichen Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem Umgang für ein halbes Jahr darstellt und illustriert, da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde (siehe auch Abschnitt 1b1).
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Familienrichters Staubwasser und des Amtsgerichts Wilhelmshaven ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven die vorliegende Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die künftigen Gerichtsentscheidungen einzubeziehen.

Online-Dokumentation
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sind in der Vorprojektierungsphase.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adressen für die aktuellen Versionen der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html

http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html

http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html

Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Rechtssache zu informieren.

Dokumentation
Die vorliegenden Instanzenzüge und Rechtssachen sind Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazijuristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsreihe "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer" integriert.
Berichterstattung der juristisch-wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.

 

Sehr geehrter Herr Kramer, Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg,

als moralisch und politisch verantwortlicher Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg sind sie sicherlich und in lobenswerter Weise am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich mit der fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, ein Mahnmal am Eingang des Oberlandesgericht Oldenburg zu eröffnen, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt.
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren. Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist. Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie persönlich als anständige ordentliche Deutsche, zudem als deutsche Juristen in politischen Ämtern, keinerlei Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung der Deutschen Justizgeschichte haben, und dass Sie ordnungsgemäß mit gutem Willen, Transparenz und ehrlicher Aufklärung zukunftsweisend als gutes Beispiel für Menschlichkeit, Menschenrechte und Demokratie in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht Oldenburg zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg

Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, Gegenüber dem Mahnmal am Eingang des Oberlandesgericht Oldenburg, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, ebenfalls ein Mahnmal aufzustellen, das die deutschen Juristen in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, die Adolf Hitler die Stirn geboten haben.,
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren. Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist. Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Der lobenswerte Ansatz, nicht nur deutsche Juristen ohne Rückgrat zu benennen, sondern auch die Wilhelmshavener und Oldenburger Juristen zu benennen, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen Justiz zu unterwerfen, wird begrüßt.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde an das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Antrag auf Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt der Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Justizministerium Niedersachsen,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt.
Wie dokumentiert reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit Untätigkeit.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt sowohl gegen die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg als auch gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg Herrn Kramer an das Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Der Fall "Ewald Schlitt und die entrechteten Richter" (Seite 111-114; Das Lexikon der Justizirrtümer) porträtiert zwei grundlegende Aspekte der Nazi-Justiz, die sich auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen Verhaltensmusters auch in der heutigen Praxis der deutschen Familienrechtsprechung, wie im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg und beim Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert, wiederfinden:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären des Bürgers
a) Im Fall Ewald Schlitt (1942) fasst das Landgericht Oldenburg einen Beschluss, der die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich überschreitet.
Hitler und Goebbels nutzen diese Rechtssache für ihre politischen Zielsetzungen und arrangieren über den Staatssekretär Freisler eine vorsätzliche Akten- und Verfahrensmanipulation, um das politisch vorbestimmte Urteil der Todesstrafe zu erhalten.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg leistet keinen Widerstand gegen Hitlers angeordnete Manipulation von Gerichtsverfahren.
Nun hat Hitler seinen Präzedenzfall und kann durchführen, was er schon lange vorhat. In der Sitzung des Reichstags vom 26 April 1942 schreit er beifallsumbraust:: >>Ich erwarte, dass die deutsche Justiz versteht, dass nicht die Nation ihretwegen, sondern dass sie der Nation wegen da ist<<
>>Ich werde von jetzt ab in diesen Fällen eingreifen und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen, ihres Amtes entheben!<<
Im Anschluss an dieser Rede fasst der Reichstag einen entsprechenden Beschluss. Zum ersten Mal in der Geschichte der zivilisierten Welt werden Richter ohne Rechtsweg absetzbar.
(Seite 113-114; Das Lexikon der Justizirrtümer)
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg schweigt.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg toleriert damit den direkten politischen Eingriff in die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und Präsidenten des Landgerichts Oldenburg benannt, die Adolf Hitler die Stirn geboten haben.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und den Präsidenten benannt, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen Justiz zu unterwerfen.
b) Auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen Verhaltensmusters sind im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg (zuständig für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter des Amtsgericht Wilhelmshaven) und beim Oberlandesgericht Oldenburg (zuständig für Beschwerde- und Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven) folgende Aspekte dokumentiert:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären des Bürgers
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren nicht offen und nicht transparent, ob es sich möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg nehmen kann, an denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung, Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang mit denn nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene, besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsausschluss veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Bis zum heutigen Tag dokumentieren das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg Schweigen zu den zuvor beschriebenen Sachverhalten.
Die zuständigen und verantwortlichen Gerichte von Wilhelmshaven und Oldenburg dokumentieren in Dienstaufsichtsbeschwerdefahren und Beschwerdeverfahren gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester nicht die Stirn bietet und damit politische Eingriffe in die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz tolerieren und unterstützen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester aus seinen politischen Ämtern bei der Niedersächsischen Landesregierung sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, der zuständigen Rechtsanwaltskammer offiziell zu empfehlen, dem Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester seine Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 


Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman

Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions