| 8 October 2003
Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003
im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland
und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von politischer
Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung
zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis
der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert,
verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, während der
deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte
Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich
gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des
Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die
aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven
Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,
hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Korrektur
des Beschlusses 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003:
Die vorliegende Beschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven
und den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht
Oldenburg ist gemäß des Orientierungssatz zulässig,
dass es sich vorliegend um einen krassen Ausnahmefall handelt,
da eine über das Normalmaß deutlich hinausgehende
unzumutbare Verhaltensweise wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert dargetan wird.
Droht, wie hier, auch tatsächlich ein nennenswerter Rechtsverlust,
hat das mit der Beschwerde angegangene Beschwerdegericht,
hier das Oberlandesgericht Oldenburg die Maßregeln zu
treffen, welche einen effektiven Rechtsschutz des Beschwerdeführers
jedenfalls in der Zukunft sicherstellen.
Es ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen,
indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen
mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden (siehe
auch Abschnitt 1c).
Verfahrensgeschichte
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentieren die folgende Verfahrensgeschichte und objektiven
Sachverhalte im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschlands und anschließendem Umgangsboykott.
Vorgeschichte
Der objektive Sachverhalt und die soziale Realität
ist, dass im vorliegenden Fall der beschriebenen Fallstudie
die deutsche Kindesmutter zusammen mit der deutschen Großmutter
die gemeinsamen ehelichen, im Ausland geborenen sowie aufgewachsenen
Kinder in 1996 nach Deutschland verbracht hat.
Im Sommer 2001 findet in Berlin ein internationaler Hungerstreik
statt, bei dem engagierte Großeltern und Eltern gegen
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden in Kindesentführung
und Umgangsboykott protestieren. Das Bewußtsein der
Öffentlichkeit zu dieser Problematik wird über nationale
und internationale Medienberichte gefördert. Der südafrikanische
Vater Michael Hickman ist der Erste der Hungerstreikenden,
der nach dem internationalen Berliner Hungerstreik 2001 eine
Gerichtsverhandlung zu seiner Familiensache in Bezug auf Umgang
mit den nach Deutschland verbrachten Kindern hat (vgl. internationale
Medienabdeckung).
Phase I
--- Beschluss vom 15.08.2001 AKTENZEICHEN 16 F 605/00
UG des deutschen Familienrichters Dr. Bessel vom Amtsgericht
Wilhelmshaven für per Gerichtsbeschluss angeordneten
Umgang zwischen Kindern und Kindesvater.
--- Boykott des gerichtlich angeordneten Umgangs am 21.08.2001
mit Hilfe Dritter
--- Nichtvollstreckung des gerichtlich angeordneten Umgangs
--- Verschleppung der Verfahren in vorliegender Kindschaftssache
zum Umgang über den Zeitraum von mehr als einem Jahr
--- 03.09.2003 Ausstrahlung der ARTE TV-Sendung (Themenabend
: Krieg um Kinder)
--- Der Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Klaus Jürjens
gesteht Fehler des Jugendamtes ein.
--- Der deutsche Familienrichter Bessel räumt im Interview
Schwierigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren ein.
--- 04.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG Gerichtsverhandlung
zur Umgangssache.
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert, den
stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven Dieter
Viering anzuordnen, die Gerichtsverhandlung zu verlassen und
arbeitet mit einem Jugendamtsmitarbeiter zusammen, gegen den
Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden in Bearbeitung
sind.
--- Der stellvertretende Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven
Dieter Viering empfiehlt eine Aussetzung des Umgangs für
zwei Jahre.
--- Nach einem Jahr Verfahrensverschleppung am Amtsgericht
Wilhelmshaven setzt der deutsche Familienrichter Staubwasser
eine Frist von einem Monat für seine Entscheidungsfindung
an, die der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst überschreitet.
--- Beschluss datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F
605/00 UG des deutschen Familienrichters Staubwasser und erst
veröffentlicht nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung.
--- Willkürlicher Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem
Umgang für ein halbes Jahr, da zuvor über den Zeitraum
von einem Jahr kein Umgang stattgefunden hat, während
der per Gerichtsbeschluss angeordnete Umgang vorsätzlich
nicht vollstreckt wurde.
Phase II
--- 03.04.2003 neuer Rechtsantrag auf Umgang in einstweiliger
Anordnung im Eilverfahren auf Umgang unmittelbar nach dem
vorhergehenden willkürlichen Umgangsausschluss für
ein halbes Jahr aus Phase I und der vorhergehenden willkürlichen
Umgangsverweigerung aus Phase I während einem Jahr.
--- 09.04.2003 Der deutsche Familienrichter Staubwasser am
Amtsgericht Wilhelmshaven setzt eine Antwortfrist von 10 Tagen
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG zur Stellungnahme zum Antrag des
Kindesvaters durch die Rechtsvertretung der deutschen Kindesmutter
fest, d.h. die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt
Lange.
--- Die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt
Lange ignoriert vorsätzlich die vom Amtsgericht Wilhelmshaven
angesetzte Frist.
--- 06.05.2003 Es ergeht offizielle Beschwerde gegen die Verfahrensverzögerung
im Eilverfahren in Kindschaftssachen zur Umgangsregelung.
--- Daraufhin informiert das Amtsgericht Wilhelmshaven den
Antragsteller und Kindesvater über die Stellungnahme
der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange
datiert auf den 06.05.2003, die bereits dokumentierte Diffamierungs-
und Diskreditierungsstrategien gegenüber dem ausländischen
Kindesvater erneut präsentiert.
--- 21.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Vorläufige,
mündliche Gerichtsverhandlung zur Umgangssache.
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser arbeitet erneut
mit dem stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Wilhelmshaven
Dieter Viering zusammen, gegen den Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden
in Bearbeitung sind.
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser informiert die
Vertreter der südafrikanischen Botschaft, die als Beobachter
zu dieser Gerichtsverhandlung geladen werden sollten, dass
es sich lediglich um eine vorläufige, mündliche
Gerichtsverhandlung handeln würde und die Vertreter der
südafrikanischen Botschaft erst zur Gerichtsverhandlung
in der Hauptsache erscheinen bräuchten.
--- Beschluss datiert auf den 03.06.2003 AKTENZEICHEN 16 F
229/03 UG und veröffentlicht nach offizieller Beschwerde
an den moralisch und politisch verantwortlichen Direktor des
Amtsgerichts Wilhelmshaven Herrn Kahlen gegen Verfahrensverzögerung
und unkorrekte Verfahrensweisen.
--- Der Antrag auf Umgang in einstweiliger Anordnung wird
abgelehnt. Der deutsche Familienrichter Staubwasser widerspricht
sich damit selbst, da er in seinem Beschluss vom 04.10.2002
zur Verhandlung vom 04.09.2002 angegeben hatte, dass eine
Aussetzung des Umgangs für mehr als ein halbes Jahr nicht
der Kindeswohl-Ideologie entsprechen würde.
--- Während der stellvertretende Leiter des Jugendamtes
Wilhelmshaven Dieter Viering zuvor in Phase I noch aus Vergeltung
dafür, dass der ausländische, zurückgebliebene
Kindesvater die unkorrekten Verfahrensweisen des Jugendamtes
öffentlich gemacht hat, eine Aussetzung des Umgangs für
zwei Jahre forderte, erklärt der deutsche Familienrichter
Staubwasser nunmehr dieses Mal in seinem Beschluss, dass der
Stellvertreter des Jugendamtes keine Erklärung abgeben
wolle. Der deutsche Familienrichter Staubwasser erklärt
vorsätzlich nicht in seinem Beschluss wieso ein Jugendamt,
dass sich und sein Agieren als kindeswohlorientiert bezeichnet,
plötzlich nichts zu sagen hat und eine Empfehlung, Berichterstattung
oder Meinung zur Situation verweigert.
--- Der Sachverständige Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen wird mit der Erstellung eines psychologischen Sachverständigengutachten
beauftragt. Es folgen ca. zwei Monate Untätigkeit des
deutschen Familienrichters Staubwasser nach der Benennung
des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003.
--- Während die Gerichtsverhandlung vom 21.05.2003 als
vorläufige, mündliche Gerichtsverhandlung deklariert
wurde, ändert nunmehr der deutsche Familienrichter Staubwasser
mitten im Verfahren den Verfahrensablauf. In seinem Beschluss
entscheidet der deutsche Familienrichter Staubwasser, dass
in der Hauptsache keine Verhandlung stattfinden soll, sondern
eine Entscheidung nach Eingang des psychologischen Sachverständigengutachtens
von Amts wegen ohne mündliche Verhandlung und ohne Besprechung
des Gutachtens stattfinden soll. Auf diese Weise will der
deutsche Familienrichter Staubwasser vermeiden, dass die Vertreter
der südafrikanischen Botschaft, die als Beobachter zu
dieser Gerichtsverhandlung geladen werden sollten, Zeugen
eines ganz speziellen deutschen Justizspektakels werden.
Phase III
--- 07.07.2003 neuer Rechtsantrag AKTENZEICHEN 16 F 229/03
UG in einstweiliger Anordnung im Eilverfahren auf Umgang unmittelbar
nach dem vorhergehenden willkürlichen Umgangsausschluss
für ein halbes Jahr aus Phase I und der vorhergehenden
willkürlichen Umgangsverweigerung aus Phase I während
einem Jahr.
--- Dem deutschen Familienrichter Staubwasser wird ordnungsgemäß
die Möglichkeit gegeben, sich selbst und seine unkorrekten
Verfahrensweisen aus Phase I und Phase II zu korrigieren und
den Rechtsschutz vor dem Richter in der deutschen Rechtswirklichkeit
ordnungsgemäß umzusetzen.
--- 22.07.2003 Antrag zur einstweiligen Anordnung im Eilverfahren
auf Umgang zur Überbrückung der Verfahrensverzögerung
durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten
und Antrag auf substantiierte Aufklärung der Qualifikation
und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen Dr. Winterscheid
vom Landeskrankenhaus Wehnen
--- Erst nach der offiziellen Beschwerde vom 23. Juli 2003
über die erneute Verfahrensverzögerung schreibt
am 25.07.2003 Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
eine Einladung, die er erst am Samstag den 26. Juli 2003 abschickt,
so dass der Antragsteller die Einladung am Montag 28. Juli
2003 erhält und von dem Termin am 30. Juli 2003 erfährt,
an dem er also somit am übernächsten Tag in Wehnen
erscheinen soll.
--- 28.07.2003 Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid vom
Landeskrankenhaus Wehnen auf Grund der Verletzung des Rechts
auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung
seit Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003
aus Phase II. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen
Familienrichter Staubwasser.
--- Beschluss zur Ablehnung des Umgangs in einstweiliger Anordnung
vom deutschen Familienrichter Staubwasser AKTENZEICHEN 16
F 229/03 UG, datiert auf 25.07.2003 und erst dem Antragsteller
zur Kenntnisnahme übermittelt am 29.07.2003 nach der
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom 28.07.2003.
--- Zum ersten Mal erwähnt der deutsche Familienrichter
Staubwasser "fehlerhafte Verfahrensweisen des Gerichts
und anderer Beteiligter."
--- Gleichzeitig beschuldigt der deutsche Familienrichter
Staubwasser den Antragsteller und Kindesvater, seine Anträge
"im wesentlichen mit Rechtsausführungen" zu
begründen.
-- Der deutsche Familienrichter Staubwasser unterdrückt
vorsätzlich die vom Antragsteller und Kindesvater eingereichten
Dokumentationen seit dem vorhergehenden Beschluss vom 03.06.2003
und dokumentiert dies in seinem Beschluss mit der Falschaussage,
da "neue tatsächliche Umstände nicht vorgetragen
seien." Der deutsche Familienrichter Staubwasser widerspricht
sich selbst. Wenn die genauen Benennungen in der fortlaufenden
Dokumentation zu den unkorrekten Verfahrensweisen des Gerichts
und anderer Beteiligter den Aussagen des deutschen Familienrichters
Staubwasser nach nicht neu sein sollten, hat der deutsche
Familienrichter Staubwasser von Anfang an gewußt, dass
er unkorrekte Verfahrensweisen in den vorliegenden Verfahren
zu Umgang nach internationaler Kindesentführung angewendet
und gedeckt hat.
Phase IV
--- 30.07.-08.03. AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Gegen Mitarbeiter
des Amtsgerichts Wilhelmshaven und den deutschen Familienrichter
Staubwasser ergeht ein Zyklus von Strafanzeigen an das Amtsgerichts
Wilhelmshaven.
--- 08.08.2003 Erinnerung des Antrages auf Ablehnung des Gutachters
Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen aus Phase III
auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und
der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung
seit Benennung des Gutachters im Beschluss vom 03.06.2003
aus Phase II.
--- 10.08.2003 Beschwerde gegen den Beschluss des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
vom 25.07.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG aus Phase III an
das Oberlandesgericht Oldenburg. Ablehnung wegen Besorgnis
der Befangenheit der Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom
Oberlandesgericht Oldenburg, die bereits den willkürlichen
Umgangsausschluss aus Phase I des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven bestätigt hatten,
obwohl damit Umgang für ein weiteres halbes Jahr ausgesetzt
wurde zu nicht stattgefundenem gerichtlich angeordnetem Umgang,
der während der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung
für den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich nicht
vollstreckt wurde.
--- 01.09.2003 Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg
mit den deutschen Richtern Bartels, Schubert, Kuhlmann AKTENZEICHEN
14 UF 126/03. Das Oberlandesgericht Oldenburg verweigert die
Beschwerdeverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven unter
Berufung auf Formalitäten, hier der Zivilprozessordnung,
während das Oberlandesgericht mit den deutschen Richtern
Bartels, Schubert, Kuhlmann einerseits bis zu diesem Zeitpunkt
sämtliche verfahrensrechtlichen Bedenken, Unregelmäßigkeiten
und Fehler des Amtsgerichts Wilhelmshaven legalisiert hatte,
und während andererseits die deutschen Richter Bartels,
Schubert, Kuhlmann beim Zitieren der Zivilprozessordnung gleichzeitig
die Zivilprozessordnung verletzen, da die deutschen Richtern
Bartels, Schubert, Kuhlmann vorsätzlich die Ablehnung
wegen Besorgnis der Befangenheit ignorieren und somit entgegen
der Zivilprozessordnung ihren Beschluss fassen.
--- 19.08.2003 Informationsanfrage des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an den Antragsteller
und Kindesvater, ob die Anträge mit der Überschrift
"Rechtsantrag auf Unterlassung des möglichen Amtsmissbrauchs"
aus den aufgelisteten Schriftsätzen des Antragstellers
"als Anträge auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit
gewertet werden sollen."
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert einen
Monat später immer noch den Antrag auf Ablehnung des
Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen zu
bearbeiten, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung
des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund
der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und
am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht
wurde.
--- 26.08.2003 Erklärung zur Informationsanfrage des
deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
dass die Anträge des Antragstellers nicht als Ablehnung
des Richters wegen Befangenheit gewertet werden sollen, sondern
dass es sich wohl offensichtlich um ein Missverständnis
handelt. Erneute Erinnerung an den Anträge auf beschleunigte
Verfahren.
--- Am 02.09.2003 ergeht der offizielle Rechtsantrag an das
Amtsgericht Wilhelmshaven Verfahren gegen die Stadt Wilhelmshaven
mit dem zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister
Eberhard Menzel auf Grund der Beeinflussung von familiengerichtlichen
Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung
durch das Jugendamt und die Ausländerbehörde zu
eröffnen.
--- Datiert auf den 02.09.2003, Poststempel 05.09.2003, erklärt
der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Eberhard Menzel
seine Bereitschaft, mögliche Ausstellungen zu Nazi-Unrecht
und Nazi-Justiz am Amtsgericht Wilhelmshaven gegebenenfalls
finanziell zu unterstützen.
--- 15.09.2003 Die zuständige Rechtsanwaltskammer AKTENZEICHEN
Jo/Co sagt offiziell aus, dass nicht die Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange und mit Rechtsanwalt
Biester, sondern das Amtsgericht Wilhelmshaven für die
unkorrekten Verfahrensweisen verantwortlich sei und reagiert
damit auf die vom Niedersächsischen Justizministerium
weitergeleitete Beschwerde gegen die unkorrekten Verfahrensweisen
der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange
und mit Rechtsanwalt Biester. Die Rechtsanwaltskammer für
den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sagt offiziell aus,
dass die vorsätzliche Fristüberschreitung durch
die Rechtsvertretung der deutschen Kindesmutter, d.h. Dr.
Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange, entgegen der vom deutschen
Familienrichter Staubwasser am Amtsgericht Wilhelmshaven angesetzten
Antwortfrist von 10 Tagen, die in Phase II zur weiteren Verfahrensverzögerung
angewendet wurde, nicht zu beanstanden sei und somit wohl
den verfahrensrechtlichen Anforderungen am Amtsgericht Wilhelmshaven
entsprechen würde.
--- Der deutsche Familienrichter Staubwasser verweigert nunmehr
ca. zwei Monate später immer noch den Antrag auf Ablehnung
des Gutachters Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen
zu bearbeiten, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der
Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung
des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund
der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und
am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht
wurde.
--- 23.09.2003 Untätigkeitsbeschwerde in 16 F 229/03
UG im Fall von Internationaler Kindesentführung nach
Deutschland und anschließendem Umgangsboykott gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg
--- 24.09.2003 Urplötzlich unmittelbar nach der Untätigkeitsbeschwerde
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser setzt das
Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragsteller und Kindesvater
am 26. September 2003 davon in Kenntnis, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser auch in Kindschaftssachen mit
Lichtgeschwindigkeit arbeiten kann, wenn dies seiner politischen
Motivation entspricht (Siehe im Gegensatz dazu Phase I).
-- In der Umgangssache 16 F 229/03 UG informiert der deutsche
Familienrichter Staubwasser über das Qualifkations- und
Kompetenzprofil des beauftragten Gutachters unter Bezugnahme
auf den Rechtsantrag vom 22.07.2003 aus Phase III auf substantiierte
Aufklärung der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten
Sachverständigen Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus
Wehnen.
-- In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche
Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate später
auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid
vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst am 22.07.2003
auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und
der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung
eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung
erneut eingereicht wurde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser
weist den Antrag auf Ablehnung des Gutachters zurück.
Legal demands to the higher regional court of Oldenburg
Die Rechtssache ist an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückzuweisen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven is anzuweisen, den Rechtsschutz
vor dem Richter mit der ordnungsgemäßen Selbstkorrektur
sicherzustellen.
Dem Amtsgericht Wilhelmshaven ist aufzugeben, eine ordnungsgemäße,
unparteiische und unvoreingenommene Auftragsvergabe für
das psychologische Sachverständigengutachten zu formulieren.
Die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen der involvierten
deutschen Behörden sind ordnungsgemäß als
Begutachtungsziel in die Auftragsvergabe für das psychologische
Sachverständigengutachten einzubeziehen.
Den dokumentierten vordemokratischen Verfahrensweisen der
politischen Verfolgung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser ist Abhilfe zu schaffen.
Begründung
Profiling des deutschen Familienrichters Staubwasser
Im Vergleich zwischen der Vor-Weimarer Epoche, der Weimarer
Epoche, des Nazi-Regimes, des DDR-Regimes und der politischen
Justiz der BRD zeigen sich verblüffende Ähnlichkeiten
in der Mentalität und im Selbstverständnis der Justiz
wie in der Anwendung juristischer Methoden auf politische
oder halbpolitische Probleme: auch hier wird jene Kontinuität,
jenes Fortbestehen vordemokratischer Denkweisen unter der
Oberfläche scheinbar demokratischer Formen sichtbar.
Im übergreifenden Vergleich zwischen verschiedenen Staats-
und Gesellschfatsformen unter verschiedenen Ideologien vollziehen
sich Mentalitäts- und Verhaltensmuster hinter der Fiktion
vom unpolitischen, überparteilichen Charakter der Justiz
als einer der eigenen, unabhängigen Gewalt. In Wahrheit
gehört die Justiz nicht nur in der Demokratie, sondern
ebenso mehr noch in vordemokratischen und undemokratischen
Staats- und Gesellschaftsformen zum wesentlichen Teil des
politischen zu, ja, sie muß dort als durchaus politische
Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich ganz besonders
für die Beurteilung und Behandlung politischer Vorgänge:
also politische Justiz im engeren Sinne. Es gilt aber auch
scheinbar für ferner liegende Gebiete juristischer Aktivität,
insofern sie in einer Beziehung zu der Entwicklung der gesellschaftlichen
Realität stehen. Die Fiktion vom überparteilichen
Charakter der Justiz verdeckt die Tatsache, dass die Beamten
und gerade die Juristen in ihrem Verhalten, in ihrer Tätigkeit,
in ihren Entscheidungen doch wesentlich abhängig sind
von politischen Einflüssen und sozialer Herkunft. Ihre
Staatsauffassung, ihr politisches Bewußtsein ist im
systemübergreifenden Vergleich auf vordemokratische Werte
hin orientiert geblieben; sie vermögen es nicht, ihre
Theorie und ihre Praxis in dem sozialen und politischen Zusammenhang
zu sehen, der ihnen durch die Demokratisierung Deutschlands
vorgeben ist.
Tatsächlich tritt in der Durchführung dieser politischen
Prozesse eine Tendenz zur Ermessensentscheidung und Ermessensüberschreitung
hervor, die oft durch einseitige politische Orientierung der
Richter bedingt ist. In zahlreichen Fällen ist die Haltung
der Justiz wie auch ihr Einfluß auf die politische Atmosphäre
der Öffentlichkeit durch diverse Methoden von Akten-
und Verfahrensmanipulation gegen Demokratie und Gewaltenteilung
wirksam geworden. Die innere Einstellung dieser Richtercharaktere
zum demokratischen Rechtsstaat führt zu Verfahrensweisen
und Urteilen, die von Vor-Urteilen mitbestimmt sind.
Es ist nichts Neues, dass deutsche Richter und deutsche Juristen
die deutsche Verfassung und die bestehenden deutschen Gesetze
aus diversen Interessen verletzen, wie Herrschaftsinteressen,
ökonomische Interessen, politische Interessen, Karriere-Interessen,
Kastengeist, etc.
Deutsche Richter und Juristen machen Politik, obwohl ihre
Aufgabe entsprechend der demokratischen Gewaltenteilung offiziell
ist, die politischen Staatsgewalten zu überwachen und
zu kontrollieren.
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus
gefördert.
Deutsche Richter und Juristen haben mit dem deutschen Justizapparat
einerseits als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung
der propagierten politischen Ziele als auch andererseits zur
Unterdrückung und Ausschaltung von Widerstand und Opposition
dem Führer Adolf Hitler willig gedient.
Deutsche Richter und Juristen haben sich gegenseitig gedeckt
als es um die Verantwortungsübernahme für die Deutschen
Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit ging.
Der anschließende Hochverratsprozeß gegen Hitler,
Ludendorff und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten
durften Propagandareden gegen die Republik und ihre Politiker
halten; der Ankläger agierte eher als Verteidiger. Am
1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen, Hitler erhielt
fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung
nach sechs Monaten, die übrigen Angeklagten kamen mit
noch geringeren Strafen davon. Das Gericht lehnte es ausdrücklich
ab, den NSDAP-Führer gemäß den Bestimmungen
des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats verurteilten
Ausländer nach Österreich abzuschieben: Bei einem
Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler"
und der sich durch "rein vaterländischen Geist und
edelsten Willen" auszeichne, komme diese Maßnahme
nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen
Bildung (Heft 261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm
In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel der nationalsozialistischen
Weltanschauung ansieht, ist das Gesetz Plan und Wille des
Führers...Der deutsche Rechtswahrer ist heute Mitarbeiter
des Führer. Nationalsozialistisches Recht und Plan und
Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten
erkannt und gewahrt werden. Der Führer ist nicht Staatsorgan,
sondern oberster Gerichtsherr der Nation und höchster
Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes,
Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten
und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr
mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
"Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen:
das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten
und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut
haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller
Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit
des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und
als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite,
stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn
und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung
Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu
sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen,
wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst
beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland
Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen
nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs.
Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler - Mörder
im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik
5/1994, S. 169
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert mit dem
deutschen Familienrichter Staubwasser folgende eklatant widersprüchliche
Verhaltens- und Verfahrensweisen :
Wie dokumentiert und bewiesen beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
vgl. Hickman-Fallstudie und Verfahrensgeschichte, stehen die
Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
im krassen Widerspruch zu den staatlichen Verpflichtungen
Deutschlands im völkerrechtlichen Kontext :
--- der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten
--- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
--- der UN-Kinderrechtskonvention
--- des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche
Aspekte internationaler Kindesentführung
--- Konvention zum Umgang mit Kindern des Europarates
Widersprüchliche Aussagen und Verfahrensweisen des
deutschen Familienrichters Staubwasser
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie sich der
deutsche Familienrichter Staubwasser in familiengerichtlichen
Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder
selbst widerspricht.
Am 01.03.02 wird im familienpsychologischen Gutachten zur
Frage der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
für die beiden nach Deutschland verbrachten Kinder in
16 F 605/00 UG durch die psychologische Sachverständige
ausgesagt :
Die Spannungseskalation der letzten Zeit und der damit verbundene
Kontaktabbruch zum Vater entspricht keineswegs dem Kindeswohl.
Aber auch beschlossener Ausschluß des Umgangsrechts
zwischen Vater und Söhnen dient nicht dem Kindeswohl,
da er mithelfen würde, die eingetretene Entfremdung zu
festigen. Auch ein zeitlich begrenzter Ausschluß von
Umgangskontakten birgt immer die deutliche Gefahr in sich,
daß später Eltern-Kind-Kontakte konfliktbeladen
bleiben und wahrscheinlich auf weitere Sicht ein dauerhafter
Abbruch stattfindet.
Die Weigerung eines Elternteils, an diesem Prozeß des
Spannungsabbaus mitzuwirken, ist als Einschränkung der
erzieherischen Kompetenz zu werten.
Konkret wird vorgeschlagen, die Regelung des Umgangsrechts
und der elterlichen Sorge noch sechs Monate hinauszuschieben.
Zu diesem Zeitpunkt sollten die Kindeseltern im Zusammenhang
mit der vorgeschlagenen Familienberatung/-therapie über
erste Ergebnisse und vielleicht mögliche Weichenstellungen
für ein konfliktärmeres Miteinander berichten können.
In seinen Beschlüssen benennt der deutsche Familienrichter
Staubwasser weder den Hinweis auf die Familientherapie noch
berichtet der deutsche Familienrichter Staubwasser, dass die
deutsche Kindesmutter einvernehmliche Lösungen und Mediation
zur Konfliktentschärfung mit Boykotthaltung strikt ablehnt,
noch benennt der deutsche Familienrichter Staubwasser keine
Mediation stattgefunden hat, weil der deutsche Familienrichter
Staubwasser eine Mediation nicht angeordnet hat.
Im offiziellen Protokoll erstellt vom deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zur Gerichtsverhandlung
am 04.09.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/ 00 UG, über das
der Antragsteller zusammen mit der Gerichtsentscheidung AKTENZEICHEN
16 F 605/ 00 UG datiert auf den 04.10.2003 am 23.10.2003 in
Kenntnis gesetzt wurde, führt die psychologische Sachverständige
Warhonowicz folgendes aus :
Zur Sache möchte ich folgendes ausführen:
Zunächst möchte ich sagen, dass es für Kinder
in diesem Alter sehr wichtig ist, dass sie Kontakt zu beiden
Eltern haben.
Die Sachverständigten erklärte auf Fragen des Gerichts:
Wenn ich danach gefragt werde, ob die Tatsache, dass die Kindesmutter
ein der vorgeschlagenen Vereinbarungen nicht zustimmen will
kindeswohlgefährdende Aspekte zu nehmen sind, möchte
ich folgendes sagen:
Sicherlich ist es so dass die Erziehungsberechtigten im Hinblick
auf den Punkt Bindungstoleranz gehalten sind, Kontakte zum
anderen Elternteil zu fördern. Tun sie dies nicht, ist
das sicherlich ein Markel in der Erziehungskompetenz.
Im Beschluss 16 F 605/00 UG datiert auf den 04.10 2002 veröffentlicht
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
die folgende Aussage über den Antragsteller und ausländischen
Kindesvater sowie zum Umgang mit den Kindern :
Hinsichtlich der Dauer der Aussetzung folgt das Gericht der
Einschätzung der Sachverständigen. Eine längerfristige
Aussetzung konnte nicht angeordnet werden. Wie die Sachverständige
überzeugend darlegt, entspricht der derzeitige Kontaktabbruch
zum Vater nicht dem Kindeswohl.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert wie die familiengerichtlichen
Verfahren zu Umgang mit nach Deutschland verbrachten Kinder
über den Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verschleppt,
über den Zeitraum von einem Jahr der per Gerichtsbeschluss
angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt und
anschließend der Umgang für ein weiteres halbes
Jahr willkürlich aussetzt wird für Umgang, der zuvor
über den Zeitraum von einem Jahr nicht stattgefunden
hat. In dieser Entscheidung der willkürlichen Umgangsaussetzung
begründet das Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen
Familienrichter Staubwasser, dass eine Aussetzung des Umgangs
für mehr als ein halbes Jahr nicht kindeswohlfördernd
sei, um dann nach Ablauf des halben Jahres, die Anträge
des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil auf
einstweilige Anordnung des Umgangs abzulehnen und erneut die
Hauptverfahren vorsätzlich zu verzögern.
Zusätzlich hat der deutsche Familienrichter Staubwasser
wie dokumentiert weder Schamgefühle noch Gewissensbisse
die Benennung "Kindeswohl" kreuz und quer durch
seine Beschlüsse zu jonglieren, während der deutsche
Familienrichter Staubwasser bis zum heutigen Tag verweigert,
die offiziellen Anträge auf Klärung des Begriffsinhalts
und der Definition des Kindeswohls zu beantworten.
Eine Analyse der Fallstudie und der Verfahrensgeschichte,
wie vom deutschen Familienrichter Staubwasser durchgeführt,
ist die ultimative Zielsetzung des deutschen Familienrichters
Staubwasser wie dokumentiert, Selbstkorrektur und somit den
Rechtsschutz vor dem Richter zu verweigern, was eindeutig
die demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien verletzt,
als auch den Umgang mit nach Deutschland verbrachten binationalen
Kindern mit allen Mitteln zu behindern und zu verhindern,
was eindeutig die nationalen und internationalen gesetzlichen
Verpflichtungen verletzt.
Wie dokumentiert ist der deutsche Familienrichter Staubwasser
weder interessiert eine Lösung für den Elternkonflikt
zu finden, noch einen gerechten Ausgleich zwischen den auf
dem Spiel stehenden Interessen zu schaffen, noch das Kinderrecht
auf beide Elternteile und das Elternrecht auf Pflege und Erziehung
in seiner familienrechtspolitischen Praxis umzusetzen.
Politische Verfolgung durch den deutschen Familienrichter
Staubwasser
In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche
Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate später
auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr. Winterscheid
vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst am 22.07.2003
auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und
der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen
Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung
eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung
erneut eingereicht wurde. Der deutsche Familienrichter Staubwasser
weist den Antrag auf Ablehnung des Gutachters zurück.
In der Umgangssache 16 F 229/03 UG informiert der deutsche
Familienrichter Staubwasser über das Qualifkations- und
Kompetenzprofil des beauftragten Gutachters unter Bezugnahme
auf den Rechtsantrag vom 22.07.2003 auf substantiierte Aufklärung
der Qualifikation und Kompetenz des beauftragten Sachverständigen
Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen. Der deutsche
Familienrichter Staubwasser widerspricht sich selbst. Einerseits
sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser aus, dass Dr.
Winterscheid "auf Grund seiner psychiatrischen Ausbildung
beauftragt wurde, um auch die Prozeßfähigkeit des
Antragstellers zu überprüfen." Andererseits
sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser aus, dass es
keinen "rechtspolitischen Hintergrund" für
die Gutachterauswahl geben, würde obwohl der deutsche
Familienrichter bei der Auftragsvergabe von der Begutachtung
den Fokus weg von den binationalen nach Deutschland verbrachten
Kinder auf den Antragsteller und ausländischen Kindesvater
steuert. Der deutsche Familienrichter Staubwasser stellt damit
sich selbst und seine Verfahrensweisen in Frage, denn wenn
es keinen "rechtspolitischen Hintergrund" gemäß
der Behauptung des deutschen Familienrichters Staubwasser
geben würde, bräuchte der deutsche Familienrichter
Staubwasser nicht die Begutachtung der Prozessfähigkeit
des Antragstellers und Kindesvater in Auftrag geben, sondern
könnte sich ordnungsgemäß und kindeswohlorientiert
um die Kinder kümmern, um die es geht.
Im Beschluss 16 F 605/00 UG vom 04.10 2002 veröffentlicht
der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
die folgende Aussage über den Antragsteller und ausländischen
Kindesvater :
Bedenken gegen die Verfahrensfähigkeit des Antragstellers
haben sich insbesondere vor dem Hintergrund des vorliegenden
Gutachtens nicht ergeben, so dass der Anregung der Antragstellerin
in deren Schriftsatz vom 18.12.2000 nicht weiter nachgegangen
werden musste.
Nachdem sich der Antragsteller wie dokumentiert und bewiesen
in mehreren juristischen und politischen Initiativen sowie
in Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung
und Umgangsboykott unter Amtsmissbrauch, sowie gegen Kindesmissbrauch
und Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Behörden
auf nationaler und internationaler Ebene engagiert hat (inklusive
unmittelbarer juristischer und politischer Initiativen gegen
unkorrekte Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser selbst), gibt der deutsche Familienrichter Staubwasser
in seiner Entscheidung vom 23.09.2003 nunmehr dem beauftragten
Gutachter Dr. Winterscheid (der das Vorliegen von PAS bei
den in 1995 nach Deutschland verbrachten Kindern überprüfen
sollte) mittels der Strategie der Fernsteuerung des psychologischen
Sachverständigengutachtens auf, die Prozessfähigkeit
des Antragstellers und ausländischen zurückgeblieben
Kindesvaters zu überprüfen.
Entgegen den demokratischen rechtsstaatlichen Prinzipien beabsichtigt
der deutsche Familienrichter Staubwasser damit die rechtskonformen
und verfassungskonformen juristischen und politischen Initiativen
sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Antragstellers und
ausländischen Kindesvaters zu beeinträchtigen, anstatt
eine Lösung für die auf dem Spiel stehenden Interessen
sowie für die dokumentierten unkorrekten Verfahrensweisen
der deutschen Behörden anzustreben.
Hinsichtlich der dokumentierten Maßnahmen der politischen
Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser
dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven eine geschichtlichen
Ablauf mit einer Steigerung der Härte der Maßnahmen.
Zunächst wendet der deutsche Familienrichters Staubwasser
Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsstrategien an,
um den Antragsteller und ausländischen Kindesvater dazu
zwingen, dass er seine Kritik an den unkorrekten Verfahrensweisen
der deustchen Behörde widerrufen und in Zukunft von derartiger
Kritik ablassen soll.
Dann versucht der deutsche Familienrichter Staubwasser seine
Verfahren so lange zu verzögern bis der Antragsteller
und ausländische Kindesvater möglichst aus Deutschland
abgeschoben ist.
Nachdem diese Methoden des deutschen Familienrichters Staubwasser
keine Wirkung gezeigt haben, versucht der deutsche Familienrichter
Staubwasser, obwohl er sich damit selbst widerspricht, den
Antragsteller und ausländischen Kindesvater als prozessunfähig
zu erklären.
Dazu bedient der deutsche Familienrichter Staubwasser sich
mittels der Beauftragung eines neuen psychologischen Gutachtens,
obwohl er sich damit selbst widerspricht, um dem beauftragten
psychologischen Gutachter dahingehend zu steuern, dass er
statt die Kinder um die es geht, den Antragsteller auf prozessfähig
überprüfen soll.
Wie dokumentiert verletzt der deutsche Familienrichter Staubwasser
die Zivilprozessordnung. Der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven reagiert (datiert den 23.09.2003)
auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser an die Beschwerdeinstanz, d.h. das Oberlandesgericht
Oldenburg, mit der Unterstellung, dass der Antragsteller mutmaßlich
"prozessunfähig" sei, wobei der deutsche Familienrichter
Staubwasser die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser, inklusive
Beschwerdeverfahren gegen seine unkorrekten Verfahrensweisen
der vorsätzlichen Verfahrensverzögerung zu seinem
Vorteil beeinflußen will.
Alleine der Umstand des zweiten in Auftrag gegebenen Gutachtens
ist ein weiterer Beweis der Zielsetzungen des deutschen Familienrichter
Staubwasser, der aus politisch/ökonomischer Motivation
den Umgang mit den nach Deutschland verbrachten Kindern auf
alle Fälle verhindern will. Denn gemäß des
ersten Gutachtens, auf dass der deutsche Familienrichter Staubwasser
seine Entscheidung basiert, hätte der deutsche Familienrichter
Staubwasser im chronologischen Ablauf der vorliegenden Verfahrensgeschichte
spätestens jetzt den Umgang mit den Kindern sicher stellen
müssen und gemäß des ersten Gutachtens ist
der Antragsteller bereits als prozessfähig von dem deutschen
Familienrichter Staubwasser beurteilt. Der deutsche Familienrichter
Staubwasser beweist mit seinen Verfahrensweisen, dass er das
erste Gutachten als nicht brauchbar für seine politisch/ökonomischen
Zielsetzungen beurteilt, und dass er aus diesem Grund ein
zweites Gutachten in Auftrag gibt, um Akte und Verfahren hinsichtlich
seiner Zielsetzungen besser manipulieren zu können, anstatt
sich gemäß seiner offiziellen Verpflichtung um
die Kinder und um das Kindeswohl zu kümmern.
Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg
auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeugsatz an Manipulationsfiltern in der Anwendung
durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht
Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern
Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren
das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung
der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren
und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens
um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden
Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den
resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so
dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen
gedeckt werden.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht
Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger
Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg
zu den zuvor beschriebenen Ausschnitten der Verfahrensgeschichte
dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht
Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten
Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des
deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven
praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen
Familienrechtspolitik (siehe Abschnitt 1b; 1b1; 1b2; 1b3;
1b4; 1b5).
Zusätzlich verweigert das Oberlandesgericht Oldenburg
vorsätzlich Bearbeitung der Untätigkeitsbeschwerde
vom 23.09.2003 und reagiert somit wie dokumentiert mit Untätigkeit
auf eine Untätigkeitsbeschwerde.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter
Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg
in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden
der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden
Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile
von Persilscheinen eingereicht.
Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt
des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung,
Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und
Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich
verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet
werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige,
nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert
durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis
von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare
vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater
zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel
anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche
Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und
Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Rechtsantrag auf substantiierte Begründung und rechtsantrag
auf Rechtsschutz vor dem Richter
Wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim
Oberlandesgericht Oldenburg wurde dem deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und wiederholt die Gelegenheit gegeben, seine eigenen unkorrekten
Verfahrensweisen selbst zu korrigieren und selbst den Rechtsschutz
vor dem Richter ordnungsgemäß in der deutschen
Rechtswirklichkeit umzusetzen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich wie dokumentiert eine Selbstkorrektur,
obwohl das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert und
bewiesen in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf
rechtliches Gehör verletzt.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich wie dokumentiert mit der fehlenden
Kontrolle und fehlenden Korrektur von Fehlurteilen dem Antragsteller
und Kindesvater den Rechtsschutz des im Grundgesetz verankerten
Anspruchs auf rechtliches Gehör und widerspricht somit
vorsätzlich dem Rechtsstaatsprinzip.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
engagiert sich in entscheidungserheblichen Verstöße
des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht mit Gehörsversagungen,
Verfahrensverschleppungen und weiteren dokumentierten, unkorrekten
Verfahrensweisen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
beweist selbst, dass er wie gedruckt und lügt, vorsätzliche
Falschaussagen macht, dass er das Recht auf faires Verfahren
durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial verletzt,
dass er Dokumente unterdrückt, und dass er dies schwarz
auf weiß in seinen Beschlüssen veröffentlicht.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller
nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung
vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten,
unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen
Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert
werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial,
der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen,
etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge
an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die folgenden Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers
sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert
im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden
Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu
verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen
Seite der Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers
innerhalb der Darstellung des Vortrages der Antragspartei
des Antragstellers und Kindesvaters - mit Beginn des Beschlusses
datiert auf den 04.10.2002 AKTENZEICHEN 16 F 605/00 UG des
deutschen Familienrichters Staubwasser und erst veröffentlicht
nach offiziellen Beschwerden gegen Verzögerung, der einen
willkürlichen Umgangsausschluss zu nicht stattgefundenem
Umgang für ein halbes Jahr darstellt und illustriert,
da zuvor über den Zeitraum von einem Jahr kein Umgang
stattgefunden hat, während der per Gerichtsbeschluss
angeordnete Umgang vorsätzlich nicht vollstreckt wurde
(siehe auch Abschnitt 1b1).
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Familienrichters Staubwasser
und des Amtsgerichts Wilhelmshaven ergeht hiermit der offizielle
Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven die vorliegende
Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die künftigen
Gerichtsentscheidungen einzubeziehen.
Online-Dokumentation
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den
deutschen Behörden in der vorliegenden Rechtssache von
internationaler Kindesentführung nach Deutschland ist
Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und
Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten
und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter
den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sind in der Vorprojektierungsphase.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version
der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie
ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adressen für die aktuellen
Versionen der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen
der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden
sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html
Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische
Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den
Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden
Rechtssache zu informieren.
Dokumentation
Die vorliegenden Instanzenzüge und Rechtssachen sind
Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und
Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch Nazijuristen und den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsreihe "Das Vermächtnis von Hans Litten
und Helmut Kramer" integriert.
Berichterstattung der juristisch-wissenschaftlichen Feldforschung
zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie
und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Sehr geehrter Herr Kramer, Präsident des Oberlandesgerichts
Oldenburg,
als moralisch und politisch verantwortlicher Präsident
des Oberlandesgerichts Oldenburg sind sie sicherlich und in
lobenswerter Weise am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich
mit der fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen
in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit
vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik
und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss
für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die
Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger
Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert
hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, ein Mahnmal am Eingang des Oberlandesgericht Oldenburg
zu eröffnen, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig
im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik
Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger
Region der Öffentlichkeit benennt.
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird
begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten
Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren.
Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft
bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument
mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch
vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist.
Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre
Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr
rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie persönlich als anständige
ordentliche Deutsche, zudem als deutsche Juristen in politischen
Ämtern, keinerlei Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung
der Deutschen Justizgeschichte haben, und dass Sie ordnungsgemäß
mit gutem Willen, Transparenz und ehrlicher Aufklärung
zukunftsweisend als gutes Beispiel für Menschlichkeit,
Menschenrechte und Demokratie in der Rechtswirklichkeit der
Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das
Oberlandesgericht Oldenburg zukünftig im halbjährlichen
Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer
von mindestens einem Monat an das Oberlandesgericht Oldenburg
zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, Gegenüber dem Mahnmal am Eingang des Oberlandesgericht
Oldenburg, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig im
Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik
Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger
Region der Öffentlichkeit benennt, ebenfalls ein Mahnmal
aufzustellen, das die deutschen Juristen in der Wilhelmshavener
und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, die
Adolf Hitler die Stirn geboten haben.,
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird
begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten
Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren.
Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft
bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument
mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch
vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist.
Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre
Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr
rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Der lobenswerte Ansatz, nicht nur deutsche Juristen ohne Rückgrat
zu benennen, sondern auch die Wilhelmshavener und Oldenburger
Juristen zu benennen, die soviel Zivilcourage als deutsche
Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager
gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung
der deutschen Justiz zu unterwerfen, wird begrüßt.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde
an das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Antrag auf Disziplinarmaßnahmen
und Entlassung aus dem Amt der Richter Bartels, Schubert,
Kuhlmann.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter
Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Justizministerium Niedersachsen,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt.
Wie dokumentiert reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg
auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit Untätigkeit.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde
mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt
sowohl gegen die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg als auch gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Oldenburg Herrn Kramer an das Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische
Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im
halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen
für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht
Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Der Fall "Ewald Schlitt und die entrechteten Richter"
(Seite 111-114; Das Lexikon der Justizirrtümer) porträtiert
zwei grundlegende Aspekte der Nazi-Justiz, die sich auf der
funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen
Verhaltensmusters auch in der heutigen Praxis der deutschen
Familienrechtsprechung, wie im vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim
Landgericht Oldenburg und beim Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentiert, wiederfinden:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche
NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre
des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären
des Bürgers
a) Im Fall Ewald Schlitt (1942) fasst das Landgericht Oldenburg
einen Beschluss, der die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich
überschreitet.
Hitler und Goebbels nutzen diese Rechtssache für ihre
politischen Zielsetzungen und arrangieren über den Staatssekretär
Freisler eine vorsätzliche Akten- und Verfahrensmanipulation,
um das politisch vorbestimmte Urteil der Todesstrafe zu erhalten.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
leistet keinen Widerstand gegen Hitlers angeordnete Manipulation
von Gerichtsverfahren.
Nun hat Hitler seinen Präzedenzfall und kann durchführen,
was er schon lange vorhat. In der Sitzung des Reichstags vom
26 April 1942 schreit er beifallsumbraust:: >>Ich erwarte,
dass die deutsche Justiz versteht, dass nicht die Nation ihretwegen,
sondern dass sie der Nation wegen da ist<<
>>Ich werde von jetzt ab in diesen Fällen eingreifen
und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen,
ihres Amtes entheben!<<
Im Anschluss an dieser Rede fasst der Reichstag einen entsprechenden
Beschluss. Zum ersten Mal in der Geschichte der zivilisierten
Welt werden Richter ohne Rechtsweg absetzbar.
(Seite 113-114; Das Lexikon der Justizirrtümer)
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
schweigt.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
toleriert damit den direkten politischen Eingriff in die sogenannte
"unabhängige" deutsche Justiz.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und Präsidenten
des Landgerichts Oldenburg benannt, die Adolf Hitler die Stirn
geboten haben.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und den Präsidenten
benannt, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen
konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind,
als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen
Justiz zu unterwerfen.
b) Auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des
rechtspolitischen Verhaltensmusters sind im vorliegenden Fall
von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht
Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg (zuständig
für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter des Amtsgericht
Wilhelmshaven) und beim Oberlandesgericht Oldenburg (zuständig
für Beschwerde- und Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht
Wilhelmshaven) folgende Aspekte dokumentiert:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen
gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche
NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre
des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären
des Bürgers
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentieren nicht offen und nicht transparent, ob es sich
möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision
handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen
Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt,
dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt
Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium
der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim
Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren
in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester
unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen
juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg nehmen kann, an denen
die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht
Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem
Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche
Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung,
Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang
mit denn nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei
der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene,
besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische
Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds
Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren
bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie
beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt
Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche
Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der
Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des
Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsausschluss
veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden
hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach
Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden
vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Bis zum heutigen Tag dokumentieren das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
Schweigen zu den zuvor beschriebenen Sachverhalten.
Die zuständigen und verantwortlichen Gerichte von Wilhelmshaven
und Oldenburg dokumentieren in Dienstaufsichtsbeschwerdefahren
und Beschwerdeverfahren gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das Landgericht
Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg der Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester nicht die Stirn bietet und damit politische
Eingriffe in die sogenannte "unabhängige" deutsche
Justiz tolerieren und unterstützen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester aus seinen
politischen Ämtern bei der Niedersächsischen Landesregierung
sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, der zuständigen Rechtsanwaltskammer offiziell
zu empfehlen, dem Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester seine
Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den
Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder
im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu
den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern
im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung
zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die
entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des
Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des
Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu
veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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