| 10 October 2003
Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 357/03 SO vom 24.09.2003
im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland
und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von Unterdrückung
von Dokumenten und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen
durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung
zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis
der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert,
verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, während der
deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte
Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich
gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des
Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die
aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven
Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,
hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Korrektur des
Beschlusses 16 F 357/03 SO vom 24.09.2003:
Die vorliegende Beschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven
und den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht
Oldenburg ist gemäß des Orientierungssatz zulässig,
dass es sich vorliegend um einen krassen Ausnahmefall handelt,
da eine über das Normalmaß deutlich hinausgehende
unzumutbare Verhaltensweise wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert dargetan wird.
Droht, wie hier, auch tatsächlich ein nennenswerter Rechtsverlust,
hat das mit der Beschwerde angegangene Beschwerdegericht,
hier das Oberlandesgericht Oldenburg die Maßregeln zu
treffen, welche einen effektiven Rechtsschutz des Beschwerdeführers
jedenfalls in der Zukunft sicherstellen.
Es ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen,
indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen
mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden (siehe
auch Abschnitt 1c).
Verfahrensgeschichte
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentieren die folgende Verfahrensgeschichte und objektiven
Sachverhalte im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschlands und anschließendem Umgangsboykott.
Vorgeschichte
Der objektive Sachverhalt und die soziale Realität
ist, dass im vorliegenden Fall der beschriebenen Fallstudie
die deutsche Kindesmutter zusammen mit der deutschen Großmutter
die gemeinsamen ehelichen, im Ausland geborenen sowie aufgewachsenen
Kinder in 1996 nach Deutschland verbracht hat.
Phase I
--- Am 29. November 1995 werden die gemeinsamen binationalen
und ehelichen Kinder, geboren und aufgewachsen in Südafrika,
von der deutschen Kindesmutter von Südafrika nach Deutschland.
--- Am 4. Dezember 1995 meldet die Stadt Wilhelmshaven die
nach Deutschland entführten Kinder in Wilhelmshaven,
Deutschland, an.
--- Am 6. Dezember 1995 reicht der deutsche Elternteil einen
Rechtsantrag für die Übertragung des Alleinigen
Sorgerecht in einer einstweiligen Anordnung auf sich selbst
beim Amtsgericht Wilhelmshaven ein. Unter dem Aktenzeichen
16 F 931/95 legt die deutsche Kindesmutter ein englischsprachiges
Schreiben als Beweis vor, dass die deutsche Kindesmutter dem
Amtsgericht Wilhelmshaven in der Art interpretiert, dass der
ausländische zurückgebliebene Kindesvater die Verbringung
der gemeinsamen Kinder nach Deutschland schriftlich genehmigt
habe. Merkwürdigerweise beantragt die deutsche Kindesmutter,
die behauptet, der ausländische Kindesvater habe ihr
die Erlaubnis für die Verbringung der Kinder nach Deutschland
gegeben, gleichzeitig beim Amtsgericht Wilhelmshaven, dass
dem ausländischen Kindesvater die Anschrift der Kinder
in Wilhelmshaven, Deutschland nicht mitgeteilt werden soll.
--- Die Sozialarbeiterin Rach vom Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven
berichtet am 27.12.1995 AKTENZEICHEN 51-20/06 zu AKTENZEICHEN
16 F 931/95, Dokument-Nr. 10, dass in der vorliegenden Familiensache
die deutsche Kindesmutter mit den Kindern nach Südafrika
zurückgekehrt ist, und dass deshalb "Der Antrag
sei somit hier nicht mehr zu bearbeiten." Das Jugendamt,
dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt
vorsätzlich nicht, was die Verbringung der im Ausland
geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland durch
den deutschen Elternteil mit dem Kindeswohl zu tun hat.
Phase II
--- Am 21. Januar 1996 entführt die deutsche Kindesmutter
zusammen mit der deutschen Großmutter die Kinder von
Südafrika nach Deutschland.
--- Am 28. Januar 1996 kontaktiert der deutsche Elternteil
erneut das Familiengericht Wilhelmshaven mit dem eingereichten
Antrag zu AKTENZEICHEN 16 F 931/95, Dokument-Nr. 11, in dem
der deutsche Elternteil aussagt, dass sie nach Deutschland
zurückgekehrt sei, und dass sie ihren Antrag auf Übertragung
des alleinigen Sorgerechts für die binationalen Kinder
auf sie selbst erneuert.
--- Während das Amtsgericht Wilhelmshaven später
die Umgangsverfahren sogar bis zum Zeitraum von einem Jahr
vorsätzlich verzögert, fasst der deutsche Familienrichter
Fasse am 31.01.1996 innerhalb von drei Tagen den Beschluss.
Der deutsche Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven
entscheidet Kindesentführung nach Deutschland mit dem
alleinigen Sorgerecht für den deutschen Elternteil zu
belohnen, ohne den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil kontaktiert und angehört zu haben. Der deutsche
Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven ignoriert
vorsätzlich, dass der deutsche Elternteil zuvor das Gericht
schon in PHASE I getäuscht hat.
--- Am 3. Mai 1996 im Schreiben AKTENZEICHEN 06 1996 102 an
das Amtsgericht Wilhelmshaven zu den Umgangsverfahren 16 F
321/96 macht die Rechtsvertretung des deutschen kindesentführenden
Elternteils die folgende Aussage : "Vor dem Hintergrund
jedoch der geführten Korrespondenz besteht die akute
Gefahr, daß die Kinder gegen den Willen der Antragstellerin
auch nach Südafrika zurückgebracht werden; dies
ist in den Briefen zum Ausdruck gekommen. Beweis im Bestreitensfalle:
1. Vorlage der gewechselten Korrespondenz, 2. Auskunft des
Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven." Von diesem Punkt
an wird die Formel und Beschuldigung durch die Verfahren propagiert,
dass der ausländische Elternteil beabsichtigen würde,
sich in internationaler Kindesentführung zu engagieren,
während der objektive Sachverhalt ist dass der deutsche
Elternteil sich wie dokumentiert zwei Mal in internationaler
Kindesentführung nach Deutschland engagiert hat. Der
deutsche Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven
erklärt vorsätzlich nicht den Widerspruch, dass
das Amtsgericht Wilhelmshaven das erste Mal in PHASE I Kindesentführung
nach Deutschland und Umgangsboykott legalisiert mit dem Argument,
der ausländische Kindesvater habe seine Erlaubnis gegeben,
und das Amtsgericht Wilhelmshaven das zweite Mal in PHASE
II Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott
legalisiert mit dem Argument, der ausländische Kindesvater
wolle sich in internationaler Kindesentführung engagieren.
--- Bericht des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven am 12.06.96
AKTENZEICHEN 51-22/04 auf Anforderung des Amtsgerichts Wilhelmshaven
in den Verfahren 16 F 321/96 zur Umgangsregelung mit den im
November 1995 und wiederholt im Januar 1996 nach Deutschland
verbrachten Kindern. Die Sozialarbeiterin Frau Rita Eden-Reske
berichtet, dass die deutsche Kindesmutter große Sorge
habe, der ausländische Elternteil würde die Kinder
nach Südafrika entführen und empfiehlt einen Umgang
höchstens unter Beobachtung durchzuführen. Das Jugendamt,
dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt
vorsätzlich nicht, was die erneute und nunmehr zweite
Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder
nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter
und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun
hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
den Umgang zwischen den binationalen nach Deutschland verbrachten
Kindern und dem zurückgebliebenen ausländischen
Elternteil zu behindern bzw. auszuschließen. Das Jugendamt
Wilhelmshaven rechtfertigt und lobt das Verhalten der deutschen
Kindesmutter. Gleichzeitig beschwert sich das Jugendamt Wilhelmshaven,
dass den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater
die Absicht der Kindesentführung unterstellt, dass der
ausländische zurückgebliebene Elternteil permanent
und in gesteigertem Maße versucht, über die deutschen
Behörden, hier das Jugendamt Wilhelmshaven, den Kontakt
zu den nach Deutschland verbrachten Kindern wieder herzustellen.
Diese dokumentierten Strategien und Verhaltensweisen der deutschen
Behörden werden laut Jugendamt Wilhelmshaven "Zum
Wohl des Kindes" angewendet.
--- Entscheidung des Amtsgerichts Wilhelmshaven datiert auf
den 30. Juli 1996 AKTENEZEICHEN 16 F 321/96 von dem deutschen
Familienrichter Lindeke. In den Verfahren 16 F 289/96 wird
keine Umgangsregelung getroffen. Das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven
vertreten durch Frau Rach empfiehlt, dass der ausländische
Elternteil nur beobachteten Umgang mit den Kindern haben könnte,
da nicht sicher gestellt werden könnte, dass der ausländische
Elternteil die Kinder nicht nach Südafrika entführen
würde.
--- Empfehlungsschreiben vom 29. August 1996 des Jugendamtes
Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach
und Frau Eden-Reske zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts
auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt, dass sich selbst
als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich
nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung der
im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland,
dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche
Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt
Wilhelmshaven porträtiert die treu sorgende deutsche
Kindesmutter, die die Kinder nach der zweiten Verbringung
nach Deutschland nunmehr eingeschult hat. Gemäß
den Aussagen des Jugendamtes haben nur Kindesmutter und Kinder
eine enge emotionale Beziehung zueinander, aber nicht Kindesvater
und Kinder.
Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien
von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde)
den Antrag des ausländischen Kindesvaters auf gemeinsame
Sorge abzulehnen, und das alleinige Sorgerecht zur Belohnung
für die Verbringung der gemeinsamen ehelichen und binationalen
Kinder nach Deutschland der deutschen Kindesmutter zu übertragen.
Entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine
Kinderklaubehörde) berichtet das Jugendamt Wilhelmshaven
nicht von der Boykotthaltung der deutschen Kindesmutter als
Kriterium der Elternverantwortung und Erziehungsfähigkeit,
sondern führt die Boykotthaltung und Verweigerung der
deutschen Kindesmutter als Begründung für die Übertragung
der alleinigen Sorge auf die deutsche Kindesmutter an.
--- Gerichtsverhandlung vom 3. Dezember 1996 in den Verfahren
16 F 321/96 beim Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen
Familienrichter Fasse. Frau Rach vertritt das Jugendamt der
Stadt Wilhelmshaven sagt folgende aus: Es kann nicht in Abrede
gestellt werden, daß eine emotionale Beziehung zwischen
den Kindern und ihrem Vater besteht. Kann nicht ausgeschlossen
werden, daß er die Kinder mit nach Südafrika nimmt.
Mit einer Entführung der Kinder ist durchaus zu rechnen.
Der deutschen Kindesmutter sagt folgende aus: Der Antragsteller
hat auch schon erklärt, daß er für die Kinder
südafrikanische Pässe hat.
--- Gerichtsentscheidung vom 10. Dezember 1996 AKTENZEICHEN
16F 321/96. Der deutsche Familienrichter Fasse, greift die
ungeprüften und unbegründeten Anschuldigungen des
deutschen entführenden Elternteils und der Vertreterin
des Jugendamtes Frau Rach in seinem Urteil auf : auch muß
damit gerechnet werden, daß der Antragsteller das besuchsrecht
zu entführen. Diese Absicht ist dem Schreiben des Antragstellers
vom 20.03.96 an seinen Sohn JXXX-MXXX unschwer zu entnehmen.
Anstatt den vom deutschen Elternteil durchgeführten Umgangsboykott
zu beenden, entscheidet der deutsche Familienrichter Fasse
vom Amtsgericht Wilhelmshaven das Folgende: daß der
Kindesvater nicht mehr berechtigt ist, mit den gemeinsamen
Kindern der Parteien einmal pro Woche, und zwar sonntags,
telefonisch Kontakt aufzunehmen. Der Antrag vom 29.10.96,
in dem der Antragsteller beantragte, die ehelichen Kinder
SXXX und JXXX-MXXX in der Zeit vom 20.12.96 bis 05.01.97 zur
Ausübung des Umgangsrechtes zu sich zu nehmen, wird abgewiesen.
--- Gerichtsverhandlung in 16 F 298/96 mit dem deutschen Familienrichter
Mönkediek am 5 August 1997 zur Entscheidung über
Sorgerecht und Umgang. Der deutschen Kindesmutter wird das
alleinige Sorgerecht übertragen. Die Umgangsverweigerung
des deutschen Familienrichters Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven
wird nicht abgeändert.
Phase III
--- Während das Amtsgericht Wilhelmshaven das erste
Mal in PHASE I Kindesentführung nach Deutschland und
Umgangsboykott legalisiert mit dem Argument, der ausländische
Kindesvater habe seine Erlaubnis gegeben, und das Amtsgericht
Wilhelmshaven das zweite Mal in PHASE II Kindesentführung
nach Deutschland und Umgangsboykott legalisiert mit dem Argument,
der ausländische Kindesvater wolle sich in internationaler
Kindesentführung engagieren, legalisiert das Amtsgericht
Wilhelmshaven nun in PHASE III Kindesentführung nach
Deutschland und Umgangsboykott mit dem Argument, der ausländische
Kindesvater engagiere sich in politischen und juristischen
Initiativen sowie in Medienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
gegen Kindesentführung und Umgangsboykott.
--- Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven vom 19.05.2003
AKTENZEICHEN 16 F 229/03 zur Rücknahme der Rechtskraft
des Urteils 16 F 298/96 AG Wilhelmshaven vom 12.08.1997 (beschluss
16 F 931/95 vom 31.01.96) Überprüfung des Beweismittels,
d.h. das Schreiben vom 20.03.1996 sowie Parteienvernehmung.
--- Am 21.05.2003 Sitzung des Amtsgerichts Wilhelmshaven Aktenzeichen
16 F 229/03 UG. Weiter wurde der Antrag Blatt 82 Ziffer 1)
erörtert. Das Gericht wies darauf hin, daß Es hierfür
ein gesondertes Verfahren angelegen werde.
--- Am 30.06.2003 sagt die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
mit Rechtsanwalt Lange AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO aus, dass
die deutsche Kindesmutter die zur Legalisierung von Kindesentführung
nach Deutschland und Umgangsboykott behauptet, dass Schreiben
was sie als Beweis vorlegte, sei ihr zugeleitet wurden und
dem Inhalt nach dem Antragsteller zuzuordnen, während
die deutsche Kindesmutter und ihre Rechtsvertretung zuvor
in PHASE II aussagten, dieses Schreiben sei definitiv vom
ausländischen Kindesvater : Selbstverständlich die
Antragsgegnerin das Schreiben vom 20.03.1996 nicht gefälscht
hat. Dieses Schreiben wurde ihr zugeleitet und deutet aufgrund
seines Inhaltes eindeutig auf die Urheberschaft des Antragstellers
hin. Möglicherweise hat der Antragsteller die Formulierungs-
und Übersetzungshilfe einer dritten Person in Anspruch
genommen, ob er den Text selbst geschrieben hat, kann hier
mit absoluter Sicherheit nicht behauptet werden.
--- Am 15.07.2003 sagt die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
mit Rechtsanwalt Lange AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO aus, dass
es sich um eine Übersetzung des Originalschreibens handeln
würde, ohne den Übersetzer zu benennen.
"Ist lediglich eine Übersetzung des damaligen Orginalschreibens.
Aus dem Originalschreiben wird ohne weiteres ersichtlich sein,
daß diese Übersetzung inhaltlich zutreffend ist
und insbesondere auch der Antragsteller in seinem Schriftsatz
ausführte, er werde JXXX-MXXX wieder zurückbringen
und damit durchaus seine Absicht dokumentiere, gegen den Willen
der Kinder und der Kindesmutter seinen Sohn JXXX-MXXX mitzunehmen."
Legal demands to the higher regional court of Oldenburg
Die Rechtssache ist an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückzuweisen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven ist anzuweisen, den Rechtsschutz
vor dem Richter mit der ordnungsgemäßen Selbstkorrektur
sicherzustellen.
Dem Amtsgericht Wilhelmshaven ist aufzugeben orndungsgemäß
zur Sicherstellung des Rechts auf faires Verfahren und des
Rechts auf Anhörung eine ordnungsgemäße Gerichtsverhandlung
in der vorliegenden Rechtssache durchzuführen.
Den dokumentierten vordemokratischen Verfahrensweisen des
deutschen Familienrichters Staubwasser ist Abhilfe zu schaffen.
Begründung
Profiling des deutschen Famiienrichters Staubwasser
Im Vergleich zwischen der Vor-Weimarer Epoche, der Weimarer
Epoche, des Nazi-Regimes, des DDR-Regimes und der politischen
Justiz der BRD zeigen sich verblüffende Ähnlichkeiten
in der Mentalität und im Selbstverständnis der Justiz
wie in der Anwendung juristischer Methoden auf politische
oder halbpolitische Probleme: auch hier wird jene Kontinuität,
jenes Fortbestehen vordemokratischer Denkweisen unter der
Oberfläche scheinbar demokratischer Formen sichtbar.
Im übergreifenden Vergleich zwischen verschiedenen Staats-
und Gesellschfatsformen unter verschiedenen Ideologien vollziehen
sich Mentalitäts- und Verhaltensmuster hinter der Fiktion
vom unpolitischen, überparteilichen Charakter der Justiz
als einer der eigenen, unabhängigen Gewalt. In Wahrheit
gehört die Justiz nicht nur in der Demokratie, sondern
ebenso mehr noch in vordemokratischen und undemokratischen
Staats- und Gesellschaftsformen zum wesentlichen Teil des
politischen zu, ja, sie muß dort als durchaus politische
Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich ganz besonders
für die Beurteilung und Behandlung politischer Vorgänge:
also politische Justiz im engeren Sinne. Es gilt aber auch
scheinbar für ferner liegende Gebiete juristischer Aktivität,
insofern sie in einer Beziehung zu der Entwicklung der gesellschaftlichen
Realität stehen. Die Fiktion vom überparteilichen
Charakter der Justiz verdeckt die Tatsache, dass die Beamten
und gerade die Juristen in ihrem Verhalten, in ihrer Tätigkeit,
in ihren Entscheidungen doch wesentlich abhängig sind
von politischen Einflüssen und sozialer Herkunft. Ihre
Staatsauffassung, ihr politisches Bewußtsein ist im
systemübergreifenden Vergleich auf vordemokratische Werte
hin orientiert geblieben; sie vermögen es nicht, ihre
Theorie und ihre Praxis in dem sozialen und politischen Zusammenhang
zu sehen, der ihnen durch die Demokratisierung Deutschlands
vorgeben ist.
Tatsächlich tritt in der Durchführung dieser politischen
Prozesse eine Tendenz zur Ermessensentscheidung und Ermessensüberschreitung
hervor, die oft durch einseitige politische Orientierung der
Richter bedingt ist. In zahlreichen Fällen ist die Haltung
der Justiz wie auch ihr Einfluß auf die politische Atmosphäre
der Öffentlichkeit durch diverse Methoden von Akten-
und Verfahrensmanipulation gegen Demokratie und Gewaltenteilung
wirksam geworden. Die innere Einstellung dieser Richtercharaktere
zum demokratischen Rechtsstaat führt zu Verfahrensweisen
und Urteilen, die von Vor-Urteilen mitbestimmt sind.
Es ist nichts Neues, dass deutsche Richter und deutsche Juristen
die deutsche Verfassung und die bestehenden deutschen Gesetze
aus diversen Interessen verletzen, wie Herrschaftsinteressen,
ökonomische Interessen, politische Interessen, Karriere-Interessen,
Kastengeist, etc.
Deutsche Richter und Juristen machen Politik, obwohl ihre
Aufgabe entsprechend der demokratischen Gewaltenteilung offiziell
ist, die politischen Staatsgewalten zu überwachen und
zu kontrollieren.
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus
gefördert.
Deutsche Richter und Juristen haben mit dem deutschen Justizapparat
einerseits als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung
der propagierten politischen Ziele als auch andererseits zur
Unterdrückung und Ausschaltung von Widerstand und Opposition
dem Führer Adolf Hitler willig gedient.
Deutsche Richter und Juristen haben sich gegenseitig gedeckt
als es um die Verantwortungsübernahme für die Deutschen
Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit ging.
Der anschließende Hochverratsprozeß gegen Hitler,
Ludendorff und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten
durften Propagandareden gegen die Republik und ihre Politiker
halten; der Ankläger agierte eher als Verteidiger. Am
1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen, Hitler erhielt
fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung
nach sechs Monaten, die übrigen Angeklagten kamen mit
noch geringeren Strafen davon. Das Gericht lehnte es ausdrücklich
ab, den NSDAP-Führer gemäß den Bestimmungen
des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats verurteilten
Ausländer nach Österreich abzuschieben: Bei einem
Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler"
und der sich durch "rein vaterländischen Geist und
edelsten Willen" auszeichne, komme diese Maßnahme
nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen
Bildung (Heft 261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm
In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel der nationalsozialistischen
Weltanschauung ansieht, ist das Gesetz Plan und Wille des
Führers...Der deutsche Rechtswahrer ist heute Mitarbeiter
des Führer. Nationalsozialistisches Recht und Plan und
Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten
erkannt und gewahrt werden. Der Führer ist nicht Staatsorgan,
sondern oberster Gerichtsherr der Nation und höchster
Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes,
Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten
und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr
mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
"Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen:
das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten
und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut
haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller
Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit
des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und
als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite,
stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn
und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung
Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu
sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen,
wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst
beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland
Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen nach
seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs.
Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler - Mörder
im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik
5/1994, S. 169
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert mit dem deutschen
Familienrichter Staubwasser folgende eklatant widersprüchliche
Verhaltens- und Verfahrensweisen :
Wie dokumentiert und bewiesen beim Amtsgericht Wilhelmshaven,
vgl. Hickman-Fallstudie und Verfahrensgeschichte, stehen die
Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser
im krassen Widerspruch zu den staatlichen Verpflichtungen
Deutschlands im völkerrechtlichen Kontext :
--- der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten
--- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
--- der UN-Kinderrechtskonvention
--- des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche
Aspekte internationaler Kindesentführung
--- Konvention zum Umgang mit Kindern des Europarates
Unterdrückung von Dokumenten und Fälschung von
Gerichtsbeschlüssen durch den deutschen Familienrichters
Staubwasser
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich Dokumente unterdrückt
und sich somit in der vorsätzlichen Urkundenfälschung
in seinem Beschluss vom 24.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 357/03
SO engagiert.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich die folgenden
Rechtsanträge ignoriert:
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, eine graphologische Überprüfung auf
Kosten der gegnerischen Antragspartei durchzuführen.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, dass das von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin
durch Dr. Uwe Biester sogenannte "zugeleitete" Schreiben
genauestens mit Quelle, Herkunft des mutmaßlichen, ursprünglichen
Emittenten und vollständiger Dokumentation des Zuleitungsvorgangs
und des Transformationsvorgangs bis hin zum verfahrensrelevanten,
aktenkundigen Dokument zu benennen, zu definieren und zu belegen
ist.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, eine wissenschaftliche Studie und Untersuchung
auf Kosten der gegnerischen Antragspartei in Auftrag zu geben
und durchzuführen, mit der Inhalte von Textdokumenten
eindeutig Autoren und Urheberschaft zuzuordnen sind.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, eine Serie von Schreiben mit fremderstellten
Textinhalten ordnungsgemäß an die Antragspartei
des Antragstellers in Auftrag zu geben, deren Inhalt eindeutig
auf die Urheberschaft der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin
durch Dr. Uwe Biester hindeuten soll.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht
Wilhelmshaven, dass die behördliche Seite in ihrer Aufgabe
des Rechtsstaatsschutzes als staatlicher Ordnungsfaktor ordnungsgemäß
Ordnung in die diffuse und somit dem von Herrn Dr. Uwe Biester
am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG unverständliche Verfahrensweise und Beschuldigungsstrategie
bringt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser vorsätzlich lügt und
Falschaussagen in seinem Beschluss vom 24.09.2003 AKTENZEICHEN
16 F 357/03 SO macht.
Während der deutsche Familienrichter Staubwasser aussagt:
Der Antrag war bereits deshalb zurückzuweisen, weil das
Schreiben vom 20.03.1996, auf welches der Antragsteller Bezug
nimmt, jedenfalls nicht zu den Akten 16 F 298/96 und 16 F
931/95 gereicht wurde und deshalb auch nicht Grundlage für
die in diesen Verfahren getroffenen Entscheidung sein konnte.
Die beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierte Verfahrensgeschichte
beweist, dass das Schreiben vom 20.03.1996 Grundlage der in
diesen getroffenen Entscheidungen ist. Das Amtsgericht Wilhelmshaven
beweist damit die Lügen und Falschaussagen des deutschen
Familienrichter.
Wie Beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert manipuliert
der deutsche Familienrichter Staubwasser Akte und Verfahren
und verweigert damit den Rechtsschutz vor dem Richter aus
diversen Motivation:
--- kulturelle Diskriminierung durch Vorteilsbeschaffung für
den deutschen Elternteil gegenüber dem ausländischen
Elternteil aus politischer Motivation
--- Geschlechterdiskriminierung durch Vorteilsbeschaffung
für die Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater aus
politischer Motivation
--- kriminelle Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter
Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der basierend auf gefälschten
Beweismaterialien vorsätzlich Kindesentführung nach
Deutschland und Umgangsboykott legalisiert, aus Motivation
des deutschen juristischen Kastengeistes
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche
Familienrichter Staubwasser diese Motivation dadurch beweist,
dass der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Verletzung
des Rechts auf Anhörung und des Rechts auf faires Verfahren
vorsätzlich eine Gerichtsverhandlung verweigert.
Durch die dokumentierte Verweigerungsstrategie der Wahrheitsfindung
seitens des deutschen Familienrichters Staubwasser zur Durchführung
seiner Manipulationsstrategie widerspricht sich der deutsche
Familienrichter Staubwasser selbst.
Während der deutsche Familienrichter Staubwasser sich
wie dokumentiert über die politischen und juristischen
Initiativen sowie die Medienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
des zurückgebliebenen ausländischen Kindesvaters
gegen Kindesentführung und Umgangsboykott beschwert,
hält der deutsche Familienrichter Staubwasser immer noch
die Falschanschuldigung aufrecht, der ausländische zurückgebliebene
Kindesvaters wolle sich in Kindesentführung engagieren.
Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg
auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeugsatz an Manipulationsfiltern in der Anwendung
durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht
Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern
Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren
das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung
der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren
und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens
um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden
Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den
resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so
dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen
gedeckt werden.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht
Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger
Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg
zu den zuvor beschriebenen Ausschnitten der Verfahrensgeschichte
dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht
Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten
Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des
deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven,
die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven
praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen
Familienrechtspolitik (siehe Abschnitt 1b; 1b1; 1b2; 1b3;
1b4; 1b5).
Zusätzlich verweigert das Oberlandesgericht Oldenburg
vorsätzlich Bearbeitung der Untätigkeitsbeschwerde
vom 23.09.2003 und reagiert somit wie dokumentiert mit Untätigkeit
auf eine Untätigkeitsbeschwerde.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter
Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg
in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden
der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden
Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile
von Persilscheinen eingereicht.
Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt
des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung,
Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und
Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich
verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet
werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige,
nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert
durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis
von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare
vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater
zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel
anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche
Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und
Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Rechtsantrag auf substantiierte Begründung und rechtsantrag
auf Rechtsschutz vor dem Richter
Wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim
Oberlandesgericht Oldenburg wurde dem deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und wiederholt die Gelegenheit gegeben, seine eigenen unkorrekten
Verfahrensweisen selbst zu korrigieren und selbst den Rechtsschutz
vor dem Richter ordnungsgemäß in der deutschen
Rechtswirklichkeit umzusetzen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich wie dokumentiert eine Selbstkorrektur,
obwohl das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert und
bewiesen in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf
rechtliches Gehör verletzt.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
verweigert vorsätzlich wie dokumentiert mit der fehlenden
Kontrolle und fehlenden Korrektur von Fehlurteilen dem Antragsteller
und Kindesvater den Rechtsschutz des im Grundgesetz verankerten
Anspruchs auf rechtliches Gehör und widerspricht somit
vorsätzlich dem Rechtsstaatsprinzip.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
engagiert sich in entscheidungserheblichen Verstöße
des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht mit Gehörsversagungen,
Verfahrensverschleppungen und weiteren dokumentierten, unkorrekten
Verfahrensweisen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
beweist selbst, dass er wie gedruckt und lügt, vorsätzliche
Falschaussagen macht, dass er das Recht auf faires Verfahren
durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial verletzt,
dass er Dokumente unterdrückt, und dass er dies schwarz
auf weiß in seinen Beschlüssen veröffentlicht.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller
nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung
vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten,
unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen
Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert
werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial,
der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen,
etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge
an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die folgenden Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers
sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert
im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden
Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu
verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen
Seite der Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers
innerhalb der Darstellung des Vortrages der Antragspartei
des Antragstellers und Kindesvaters
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Familienrichters Staubwasser
und des Amtsgerichts Wilhelmshaven ergeht hiermit der offizielle
Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven die vorliegende
Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die künftigen
Gerichtsentscheidungen einzubeziehen.
Online-Dokumentation
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen
Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender
wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten
und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter
den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sind in der Vorprojektierungsphase.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version
der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie
ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adressen für die aktuellen
Versionen der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen
der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden
sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html
Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische
Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den
Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden
Rechtssache zu informieren.
Dokumentation
Die vorliegenden Instanzenzüge und Rechtssachen sind
Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und
Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch Nazijuristen und den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsreihe "Das Vermächtnis von Hans Litten
und Helmut Kramer" integriert.
Berichterstattung der juristisch-wissenschaftlichen Feldforschung
zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie
und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Sehr geehrter Herr Kramer, Präsident des Oberlandesgerichts
Oldenburg,
als moralisch und politisch verantwortlicher Präsident
des Oberlandesgerichts Oldenburg sind sie sicherlich und in
lobenswerter Weise am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich
mit der fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen
in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit
vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik
und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss
für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die
Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger
Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert
hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, ein Mahnmal am Eingang des Oberlandesgericht Oldenburg
zu eröffnen, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig
im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik
Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger
Region der Öffentlichkeit benennt.
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird
begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten
Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren.
Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft
bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument
mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch
vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist.
Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre
Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr
rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie persönlich als anständige
ordentliche Deutsche, zudem als deutsche Juristen in politischen
Ämtern, keinerlei Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung
der Deutschen Justizgeschichte haben, und dass Sie ordnungsgemäß
mit gutem Willen, Transparenz und ehrlicher Aufklärung
zukunftsweisend als gutes Beispiel für Menschlichkeit,
Menschenrechte und Demokratie in der Rechtswirklichkeit der
Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts-
und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen
soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das
Oberlandesgericht Oldenburg zukünftig im halbjährlichen
Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer
von mindestens einem Monat an das Oberlandesgericht Oldenburg
zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, Gegenüber dem Mahnmal am Eingang des Oberlandesgericht
Oldenburg, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig im
Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik
Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger
Region der Öffentlichkeit benennt, ebenfalls ein Mahnmal
aufzustellen, das die deutschen Juristen in der Wilhelmshavener
und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, die
Adolf Hitler die Stirn geboten haben.,
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird
begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten
Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren.
Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft
bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument
mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch
vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist.
Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre
Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr
rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik
Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Der lobenswerte Ansatz, nicht nur deutsche Juristen ohne Rückgrat
zu benennen, sondern auch die Wilhelmshavener und Oldenburger
Juristen zu benennen, die soviel Zivilcourage als deutsche
Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager
gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung
der deutschen Justiz zu unterwerfen, wird begrüßt.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde
an das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Antrag auf Disziplinarmaßnahmen
und Entlassung aus dem Amt der Richter Bartels, Schubert,
Kuhlmann.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter
Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Justizministerium Niedersachsen,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt.
Wie dokumentiert reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg
auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit Untätigkeit.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde
mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt
sowohl gegen die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg als auch gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Oldenburg Herrn Kramer an das Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische
Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im
halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen
für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht
Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Der Fall "Ewald Schlitt und die entrechteten Richter"
(Seite 111-114; Das Lexikon der Justizirrtümer) porträtiert
zwei grundlegende Aspekte der Nazi-Justiz, die sich auf der
funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen
Verhaltensmusters auch in der heutigen Praxis der deutschen
Familienrechtsprechung, wie im vorliegenden Fall von internationaler
Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim
Landgericht Oldenburg und beim Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentiert, wiederfinden:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche
NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre
des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären
des Bürgers
a) Im Fall Ewald Schlitt (1942) fasst das Landgericht Oldenburg
einen Beschluss, der die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich
überschreitet.
Hitler und Goebbels nutzen diese Rechtssache für ihre
politischen Zielsetzungen und arrangieren über den Staatssekretär
Freisler eine vorsätzliche Akten- und Verfahrensmanipulation,
um das politisch vorbestimmte Urteil der Todesstrafe zu erhalten.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
leistet keinen Widerstand gegen Hitlers angeordnete Manipulation
von Gerichtsverfahren.
Nun hat Hitler seinen Präzedenzfall und kann durchführen,
was er schon lange vorhat. In der Sitzung des Reichstags vom
26 April 1942 schreit er beifallsumbraust:: >>Ich erwarte,
dass die deutsche Justiz versteht, dass nicht die Nation ihretwegen,
sondern dass sie der Nation wegen da ist<<
>>Ich werde von jetzt ab in diesen Fällen eingreifen
und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen,
ihres Amtes entheben!<<
Im Anschluss an dieser Rede fasst der Reichstag einen entsprechenden
Beschluss. Zum ersten Mal in der Geschichte der zivilisierten
Welt werden Richter ohne Rechtsweg absetzbar.
(Seite 113-114; Das Lexikon der Justizirrtümer)
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
schweigt.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg
toleriert damit den direkten politischen Eingriff in die sogenannte
"unabhängige" deutsche Justiz.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und Präsidenten
des Landgerichts Oldenburg benannt, die Adolf Hitler die Stirn
geboten haben.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und den Präsidenten
benannt, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen
konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind,
als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen
Justiz zu unterwerfen.
b) Auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des
rechtspolitischen Verhaltensmusters sind im vorliegenden Fall
von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht
Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg (zuständig
für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter des Amtsgericht
Wilhelmshaven) und beim Oberlandesgericht Oldenburg (zuständig
für Beschwerde- und Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht
Wilhelmshaven) folgende Aspekte dokumentiert:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen
gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche
NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre
des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären
des Bürgers
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg
dokumentieren nicht offen und nicht transparent, ob es sich
möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision
handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen
Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt,
dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt
Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium
der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim
Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren
in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester
unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen
juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg nehmen kann, an denen
die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht
Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem
Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester
involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche
Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung,
Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang
mit denn nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei
der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene,
besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische
Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der
gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds
Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren
bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie
beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren
beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt
Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche
Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der
Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des
Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsauschluss
veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden
hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach
Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden
vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr
vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Bis zum heutigen Tag dokumentieren das Amtsgericht Wilhelmshaven,
das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg
Schweigen zu den zuvor beschriebenen Sachverhalten.
Die zuständigen und verantwortlichen Gerichte von Wilhelmshaven
und Oldenburg dokumentieren in Dienstaufsichtsbeschwerdefahren
und Beschwerdeverfahren gegen den deutschen Familienrichter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das Landgericht
Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg der Rechtsvertretung
Dr. Uwe Biester nicht die Stirn bietet und damit politische
Eingriffe in die sogenannte "unabhängige" deutsche
Justiz tolerieren und unterstützen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester aus seinen
politischen Ämtern bei der Niedersächsischen Landesregierung
sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, der zuständigen Rechtsanwaltskammer offiziell
zu empfehlen, dem Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester seine
Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den
Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder
im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu
den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern
im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung
zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die
entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des
Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des
Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu
veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender
des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,
hiermit wird der Antrag auf beim deutschen Richterbund eingereicht
auf offizielle Stellungnahmen des deutschen Richterbundes
zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher
Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie
des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche
Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen
Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation
der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext
deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden
Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige,
freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung"
durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch
in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert,
das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im
Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode
?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen
vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität
und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit
und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die
der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben
hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in
der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik
Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland
kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich
die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren
läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die
deutschen Behörden, den Menschen dienen können und
nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden
zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen
von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard
Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen
Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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