An das Oberlandesgericht Oldenburg
10.10.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de
Fax: 0441 220 1155

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch


The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de

10 October 2003

Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 357/03 SO vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von Unterdrückung von Dokumenten und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?

 

AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,
hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Korrektur des Beschlusses 16 F 357/03 SO vom 24.09.2003:
Die vorliegende Beschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven und den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht Oldenburg ist gemäß des Orientierungssatz zulässig, dass es sich vorliegend um einen krassen Ausnahmefall handelt, da eine über das Normalmaß deutlich hinausgehende unzumutbare Verhaltensweise wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert dargetan wird.
Droht, wie hier, auch tatsächlich ein nennenswerter Rechtsverlust, hat das mit der Beschwerde angegangene Beschwerdegericht, hier das Oberlandesgericht Oldenburg die Maßregeln zu treffen, welche einen effektiven Rechtsschutz des Beschwerdeführers jedenfalls in der Zukunft sicherstellen.
Es ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen, indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden (siehe auch Abschnitt 1c).

Verfahrensgeschichte

Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren die folgende Verfahrensgeschichte und objektiven Sachverhalte im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschlands und anschließendem Umgangsboykott.

Vorgeschichte
Der objektive Sachverhalt und die soziale Realität ist, dass im vorliegenden Fall der beschriebenen Fallstudie die deutsche Kindesmutter zusammen mit der deutschen Großmutter die gemeinsamen ehelichen, im Ausland geborenen sowie aufgewachsenen Kinder in 1996 nach Deutschland verbracht hat.
Phase I
--- Am 29. November 1995 werden die gemeinsamen binationalen und ehelichen Kinder, geboren und aufgewachsen in Südafrika, von der deutschen Kindesmutter von Südafrika nach Deutschland.
--- Am 4. Dezember 1995 meldet die Stadt Wilhelmshaven die nach Deutschland entführten Kinder in Wilhelmshaven, Deutschland, an.
--- Am 6. Dezember 1995 reicht der deutsche Elternteil einen Rechtsantrag für die Übertragung des Alleinigen Sorgerecht in einer einstweiligen Anordnung auf sich selbst beim Amtsgericht Wilhelmshaven ein. Unter dem Aktenzeichen 16 F 931/95 legt die deutsche Kindesmutter ein englischsprachiges Schreiben als Beweis vor, dass die deutsche Kindesmutter dem Amtsgericht Wilhelmshaven in der Art interpretiert, dass der ausländische zurückgebliebene Kindesvater die Verbringung der gemeinsamen Kinder nach Deutschland schriftlich genehmigt habe. Merkwürdigerweise beantragt die deutsche Kindesmutter, die behauptet, der ausländische Kindesvater habe ihr die Erlaubnis für die Verbringung der Kinder nach Deutschland gegeben, gleichzeitig beim Amtsgericht Wilhelmshaven, dass dem ausländischen Kindesvater die Anschrift der Kinder in Wilhelmshaven, Deutschland nicht mitgeteilt werden soll.
--- Die Sozialarbeiterin Rach vom Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven berichtet am 27.12.1995 AKTENZEICHEN 51-20/06 zu AKTENZEICHEN 16 F 931/95, Dokument-Nr. 10, dass in der vorliegenden Familiensache die deutsche Kindesmutter mit den Kindern nach Südafrika zurückgekehrt ist, und dass deshalb "Der Antrag sei somit hier nicht mehr zu bearbeiten." Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland durch den deutschen Elternteil mit dem Kindeswohl zu tun hat.
Phase II
--- Am 21. Januar 1996 entführt die deutsche Kindesmutter zusammen mit der deutschen Großmutter die Kinder von Südafrika nach Deutschland.
--- Am 28. Januar 1996 kontaktiert der deutsche Elternteil erneut das Familiengericht Wilhelmshaven mit dem eingereichten Antrag zu AKTENZEICHEN 16 F 931/95, Dokument-Nr. 11, in dem der deutsche Elternteil aussagt, dass sie nach Deutschland zurückgekehrt sei, und dass sie ihren Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für die binationalen Kinder auf sie selbst erneuert.
--- Während das Amtsgericht Wilhelmshaven später die Umgangsverfahren sogar bis zum Zeitraum von einem Jahr vorsätzlich verzögert, fasst der deutsche Familienrichter Fasse am 31.01.1996 innerhalb von drei Tagen den Beschluss. Der deutsche Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven entscheidet Kindesentführung nach Deutschland mit dem alleinigen Sorgerecht für den deutschen Elternteil zu belohnen, ohne den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil kontaktiert und angehört zu haben. Der deutsche Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven ignoriert vorsätzlich, dass der deutsche Elternteil zuvor das Gericht schon in PHASE I getäuscht hat.
--- Am 3. Mai 1996 im Schreiben AKTENZEICHEN 06 1996 102 an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu den Umgangsverfahren 16 F 321/96 macht die Rechtsvertretung des deutschen kindesentführenden Elternteils die folgende Aussage : "Vor dem Hintergrund jedoch der geführten Korrespondenz besteht die akute Gefahr, daß die Kinder gegen den Willen der Antragstellerin auch nach Südafrika zurückgebracht werden; dies ist in den Briefen zum Ausdruck gekommen. Beweis im Bestreitensfalle: 1. Vorlage der gewechselten Korrespondenz, 2. Auskunft des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven." Von diesem Punkt an wird die Formel und Beschuldigung durch die Verfahren propagiert, dass der ausländische Elternteil beabsichtigen würde, sich in internationaler Kindesentführung zu engagieren, während der objektive Sachverhalt ist dass der deutsche Elternteil sich wie dokumentiert zwei Mal in internationaler Kindesentführung nach Deutschland engagiert hat. Der deutsche Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven erklärt vorsätzlich nicht den Widerspruch, dass das Amtsgericht Wilhelmshaven das erste Mal in PHASE I Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott legalisiert mit dem Argument, der ausländische Kindesvater habe seine Erlaubnis gegeben, und das Amtsgericht Wilhelmshaven das zweite Mal in PHASE II Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott legalisiert mit dem Argument, der ausländische Kindesvater wolle sich in internationaler Kindesentführung engagieren.
--- Bericht des Jugendamtes der Stadt Wilhelmshaven am 12.06.96 AKTENZEICHEN 51-22/04 auf Anforderung des Amtsgerichts Wilhelmshaven in den Verfahren 16 F 321/96 zur Umgangsregelung mit den im November 1995 und wiederholt im Januar 1996 nach Deutschland verbrachten Kindern. Die Sozialarbeiterin Frau Rita Eden-Reske berichtet, dass die deutsche Kindesmutter große Sorge habe, der ausländische Elternteil würde die Kinder nach Südafrika entführen und empfiehlt einen Umgang höchstens unter Beobachtung durchzuführen. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) den Umgang zwischen den binationalen nach Deutschland verbrachten Kindern und dem zurückgebliebenen ausländischen Elternteil zu behindern bzw. auszuschließen. Das Jugendamt Wilhelmshaven rechtfertigt und lobt das Verhalten der deutschen Kindesmutter. Gleichzeitig beschwert sich das Jugendamt Wilhelmshaven, dass den ausländischen zurückgebliebenen Kindesvater die Absicht der Kindesentführung unterstellt, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil permanent und in gesteigertem Maße versucht, über die deutschen Behörden, hier das Jugendamt Wilhelmshaven, den Kontakt zu den nach Deutschland verbrachten Kindern wieder herzustellen. Diese dokumentierten Strategien und Verhaltensweisen der deutschen Behörden werden laut Jugendamt Wilhelmshaven "Zum Wohl des Kindes" angewendet.
--- Entscheidung des Amtsgerichts Wilhelmshaven datiert auf den 30. Juli 1996 AKTENEZEICHEN 16 F 321/96 von dem deutschen Familienrichter Lindeke. In den Verfahren 16 F 289/96 wird keine Umgangsregelung getroffen. Das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven vertreten durch Frau Rach empfiehlt, dass der ausländische Elternteil nur beobachteten Umgang mit den Kindern haben könnte, da nicht sicher gestellt werden könnte, dass der ausländische Elternteil die Kinder nicht nach Südafrika entführen würde.
--- Empfehlungsschreiben vom 29. August 1996 des Jugendamtes Wilhelmshaven an das Amtsgericht Wilhelmshaven von Frau Rach und Frau Eden-Reske zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die deutsche Kindesmutter. Das Jugendamt, dass sich selbst als kindeswohlorientiert bezeichnet, erklärt vorsätzlich nicht, was die erneute und nunmehr zweite Verbringung der im Ausland geborenen und aufgewachsenen Kinder nach Deutschland, dieses Mal durch die deutsche Kindesmutter und die deutsche Großmutter, mit dem Kindeswohl zu tun hat. Das Jugendamt Wilhelmshaven porträtiert die treu sorgende deutsche Kindesmutter, die die Kinder nach der zweiten Verbringung nach Deutschland nunmehr eingeschult hat. Gemäß den Aussagen des Jugendamtes haben nur Kindesmutter und Kinder eine enge emotionale Beziehung zueinander, aber nicht Kindesvater und Kinder.
Das Jugendamt Wilhelmshaven empfiehlt entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) den Antrag des ausländischen Kindesvaters auf gemeinsame Sorge abzulehnen, und das alleinige Sorgerecht zur Belohnung für die Verbringung der gemeinsamen ehelichen und binationalen Kinder nach Deutschland der deutschen Kindesmutter zu übertragen.
Entgegen den Richtlinien von Bad Boll (Wir sind doch keine Kinderklaubehörde) berichtet das Jugendamt Wilhelmshaven nicht von der Boykotthaltung der deutschen Kindesmutter als Kriterium der Elternverantwortung und Erziehungsfähigkeit, sondern führt die Boykotthaltung und Verweigerung der deutschen Kindesmutter als Begründung für die Übertragung der alleinigen Sorge auf die deutsche Kindesmutter an.
--- Gerichtsverhandlung vom 3. Dezember 1996 in den Verfahren 16 F 321/96 beim Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem deutschen Familienrichter Fasse. Frau Rach vertritt das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven sagt folgende aus: Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß eine emotionale Beziehung zwischen den Kindern und ihrem Vater besteht. Kann nicht ausgeschlossen werden, daß er die Kinder mit nach Südafrika nimmt. Mit einer Entführung der Kinder ist durchaus zu rechnen. Der deutschen Kindesmutter sagt folgende aus: Der Antragsteller hat auch schon erklärt, daß er für die Kinder südafrikanische Pässe hat.
--- Gerichtsentscheidung vom 10. Dezember 1996 AKTENZEICHEN 16F 321/96. Der deutsche Familienrichter Fasse, greift die ungeprüften und unbegründeten Anschuldigungen des deutschen entführenden Elternteils und der Vertreterin des Jugendamtes Frau Rach in seinem Urteil auf : auch muß damit gerechnet werden, daß der Antragsteller das besuchsrecht zu entführen. Diese Absicht ist dem Schreiben des Antragstellers vom 20.03.96 an seinen Sohn JXXX-MXXX unschwer zu entnehmen. Anstatt den vom deutschen Elternteil durchgeführten Umgangsboykott zu beenden, entscheidet der deutsche Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven das Folgende: daß der Kindesvater nicht mehr berechtigt ist, mit den gemeinsamen Kindern der Parteien einmal pro Woche, und zwar sonntags, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Der Antrag vom 29.10.96, in dem der Antragsteller beantragte, die ehelichen Kinder SXXX und JXXX-MXXX in der Zeit vom 20.12.96 bis 05.01.97 zur Ausübung des Umgangsrechtes zu sich zu nehmen, wird abgewiesen.
--- Gerichtsverhandlung in 16 F 298/96 mit dem deutschen Familienrichter Mönkediek am 5 August 1997 zur Entscheidung über Sorgerecht und Umgang. Der deutschen Kindesmutter wird das alleinige Sorgerecht übertragen. Die Umgangsverweigerung des deutschen Familienrichters Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven wird nicht abgeändert.
Phase III
--- Während das Amtsgericht Wilhelmshaven das erste Mal in PHASE I Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott legalisiert mit dem Argument, der ausländische Kindesvater habe seine Erlaubnis gegeben, und das Amtsgericht Wilhelmshaven das zweite Mal in PHASE II Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott legalisiert mit dem Argument, der ausländische Kindesvater wolle sich in internationaler Kindesentführung engagieren, legalisiert das Amtsgericht Wilhelmshaven nun in PHASE III Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott mit dem Argument, der ausländische Kindesvater engagiere sich in politischen und juristischen Initiativen sowie in Medienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit gegen Kindesentführung und Umgangsboykott.
--- Antrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven vom 19.05.2003 AKTENZEICHEN 16 F 229/03 zur Rücknahme der Rechtskraft des Urteils 16 F 298/96 AG Wilhelmshaven vom 12.08.1997 (beschluss 16 F 931/95 vom 31.01.96) Überprüfung des Beweismittels, d.h. das Schreiben vom 20.03.1996 sowie Parteienvernehmung.
--- Am 21.05.2003 Sitzung des Amtsgerichts Wilhelmshaven Aktenzeichen 16 F 229/03 UG. Weiter wurde der Antrag Blatt 82 Ziffer 1) erörtert. Das Gericht wies darauf hin, daß Es hierfür ein gesondertes Verfahren angelegen werde.
--- Am 30.06.2003 sagt die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO aus, dass die deutsche Kindesmutter die zur Legalisierung von Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott behauptet, dass Schreiben was sie als Beweis vorlegte, sei ihr zugeleitet wurden und dem Inhalt nach dem Antragsteller zuzuordnen, während die deutsche Kindesmutter und ihre Rechtsvertretung zuvor in PHASE II aussagten, dieses Schreiben sei definitiv vom ausländischen Kindesvater : Selbstverständlich die Antragsgegnerin das Schreiben vom 20.03.1996 nicht gefälscht hat. Dieses Schreiben wurde ihr zugeleitet und deutet aufgrund seines Inhaltes eindeutig auf die Urheberschaft des Antragstellers hin. Möglicherweise hat der Antragsteller die Formulierungs- und Übersetzungshilfe einer dritten Person in Anspruch genommen, ob er den Text selbst geschrieben hat, kann hier mit absoluter Sicherheit nicht behauptet werden.
--- Am 15.07.2003 sagt die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit Rechtsanwalt Lange AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO aus, dass es sich um eine Übersetzung des Originalschreibens handeln würde, ohne den Übersetzer zu benennen.
"Ist lediglich eine Übersetzung des damaligen Orginalschreibens. Aus dem Originalschreiben wird ohne weiteres ersichtlich sein, daß diese Übersetzung inhaltlich zutreffend ist und insbesondere auch der Antragsteller in seinem Schriftsatz ausführte, er werde JXXX-MXXX wieder zurückbringen und damit durchaus seine Absicht dokumentiere, gegen den Willen der Kinder und der Kindesmutter seinen Sohn JXXX-MXXX mitzunehmen."

Legal demands to the higher regional court of Oldenburg
Die Rechtssache ist an das Amtsgericht Wilhelmshaven zurückzuweisen.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven ist anzuweisen, den Rechtsschutz vor dem Richter mit der ordnungsgemäßen Selbstkorrektur sicherzustellen.
Dem Amtsgericht Wilhelmshaven ist aufzugeben orndungsgemäß zur Sicherstellung des Rechts auf faires Verfahren und des Rechts auf Anhörung eine ordnungsgemäße Gerichtsverhandlung in der vorliegenden Rechtssache durchzuführen.
Den dokumentierten vordemokratischen Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser ist Abhilfe zu schaffen.

Begründung

Profiling des deutschen Famiienrichters Staubwasser
Im Vergleich zwischen der Vor-Weimarer Epoche, der Weimarer Epoche, des Nazi-Regimes, des DDR-Regimes und der politischen Justiz der BRD zeigen sich verblüffende Ähnlichkeiten in der Mentalität und im Selbstverständnis der Justiz wie in der Anwendung juristischer Methoden auf politische oder halbpolitische Probleme: auch hier wird jene Kontinuität, jenes Fortbestehen vordemokratischer Denkweisen unter der Oberfläche scheinbar demokratischer Formen sichtbar.
Im übergreifenden Vergleich zwischen verschiedenen Staats- und Gesellschfatsformen unter verschiedenen Ideologien vollziehen sich Mentalitäts- und Verhaltensmuster hinter der Fiktion vom unpolitischen, überparteilichen Charakter der Justiz als einer der eigenen, unabhängigen Gewalt. In Wahrheit gehört die Justiz nicht nur in der Demokratie, sondern ebenso mehr noch in vordemokratischen und undemokratischen Staats- und Gesellschaftsformen zum wesentlichen Teil des politischen zu, ja, sie muß dort als durchaus politische Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich ganz besonders für die Beurteilung und Behandlung politischer Vorgänge: also politische Justiz im engeren Sinne. Es gilt aber auch scheinbar für ferner liegende Gebiete juristischer Aktivität, insofern sie in einer Beziehung zu der Entwicklung der gesellschaftlichen Realität stehen. Die Fiktion vom überparteilichen Charakter der Justiz verdeckt die Tatsache, dass die Beamten und gerade die Juristen in ihrem Verhalten, in ihrer Tätigkeit, in ihren Entscheidungen doch wesentlich abhängig sind von politischen Einflüssen und sozialer Herkunft. Ihre Staatsauffassung, ihr politisches Bewußtsein ist im systemübergreifenden Vergleich auf vordemokratische Werte hin orientiert geblieben; sie vermögen es nicht, ihre Theorie und ihre Praxis in dem sozialen und politischen Zusammenhang zu sehen, der ihnen durch die Demokratisierung Deutschlands vorgeben ist.
Tatsächlich tritt in der Durchführung dieser politischen Prozesse eine Tendenz zur Ermessensentscheidung und Ermessensüberschreitung hervor, die oft durch einseitige politische Orientierung der Richter bedingt ist. In zahlreichen Fällen ist die Haltung der Justiz wie auch ihr Einfluß auf die politische Atmosphäre der Öffentlichkeit durch diverse Methoden von Akten- und Verfahrensmanipulation gegen Demokratie und Gewaltenteilung wirksam geworden. Die innere Einstellung dieser Richtercharaktere zum demokratischen Rechtsstaat führt zu Verfahrensweisen und Urteilen, die von Vor-Urteilen mitbestimmt sind.
Es ist nichts Neues, dass deutsche Richter und deutsche Juristen die deutsche Verfassung und die bestehenden deutschen Gesetze aus diversen Interessen verletzen, wie Herrschaftsinteressen, ökonomische Interessen, politische Interessen, Karriere-Interessen, Kastengeist, etc.
Deutsche Richter und Juristen machen Politik, obwohl ihre Aufgabe entsprechend der demokratischen Gewaltenteilung offiziell ist, die politischen Staatsgewalten zu überwachen und zu kontrollieren.
Deutsche Richter haben Hitler und den Nationalsozialismus gefördert.
Deutsche Richter und Juristen haben mit dem deutschen Justizapparat einerseits als Terrorinstrument zur rücksichtslosen Umsetzung der propagierten politischen Ziele als auch andererseits zur Unterdrückung und Ausschaltung von Widerstand und Opposition dem Führer Adolf Hitler willig gedient.
Deutsche Richter und Juristen haben sich gegenseitig gedeckt als es um die Verantwortungsübernahme für die Deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit ging.
Der anschließende Hochverratsprozeß gegen Hitler, Ludendorff und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten durften Propagandareden gegen die Republik und ihre Politiker halten; der Ankläger agierte eher als Verteidiger. Am 1. April 1924 wurde Ludendorff freigesprochen, Hitler erhielt fünf Jahre Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung nach sechs Monaten, die übrigen Angeklagten kamen mit noch geringeren Strafen davon. Das Gericht lehnte es ausdrücklich ab, den NSDAP-Führer gemäß den Bestimmungen des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats verurteilten Ausländer nach Österreich abzuschieben: Bei einem Mann, "der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler" und der sich durch "rein vaterländischen Geist und edelsten Willen" auszeichne, komme diese Maßnahme nicht in Frage.
Kampf um die Republik 1919-1923; Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)
Bundeszentrale für politische Bildung- Reinhard Sturm
In einem Gemeinwesen, das den Staat als Mittel der nationalsozialistischen Weltanschauung ansieht, ist das Gesetz Plan und Wille des Führers...Der deutsche Rechtswahrer ist heute Mitarbeiter des Führer. Nationalsozialistisches Recht und Plan und Wille des Führers können nur von Nationalsozialisten erkannt und gewahrt werden. Der Führer ist nicht Staatsorgan, sondern oberster Gerichtsherr der Nation und höchster Gesetzgeber...
- Staatsrechtler Carl Schmitt
Ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
- auf den Führer verpflichten
"Mein Führer!
Ihnen, meinen Führer, bitte ich melden zu dürfen: das Amt, das Sie mir verliehen haben, habe ich angetreten und mich inzwischen eingearbeitet.
Mein Dank für die Verantwortung, die Sie mir anvertraut haben, soll darin bestehen, daß ich treu und mit aller Kraft an der Sicherheit des Reiches und der inneren Geschlossenheit des deutschen Volkes durch eigenes Beispiel als Richter und als Führer der Männer des Volksgerichtshofs arbeite, stolz, Ihnen, mein Führer, dem obersten Gerichtsherrn und Richter des deutschen Volkes, für die Rechtsprechung Ihres höchsten politischen Gerichtes verantwortlich zu sein.
Der Volksgerichtshof wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, daß Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden.
Heil mein Führer! In Treue, Ihr politischer Soldat Roland Freisler."
- Dies schrieb Freisler am 15. 10. 1942, wenige Wochen nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs. Zitiert nach Heribert Ostendorf, "Roland Freisler - Mörder im Dienste Hitlers", in: Zeitschrift für Rechtspolitik 5/1994, S. 169
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser folgende eklatant widersprüchliche Verhaltens- und Verfahrensweisen :
Wie dokumentiert und bewiesen beim Amtsgericht Wilhelmshaven, vgl. Hickman-Fallstudie und Verfahrensgeschichte, stehen die Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser im krassen Widerspruch zu den staatlichen Verpflichtungen Deutschlands im völkerrechtlichen Kontext :
--- der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
--- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
--- der UN-Kinderrechtskonvention
--- des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung
--- Konvention zum Umgang mit Kindern des Europarates

Unterdrückung von Dokumenten und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen durch den deutschen Familienrichters Staubwasser
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich Dokumente unterdrückt und sich somit in der vorsätzlichen Urkundenfälschung in seinem Beschluss vom 24.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO engagiert.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich die folgenden Rechtsanträge ignoriert:
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine graphologische Überprüfung auf Kosten der gegnerischen Antragspartei durchzuführen.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das von der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester sogenannte "zugeleitete" Schreiben genauestens mit Quelle, Herkunft des mutmaßlichen, ursprünglichen Emittenten und vollständiger Dokumentation des Zuleitungsvorgangs und des Transformationsvorgangs bis hin zum verfahrensrelevanten, aktenkundigen Dokument zu benennen, zu definieren und zu belegen ist.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine wissenschaftliche Studie und Untersuchung auf Kosten der gegnerischen Antragspartei in Auftrag zu geben und durchzuführen, mit der Inhalte von Textdokumenten eindeutig Autoren und Urheberschaft zuzuordnen sind.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, eine Serie von Schreiben mit fremderstellten Textinhalten ordnungsgemäß an die Antragspartei des Antragstellers in Auftrag zu geben, deren Inhalt eindeutig auf die Urheberschaft der Rechtsvertretung der Antragsgegnerin durch Dr. Uwe Biester hindeuten soll.
Es ergeht hiermit diesseitig der Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven, dass die behördliche Seite in ihrer Aufgabe des Rechtsstaatsschutzes als staatlicher Ordnungsfaktor ordnungsgemäß Ordnung in die diffuse und somit dem von Herrn Dr. Uwe Biester am 18. Juni 2003 zitierten "Laien" AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG unverständliche Verfahrensweise und Beschuldigungsstrategie bringt.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich lügt und Falschaussagen in seinem Beschluss vom 24.09.2003 AKTENZEICHEN 16 F 357/03 SO macht.
Während der deutsche Familienrichter Staubwasser aussagt:
Der Antrag war bereits deshalb zurückzuweisen, weil das Schreiben vom 20.03.1996, auf welches der Antragsteller Bezug nimmt, jedenfalls nicht zu den Akten 16 F 298/96 und 16 F 931/95 gereicht wurde und deshalb auch nicht Grundlage für die in diesen Verfahren getroffenen Entscheidung sein konnte.
Die beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentierte Verfahrensgeschichte beweist, dass das Schreiben vom 20.03.1996 Grundlage der in diesen getroffenen Entscheidungen ist. Das Amtsgericht Wilhelmshaven beweist damit die Lügen und Falschaussagen des deutschen Familienrichter.
Wie Beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert manipuliert der deutsche Familienrichter Staubwasser Akte und Verfahren und verweigert damit den Rechtsschutz vor dem Richter aus diversen Motivation:
--- kulturelle Diskriminierung durch Vorteilsbeschaffung für den deutschen Elternteil gegenüber dem ausländischen Elternteil aus politischer Motivation
--- Geschlechterdiskriminierung durch Vorteilsbeschaffung für die Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater aus politischer Motivation
--- kriminelle Vereinigung mit dem deutschen Familienrichter Fasse vom Amtsgericht Wilhelmshaven, der basierend auf gefälschten Beweismaterialien vorsätzlich Kindesentführung nach Deutschland und Umgangsboykott legalisiert, aus Motivation des deutschen juristischen Kastengeistes
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser diese Motivation dadurch beweist, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser unter Verletzung des Rechts auf Anhörung und des Rechts auf faires Verfahren vorsätzlich eine Gerichtsverhandlung verweigert.
Durch die dokumentierte Verweigerungsstrategie der Wahrheitsfindung seitens des deutschen Familienrichters Staubwasser zur Durchführung seiner Manipulationsstrategie widerspricht sich der deutsche Familienrichter Staubwasser selbst.
Während der deutsche Familienrichter Staubwasser sich wie dokumentiert über die politischen und juristischen Initiativen sowie die Medienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit des zurückgebliebenen ausländischen Kindesvaters gegen Kindesentführung und Umgangsboykott beschwert, hält der deutsche Familienrichter Staubwasser immer noch die Falschanschuldigung aufrecht, der ausländische zurückgebliebene Kindesvaters wolle sich in Kindesentführung engagieren.

Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg auf Grund von Befangenheit
Aus dem Werkzeugsatz an Manipulationsfiltern in der Anwendung durch deutsche Behörden wählt das Oberlandesgericht Oldenburg bereits wie dokumentiert mit den deutschen Richtern Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert zur Manipulation der Beschwerdeverfahren das spezifische Werkzeug der Bestätigung und Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit dem Kopieren und Duplizieren dieser Verfahrensweisen.
Die Zielsetzung dieser Manipulationen ist eine Mauer des Schweigens um die politische Motivation zu bauen, indem die zirkulierenden Verantwortlichkeiten in den Initialverfahren sowie in den resultierenden Beschwerdeverfahren weggeschoben werden, so dass die Jusitzskandale versteckt und die unkorrekten Verfahrensweisen gedeckt werden.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg engagieren sich in vorsätzlicher unsorgfältiger Akteneinsicht wie im Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg zu den zuvor beschriebenen Ausschnitten der Verfahrensgeschichte dokumentiert.
Die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg tragen mit der vorsätzlichen Deckung der unkorrekten Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, die Verantwortung für die am Amtsgericht Wilhelmshaven praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen Familienrechtspolitik (siehe Abschnitt 1b; 1b1; 1b2; 1b3; 1b4; 1b5).
Zusätzlich verweigert das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich Bearbeitung der Untätigkeitsbeschwerde vom 23.09.2003 und reagiert somit wie dokumentiert mit Untätigkeit auf eine Untätigkeitsbeschwerde.
Hiermit ergeht der offizielle Antrag auf Ablehnung der Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache auf Grund von Befangenheit.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile von Persilscheinen eingereicht.

Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige, nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Rechtsantrag auf substantiierte Begründung und rechtsantrag auf Rechtsschutz vor dem Richter
Wie dokumentiert beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg wurde dem deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und wiederholt die Gelegenheit gegeben, seine eigenen unkorrekten Verfahrensweisen selbst zu korrigieren und selbst den Rechtsschutz vor dem Richter ordnungsgemäß in der deutschen Rechtswirklichkeit umzusetzen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich wie dokumentiert eine Selbstkorrektur, obwohl das Amtsgericht Wilhelmshaven wie dokumentiert und bewiesen in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven verweigert vorsätzlich wie dokumentiert mit der fehlenden Kontrolle und fehlenden Korrektur von Fehlurteilen dem Antragsteller und Kindesvater den Rechtsschutz des im Grundgesetz verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör und widerspricht somit vorsätzlich dem Rechtsstaatsprinzip.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven engagiert sich in entscheidungserheblichen Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht mit Gehörsversagungen, Verfahrensverschleppungen und weiteren dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven beweist selbst, dass er wie gedruckt und lügt, vorsätzliche Falschaussagen macht, dass er das Recht auf faires Verfahren durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial verletzt, dass er Dokumente unterdrückt, und dass er dies schwarz auf weiß in seinen Beschlüssen veröffentlicht.
Zur verfahrensrechtlichen Sicherstellung, dass dem Antragsteller nicht das Recht auf faires Verfahren und auf Anhörung vorsätzlich verweigert werden kann, und dass die dokumentierten, unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven nicht von den zuständigen Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg kopiert und dupliziert werden durch die Ablehnung von angebotenem Beweismaterial, der Unterdrückung von Dokumenten, durch Falschaussagen, etc. ergehen hiermit die folgenden offiziellen Rechtsanträge an das Oberlandesgericht Oldenburg:
Die folgenden Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers sind ordnungsgemäß substantiiert und detailliert im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in der vorliegenden Rechtssache anzuführen.
Im Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wie folgt zu verfahren:
Zehnzeilige Zusammenfassung der Inhaltsanalyse jeder einzelnen Seite der Eingaben und Beweisführungen des Antragstellers innerhalb der Darstellung des Vortrages der Antragspartei des Antragstellers und Kindesvaters
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Familienrichters Staubwasser und des Amtsgerichts Wilhelmshaven ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Amtsgericht Wilhelmshaven die vorliegende Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die künftigen Gerichtsentscheidungen einzubeziehen.

Online-Dokumentation
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
http://www.8ung.at/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sind in der Vorprojektierungsphase.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adressen für die aktuellen Versionen der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html

http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html

http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html

Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Rechtssache zu informieren.

Dokumentation
Die vorliegenden Instanzenzüge und Rechtssachen sind Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazijuristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsreihe "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer" integriert.
Berichterstattung der juristisch-wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.

 

Sehr geehrter Herr Kramer, Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg,

als moralisch und politisch verantwortlicher Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg sind sie sicherlich und in lobenswerter Weise am Nachweis interessiert, dass Sie persönlich mit der fatalen Kontinuität der Arbeitsmethoden der Nazi-Juristen in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland brechen.
"Die Selbstamnestie der Justiz ist ein Vorgang mit vielen Beteiligten, der die Geschichte der Bundesrepublik und die des Dritten Reiches miteinander verbindet."
Die Post von Danzig,
Geschichte eines deutschen Justizmords
Es ist dokumentiert, dass der Entnazifizierungsauschuss für den Kreis Oldenburg unter anderem am 22.2.1949 die Karriere des Nazi-Juristen Dr. Bode, der sich am Danziger Justizmord beteiligte, in der Bundesrepublik Deutschland gefördert hat.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, ein Mahnmal am Eingang des Oberlandesgericht Oldenburg zu eröffnen, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt.
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren. Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist. Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie persönlich als anständige ordentliche Deutsche, zudem als deutsche Juristen in politischen Ämtern, keinerlei Probleme mit der Vergangenheitsbewältigung der Deutschen Justizgeschichte haben, und dass Sie ordnungsgemäß mit gutem Willen, Transparenz und ehrlicher Aufklärung zukunftsweisend als gutes Beispiel für Menschlichkeit, Menschenrechte und Demokratie in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland eintreten.
Ihr ehrenwertes und aufrichtiges rechtspolitisches Mentalitäts- und Handlungsmuster verantwortungsvoller deutscher Juristen soll definitiv unterstützt werden.
Es ergeht hiermit diesseitig der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht Oldenburg zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, Gegenüber dem Mahnmal am Eingang des Oberlandesgericht Oldenburg, das die Namen der Nazi-.Juristen, tätig im Hitlerregime sowie in der weiteren Karriere in der Bundesrepublik Deutschland speziell in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, ebenfalls ein Mahnmal aufzustellen, das die deutschen Juristen in der Wilhelmshavener und Oldenburger Region der Öffentlichkeit benennt, die Adolf Hitler die Stirn geboten haben.,
Ihre persönliche Stellungnahme der Zivilcourage wird begrüßt, sich von der in der Weltgeschichte dokumentierten Tatsache der deutschen Terrorjustiz öffentlich zu distanzieren. Sicherlich sind sie sich in ihrem täglichen Geschäft bewußt, wie leicht die deutsche Justiz als Terrorinstrument mit Akten- und Verfahrensmanipulation zur Anpassung politisch vorbestimmter Gerichtsentscheidungen zu missbrauchen ist. Ihr aufrichtiger Ansatz als deutsche Juristen daraus ihre Lehren für ihre rechtspolitischen Auffassungen und ihr rechtspolitisches Wirken in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen wird definitiv begrüßt.
Der lobenswerte Ansatz, nicht nur deutsche Juristen ohne Rückgrat zu benennen, sondern auch die Wilhelmshavener und Oldenburger Juristen zu benennen, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen Justiz zu unterwerfen, wird begrüßt.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde an das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Antrag auf Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt der Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Justizministerium Niedersachsen,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt.
Wie dokumentiert reagiert das Oberlandesgericht Oldenburg auf die Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven mit Untätigkeit.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt sowohl gegen die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg als auch gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg Herrn Kramer an das Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Der Fall "Ewald Schlitt und die entrechteten Richter" (Seite 111-114; Das Lexikon der Justizirrtümer) porträtiert zwei grundlegende Aspekte der Nazi-Justiz, die sich auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen Verhaltensmusters auch in der heutigen Praxis der deutschen Familienrechtsprechung, wie im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg und beim Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert, wiederfinden:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären des Bürgers
a) Im Fall Ewald Schlitt (1942) fasst das Landgericht Oldenburg einen Beschluss, der die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich überschreitet.
Hitler und Goebbels nutzen diese Rechtssache für ihre politischen Zielsetzungen und arrangieren über den Staatssekretär Freisler eine vorsätzliche Akten- und Verfahrensmanipulation, um das politisch vorbestimmte Urteil der Todesstrafe zu erhalten.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg leistet keinen Widerstand gegen Hitlers angeordnete Manipulation von Gerichtsverfahren.
Nun hat Hitler seinen Präzedenzfall und kann durchführen, was er schon lange vorhat. In der Sitzung des Reichstags vom 26 April 1942 schreit er beifallsumbraust:: >>Ich erwarte, dass die deutsche Justiz versteht, dass nicht die Nation ihretwegen, sondern dass sie der Nation wegen da ist<<
>>Ich werde von jetzt ab in diesen Fällen eingreifen und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen, ihres Amtes entheben!<<
Im Anschluss an dieser Rede fasst der Reichstag einen entsprechenden Beschluss. Zum ersten Mal in der Geschichte der zivilisierten Welt werden Richter ohne Rechtsweg absetzbar.
(Seite 113-114; Das Lexikon der Justizirrtümer)
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg schweigt.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg toleriert damit den direkten politischen Eingriff in die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und Präsidenten des Landgerichts Oldenburg benannt, die Adolf Hitler die Stirn geboten haben.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und den Präsidenten benannt, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen Justiz zu unterwerfen.
b) Auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen Verhaltensmusters sind im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg (zuständig für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter des Amtsgericht Wilhelmshaven) und beim Oberlandesgericht Oldenburg (zuständig für Beschwerde- und Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven) folgende Aspekte dokumentiert:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären des Bürgers
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren nicht offen und nicht transparent, ob es sich möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg nehmen kann, an denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung, Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang mit denn nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene, besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsauschluss veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Bis zum heutigen Tag dokumentieren das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg Schweigen zu den zuvor beschriebenen Sachverhalten.
Die zuständigen und verantwortlichen Gerichte von Wilhelmshaven und Oldenburg dokumentieren in Dienstaufsichtsbeschwerdefahren und Beschwerdeverfahren gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester nicht die Stirn bietet und damit politische Eingriffe in die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz tolerieren und unterstützen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester aus seinen politischen Ämtern bei der Niedersächsischen Landesregierung sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, der zuständigen Rechtsanwaltskammer offiziell zu empfehlen, dem Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester seine Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,
hiermit wird der Antrag auf beim deutschen Richterbund eingereicht auf offizielle Stellungnahmen des deutschen Richterbundes zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige, freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung" durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert, das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die deutschen Behörden, den Menschen dienen können und nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman

Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions