An die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
14.10.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX
Germany

Mr. Ralf Janßen
Ausländerbehörde
The immigration office of the City of Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax: 04421 16 41 1267

Eberhard Menzel
Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax: 04421 161801

Niedersächsischer Landtag
PET 05816/11/14
PET 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
Fax: 0511 30 30 28 06

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
secretariat@hcch.net


 


Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
PET 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Amtsgericht Wilhelmshaven
-Familiengericht-
Amtsgericht, Postfach 1154,
26388 Wilhelmshaven
04421 408 117

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights
Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

 



14. October 2003

Missbrauch des sozialen Status zum Schikanieren ausländischer zurückgebliebener Elternteile durch Deutsche administrativen Behörden während familiengerichtlicher Verfahren im Zuge von internationaler Kindesentführung nach Deutschland

 

Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhelmshaven
Unter Bezugnahme auf die Eingaben vom 2. September 2003 zu den zuvor genannten Aktenzeichen "Einschüchterungs-, Bedrohungs- und Nötigungsmethoden deutscher Behörden gegen zurückgebliebene, ausländische Opfer-Elternteile von internationaler Kindesentführung nach Deutschland" sowie zum offiziellen Rechtsantrag vom 2. September 2003 an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Eröffnung der Verfahren gegen die Stadt Wilhelmshaven,
AKTENZEICHEN 32-10/04

Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 02.01.2003 und vom 08.09.2003, AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264), in dem Sie sich persönlich und offiziell als die verantwortliche und zuständige Person zur ordnungsgemäßen Aktenpflege des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme wird begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde mehrfach und auf vielfältige Weise agiert um zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott beeinflußt.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf Ausstellung einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott über Beeinflussung des Aufenthaltsstatus durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche Benachteiligung von ausländischen Elternteilen und Großeltern
in deutschen Familienrechtssachen
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil durch die Ausländerbehörde Wilhelmshaven während laufender deutscher familiengerichtlicher Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz "Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
--- Dokumentation vom 6. Oktober 2003: Leisten die Deutschen administrativen Behörden Beihilfe zur Förderung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ? Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ?
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um sowohl das rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 25.09.03 beeinträchtigt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit der Absicht der Benachteiligung und Diskriminierung des ausländischen Kindesvaters erneut laufende deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott beim Amtsgericht Wilhelmshaven.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen dokumentiert erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung des Aufenthaltsstatus von den familiengerichtlichen Verfahren abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen laufende innerstaatliche Verfahren beeinflußen will, sondern die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen will auch wie dokumentiert laufende internationale Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater laufende Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland auf Grund der unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden hat.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs- und Nötigungsmethoden gegen den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sowie für die ordnungsgemäße Bearbeitung der vorliegenden Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt ist gemäß der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich der Oberbürgermeister."
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über Haftung und Entschädigung in der Dokumentation vom 28. September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar: :
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/admin/auslaend.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde bereits auf die Integration der Online-Dokumentation in die entsprechenden Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Offizielle Anträge an Herrn Janßen und die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier der Stadt Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen
a) Die noch ausstehenden und noch nicht beantworteten Anträge sind offiziell und ordnungsgemäß zu beantworten.
b) Sämtliche ausstehenden Anträge sind substantiiert und ordnungsgemäß in die von Herrn Janßen zu treffende und für den 16. Oktober 2003 angekündigte Entscheidung einzubeziehen und darzulegen. Dies entspricht der offiziellen Aussage des Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven, dass die vorliegenden Eingaben bei allen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.
c) Folgende Fragestellung sind durch offizielle Stellungnahmen von Herrn Janßen bzw. die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven bzw. den zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel zu beantworten :
Die Bundesregierung bringt hinsichtlich der Neuregelung der Sozialhilfe zum Ausdruck, dass Elternteilen mit der Betonung, dass es sich dabei hauptsächlich um Mütter handeln würde, Sozialhilfe für den durch Sorgerechtsstreitigkeiten notwendigen Auslandsaufenthalt gewährt werden muss.
Keine Sozialhilfe unter Palmen
Die Regelungen zum Bezug von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland werden verschärft. Dies kündigte Bundessozialministerin Ulla Schmidt am 2. September nach dem Bundeskabinett an. Sozialhilfe soll grundsätzlich nur noch in Deutschland gezahlt werden. [...] Lediglich drei genau umrissene Ausnahmefälle sind vorgesehen, in denen eine Rückkehr nach Deutschland nicht zumutbar ist und deshalb Sozialhilfe aus Gründen der Fürsorgepflicht im Ausland gezahlt wird. [...] Die drei Ausnahmeregelungen betreffen [...]
Menschen, in der Regel Mütter, deren Kinder aus rechtlichen Gründen nicht nach Deutschland kommen können und die um diese Kinder kämpfen.
Di, 02.09.2003, Sozialhilfe im Ausland nur noch als absolute Ausnahme,
2002 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Unter dem Aktenzeichen 32-10/04 gibt Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel die offizielle Stellungnahme im Gegensatz zur deutschen Regierung ab, dass die Rückkehr des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils in sein Heimatland zumutbar sei, während der ausländische zurückgebliebene Elternteil andererseits gezwungen ist in Deutschland zu sein auf Grund von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott.
Unter dem Aktenzeichen 32-10/04 gibt Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel die offizielle Stellungnahme im Gegensatz zur deutschen Regierung ab, dass ausländischen zurückgbeliebenen Elternteilen Sozialhilfe für den durch Sorgerechtsstreitigkeiten notwendigen Auslandsaufenthalt in Deutschland verwehrt werden muss.
Unter dem Aktenzeichen 32-10/04 führt Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel am 31.10.2002 zur Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Grund an, dass der ausländische zurückgebliebene Kindesvater Sozialhilfe beziehen würde.
Insbesondere ist zu beachten, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus Mitteln Sozialhilfe beziehen, und eine kurzfristige Ausreise im öffentlichen Interesse liegt.
Der objektive Sachverhalt ist, dass der Antragsteller und ausländische zurückgebliebene Kindesvater in der vorliegenden Fallkonstellation nicht freiwillig in Deutschland ist, sondern gezwungen ist, in Deutschland zu sein, da die deutschen Behörden internationale Kindesentführung nach Deutschland und anschließenden Umgangsboykott legalisieren
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel droht mit der gewaltsamen Abschiebung aus Deutschland während laufender familiengerichtlicher Verfahren was für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil ein Verbot der Wiedereinreise zur Folge hätte und ein Wiedersehen mit den nach Deutschland verbrachten Kindern unmöglich machen würde.
c1) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen, dass für Elternteile, die sich auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten im Ausland aufhalten müssen generell keine Sozialhilfe zu gewähren ist?
c1) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen, dass der Bezug von Sozialhilfe für Elternteile, die sich auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten im Ausland aufhalten müssen, generell ein Abschiebungsgrund ist ?
Die substantiierten Stellungnahmen von Herrn Janßen bzw. der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven bzw. des zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel zu den Punkten c1) und c2) werden für die Klärung der Sachverhalte mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundessozialministerium und der Bundesregierung hinsichtlich der auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten notwendigen Auslandsaufenthalte benötigt.
Gemäß der logischen rechtspolitischen und gesellschaftspolitischen Konsequenz der offiziellen Aussagen des Herrn Janßen von der der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven unter der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel ist eindeutig zu klären, ob hinsichtlich des Rechts auf faires Verfahren und des Gleichheitsgrundsatzes, deutschen Elternteilen in der Regel Müttern, die sich auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten im Ausland aufhalten müssen, die Sozialhilfe zu verweigern ist, und diese Elternteile, in der Regel Mütter, mit Gewalt aus dem Ausland nach Deutschland abzuschieben sind.
Gemäß der logischen rechtspolitischen und gesellschaftspolitischen Konsequenz der offiziellen Aussagen des Herrn Janßen von der der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven unter der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel ist eindeutig zu klären, ob und inwieweit der deutsche Staat die Fürsorgepflicht für ausländische zurückgebliebene Elternteile hat, die auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten gezwungen sind in Deutschland zu sein, da die deutschen Behörden Kindesentführung und Umgangsboykott legalisieren.
c3) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen, dass generell im Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und den daraus entstehenden notwendigen verwaltungstechnischen Regelungen entgegen der völkerrechtlichen Verträge und Verpflichtungen eine Sonderbehandlung zur Diskriminierung und Benachteiligung ausländischer zurückgebliebener Elternteile und Großelternteile auszuführen ist, wie z.B. bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven dokumentiert ?
c4) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen, dass Unterschiede auf Grund der Nationalität gemäß der kulturellen Diskriminierung anzuwenden sind?
c5) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen, dass Unterschiede auf Grund des Geschlechts gemäß der Geschlechterdiskriminierung anzuwenden sind ?
d) Wie dokumentiert ändern die administrativen Behörden von Wilhelmshaven willkürlich den sozialen Status des ausländischen zurückgebliebenen Elternteil von Sozialhilfe zu Asylbewerber, während der ausländische zurückgebliebene Elternteil niemals einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt hat, sondern nach Deutschland gekommen ist, um seine nach Deutschland verbrachten und seit 1995 zurückgehaltenen Kinder zu besuchen. Es ist ordnungsgemäß zu klären und mitzuteilen, wer die Verantwortung für diesen verwaltungstechnischen Vorgang bei den administrativen Behörden von Wilhelmshaven unter der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel trägt.
e) Folgende offiziellen Anträge ordnungsgemäß zu bearbeiten:
Zudem bedarf es der ordnungsgemäßen Klärung der Formalitäten und verwaltungstechnischen Notwendigkeiten für die Einladung des Antragstellers und ausländischen zurückgebliebenen Elternteils zur Besprechung im Ausschuss des Europäischen Parlaments.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Übernahme der Reisekosten und Ausgaben für den Antragsteller zur Wahrnehmung des offiziellen Treffens beim Europäischen Parlament an die Ausländerbehörde und Wilhelmshaven und den zuständigen verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard Menzel eingereicht.
Dem Antragsteller ist das offizielle Formular zur Beantragung der Reisekostenerstattung für Bedienstete der Stadt Wilhelmshaven zu übersenden.
Der Antragsteller verpflichtet sich eine kostengünstige Hin- und Rückreise Reise und Unterbringung in Brüssel, Belgien, anzustreben.
Die Stadt Wilhelmshaven hat dem Antragsteller eine offizielle Einladung der Stadt Wilhelmshaven auszustellen und damit ordnungsgemäß die verwaltungstechnische Sicherstellung der Rückreise von Brüssel nach Wilhelmshaven haftbar durchzuführen, damit eine Beeinflußung der laufenden Gerichtsverfahren definitiv ausgeschlossen wird.
f) Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven hat die Frist von sieben Tagen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Verwaltungssache sowie über die Antworten zu den ausstehenden offiziellen Anträgen zu informieren.

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/admin/auslaend.html

Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman


Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions

 


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