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14. October 2003
Missbrauch des sozialen Status zum Schikanieren ausländischer
zurückgebliebener Elternteile durch Deutsche administrativen
Behörden während familiengerichtlicher Verfahren
im Zuge von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhelmshaven
Unter Bezugnahme auf die Eingaben vom 2. September 2003 zu
den zuvor genannten Aktenzeichen "Einschüchterungs-,
Bedrohungs- und Nötigungsmethoden deutscher Behörden
gegen zurückgebliebene, ausländische Opfer-Elternteile
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland"
sowie zum offiziellen Rechtsantrag vom 2. September 2003 an
das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Eröffnung der Verfahren
gegen die Stadt Wilhelmshaven,
AKTENZEICHEN 32-10/04
Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 02.01.2003 und vom
08.09.2003, AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264), in dem Sie sich
persönlich und offiziell als die verantwortliche und
zuständige Person zur ordnungsgemäßen Aktenpflege
des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei
der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme
wird begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde
mehrfach und auf vielfältige Weise agiert um zivilrechtliche,
strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott beeinflußt.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten
Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das
Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf
Ausstellung einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen
familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und
Umgangsboykott über Beeinflussung des Aufenthaltsstatus
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche
Benachteiligung von ausländischen Elternteilen und Großeltern
in deutschen Familienrechtssachen
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung
der Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil durch die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven während laufender deutscher familiengerichtlicher
Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz
"Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
--- Dokumentation vom 6. Oktober 2003: Leisten die Deutschen
administrativen Behörden Beihilfe zur Förderung
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
? Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen
von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ?
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen
Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden
und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten
in Deutschland einzugreifen, um sowohl das rechtliche und
politische als auch das öffentliche Engagement für
Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören
und zu beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 25.09.03 beeinträchtigt die
Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit der Absicht der
Benachteiligung und Diskriminierung des ausländischen
Kindesvaters erneut laufende deutsche familiengerichtliche
Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott beim Amtsgericht Wilhelmshaven.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen
dokumentiert erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung
des Aufenthaltsstatus von den familiengerichtlichen Verfahren
abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
mit Herrn Janßen laufende innerstaatliche Verfahren
beeinflußen will, sondern die Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen will auch wie dokumentiert
laufende internationale Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes
kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu
arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater laufende Verfahren am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gegen Deutschland auf Grund der unkorrekten
Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen und
administrativen Behörden hat.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
mit Herrn Janßen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs-
und Nötigungsmethoden gegen den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge
bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sowie für
die ordnungsgemäße Bearbeitung der vorliegenden
Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt
ist gemäß der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover
24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht
liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich
der Oberbürgermeister."
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wurde bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über
Haftung und Entschädigung in der Dokumentation vom 28.
September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version
der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/admin/auslaend.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wurde bereits auf die Integration der Online-Dokumentation
in die entsprechenden Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß
hingewiesen.
Offizielle Anträge an Herrn Janßen und die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit
der offizielle Antrag, die Antworten ordnungsgemäß
mit dem offiziellen Briefpapier der Stadt Wilhelmshaven sowie
mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen
Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung
mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten
in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler
Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen
der Vereinten Nationen
a) Die noch ausstehenden und noch nicht beantworteten Anträge
sind offiziell und ordnungsgemäß zu beantworten.
b) Sämtliche ausstehenden Anträge sind substantiiert
und ordnungsgemäß in die von Herrn Janßen
zu treffende und für den 16. Oktober 2003 angekündigte
Entscheidung einzubeziehen und darzulegen. Dies entspricht
der offiziellen Aussage des Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven, dass die vorliegenden Eingaben bei allen verwaltungsrechtlichen
Entscheidungen berücksichtigt werden.
c) Folgende Fragestellung sind durch offizielle Stellungnahmen
von Herrn Janßen bzw. die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven bzw. den zuständigen und verantwortlichen
Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel
zu beantworten :
Die Bundesregierung bringt hinsichtlich der Neuregelung der
Sozialhilfe zum Ausdruck, dass Elternteilen mit der Betonung,
dass es sich dabei hauptsächlich um Mütter handeln
würde, Sozialhilfe für den durch Sorgerechtsstreitigkeiten
notwendigen Auslandsaufenthalt gewährt werden muss.
Keine Sozialhilfe unter Palmen
Die Regelungen zum Bezug von Sozialhilfe für Deutsche
im Ausland werden verschärft. Dies kündigte Bundessozialministerin
Ulla Schmidt am 2. September nach dem Bundeskabinett an. Sozialhilfe
soll grundsätzlich nur noch in Deutschland gezahlt werden.
[...] Lediglich drei genau umrissene Ausnahmefälle sind
vorgesehen, in denen eine Rückkehr nach Deutschland nicht
zumutbar ist und deshalb Sozialhilfe aus Gründen der
Fürsorgepflicht im Ausland gezahlt wird. [...] Die drei
Ausnahmeregelungen betreffen [...]
Menschen, in der Regel Mütter, deren Kinder aus rechtlichen
Gründen nicht nach Deutschland kommen können und
die um diese Kinder kämpfen.
Di, 02.09.2003, Sozialhilfe im Ausland nur noch als absolute
Ausnahme,
2002 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Unter dem Aktenzeichen 32-10/04 gibt Herr Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der
Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel
die offizielle Stellungnahme im Gegensatz zur deutschen Regierung
ab, dass die Rückkehr des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils in sein Heimatland zumutbar sei, während
der ausländische zurückgebliebene Elternteil andererseits
gezwungen ist in Deutschland zu sein auf Grund von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott.
Unter dem Aktenzeichen 32-10/04 gibt Herr Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung
des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel die offizielle
Stellungnahme im Gegensatz zur deutschen Regierung ab, dass
ausländischen zurückgbeliebenen Elternteilen Sozialhilfe
für den durch Sorgerechtsstreitigkeiten notwendigen Auslandsaufenthalt
in Deutschland verwehrt werden muss.
Unter dem Aktenzeichen 32-10/04 führt Herr Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der
Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel
am 31.10.2002 zur Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis als Grund an, dass der ausländische
zurückgebliebene Kindesvater Sozialhilfe beziehen würde.
Insbesondere ist zu beachten, dass Sie Ihren Lebensunterhalt
aus Mitteln Sozialhilfe beziehen, und eine kurzfristige Ausreise
im öffentlichen Interesse liegt.
Der objektive Sachverhalt ist, dass der Antragsteller
und ausländische zurückgebliebene Kindesvater in
der vorliegenden Fallkonstellation nicht freiwillig in Deutschland
ist, sondern gezwungen ist, in Deutschland zu sein, da die
deutschen Behörden internationale Kindesentführung
nach Deutschland und anschließenden Umgangsboykott legalisieren
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard
Menzel droht mit der gewaltsamen Abschiebung aus Deutschland
während laufender familiengerichtlicher Verfahren was
für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
ein Verbot der Wiedereinreise zur Folge hätte und ein
Wiedersehen mit den nach Deutschland verbrachten Kindern unmöglich
machen würde.
c1) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung
des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen,
dass für Elternteile, die sich auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten
im Ausland aufhalten müssen generell keine Sozialhilfe
zu gewähren ist?
c1) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung
des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen,
dass der Bezug von Sozialhilfe für Elternteile, die sich
auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten im Ausland aufhalten
müssen, generell ein Abschiebungsgrund ist ?
Die substantiierten Stellungnahmen von Herrn Janßen
bzw. der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
bzw. des zuständigen und verantwortlichen Oberbürgermeister
der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel zu den Punkten c1)
und c2) werden für die Klärung der Sachverhalte
mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundessozialministerium
und der Bundesregierung hinsichtlich der auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten
notwendigen Auslandsaufenthalte benötigt.
Gemäß der logischen rechtspolitischen und gesellschaftspolitischen
Konsequenz der offiziellen Aussagen des Herrn Janßen
von der der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
unter der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der
Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel ist eindeutig zu klären,
ob hinsichtlich des Rechts auf faires Verfahren und des Gleichheitsgrundsatzes,
deutschen Elternteilen in der Regel Müttern, die sich
auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten im Ausland aufhalten
müssen, die Sozialhilfe zu verweigern ist, und diese
Elternteile, in der Regel Mütter, mit Gewalt aus dem
Ausland nach Deutschland abzuschieben sind.
Gemäß der logischen rechtspolitischen und gesellschaftspolitischen
Konsequenz der offiziellen Aussagen des Herrn Janßen
von der der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
unter der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der
Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel ist eindeutig zu klären,
ob und inwieweit der deutsche Staat die Fürsorgepflicht
für ausländische zurückgebliebene Elternteile
hat, die auf Grund von Sorgerechtsstreitigkeiten gezwungen
sind in Deutschland zu sein, da die deutschen Behörden
Kindesentführung und Umgangsboykott legalisieren.
c3) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung
des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen,
dass generell im Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und den daraus entstehenden notwendigen verwaltungstechnischen
Regelungen entgegen der völkerrechtlichen Verträge
und Verpflichtungen eine Sonderbehandlung zur Diskriminierung
und Benachteiligung ausländischer zurückgebliebener
Elternteile und Großelternteile auszuführen ist,
wie z.B. bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
dokumentiert ?
c4) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung
des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen,
dass Unterschiede auf Grund der Nationalität gemäß
der kulturellen Diskriminierung anzuwenden sind?
c5) Ist die offizielle Aussage von Herrn Janßen von
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung
des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel so zu verstehen,
dass Unterschiede auf Grund des Geschlechts gemäß
der Geschlechterdiskriminierung anzuwenden sind ?
d) Wie dokumentiert ändern die administrativen Behörden
von Wilhelmshaven willkürlich den sozialen Status des
ausländischen zurückgebliebenen Elternteil von Sozialhilfe
zu Asylbewerber, während der ausländische zurückgebliebene
Elternteil niemals einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt
hat, sondern nach Deutschland gekommen ist, um seine nach
Deutschland verbrachten und seit 1995 zurückgehaltenen
Kinder zu besuchen. Es ist ordnungsgemäß zu klären
und mitzuteilen, wer die Verantwortung für diesen verwaltungstechnischen
Vorgang bei den administrativen Behörden von Wilhelmshaven
unter der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters Eberhard
Menzel trägt.
e) Folgende offiziellen Anträge ordnungsgemäß
zu bearbeiten:
Zudem bedarf es der ordnungsgemäßen Klärung
der Formalitäten und verwaltungstechnischen Notwendigkeiten
für die Einladung des Antragstellers und ausländischen
zurückgebliebenen Elternteils zur Besprechung im Ausschuss
des Europäischen Parlaments.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Übernahme der
Reisekosten und Ausgaben für den Antragsteller zur Wahrnehmung
des offiziellen Treffens beim Europäischen Parlament
an die Ausländerbehörde und Wilhelmshaven und den
zuständigen verantwortlichen Oberbürgermeister Eberhard
Menzel eingereicht.
Dem Antragsteller ist das offizielle Formular zur Beantragung
der Reisekostenerstattung für Bedienstete der Stadt Wilhelmshaven
zu übersenden.
Der Antragsteller verpflichtet sich eine kostengünstige
Hin- und Rückreise Reise und Unterbringung in Brüssel,
Belgien, anzustreben.
Die Stadt Wilhelmshaven hat dem Antragsteller eine offizielle
Einladung der Stadt Wilhelmshaven auszustellen und damit ordnungsgemäß
die verwaltungstechnische Sicherstellung der Rückreise
von Brüssel nach Wilhelmshaven haftbar durchzuführen,
damit eine Beeinflußung der laufenden Gerichtsverfahren
definitiv ausgeschlossen wird.
f) Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
hat die Frist von sieben Tagen, um den Antragsteller über
den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der
vorliegenden Verwaltungssache sowie über die Antworten
zu den ausstehenden offiziellen Anträgen zu informieren.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden
Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die
logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den
zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen
automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des
gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung
mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen
Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass
zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen
ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden
in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale
Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen
der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere
für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen
Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen
Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des
Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen
Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich
zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003
in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld
gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste
Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund
von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen
Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass
deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche
familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und
zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen
den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen
und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen
Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das
Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern
die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit
zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und
Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu
Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung
des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern
und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen
und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen
Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen
Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/admin/auslaend.html
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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