An das Oberlandesgericht Oldenburg
20.10.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de
Fax: 0441 220 1155

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch


The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za


Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de

20 October 2003

Untätigkeitsbeschwerde gegen Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg in der Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott

Nachtrag zur Eingabe vom 23. September 2003

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?

 

AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,

hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf folgende Untätigkeitsbeschwerde:
Die vorliegende Untätigkeitsbeschwerde gegen das Oberlandesgericht Oldenburg ist gemäß des Orientierungssatz zulässig, dass es sich vorliegend um einen krassen Ausnahmefall handelt, da eine über das Normalmaß deutlich hinausgehende unzumutbare Verzögerung wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert.
In Streitigkeiten über den Umgang eines Elternteiles mit seinem Kind kommt dem Anspruch dieses Elternteils auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes besondere Bedeutung zu. Denn jede Verfahrensverzögerung führt zu einem Rechtsverlust dieses Elternteils - er kann sein Umgangsrecht, was erst mit der Endentscheidung feststeht, aber nicht von vornherein auszuschließen ist, nicht ausüben. Zeitverlust führt zu weiterer Entfremdung, welche ihrerseits die Gefahr vergrößert, dass das Umgangsrecht gem. § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB beschränkt oder gar ausgeschlossen wird. Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwas OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt ( vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24 Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht ), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt ( vgl. BverfG, FamRZ 2001, 753). Dies ist hier definitiv der Fall.
Droht, wie hier, auch tatsächlich ein nennenswerter Rechtsverlust, hat das mit der Untätigkeitsbeschwerde angegangene Beschwerdegericht, hier das Oberlandesgericht Oldenburg die Maßregeln zu treffen, welche einen effektiven Rechtsschutz des Beschwerdeführers jedenfalls in der Zukunft sicherstellen.
Dass Rechtstaatsprinzip erfordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden. In Kindschaftsrechtlichen Verfahren ist wegen der Gefahr einer faktischen Präjudizierung eine besondere Sensibilität für die Verfahrensdauer erforderlich. In Umgangsrechtlichen Verfahren führt jede Verfahrensverzögerung faktisch zu einem Umgangsausschluss; daneben werden auch Tatsachen geschaffen, die Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens nehmen können (1 BvR 661/00).
Es ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen, indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert bereits, dass die Richter Bartels, Kuhlmann, Dr. Schubert vom Oberlandesgericht Oldenburg sich in vorsätzlicher unsorgfältiger Akteneinsicht engagieren und vorsätzlich die unkorrekten Verfahrensweisen ihres deutschen Juristenkollegen, d.h. des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, und somit die am Amtsgericht Wilhelmshaven praktizierte und dokumentierte Leitkultur in der deutschen Familienrechtspolitik decken.
Urplötzlich unmittelbar nach der Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom 23.September setzt das Amtsgericht Wilhelmshaven den Antragssteller und Kindesvater am 26. September 2003, datiert auf den 24. September 2003, davon in Kenntnis, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser auch in Kindschaftssachen mit Lichtgeschwindigkeit arbeiten kann, wenn dies seiner politischen Motivation entspricht.
In der Umgangssache 16 F 229/03 UG reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser nunmehr ca. zwei Monate später auf den Antrag auf Ablehnung des Gutachters Dr.Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen, der zunächst am 22.07.2003 auf Grund der Verletzung des Rechts auf faires Verfahren und der Verletzung des Rechts auf Anhörung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven sowie auf Grund der zweimonatigen Verfahrensverzögerung eingereicht und am 28.07.2003 bzw. 08.08.2003 zur Erinnerung erneut eingereicht wurde.
Der deutsche Familienrichter Staubwasser weist den Antrag auf Ablehnung des Gutachters zurück und weist den Antragsteller Kindesvater an, den beauftragten Gutachter innerhalb einer Frist von sieben Tagen zu kontaktieren, um die weiteren Vorgehensweise und Zusammenarbeit abzusprechen.
Der beauftragte Gutachter Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen sowie das Amtsgericht Wilhelmshaven sind ordnungsgemäß vom Antragsteller in der vorgegebenen Frist kontaktiert worden, um den weiteren Verfahrensablauf und Zusammenarbeit abzusprechen.
Siehe dazu:
--- Eingaben vom 01.10.2003 zu AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG Rechtsanträge an das Amtsgericht Wilhelmshaven hinsichtlich der Gestaltung der Sachverständigenarbeit zu PAS-Kindern nach internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott.
--- Eingaben vom 03.10.2003 zu AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG : Integration der Online-Präsenz "Hickman's Resource Center" in
die Akten 16 F 229/03 UG Amtsgericht Wilhelmshaven und Einbezihung in die Sachverständigenarbeit
Bis zum heutigen Tage hat der zuständige und verantwortliche deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich nicht den beschleunigten Verfahrensablauf sicher gestellt, sondern wendet erneut die unzulässige Verfahrensmanipulation der Verfahrensverschleppung an.
Wie wiederholt dokumentiert verweigert der für das Fall-Management des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott zuständige und verantwortliche deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich, ordnungsgemäße Verfahrensblauf sicherstellen.
Wie dokumentiert unterstützt, fördert und deckt das zuständige und verantwortliche Oberlandesgericht Oldenburg, das laut Aussagen der deutschen Bundesregierung über speziell ausgebildete Richter verfügt, vorsätzlich die unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Juristenkollegen Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven.
Bis zum heutigen Tage reagiert das Oberlandesgerichts Oldenburg mit Untätigkeitauf die Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott (Vergleiche Eingabe vom 23. September 2003).
Vergleiche dazu die entsprechende Online-Dokumentation mittels der unmittelbarem Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen des Oberlandesgerichts Oldenburg unter:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/olg_oldburg.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/judicial/olg_oldburg.html

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile von Persilscheinen eingereicht.

Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige, nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Rechtssache zu informieren.
Dokumentation
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder und des Bundesminister des Inneren Otto Schily, die gemäß Art. 65 verantwortlich für die allgemeinen Richtlinien der Politik sind, ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Bundesverfassungsgericht die vorliegende Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die vorliegenden Verfahren einzubeziehen.
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/index.html
Hinweis: Weitere Mirror-Sites sowie die Pilot-Site unter einer ordnungsgemäß substantiierten Domain sind in der Vorprojektierungsphase.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar: :
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/judicial_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/social/social_index.html
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/admin/admin_index.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen des Oberlandesgerichts Oldenburg ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Deutsch
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/deu/judicial/olg_oldburg.html
English
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/eng/judicial/olg_oldburg.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseite zur Politischen-Juristischen Zulässigkeit und Gültigkeit des vorliegenden Beweis- und Referenzmaterials ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Online-Dokumentation:
http://www.josah-sehpferd.de/hickman/general_docs/vaild/valid_index.html

 

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Justizministerium Niedersachsen,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt.
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt sowohl gegen die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg als auch gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg Herrn Kramer an das Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.



Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Der Fall "Ewald Schlitt und die entrechteten Richter" (Seite 111-114; Das Lexikon der Justizirrtümer) porträtiert zwei grundlegende Aspekte der Nazi-Justiz, die sich auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen Verhaltensmusters auch in der heutigen Praxis der deutschen Familienrechtsprechung, wie im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg und beim Oberlandesgericht Oldenburg dokumentiert, wiederfinden:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären des Bürgers
a) Im Fall Ewald Schlitt (1942) fasst das Landgericht Oldenburg einen Beschluss, der die gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich überschreitet.
Hitler und Goebbels nutzen diese Rechtssache für ihre politischen Zielsetzungen und arrangieren über den Staatssekretär Freisler eine vorsätzliche Akten- und Verfahrensmanipulation, um das politisch vorbestimmte Urteil der Todesstrafe zu erhalten.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg leistet keinen Widerstand gegen Hitlers angeordnete Manipulation von Gerichtsverfahren.
Nun hat Hitler seinen Präzedenzfall und kann durchführen, was er schon lange vorhat. In der Sitzung des Reichstags vom 26 April 1942 schreit er beifallsumbraust:: >>Ich erwarte, dass die deutsche Justiz versteht, dass nicht die Nation ihretwegen, sondern dass sie der Nation wegen da ist<<
>>Ich werde von jetzt ab in diesen Fällen eingreifen und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen, ihres Amtes entheben!<<
Im Anschluss an dieser Rede fasst der Reichstag einen entsprechenden Beschluss. Zum ersten Mal in der Geschichte der zivilisierten Welt werden Richter ohne Rechtsweg absetzbar.
(Seite 113-114; Das Lexikon der Justizirrtümer)
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg schweigt.
Das zuständige und verantwortliche Landgericht Oldenburg toleriert damit den direkten politischen Eingriff in die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und Präsidenten des Landgerichts Oldenburg benannt, die Adolf Hitler die Stirn geboten haben.
Bis zum heutigen Tag haben das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich nicht die Richter, Direktoren und den Präsidenten benannt, die soviel Zivilcourage als deutsche Juristen vorweisen konnten und eher in ein Konzentrationslager gegangen sind, als sich der politischen Instrumentalisierung der deutschen Justiz zu unterwerfen.
b) Auf der funktionalen Ebene der Verfahrenstechnik und des rechtspolitischen Verhaltensmusters sind im vorliegenden Fall von internationaler Kindesentführung beim Amtsgericht Wilhelmshaven, beim Landgericht Oldenburg (zuständig für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter des Amtsgericht Wilhelmshaven) und beim Oberlandesgericht Oldenburg (zuständig für Beschwerde- und Berufungsverfahren gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven) folgende Aspekte dokumentiert:
--- vollkommen überzogene Urteile, die selbst die innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben vorsätzlich verletzen
--- politische Instrumentailisierung der Justiz, durch vorsätzliche NICHT-Widerstandsleistung von Deutschen Juristen als Funktionäre des Staates im definitiven Gegensatz zu Funktionären des Bürgers
Das Amtsgericht Wilhelmshaven und das Oberlandesgericht Oldenburg dokumentieren nicht offen und nicht transparent, ob es sich möglicherweise unter Umständen um eine Art Interessenskollision handeln könnte zwischen einerseits der offiziellen richterlichen Unabhängigkeit und andererseits dem objektiven Sachverhalt, dass die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester mit dem Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester eine politisch/juristische Position beim Justizministerium der Landesregierung von Niedersachsen besetzt und dort beim Justizprüfungsamt Einfluß auf juristische Karrieren in Niedersachsen nimmt.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen juristischen Behörden wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg nehmen kann, an denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester beteiligt ist.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen die Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester involviert ist, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie Verfahrensverschleppung, Nichtvollstreckung von Gerichtsbeschlüssen zum Umgang mit denn nach Deutschland entführten Kinder.
Zusätzlich zu der politische/juristischen Position bei der Niedersächsischen Regierung auf der Länderebene, besetzt der Rechtsanwalt Dr. Uwe Biester auch eine politische Position im Stadtrat von Wilhelmshaven auf der Kommunalebene.
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, inwieweit der gesellschaftspolitische Status des Rechtsanwalts und Stadtratsmitglieds Dr. Uwe Biester unter Umständen Einfluß auf Verfahren bei deutschen sozialen und administrativen Behörden wie beim Jugendamt Wilhelmshaven und wie der Ausländerbehörde Wilhelmshaven nehmen kann, die in familienrechtlichen Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven involviert sind.
Der objektive Sachverhalt ist, dass in den vorliegenden Verfahren beim Amtsgericht Wilhelmshaven zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, in denen das Jugendamt Wilhelmshaven und die Ausländerbehörde Wilhelmshaven involviert sind, sich wiederholt wie dokumentiert verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten ereignen, wie der Versuch der Abschiebung des ausländischen, zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland bevor der Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven zum willkürlichen Umgangsauschluss veröffentlicht wird, über Umgang der zuvor nie stattgefunden hat, weil der gerichtlich angeordnete Umgang mit den nach Deutschland entführten Kindern während der vorausgehenden vorsätzlichen Verfahrensverschleppung von einem Jahr vorsätzlich nicht vollstreckt wurde.
Bis zum heutigen Tag dokumentieren das Amtsgericht Wilhelmshaven, das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg Schweigen zu den zuvor beschriebenen Sachverhalten.
Die zuständigen und verantwortlichen Gerichte von Wilhelmshaven und Oldenburg dokumentieren in Dienstaufsichtsbeschwerdefahren und Beschwerdeverfahren gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven, dass das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg der Rechtsvertretung Dr. Uwe Biester nicht die Stirn bietet und damit politische Eingriffe in die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz tolerieren und unterstützen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester aus seinen politischen Ämtern bei der Niedersächsischen Landesregierung sofort zu entlassen.
Es ergeht hiermit die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, der zuständigen Rechtsanwaltskammer offiziell zu empfehlen, dem Rechtsanwalt Herrn Dr. Uwe Biester seine Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,


hiermit wird der Antrag auf beim deutschen Richterbund eingereicht auf offizielle Stellungnahmen des deutschen Richterbundes zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige, freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung" durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert, das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die deutschen Behörden, den Menschen dienen können und nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman

Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions