Vom Oberlandesgericht Oldenburg
22.10.2003

 

Oberlandesgericht Oldenburg
Der Präsident

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 24 51
26014 Oldenburg

 

 

Bearbeitet von:
Herrn Holtermeyer




Herrn
Michael Hickman
XXX
XXX
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3133 E 1 Hickman

Durchwahl (0441) 220-1168 Oldenburg den
22.10.03

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen Herrn Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Bartels vom 05.08.2003 und Herrn Richter am Oberlandesgericht Dr. Schubert vom 07.09.2003,
Strafanzeige gegen Herrn Richter am Oberlandesgericht Kuhlmann vom 18.09.2003,
Diestaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen Herrn Präsidenten des Landgerichts Schubert vom 10.09.2003,
Untätigkeitsbeschwerden vom 23.09 und 24.09.2003 gegen Herrn Richter am Amtsgericht Staubwasser
Untätigkeitsbeschwerden vom 23.09 und 20.10.2003 gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts


Sehr geehrter Herr Hickman,

mit den oben genannten Schreiben haben Sie zahlreiche Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter meines Geschäftsbereichs erhoben und zugleich die Einleitung strafrechtlicher Ermittlung begehrt.

So rügen Sie mit Schreiben vom 05. Und 07. September 2003 das dienstliche Verhalten des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Bartels und des Richters am Oberlandesgericht Dr. Schubert. Ich habe mich daher anhand der die Familie Hickman betreffenden Prozeßakten im Verfahren 16 F 229/03, 14 UF 126/03 über den Sachverhalt unterrichtet. Eine Veranlassung, in Wege der Dienstaufsicht tätig zu werden, besteht danach nicht.

Weiter sind mir Ihre Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Herrn Präsidenten des Landgerichts Oldenburg wie auch beim Amtsgericht Wilhelmshaven angebracht haben, zuständigkeitshalber zur Entscheidung vorgelegt worden. Auch das Verhalten des Präsidenten gibt jedoch keinerlei Anlaß zu Beanstandungen.

In Bezug auf die von Ihnen erstatteten Strafanzeigen gegen die Richter des Oberlandesgerichts Dr. Bartels, Dr. Schubert und Kuhlmann sowie den Präsidenten des Landgerichts Oldenburg habe ich nichts weiter zu veranlaßt, da ich für die Entgegennahme von Strafanzeigen nicht zuständig bin. Zudem vermag ich Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß der zuständige Richter die Sache zögerlich oder willkürlich behandelt hätte.

Eine verzögerte Sachbehandlung Ihrer Eingaben durch das Oberlandesgericht, die den Vorwurf der Untätigkeit gegenüber dem Präsident des Oberlandesgerichts rechtfertigen können, liegen ebenfalls nicht vor. Ihre erste diesbezügliche Eingabe erfolgte, als der Präsident des Oberlandesgericht mit dem Vorgang noch gar nicht befasst war.

Hochachtungsvoll
Im Auftrag
Schlüter

Beglaubigt
Justizangestellte

 


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