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23. October 2003
The Janssen Letter Series #1
German administrative authorities intend to hinder and prevent
reporting to a Committee of the European Parliament
on the behaviour and proceedings of German authorities
in international child abduction and Boycott of access
Deutsche Administrative Behörden beabsichtigen
Berichterstattung an einen Ausschuss des Europa-Parlamentes
über Verhaltens- und Verfahrensweisen deutscher Behörden
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott zu verhindern
Kopien an
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht Wilhelmshaven
Unter Bezugnahme auf die Eingaben vom 2. September 2003 zu den zuvor genannten
Aktenzeichen "Einschüchterungs-, Bedrohungs- und Nötigungsmethoden
deutscher Behörden gegen zurückgebliebene, ausländische Opfer-Elternteile
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland" sowie zum offiziellen
Rechtsantrag vom 2. September 2003 an das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Eröffnung
der Verfahren gegen die Stadt Wilhelmshaven, AKTENZEICHEN 32-10/04
Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 02.01.2003 und vom 08.09.2003, AKTENZEICHEN
32-10/04 (007264), in dem Sie sich persönlich und offiziell als die
verantwortliche und zuständige Person zur ordnungsgemäßen
Aktenpflege des vorliegenden Falls von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott bei der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven deklarieren.
Ihr lobenswerter Ansatz der ordnungsgemäßen Verantwortungsübernahme
wird begrüßt.
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die
Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden
bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten,
geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller
Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten
bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques
Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde der Stadt
Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde mehrfach und auf vielfältige
Weise agiert um zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische
Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott beeinflußt.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde
2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf Ausstellung
einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen familiengerichtlichen
Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott über Beeinflussung
des Aufenthaltsstatus durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche Benachteiligung
von ausländischen Elternteilen und Großeltern in deutschen Familienrechtssachen
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung der
Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil durch die Ausländerbehörde Wilhelmshaven während
laufender deutscher familiengerichtlicher Verfahren zu Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz
"Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
--- Dokumentation vom 6. Oktober 2003: Leisten die Deutschen administrativen
Behörden Beihilfe zur Förderung von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland ? Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen
von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ?
--- Dokumentation vom 14. Oktober 2003: Missbrauch des sozialen Status zum
Schikanieren ausländischer zurückgebliebener Elternteile durch
Deutsche administrativen Behörden während familiengerichtlicher
Verfahren im Zuge von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen Behörden, hier
die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, mit den deutschen juristischen
und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen
Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um sowohl das
rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für
Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu
beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 25.09.03 beeinträchtigt die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven mit der Absicht der Benachteiligung und Diskriminierung des
ausländischen Kindesvaters erneut laufende deutsche familiengerichtliche
Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott beim Amtsgericht Wilhelmshaven.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen dokumentiert
erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung des Aufenthaltsstatus
von den familiengerichtlichen Verfahren abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn
Janßen laufende innerstaatliche Verfahren beeinflußen will, sondern
die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen will
auch wie dokumentiert laufende internationale Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben,
während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater von
Mitgliedern des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen
und eine Anhörung zu arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben,
während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater laufende
Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen
Deutschland auf Grund der unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen,
sozialen und administrativen Behörden hat.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter
der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel droht mit der
gewaltsamen Abschiebung aus Deutschland während laufender familiengerichtlicher
Verfahren was für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
ein Verbot der Wiedereinreise zur Folge hätte und ein Wiedersehen mit
den nach Deutschland verbrachten Kindern unmöglich machen würde.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit
Herrn Janßen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs- und Nötigungsmethoden
gegen den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge bei der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven sowie für die ordnungsgemäße Bearbeitung der
vorliegenden Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt ist gemäß
der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32
"Die Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich der
Oberbürgermeister."
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde
bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über Haftung und Entschädigung
in der Dokumentation vom 28. September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten
zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ist
unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Deutsch: http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde
bereits auf die Integration der Online-Dokumentation in die entsprechenden
Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Offizielle Anträge an Herrn Janßen und die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven
Hinsichtlich der hier gestellten Anträge ergeht der hiermit der offizielle
Antrag, die Antworten ordnungsgemäß mit dem offiziellen Briefpapier
der Stadt Wilhelmshaven sowie mit dem offiziellen Stempel der Stadt Wilhelmshaven
auszustellen.
Die ordnungsgemäße Beurkundung ist aus verschiedenen Gründen
in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden
notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen
Verfahren zu Reparationsleistungen
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter
anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.10.2003 AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264),
in dem Sie sich persönlich und offiziell folgendes schreiben:
Zur Klärung der Möglichkeit der Ausreise nach Brüssel benötige
ich die offizielle Einladung im Original. Ich weise Sie jedoch schon jetzt
daraufhin, dass ihre Duldung erlischt, wenn Sie das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verlassen.
Auf offizielle Anfrage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven wurde bereits am 20.10.2003 die offizielle Einladung
des Europa-Parlamentes an den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden
der deutschen Behörden der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
übersandt.
Die bisher gestellten offiziellen Anträge und Anfragen werden entweder
überhaupt nicht oder nur teilweise von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven beantwortet, so dass sich daraus die logische verwaltungstechnische
Notwendigkeit ergibt, die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen für
Herrn Janssen von der Ausländerbehörde zu rationalisieren und zu
vereinfachen.
Aus diesem Grund werden die offiziellen Anfragen nun im verwaltungstechnich
adäquaten Multiple-Choice-Verfahren an Herrn Janssen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven gestellt. Zur Beantwortung sind die nicht zutreffenden Antwortfelder
ordnungsgemäß durchzustreichen.
NICHT ZUTREFFENDES BITTE STREICHEN !
1a) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sagt
aus, dass er die Einladung des Europa-Parlamentes an den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen
der deutschen Behörden zu behindern bzw. zu verhindern versucht, indem
er mit der beabsichtigten Verweigerung der Wiedereinreise von Brüssel,
Belgien, nach Deutschland die laufenden familiengerichtlichen Verfahren zu
Sorgerecht und Umgang direkt beeinflußt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven will damit
vermeiden, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil über
die Diskriminierungs-, Bedrohungs- und Nötigungsstrategien deutscher
Behörden gegen ausländische zurückgebliebene Elternteile und
Großelternteile in Fällen von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott berichtet.
Siehe dazu auch die Online-Dokumentation:
Deutsche Geschichte internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
1b) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven beantragt
offiziell beim zuständigen Oberbürgermeister Eberhard Menzel eine
Sondergenehmigung für den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zur Wiedereinreise von Brüssel, Belgien, nach Deutschland,
damit dieser der Einladung des Europa-Parlamentes Folge leisten kann, und
unterstützt somit die Berichterstattung über die Verfahrensweisen
der deutschen Behörden.
1c) Zusätzlich beantragt Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven offiziell beim zuständigen Oberbürgermeister Eberhard
Menzel die Übernahme der Reiskosten und Ausgaben ür den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil zur Wahrnehmung des offiziellen Informationsaustausches
beim Europa-Parlament.
2a) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven beght
ordnungsgemäß und offiziell unter Amtspflichtverletzung die Verletzung
sowohl der Verfassung der BRD als auch der von Deutschland unterzeichneten
Vereinbarungen der Europäischen Konventionen sowie der internationalen
Konventionen und verweigert alle staatliche Verpflichtung die Familienzusammenführung
zwischen dem ausländischen Vater und den binationalen nach Deutschland
in 1995 entführten Kindern zu unterstützen.
2b) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven agiert
ordnungsgemäß und offiziell in Übereinstimmung mit der Verfassung
der BRD als auch mit den von Deutschland unterzeichneten innerstaatlichen
und internationalen Vereinbarungen der Europäischen Konventionen sowie
der internationalen Konventionen und stellt alle staatliche Verpflichtung
zur Unterstützung der Familienzusammenführung zwischen dem
ausländischen Vater und den binationalen nach Deutschland in 1995 entführten
Kindern zur Verfügung.
3a) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unterstützt
offiziell den offiziellen Antrag an die Deutsche Bundesregierung zur Ausstellung
eines temporären Diplomatenstatus für die Wahrnehmung der Einladung
an das Europäische Parlament zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen
der deutschen Behörden.
3b) Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven spricht
sich offiziell aus gegen den offiziellen Antrag an die Deutsche Bundesregierung
zur Ausstellung eines temporären Diplomatenstatus für die Wahrnehmung
der Einladung an das Europäische Parlament zur Berichterstattung über
die Verfahrensweisen der deutschen Behörden.
Die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven hat die Frist von
sieben Tagen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments
und des Aktenzeichens in der vorliegenden Verwaltungssache zu informieren.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin
des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die
Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden
bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten,
geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller
Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten
bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques
Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden Kindesentführung
nach Deutschland legalisieren, ist die logische Konsequenz, dass die deutschen
Behörden den zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und
Großelternteilen automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des gesicherten Umgangs
mit den Kindern in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen und internationalen,
gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass zurückgebliebene,
ausländische Eltern- und Großelternteilen ein offizielles unbefristetes
Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten sollen, dann sollten die deutschen
Behörden in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale
Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen
Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern
zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig
Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt
zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz
gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck
gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen
Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als
höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten
Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag,
den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch ein
unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einzuräumen, um somit
zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge,
deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott
sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten
Kindern und ihren ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen
und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag,
den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch die
deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer
ursprünglichen Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn
das Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern die Frist
von einem halben Jahr überschreitet, um somit zu vermeiden, dass deutsche
administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche
Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die
Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern
und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern
beeinflußen und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung
zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung
in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten
Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation
(Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz
des Niedersächsischen Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch: http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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