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Michael Hickman
XXX
XXX
Germany
Verwaltungsgericht Oldenburg
Postfach 2467
26014 Oldenburg
Fax: 0441220 6001
Niedersächsischer Landtag
PET 05816/11/14
PET 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
Fax: 0511 30 30 28 06
The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za
The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans
van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
secretariat@hcch.net
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Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
PET 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de
Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de
Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org
Institut für Menschenrechte
Institute for human rights
Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de
Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org
Mrs Mary Banotti MEP
European Parliament President's Mediator
For Transnationally Abducted Children
Brussels
mbanotti@europarl.eu.int
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26 October 2003
Rechtssache Hickman vs. Deutschland beim letzten Oldenburg
: Deutsche Administrative Behörden beabsichtigen Berichterstattung
an einen Ausschuss des Europa-Parlamentes über Verhaltens-
und Verfahrensweisen deutscher Behörden in internationaler
Kindesentführung und Umgangsboykott zu verhindern
Sehr geehrte Damen und Herren vom Verwaltungsgericht Oldenburg,
hiermit wird der offizielle Antrag auf Eröffnung der
"Rechtssache Hickman gegen Bundesrepublik Deutschland"
beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht.
Begründung
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Anstatt eine orndungsgemäße Anpassung an die internationalen
und innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen und
zu praktizieren, fördert und unterstützt die Ausländerbehörde
als deutsche administrative Behörde im Gegensatz dazu
unter der Zuständigkeit und Verantwortung von Oberbürgermeister
Eberhard Menzel unkorrekte Verfahrensweisen deutscher Behörden
und will zudem wie dokumentiert verhindern, dass der ausländische
zurückgebliebene Elternteil die Einladung des Europa-Parlamentes
zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen
Behörden wahrnehmen kann.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde
mehrfach und auf vielfältige Weise agiert um zivilrechtliche,
strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott beeinflußt.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten
Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das
Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf
Ausstellung einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen
familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und
Umgangsboykott über Beeinflussung des Aufenthaltsstatus
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche
Benachteiligung von ausländischen Elternteilen und Großeltern
in deutschen Familienrechtssachen durch deutsche administrative
Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung
der Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil durch die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven während laufender deutscher familiengerichtlicher
Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz
"Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
--- Dokumentation vom 6. Oktober 2003: Leisten die Deutschen
administrativen Behörden Beihilfe zur Förderung
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
? Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen
von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ?
--- Dokumentation vom 14. Oktober 2003: Missbrauch des sozialen
Status zum Schikanieren ausländischer zurückgebliebener
Elternteile durch Deutsche administrativen Behörden während
familiengerichtlicher Verfahren im Zuge von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland
--- Dokumentation vom 23. Oktober 2003: The Janssen Letter
Series #1: Deutsche Administrative Behörden beabsichtigen
Berichterstattung an einen Ausschuss des Europa-Parlamentes
über Verhaltens- und Verfahrensweisen deutscher Behörden
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
zu verhindern
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen
Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden
und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten
in Deutschland einzugreifen, um sowohl das rechtliche und
politische als auch das öffentliche Engagement für
Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören
und zu beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 16.10.2003 AKTENZEICHEN 32-10/04
(007264)
beeinträchtigt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
mit der Absicht der Benachteiligung und Diskriminierung des
ausländischen Kindesvaters erneut laufende deutsche familiengerichtliche
Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott beim Amtsgericht Wilhelmshaven.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen
dokumentiert erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung
des Aufenthaltsstatus von den familiengerichtlichen Verfahren
abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
mit Herrn Janßen laufende innerstaatliche Verfahren
beeinflußen will, sondern die Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen will auch wie dokumentiert
laufende internationale Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes
kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu
arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater laufende Verfahren am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gegen Deutschland auf Grund der unkorrekten
Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen und
administrativen Behörden hat.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard
Menzel droht mit der gewaltsamen Abschiebung aus Deutschland
während laufender familiengerichtlicher Verfahren was
für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
ein Verbot der Wiedereinreise zur Folge hätte und ein
Wiedersehen mit den nach Deutschland verbrachten Kindern unmöglich
machen würde.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
mit Herrn Janßen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs-
und Nötigungsmethoden gegen den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge
bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sowie für
die ordnungsgemäße Bearbeitung der vorliegenden
Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt
ist gemäß der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover
24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht
liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich
der Oberbürgermeister."
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wurde bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über
Haftung und Entschädigung in der Dokumentation vom 28.
September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version
der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
:
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/admin/auslaend.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wurde bereits auf die Integration der Online-Dokumentation
in die entsprechenden Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß
hingewiesen.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
sagt unter AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264) datiert auf den
16.10.2003 aus :
Zur Klärung der Möglichkeit der Ausreise nach
Brüssel benötige ich die offizielle Einladung im
Original. Ich weise Sie jedoch schon jetzt daraufhin, dass
ihre Duldung erlischt, wenn Sie das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verlassen.
Auf offizielle Anfrage von Herrn Janßen von der
Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde bereits am
20.10.2003 die offizielle Einladung des Europa-Parlamentes
an den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen
Behörden der deutschen Behörden der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven übersandt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
sagt aus, dass er die Einladung des Europa-Parlamentes an
den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zur
Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen
Behörden zu behindern bzw. zu verhindern versucht, indem
er mit der beabsichtigten Verweigerung der Wiedereinreise
von Brüssel, Belgien, nach Deutschland die laufenden
familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerecht und Umgang direkt
beeinflußt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
will damit vermeiden, dass der ausländische zurückgebliebene
Elternteil über die Diskriminierungs-, Bedrohungs- und
Nötigungsstrategien deutscher Behörden gegen ausländische
zurückgebliebene Elternteile und Großelternteile
in Fällen von internationaler Kindesentführung nach
Deutschland und anschließendem Umgangsboykott berichtet.
Siehe dazu auch die Online-Dokumentation:
Deutsche Geschichte internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
begeht offiziell unter Amtspflichtverletzung die Verletzung
sowohl der Verfassung der BRD als auch der von Deutschland
unterzeichneten Vereinbarungen der Europäischen Konventionen
sowie der internationalen Konventionen und verweigert alle
staatliche Verpflichtung die Familienzusammenführung
zwischen dem ausländischen Vater und den binationalen
nach Deutschland in 1995 entführten Kindern zu unterstützen.
Offizielle Rechtsanträge an das Verwaltungsgericht Oldenburg
Die ordnungsgemäße Beurkundung mit offiziellem
Stempel des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist aus verschiedenen
Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung
mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten
in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen.
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler
Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen
der Vereinten Nationen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg gibt dem zuständigen
Oberbürgermeister Eberhard Menzel offiziell auf, eine
Sondergenehmigung für den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zur Wiedereinreise von Brüssel, Belgien, nach
Deutschland auszustellen, damit dieser der Einladung des Europa-Parlamentes
Folge leisten kann, und unterstützt somit die Berichterstattung
über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden.
Zusätzlich gibt das Verwaltungsgericht Oldenburg dem
zuständigen Oberbürgermeister Eberhard Menzel offiziell
auf, die Erstattung der Reisekosten und Ausgaben für
den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zur
Wahrnehmung des offiziellen Informationsaustausches beim Europa-Parlament
zu übernehmen.
Juristische Frist
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die übliche
juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über
den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der
vorliegenden Verwaltungssache zu informieren.
Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt
des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung,
Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und
Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich
verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet
werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige,
nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert
durch das Verwaltungsgericht Oldenburg ein klares Verständnis
von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare
vs. Kinder und Menschen" hat.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater
zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel
anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche
Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und
Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden
der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden
Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile
von Persilscheinen eingereicht.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden
Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die
logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den
zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen
automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des
gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung
mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen
Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass
zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen
ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden
in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale
Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen
der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere
für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen
Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen
Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des
Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen
Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich
zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003
in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld
gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste
Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund
von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen
Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass
deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche
familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und
zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen
den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen
und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen
Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das
Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern
die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit
zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und
Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu
Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung
des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern
und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen
und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen
Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen
Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/admin/auslaend.html
German history of
international and innerstate
child abduction/boycott of access
Deutsche Geschichte
internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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