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28. October 2003
CASE OF HICKMAN vs. City OF WILHELMSHAVEN
at the district court of Wilhelmshaven FILE NUMBER 6 C 1411/03 (I) :
Legally valid demand for abstention –
Abstention from threatening and coercion
against the foreign left behind parent in the case of international child
abduction to Germany and the boycott of access that has followed by the administrative
officials of the city of Wilhelmshaven
RECHTSSACHE HICKMAN vs. STADT WILHELMSHAVEN
beim Amtsgericht Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) :
Rechtsgültige Unterlassungsaufforderung -
Unterlassen der Bedrohung und Nötigung
gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
im Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott
durch die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven
Kopien an
AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I)
Amtsgericht Wilhelmshaven
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
Sie werden hiermit ordnungsgemäß über die rechtsgültige
Unterlassungsaufforderung an die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Oberbürgermeisters
Eberhard Menzel informiert.
Es wird explizit auf die begleitende rechtsgültige Online-Dokumentation
hingewiesen:
"Hickman's Resource Center" http://www.michael-hickman.org
AKTENZEICHEN 32-10/04
Ausländerbehörde Wilhelmshaven
Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
hiermit wird die offizielle rechtsgültige Aufforderung zu der Rechtssache
Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) auf Unterlassen
der Bedrohung und Nötigung gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil, der sich auf Grund der sorgerechts- und umgangsrechtlichen Verfahren
im Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott in Deutschland aufhalten muss, an die administrativen Behörden
der Stadt Wilhelmshaven eingereicht.
Die vorliegende Unterlassungsaufforderung gilt für die Bedrohung und
Nötigung mittels der Abschiebung des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils aus Deutschland durch die Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
die wie dokumentiert u.a. bis dato u.a. von Herrn Ralf Janssen, Frau Britta
Kappe und Herrn Hofman ausgesprochen wurde.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven hat eine Antwortfrist von zwei
Wochen, um eindeutig und offiziell klar zu stellen, ob die Bedrohung der "gewaltsamen"
Abschiebung aus Deutschland aufrecht erhalten bleiben soll.
Die offizielle Aussage und Entscheidung ist sowohl dem Amtsgericht Wilhelmshaven
zu AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) in der Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven
als auch dem Antragsteller ordnungsgemäß zu übersenden.
Die Stellungnahme der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
ist ordnungsgemäß mit dem ordentlichen Stempel der Stadt Wilhelmshaven
zu beurkunden.
Die ordnungsgemäße Beurkundung mit offiziellem Stempel der Stadt
Wilhelmshaven ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen
Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Beurkundung von Dokumenten in innerstaatlichen und internationalen Initiativen
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen
Verfahren zu Reparationsleistungen.
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie
unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen.
Nach Ablauf dieser Frist ergeht automatisch der offizielle Rechtsantrag
auf Schutz gegen Gewalt unter der Voraussetzung, dass die angedrohte Gewaltanwendung
durch die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven, hier der
Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven, weiterhin aufrecht erhalten
bleiben soll.
Juristisch haftbar für die dokumentierten und künftigen Verhaltens-
und Verfahrensweisen der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven
ist der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel.
Begründung
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben
die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen
Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres
dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter
traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten
bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques
Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Anstatt eine ordnungsgemäße Anpassung an die internationalen
und innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen und zu praktizieren,
fördert und unterstützt die Ausländerbehörde als deutsche
administrative Behörde im Gegensatz dazu unter der Zuständigkeit
und Verantwortung von Oberbürgermeister Eberhard Menzel unkorrekte Verfahrensweisen
deutscher Behörden und will zudem wie dokumentiert verhindern, dass
der ausländische zurückgebliebene Elternteil die Einladung des
Europa-Parlamentes zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der
deutschen Behörden wahrnehmen kann.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde der Stadt
Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde mehrfach und auf vielfältige
Weise agiert, um zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische
Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde
2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte Kindesentführungs-
und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf Ausstellung
einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen familiengerichtlichen
Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott über Beeinflussung
des Aufenthaltsstatus durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche Benachteiligung
von ausländischen Elternteilen und Großeltern in deutschen Familienrechtssachen
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung der
Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil durch die Ausländerbehörde Wilhelmshaven während
laufender deutscher familiengerichtlicher Verfahren zu Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz
"Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
--- Dokumentation vom 6. Oktober 2003: Leisten die Deutschen administrativen
Behörden Beihilfe zur Förderung von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland ? Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen
von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ?
--- Dokumentation vom 14. Oktober 2003: Missbrauch des sozialen Status zum
Schikanieren ausländischer zurückgebliebener Elternteile durch Deutsche
administrativen Behörden während familiengerichtlicher Verfahren
im Zuge von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
--- Dokumentation vom 23. Oktober 2003: The Janssen Letter Series #1: Deutsche
Administrative Behörden beabsichtigen Berichterstattung an einen Ausschuss
des Europa-Parlamentes über Verhaltens- und Verfahrensweisen deutscher
Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
zu verhindern
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen Behörden, hier
die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, mit den deutschen juristischen
und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen
Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um sowohl das
rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für
Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu
beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 16.10.2003 AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264)
beeinträchtigt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit der
Absicht der Benachteiligung und Diskriminierung des ausländischen Kindesvaters
erneut laufende deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott beim Amtsgericht
Wilhelmshaven.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen dokumentiert
erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung des Aufenthaltsstatus
von den familiengerichtlichen Verfahren abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn
Janßen laufende innerstaatliche Verfahren beeinflußen will, sondern
die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen will
auch wie dokumentiert laufende internationale Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben,
während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater von Mitgliedern
des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen und eine
Anhörung zu arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben,
während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater laufende
Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland
auf Grund der unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen
und administrativen Behörden hat.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter
der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel droht mit der
gewaltsamen Abschiebung aus Deutschland während laufender familiengerichtlicher
Verfahren was für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
ein Verbot der Wiedereinreise zur Folge hätte und ein Wiedersehen mit
den nach Deutschland verbrachten Kindern unmöglich machen würde.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit
Herrn Janßen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs- und Nötigungsmethoden
gegen den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge bei der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven sowie für die ordnungsgemäße Bearbeitung der
vorliegenden Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt ist gemäß
der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32
"Die Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich der Oberbürgermeister."
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde
bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über Haftung und Entschädigung
in der Dokumentation vom 28. September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten
zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ist unter
der folgenden URL im Internet abrufbar:
Deutsch http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde
bereits auf die Integration der Online-Dokumentation in die entsprechenden
Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sagt
unter AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264) datiert auf den 16.10.2003 aus :
Zur Klärung der Möglichkeit der Ausreise nach Brüssel benötige
ich die offizielle Einladung im Original. Ich weise Sie jedoch schon jetzt
daraufhin, dass ihre Duldung erlischt, wenn Sie das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verlassen.
Auf offizielle Anfrage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven wurde bereits am 20.10.2003 die offizielle Einladung des Europa-Parlamentes
an den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zur Berichterstattung
über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden der deutschen Behörden
der Ausländerbehörde Wilhelmshaven übersandt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sagt
aus, dass er die Einladung des Europa-Parlamentes an den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen
der deutschen Behörden zu behindern bzw. zu verhindern versucht, indem
er mit der beabsichtigten Verweigerung der Wiedereinreise von Brüssel,
Belgien, nach Deutschland die laufenden familiengerichtlichen Verfahren zu
Sorgerecht und Umgang direkt beeinflußt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven will
damit vermeiden, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil
über die Diskriminierungs-, Bedrohungs- und Nötigungsstrategien
deutscher Behörden gegen ausländische zurückgebliebene Elternteile
und Großelternteile in Fällen von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott berichtet.
Siehe dazu auch die Online-Dokumentation:
Deutsche Geschichteinternationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven begeht
offiziell unter Amtspflichtverletzung die Verletzung sowohl der Verfassung
der BRD als auch der von Deutschland unterzeichneten Vereinbarungen der Europäischen
Konventionen sowie der internationalen Konventionen und verweigert alle staatliche
Verpflichtung die Familienzusammenführung zwischen dem ausländischen
Vater und den binationalen nach Deutschland in 1995 entführten Kindern
zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen
Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben
die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen
Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres
dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter
traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten
bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques
Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden Kindesentführung
nach Deutschland legalisieren, ist die logische Konsequenz, dass die deutschen
Behörden den zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen
automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
einräumen, um somit die Grundlage des gesicherten Umgangs mit den Kindern
in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen
Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass zurückgebliebene,
ausländische Eltern- und Großelternteilen ein offizielles unbefristetes
Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten sollen, dann sollten die deutschen
Behörden in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale
Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen
Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern
zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig
Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt
zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz
gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck
gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen
Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als
höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten
Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach
Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden
und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung
und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach
Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen, zurückgebliebenen
Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach
Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft
zu ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen,
wenn das Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern die Frist
von einem halben Jahr überschreitet, um somit zu vermeiden, dass deutsche
administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche
Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung
des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und den ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen
und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der : Berichterstattung
der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der
Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland
an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation
(Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz
des Niedersächsischen Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch:http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
Deutsche Geschichte internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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