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Michael Hickman
XXX
XXX
Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de
Fax: 0441 220 1155
Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen
AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de
Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans
van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net
Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org
The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za
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Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de
Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de
Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de
Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de
Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org
Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de
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30 October 2003
Beschwerde an das Oberlandesgericht Oldenburg gegen den
deutschen Familienrichter Staubwasser auf Grund Rechtsbeugung,
Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen
unter Amtspflichtverletzung in familiengerichtlichen Verfahren
zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach
Deutschland
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen
Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,
Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren
beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die
hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung
zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission
zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis
der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert,
verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven
und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott, während der
deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte
Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich
gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des
Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die
aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe
auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten
bzw. nicht gelten ?
AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven
Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,
hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Korrektur
des Beschlusses 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003:
Der Beschluss des Amtsgerichts mit dem deutschen Familienrichter
Staubwasser datiert auf den 16.10.03 mit Begleitschreiben
datiert auf den 17.10.2003 und Poststempel dem 21.10.2003
unter AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG ist unbegründet und
unzulässig.
Die vorliegende Beschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven
und den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht
Oldenburg ist gemäß des Orientierungssatz zulässig,
dass es sich vorliegend um einen krassen Ausnahmefall handelt,
da eine über das Normalmaß deutlich hinausgehende
unzumutbare Verhaltensweise wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert dargetan wird.
Es ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht
Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen,
indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen
mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Begründung & Sachverhalte
Am 20. Oktober 2003 wird der Nachtrag zur Eingabe vom 23.
September 2003 in der Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03
UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland
und anschließendem Umgangsboykott an das Oberlandesgerichts
Oldenburg eingereicht.
Wie schon zuvor im Verfahrensablauf am 23.09. 2003 und 24.09.2003
reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser mit demselben
Verhaltensmuster, d.h. erst nach der Untätigkeitsbeschwerde
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht
Oldenburg.
Der Beschluss des deutschen Familienrichters Staubwasser vom
Amtsgericht Wilhelmshaven ist datiert auf den 16.10.03 mit
Begleitschreiben datiert auf den 17.10.2003 und Poststempel
dem 21.10.2003.
In diesem Beschluss zu 16 F 229/03 UG sagt der deutsche Familienrichter
Staubwasser wie dokumentiert folgendes zur Begründung
seiner Beschlussfassung aus:
Der Sachverständige soll das Gem. Beschluß vom
3.6.2003 in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten
auf der Grundlage des Akteninhaltes erstellen, da der Antragsteller
bisher eine persönliche Mitwirkung am Gutachten verweigert.
Bis zur Fertigstellung des Gutachtens wird dem Antragsteller
Gelegenheit gegeben, seine Haltung zu überdenken und
einen Termin mit dem Gutachter zu vereinbaren.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert damit, dass der
deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich lügt,
Falschaussagen macht und Gerichtsdokumente fälscht um
mittels Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung die familiengerichtlichen
Verfahren zu Sorgerecht und Umgangsrecht zu manipulieren.
Bereits am 01.10.2003, innerhalb der von Richter Staubwasser
angesetzten Frist, ist der beauftrage Gutachter ordnungsgemäß
zur Terminabsprache kontaktiert und zwar mit der Dokumentation:
Gestaltung der Sachverständigenarbeit zu PAS-Kindern
nach internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Antrag vom 01.10.2003 sind per Fax am 01.10.2003
an Herrn Dr. Heinz Winterscheid Dr. med. Dipl. Psych. vom
Landeskrankenhaus Wehnen übermittelt.
Zusätzlich sind Dokumentation und Antrag vom 01.10.2003
per Einschreiben an Herrn
Dr. Heinz Winterscheid Dr. med. Dipl. Psych. vom Landeskrankenhaus
Wehnen unter AKTENZEICHEN Deutsche Post AG 08 3288 1633 5DE
E Nat übermittelt.
Zusätzlich sind Dokumentation und Antrag vom 01.10.2003
persönlich auf der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts
Wilhelmshaven eingereicht mit der Empfangsbestätigung
vom 02.10.2003
Desweiteren ist der beauftrage Gutachter erneut am 03.10.2003
kontaktiert mit der Dokumentation Integration der Online-Präsenz
"Hickman's Resource Center" in die Akten 16 F 229/03
UG Amtsgericht Wilhelmshaven und die Sachverständigenarbeit
zu PAS-Kindern nach internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Antrag vom 03.10.2003 sind per Fax am 03.10.2003
an das Amtsgericht Wilhelmshaven übermittelt.
Zusätzlich sind Dokumentation und Antrag vom 03.10.2003
an Herrn
Dr. Heinz Winterscheid Dr. med. Dipl. Psych. vom Landeskrankenhaus
Wehnen per Deutsche Post AG an den 07.10.2003 übermittelt.
Zusätzlich sind Dokumentation und Antrag vom 03.10.2003
persönlich auf der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts
Wilhelmshaven eingereicht mit der Empfangsbestätigung
vom 07.10.2003
Desweiteren sind in der vorliegenden Verfahrensgeschichte
folgende Eingaben und Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven
dokumentiert, die die unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen
Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
zusammen mit dem beauftragten Gutachter Dr. Winterscheid vom
Landeskrankenhaus Wehnen darlegen und substantiiert erläutern
:
--- Dokumentation vom 04.10.2003 : Strafanzeigen gegen
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung
und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen
Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach
internationaler Kindesentführung nach Deutschland in
Übereinstimmung mit StGB § 185, § 186, §
187 Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung.
--- Dokumentation vom 04.10.2003 : Strafanzeigen gegen den
deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven
auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung
in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler
Kindesentführung
nach Deutschland in Übereinstimmung mit § 339, §
263 StGB sowie § 839 BGB Artikel 34 des Grundgesetzes
Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung.
--- Dokumentation vom 08.10.2003 : Beschwerde gegen den Beschluss
16 F 229/03 UG vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott auf Grund von politischer Verfolgung durch
den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht
Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg.
--- Dokumentation vom 08.10.2003 : Der Direktor des Amtsgerichts
Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung
der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
--- Dokumentation vom 15.10.2003 : Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und Verleumdung
des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils
in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler
Kindesentführung nach Deutschland
--- Dokumentation vom 16.10.2003 : Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser auf Grund
Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung in
familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler
Kindesentführung nach Deutschland
--- Dokumentation vom 20.10.2003 : Untätigkeitsbeschwerde
gegen Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg in
der Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler
Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott. Nachtrag zur Eingabe vom 23. September 2003.
--- Dokumentation vom 20.10.2003 : Der deutsche Richter Hülsebusch
vom Amtsgericht Wilhelmshaven informiert über die Weiterleitung
der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Familienrichter Staubwasser
an den Präsidenten des Landgerichts Oldenburg.
Während der deutsche Familienrichter Staubwasser
vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Beschluss 16 F 229/03 UG
datiert auf den 16.10.2003 behauptet, dass der Antragsteller
und ausländische Kindesvater den beauftragten Gutacher
Dr. Winterscheid nicht kontaktiert habe und sich somit unkooperativ
verhalten habe, dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven
eindeutig, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser am
Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich lügt, Falschaussagen
macht, Urkundenfälschung von Gerichtsdokumenten, hier
Gerichtsbeschlüssen, begeht.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden
der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden
Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile
von Persilscheinen eingereicht.
Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder
beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache
"gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt
des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung,
Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und
Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich
verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet
werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige,
nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert
durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis
von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare
vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.
Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller
zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung
des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater
zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel
anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische
Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche
Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und
Amtsmissbrauch generiert werden soll.
Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische
Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den
Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden
Rechtssache zu informieren.
Dokumentation
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Bundeskanzlers
Gerhard Schröder und des Bundesminister des Inneren Otto
Schily, die gemäß Art. 65 verantwortlich für
die allgemeinen Richtlinien der Politik sind, ergeht hiermit
der offizielle Rechtsantrag an das Bundesverfassungsgericht
die vorliegende Online-Dokumentation ordnungsgemäß
in die vorliegenden Verfahren einzubeziehen.
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen
Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender
wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen
gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten
und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter
den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.michael-hickman.org/index.html
Hinweis: Diese URL ist der neuen Pilot-Site (aktuellste
Site) zugeordnet. Andere Web-Adressen stehen nunmehr für
weitere Mirror-Sites.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version
der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie
ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.michael-hickman.org/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.michael-hickman.org/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version
der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen der juristischen,
sozialen und administrativen Deutschen Behörden sind
unter den folgenden URLs im Internet abrufbar: :
http://www.michael-hickman.org/deu/judicial/judicial_index.html
http://www.michael-hickman.org/deu/social/social_index.html
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/admin_index.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version
der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen des Oberlandesgerichts
Oldenburg ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/judicial/olg_oldburg.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/judicial/olg_oldburg.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version
der Übersichtsseite zur Politischen-Juristischen Zulässigkeit
und Gültigkeit des vorliegenden Beweis- und Referenzmaterials
ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Online-Dokumentation:
http://www.michael-hickman.org/general_docs/vaild/valid_index.html
Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter
Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Justizministerium Niedersachsen,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121
E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim
Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle
Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische
Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische
Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen"
des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission,
an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat
für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale
und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter,
missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund
der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer
Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott
empfiehlt.
Wie dokumentiert decken sowohl die Richter Bartels, Schubert,
Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg als auch der Präsident
des Oberlandesgerichts Oldenburg Herr Kramer vorsätzlich
die unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters
Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven aus juristischem
Kastengeist heraus und aus politischer Motivation.
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/judicial/olg_oldburg.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/judicial/olg_oldburg.html
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde
mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt
sowohl gegen die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht
Oldenburg als auch gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Oldenburg Herrn Kramer an das Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische
Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß
und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im
halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen
für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht
Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen
Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch
die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische
juristische und soziale Behörden einzurichten.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den
Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven
ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen,
zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden
Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem
Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen
im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War
mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie
in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven
(1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager
Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer
im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des
zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses
für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen
Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten
in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz
zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder
im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu
den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern
im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung
zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott
in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die
entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des
Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des
Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu
veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender
des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,
hiermit wird der Antrag auf beim deutschen Richterbund eingereicht
auf offizielle Stellungnahmen des deutschen Richterbundes
zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher
Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie
des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche
Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen
Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation
der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext
deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden
Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige,
freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung"
durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch
in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert,
das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im
Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode
?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen
vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität
und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit
und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die
der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben
hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in
der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik
Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland
kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich
die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung
von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren
läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz
fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die
deutschen Behörden, den Menschen dienen können und
nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden
zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen
von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard
Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen
Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller
zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren,
beträgt zwei Wochen.
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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