An das Oberlandesgericht Oldenburg
30.10.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de
Fax: 0441 220 1155

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch


The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de

30 October 2003

Beschwerde an das Oberlandesgericht Oldenburg gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Fälschung von Gerichtsbeschlüssen unter Amtspflichtverletzung in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Frau Marita Sehn, Vorsitzende des Petitionsauschusses,

Mit Vollmacht des Petenten zum vorliegenden Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag Pet 4-14-07-301-050630 werden die hier dokumentierten Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg als weitere Beweisführung zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung angeführt.
1) Warum werden Verfahren in Kindschaftssachen verweigert, verschleppt und manipuliert, z.B. beim Amtsgericht Wilhelmshaven und beim Oberlandesgericht Oldenburg zu internationaler Kindesentführung und anschließendem Umgangsboykott, während der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "mutmaßlich gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 geschenkt bekommt ?
2) Warum gibt es in Deutschland geschriebene Gesetze, die aus politischer Motivation nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf Grund von Geschlecht, Status, Nationalität gelten bzw. nicht gelten ?

 

AKTENZEICHEN
16 F 229/03 UG
Amtsgericht
Wilhelmshaven

Sehr geehrte Damen und Herren vom Oberlandesgericht Oldenburg,

hiermit ergeht der offizielle Rechtsantrag auf Korrektur des Beschlusses 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003:
Der Beschluss des Amtsgerichts mit dem deutschen Familienrichter Staubwasser datiert auf den 16.10.03 mit Begleitschreiben datiert auf den 17.10.2003 und Poststempel dem 21.10.2003 unter AKTENZEICHEN 16 F 229/03 UG ist unbegründet und unzulässig.
Die vorliegende Beschwerde gegen das Amtsgericht Wilhelmshaven und den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht Oldenburg ist gemäß des Orientierungssatz zulässig, dass es sich vorliegend um einen krassen Ausnahmefall handelt, da eine über das Normalmaß deutlich hinausgehende unzumutbare Verhaltensweise wie beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert dargetan wird.
Es ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Oberlandesgericht Oldenburg, dem Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß aufzugeben, "kindeswohlorientierte" Verfahren sicherzustellen, indem familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen mit beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Begründung & Sachverhalte
Am 20. Oktober 2003 wird der Nachtrag zur Eingabe vom 23. September 2003 in der Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott an das Oberlandesgerichts Oldenburg eingereicht.
Wie schon zuvor im Verfahrensablauf am 23.09. 2003 und 24.09.2003 reagiert der deutsche Familienrichter Staubwasser mit demselben Verhaltensmuster, d.h. erst nach der Untätigkeitsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an das Oberlandesgericht Oldenburg.
Der Beschluss des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven ist datiert auf den 16.10.03 mit Begleitschreiben datiert auf den 17.10.2003 und Poststempel dem 21.10.2003.
In diesem Beschluss zu 16 F 229/03 UG sagt der deutsche Familienrichter Staubwasser wie dokumentiert folgendes zur Begründung seiner Beschlussfassung aus:
Der Sachverständige soll das Gem. Beschluß vom 3.6.2003 in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten auf der Grundlage des Akteninhaltes erstellen, da der Antragsteller bisher eine persönliche Mitwirkung am Gutachten verweigert.
Bis zur Fertigstellung des Gutachtens wird dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, seine Haltung zu überdenken und einen Termin mit dem Gutachter zu vereinbaren.
Das Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert damit, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser vorsätzlich lügt, Falschaussagen macht und Gerichtsdokumente fälscht um mittels Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung die familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerecht und Umgangsrecht zu manipulieren.
Bereits am 01.10.2003, innerhalb der von Richter Staubwasser angesetzten Frist, ist der beauftrage Gutachter ordnungsgemäß zur Terminabsprache kontaktiert und zwar mit der Dokumentation: Gestaltung der Sachverständigenarbeit zu PAS-Kindern nach internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Antrag vom 01.10.2003 sind per Fax am 01.10.2003 an Herrn Dr. Heinz Winterscheid Dr. med. Dipl. Psych. vom Landeskrankenhaus Wehnen übermittelt.
Zusätzlich sind Dokumentation und Antrag vom 01.10.2003 per Einschreiben an Herrn
Dr. Heinz Winterscheid Dr. med. Dipl. Psych. vom Landeskrankenhaus Wehnen unter AKTENZEICHEN Deutsche Post AG 08 3288 1633 5DE E Nat übermittelt.
Zusätzlich sind Dokumentation und Antrag vom 01.10.2003 persönlich auf der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven eingereicht mit der Empfangsbestätigung vom 02.10.2003
Desweiteren ist der beauftrage Gutachter erneut am 03.10.2003 kontaktiert mit der Dokumentation Integration der Online-Präsenz "Hickman's Resource Center" in die Akten 16 F 229/03 UG Amtsgericht Wilhelmshaven und die Sachverständigenarbeit zu PAS-Kindern nach internationaler Kindesentführung
und anschließendem Umgangsboykott.
Dokumentation und Antrag vom 03.10.2003 sind per Fax am 03.10.2003 an das Amtsgericht Wilhelmshaven übermittelt.
Zusätzlich sind Dokumentation und Antrag vom 03.10.2003 an Herrn
Dr. Heinz Winterscheid Dr. med. Dipl. Psych. vom Landeskrankenhaus Wehnen per Deutsche Post AG an den 07.10.2003 übermittelt.
Zusätzlich sind Dokumentation und Antrag vom 03.10.2003 persönlich auf der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven eingereicht mit der Empfangsbestätigung vom 07.10.2003
Desweiteren sind in der vorliegenden Verfahrensgeschichte folgende Eingaben und Ereignisse beim Amtsgericht Wilhelmshaven dokumentiert, die die unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven zusammen mit dem beauftragten Gutachter Dr. Winterscheid vom Landeskrankenhaus Wehnen darlegen und substantiiert erläutern :
--- Dokumentation vom 04.10.2003 : Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland in Übereinstimmung mit StGB § 185, § 186, § 187 Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung.
--- Dokumentation vom 04.10.2003 : Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung
in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung
nach Deutschland in Übereinstimmung mit § 339, § 263 StGB sowie § 839 BGB Artikel 34 des Grundgesetzes Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung.
--- Dokumentation vom 08.10.2003 : Beschwerde gegen den Beschluss 16 F 229/03 UG vom 24.09.2003 im Fall von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott auf Grund von politischer Verfolgung durch den deutschen Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven an das Oberlandesgericht Oldenburg.
--- Dokumentation vom 08.10.2003 : Der Direktor des Amtsgerichts Wilhelmshaven Herr Kahlen informiert über die Weiterleitung der Strafanzeigen gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
--- Dokumentation vom 15.10.2003 : Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser
auf Grund von vorsätzlicher Beleidigung und Verleumdung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland
--- Dokumentation vom 16.10.2003 : Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den deutschen Familienrichter Staubwasser auf Grund Rechtsbeugung, Prozessbetrug unter Amtspflichtverletzung in familiengerichtlichen Verfahren zu Umgang nach internationaler Kindesentführung nach Deutschland
--- Dokumentation vom 20.10.2003 : Untätigkeitsbeschwerde gegen Untätigkeit des Oberlandesgerichts Oldenburg in der Untätigkeitsbeschwerde gegen Richter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Fall 16 F 229/03 UG von Internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott. Nachtrag zur Eingabe vom 23. September 2003.
--- Dokumentation vom 20.10.2003 : Der deutsche Richter Hülsebusch vom Amtsgericht Wilhelmshaven informiert über die Weiterleitung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Familienrichter Staubwasser an den Präsidenten des Landgerichts Oldenburg.
Während der deutsche Familienrichter Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven im Beschluss 16 F 229/03 UG datiert auf den 16.10.2003 behauptet, dass der Antragsteller und ausländische Kindesvater den beauftragten Gutacher Dr. Winterscheid nicht kontaktiert habe und sich somit unkooperativ verhalten habe, dokumentiert das Amtsgericht Wilhelmshaven eindeutig, dass der deutsche Familienrichter Staubwasser am Amtsgericht Wilhelmshaven vorsätzlich lügt, Falschaussagen macht, Urkundenfälschung von Gerichtsdokumenten, hier Gerichtsbeschlüssen, begeht.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, Arbeitsmethoden der Nazijuristen in vorliegender Rechtssache anzuwenden
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung der Anwendung der Nazi-Juristen-Arbeitsmethoden mit den Prinzipien "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und "Freispruch in eigener Sache" in der vorliegenden Rechtssache eingereicht.
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des systematischen Selbstfreispruchs durch Schreiben im Stile von Persilscheinen eingereicht.

Rechtsantrag auf beschleunigte Verfahren
Insbesondere, da der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder beschleunigte Verfahren gegen die Freie Presse in der Rechtssache "gefärbte Haare" noch bevor dem Höhepunkt des Wahlkampfes 2002 hatte, während Verfahren zu Kindesentführung, Umgangsboykott, Sorgerechtsverletzungen, Amtsmissbrauch und Deutschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsätzlich verschleppt und vorsätzlich nicht korrekt bearbeitet werden.
Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige, nicht-politische, nicht-korrupte" Justiz wie hier repräsentiert durch das Oberlandesgericht Oldenburg ein klares Verständnis von den Werten der Rechtsgüter "gefärbte Haare vs. Kinder und Menschen" hat.
Offiziell hat Deutschland keinen Führer mehr.
Offiziell ist Deutschland kein Führerstaat mehr.

Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs, den Antragsteller zum Straftatbestand des Kinderhandels anzustiften
Hiermit wird der offizielle Rechtsantrag auf Unterlassung des Versuchs eingereicht, den Antragsteller und Kindesvater zu Straftatbeständen von Kinderhandel und Menschenhandel anzustiften, indem Umsatz und Profit für das juristische Geschäft mit den unkorrekten Verfahrensweisen durch deutsche Behörden in Kindesentführung, Umgangsboykott und Amtsmissbrauch generiert werden soll.

Juristische Frist
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die übliche juristische Frist von zwei Wochen, um den Antragsteller über den Eingang dieses Dokuments und des Aktenzeichens in der vorliegenden Rechtssache zu informieren.

Dokumentation
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder und des Bundesminister des Inneren Otto Schily, die gemäß Art. 65 verantwortlich für die allgemeinen Richtlinien der Politik sind, ergeht hiermit der offizielle Rechtsantrag an das Bundesverfassungsgericht die vorliegende Online-Dokumentation ordnungsgemäß in die vorliegenden Verfahren einzubeziehen.
Die Dokumentation der Reaktion und Interaktion mit den deutschen Behörden in der vorliegenden Rechtssache von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ist Bestandteil folgender wissenschaftlicher Beobachtungen und Auswertungen:
Historische Wettbewerbsanalyse zwischen den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen und den Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die deutsche Familienrechtsprechung.
Dokumentationsserie "Das Vermächtnis von Hans Litten und Helmut Kramer".
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Die Online-Dokumentation zu vorliegender Fall-Studie ist unter den folgenden Mirror-Sites im Internet abrufbar :
http://www.michael-hickman.org/index.html
Hinweis: Diese URL ist der neuen Pilot-Site (aktuellste Site) zugeordnet. Andere Web-Adressen stehen nunmehr für weitere Mirror-Sites.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse die aktuelle Version der Übersicht zur Verfahrensgeschichte der Fallstudie ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar :
Deutsch:
http://www.michael-hickman.org/deu/fall_studie/fall_studie.html
English:
http://www.michael-hickman.org/eng/case_study/case_study.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrens weisen der juristischen, sozialen und administrativen Deutschen Behörden sind unter den folgenden URLs im Internet abrufbar: :
http://www.michael-hickman.org/deu/judicial/judicial_index.html
http://www.michael-hickman.org/deu/social/social_index.html
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/admin_index.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen des Oberlandesgerichts Oldenburg ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/judicial/olg_oldburg.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/judicial/olg_oldburg.html
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseite zur Politischen-Juristischen Zulässigkeit und Gültigkeit des vorliegenden Beweis- und Referenzmaterials ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Online-Dokumentation:
http://www.michael-hickman.org/general_docs/vaild/valid_index.html

 

Sehr geehrter Dr. Busch, Sehr geehrte Frau Bakker, Sehr geehrter Herr Wessels, Frau Ballnus,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Justizministerium Niedersachsen,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Unter Bezugnahme auf den Beschwerdezyklus AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03 wird beim Niedersächsischen Justizministerium hiermit der offizielle Antrag auf offizielle Stellungnahme durch das Niedersächsische Justizministerium eingereicht, welchen Betrag das Niedersächsische Justizministerium als "freiwillige Reparationszahlungen" des Landes Niedersachsen an die UN-Kinderrechtskommission, an UNICEF, an den Kommissar für Menschenrechte beim Europarat für Projekte zum Schutz der Menschenrechte, an nationale und internationale NROs, die im Bereich vermisster, ausgebeuteter, missbrauchter und entführter Kinder arbeiten, auf Grund der unkorrekten Verhaltens- und Verfahrensweisen Niedersächsischer Familienrichter in Kindesentführung und Umgangsboykott empfiehlt.
Wie dokumentiert decken sowohl die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg als auch der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg Herr Kramer vorsätzlich die unkorrekten Verfahrensweisen des deutschen Familienrichters Staubwasser vom Amtsgericht Wilhelmshaven aus juristischem Kastengeist heraus und aus politischer Motivation.
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/judicial/olg_oldburg.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/judicial/olg_oldburg.html
Es ergeht hiermit die offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde mit Disziplinarmaßnahmen und Entlassung aus dem Amt sowohl gegen die Richter Bartels, Schubert, Kuhlmann vom Oberlandesgericht Oldenburg als auch gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg Herrn Kramer an das Niedersächsische Justizministerium.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Niedersächsische Justizministerium das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven und an das Oberlandesgericht Oldenburg zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine Untersuchungskommissionen des Niedersächsischen Landtags zu Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Praxis der deutschen Familienrechtsprechung durch niedersächsische juristische und soziale Behörden einzurichten.
Es ergeht hiermit diesseitig die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Amtsgericht Wilhelmshaven ordnungsgemäß und effektiv darin zu unterstützen, zukünftig im halbjährlichen Wechsel die folgenden Wanderausstellungen für die Dauer von mindestens einem Monat an das Amtsgericht Wilhelmshaven zu bestellen:
a) Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
b) Psychiatrie im Dritten Reich in Niedersachsen mit "War mööt wi hier smachten - Hungertod und Euthanasie in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen im Dritten Reich"
c) Spruchtätigkeit von Marinegerichten in Wilhelmshaven (1939 - 1945)
d) Leben und Arbeiten im Wilhelmshavener Konzentrations-Aussenlager Neuengamme
e) Oldenburger Strafgerichtsprozesse gegen Ausländer im Nationalsozialismus
f) Lebensverhältnisse von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Stadt Oldenburg während des zweiten Weltkrieges
g) Tätigkeiten des Entnazifizierungshauptausschusses für den Kreis Oldenburg
Hiermit wird die offizielle Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, den bundesweit organisierten NS-Euthanasiegeschädigten in Übereinstimmung mit dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), Entschädigung und Forschungsgelder im Umfang von 250.000 EURO durch das Land Niedersachsen auszuzahlen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, eine unabhängige Untersuchungskommission zu den Vorgängen von Scheinpatienten und Psychiatrieopfern im Landeskrankenhauses Wehnen einzurichten.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, das Landeskrankenhaus Wehnen mit sofortiger Wirkung zu schließen.
Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, einen Absatz gegen Kindesentführung und Umgangsboykott in der niedersächsischen Verfassung einzuführen.
Es ergeht hiermit der Antrag vorliegende Petitionen und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in einer Drucksache des Landtags sowie im Jahresbericht zu den Aktivitäten des Petitionsauschusses des Niedersächsischen Landtags zu veröffentlichen.
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

 

Sehr geehrter Herr Wolfgang Arenhövel, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes,
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Richterbundes,

hiermit wird der Antrag auf beim deutschen Richterbund eingereicht auf offizielle Stellungnahmen des deutschen Richterbundes zur praktizierten und dokumentierten Leitkultur Deutscher Familienrichter und zu der Demokratie-Rechtsstaatlichkeits-Philosophie des Deutschen Richterbundes in der Deutschen Rechtswirklichkeit.
Die vorliegenden Fragestellungen haben tatsächlich erhebliche Bedeutung im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte, was sich aus der Dokumentation der vorliegenden Verfahrensgeschichte.
Im gesellschaftspolitischen und rechtspolitischen Kontext deutscher Geschichte sind unter anderem die folgenden grundlegenden Fragen zu reflektieren und zu beantworten:
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, eine "wirklich unabhängige, freiwillige Selbstkontrolle und Selbstüberwachung" durchzuführen ?
Hat das Kredo der Nazi-Juristen-Ideale von "Freispruch in eigener Sache" und "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" weiterhin Gültigkeit im Jahrhundert, das dem Naziterror folgt ?
Ist der systematische Selbstfreispruch durch Schreiben im Stile von Persilscheinen immer noch in Deutschland in Mode ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, zu gewährleisten, dass alle Menschen vor dem Gesetz unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Status gleich sind ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, der ökonomischen Abhängigkeit und der politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken, die der deutsche Richterbund in seinen Pressemittelungen beschrieben hat ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass in der politischen Rechtswirklichkeit der sogenannten Bundesrepublik Deutschland, Deutschland keinen Führer mehr hat und Deutschland kein Führerstaat mehr ist ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass sich die deutsche Justiz nicht für die politische Verfolgung von Kinderrechts- und Menschenrechtsaktivisten instrumentalisieren läßt ?
Ist die sogenannte "unabhängige" deutsche Justiz fähig und Willens, den Nachweis zu erbringen, dass die deutschen Behörden, den Menschen dienen können und nicht, dass das Menschenmaterial den deutschen Behörden zu dienen hat ?
Entsprechen die hier dokumentierten Verfahrens- und Verhaltensweisen von Deutschen Familienrichtern dem Qualitätsstandard Deutscher Richterperformanz unterstützt durch den Deutschen Richterbund ?
Eine übliche juristische Frist, um den Antragsteller zumindest über den Eingang dieses Dokuments zu informieren, beträgt zwei Wochen.

Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman

Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions