RECHTSSACHE HICKMAN GEGEN STADT WILHELMSHAVEN
An das Amtsgericht Wilhelmshaven
04.11.2003

 

Michael Hickman
XXX
XXX

Amtsgericht Wilhelmshaven
Marktstraße 15 - 17
26382 Wilhelmshaven

Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700 E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch

The Hague Conference on Private International Law Mr. Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net

Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org

The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za

Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de

Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de

Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de

Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de

Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org

Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de

04. November 2003

RECHTSSACHE HICKMAN vs. STADT WILHELMSHAVEN
beim Amtsgericht Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) :
Rechtsgültige Unterlassungsaufforderung - Unterlassen der Freiheitsberaubung, Nötigung und politischen Verfolgung gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil im Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott durch die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven

Kopien an
AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I)
Amtsgericht Wilhelmshaven

Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
Sie werden hiermit ordnungsgemäß über die rechtsgültige Unterlassungsaufforderung an die Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel informiert.
Es wird explizit auf die begleitende rechtsgültige Online-Dokumentation hingewiesen:
"Hickman's Resource Center"

http://www.michael-hickman.org

 

AKTENZEICHEN 32-10/04
Ausländerbehörde Wilhelmshaven

Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,

hiermit wird die offizielle rechtsgültige Aufforderung zu der Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) auf Unterlassen der Freiheitsberaubung, Nötigung und politischen Verfolgung gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil, der sich auf Grund der sorgerechts- und umgangsrechtlichen Verfahren im Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott in Deutschland aufhalten muss, an die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven eingereicht.
Die vorliegende Unterlassungsaufforderung gilt für die Freiheitsberaubung, Nötigung und politischen Verfolgung mittels der Mobilitätsbegrenzung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland durch die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, die wie dokumentiert unter der Verantwortung von Herrn Ralf Janßen ausgesprochen wurde.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven hat eine Antwortfrist von zwei Wochen, um eindeutig und offiziell klar zu stellen, ob die Nötigung, Freiheitsberaubung und politische Verfolgung des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils aufrecht erhalten bleiben soll.
Die offizielle Aussage und Entscheidung ist sowohl dem Amtsgericht Wilhelmshaven zu AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) in der Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven als auch dem Antragsteller ordnungsgemäß zu übersenden.
Die Stellungnahme der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven ist ordnungsgemäß mit dem ordentlichen Stempel der Stadt Wilhelmshaven zu beurkunden.
Die ordnungsgemäße Beurkundung mit offiziellem Stempel der Stadt Wilhelmshaven ist aus verschiedenen Gründen in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit Deutschen Behörden notwendig:
--- Beurkundung von Dokumenten in innerstaatlichen und internationalen Initiativen
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen.
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen der Vereinten Nationen.
Nach Ablauf dieser Frist ergeht automatisch der offizielle Rechtsantrag auf Schutz gegen Gewalt unter der Voraussetzung, dass die angedrohte Gewaltanwendung und politische Verfolgung durch die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven, hier der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven, weiterhin aufrecht erhalten bleiben soll.
Juristisch haftbar für die dokumentierten und künftigen Verhaltens- und Verfahrensweisen der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven ist der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel.
Begründung
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Anstatt eine ordnungsgemäße Anpassung an die internationalen und innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen und zu praktizieren, fördert und unterstützt die Ausländerbehörde als deutsche administrative Behörde im Gegensatz dazu unter der Zuständigkeit und Verantwortung von Oberbürgermeister Eberhard Menzel unkorrekte Verfahrensweisen deutscher Behörden und will zudem wie dokumentiert verhindern, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil die Einladung des Europa-Parlamentes zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden wahrnehmen kann.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde mehrfach und auf vielfältige Weise agiert, um zivilrechtliche, strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf Ausstellung einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und Umgangsboykott über Beeinflussung des Aufenthaltsstatus durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche Benachteiligung von ausländischen Elternteilen und Großeltern in deutschen Familienrechtssachen durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil durch die Ausländerbehörde Wilhelmshaven während laufender deutscher familiengerichtlicher Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz "Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
--- Dokumentation vom 6. Oktober 2003: Leisten die Deutschen administrativen Behörden Beihilfe zur Förderung von internationaler Kindesentführung nach Deutschland ? Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ?
--- Dokumentation vom 14. Oktober 2003: Missbrauch des sozialen Status zum Schikanieren ausländischer zurückgebliebener Elternteile durch Deutsche administrativen Behörden während familiengerichtlicher Verfahren im Zuge von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
--- Dokumentation vom 23. Oktober 2003: The Janssen Letter Series #1: Deutsche Administrative Behörden beabsichtigen Berichterstattung an einen Ausschuss des Europa-Parlamentes über Verhaltens- und Verfahrensweisen deutscher Behörden in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott zu verhindern
--- Dokumentation vom 28. Oktober 2003: Rechtsgültige Unterlassungsaufforderung - Unterlassen der Bedrohung und Nötigung gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen Elternteil im Fall von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott durch die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven.
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven, mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten in Deutschland einzugreifen, um sowohl das rechtliche und politische als auch das öffentliche Engagement für Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören und zu beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 29.10.2003 AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264) beeinträchtigt die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit der Absicht der Freiheitsberaubung und politischen Verfolgung des ausländischen Kindesvaters erneut laufende politische Verfahren auf der internationalen Ebene zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott zu beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen dokumentiert erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung des Aufenthaltsstatus von den familiengerichtlichen Verfahren abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen laufende innerstaatliche familiengerichtliche Verfahren beeinflußen will, sondern die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen will auch wie dokumentiert laufende internationale Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene Kindesvater laufende Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland auf Grund der unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen und administrativen Behörden hat.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel droht mit der gewaltsamen Abschiebung aus Deutschland während laufender familiengerichtlicher Verfahren was für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil ein Verbot der Wiedereinreise zur Folge hätte und ein Wiedersehen mit den nach Deutschland verbrachten Kindern unmöglich machen würde.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs- und Nötigungsmethoden gegen den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sowie für die ordnungsgemäße Bearbeitung der vorliegenden Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt ist gemäß der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover 24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich der Oberbürgermeister."
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über Haftung und Entschädigung in der Dokumentation vom 28. September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde bereits auf die Integration der Online-Dokumentation in die entsprechenden Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/admin/auslaend.html
Weder Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven noch der zuständige Oberbürgermeister Eberhard Menzel haben sich bis zum heutigen Tage offiziell für die Androhung der Gewaltanwendung entschuldigt, noch die Androhung der Gewaltanwendung offiziell zurückgenommen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter dem zuständigen Oberbürgermeister Eberhard Menzel reagiert nach der eingereichten offiziellen und rechtsgültigen Aufforderung Gewaltanwendung zu unterlassen mit gezielten weiteren Willkürmaßnahmen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven sagt unter AKTENZEICHEN 32-10/04 (007264) datiert auf den 29.10.2003 aus :
Der Aufenthalt wird beschränkt auf den Bereich
Kreis oder Land Land Niedersachsen.
Auf offizielle Anfrage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven wurde bereits am 20.10.2003 die offizielle Einladung des Europa-Parlamentes an den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden der deutschen Behörden der Ausländerbehörde Wilhelmshaven übersandt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sagt aus, dass er die Einladung des Europa-Parlamentes an den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen Behörden zu behindern bzw. zu verhindern versucht, indem er mit der beabsichtigten Verweigerung der Wiedereinreise von Brüssel, Belgien, nach Deutschland die laufenden familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerecht und Umgang direkt beeinflußt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven will damit vermeiden, dass der ausländische zurückgebliebene Elternteil über die Diskriminierungs-, Bedrohungs- und Nötigungsstrategien deutscher Behörden gegen ausländische zurückgebliebene Elternteile und Großelternteile in Fällen von internationaler Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott berichtet.
Siehe dazu auch die Online-Dokumentation:
Deutsche Geschichte
internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven begeht offiziell unter Amtspflichtverletzung die Verletzung sowohl der Verfassung der BRD als auch der von Deutschland unterzeichneten Vereinbarungen der Europäischen Konventionen sowie der internationalen Konventionen und verweigert alle staatliche Verpflichtung die Familienzusammenführung zwischen dem ausländischen Vater und den binationalen nach Deutschland in 1995 entführten Kindern zu unterstützen.

 

Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,

In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung provozierten bereits die Intervention des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003 in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte, Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/admin/auslaend.html
German history of
international and innerstate
child abduction/boycott of access
Deutsche Geschichte
internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html

 

 

Respectfully
Hochachtungsvoll

Michael Hickman


Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions

 


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