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Michael Hickman
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XXX
Amtsgericht Wilhelmshaven
Marktstraße 15 - 17
26382 Wilhelmshaven
Beschwerdezyklen beim Justizministerium von Niedersachsen
AKTENZEICHEN 4121 E -S4. 54/03 und AKTENZEICHEN 3700
E - 204.37/03
Dr. Busch, Frau Bakker, Herr Wessels, Frau Ballnus
Am Waterloo Platz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de
Niedersächsischer Landtag
Pet 5816/11/14
Pet 00447/08/15
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Postfach 4407
30044 Hannover
vockert@vockert.de,
klaus.krumfuss@t-online.de,
info@frauke-heiligenstadt.de
Frau Kuck, Frau Busch
The Hague Conference on Private International Law Mr.
Hans van Loon, Secretary General
Prof. William Duncan
Deputy Secretary General
Permanent Bureau of
The Hague Conference
on Private International Law
Scheveningseweg 6
2517 KT Den-Haag
The Netherlands
Wd@hcch.nl
Hvl@hcch.nl
secretariat@hcch.net
Mr Sibusiso Bengu
The South African Ambassador to Germany
South African Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
botschaft@suedafrika.org
The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President
Private Bag X1000
Pretoria 0001
Südafrika
President@po.gov.za
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Marita Sehn
Anke Schwarzbäck
Petition Committee at the German Bundestag
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Pet 4-14-07-301-050630
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 30015
marita.sehn@bundestag.de
klaus.hagemann@bundestag.de
Wolfgang Thierse
President of the German federal parliament
Präsident des Deutschen Bundestages
Personal Referent
Persönlicher Referent
Wolfram Kolodziej-Derfert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
wolfgang.thierse@bundestag.de
praesident@bundestag.de
Deutscher Richterbund
Vorsitzender Wolfgang Arenhövel
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin
Wolfgang.Arenhoevel@lg-os.niedersachsen.de
frank.sta.freiburg@t-online.de
jan.grotheer@fg.justiz.hamburg.de
elmar.herrler@olg-n.bayern.de
brigitte.kamphausen@lg-duisburg.nrw.de
BettinaLeetz@web.de
August-Wilhelm.Marahrens@lg-h.niedersachsen.de
dwtapper@rz-online.de
HanspeterT@t-online.de
info@drb.de
Institut für Menschenrechte
Institute for human rights, Berlin
info@institut-fuer-menschenrechte.de
Commission on Human Rights
Support Services Branch
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10, Switzerland
1503@ohchr.org
Herr Ralf Janßen
Ausländeramt
Stadt Wilhelmshaven
Rathaus platz 1
26382 Wilhelmshaven
Fax 04421 16411267
ralf.janssen@stadt.wilhelmshaven.de
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04. November 2003
RECHTSSACHE HICKMAN vs. STADT WILHELMSHAVEN
beim Amtsgericht Wilhelmshaven AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I)
:
Rechtsgültige Unterlassungsaufforderung - Unterlassen
der Freiheitsberaubung, Nötigung und politischen Verfolgung
gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil im Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott durch
die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven
Kopien an
AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I)
Amtsgericht Wilhelmshaven
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
Sie werden hiermit ordnungsgemäß über die
rechtsgültige Unterlassungsaufforderung an die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven unter der Zuständigkeit und Verantwortung
des Oberbürgermeisters Eberhard Menzel informiert.
Es wird explizit auf die begleitende rechtsgültige Online-Dokumentation
hingewiesen:
"Hickman's Resource Center"
http://www.michael-hickman.org
AKTENZEICHEN 32-10/04
Ausländerbehörde Wilhelmshaven
Sehr geehrter Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven,
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
hiermit wird die offizielle rechtsgültige Aufforderung
zu der Rechtssache Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven AKTENZEICHEN
6 C 1411/03 (I) auf Unterlassen der Freiheitsberaubung, Nötigung
und politischen Verfolgung gegenüber dem ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil, der sich auf Grund der
sorgerechts- und umgangsrechtlichen Verfahren im Fall von
internationaler Kindesentführung nach Deutschland und
anschließendem Umgangsboykott in Deutschland aufhalten
muss, an die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven
eingereicht.
Die vorliegende Unterlassungsaufforderung gilt für die
Freiheitsberaubung, Nötigung und politischen Verfolgung
mittels der Mobilitätsbegrenzung des ausländischen
zurückgebliebenen Elternteils aus Deutschland durch die
Ausländerbehörde Wilhelmshaven, die wie dokumentiert
unter der Verantwortung von Herrn Ralf Janßen ausgesprochen
wurde.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven hat eine Antwortfrist
von zwei Wochen, um eindeutig und offiziell klar zu stellen,
ob die Nötigung, Freiheitsberaubung und politische Verfolgung
des ausländischen zurückgebliebenen Elternteils
aufrecht erhalten bleiben soll.
Die offizielle Aussage und Entscheidung ist sowohl dem Amtsgericht
Wilhelmshaven zu AKTENZEICHEN 6 C 1411/03 (I) in der Rechtssache
Hickman gegen Stadt Wilhelmshaven als auch dem Antragsteller
ordnungsgemäß zu übersenden.
Die Stellungnahme der Ausländerbehörde der Stadt
Wilhelmshaven ist ordnungsgemäß mit dem ordentlichen
Stempel der Stadt Wilhelmshaven zu beurkunden.
Die ordnungsgemäße Beurkundung mit offiziellem
Stempel der Stadt Wilhelmshaven ist aus verschiedenen Gründen
in der vorliegenden rechtspolitischen Auseinandersetzung mit
Deutschen Behörden notwendig:
--- Beurkundung von Dokumenten in innerstaatlichen und internationalen
Initiativen
--- Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten
in internationalen Verfahren zu Reparationsleistungen.
--- Integration in politische Initiativen auf internationaler
Ebene wie unter anderem bei den zuständigen Kommissionen
der Vereinten Nationen.
Nach Ablauf dieser Frist ergeht automatisch der offizielle
Rechtsantrag auf Schutz gegen Gewalt unter der Voraussetzung,
dass die angedrohte Gewaltanwendung und politische Verfolgung
durch die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven,
hier der Ausländerbehörde der Stadt Wilhelmshaven,
weiterhin aufrecht erhalten bleiben soll.
Juristisch haftbar für die dokumentierten und künftigen
Verhaltens- und Verfahrensweisen der Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven ist der Oberbürgermeister der
Stadt Wilhelmshaven Eberhard Menzel.
Begründung
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Anstatt eine ordnungsgemäße Anpassung an die internationalen
und innerstaatlichen gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen und
zu praktizieren, fördert und unterstützt die Ausländerbehörde
als deutsche administrative Behörde im Gegensatz dazu
unter der Zuständigkeit und Verantwortung von Oberbürgermeister
Eberhard Menzel unkorrekte Verfahrensweisen deutscher Behörden
und will zudem wie dokumentiert verhindern, dass der ausländische
zurückgebliebene Elternteil die Einladung des Europa-Parlamentes
zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen
Behörden wahrnehmen kann.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Ausländerbehörde
der Stadt Wilhelmshaven als administrative deutsche Behörde
mehrfach und auf vielfältige Weise agiert, um zivilrechtliche,
strafrechtliche Verfahren sowie politische Initiativen gegen
Kindesentführung und Umgangsboykott zu beeinflußen.
Siehe dazu auch:
--- Dokumentation vom 20 Juni 2003:
Offizielle Empfehlung für die Disqualifizierung der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
vom Nominierungslauf für den Preis der freundlichsten
Ausländerbehörde 2004
---Documentation vom 27 Juni 2003:
staatlich geführte Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme
--- Dokumentation vom 6. Juli 2003 : staatlich geführte
Kindesentführungs- und Entfremdungsprogramme /
Manipulation von familiengerichtlichen Verfahren durch das
Jugendamt
--- Dokumentation vom 18 August 2003: Offizieller Antrag auf
Ausstellung einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung.
--- Dokumentation vom 14.09.2003: Beeinflussung von deutschen
familiengerichtlichen Verfahren zu Kindesentführung und
Umgangsboykott über Beeinflussung des Aufenthaltsstatus
durch deutsche administrative Behörden
--- Dokumentation vom 23. September 2003: Vorsätzliche
Benachteiligung von ausländischen Elternteilen und Großeltern
in deutschen Familienrechtssachen durch deutsche administrative
Behörden
--- Dokumentation vom 28. September 2003: Beabsichtigte Verweigerung
der Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil durch die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven während laufender deutscher familiengerichtlicher
Verfahren zu Kindesentführung nach Deutschland und anschließendem
Umgangsboykott
--- Dokumentation vom 3. Oktober 2003: Integration der Online-Präsenz
"Hickman's Resource Center" in die Akten der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven
--- Dokumentation vom 6. Oktober 2003: Leisten die Deutschen
administrativen Behörden Beihilfe zur Förderung
von internationaler Kindesentführung nach Deutschland
? Vergleiche die Hickman Fallstudie und die Verfahrensweisen
von Herrn Janßen
von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven ?
--- Dokumentation vom 14. Oktober 2003: Missbrauch des sozialen
Status zum Schikanieren ausländischer zurückgebliebener
Elternteile durch Deutsche administrativen Behörden während
familiengerichtlicher Verfahren im Zuge von internationaler
Kindesentführung nach Deutschland
--- Dokumentation vom 23. Oktober 2003: The Janssen Letter
Series #1: Deutsche Administrative Behörden beabsichtigen
Berichterstattung an einen Ausschuss des Europa-Parlamentes
über Verhaltens- und Verfahrensweisen deutscher Behörden
in internationaler Kindesentführung und Umgangsboykott
zu verhindern
--- Dokumentation vom 28. Oktober 2003: Rechtsgültige
Unterlassungsaufforderung - Unterlassen der Bedrohung und
Nötigung gegenüber dem ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil im Fall von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott durch
die administrativen Behörden der Stadt Wilhelmshaven.
Wiederholt interagieren die deutschen, administrativen
Behörden, hier die Ausländerbehörde Wilhelmshaven,
mit den deutschen juristischen und sozialen Behörden
und arbeiten an der Bedrohung in die notwendigen Präsenzmöglichkeiten
in Deutschland einzugreifen, um sowohl das rechtliche und
politische als auch das öffentliche Engagement für
Umgang mit nach Deutschland entführten Kindern zu stören
und zu beeinträchtigen.
Mit der Entscheidung vom 29.10.2003 AKTENZEICHEN 32-10/04
(007264) beeinträchtigt die Ausländerbehörde
Wilhelmshaven mit der Absicht der Freiheitsberaubung und politischen
Verfolgung des ausländischen Kindesvaters erneut laufende
politische Verfahren auf der internationalen Ebene zu Kindesentführung
nach Deutschland und anschließendem Umgangsboykott zu
beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven mit Herrn Janßen
dokumentiert erneut die Absicht, den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zu schikanieren und mit der kontinuierlichen Bedrohung
des Aufenthaltsstatus von den familiengerichtlichen Verfahren
abzulenken.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde von Wilhelmshaven
mit Herrn Janßen laufende innerstaatliche familiengerichtliche
Verfahren beeinflußen will, sondern die Ausländerbehörde
von Wilhelmshaven mit Herrn Janßen will auch wie dokumentiert
laufende internationale Verfahren beeinflußen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater von Mitgliedern des Europäischen Parlamentes
kontaktiert wird, um ein Treffen und eine Anhörung zu
arrangieren.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven bedroht den ausländischen
zurückgebliebenen Elternteil mit Gewalt aus Deutschland
abzuschieben, während der ausländische zurückgebliebene
Kindesvater laufende Verfahren am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gegen Deutschland auf Grund der unkorrekten
Verfahrensweisen der deutschen juristischen, sozialen und
administrativen Behörden hat.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Eberhard
Menzel droht mit der gewaltsamen Abschiebung aus Deutschland
während laufender familiengerichtlicher Verfahren was
für den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil
ein Verbot der Wiedereinreise zur Folge hätte und ein
Wiedersehen mit den nach Deutschland verbrachten Kindern unmöglich
machen würde.
Wie dokumentiert wendet die Ausländerbehörde Wilhelmshaven
mit Herrn Janßen wiederholt Bedrohungs-, Einschüchterungs-
und Nötigungsmethoden gegen den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil an.
Juristisch haftbar für die dokumentierten Vorgänge
bei der Ausländerbehörde Wilhelmshaven sowie für
die ordnungsgemäße Bearbeitung der vorliegenden
Anträge ist der zuständige und verantwortliche Oberstadtdirektor
Eberhard Menzel, der auch verantwortlich für das Jugendamt
ist gemäß der Richtlinie der Bezirksregierung Hannover
24.06.2003 AKTENZEICHEN 407c-51020/2-32 "Die Fachaufsicht
liegt daher allein bei der Stadt", "hier letztlich
der Oberbürgermeister."
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wurde bereits auf die rechtlichen Implikationen sowie über
Haftung und Entschädigung in der Dokumentation vom 28.
September 2003 ordnungsgemäß hingewiesen.
Die unmittelbare Webseiten-Adresse für die aktuelle Version
der Übersichtsseiten zu den Verfahrensweisen der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar:
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
wurde bereits auf die Integration der Online-Dokumentation
in die entsprechenden Akten am 3. Oktober 2003 ordnungsgemäß
hingewiesen.
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/admin/auslaend.html
Weder Herr Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven noch der zuständige Oberbürgermeister
Eberhard Menzel haben sich bis zum heutigen Tage offiziell
für die Androhung der Gewaltanwendung entschuldigt, noch
die Androhung der Gewaltanwendung offiziell zurückgenommen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven unter dem zuständigen
Oberbürgermeister Eberhard Menzel reagiert nach der eingereichten
offiziellen und rechtsgültigen Aufforderung Gewaltanwendung
zu unterlassen mit gezielten weiteren Willkürmaßnahmen.
Die Ausländerbehörde Wilhelmshaven sagt unter AKTENZEICHEN
32-10/04 (007264) datiert auf den 29.10.2003 aus :
Der Aufenthalt wird beschränkt auf den Bereich
Kreis oder Land Land Niedersachsen.
Auf offizielle Anfrage von Herrn Janßen von der Ausländerbehörde
Wilhelmshaven wurde bereits am 20.10.2003 die offizielle Einladung
des Europa-Parlamentes an den ausländischen zurückgebliebenen
Elternteil zur Berichterstattung über die Verfahrensweisen
der deutschen Behörden der deutschen Behörden der
Ausländerbehörde Wilhelmshaven übersandt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
sagt aus, dass er die Einladung des Europa-Parlamentes an
den ausländischen zurückgebliebenen Elternteil zur
Berichterstattung über die Verfahrensweisen der deutschen
Behörden zu behindern bzw. zu verhindern versucht, indem
er mit der beabsichtigten Verweigerung der Wiedereinreise
von Brüssel, Belgien, nach Deutschland die laufenden
familiengerichtlichen Verfahren zu Sorgerecht und Umgang direkt
beeinflußt.
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
will damit vermeiden, dass der ausländische zurückgebliebene
Elternteil über die Diskriminierungs-, Bedrohungs- und
Nötigungsstrategien deutscher Behörden gegen ausländische
zurückgebliebene Elternteile und Großelternteile
in Fällen von internationaler Kindesentführung nach
Deutschland und anschließendem Umgangsboykott berichtet.
Siehe dazu auch die Online-Dokumentation:
Deutsche Geschichte
internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
Herr Janßen von der Ausländerbehörde Wilhelmshaven
begeht offiziell unter Amtspflichtverletzung die Verletzung
sowohl der Verfassung der BRD als auch der von Deutschland
unterzeichneten Vereinbarungen der Europäischen Konventionen
sowie der internationalen Konventionen und verweigert alle
staatliche Verpflichtung die Familienzusammenführung
zwischen dem ausländischen Vater und den binationalen
nach Deutschland in 1995 entführten Kindern zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Astrid Vockert, Vizepräsidentin des
Niedersächsischen Landtags,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Niedersächsischen Landtag,
In der deutschen Geschichte internationaler Kindesentführung
haben die Verfahrensweisen von niedersächsischen, juristischen
und sozialen Behörden bereits einen festen, berühmten
Platz auf Grund ihres dokumentierten, geringen Unrechtsbewußtseins
und auf Grund bestimmter traditioneller Familienrechtspraxis
errungen. Die Verfahrensweisen von niedersächsischen
Behörden in Fällen von internationaler Kindesentführung
provozierten bereits die Intervention des französischen
Staatspräsidenten Jacques Chirac und des US-Präsidenten
Bill Clinton.
Wenn deutsche juristische, soziale und administrative Behörden
Kindesentführung nach Deutschland legalisieren, ist die
logische Konsequenz, dass die deutschen Behörden den
zurückgebliebenen, ausländischen Eltern- und Großelternteilen
automatisch ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einräumen, um somit die Grundlage des
gesicherten Umgangs mit den Kindern in Übereinstimmung
mit den innerstaatlichen und internationalen, gesetzlichen
Vorgaben und Verpflichtungen zu garantieren.
Wenn die deutschen Behörden nicht wünschen, dass
zurückgebliebene, ausländische Eltern- und Großelternteilen
ein offizielles unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
erhalten sollen, dann sollten die deutschen Behörden
in der logischen Konsequenz definitiv davon absehen, internationale
Kindesentführung nach Deutschland zu legalisieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen
der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere
für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht
des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen
Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen
Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des
Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
im Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache Elsholz gegen
Deutschland (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich
zum Ausdruck gebracht hat. Mit dem Urteil vom 8. Juli 2003
in den Rechtssachen Sahin gegen Deutschland und Sommerfeld
gegen Deutschland hat die Große Kammer als höchste
Instanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
erneut die Schadensersatzverpflichtung Deutschlands auf Grund
von unkorrekten Verfahrensweisen in familiengerichtlichen
Verfahren bekräftigt.
a) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
in Deutschland einzuräumen, um somit zu vermeiden, dass
deutsche administrative Behörden und Vorgänge, deutsche
familiengerichtliche Verfahren zu Kindesentführung und
zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung des Umgangs zwischen
den nach Deutschland verbrachten Kindern und ihren ausländischen,
zurückgebliebenen Elternteilen und Großeltern beeinflußen
und beeinträchtigen.
b) Hiermit ergeht die offizielle Petition an den Niedersächsischen
Landtag, den ausländischen, zurückgebliebenen Opfer-Elternteilen
und Opfer-Großeltern von internationaler Kindesentführung
nach Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
als zweite Staatsbürgerschaft zu ihrer ursprünglichen
Staatsbürgerschaft automatisch auszustellen, wenn das
Zurückhalten von nach Deutschland verbrachten Kindern
die Frist von einem halben Jahr überschreitet, um somit
zu vermeiden, dass deutsche administrative Behörden und
Vorgänge, deutsche familiengerichtliche Verfahren zu
Kindesentführung und zu Umgangsboykott sowie die Wahrnehmung
des Umgangs zwischen den nach Deutschland verbrachten Kindern
und den ausländischen, zurückgebliebenen Elternteilen
und Großeltern beeinflußen und beeinträchtigen.
Die vorliegende Online-Dokumentation ist Bestandteil der :
Berichterstattung der juristisch/politisch wissenschaftlichen
Feldforschung zur Situation der Menschenrechte, Kinderrechte,
Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland an die Europäischen
Institutionen und an die Vereinten Nationen.
Hiermit wird der offizielle Antrag auf Integration der bestehenden
Online-Dokumentation (Webseite) zu dem entsprechenden juristischen
Vorgang in die Internet-Präsenz des Niedersächsischen
Landtags beantragt.
Online-Dokumentation:
Deutsch
http://www.michael-hickman.org/deu/admin/auslaend.html
English
http://www.michael-hickman.org/eng/admin/auslaend.html
German history of
international and innerstate
child abduction/boycott of access
Deutsche Geschichte
internationaler und innerstaatlicher Kindesentführung/Umgangsboykott
http://www.michael-hickman.org/eng/german_history/german_history_caboa.html
Respectfully
Hochachtungsvoll
Michael Hickman
Voluntary Independent Special Rapporteur
on the situation of
Human Rights in Germany
to the United Nations and
to the European Institutions
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